BUSKEISMUS

Sitemap        Home     Sitzungsberichte

Bericht
Zensurkammer LG Hamburg (ZK 24)
Freitag, 04. Juli 2008

Rolf Schälike - 08.07.08

Nicht mein Niveau

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Terminrolle 04.07.08

Eine kleine Vorgeschichte -   "Sie sind nicht mein Niveau"  oder Was tun gegen Machtmissbrauch und Formalismus?                 

Es war der 20. März 1984. Ein halbes Dutzend Stasileute standen mit einem Haftbefehl vor meiner Wohnungstür und wollten mich mitnehmen. Ich war zwar vorbereitet nach meinem am 8. März gestellten Ausreiseantrag, aber trotzdem überrascht. "O.k., sagte ich, nehmt mich mit, aber ich möchte mich umziehen," und zog mich nackt aus, ohne mich wieder anzuziehen. Damit gewann ich Zeit zum Überlegen was ich alles mitnehmen konnte in den Knast. Außerdem hoffte ich, dass meine Frau mit meiner Tochter vom Kindergarten kämen, ich diese noch sehen und sprechen konnte, und damit etwas weniger Überraschung zu Hause herrschen würde.

Meine Frau war einkaufen, meine sechsjährige Tochter kam allein nach Hause und freute sich des vielen Besuchs. "Das sind nicht Papas Freunde, es sind böse Menschen, Polizisten, sie werden Papa jetzt mitnehmen. Brauchst aber keine Angst zu haben, erschießen werden sie dich nicht. Geh runter zu Frau W. und warte auf Mama." "Machen Sie dem Kind keine Angst," sagte einer der Stasitypen. Er wusste nicht, dass ich vor ein paar Monaten zusammen mit meiner sechsjährigen Tochter in Frankfurt an der Oder, gerade aus Warschau kommend, aus dem Zug geholt und in eine Zelle gesperrt wurde, bewacht von einem Grenzsoldaten mit der Kalaschnikow in der Hand. Meine Tochter fragte mich damals: "Papa, werden wir jetzt erschossen?" Erschossen wurden wir nicht, aber vor den Augen der kleinen Tochter demonstrierten die Stasi-Jungs - die Grenzsoldaten gehörten zur Stasi - die Machtlosigkeit ihres Vaters.

Zu Hause am 20. März 1984 dauerte es eine halbe Stunde, ich blieb nackt und suchte meine Wäsche. Meine Frau kam nicht, dafür ein Dutzend anderer Stasileute, die für die Hausdurchsuchung bestimmt waren. Damit wusste ich, dass es eine Hausdurchsuchung geben wird.

Im Knast angekommen, die Kleidung abgegeben, umgezogen in die Zelle geführt, ging es sofort zur ersten Vernehmung.

"Ich bin so aufgeregt. Bei uns zu Hause wird die Wohnung durchsucht. Meine Frau hat Herzprobleme, und wenn Fremde in der Wohnung rumwühlen, kann es zum Kollaps kommen. Ich kann Ihnen nichts sagen, kann mit Ihnen nicht sprechen, auch nicht auf Ihre Fragen antworten. Möchte mit meiner Frau telefonieren, um zu erfahren, wie es ihr geht. Können Sie mich verstehen?"

"Das dürfen Sie nicht, die StPO verbietet es. Wir haben nicht das Recht und auch nicht die Macht dazu."

Das wiederholte sich mehrmals. Nachdem Oberst Paul Otto Bormann, stellvertretender Leiter Operativ, sein Glück bei mir ebenfalls erfolglos versuchte, kam eine Richterin: "Ich komme gerade aus Ihrer Wohnung. Ihre Frau sitzt ruhig in der Küche. Es geht ihr gut, sie hat keine gesundheitlichen Probleme. Glauben Sie mir nicht?"

"Meine Mama hat mir beigebracht, immer die andere Seite zu hören. Ich möchte mit meiner Frau telefonieren und mich persönlich davon überzeugen, dass es ihr gut geht. Das hat nichts mit Misstrauen Ihnen gegenüber zu tun." Ich wollte keine neue Feindin gewinnen.

Das war am ersten Tag. Der Überraschungseffekt der Stasi funktionierte nicht.

Am nächsten Tag verlangte ich, meine Frau zu sehen: "Telefonieren genügt mir heute nicht mehr. Sie können technisch die Verbindung manipuliert, oder meine Frau entsprechend eingeschüchtert und vorbereitet haben. Sie verstehen mein Anliegen nicht," und ergänzte:

"Sie haben nicht mein Niveau,"

und meinte nicht nur die kleinen, sondern auch den Stasioberst Bormann, den ich damals natürlich nicht beim Namen kannte.

Meine Frau konnte ich erst nach sieben Wochen für drei Minuten sehen. Die übliche halbe Stunde Besucherzeit wurde schnell unterbrochen. Das ist aber eine eigene Geschichte. Bei den weiteren Vernehmungen sagte ich kein Wort mehr. Die Vernehmungsprotokolle dokumentieren lediglich die Gespräche zwischen den beiden Stasi-Vernehmern.

Aus irgendeinem Grund kam mir dieses Erlebnis am letzten Freitag in den Sinn. Nicht ein Vergleich der Zensurrichter und Zensurrichterinnen aus Hamburg mit den Dresdner Stasileuten bewegte mich. Es sind unterschiedliche Menschen, tätig in unterschiedlichen Systemen und sich wesentlich unterscheidenden Diktaturen.

"Herr Buske, Sie haben nicht mein Niveau"

Diese enttäuschenden Gedanken konnte ich nicht unterdrücken.

Was war passiert?

Sie sind nicht mein Niveau, Herr Buske                    

 

Niveau und Verstand

 

An diesem Freitag war der Gerichtssaal voll bis auf den letzten Platz. Alles nette junge Menschen, so an die dreißig an der Zahl.

"Ist das Publikum wegen Gysi da?" fragte ein Anwalt erstaunt, denn am Montag, den 30.06.08  hatte die Zensurkammer in der Sache 324 O 421/08 Gregor Gysi vs. ZDF 30.06.08 den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung abgelehnt. Es wäre eine zulässige Verdachtsberichterstattung des ZDF, die Äußerung zu verbreiten, wonach Gregor Gysi die Staatssicherheit willentlich und wissentlich über Havemann informiert habe. Das ZDF habe keine Tatsachenbehauptung aufgestellt, sondern es erfolgte lediglich eine "ausgewogene Verdachtsberichterstattung", die die Gegenargumente von Gregor Gysi ausreichend berücksichtigt habe. Außerdem läge es in der Verantwortung von Gregor Gysi, dem ZDF dazu ein Interview verweigert zu haben.

"Nein, es sind Studenten," erläuterte Richter Buske.

Das hatte seine Folgen für die Pseudoöffentlichkeit. Drei Mal wurde diese Pseudoöffentlichkeit des Saals verwiesen. Ein Mal musste auch ein Anwalt gehen, der sich im Saal verirrt hatte, denn er war noch nicht dran.

"Jetzt muss die Öffentlichkeit raus," sagte Herr Buske, "Sie, Herr Schälike kennen das doch schon."

"Kann ich nicht bleiben, Frau Reske in Köln, lässt bei Studenten auch die Öffentlichkeit zu," versuchte ich zu überzeugen.

"Frau Reske?" fragte erstaunt der deutsche Oberzensor.

Ich beließ es dabei, stellte nicht förmlich den Antrag, die Öffentlichkeit zuzulassen. Ich wollte nicht die Herren Buske und Dr. Korte sowie Frau Ritz zwingen, sich förmlich zur Beratung zurückzuziehen, um dann zu verkünden, die Öffentlichkeit wird jetzt bis dann und dann ausgeschlossen.

Weshalb darf die Öffentlichkeit nicht zuhören, was die zukünftigen Anwälte und Richter vom Richter Buske an Erfahrungen übermittelt bekommen.

Wurde heute unsere zukünftige Elite ausgebildet, getrennt von der Öffentlichkeit, bereit,  heimlich und abgeriegelt von öffentlichen Kontrolle die Zukunft Deutschlands zu gestalten?

Kein Aufmucken bei den Studenten und Studentinnen. Sie waren heute die Privilegierten.

Sind die Juravorlesungen ebenfalls geheim? Ich habe es noch nicht getestet.

Herr Buske hatte nicht das Niveau, offen zu sein auch ihm gegenüber kritisch eingestellten Menschen. Herr Buske missbraucht seine Macht, versteckt sich hinter Formalien, vermeintlichen Regeln und Gesetzen.

Dieser Ignoranz und Arroganz setzte ich entgegen: "Sie haben nicht mein Niveau, Herr Buske. Verstehen Sie das?"

Gut trainiert war allerdings der Nachwuchs des zukünftigen deutschen Geschwürs.

Was tun mit unseren OMAS und OPIS?

Auf diese Frage demonstrierten die zukünftigen Juristen Gleichgültigkeit. Keine Reaktion bei der an diesem Freitag erfolgten Verkündung der Entscheidung zur Sache 324 O 1077/07: Es ergeht ein Urteil: Der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wird bestätigt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Der Streitwert wird festgelegt auf 10.000,00 Euro.

Frau Brigitte Sydow kam persönlich, um die Entscheidung heute zu hören, dass es ihr verboten sei, anderen mitzuteilen, was im Altenpflegeheim Domicil so alles mit ihrer Mutter passierte. Wir haben darüber berichtet.

Sie brachte Unterlagen mit, um diese der interessierten Öffentlichkeit zu geben. Frau Sydow  stieß bei den Jurastudenten auf offenes Desinteresse. Unsere zukünftige Elite sieht die Entsorgung der OPAS und OMAS gelassen entgegen. Kein Jurastudent interessierte sich für Details. Die Gelegenheit wurde nicht genutzt.

 

Unterordnung auf hohem Niveau

 

Johannes Eisenberg - Theater in zwei Stücken                  

Dr. Hugo Müller-Vogg vs. TAZ                     

Johannes Eisenberg durfte die zukünftige Elite an diesem Freitag in der Sache 324 O 84/08 Dr. Hugo Müller-Vogg vs. TAZ erleben.

Corpus Delicti:

Im Februar 2001 hatte die "taz" den früheren FAZ-Herausgeber Hugo Müller-Vogg mit dem Satz zitiert: "Rechts von mir ist nur noch die Wand." Müller-Vogg bestreitet, dies je gesagt zu haben. Mit dem Versuch, gegen die "taz" eine Einstweilige Verfügung zu erwirken, scheiterte er bei Buske mit Urteil v. 19.10.07 (324 O 559/07), weil die Veröffentlichung des strittigen Artikels schon mehr als ein Jahr zurückliegt.

Die taz hat 2008 Klage beim LG Berlin erhoben mit dem Ziel, feststellen zu lassen, dass sie berechtigt ist, den fraglichen Artikel in ihrem Online-Archiv zugänglich zu halten. Das Landgericht Berlin hat am 27.03.08 entschieden (27 O 1165/07), dass dies erlaubt ist. (Urteil)

Nun geht Müller-Vogg ins Hauptsacheverfahren.

Die Wochenzeitung "Freitag" und den Publizisten Lutz Hachmeister, die ihn mit demselben Satz zitierten, hat er bereits erfolgreich zur Abgabe von Unterlassungserklärungen aufgefordert.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Der Beklagtenvertreter erhält den Schriftsatz vom 27.06.08. Der Klägervertreter erhält den Schriftsatz vom 30.06.0ß8. Kennen Sie beides?

Müller-Vogg-Anwalt Herr Dunckel von der Schröder-Osmani-Kanzlei Nesselhauf : Kennen wir noch nicht.

Der Vorsitzende: Zulässigkeitsbedenken haben wir nicht. Begründbarkeitsbedenken ... . Der Artikel war noch zum Aufruf bereitgestellt. Ist am 21.01.08 über die Internet-Seiten der Beklagten noch abgerufen worden. War auch früher abrufbar. Begehungsgefahr ... . Die Beklagte stellt den Artikel erst wieder ins Netz, wenn rechtskräftig bestätigt wird, dass sie es darf. Es gibt noch die Frage: Ist die Äußerung unwahr?

Müller-Vogg-Anwalt Herr Dunckel: Das Zitat ist unwahr. ... ob denn überhaupt das Zitat ... . Erinnert sich Null Komma Null daran. Er hat es niemals gesagt, hat es niemals genehmigt. Bin überrascht beim Runterladen. Anlage K3. Wo ist denn das sonst 'runter geladen worden?

Richter Dr. Korte: Wenn das streitig ist, dann reicht das nicht als Beweis. ... nachfragen. Beweis erheben würden wir in jedem Fall.

Der Vorsitzende: Frage: Gibt es eine Einwilligung oder Genehmigung ... .

TAZ-BGS-Anwalt Johannes Einsenberg: Wenn er sagt, dass er Null Komma Null Erinnerung an ein Gespräch mit mir gehabt hat, ... . Sagte damals, der Gesprächsvermerk wäre eine Fälschung.  Jetzt sagt er, er hat keine Erinnerung mehr. Warte mal, jetzt bin ich dran. Im Landgericht Berlin haben wir gesagt, warum er wahnsinnig interessant, ... interessant der Prozess war. Wie die Sache liegt, muss er mehr sagen.

Der Vorsitzende: Zunächst müssen Sie mehr sagen.

TAZ-BGS-Anwalt Johannes Einsenberg: Die Gesprächsnotiz und meine Aussage, dass diese [Notiz] stimmt .... Haben Sie diese nicht?

Der Vorsitzende: Ich habe sie nicht. Ist diese aus dem Berliner Verfahren?

TAZ-BGS-Anwalt Johannes Einsenberg: Nein, aus dem hiesigen Verfahren. 05.01.2001.

Richter Dr. Korte sucht und findet die Notiz.

TAZ-BGS-Anwalt Johannes Einsenberg: Dafür stehe ich als Zeuge gerade. ... das ist noch eine Idee, das können Sie noch machen. Cowboy-Stiefel. Er war zufrieden. Wusste nicht, was er für ein Typ war. Das stört ihn, den 68er. Das Landgericht Berlin ... .Er bestreitet nur, mit mir konkret gesprochen zu haben. Nach zwei Jahren fällt ihm plötzlich ein, will er nicht haben. Hat keine Erinnerung mehr. Ich habe diese.

Der Vorsitzende: Nach dem Stand der Dinge kommt es nicht drauf an.

TAZ-BGS-Anwalt Johannes Einsenberg: Der Artikel ist auch gegen Sie, Her Buske. ... auch ein Müller-Vogg kann sich nicht erinnern.

Müller-Vogg-Anwalt Herr Dunckel: Herr Eisenberg!

TAZ-BGS-Anwalt Johannes Einsenberg: Ihnen ... .

Müller-Vogg-Anwalt Herr Dunckel : ... .

TAZ-BGS-Anwalt Johannes Einsenberg setzt erneut an: Ihnen ... .

Müller-Vogg-Anwalt Herr Dunckel: ... Stellungnahme. Hat Null Komma Null Erinnerung an dieses Zitat.

TAZ-BGS-Anwalt Johannes Einsenberg setzt erneut an: Sie kennen das Zitat aus drei Verfahren. Landgericht Berlin 324 O 559/07 und hier 324 O 559/07 sowie 324 O 505/07. Ist nicht so neu für Sie. Sie behaupten, der Vermerk sei eine Fälschung. Sie bestreiten, ... Noch ein weiteres Jahr, obwohl Null Komma Null Erinnerung.
TAZ-BGS-Anwalt Johannes Einsenberg
blättert in seinen Akten: 03.04.08 Trägt Landgericht Berlin vor, alles mögliche, und sagt, der Vermerk ist eine Fälschung. AK 6. Er hat die TAZ-Berichterstattung gelobt ...  . Haben Sie alles ... ?

Müller-Vogg-Anwalt Herr Dunckel: Ja.

TAZ-BGS-Anwalt Johannes Einsenberg: Sie sagen, es ist eine Fälschung. Kommt nicht darauf an. Es ist entscheidungsreif.

Der Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert bezüglich der Einwilligung 15.10.01 ... Verfahren 324 O 559/07 wird zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht. Damit haben wir das in der Akte.

Müller-Vogg-Anwalt Herr Dunckel: ... .

Der Vorsitzende: Sie bekommen noch beide ein Schriftsatzfrist. ... streitig, ob er das jemals geäußert hat. Ist die Äußerung ehrverletzend ... .

TAZ-BGS-Anwalt Johannes Einsenberg: Wenn man nicht ehrverletzend ... ist kennzeichnend. Speerspitze .... denken links.

Müller-Vogg-Anwalt Herr Dunckel: Jemanden stigmatisieren,

Richter Dr. Korte möchte es genau wissen: Hat er das geäußert?

TAZ-BGS-Anwalt Johannes Einsenberg: Es ist nicht prozessrelevant . Mir gegenüber hat er ..., und damit genehmigt. Wir wollen und müssen das Archiv aufrecht erhalten. Weshalb gehen Sie nicht zum Kammergericht? Wir wollen den Archivbestand aufrecht erhalten.

Der Vorsitzende: Der Beklagtenvertreter erklärt, wir wollen wieder berichten, dass der Kläger das in Rede stehende Zitat geäußert hat. Wir wollen das in unserem Archivbestand bereithalten.

Müller-Vogg-Anwalt Herr Dunckel: Wenn es nur um die Genehmigung geht, dann ist der Beklagte beweispflichtig.

Der Vorsitzende: Vielleicht muss Herr Müller-Vogg ein bisschen mehr. Der Klägervertreter bittet mit Rücksicht auf die heute erteilten Hinweise um eine Schriftsatzfrist.....  Der Beklagtenvertreter kann auf den Schriftsatz bis zum 25.07.08 erwidern. Nach dem Stand der Dinge ist die Klage abweisungsreif. Wenn es einen Pfund gibt, dann wird es eine Wiedereröffnung geben, wenn nicht, dann wird die Klage abgewiesen.

TAZ-BGS-Anwalt Johannes Einsenberg: Ob wir nun ... über den Archivbestand streiten .. wir nicht.

Der Vorsitzende: Ich nicht.

TAZ-BGS-Anwalt Johannes Einsenberg: Wenn die Berliner sagen, in den Archivbestand dürft ihr das aufnehmen, ... .Sie wären gut beraten, wenn Sie das Urteil des Kammergerichts abwarten. ... Rechtsschutzinteresse. ... haben wir unstreitig verbreitet ... wenn es noch im Archiv ... Können Sie mal sagen, wie Sie es gekauft haben? ... Dann war der Gegenstand der erneuten Verbreitung nicht dargelegt.

Der Vorsitzende: Wir wissen es nicht. Ist vielleicht ein Berliner Problem.

TAZ-BGS-Anwalt Johannes Einsenberg: Sie kennen das Urteil  nicht?

Müller-Vogg-Anwalt Herr Dunckel: Das Berliner Landgerichtsurteil ist nicht rechtskräftig.

Der Vorsitzende: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 29.08.08, 9.55 im Saal B335.

Burger vs. Verlag 8. Mai GmbH                    

In der Verhandlung zur  Sache 324 O 100/08 Burger vs. Verlag 8. Mai GmbH hatte der Beklagtenvertreter Herr Johannes Eisenberg seine bekannte Schau abgezogen. Dürften die zukünftigen Vertreter der juristischen Zunft nicht in jeder Verhandlung erleben.

Der Kläger dürfte Reiner Burger gewesen sein. Die Pseudoöffentlichkeit erfährt weder von den Richtern noch von den Anwälten Roger Mann und Johannes Eisenberg die Namen der Kläger, erst recht nicht nähere Informationen zu des Sache. Geht uns nichts an.  Wir sind angewiesen, im Internet zu stochern und zu raten.  Die Richtigkeit der Informationen ist für uns praktisch nicht überprüfbar.

Der Corpus Delicti könnte gewesen sein:

Ein Staatsanwalt segnet Artikel der FAZ ab
Denn am Donnerstag wurde bekannt, daß Reiner Burger, Dresdner Korrespondent der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), einen seiner Artikel, den die Zeitung am 28. September veröffentlichte, bereits tags zuvor an den Dresdner Staatsanwalt Christian Avenarius sandte. Darin holte Burger zum großen Schlag gegen Bartl und Külow aus, »die sich seit Monaten als Chefaufklärer gerieren« und frei nach dem Motto »Was nicht paßt, wird weggelassen« agieren würden. Eine weitere Erkenntnis des FAZ-Autors bestand in dem Hinweis, daß Bartl »zu DDR-Zeiten als Staatsanwalt und als Leiter der Abteilung Staat und Recht der SED-Bezirksleitung Karl-Marx-Stadt« tätig gewesen sei und der »Zeitung Junge Welt, die laut Verfassungsschutz dem ›linksextremistischen Bereich‹ zuzuordnen ist«, Interviews bezüglich der mafiösen Strukturen gegeben habe. Natürlich durfte auch der Hinweis nicht fehlen, daß Volker Külow, »ähnlich wie sein Parteifreund Bartl zu DDR-Zeiten der Staatssicherheit spitzelnd zu Diensten stand«. Wo vertuscht werden soll, muß die Stasi bemüht werden. [junge Welt] Archiv

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Haben Sie heute geschrieben.

Junge-Welt-BGS-Anwalt Johannes Einsenberg: Wann hätte ich schreiben sollen?

Der Vorsitzende: Das Schreiben haben Sie?

Klägeranwalt Herr Dr. Roger Mann: Habe das vor zehn Minuten erhalten.

Der Vorsitzende: Hier gehrt es um zwei Anträge. Hat der Kläger einen Artikel auf eigene oder fremde Veranlassung an die Staatsanwaltschaft geschickt. Das ist keine Meinungsäußerung. Es handelt sich nicht um ... Kann beim Leser den Eindruck erwecken ... wo  ... subjektiver Eindruck. -... und die Leser erhalten den subjektiven Eindruck. Der Eindruck bleibt. Es ist ein Eindruck mit einem Tatsachenhintergrund. Innenminister Sachsens ... . Vom politischen Entscheidungsträger geprägt. ... wenn ... Wir müssen Stolpe berücksichtigen. Die Geschichte ist durch. Der zweite Punkt: Order, den Untersuchungsausschuss zu bekämpfen, hat schon einen Tatsachenkern. So dass wir nach der Vorberatung der Klage stattgeben würden. 1.355,56 Euro runterfahren.

Junge-Welt-BGS-Anwalt Johannes Einsenberg: Ich bin nicht der Klägervertreter.

Der Vorsitzende: Wir dachten schon ... .

Junge-Welt-BGS-Anwalt Johannes Einsenberg: Kann man von der Beklagten verlangen, dass Politikeräußerungen zensiert werden?

Der Vorsitzende: Dafür sind wir hier zusammengekommen.

Junge-Welt-BGS-Anwalt Johannes Einsenberg: Hätte gerne Schriftsatznachlass. Ich werde den Antrag stellen und gehen.

Klägeranwalt Herr Dr. Roger Mann diskutiert die Anwaltshonorare: Wir ... machen zu 0,8, früher gab es 1,3. Das Abschlussschreiben dient der Vorbereitung der Hauptsache. Dann muss 1,.561,16 der Streitwert der Hauptsache zu Grunde gelegt werden.

Der Vorsitzende: 45.000. Wir halten 40.000 für angemessen.

Junge-Welt-BGS-Anwalt Johannes Einsenberg laut und ungeduldig: Wollen wir Anträge stellen. Möchte meinen Zug schaffen. Mich interessiert das Ganze nicht. Kann ich Anträge stellen, dann können Sie weiter machen. Die Güteverhandlung ist gescheitert.

Klägeranwalt Herr Dr. Roger Mann: Ich ...

Junge-Welt-BGS-Anwalt Johannes Einsenberg wütend aussehend und sehr laut und ungeduldig: Herr Vorsitzender, zur Klageabweisung möchte ich Anträge stellen. Sonst gehe ich, ohne Anträge zu stellen. Habe gelesen, und hoffe ... . Dann gehe ich. Jetzt gehe ich.

Der Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert. Wollen Sie einen Abweisungsantrag stellen? Der Beklagtenvertreter beantragt, die Klage abzuweisen, und bittet mit Rücksicht auf den Schriftsatz der Gegenseite vom 26.06.08 um Schriftsatzfrist.

Junge-Welt-BGS-Anwalt Johannes Einsenberg verlässt den Gerichtssaal.

Der Vorsitzende an Herrn Dr. Roger Mann: Wollen Sie uns was erzählen? Der Beklagtenvertreter ... . Nunmehr verlässt der Beklagtenvertreter den Sitzungssaal. Wie lange hätten Sie gern? Sie können bestimmen. Beschlossen und verkündet: 1. Der Beklagtenvertreter kann auf den Schriftsatz der Gegenseite vom 26.06..08 bis zum 25.07.08 erwidern. 2. Der Klägervertreter kann auf den heutigen Schriftsatz gleich erwidern. 3.Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 22.08.08, 9.55 im Saal B335.

05.09.08: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt einen bestimmten Eindruck nicht zu erwecken, und eine Äußerung nicht zu verbreiten und/oder nicht verbreiten zu lassen, sowie an den Kläger 1.482,62 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 10.07.08

Impressum