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Buskeismus

Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren

Autor: Rolf Schälike


 
Interneturteile der Pressekammer LG Hamburg
Nutzwerk GmbH gegen Förderverein für eine freie
informationelle Infrastruktur e.V. (FFII)
LG HH Az.: 324 O 417/05 einstweilige Verfügung v. 26.06.2005
Die Nutzwerk GmbH erreichte am 14.04.2005 vor dem LG Leipzig und im gleichen Monat vor dem LG Halle einstweilige Verfügung gegen FFII. LG Leipzig, Az.: 10 O 5689/04.

Kommentare zu Gunsten von FFII.

Gegen den Heise-Verlag hat Nutzwerk verloren.

Ob die folgende Information des Klägers Nutzwerk GmbH Leipzig stimmt, kann ich nicht beurteilen. Jedenfalls gibt es die FFII-Site

Nutzwerk GmbH, Leipzig schreibt:

FFII.org abgeschaltet – Pfändung der FFII-Konten – Insolvenz droht.

Der technische Administrator, der die Internet-Server der Softwarepatentgegner des FFII e.V. verwaltet, musste am 29.07.2005 die komplette Internet-Präsenz des FFII vom Netz abschalten.
Ein Gericht verbot dem FFII e.V. in München, die Aussage "Zock und Nepp mit Softwarepatenten" in Verbindung mit der Nutzwerk GmbH zu verwenden. Danach startete der FFII eine Verleumdungskampagne gegen die Nutzwerk GmbH im Internet. Von April bis Juli 2005 wurden durch Nutzwerk 5 einstweilige Verfügungen wegen falscher Tatsachenbehauptungen gegen den FFII-Verein und dessen Vorsitzenden Hartmut Pilch erlassen. Im Juli 2005 erhielten darüber hinaus der FFII-Verein und dessen Vorsitzender Pilch vom Landgericht Hamburg eine Strafe in Höhe von jeweils 1500 Euro. Diese Strafen wurden notwendig, da der FFII und Pilch sich nicht an Urteile hielten.

Trotz permanenter gerichtlicher Niederlagen, sogar noch nach einem Bestrafungsantrag, sahen sich die Verurteilten nicht genötigt, die verbotenen falschen Aussagen über die Nutzwerk GmbH aus dem Internet zu entfernen. Nutzwerk sah sich gezwungen weitere Schritte einzuleiten, damit die Verleumdungen aus dem Internet entfernt werden.

"Der FFII und dessen Vorsitzender Hartmut Pilch glaubten sich über Urteile hinwegsetzen zu können. Nun wurde die komplette Internet-Präsenz des FFII abgeschaltet werden. Ich hoffe, der FFII besinnt sich und entfernt endlich die unwahren Behauptungen über uns", gibt René Holzer, Geschäftsführer von Nutzwerk, eine Erklärung zu den Vorfällen ab.

Nutzwerk sah sich gezwungen auch einen Pfändungsbeschluss gegen die Konten des FFII-Vereins und Pilch einzuleiten. Weder der FFII-Verein noch dessen Vorsitzender bezahlten ausstehende Kosten für die verlorenen Rechtsstreitigkeiten. Bis zum heutigen Tage sind nach Schätzung von Nutzwerk Kosten für verlorene Prozesse im fünfstelligen Bereich für den FFII-Verein aufgelaufen.

"Der Privatkrieg, den der FFII durch dessen Vorsitzenden Pilch gegen Nutzwerk führt, wird die Mitglieder des Vereins teuer zu stehen kommen. Pilch scheint auch die Insolvenz des FFII-Vereins in Kauf zu nehmen, nur um Verleumdungen gegen Nutzwerk aufrechtzuerhalten und neue Lügen zu erfinden", sagt die Geschäftsleitung von Nutzwerk.

 2005-02-09 12:55:39
Interneturteile der Pressekammer LG Hamburg
Verzeichnis
 324 O 3/06 "frankhager.de" gegen "sex-spider.de" - Erotik-Datenbank gewann
 324 O 944/05 NewAdMedia gegen H2 media factory GmbH (Netzwelt) - Opferdatenbank gewann
 324 O 740/05 Heise Zeitschriften-Verlag GmbH gegen Verlag Nutzwerk u.a.
 324 O 721/05 Haftung von Forenbetreibern
Universal Boards GmbH & Co. KG gegen Heise-Verlag - einstweilige Verfügung - Forenbetreiber Heise verlor Urteil
 324 O 417/05 Nutzwerk GmbH gegen Förderverein für eine freie informationelle Infrastruktur e.V. (FFII) - einstweilige Verfügung
 324 O 805/04 Journalist gegen Verlag in Hannover -> Ordungsmittelbeschluss - Verlag unterlag
 324 O 576/04 jur-abc -> Entscheidungsgründe - Berichterstattung verboten
 324 O 416/04 Rechtsanwalt gegen Rolf Schälike (I)-> Einstweilige Verfügung -> Klagebegehren -> Vergleich - Berichtsertattung im Internet verboten
 324 O xxx/04 Heise gegen René Holzer -> Berufungsbeschluss (7 U 112/05) - Heise-Verlag gewinnt
 324 O 375/04 Domainname Sartorius.at -> Urteil
 324 O 225/04 Rechtsanwalt gegen Rolf Schälike (II)-> einstweilige Verfügung 324 O 678/03 -> Urteil im Widerspruchsverfahren -> Urteil im Hauptverfahren -> Berufungsurteil - Berichtsertattung im Internet verboten
 324 O 678/03 Rechtsanwalt gegen Rolf Schälike (II) - Nutzung eigener DDR-Erfahrungen und Anwalt als Wahrheitsverdreher zu sehen, verboten -> Einstweilige Verfügung
 324 O 620/03 Rechtsanwalt gegen Rolf Schälike (I) - Berichterstattung im Internet verboten. Siehe Haupsacheverfahren (Az. 324 O 416/04)
 324 O 72/02 Domainname verona.tv
 BGH, I ZR 304/01 Internet-Auktionshaus haftet auch bei Fremdversteigerungen für Markenverletzung - Urteil (pdf)
 OLG Rtck 2 U 69/01 Einstellen originaler Geschäftspost ins Internet - verboten
 324 O 469/96 Wiederholung untersagter Äußerung im Internet -> OrdnungsgeldbeschlussBeleidigungen dürfen im Internet auch in Form eines Berichts nicht widerholt werden
 324 O 469/96 Beleidigung von Rhemsa - verboten