Buskeismus

Siehe auch Termine der Pressekammer Hamburg: aktuelle Termine; alte Termine

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg

7. Zivilsenat (Zensursenat)

Familiensachen;  Allgemeine Zivilsachen, insbesondere auch Presserecht

Sievekingplatz 2 (Ziviljustizgebäude), 20355 Hamburg

Saal 210, 224, Sitzungen jeden Dienstag

Tel: (040) 428 43 4648

2010

Terminrollen gesamt

07.09.10; 27.07.10; 16.07.10; 15.06.10; 08.06.10; 01.06.10; 18.05.07; 27.04.10; 20.04.10; 13.04.10; 06.04.10; 23.03.10; 16.03.10; 09.03.10; 17.02.10 (5. Senat); 02.03.10; 23.02.10; 16.02.10; 09.02.10; 02.02.10; 26.01.10; 19.01.10;

Das ist keine offizielle Seite des OLG Hamburg. Keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit.
Die Angaben beruhen auf der abgeschriebenen Terminrolle des OLG und des während der Verhandlungen Gehörtem.
Fehler beim Abschreiben, Hören und Verständnisfehler sind nicht ausgeschlossen. Soweit diese Fehler bekannt werden, werden diese umgehend korrigiert. Um Hinweise wird gebeten.
Um Zusendung von Terminen zwecks frühest möglicher Veröffentlichung wird gebeten.
An jedem Dienstag dabei zu sein und zu berichten, ist unser Ziel.
Jeden, dem die Freiheit der Meinungsäußerung und Berichtserstattung am Herzen liegt, kann ich nur empfehlen, sich jeden Dienstag - an diesem Wochentag finden die Sitzungen dieses Senats statt - frei zu nehmen, um Zeuge dieser sich wiederholenden unbegreiflichen Ereignisse zu werden. Wer das absurde Theater liebt, wird einen solchen Dienstag nicht bedauern.

h

Aktenzeichen
Antragsteller, Kläger

Beklagter, Antragsgegner, Beklagte

Urteil
        
 

07.09.2010 (Di)

 

10:00
<v>

7 U 82/09
Andreas Hortmann
RA Leonhardt & Partner
Rechtsanwalt

<k>
Dirk Wiesner
RA Fuhrmann & Partner
Rechtsanwalt Prof. Russ
 

27.07.10: Verkündung einer Entscheidung am 07.09.10, , 10:00 - Bericht

     
 

27.07.2010 (Di)

 

11:00
 

7 U 82/09
Andreas Hortmann
RA Leonhardt & Partner
Rechtsanwalt

<k>
Dirk Wiesner
RA Fuhrmann & Partner
Rechtsanwalt Prof. Russ
 

27.07.10: Verkündung einer Entscheidung am 07.09.10, , 10:00 Bericht

     
 

16.07.2010 (Di)

 

10:00
<v>

7 U 15/09
324 O 424/08
Ulla Schmidt
RA Redeker pp.
 

<k>
MC. B-Verlag für Gesellschaftspolitik GmbH
RA Becker pp.
 

12.09.08: 1. Instanz 324 O 424/08 Verkündung einer Entscheidung am
28.11.08., 9:55, Sal B335
28.11.08: Aussetzungsbeschluss auf den 12.12.08.
12.12.08: Aussetzungsbeschluss auf den 02.01.09.
02.01.09: Die Beklagte wird verurteilt bei Androhung von Ordnungsmitteln ... Ulrich Till ... Nebelwerfer ... Geburtshelfer ... Beklagte hat an den Kläger 1.665,76 Euro nebst Zinsen ab den 13.06,.08 zu zahlen. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
08.06.10:
Verkündung einer Entscheidung am 06.07.10, 10:00

     
 

15.06.2010 (Di)

 

11:00

7 U 93/09
324 O 767/08
Freybote
RA Becker pp.
RA Dr. Walter

<k>
SpiegelWissen Gmbh & Co. KG
RA Latham pp.
RA Dr. Sajons

09.01.09: 1. Instanz 324 O 767/08 Verkündung einer Entscheidung am 03.04.09, 9:55, Saal B335
03.04.09: Wiedereröffnung am 12.06.09, 10:45, Saal B335
12.06.09: Verkündung einer Entscheidung am 07.08.09, 9:55, Saal B335
07.08.09: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 20.000,00 Euro
15.06.10: Verhandlung fand nicht statt

11:45

7 U 41/10
324 O 570/09 
Wagenknecht
RA Nesselhauf pp.
 

<k>
Super Illu GmbH & Co.KG
RA Schweizer pp.
RA Herrmann

04.12.09: 1. Instanz 324 O 570/09 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, 08.12.09, 12:00, Raum B332 Bericht
08.12.09: Die einstweilige Verfügung vom 19.10.2009 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
15.06.10: Antragsgegnerin gab eine UVE bezüglich der Nennung des Ortes ab.  Berufung wurde zurückgezogen. Antragstellering verzichtet in allen anderen Punkten auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung. Von den Kosten des Verfahrens trägt Astragstellerin  85 % , die Antragsgegnerin 15 %. Streitwert 40.000 €. Der Wert des Vergleichs übersteigt nicht den Wert der Berufung. Bericht

     
 

08.06.2010 (Di)

 

11:00

7 U 15/09
324 O 424/08
Ulla Schmidt
RA Redeker pp.
 

<k>
MC. B-Verlag für Gesellschaftspolitik GmbH
RA Becker pp.
 

12.09.08: 1. Instanz 324 O 424/08 Verkündung einer Entscheidung am
28.11.08., 9:55, Sal B335
28.11.08: Aussetzungsbeschluss auf den 12.12.08.
12.12.08: Aussetzungsbeschluss auf den 02.01.09.
02.01.09: Die Beklagte wird verurteilt bei Androhung von Ordnungsmitteln ... Ulrich Till ... Nebelwerfer ... Geburtshelfer ... Beklagte hat an den Kläger 1.665,76 Euro nebst Zinsen ab den 13.06,.08 zu zahlen. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
08.06.10:
Verkündung einer Entscheidung am 06.07.10, 10:00 Bericht

11:45

7 U 3/10
324 O 596/09
Fatih Akin
RA Unverzagt pp.
RA Schrenger

<k>
Alexander Wallach
RA Peters
RA Fornbrock

27.11.09: 1. Instanz 324 O 596/09 Verkündung einer Entscheidung am 04.12.09, 9:55, Saal B335 Bericht
04.12.09: Die einstweilige Verfügung vom 27.10.2009 wird im Wesentlichen bestätigt. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
08.06.10: Termin wurde aufgehoben

     
 

01.06.2010 (Di)

 

10:00

7 U 6/10

<k>
 

 

10:45

7 U 10/10

<k>
 

 

     
 

18.05.2010 (Di)

 

11:00

7 U 121/09
324 O 594/09 
Giulia Siegel
RA Schertz pp.
RA Graals

<k>
Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag
RA Klawitter  pp.
RA Dr. Neben

04.12.09: 1. Instanz 324 O 594/09 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, 08.12.09, 12:00, Raum B332
08.12.09: Die einstweilige Verfügung zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung vom 10.11.2009 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
18.05.10: Der Berufung des Bauer Verlages wird stattgegeben. Die Gegendarstellung braucht nicht veröffentlicht zu werden. Bericht

     
 

27.04.2010 (Di)

 

12:30
<fg>

7 U 117/09
325 O 243/09
Markus Frick
RA Höch pp.
RA Dominik Höch

<k>
ARIVA.DE AG
RA  Wandscher & Partner

15.08.09: 1. Instanz 325 O 243/09 Verkündung einer Entscheidung am 16.09.09, 12:00, Geschäftsstelle Bericht
16.09.09: Die einstweilige Verfügung vom 07.07.09 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Bericht
27.04.10: D0e Berufung wird zurückgewiesen. Streitwert 15.000 Euro

14:00

7 U 112/08
324 O 964/06
Superfund Asset Management GmbH ua
RA Latham pp.

<k>
Börse Online Verlag Gmbh & Co. KG
RA Helmuth Jipp

29.06.07: 1. Instanz 324 O 964/06  Bericht
26.10.07: Aussetzungsbeschluss auf den 30.11.07
30.11.07: Aussetzungsbeschluss auf den 28.12.07
28.12.07: Aussetzungsbeschluss auf den 11.01.08
11.01.08: Beweisbeschluss auf 30.05.08
30.05.08: Die Pseudoöffentlichkeit fehlte leider. So können die Wirtschaftsjongleure
sich weiterhin unbeobachtet fühlen.
Verkündung einer Entscheidung am 29.08.08
29.08.08: Aussetzungsbeschluss auf den 12.09.08
26.09.08: Aussetzungsbeschluss auf den 24.10.08
24.10.08: Aussetzungsbeschluss auf den 07.11.08
07.11.08: Aussetzungsbeschluss auf den 21.11.08
21.11.08: Der Beklagten wird untersagt verschiedene Äußerungen zu verbreiten. Im Übrigen wird die Klage komplett abgewiesen. Komplizierter Kostengfestsetzungsbeschluss. Kosten verteilt zwischen Kläger und Beklagten.
27.04.10:
     
 

20.04.2010 (Di)

 

10:00
<v>

7 U 100/09
324 O 179/09
Nikola Iordanov
RA Adam Rosenberg
RA Rosenbeerg

<k>
Spiegel Online GmbH
RA  Latham & Watkins
RA'in Schmitts

31.07.09: 1. Instanz 3245 O 179/09 Schriftsatzfristen. Verkündung einer Entscheidung 18.08.09, 9:55, Saal B355
18.09.09: Die Beklagte wird verurteilt zu unterlassen drei Äußerungen über den Kläger zu verbreiten. Im Übrigen wir die Klage zurückgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger 5/8 und die Beklagte 3/8. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
09.02.10: Verhandlung fiel aus. Verlegt auf den 16.03.10, 11:30
16.03.10: Schriftsatzfristen. Termin zur Verkündigung einer Entscheidung am 20.04.10,10:00; Streitwert 25.000 Euro

10:45

7 U 45/09
324 O 854/07
Kececi
RA Nazife Demirci-Hummels

<k>
Temiz
RA Janssen pp.
 

20.06.08: Neue Verhandlung am
10.10.08, 14:00, Saal B335
10.10.08: Verkündung einer Entscheidung am 28.11.08, 9:55, Saal B335
28.11.08: Aussetzungsbeschluss auf den 12.12.08
12.12.08: Aussetzungsbeschluss auf den 13.02.09.
13.02.09: Aussetzungsbeschluss auf den 20.03.09.
20.03: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 2.200,00 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 2/3 und die Beklagte 1/ zu tragen, Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird festgelegt auf 7.500,00 EUR
 

     
 

13.04.2010 (Di)

 

10:30
 

7 U 7/10
324 O 242/09
Roland Kaiser
RA Nesselhauf pp.
RA'in Dr. Stephanie Vendt

<k>
Klambt-Verlag GmbH & Cie.
RA Werner & Knop
RA Knop

07.08.09: 1. Instanz 324 O 242/09 Entscheidung am Schluss der Sitzung. Die Pseudoöffentlichkeit war nicht dabei. Urteil
13.04.10: Die Berufung des
Klambt-Verlag wurde zurückgewiesen Streitwert 20.500,00 Euro Urteil

11:00
 

7 U 108/09
Ron Täubert
RA Stopp & Stopp
RA Dr. Alexander Stopp

<k>
Rene Münnich
RA Zwipf Rosenhagen Partnerschaft

13.04.10: Vergleich getroffen.

     
 

06.04.2010 (Di)

 

10:00

7 U 65/09
324 O 842/08
Rudolf Assauer
RA Prof. Dr. Prinz pp.
RA Dünnwald

<k>
Heinrich Bauer Verlag KG.
RA Lovells pp.
RA'in Heintsch
RA Engels

27.02.09: 1. Instanz 324 O 842/08 Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Freitag, den 24.04.09, 9:55, Saal B335.
24.04.09: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, ein Foto erneut zu veröffentlichen, und eine Äußerung des Klägers zu verbreiten. Von den Kosten trägt der Kläger 1/10, die Beklagte 9/10. Streitwert 100.000,00 €
06.03.10: Berufung. Termin zur Verkündung einer Entscheidung 06.04.10, 10:00. Streitwert der Berufung 10.000,00 Euro

10:00

7 U 64/09
324 O 841/08
Simone Thomalla
RA Prof. Dr. Prinz pp.
RA Dünnwald

<k>
Heinrich Bauer Verlag KG.
RA Lovells pp.
RA'in Heintsch
RA Engels

27.02.09: 1. Instanz 324 O 841/08 Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Freitag, den 24.04.09, 9:55, Saal B335.
02.03.10: Berufung
24.04.09: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, Fotos erneut zu veröffentlichen, und verschiedene Äußerungen des Klägers zu verbreiten. Von den Kosten trägt der Kläger 1/10, die Beklagte 9/10. Streitwert 100.000,00 €
06.03.10: Berufung. Termin zur Verkündung einer Entscheidung 06.04.10, 10:00. Streitwert der Berufung 10.000,00 Euro

     
 

23.03.2010 (Di)

 

10:00
<v>

7 U 95/09
324 O 836/08
Gysi
RA Senfft Kersten Nabert & Maier
RA
van Eendenburg

<k>
Zweites Deutsches Fernsehen
RA Radeker pp.
RA Lehr
RA Mensching

23.01.09: 1. Instanz 324 O 836/09 Eine Entscheidung wird verkündet am 07.08.09, 9:55, Saal B335
07.08.09: Aussetzungsbeschluss auf den 04.09.09
04.09.09: Der Beklagten wird verboten, durch die gesendete Berichterstattung den Verdacht zu erwecken,, der Kläger hätte wissentlich und willentlich mit der Stasi zusammen gearbeitet. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger 1/4, die Beklagte 3/4. Der Streitwert wird festgelegt auf 50.000,00 Euro. Urteil

02.03.10: Urteilsverkündung am 23.03.10, 10:00; Wert der Berufung € 50.000,00
23.03.10: Berufung Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,00 EURO, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre)

zu unterlassen

die Behauptung der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik in Bezug auf Dokumente der Stasi-Unterlagenbehörde, bei denen es um ein Gespräch zwischen Robert Havemann und Dr. Gregor Gysi als seinem Anwalt geht, zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:

„in diesem Fall ist willentlich und wissentlich an die Stasi berichtet worden, und zwar von Gregor Gysi über Robert Havemann", soweit dies im Zusammenhang mit einer Berichterstattung geschieht, wie sie in der Sendung „heute Journal" vom 22.5.2008 ausgestrahlt wurde.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs gegen Sicherheitsleistung von 50.000 €, hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

11:00

7 U 107/08
324 O 135/08 
Balke
RA Wilfried Stechow pp.

<k>
Kurierverlag GmbH & Co. KG u.a.
RA Uwe Jahn

26.09.08: 1. Instanz 324 O 135/08 Verkündung einer Entscheidung am 21,10.08, 9:55, Saal B335
24.10.08: Aussetzungsbeschluss wegen schwebenden Vergleichsverhandlungen auf den 14.11.08.
14.11.08: Urteil: Die
Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
23.03.10: Berufung

11:45
 

7 U 117/09
325 O 243/09
Markus Frick
RA Höch pp.
RA Dominik Höch

<k>
ARIVA.DE AG
RA  Wandscher & Partner

15.08.09: 1. Instanz 325 O 243/09 Verkündung einer Entscheidung am 16.09.09, 12:00, Geschäftsstelle Bericht
16.09.09: Die einstweilige Verfügung vom 07.07.09 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Bericht
23.03.10: Auf der Terminrolle wieder gestrichen.

     
 

16.03.2010 (Di)

 
10:00
<v>

7 U 91/08
324 O 92/06 
Prof. Dr. h. c. Piech   
RA Prof. Dr. Prinz pp.
RA Prof. Dr. Prinz
RA'in Wißmann

<k>
Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH
RA Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann
 

04.04.08:Termin zur Verkündung einer Entscheidung 06.06.08, 9:55, Saal B335
06.06.08: Aussetzungsbeschluss auf den 25.07.08
25.07.08:
Aissetzungsbeschluss auf den 29.08.08.
29.08.08: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, dreizehn Äußerungen erneut zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen. Darüber hinaus wird sie verurteilt, bei acht Äußerungen einen Widerruf abzudrucken. Von den Kosten des Rechtsstreits trögt die Klägerin 40 %, die Beklagte 60 %. Der Streitwert beträgt 120.000,00 Euro. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
24.11.09: Berufung, Entscheidung wird verkündet am 22.12.09, 10:00
 Bericht
22.12.09: Aussetzungsbeschluss auf 02.02.10.
02.02.10: Aussetzungsbeschluss auf den 16.03.10.
16.03.10: Es wurde ein Vergleich getroffen.

11:30

7 U 100/09
324 O 179/09
Nikola Iordanov
RA Adam Rosenberg
RA Rosenbeerg

<k>
Spiegel Online GmbH
RA  Latham & Watkins
RA'in Schmitts

31.07.09: 1. Instanz 3245 O 179/09 Schriftsatzfristen. Verkündung einer Entscheidung 18.08.09, 9:55, Saal B355
18.09.09: Die Beklagte wird verurteilt zu unterlassen drei Äußerungen über den Kläger zu verbreiten. Im Übrigen wir die Klage zurückgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger 5/8 und die Beklagte 3/8. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
09.02.10: Verhandlung fiel aus. Verlegt auf den 16.03.10, 11:30
16.03.10: Schriftsatzfristen. Termin zur Verkündigung einer Entscheidung am 20.04.10,10:00; Streitwert 25.000 Euro

       
 

09.03.2010 (Di)

 

10:00

7 U 65/09
324 O 842/08
Rudolf Assauer
RA Prof. Dr. Prinz pp.
RA Dünnwald

<k>
Heinrich Bauer Verlag KG.
RA Lovells pp.
RA'in Heintsch
RA Engels

27.02.09: 1. Instanz 324 O 842/08 Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Freitag, den 24.04.09, 9:55, Saal B335.
24.04.09: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, ein Foto erneut zu veröffentlichen, und eine Äußerung des Klägers zu verbreiten. Von den Kosten trägt der Kläger 1/10, die Beklagte 9/10. Streitwert 100.000,00 €
06.03.10: Berufung. Termin zur Verkündung einer Entscheidung 06.04.10, 10:00.
Streitwert der Berufung 10.000,00 Euro

10:00

7 U 64/09
324 O 841/08
Simone Thomalla
RA Prof. Dr. Prinz pp.
RA Dünnwald

<k>
Heinrich Bauer Verlag KG.
RA Lovells pp.
RA'in Heintsch
RA Engels

27.02.09: 1. Instanz 324 O 841/08 Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Freitag, den 24.04.09, 9:55, Saal B335.
02.03.10: Berufung
24.04.09: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, Fotos erneut zu veröffentlichen, und verschiedene Äußerungen des Klägers zu verbreiten. Von den Kosten trägt der Kläger 1/10, die Beklagte 9/10. Streitwert 100.000,00 €

06.03.10: Berufung. Termin zur Verkündung einer Entscheidung 06.04.10, 10:00. Streitwert der Berufung 10.000,00 Euro

11:00

7 U 461/08
324 O 849/07 
Dr. Heinz Florian Oertel  
RA Schwenn pp.
RA Diestel
RA Dr. Sven Krüger

<k>
Hofmann Verlag GmbH & Co. KG
RA Weberling pp.
RA Prf. Weberling

29.02.08: 1. Instanz 324 O 849/07 Verkündung einer Entscheidung am 04.04.08, 9:55, Saal B335 Bericht 
04.04.08: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt zu unterlassen, durch eine bestimmte Passage den Verdacht zu erwecken, der Kläger habe als  IM oder GMS mit der Stasi zusammengearbeitet. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtstreits zu tragen. Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarkeit.
06.03.10: Berufung.
In der nächsten Auflage darf der Eindruck, dass der Kläger IM war, nicht erweckt werden. Streitwert der Berufung 20.000,00 Euro

       
 

02.03.2010 (Di)

 

10:00
<v>

7 U 70/09
324 O 145/08
Fingerhut ua.
RA Schmitz pp.

<k>
Google Hamburg, Google Germany ua
RA Taylor Wessing
RA
Wimmers
Dr. Haller

30.01.09: 1. Instanz 324 O 145/08 Klage gegen Google-Blogs
Verkündung einer Entscheidung am 30.04.09, 12:00, Raum B316 Bericht
30.04.09: Aussetzung auf den 22.05.09 Urteil

09.02.10: Verkündung einer Entscheidung am 02.03.10, 10:00 Bericht Urteil

10:30

7 U 125/09
324 O 206/09
Michael Ballack
RA Nesselhauf pp.
RA'in Dr. Stephanie Vendt

<k>
quirin bank AG
RA Boehmert
RA Boehmert

04.09.09: 1- Instanz 324 O 206/09 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 22.10.09, 9:55, Saal B332
23.10.09: Aussetzungsbeschl+6uss auf den 06.11.09
06.11.09: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
02.03.10: Berufung wird zurückgewiesen Bericht

11:00

7 U 95/09
324 O 836/08
Gysi
RA Senfft Kersten Nabert & Maier
RA
van Eendenburg

<k>
Zweites Deutsches Fernsehen
RA Radeker pp.
RA Lehr
RA Mensching

23.01.09: 1. Instanz 324 O 836/09 Eine Entscheidung wird verkündet am 07.08.09, 9:55, Saal B335
07.08.09: Aussetzungsbeschluss auf den 04.09.09
04.09.09: Der Beklagten wird verboten, durch die gesendete Berichterstattung den Verdacht zu erwecken,, der Kläger hätte wissentlich und willentlich mit der Stasi zusammen gearbeitet. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger 1/4, die Beklagte 3/4. Der Streitwert wird festgelegt auf 50.000,00 Euro. Urteil

02.03.10: Urteilsverkündung am 23.03.10, 10:00; Wert der Berufung € 50.000,00
 

       
 

23.02.2010 (Di)

 

11:00

7 U 90/09
325 O 9/09
Dr. Robert Heym
Kanzlei Höch pp.
RA Dominik Höch

<k>
International Implant Foundation
Kanzlei für Medizinrecht Zach
RA  Michael Zach

Vorwurf der Falschbegutachtung
05.08.09: 1. Instanz 325 O 9/09 Die Beklagte wird verurteilt, es unter Androhung von Ordnungsgeld bzw. ersatzweise Haftstrafe den Kläger namentlich im Zusammenhang mit einem falschem . Gutachten zu nennen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen. Das Urteil ist in der Sache gegen eine Sicherheitsleistung von 25.000,00 und in den Kosten bei Hinterlegung von 110 % vorläufig vollstreckbar.
23.02.10: Berufung wird zurückgewiesen. Wert der Berufung wird auf 25.000 Euro festgesetzt.

       

 

17.02.2010 (Mi)

5. Senat

 

10:30
<v>

5 U 221/08
308 O 42/06 
Thomas Horn
RA Strachwitz

<k>
Google, Inc
RA  Taylor Wessing 

30.05.08: 1. Instanz 308 O 42/06  Bericht
07.11.07: Bericht
26.09.08  Urteil 
17.02.10: Berufung. Verkündung einer Entscheidung am 12.05.2010, 10:00
10:30
<v>

5 U 222/08
308 O 404/06 
Thomas Horn
RA Strachwitz

<k>
HanseNet Telekommunikations GmbH
RA  Taylor pp.

30.05.08: 1. Instanz 308 O 404/06 Bericht
07.11.07: Bericht
26.09.08  Urteil 
17.02.10: Berufung. Verkündung einer Entscheidung am 12.05.2010, 10:00
10:30
<v>

5 U 216/08
308 O 115/06 
Thomas Horn
RA
Strachwitz

<k>
Deutsche Telekom AG
RA  Danckelmann u.  Kerst 

30.05.08: 1. Instanz 308 O 115/06 Bericht
07.11.07: Bericht
26.09.08  Urteil 
17.02.10: Berufung. Verkündung einer Entscheidung am 12.05.2010, 10:00
10:30
<v>

5 U228/98
308 O 113/06 
Thomas Horn
RA Strachwitz

<k>
freenet AG
RA  Jaschinski pp.

30.05.08: 1. Instanz 308 O 113/06 Bericht
07.11.07: Bericht
26.09.08  Urteil 
17.02.10: Berufung. Verkündung einer Entscheidung am 12.05.2010, 10:00
 

16.02.2010 (Di)

 

9:55
<v>

7 U 14/09
324 O 56/07
Roberto Blanco
Kanzlei Niermhaus, Scheele & Partner
RA Matthias Nienhaus
Roberto Blaco persönlich

<k>
Freizeitwoche Verlag GmbH & Co
RA Lovells pp.
RA Stutz-Herrnstadt
Dr. Mai
 

Geldentschädigungsprozess
06.07.07: 1.Instanz 324 O 56/07 Verkündung am Freitag, 27.07.07, 9:55, Gerichtssaal
Bericht
27.07.07: Aussetzungsbeschluss auf den 24.08.07
24.08.07: Aussetzungsbeschluss auf den 21.09.07, 9:55, Gerichtssaal
21.09.07: Beweisbeschluss am 08.08.08
08.08.08: Befragung von Patricia Blanco und ihres Freundes Walter R.
Verkündung einer Entscheidung am 12.09.08, 9:55, Saal B335
12.09.09: Aussetzungsbeschluss auf den 10.10.08
10.10.08: Aussetzungsbeschluss auf den 14.11.08
14.11.08: Aussetzungsbeschluss auf den 19.12.08
19.12.08: Aussetzungsbeschluss auf den 02.01.09
02.01.09: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Berufung  - 16.02.2010 - 7 U 14/09
16.02.10: Vergleich getroffen. R. Blanco erhält 5.000,00 Euro Kosten: 1. Instanz bleiben. Berufung: 2/3 trägt der Kläger, 1/3 die Beklagte.

10:00
<v>

7 U 88/09
324 O 325/09
Günter Frh. v. Gravenreuth
RA
Frh. v. Gravenmreuth & Syndikus
RA Koste in Untervollmacht (?)

<k>
STRATO AG
Kanzlei JBB Rechtsanwälte
RA Feldmann

Gegenstand: Veröffentlichung des Urteils AG Kassel 413 C 2962 08 als Hoster.
09.06.09: 1. Instanz 324 O 325/09 . Die Klage wird bestätigt.
16.02.10: Berufung. Der Berufung wird stattgegeben. Die Klage wird aufgehoben. Bericht

       
 

09.02.2010 (Di)

 

10:00
<v>

7 U 73/09
324 O 1002/08
Carl Nicolai Jürgens
RA Flume Malitzki
RA Felusr (?)

<k>
Deutscher Ruderverband e.V.
RA Dr. Funk pp.
RA Dr. Flur (?)

17.04.09: 1. Instanz 324 O 1002/08 - Verkündung einer Entscheidung am 29.05.09, 9:55, Saal B335
29.05.09: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 21.000,00 EUR. Urteil

19.01.10: Verkündung einer Entscheidung am 09.02.10, 10:00 Wert der Berufung wird festgelegt auf 21.000,00 Euro
09.02.10: Auf Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts vom 29.05.09 in einem Teil abgeändert. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, eine amtliche Mitteilung zum Kläger mit dem Inhalt, er sei wegen eines Verstoßes gegen ihm obliegende Meldepflichten bezüglich seines Aufenthaltsortes zu verwarnen, zu veröffentlichen. Von den Kosten des Rechtstreits haben der Kläger 6/7, die Beklagte 1/7 zu tragen. . Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Urteil

10:00

7 U 100/09
324 O 179/09
Nikola Iordanov
RA Adam Rosenberg
RA Rosenbeerg

<k>
Spiegel Online GmbH
RA  Latham & Watkins
RA'in Schmitts

31.07.09: 1. Instanz 3245 O 179/09 Schriftsatzfristen. Verkündung einer Entscheidung 18.08.09, 9:55, Saal B355
18.09.09: Die Beklagte wird verurteilt zu unterlassen drei Äußerungen über den Kläger zu verbreiten. Im Übrigen wir die Klage zurückgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger 5/8 und die Beklagte 3/8. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
09.02.10: Verhandlung fiel aus. Verlegt auf den 16.03.10, 11:30

11:00
 

7 U 70/09
324 O 145/08
Fingerhut ua.
RA Schmitz pp.

<k>
Google Hamburg, Google Germany ua
RA Taylor Wessing
RA
Wimmers
Dr. Haller

30.01.09: 1. Instanz 324 O 145/08 Klage gegen Google-Blogs
Verkündung einer Entscheidung am 30.04.09, 12:00, Raum B316 Bericht
30.04.09: Aussetzung auf den 22.05.09 Urteil

09.02.10: Verkündung einer Entscheidung am 02.03.10, 10:00 Bericht

       
 

02.02.2010 (Di)

 
10:00
<v>

7 U 91/08
324 O 92/06 
Prof. Dr. h. c. Piech   
RA Prof. Dr. Prinz pp.
RA Prof. Dr. Prinz
RA'in Wißmann

<k>
Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH
RA Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann
 

04.04.08:Termin zur Verkündung einer Entscheidung 06.06.08, 9:55, Saal B335
06.06.08: Aussetzungsbeschluss auf den 25.07.08
25.07.08:
Aissetzungsbeschluss auf den 29.08.08.
29.08.08: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, dreizehn Äußerungen erneut zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen. Darüber hinaus wird sie verurteilt, bei acht Äußerungen einen Widerruf abzudrucken. Von den Kosten des Rechtsstreits trögt die Klägerin 40 %, die Beklagte 60 %. Der Streitwert beträgt 120.000,00 Euro. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
24.11.09: Berufung, Entscheidung wird verkündet am 22.12.09, 10:00
 Bericht
22.12.09: Aussetzungsbeschluss auf 02.02.10.
02.02.10: Aussetzungsbeschluss auf den 16.03.10.

 

7 U 92/09
Simone Kahn
RA Nesselhauf

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
RA  Schweizer pp.

02.02.10: Berufung des Beklagten wurde zurückgenommen

 

7 U 115/09
Simone Kahn
RA Nesselhauf

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
RA  Schweizer pp.

02.02.10: Berufung des Beklagten wurde wurde zurückgenommen

 

7 U 116/09
Oliver Kahn
RA Nesselhauf

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
RA  Schweizer pp.

02.02.10: Oliver Kahn hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgenommen

       
 

26.01.2010 (Di)

 
11:00
 

7 U 96/09
324 O 356/08 
J.Ochsenknecht
RA Eisenberg pp.

RA'in Dr. Schork

<k>
RTL Television GmbH
RA Graf von Westphalen
RA Dr. Schuhmacher

11.07.08: 1. Instanz 324 O 356/08 Die Einstweilige Verfügung vom 20.05.08 wurde bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
26.01.10: Die Berufung wurde zurückgewiesen
11:00
<h> 

7 U 97/09
324 O 355/08 
W.Ochsenknecht
RA Eisenberg pp.

RA'in Dr. Schork

<k>
RTL Television GmbH
RA Graf von Westphalen
RA Dr. Schuhmacher

 11.07.08: 1. Instanz 324 355/08 Die Einstweilige Verfügung vom 20.05.08 wurde bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
26.01.10: Die Berufung wurde zurückgewiesen
       
 

19.01.2010 (Di)

 

11:00

7 U 73/09
324 O 1002/08
Carl Nicolai Jürgens
RA Flume Malitzki
RA Felusr (?)

<k>
Deutscher Ruderverband e.V.
RA Dr. Funk pp.
RA Dr. Flur (?)

17.04.09: 1. Instanz 324 O 1002/08 - Verkündung einer Entscheidung am 29.05.09, 9:55, Saal B335
29.05.09: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 21.000,00 EUR. Urteil

19.01.10: Verkündung einer Entscheidung am 09.02.10, 10:00 Wert der Berufung wird festgelegt auf 21.000,00 Euro

       

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Dieser mein Web-Auftritt  wurde zuletzt aktualisiert am 28.07.10
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