BUSKEISMUS


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Bericht
Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 11. Mai  2007

Rolf Schälike, Thomas Horn  - 11.-14.05.07 

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 11.05.2007

 

Verkündungen                  

Verkündungen am 08.05.07 - Terminrolle 08.05.07

In den beiden Ballack-Verfahren wurden die jeweiligen Einstweiligen Verfügungen bestätigt.

Das war weniger überraschend trotz der guten Argumente der Profi-Anwälte Dr. Engels und Dr. Mann. Wir berichteten.

Neu war, dass nicht um 12:00, sondern erst um 12:30 öffentlich verkündet wurde. Diesmal verkündete statt eines Richters der Geschäftsstellenleiter. Hoffentlich eine gutes Zeichen dafür, dass auch in Hamburg - wie heute schon in Berlin - die Entscheidungs -Tenore in Zukunft telefonisch selbst von den nicht direkt Beteiligten erfragt werden können.

Bis jetzt gibt die Geschäftsstelle telefonische Auskunft lediglich an die Parteien-Vertreter, d.h. an die Anwälte.

Verkündungen an diesem Freitag

In einer Pause zwischen zwei Verhandlungen gegen 11:00 wurden die Entscheidungen verkündet.

Siehe Terminrolle vom 11.05.07.

Die spannendste Entscheidung hinsichtlich der Zensur von Internet-Archiven der Taz wurde auf den 25.05.07 verschoben..

 

Öffentlichkeit                   

Die Öffentlichkeit war heute durchgehend vertreten. Immer häufiger bleiben Anwälte im Gerichtssaal auch nach Abschluss der eigenen Verhandlung da, oder betreten den Gerichtssaal bereits vor ihrem Termin.

Anwältin Frau Dr. Stephanie Vendt war ebenfalls Zuschauerin beim Auftritt Ihres Meisters, des Herrn Michael Nesselhauf im Osmani-Verfahren. Irgendwann wird auch sie diese komplizierten Fälle übernehmen müssen. So zumindest ist unsere Annahme.

Am Schluss der Verhandlung Osmani vs. Spiegel kam es zu einem Eklat. Der Hamburger Verfassungsrichter Anwalt Herr Michael Nesselhauf versuchte mir die Berichterstattung über das Verfahren zu untersagen. Skandal.

Während der Verhandlung der sieben Contergan-Verfahren waren im Gerichtssaal viele Zuhörer. Conterganbehinderte, Journalisten und sonstige Interessierte blieben bis zum Schluss der Verhandlungen, sie harrten mehr als eine Stunde aus.

 

Neidhardt vs. Verlagsgruppe Random House GmbH - Bohlen und die anderen amüsieren sich tot                 

In der Sache 324 O 992/06 Neidhardt vs. Verlagsgruppe Random House GmbH hatten wir schon die Klage gegen buch.de Internetstores AG, bei der Buske während der Verhandlung die Streitverkündeten zu Beklagten machte. Das waren die beiden Anwältinnen. Wir hatten berichtet (324 O 718/06).

Diesmal wurde der Verlag verklagt.

Die Zensur wurde vertreten von der Kanzlei Prof. Prinz in Gestalt des Anwalts Dr. Dirk Dünnwald, welcher am gleichen Tag die Contergan-Firma  Grünenthal vertrat.

Der Vorsitzende:

Besteht Vergleichsbereitschaft?

Klägervertreter:

Nein.

Der Vorsitzende:

... dass keine Kosten entstehen würden, das heißt, dass keine Entscheidung ... .

Herrn Nesselhauf auch als Zeugen ... . Weiß nicht, wen ich lieber vernehme.

Kann einen Ausflug machen ... . Lasse das lieber jetzt.

Zur Abmahnung.

Sie hatten keine Kenntnis von der Rechtsverletzung. Auf Ihr Verschulden kommt es nicht an.

... .

... unsubstantiiert ... , soweit Unterlassungserklärungen abgegeben wurden.

Da halten wir den Beklagtenvortrag für erheblich. Da muss der Kläger nachlegen.

Sie bestreiten die Verbreitung.

Bei den Anlagen Kx ... Ky würden wir den Streitwert herabsetzen.

106, 112, 170, 179, 188, 209, 212, 218, 227, 278, 324, 330, 342, 363, 366, 372, 425.

K128 bis K133 fehlen in der Abschrift.

Richter Dr. Weyhe:

Sind in den Gerichtsakten unvollständig.

Der Vorsitzende:

K434, K437, K449, K458, K461, K527.

Wir kommen zu Punkt IV: Annahme der unaufgefordert abgegebenen Unterlassungserklärung.

Dafür sehen wir keine tragfähige Grundlage, weil es sich nicht um Kosten handelt mit adäquaten Folgen.

Zu Punkt V. Eine Abschlusserklärung nach drei Wochen.

... 472, Abs. 3, S.1 ... .

Eine verspätete Abgabe der Abschlusserklärung muss sich die Beklagte nicht mehr zurechnen lassen. Dem wollen wir nicht folgen.

Beispiel: Falle die Treppe runter ... . Will ich jetzt lassen.

Dann gibt es noch viel Abschlussschreiben.

Die Unterlassungserklärungen wurden schneller abgegeben als die Abschlussschreiben.

Beklagtenjustiziar Herr Rainer Dresen:

Abschlusserklärungen an Herrn Bohlen.

Richter Herr Dr. Weyhe:

... Gesamtschuldner ...

Beklagtenjustiziar Herr Rainer Dresen:

Wollte nicht dazwischen quatschen..

Der Vorsitzende:

Ich bin fertig.

Beklagtenjustiziar Herr Rainer Dresen:

Haben Sie einen Schriftsatz dabei?

Klägeranwalt Dr. Dünnwald:

Weiß ich nicht.

Der Vorsitzende:

So genau wollten wir es nicht wissen.

Beklagtenanwältin Frau Dr. Feindor- Schmidt:

... . Alle Buchhandlungen gaben die Abtretungserklärungen an die Kanzlei bezüglich der Ansprüche, die Sie bei der Kammer 24 haben.

Wurde das richtig verstanden und gültig?

Richter Herr Dr. Weyhe:

Was gemeint ist, ist klar.

Problematischer ist, dass diese zeitlich begrenzt sind.

Beklagtenanwältin Frau Dr. Feindor- Schmidt:

Die Abtrittserklärungen sind so klar formuliert.

Weshalb muss ich nachweisen, dass das Buch nicht im Buchhandel gewesen war?

Der Vorsitzende:

... in der Allgemeinheit sahen wir, wir bestreiten das ... .

Beklagtenanwältin Frau Dr. Feindor-Schmidt:

Es wurden auch sehr viele Buchhandlungen abgemahnt, bei welchen das Buch nicht in den Regalen stand.

Wir gehen davon aus, dass diese keine Kosten tragen müssen, auch wenn sie Unterlassungserklärungen abgegeben haben.

Der Vorsitzende:

Sehen wir auch so.

Klägeranwalt Dr. Dünnwald:

Wenn es unstreitig ist, dass das Buch in vielen Buchhandlungen vertrieben wurde, dann  ... .

Der Vorsitzende:

Wollte das heute nicht dreimal sagen.

Beklagtenanwältin Frau Dr. Feindor- Schmidt:

Weshalb muss der Verlag dafür gerade stehen, auch für die Abschlussschreiben?

Die Buchhandlung fragt manchmal beim Verlag nach, oft nicht ... .

Wie kommt es zu dieser Kausalität?

Wie soll der Verlag in Zukunft handeln?

Richter Herr Dr. Weyhe:

Die verletzende Handlung war das In den Verkehr bringen.

Die Buchhandlungen haben die Unterlassungserklärungen abgegeben. Wenn sie diese aber nicht fristgemäß abgegeben haben, so haben wir den Fall mit der Wohnung.

Der Vorsitzende:

Jetzt kommt der Fall mit der Wohnung.

Richter Herr Dr. Weyhe:

Wir haben A, B und C und einen Wohnungsbrand in einer Dachgeschoßwohnung mit Rauchvergiftung.

Rettungshelfer B will A helfen, stolpert und stürzt beim Abtransport im Treppenhaus. A bricht sich die Beine. Der Schaden entsteht im Treppenhaus.

Im Krankenhaus passiert ebenfalls etwas.

Das ist alles die Folge der Erstverletzung. Entlastung gibt es nicht, auch wenn der Krankenpfleger den A fallen gelassen hat.

Beklagtenjustiziar Herr Rainer Dresen:

Was soll ich in Zukunft tun?

Der Nesselhauf hat gesagt: Pack schlägt sich, Pack verträgt sich.

Was soll ich in Zukunft Anderes tun?

... .

Bohlen, Anders ... .

Kanalratte sowie Beutelratte sind im Buch gestrichen. Das war die Abrede zwischen den Beteiligten. Das ist in Ordnung.

Klagt gegen Bohlen. Weshalb klagt Ihr gegen den Verlag?

Ich bin von Ihrer Meinung nicht überrascht.

Die Kammer ist eine Durchlassstation.

Ich prüfe die Sache. Das ist der erste Fall. Wurde versichert, ist in Ordnung.

Rufe Herrn Nesselhauf an, der Bohlen kennt.

Rufe Herrn Kies an. Sagen O.k.

Richter Herr Dr. Weyhe:

Wozu fragt man?

Beklagtenjustiziar Herr Rainer Dresen:

Meinen Sie, ich rufe alle fünfzig Beteiligten an?

Richter Herr Dr. Weyhe:

Ja.

Beklagtenjustiziar Herr Rainer Dresen:

Bei den Seriösen machen wir das.

Aber nicht bei solchen Witzbuben.

Läuft alles bei der Kanzlei Prinz auf.

Klägeranwalt Herr Dr. Dünnwald:

Wenn Sie das sehen als versierter Mann.

Bei Fotos müssen Sie fragen, wo kommen die her.

Was ist wahr, müssen Sie fragen.

Wenn die sagen, da kann nichts passieren, müssen Sie anders fragen.

Beklagtenjustiziar Herr Dresen:

Was soll ich fragen?

Klägeranwalt Herr Dr. Dünnwald:

Ist es in Ordnung, vielleicht?

Beklagtenjustiziar Herr Rainer Dresen:

Es wurde Untreue unterstellt. Ich dachte, das kann nicht sein. Ich habe gefragt.

Jetzt machen Sie mir Vorwürfe, dass ich das habe durchgehen lassen.

Die lachen sich tot über das ganze juristische und über die Kosten.

Wesalb diese Konstruktion,. dass der Verlag verantwortlich ist.

Das ist eine sensationelle Erfindung.

Sind Sie [Herr Buske] schlauer als alle anderen Richter?

Oder ist das ein besonderer Fall?

Der Vorsitzende:

Schwer zu beantworten.

Beklagtenjustiziar Herr Rainer Dresen:

Das kommt einem Skandal sehr nahe.

Habe überlegt, ob nicht ein Befangenheitsantrag gestellt werden muss.

Der Vorsitzende:

Jetzt wird es grenzwertig.

Beklagtenjustiziar Herr Rainer Dresen:

Ist es schon.

Der Vorsitzende:

Eine schwierige Frage.

Wir müssen beraten.

Der Vorsitzende nach Wiedereintritt:

Wir nennen einen Termin. Welche Frist hätten Sie gerne?

Klägeranwalt Herr Dr. Dünnwald:

Zwei Wochen.

Beklagtenjustiziar Herr Rainer Dresen:

Es geht nicht darum mit der Kanzlei Prinz eine Vereinbarung zu treffen..

Der Vorsitzende:

Das ist grenzwertig.

Mit den Parteivertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert.

Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet:

1. Im Einvernehmen mit den Parteivertretern wird das schriftliche Verfahren angeordnet.

2. Der Klägervertreter erhält Schriftsatzfrist bis zum 25.05.07

3. Der Beklagtenvertreter kann bis zum 25.06.07 erwidern.

Termin für die Verkündung einer Entscheidung wird festgelegt auf den 29.06.07, 9:55, in diesem Saal.

Kommentar [RS]

Die Richter nehmen sich nur drei Tage Zeit zum Studium des Schriftsatzes der Beklagten. Ist das ein Indiz dafür, dass das Urteil jetzt schon feststeht?

Warnung vor Kostenforderungen der Anwaltskanzlei Prinz - 03.01.2007 14:14

Obwohl die rechtlich höchst umstrittenen Massenabmahnungen der Kanzlei Prinz in Zusammenhang mit dem Vertrieb des Buches "Hinter den Kulissen" von Dieter Bohlen mittlerweile mehr als drei Jahre zurückliegen, meint die Abmahnkanzlei, jetzt noch Kasse bei Buchhändlern machen zu müssen.

In den letzten Tagen häuften sich die Beschwerden von Buchhändlern, die Post von der Abmahnkanzlei Prinz erhalten haben, in der sie aufgefordert werden,  Kostennoten zu erfüllen.

Viele Ansprüche sind mittlerweile verjährt, darüber hinaus wäre auch bei rechtzeitiger Geltendmachung ihre Durchsetzbarkeit höchst zweifelhaft gewesen, was sich auch daran zeigt, dass die Abmahnkanzlei mehr als drei Jahre Kosten nicht  geltend gemacht hat.

Dass nun nach Eintritt der Verjährung Zahlungsaufforderungen verschickt werden, dürfte in der Verlagsgeschichte einmalig sein, schafft es doch die Gefahr, dass nicht informierte Händler zu Unrecht bezahlen. Viele Kaufleute zahlen meist nur um vor solchen creme a la creme Juristen Ihre Ruhe  zu haben. Das ist falsch. Wehret den Anfängen. Solche creme a la creme Juristen sind nicht zu bremsen.. Außerdem können Anwaltskostennoten die auf Grund unzulässiger Abmahnung, ungeprüft bezahlt werden nicht von dem Lieferanten (hier Verlag) zurückerstattet werden. Ansonsten kann immer bei gutgläubigem Erwerb einer Sache der Händler solche "Kosten" an den Lieferanten weiterreichen, der diese Kosten dann zu übernehmen hat.

Die Verlagsgruppe Random House warnt deshalb alle Buchhandlungen nachdrücklich davor, auf diese Schreiben hin irgendetwas zu bezahlen. Stattdessen sollten alle Vorgänge an die Rechtsabteilung der Verlagsgruppe geschickt werden. (Neumarkter Straße 28, 81673 München, Fax 089/4136-63718)

Quelle: Buchmarkt

27.07.07: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 101.053,40 Euro zu zahlen nebst 5 % Zinsen über dem Basissatz ab den 09.03.07. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 3/4, die Beklagte 1/4  der Kosten. Urteil über die vorläufige Vollstreckbarkeit.

Kahn und Ballack vs. Mae B. GmbH  -  Vibratoren zur WM               

In Sachen 324 O 140/07 Kahn und 324 O 138/07 Ballack vs. Mae B. GmbH

Die Mae B GmbH des Flensburger Erotik-Konzerns Beate Uhse muss an die deutschen Fußballer Michael Ballack sowie Oliver Kahn je 50.000 Euro zahlen. Das Unternehmen hatte zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 Vibrator-Modelle mit den Aufschriften "Michael B." und "Rolli K."  angeboten.

Die Richter der Pressekammer sahen im Vorgehen des Erotik-Händlers eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

Der Vorsitzende:

Wir meinen, es ist eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung. Beide Kläger sind deutlich zu erkennen. Die Rechtsverletzung war vorsätzlich. Serdukov bestätigt das in der ... .

Die ganze Geschichte hat weltweites Echo gefunden, von Galizien bis Indonesien. Vielleicht ist der Verlag noch schwerer verletzt, als Olli Kahn.

... .

Es ist eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung, es gibt keine Ausweichmöglichkeiten.

Beklagtenanwalt Herr Langer:

Wir haben das Produkt ausgestellt. Die Reaktion kam prompt. Die Geschichten sind schon vor der Abmahnung aus den Regalen genommen worden.

Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt:

Wir hatten angerufen und gebeten, geben Sie eine uneingeschränkte Unterlassungserklärung ab.

Beklagtenanwalt Herr Langer:

... bundesweit ... .

Habe mir andere Urteile angesehen. Ware ausgestellt, um die Personen auszubeuten. Keine Frau kauft sich solch einen Vibrator.

Die Richter lächeln verständig.
Beklagtenanwalt Herr Langer setzt fort:

Wir haben bereits genug gelitten.

Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt:

Kann mir nichts Schlimmeres vorstellen. Torwart, Kapitän der Nationalmannschaft.

Beklagtenanwalt Herr Langer setzt fort:

Ob das für die Damenwelt so wertvoll ist?

Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt:

Doch die Weltmeisterschaft stand bevor. Rolli. K, und Michael B.

Der Vorsitzende:

Wir sind bei der Erwägung bezüglich einer Lizenz.

Beklagtenanwalt Herr Langer setzt fort:

120.000,00 EURO geht leider nicht.

Richter Herr Zink:

Das sind Einzelkriterien. Kann höher sein. Es ist eine Firma, welche zu Beate Uhse gehört.

Es waren Vibratoren, wo Olli Kahn bzw. Ballack drauf stand. Es gab ein Presseecho und eine Presseerklärung.

Richter Herr Dr. Weyhe:

Wenn das flächendeckend vertrieben worden wäre, dann kämen wir mit diesem Betrag nicht aus.

Es sind alle ... .

Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt:

Ballack ist dreifacher Familienvater. Lebt vierundzwanzig Jahre mit seiner Lebensgefährtin.

Der Vorsitzende:

Aber die Jungs haben auch was. Müssen Sie den vollen Preis nehmen?

Beklagtenanwalt Herr Langer setzt fort:

Möchten deutlich drunter bleiben.

Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück.

Der Vorsitzende nach Wiedereintritt:

Es gibt Punkte, die für die Beklagtenseite sprechen, aber 60.000,00 EURO sind drin. Können wir auch nicht zu Fall bringen.

Nicht originell, 50.000,00 EURO?

Hier und heute.

Beklagtenanwalt Herr Langer:

Heute ohne Widerruf.

Der Vorsitzende:

Wenn das geht.

Mit den Parteivertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert.

Die Kammer unterbreitet den Vorschlag, ... .

Danach wird die Sitzung unterbrochen.

Der Anwalt und die Anwältin verlassen den Saal.

Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt nach Wiedereintritt :

O.K.. Kostenfrei.

Beklagtenanwalt Herr Langer:

Wir auch.

Der Vorsitzende diktiert:

Nach Wiedereintritt in die mündliche Verhandlung treffen die Parteien ohne Präjudiz den folgenden Vergleich:

1. Die Beklagte verpflichtet sich, an den Kläger 50.000,00 EURO zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Beklagten zur Last.

Vorgelesen und genehmigt.

Beschlossen und verkündet:

Der Streitwert wird auf 60.000,00 EURO festgelegt.

Der Wert des Vergleichs übersteigt nicht den Wert der Hauptsache.

Der gleiche Vergleich wird ebenfalls in der zweiten Sache geschlossen.

 

Diskussion aus dem realen Leben - Wieder ein vergeblicher Versuch,  Frauen  als  Fußbalfansl zu gewinnen. [RS]

 

Meldungen des Tages  -   Flüchtiger Straftäter verklagt Opfer            

Österreich: Flüchtiger Straftäter verklagt Opfer

Im Bericht des ORF lesen wir, dass in Österreich ein rechtsmäßig verurteilter, jedoch flüchtiger Straftäter eines seiner Opfer wegen Persönlichkeitsverletzung verklagt. Die Darstellung des Opfers bezüglich der Folgen sei falsch. Das Kind des vergewaltigten und misshandelten Opfers starb fünf Tage nach der Geburt. Wegen dieser Straftaten wurde der Straftäter verurteilt. Nach Meinung seines Anwaltes ist das persönliche Erscheinen des Klägers nicht notwendig. Der Mann ist international zur Fahndung ausgeschrieben, weil er seine fünfjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung sowie diversen Körperverletzungen nicht angetreten hat. Der Anwalt beruft sich auf seine Verschwiegenheitspflicht.

 

An diesem Freitag herausgehörte Leitsätze                            

 

Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen]                            

"Dass wir nicht wieder was falsch machen."

Anwalt: "Kann Ihre Meinung nicht ändern."
Der Vorsitzende: "Stimmt auch."

"Aber die Jungs haben auch was. Müssen Sie den vollen Preis nehmen?"

"Kann einen Ausflug machen ... . Lasse das lieber jetzt."

"Es ist egal, wer auf der Bremse gestanden hat."

"

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 24.06.07
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