Mit dem Beschluss vom 20.09.2005 wurde gegen den weltbekannten Heise-Verlag eine einstweilige Verfügung erlassen. Die Universal Boards GmbH & Co. KG hatte beklagt, dass in einem Forum des Heise-Verlags dazu aufgerufen werde, die Server der GmbH durch übermäßigen Aufruf lahm zu legen. Daraufhin lies der Heise-Verlag die Einträge in dem Forum löschen, unternahm allerdings keine weiteren Schritte zur Vermeidung einer Wiederholung. Der Verlag berief sich dabei auf die aktuelle Rechtsprechung, wonach eine Haftung erst ab Kenntnisnahme in Betracht kommt. Der Betreiber des Forums sei aber auch dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass es nicht zu einer Wiederholung kommt. In der Folge hätte Heise also Vorkehrung zur Vermeidung einer Wiederholung treffen müssen.
Hintergrund zum Beschluss des vorsitzenden Richters Andreas Buske
Widerspruch -
Urteil - wurde am 02.12.2005 vom Landgericht Hamburg abgewiesen. Die Kammer erklärte, sie sei überzeugt, dass der Verlag allein durch die Verbreitung auch ohne Kenntnis für die im Forum geäußerten Inhalte haftbar zu machen sei. Er könne schließlich die Texte vorher automatisch oder manuell prüfen. So wie der Verlag das Forum bisher betreibe, fordere er Rechtsverletzungen sogar potenziell heraus, betonte ein Richter. Es sei nicht hinnehmbar, dass "die in ihren Rechten Verletzten Ihnen hinterher rennen müssen". Den Einwand des Verlags, dass eine automatische Filterung erwiesenermaßen nicht funktioniere und eine manuelle Prüfung jedes Beitrags angesichts von über 200.000 Postings pro Monat schlicht nicht zu leisten sei, ließ die Kammer nicht gelten. S. auch
Heise-Kommentar