BUSKEISMUS

Sitemap        Home     Sitzungsberichte

Bericht
Zensurkammer LG Hamburg (ZK 24)
Freitag, 09. Mai 2008
Freitag, 30. Mai 2008

Rolf Schälike - 02.-03.06.08

Gewidmet dem

Creme de la Creme Anwalt

Helmuth Jipp,

der kein Küchenanwalt ist

nicht  von zu Hause aus arbeitet,

dessen Bürohaus als Bildnis im Internet nichts zu suchen hat!

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Terminrollen 09.05.08 und 30.05.08

Geheimnis Nr. 1 vs. Druck- und Verlagshaus Frankfurt und Tomorrow Focus AG                    

30.05.08: In den Sachen 324 O 1106/07 und 324 O 981/07 wurde das Geheimnis Nr. 1 vertreten vom Anwalt Helmuth Jipp, bekannt durch seine Kapriolen für den Stern, Günther Wallraff, Klagen gegen eigene Mandanten. Er ist ein Profianwalt und vertritt die Meinung - das haben wir jedenfalls bei Buske so gehört - , dass wenn keine erlaubte Formulierung gefunden werden kann, man auf eine Berichterstattung eben verzichten soll. So verhält es sich mit dem Geheimnis Nr. 1. Alle aktuellen Informationen zu diesem Geheimnis Nr. 1 sollen verboten werden, im Namen des Persönlichkeitsrechts und der Resozialisierung. Vom Staat - genauer dem Steuerzahler - wird dieses Anliegen des Geheimnis Nr. 1 kräftig unterstützt, denn Prozesskostenhilfe wird gewährt, obwohl auch manchmal abgelehnt.

Heute erlebten wir das Geheimnis Nr. 1 als Kläger in Gestalt des Anwalts Helmuth Jipp zum vierten Mal, und werden als Zensur erfahrene Opfer des DDR-Staates und in Deutschland Heute versuchen, die grundtiefen Anforderungen der Zensur genügen.

324 O 1106/07

30.05.08 - Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Es geht um die Berichterstattung Geheimnis Nr. 2 ... gegen das OLG wollen wir  nicht. ... Trotzphase ... .

Druck- und Verlagshaus-Anwalt Herr Musiol: Wir haben alles in den Schriftsätzen geschrieben. Alles zu wiederholen, lohnt nicht. Das Geheimnis Nr. 2 ist nur bei Erfüllung konkreter Voraussetzungen möglich. Das Geheimnis Nr. 2 ist kein Privatvergnügen von Geheimnis Nr.1. Ist schon ein Thema. Nicht wie das neue Geheimnis dann heißt. Es gab keine Ex-Opfer, dann kann es auch keinen Ex-Täter geben. Uns geht es darum, darüber berichten zu dürfen. Es gefährdet nicht das Geheimnis Nr. 4. Wenn wir berichten, wie das die Neue Woche tut, dann ... . Tun wir  nicht. Die Entscheidung des OLG ist nicht nachvollziehbar. Aus Grund der Berichterstattung ist Geheimnis Nr. 1 nicht erkennbar. Leute, die das Geheimnis Nr. 1 nicht kennen, erkennen es jetzt auch nicht. Die paar Ausnahmen muss das Geheimnis Nr. 1 hinnehmen. Wenn das Geheimnis Nr. 1 das Geheimnis behalten würde, wäre es nach wie vor mit dem Geheimnis verbunden. Wenn man sieht, wie man mit der GROSSEN GEFAHR diskutiert. Geheimnis Nr 4 ist in Geheimnis Nr. 5 genommen worden. Bei erfolglosen, nicht gestelltem Geheimnis Nr. 3 darf es nicht heißen, dass man nicht berichten darf. Deswegen sind wir der Auffassung, die Berichterstattung ist zuzulassen.

Der Vorsitzende: Wie, da wollen Sie streiten?

Druck- und Verlagshaus-Anwalt Herr Musiol: Wir wollen streiten.

Kläger- und Zensuranwalt Helmuth Jipp: Dann muss die Kammer den PKH-Beschluss wieder aufheben.

Druck- und Verlagshaus-Anwalt Herr Musiol: Wenn man so diskutiert ... .

Kläger- und Zensuranwalt Helmuth Jipp: Eins möchte ich ... . Es sei ein gang besonderes Ereignis, Geheimnis Nr. 3 zu tätigen. Dann sagen Sie, darum geht es nicht. Was denn das Problem wäre. Dann gibt es die OLG ergänzende Begründung.

Der Vorsitzende: Würde ich gerne nochmals hören.

Kläger- und Zensuranwalt Helmuth Jipp: Es ist Geheimnis Nr. 6 aus dem Geheimnis Nr. 7 meines Geheimnisses Nr. 1. Ansonsten dürften Sie alles berichten. Mit dem Geheimnis Nr. 1 ist mehr als vor einem Jahr das Geheimnis Nr. 8 passiert. Das Geheimnis Nr. 1 tut nach Außen nichts. Es gibt kein Interesse. Hat sich dazu entscheiden. Es ist ein privates Ereignis. Geht niemanden etwas an.

Der Vorsitzende: Uns fällt auch nichts mehr ein.

Druck- und Verlagshaus-Anwalt Herr Musiol: Die Entscheidung war noch nicht öffentlich als das OLG entschied.

Der Vorsitzende: Mit den Partei-Vertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Sollen wir streiten? Der Klägervertreter stellt den Antrag ... .

Richterin Frau Dr. Goetze kann sich das Lachen nicht verbeißen. Hält sich die Hand vor den Mund.

Der Vorsitzende: Der Klägervertreter stellt den Antrag aus der Klage ... . Der Beklagtenvertreter stellt den Antrag, ... . Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 04.07.08, 9:55 in diesem Saal.

324 O 981/07

30.05.08 - Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Was für das Geheimnis Nr. 3 gilt, kann für Tomorrow Focus nicht anders gelten. Betrifft auch das Geheimnis Nr. 1. Wir können nichts dafür, dass das OLG das gesagt hat.

Tomorrow-Focus-Anwalt Herr Herr Berlinger: Wenn man das Geheimnis Nr. 3 abstrakt sagt, was bleibt da übrig? Was hat das Geheimnis Nr. 1 für Möglichkeiten? Für jeden Terroristen gilt das. Viel weiter sind wir vom Abstrakten nicht entfernt. Dann kommt es darauf an, .. . Ausnahmsweise kann geheim gehandelt werden, oder das öffentliche Interesse spricht dagegen. Bei Straftätern ist es schwer, anders zu entscheiden, da es ein öffentliches Interesse gibt. Wir haben nicht .... genannt. Einen Medienbericht zu verbieten, dass zu Ohren gekommen ist, dass ... . Wir haben nicht gesagt, das Geheimnis Nr. 1 macht das Geheimnis Nr. 3. Wenn das Geheimnis Nr. 1 es nicht tut, dann wird es gewaltige Resozialisierungsprobleme geben. Da braucht man keine großen Denkanstrengungen, dass das Geheimnis Nr. 1 diesen Weg geht. Haben kein neues Geheimnis Nr. 3 genannt. Süddeutschland, Autoteilefabrik ... . Siemens kenne sie doch die ... . Sagen nichts Konkretes. ... .

Kläger- und Zensuranwalt Helmuth Jipp: Inhaltlich ist es falsch. Das geht niemanden etwas an. Möglicherweise mit der Arbeit verbinden. ... . es ist schon ein Restbestand an Tatsachenbehauptungen enthalten.

Der Vorsitzende: Sie meinen, das sollte reichen, keine Anstellung in einer Autofabrik erhalten?

Tomorrow-Focus-Anwalt Herr Herr Berlinger: Es ist noch weniger konkret, dass Geheimnis Nr. 3 keine Anstellung erhalten hat.

Der Vorsitzende: Unterlassungsverpflichtungserklärung?

Tomorrow-Focus-Anwalt Herr Herr Berlinger: ... Finde, dass darüber berichtet werden kann.

Kläger- und Zensuranwalt Helmuth Jipp: Es war auch eine falsche Berichterstattung.

Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Der Klägervertreter erklärt, es trifft nicht zu, dass das Geheimnis Nr. 1 in einer Autofabrik eine Anstellung gefunden hat.

Kläger- und Zensuranwalt Helmuth Jipp: Sie haben nicht recherchiert.

Tomorrow-Focus-Anwalt Herr Herr Berlinger: Haben die OLG-Entscheidung nicht.

Der Vorsitzende versucht es noch einmal: Unterlassungsverpflichtungserklärung?

Tomorrow-Focus-Anwalt Herr Herr Berlinger: Bestreite., dass das Geheimnis Nr. 1 keine Anstellung gefunden hat. Wir haben die konkrete Behauptung gar nicht aufgestellt.

Der Vorsitzende: Beschlossen und verkündet: Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 04.07.08, 9:55 in diesem Saal.

Rolf Schälike: Auf Wiedersehen Herr Jipp!

Eisiges Schweigen. Im Gerichtflut möchte der Beklagtenanwalt sich vom Anwalt Helmuth Jipp mit Handschlag verabschieden. Anwalt Helmuth Jipp reicht ihn seine Hand nicht.

04.07.08: Urteil (324 O 982/07): Der Beklagte wird die Veröffentlichung  bestimmter Passagen verboten. Die Beklagte hat die Kosen des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

Geheimnis Nr. 1 vs. Axel Springer Verlag AG und Bild.t-online.de AG & Co. KG   

Die Sachen Geheimnis Nr. 1  324 O 1105/07  vs. Axel Springer Verlag AG und 324 O 982/07 vs. Bild.t-online.de, AG & Co. KG wurden verhandelt auf der Klägerseite vom Walraff-Stern-Zensuranwalt Helmuth Jipp und auf der Beklagtenseite vom Anwalt Dr. Roger Mann, welcher durchaus auch die Klägerseite vertreten kann und viel Verständnis gegenüber den Zensururteilen während den Verhandlungen demonstriert.

Die Verhandlung sollte um 10:30 beginnen. Punkt 10:29 betritt Anwalt Helmuth Jipp mit offenem Schnürsenkeln den Saal. Seine schwarze Lederhose trägt er schon lange nicht mehr im Gericht,. Gealtert sieht er trotzdem aus. Helmut Jipp entschuldigt sich: Komme von außen.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Von außen?

Geheimnis Nr. 1 - Anwalt Heltmuth Jipp: Aus der Vorstadt.

Er meinte wahrscheinlich sein Büro, nicht seine Küche. Das schöne Vorstadt-Haus dürfen wir gemäß einem Zensurbeschluss des Landgerichts Berlin nicht zeigen. Nutzt es ja auch privat. Wie schön für die Zensur. Man klagt frei und unabhängig nach Bedarf. Verlinken ist wohl noch erlaubt.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Zwei Sachen haben wir. Fangen wir an mit der Sache 324 O 1105/07. Ja. 324 O 759/07 Hatten zur Einstweiligen Verfügung verhandelt. Es gab den Prozesskostenhilfeantrag. Wir haben nur teilweise bestätigt. Teilweise Leugnung der Autoteilefabrik. Der Bericht das Geheimnis Nr. 1 ... in Geheimnis Nr. 4 ... ist. Weil das das Maß an Identifizierbarkeit erhöht. Hatten nicht gedacht, dass ... .

Kläger- und Zensuranwalt Helmuth Jipp: Baden-Württemberg.

Der Vorsitzende: Baden-Württemberg. Dass es unsubstantiiert ist, kommt nicht drauf an.

Kläger- und Zensuranwalt Helmuth Jipp: ... .

Der Vorsitzende: So, dass wir hier auf zwei Beinen stehen.

Kläger- und Zensuranwalt Helmuth Jipp knüpft sich die Schnürsenkel zu.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Roger Mann:: ... . Es soll entschieden werden. Klar ist, dasst der Hauptpunkt, der Punkt 2 ist.

Der Vorsitzende: Sie haben geschrieben, dass das Geheimnis Nr. 1 das Geheimnis Nr. 4 tut, keinen Einfluss hat auf die Identifizierbarkeit. Sie haben geschrieben, Sie werden gegen das OLG angehen. Kommt Ihnen mal hier etwas zu Gute. Das wollen wir nicht. Er kommt Ihnen entgegen, Herr Jipp.

Kläger- und Zensuranwalt Helmuth Jipp: .... solch eine [schlimme] Beeinträchtigung. 20.000 ... 30.000. Jetzt sind wir in der Hauptsache.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Roger Mann:: Habe nicht telefoniert.. ... nicht mit Buske. Selten, dass ein Gericht ohne neue Tatsachen seine Meinung ändert.

Der Streitwert wird diskutiert. Die Pseudoöffentlichkeit würde sagen, Herr Jipp diskutiert sein Honorar.

Der Vorsitzende: 20.000 in dem Einstweiligen Verfügungsverfahren .... in der Hauptsache. Hätten wir konsequent die Klage abgewiesen, dann hätten wir überhaupt keinen Streitwert.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Roger Mann:: Halte dieses Argument für nicht überzeugend. Das Geheimnis Nr.3 soll erkennbar sein, das das Geheimnis Nr.1 einen neues Geheimnis hat. Welches wird nicht genannt.

Kläger- und Zensuranwalt Helmuth Jipp: Das OLG formuliert das anders. Ich hätte das besser formuliert. ... bessere Idee: Es geht in die Privatsphäre des Geheimnisses Nr. 1. Ob Geheimnis, alle taten ... das soll so sein. Zeitnah nach dem Geheimnis Nr. 6, dass darüber berichtet werden kann. Jetzt aber ein Jahr später muss das Geheimnis Nr. 1 in Ruhe gelassen werden. Auch das Geheimnis Nr. 3. Wenn das Geheimnis Nr. 1 Waffen in einer Fabrik herstellen würde, dann darf darüber berichtet werden.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Roger Mann:: Dieses Geheimnis Nr. 4 hängt kausal mit ihrem Geheimnis zusammen. Die Tatsache an sich unter Bezugnahme auf ihr altes Geheimnis ist von öffentlichem Interesse. Darf identifizierbar berichtet werden. Bei neuem Geheimnis .. .

Kläger- und Zensuranwalt Helmuth Jipp: Den Bezug auf den Täter müssen Sie erklären. Es gibt den Begriff Resozialisierung. Nur bei diesen Menschen gibt es den Begrifft der Resozialisierung. Das Geheimnis Nr. 4 ist en Teil dessen.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Roger Mann::Terroristentochter BGH [VI ZR 45/05 v.061205]... OLG München [9 O 1730/04]; Das sind die Highlights eines Landgerichts.

Kläger- und Zensuranwalt Helmuth Jipp: Das war auch eine falsche Entscheidung.

Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Der Klägervertreter stellt den Antrag aus der Klage. Der Beklagtenvertreter beantragt die Klage anzuweisen. Beschlossen und verkündet: Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 20.06.08, 9:55 in diesem Saal.

20.06.08: In Sachen 324 O 1105/07  vs. Axel Springer Verlag AG und 324 O 982/07 vs. Bild.t-online.de, AG & Co. KG ergehen Urteile: Die Beklagte wird bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe verurteilt, es zu unterlassen, zu behaupten Geheimnis Nr.1 will eine n.I. e. Geheimnis Nr. 1 hat ein N. beantragt. Geheimnis Nr. 1 hat in SD eine A. in einer AF erhalten.  Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

04.07.08: Urteil (324 O 1105/07): Der Beklagten wird die Veröffentlichung  bestimmter Passagen verboten. Die Beklagte hat die Kosen des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

Neues zu Brigitte Mohnhaupt

23.04.2011:  Spiegel: "Verräterische Zigaretten"

Sie trug eine dunkle Perücke und einen neuen Namen. Auf die Frage des Richters, wovon sie derzeit lebe, antwortete die zierliche Frau: "Hartz IV - was sonst."

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am
15.01.2014
Impressum