Buskeismus

 

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Siehe auch Termine der Pressekammer Hamburg: aktuelle Termine; alte Termine

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg

7. Zivilsenat (Zensursenat)

Familiensachen;  Allgemeine Zivilsachen, insbesondere auch Presserecht

Sievekingplatz 2 (Ziviljustizgebäude), 20355 Hamburg

Saal 210, 224, Sitzungen jeden Dienstag

Tel: (040) 428 43 4648

2010

21.12.10; 14.12.10; 07.12.10; 30.11.10; 09.11.1002.11.10; 26.10.10; 19.10.10; 12.10.1005.10.10; 21.09.10; 14.09.10; 07.09.10; 31.08.10; 10.08.10; 27.07.10; 06.07.10; 15.06.10; 08.06.10; 01.06.10; 18.05.07; 27.04.10; 20.04.10; 13.04.10; 06.04.10; 23.03.10; 16.03.10; 09.03.1002.03.10; 23.02.10;02.03.10; 23.02.10; 17.02.10 (5. Senat);  16.02.10; 09.02.10; 02.02.10; 26.01.10; 19.01.10;

Das ist keine offizielle Seite des OLG Hamburg. Keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit.
Die Angaben beruhen auf der abgeschriebenen Terminrolle des OLG und des während der Verhandlungen Gehörtem.
Fehler beim Abschreiben, Hören und Verständnisfehler sind nicht ausgeschlossen. Soweit diese Fehler bekannt werden, werden diese umgehend korrigiert. Um Hinweise wird gebeten.
Um Zusendung von Terminen zwecks frühest möglicher Veröffentlichung wird gebeten.
An jedem Dienstag dabei zu sein und zu berichten, ist unser Ziel.
Jeden, dem die Freiheit der Meinungsäußerung und Berichtserstattung am Herzen liegt, kann ich nur empfehlen, sich jeden Dienstag - an diesem Wochentag finden die Sitzungen dieses Senats statt - frei zu nehmen, um Zeuge dieser sich wiederholenden unbegreiflichen Ereignisse zu werden. Wer das absurde Theater liebt, wird einen solchen Dienstag nicht bedauern.

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Aktenzeichen
Antragsteller, Kläger

Beklagter, Antragsgegner, Beklagte

Urteil
        
 

21.12.2010 (Di)

 

12:00

7 U 80/10
324 O 696/09
Christina Bach
Kanzlei Wöhlermann pp.
RA Kohlebach

<k>
WeberHaus GmbH & Co. KG
Kanzlei Romatka pp.
RA P
rof.  Dr. Himmelsbach

26.03.10:  1. Instanz 324 O 696/10Verkündung einer Entscheidung  am  Freitag, 21.05.10, 9:55, Saal B335.
21.05.10: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 50.000,00 Euro
21.12.10: Klägerin ging in Berufung. Vergleichsangebot wurde von der Beklagten nicht angenommen. Verkündung einer Entscheidung am 11.01.11, 10:00

        
 

14.12.2010 (Di)

 

10:00
<v>

7 U 58/10
Clerical Medical Investment
Kanzlei Latham & Watkins LLP
RA Dr. Sebastian Seelmann-Eggebert
<k>
Gisela Krege
Kanzlei Doornkaat & Kollegen
02.11.10 Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 14.12.10, 10:00
14.12.10:

11:00

7 U 54/10
324 O 273/09
Prof. Dr. h.c. Piech
Kanzlei Prof. Dr. Prinz
RA Prof. Dr. Prinz
RA'in Dr. Nina Lüssmann
 

<k>
Deutschlandradio u.a.
Kanzlei Redeker
RA Mensching
 

22.01.10: 1. Instanz 324 O 273/09 Verkündung einer Entscheidung am 19.03.10, 9:55, Saal B335.
19.03.10: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen zwei Äußerungen über den Kläger erneut zu verbreiten, sowie 1.414,00 Euro an den Kläger zu zahlen. Komplizierter Schlüssel zur Verteilung der außergerichtlichen Kosten.  Streitwert wird auf 80.000 Euro festgelegt.
14.12.10: Verkündung einer Entscheidung am 25.01.100m 10:00. Die Berufung wird aller Wahrscheinlichkeit nach zurückgewiesen. Die Anschlussberufung wurde zurückgenommen

       
 

07.12.2010 (Di)

 

10:00

7 U 100/10
324 O 114/10
PETA Deutschland e.V.
Kanzlei Günther, Heidel, Wollenteil
RA Dr. Wollenteit

<k>
Madsack Online GmbH & Co. KG
Kanzlei Graf von Westphalen pp. pp.
RA Scheuerl

23.04.10: 1. Instanz 324 O 114/10
Verkündung einer Entscheidung am 28.04.10, 12:00 Raum B334
28.04.10: Die Einstweilige Verfügung vom 17.03.10 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Bericht

07.12.10: Der Berufung des Beklagten wird stattgegeben. Die eisntwielige Verfügung wird aufgehoben.

11:00

7 U 195/09
324 O 864/06 
Freddy's Hühnerhof
RA Westphalen pp.
RA
Dr. Walter Scheuerl

<k>
Die Tierfreunde e.V.
RA Hundt
RA Hundt Kopshoff
RA Hundt

18.01.08. 1. Instanz 324 O 864/06
Stellungnahme bis zum 22.02.08.
Danach prozessleitende Anordnung auf Amtswegen. Bericht.
13.02.09: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 24.04.09, 9:55, Saal B335.
24.04.09: Aussetzungsbeschluss auf den 22.05.09
22.05.09: Aussetzungsbeschluss auf den 10.07.09

10.07.09: Aussetzungsbeschluss auf den 28.08.09
28.08.09: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert wird auf 120.000,00 Euro festgesetzt.
07.12.10: Bei zwei Positionen - monatelang cm-hohes Gemische aus Jauche und Tropfwasser und dutzende von toten Hühnern - unterwirft sich die Beklagte strafbewehrt. Von den Kosten des Verfahrens haben der Kläger 5/6, die beklagte 1/6 zu tragen. Wert des Berufungsverfahrens 120.000,00 EUR.

 

       
 

30.11.2010 (Di)

 

10:00
<v>

7 U 70/10
324 O 690/09 
Lars Giesenkirchen ua.
Kanzlei Mireau & Domscheit
RA'in

<k>
Weinland Waterfront GmbH & Co.
Kanzlei Schlarmann von Geyso
RA Dr. Hermann Lindhorst

16.04.10: 1. Instanz 324 O 690/09 Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 28.05.10, 9:55, Saal B 335
28.05.10: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 5.000,00 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von des Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger 1/2, die Beklagte 1/2. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Beschluss: Der Streitwert wird festgelegt auf 10.000,00 Euro
02.11.10: Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 30.11.10, 10:00
30.11.10:

10:00
<v> 

7 U 79/10
324 O 125/09 
Thomas Saunus ua.
RA Schlarmann von Geyso pp.

<k>
Michaele Köppe
RA Dr. Jenckel & Kollegen

16.10.09: 1. Instanz 324 O 125/09 Verkündung einer Entscheidung am 20.11.09, 9:55, Saal B335 - Bericht
20.11.09: Aussetzungsbeschluss auf den 18.12.09
18.12.09: Wiedereröffnung des Verfahrens am 19.02.10, 11:00, Saal B335
19.02.10: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 16.04.10, 9:55, Saal B335
16.04.10: Aussetzungsbeschluss auf den 21.05.10
21.05.10: Aussetzungsbeschluss auf den 04.06.10
04.06.10: Dem Beklagten zu 1. werden Äußerungen verboten, außerdem hat er 1085,04 € an den Kläger zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Komplizierte Kostenaufteilung bei den Gerichtskosten. Die außergerichtlichen Kosten hat jeder selbst  zu tragen. Streitwert 73.000,00 € 
14.09.10: Berufung
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 19.10.10,  Entweder eine Urteil oder Beweisaufnahme.
29.10.10: Beweisbeschluss. Verhandlung am 09.11.10, 10:00
09.11.10: Beweisverhandlung:
Verkündung einer Entscheidung am 30.11.10, 12:00
30.11.10:

10:00

7 U 98/10
325 O 17/10 
Claudia Schiffer
Kanzlei Nesselhauf
RA Dunckel

<k>
Kabel-TV-Wien Programmveranstaltung ua.
Kanzlei Senfft pp
RA Uhlig

20.04.10: 1. Instanz 325 O 17/10
Verkündung einer Entscheidung am 21.04.10, 10:00, Raum B316
21.04.10: Urteil: Die einstweilige Verfügung vom 15.01.10 wird bestätigt. Der Antragsgegner haben die weiteren Kosten des Verfahrens je zu 50 % zu tragen

11:00

7 U 112/09
324 O 120/09
Noack
RA Franz-Josef Ortner
RA Ortner

<k>
Axel Springer AG
RA Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland

04.09.09: 1. Instanz 324 O 120/09
Parteien teilen mit, ob eine nichtstreitige Erledigung möglich ist. Ansonsten Termin zur Verkündung einer Entscheidung 09.10.09, 9:55, Saal B332
09.10.09: Aussetzungsbeschluss auf den 23.10.09
23.10.09: Urteil: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.000 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Verfahren trägt der Kläger 1/21, der Beklagte 20/21. Der Streitwert wird festgesetzt auf  10.500 Euro. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Info

30.11.10:

       
 

09.11.2010 (Di)

 

10:00
<b> 

7 U 79/10
324 O 125/09 
Thomas Saunus ua.
RA Schlarmann von Geyso pp.

<k>
Michaele Köppe
RA Dr. Jenckel & Kollegen

16.10.09: 1. Instanz 324 O 125/09 Verkündung einer Entscheidung am 20.11.09, 9:55, Saal B335 - Bericht
20.11.09: Aussetzungsbeschluss auf den 18.12.09
18.12.09: Wiedereröffnung des Verfahrens am 19.02.10, 11:00, Saal B335
19.02.10: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 16.04.10, 9:55, Saal B335
16.04.10: Aussetzungsbeschluss auf den 21.05.10
21.05.10: Aussetzungsbeschluss auf den 04.06.10
04.06.10: Dem Beklagten zu 1. werden Äußerungen verboten, außerdem hat er 1085,04 € an den Kläger zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Komplizierte Kostenaufteilung bei den Gerichtskosten. Die außergerichtlichen Kosten hat jeder selbst  zu tragen. Streitwert 73.000,00 € 
14.09.10: Berufung
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 19.10.10,  Entweder eine Urteil oder Beweisaufnahme.
29.10.10: Beweisbeschluss. Verhandlung am 09.11.10, 10:00
09.11.10: Beweisverhandlung:
Verkündung einer Entscheidung am 30.11.10, 12:00

11:45

7 U 86/10
324 O 188/10
Uwe Kuhmann
Kanzlei Senfft Kersten Nabert & Maier
RA van Eendenburg

<k>
Radio Bremen, AdöR
Kanzlei Dr. Loh pp.
RA
Dr. Cornelius Renner

21.05.10: 1- Instanz 324 188/10 Verkündung einer Entscheidung am 26.05.10, 12:00, Raum B334
26.05.10:
26.05.10: Urteil: Im Wege der einstweiligen Verfügung wird verboten zu berichten und/oder ...  Staatsanwaltschaft Bremen hat gegen Kuhmann wegen Untreue ermittelt ...Vertreter des Staatsanwaltschaft sagen ... 230.000. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.  Beschluss:  Streitwert wird auf 25.000 festgelegt.
09.11.10: Berufungsverhandlung. Der Kläger und die Beklagten nahmen die Berufung zurück. Die Streitigkeit kann im Hauptsachverfahren ausgetragen werden.

11:45

7 U 85/10
324 O 190/10
Uwe Kuhmann
Kanzlei Senfft Kersten Nabert & Maier
RA van Eendenburg

<k>
Bremer Tageszeitung AG
Kanzlei Blaum pp.
RA'in
Heike Ahrens-Kulenkampff

21.05.10: 1. Instanz 324 O 190/10 Verkündung einer Entscheidung am 26.05.10, 12:00, Raum B334
26.05.10:
26.05.10: Urteil: Im Wege der einstweiligen Verfügung wird verboten zu berichten und/oder ... über das Insolvenzverfahren ... 18.03.2010 ... 28.674,00 Euro ... Kontrolle ... 230.000 ... Autohändler ... keine Quittungen ... Eindruck ... Von den Kosten trägt der Antragsteller 1/4, der Antragsgegner 3/4. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.  Beschluss: Streitwert wird auf 40.000 festgelegt.
09.11.10: Berufungsverhandlung. Die Beklagten nahm die Berufung zurück. Die Streitigkeit kann im Hauptsachverfahren ausgetragen werden.

        
 

02.11.2010 (Di)

 

10:00
 

7 U 70/10
324 O 690/09 
Lars Giesenkirchen ua.
Kanzlei Mireau & Domscheit
RA'in

<k>
Weinland Waterfront GmbH & Co.
Kanzlei Schlarmann von Geyso
RA Dr. Hermann Lindhorst

16.04.10: 1. Instanz 324 O 690/09 Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 28.05.10, 9:55, Saal B 335
28.05.10: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 5.000,00 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von des Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger 1/2, die Beklagte 1/2. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Beschluss: Der Streitwert wird festgelegt auf 10.000,00 Euro
02.11.10: Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 30.11.10, 10:00

12:00

7 U 58/10
Clerical Medical Investment
Kanzlei Latham & Watkins LLP
RA Dr. Sebastian Seelmann-Eggebert
<k>
Gisela Krege
Kanzlei Doornkaat & Kollegen
02.11.10 Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 14.12.10, 10:00
        
 

26.10.2010 (Di)

 

11:00

7 U 9/05
Aspecta Versicherung

<k>
Schleswiger Versicherungsservice

 

10:30

7 U 99/10
324 O xxx/10
Roland Kaiser
Kanzlei Nesselhauf
RAIn Dr. Stephanie Vendt

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei Schweizer pp.
 

 

        
  19.10.2010 (Di)    

10:00
<v> 

7 U 79/10
324 O 125/09 
Thomas Saunus ua.
RA Schlarmann von Geyso pp.

<k>
Michaele Köppe
RA Dr. Jenckel & Kollegen

16.10.09: 1. Instanz 324 O 125/09 Verkündung einer Entscheidung am 20.11.09, 9:55, Saal B335 - Bericht
20.11.09: Aussetzungsbeschluss auf den 18.12.09
18.12.09: Wiedereröffnung des Verfahrens am 19.02.10, 11:00, Saal B335
19.02.10: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 16.04.10, 9:55, Saal B335
16.04.10: Aussetzungsbeschluss auf den 21.05.10
21.05.10: Aussetzungsbeschluss auf den 04.06.10
04.06.10: Dem Beklagten zu 1. werden Äußerungen verboten, außerdem hat er 1085,04 € an den Kläger zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Komplizierte Kostenaufteilung bei den Gerichtskosten. Die außergerichtlichen Kosten hat jeder selbst  zu tragen. Streitwert 73.000,00 € 
14.09.10: Berufung
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 19.10.10,  Entweder eine Urteil oder Beweisaufnahme.
29.10.10: Beweisbeschluss. Verhandlung am 09.11.10, 10:00

10:00
<v>

7 U 5/09
324 O 126/09 
Wolf-Egbert Rosenzweig
RA Schlarmann pp.

<k>
Michael Köppe u.a.
RA Dr. Jenckel & Kollegen

16.10.09: 1. Instanz 324 O 126/09 Verkündung einer Entscheidung am 20.11.09, 9:55, Saal B335 - Bericht
20.11.09: Aussetzungsbeschluss auf den 18.12.09
18.12.09: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 33.000,00 Euro
14.09.10: Berufung
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 19.10.10,  Klägervertreter klärt, ob sein Mandant die Berufung aufrecht erhält. Streitwert der Berufung 63.000 Euro
19.10.10: Stand nicht auf der Terminrolle. verkündet wurde nicht. Wahrscheinlich wurde die Berufung zurückgenommen.

10:00 7 U 76/10
324 O 616/09
Rechtsanwalt Theo Paeffgen
RA Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann

<k>
Zeitungsverlag Niederrhein GmbH; Essen KG ua.
RA Nesselhauf
RA Dr. Dunckel

15.01.10: 1. Instanz 324 O 616/09 Die einstweilige Verfügung vom 09.11.09 wird bestätigt. Die Antragsgegner haben die Kosten des Verfahrens zu je 1/3 zu tragen. Der Streitwert wird festgelegt auf 97.500,00 Euro  Bericht
19.10.10: Berufung. Antragsgegner nimmt die Berufung in den Punkten 1 bis 3 zurück. Antragsteller nimmt den Antrags auf Erlass einer EV im Pkt. 4 zurück und verzichtet auf die Rechte aus der EV. Vergleich: Ast 1/3 der Kosten, die Antragsgegner je 2/9 der Kosten. Streitwert der Berufung: 97.500 EUR.

     
 

12.10.2010 (Di)

 

 
10:30

7 U 85/08
324 O 836/04 
Prof. Dr. Porsch
RA Schwenn pp.
RA Dr. Krüger
RA Diestel

<k>
Focus Magazin Verlag
RA Schweizer pp.
RA Dr. Söder

25.08.06: 1. Instanz 324 O 836/04  Zeugenvernehmung von Herrn Busch -  Bericht
Fortsetzung der  Zeugenbefragung von Herrn Busch am  24.11.06, 14:00, Saal B335
24.11.06: Fortsetzung der  Zeugenbefragung von Herrn Busch  - Bericht
Zeugenvernehmung von Herrn Krautzberger Heinz Schockenbäumer am 13.04.07
13.04.07: Zeugenvernehmung von Herrn Schockenbäumer - Bericht
Die Zeugenvernehmung von Herrn Krautzberger erfolgt am 22.06.07
22.06.07: Die Zeugenvernehmung von Herrn Krautzberger - Bericht

Verkündung am 31.08.07, 9:55, Gerichtssaal
31.08.07: Aussetzungsbeschluss auf den 02.11.08
02.11.07: Aussetzungsbeschluss auf den 07.12.07
07.12.07: Aussetzungsbeschluss auf den 11.01.08
11.01.08: Aussetzungsbeschluss auf den 29.02.08
29.02.08: Aussetzungsbeschluss auf den 28.03.08

28.03.08: Aussetzungsbeschluss auf den 25.04.08
25.04.08: Aussetzungsbeschluss auf den 30.05.08
30.05.08: Aussetzungsbeschluss auf den 04.07.08
04.07.08: Aussetzungsbeschluss auf den 08.08.07
09.08.08: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, bestimmte Äußerungen zu unterlassen und/oder durch die Berichterstattung den Eindruck zu erwecken, der Kläger sein IM gewesen. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits bei einem Streitwert von 220.000,00 Euro zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
12.10.10: Berufungsverhandlung. Berufung wird zurückgewiesen.
11:00

7 U 67/08
324 O 18/05 
Prof. Dr. Porsch
RA Schwenn pp.
RA Dr. Krüger
RA Diestel

<k>
Axel Springer Verlag
RA Rosenberger pp.
RA Jörg Thomas
RA Spyros Aroukatos

25.08.06: 1. Instanz 324 O 18/05 Zeugenvernehmung von Herrn Busch -  Bericht
Fortsetzung der  Zeugenbefragung von Herrn Busch am  24.11.06, 14:00, Saal B335
24.11.06: Fortsetzung der  Zeugenbefragung von Herrn Busch  - Bericht
Zeugenvernehmung von Herrn Krautzberger Heinz Schockenbäumer am 13.04.07
13.04.07: Zeugenvernehmung von Herrn Schockenbäumer - Bericht
Die Zeugenvernehmung von Herrn Krautzberger erfolgt am 22.06.07
22.06.07: Die Zeugenvernehmung von Herrn Krautzberger - Bericht

Verkündung am 31.08.07, 9:55, Gerichtssaal
31.08.07: Verkündung fand nicht statt. Aussetzungsbeschluss auf den 02.11.07
02.11.07: Aussetzungsbeschluss auf den 07.12.07
07.12.07: Aussetzungsbeschluss auf den 11.01.08
11.01.08: Aussetzungsbeschluss auf den 29.02.08
29.02.08: Aussetzungsbeschluss auf den 28.03.08

28.03.08: Aussetzungsbeschluss auf den 25.04.08
25.04.08: Aussetzungsbeschluss auf den 30.05.08
25.04.08. Aussetzungsbeschluss auf den 30.05.08.
30.05.08: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen in der Berichterstattung zu behaupten, der Kläger habe 197x als IM "Christoph" unter anderem seine Ehefrau bespitzelt., weiterhin wird verboten zu behaupten, der Kläger hätte bei den Lesungen Frau Chr. M.. bespitzelt. Die Beklagte hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 140.000 Euro vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert wird festgelegt auf 120.000,00 Euro.
12.10.10: Berufungsverhandlung. Berufung wird zurückgewiesen.
Urteil
11.12.12: BGH, OLG-Urteil aufgehoben; Urteil vom 11.12.2012, Az. VI ZR 315/10
11:00

7 U 89/08
324 O 774/04 
Prof. Dr. Porsch
RA Schwenn pp.
RA Dr. Krüger
RA Diestel

<k>
Dresdner Druck und Verlagshaus
RA Rosenberger pp.
RA Spyros Aroukatos

25.08.06: 1. Instanz 324 O 774/04  Zeugenvernehmung von Herrn Busch -  Bericht
Fortsetzung der  Zeugenbefragung von Herrn Busch am  24.11.06, 14:00, Saal B335
24.11.06: Fortsetzung der  Zeugenbefragung von Herrn Busch  - Bericht
Zeugenvernehmung von Herrn Krautzberger Heinz Schockenbäumer am 13.04.07
13.04.07: Zeugenvernehmung von Herrn Schockenbäumer - Bericht
Die Zeugenvernehmung von Herrn Krautzberger erfolgt am 22.06.07
22.06.07: Die Zeugenvernehmung von Herrn Krautzberger - Bericht

Verkündung am 31.08.07, 9:55, Gerichtssaal
31.08.07: Aussetzungsbeschluss auf den 02.11.08
02.11.07: Aussetzungsbeschluss auf den 07.12.07
07.12.07: Aussetzungsbeschluss auf den 11.01.08
11.01.08: Aussetzungsbeschluss auf den 29.02.08
29.02.08: Aussetzungsbeschluss auf den 28.03.08

28.03.08: Aussetzungsbeschluss auf den 25.04.08
25.04.08: Aussetzungsbeschluss auf den 30.05.08
30.05.08: Aussetzungsbeschluss auf den 04.07.08
04.07.08: Aussetzungsbeschluss auf den 08.08.07: Aussetzungsbeschluss auf den 15.08.08
15.08.08: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, bestimmte Äußerungen zu unterlassen und/oder durch die Berichterstattung den Eindruck zu erwecken, der Kläger sein IM gewesen. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits bei einem Streitwert von 220.000,00 Euro zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
12.10.10: Berufungsverhandlung. Berufung wird zurückgewiesen.
Urteil
11.12.12: BGH, OLG-Urteil aufgehoben; Urteil vom 11.12.2012, Az. VI ZR 314/10
     
 

05.10.2010 (Di)

 

12:00

7 U 103/09
324 O 136/08
Schiedrum
RA Lappmann pp.
 

<k>
Softwarepartner Hamburg GmbH
RA Blume pp.

14.11.08: Vergleich getroffen mit
Rücktrittsrecht. Für den Fall des Rücktritts Termin zur Verkündung einer Entscheidung 19.12.08, 9:55, Saal B335
19.12.08: Aussetzungsbeschluss auf den 09.01.09
09.01.09: Beschluss: Es soll Beweis erhoben werden für die Behauptungen des Beklagten a. ... Zeichnung übergeben .. . b. ... . Beweisverhandlung am 12.06.09.
12.06.09:Schriftsatzfristen.
Verkündung einer Entscheidung am 28.08.09, 9:55, Saal B335 28.08.09, 9:55, Saal B335
28.08.0ß9: Aussetzungsbeschluss auf den 18.09.09
18.09.09: Aussetzungsbeschluss auf den 05.10.09.
09.10.09: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
05.10.10: Berufung

     
 

21.09.2010 (Di)

 

10_00

7 U 53/10
324 O 265/09
Rieckhof
Kanzlei Pötzl pp.
RA'in Kirberg

<k>
Axel Springer AG
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland

23.10.09: 1. Instanz 324 O 265/09 Verkündung einer Entscheidung am 04.12.09, 9:55, Saal B 345
04.12.09: Aussetzungsbeschluss auf den 11.12.09
11.12.09: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.161,16 Euro zzgl. Zinsen zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 1/4, die Beklagte 3/4 zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 10.000,00 Euro.
21.09.10: Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen.

14:00
 

7 U 53/10
325 O 311/09
Markus Frick
Kanzlei Höch pp.
RA Dominik Höch

<k>
Nico Popp
RA  Fleischer

1. Instanz 325 O 311/09 Hauptsache zum Verfügungsverfahren 325 O 166/09 Bericht Die einstweilige Verfügung vom 18.05.2009 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert beträgt 5.500,00 Euro.
02.03.10: Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am 19.03.10, 12:00 Raum B316 Bericht
19.03.10: Aussetzungsbeschluss auf den 24.03.10
24.03.10: Das Versäumnisurteil vom 04.11.10 wird aufrecht erhalten. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.  Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird auf 7.000,00 Euro festgesetzt.
31.08.10: Stand nicht auf der Terminrolle. Verhandlung fand nicht statt
21.09.10:  Der Berufung wurde im Teil der außergerichtlichen Kosten stattgegeben. Ansonsten wurde die Berufung des Beklagten zurückgewiesen.

15:00

7 U 60/10
324 O 503/09 
Rechtsanwalt Johannes Eisenberg
RA Johannes Eisenberg

<k>
Corvin Fischer
RA Corvin Fischer

19.02.10: 1. Instanz 324 O 503/09 Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 09.04.10, 9:55, Saal B335 Bericht
09.04.10: Urteil: Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger 4.281,74 Euro nebst Zinsen von 5 % über dem Basissatz zu zahlen. Die Widerklage wird abgewiesen. Von des Kosten des Rechtsstreit haben der Kläger 12 %, der Beklaget 88 % zu tragen
21.09.10: Der Kläger nahm seine Berufung um 540,00 Euro zurück. Von den Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger 1/15, der Beklagte 14/15 zu tragen.

       
 

14.09.2010 (Di)

 

9::30

7 U 79/10
324 O 125/09 
Thomas Saunus ua.
RA Schlarmann von Geyso pp.

<k>
Michael Köppe
RA Dr. Jenckel & Kollegen

16.10.09: 1. Instanz 324 O 125/09 Verkündung einer Entscheidung am 20.11.09, 9:55, Saal B335 - Bericht
20.11.09: Aussetzungsbeschluss auf den 18.12.09
18.12.09: Wiedereröffnung des Verfahrens am 19.02.10, 11:00, Saal B335
19.02.10: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 16.04.10, 9:55, Saal B335
16.04.10: Aussetzungsbeschluss auf den 21.05.10
21.05.10: Aussetzungsbeschluss auf den 04.06.10
04.06.10: Dem Beklagten zu 1. werden Äußerungen verboten, außerdem hat er 1085,04 € an den Kläger zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Komplizierte Kostenaufteilung bei den Gerichtskosten. Die außergerichtlichen Kosten hat jeder selbst  zu tragen. Streitwert 73.000,00 € 
14.09.10: Berufung
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 19.10.10,  Entweder eine Urteil oder Beweisaufnahme.

10:00
 

7 UI 5/10
324 O 126/09 
Wolf-Egbert Rosenzweig
RA Schlarmann pp.

<k>
Michael Köppe u.a.
RA Dr. Jenckel & Kollegen

16.10.09: 1. Instanz 324 O 126/09 Verkündung einer Entscheidung am 20.11.09, 9:55, Saal B335 - Bericht
20.11.09: Aussetzungsbeschluss auf den 18.12.09
18.12.09: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 33.000,00 Euro
14.09.10: Berufung
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 19.10.10,  Klägervertreter klärt, ob sein Mandant die Berufung aufrecht erhält. Streitwert der Berufung 63.000 Euro

10:30

7 U 113/09
324 O 783/08 (?)
British American Tobacco (Germany) GmbH (B.A.T.)
RA Harmsen pp.
RA Volter

<k>
Ernst August von Hannover
RA Prof. Dr. Prinz pp.
RA Prof. Dr. Prinz
RA Phillipi

13.02.09: 1. Instanz 324 O 783/08 (?) Verkündung einer Entscheidung am 03.04.09, 9:55, Saal B335
03.04.09: Die Beklagte wird verurteilt an
den Kläger 60.000,00 EUR zu zahlen. Vorläufige Vollstreckbarkeit bei einer Sicherheitsleistung von 110 %. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
14.09.10:

10:30

7 U 54/09
324 O 783/08 (?)
British American Tobacco (Germany) GmbH (B.A.T.)
RA Harmsen pp.
RA Volter

<k>
Ernst August von Hannover
RA Prof. Dr. Prinz pp.
RA Prof. Dr. Prinz
RA Phillipi

13.02.09: 1. Instanz 324 O 783/08 (?) Verkündung einer Entscheidung am 03.04.09, 9:55, Saal B335
03.04.09: Die Beklagte wird verurteilt an
den Kläger 60.000,00 EUR zu zahlen. Vorläufige Vollstreckbarkeit bei einer Sicherheitsleistung von 110 %. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
14.09.10:

11:00

7 U 19/10
324 O 916/08
Patricia Franke
RA  Eva Gabriel-Jürgens
RA'in  Eva Gabriel-Jürgens

<k>
Gäfe.
RA Diel & Wolf

17.04.09: 1. Instanz 324 O 916/08 Verkündung einer Entscheidung am 29.05.09, 9:55, Saal B335
29.05.09: Die mündliche Verhandlung wird wieder eröffnet. Einen neuen Termin gibt es noch nicht. ... Verkündung einer Entscheidung am 04.12.09
04.12.09: Aussetzungsbeschluss auf den 18.12.09
18.12.09: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen ein Foto zu veröffentlichen. Die Beklagte hat an die Klägerin 2.500,00 Euro zu zahlen und 837,52. Im Übrigen wird die Klage abgewiesne. Von des Kosten des Verfahrens hat die Klägerin 1/5, die beklagte 5/6 zu tragen Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit, Streitwert 15.000,00 Euro.
14.09.10: Auf der Terminrolle gestrichen. Verhandlung fand nicht statt.

12:00

7 U 52/10
324 O 614/09
B+N Holding & Consulting GmbH
RA Kötz

<k>
Computerbild Online Dienstleistungsgesellschaft
RA Dr. Schultz-Süchting pp.
RA

11.12.09: 1. Instanz 324 O 614/09 Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, den 15.12.09, 12:00, Raum B322
15.12.09: Urteil: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
14.09.10: Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

       
 

07.09.2010 (Di)

 

10:00
<v>

7 U 82/09
Andreas Hortmann
RA Leonhardt & Partner
Rechtsanwalt

<k>
Dirk Wiesner
RA Fuhrmann & Partner
Rechtsanwalt Prof. Russ
 

27.07.10: Verkündung einer Entscheidung am 07.09.10, , 10:00 - Bericht

12:00

7 U 26/09
324 O 931/07
Prof. Dr. Hans-Helmut Decker-Voigt
RA Treptow pp.
 

<k>
Prof. Dr. Dr. Karl Hörmann
Kanzlei Meisterernst pp.
RA Wilhelm Aschenpöhler

04.04.08: Neuer Termin am 25.07.08,
12:45, Saal B335
25.07.08: Auf der Terminrolle nicht vorhanden. Verhandlung fand nicht statt.
Neuer Termin am 21.11.08
21.11.08: Verkündung einer Entscheidung am 06.02.09, 9:55, Saal B335
06.02.09: Urteil: Der Beklagte wird verurteilt, zwei Äußerungen zu unterlassen und den Kläger von 775,64 EUR freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 5/7 und der Beklagte 2/7. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
07.09.10: Die Berufung des Beklagten wurde zurückgewiesen.

     
 

31.08.2010 (Di)

 

10:00

7 U 74/10
324 O 700/09
Yasmina Filali
Kanzlei Prof. Prinz pp
RA Dr. Matthias Lehr
RA Dr. Alexy

<k>
B.Z. Ullstein GmbH
Kanzlei Damm und Mann
RA
Sauer

05.03.10: 1.Instanz 324 O 700/09 Verkündung einer Entscheidung am 30.04.10, 9:55, Saal B335
30.04.10:
 Aussetzungsbeschluss auf den 07.05.10'
07.05.10:  Urteil: De Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 50.000 Euro
31.08.10: Verhandlung fand nicht statt

10:30

7 U 67/10
324 O 631/09
Bruhn
RA Prof. Dr. Prinz pp.
RA'in Jansch

<k>
Axel Springer AG
RA Hogan pp.
RA Prof. Hegemann

22.01.10: 1. Instanz 324 O 631^/10 Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, den 26.01.10, 12:00, Raum B332.
26.01.10: Die einstweilige Verfügung vom 30.11.09 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
31.08.10:

11:00

7 U 79/09
324 O 771/08
Martin J. Krug
RA Hogan
RA Prof. Dr. Peter Raue

<k>
Park Avenue GmbH
RA Helmuth Jipp

06.02.09: 1. Instanz 324 O 771/08Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Freitag, den 03.04.09, 9:55, Saal B335
03.04.09: Aussetzungs-beschuss auf den 22.05.09
22.05.09: Aussetzungs-beschluss auf den 03.07.09
03.07.09: Die Klage wird abgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens haben der Kläger 74 %, die Beklagte 26 % zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 176.155,20 EUR

12:00
 

7 U 53/10
325 O 311/09
Markus Frick
Kanzlei Höch pp.
RA Dominik Höch

<k>
Nico Popp
RA  Fleischer

1. Instanz 325 O 311/09 Hauptsache zum Verfügungsverfahren 325 O 166/09 Bericht Die einstweilige Verfügung vom 18.05.2009 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert beträgt 5.500,000 Euro.
02.03.10: Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am 19.03.10, 12:00 Raum B316 Bericht
19.03.10: Aussetzungsbeschluss auf den 24.03.10
24.03.10: Das Versäumnisurteil vom 04.11.10 wird aufrecht erhalten. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.  Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird auf 7.000,00 Euro festgesetzt.
31.08.10: Stand nicht auf der Terminrolle. Verhandlung fand nicht statt

     
 

10.08.2010 (Di)

 
10:00

7 U 130/09
324 O 338/09
Gunter Sachs
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA Michael Nesselhauf
RA Dr. Stephanie Vendt

<k>
Axel Springer AG
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann

Corpus Delicti: „Gunter Sachs auf der Jacht „Lady Dracula“. Er liest BILD am SONNTAG, wie über elf Millionen andere Deutsche auch.“
25.09.09: 1. Instanz 324 O 338/09 - Verkündung einer Entscheidung am 13.11.09, 9:55, Saal B335
13.11.09: Aussetzungsbeschluss auf den 04.12.09.
04.12.09: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, bestimmte Äußerungen erneut zu verbreiten. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger 2/3, die Beklagte 1/3. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert auf Beschlussweg 90.000,00 Euro
10.08.10: Berufung Das Urteil des LG vom 04.12.09 wird dahingehend abgeändert, dass die Beklagte an den Kläger 50.000 Euro zzgl. Zinsen ab dem 20.06.10 zu zahlen hat. Von den Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger 1/9, der Beklagten 8/9 zur Last. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Urteil
1 ZR 234/10 Der 1.Zivilsenat des BGH hat die Revisionszulassungsbeschwerde zugelassen. Verhandlung am 30.05.2012 Info

10:45

7 U 61/10
324 O 672/09
Wiesenhof Geflügel-Kontor GmbH
Kanzlei Graf von Westphalen
RA
Dr. Walter Scheuerl

<k>
Südwestfunk
Kanzlei Hasche pp.
RA Michael Fricke

19.03.10: 1.Instanz 324 O 672/09 erkündung ein Entscheidung am 23.03.10, 12:00, Raum B334
23.03.10:
10.08.10: Berufungsverfahren: Der Antrag auf Erledigung der einstweiligen Verfügung mit Verzicht auf die Rechte aus dem Urteil des Landgerichts vom 23,.3.10  wird vom Kläger zurückgenommen.

11:30

7 U 124/09
324 O 208/09
Andrea K. GmbH
RA Alexander Plath
RA

<k>
Gruner + Jahr AG & Co. KG
RA  Helmuth Jipp
RA Helmuth Jipp

18.09.09:  1. Instanz 324 O 208/09 Verkündung einer Entscheidung am 06.11.09, 9:55, Saal B335
06.11.9: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 361.577,79 Euro
10.08.10: Der Berufungsantrag wird zurückgenommen. Die Klägerin wird des Rechts der Berufung für verlustig erklärt. Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.

     
 

27.07.2010 (Di)

 

11:00
 

7 U 82/09
Andreas Hortmann
RA Leonhardt & Partner
Rechtsanwalt

<k>
Dirk Wiesner
RA Fuhrmann & Partner
Rechtsanwalt Prof. Russ
 

27.07.10: Verkündung einer Entscheidung am 07.09.10, , 10:00 Bericht

     
 

06.07.2010 (Di)

 

10:00
<v>

7 U 15/09
324 O 424/08
Ulla Schmidt
Kanzlei Redeker pp.
RA Gernot Lehr

<k>
MC. B-Verlag für Gesellschaftspolitik GmbH
Kanzlei BDHSW; Rechtsanwalt Michael Schinagl
 

12.09.08: 1. Instanz 324 O 424/08 Verkündung einer Entscheidung am
28.11.08., 9:55, Sal B335
28.11.08: Aussetzungsbeschluss auf den 12.12.08.
12.12.08: Aussetzungsbeschluss auf den 02.01.09.
02.01.09: Die Beklagte wird verurteilt bei Androhung von Ordnungsmitteln ... Ulrich Till ... Nebelwerfer ... Geburtshelfer ... Beklagte hat an den Kläger 1.665,76 Euro nebst Zinsen ab den 13.06,.08 zu zahlen. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
08.06.10:
Verkündung einer Entscheidung am 06.07.10, 10:00 Bericht
06.07.10: Berufungsverhandlung. Auf Hinweis des Senats, wurde die Klage zurückgenommen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Urteil

     
 

15.06.2010 (Di)

 

11:00

7 U 93/09
324 O 767/08
Freybote
RA Becker pp.
RA Dr. Walter

<k>
SpiegelWissen Gmbh & Co. KG
RA Latham pp.
RA Dr. Sajons

09.01.09: 1. Instanz 324 O 767/08 Verkündung einer Entscheidung am 03.04.09, 9:55, Saal B335
03.04.09: Wiedereröffnung am 12.06.09, 10:45, Saal B335
12.06.09: Verkündung einer Entscheidung am 07.08.09, 9:55, Saal B335
07.08.09: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 20.000,00 Euro
15.06.10: Verhandlung fand nicht statt

11:45

7 U 41/10
324 O 570/09 
Wagenknecht
RA Nesselhauf pp.
 

<k>
Super Illu GmbH & Co.KG
RA Schweizer pp.
RA Herrmann

04.12.09: 1. Instanz 324 O 570/09 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, 08.12.09, 12:00, Raum B332 Bericht
08.12.09: Die einstweilige Verfügung vom 19.10.2009 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
15.06.10: Antragsgegnerin gab eine UVE bezüglich der Nennung des Ortes ab.  Berufung wurde zurückgezogen. Antragstellering verzichtet in allen anderen Punkten auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung. Von den Kosten des Verfahrens trägt Astragstellerin  85 % , die Antragsgegnerin 15 %. Streitwert 40.000 €. Der Wert des Vergleichs übersteigt nicht den Wert der Berufung. Bericht

     
 

08.06.2010 (Di)

11:00

7 U 15/09
324 O 424/08
Ulla Schmidt
RA Redeker pp.
 

<k>
MC. B-Verlag für Gesellschaftspolitik GmbH
RA Becker pp.
 

12.09.08: 1. Instanz 324 O 424/08 Verkündung einer Entscheidung am
28.11.08., 9:55, Sal B335
28.11.08: Aussetzungsbeschluss auf den 12.12.08.
12.12.08: Aussetzungsbeschluss auf den 02.01.09.
02.01.09: Die Beklagte wird verurteilt bei Androhung von Ordnungsmitteln ... Ulrich Till ... Nebelwerfer ... Geburtshelfer ... Beklagte hat an den Kläger 1.665,76 Euro nebst Zinsen ab den 13.06,.08 zu zahlen. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
08.06.10:
Verkündung einer Entscheidung am 06.07.10, 10:00 Bericht

11:45

7 U 3/10
324 O 596/09
Fatih Akin
RA Unverzagt pp.
RA Schrenger

<k>
Alexander Wallach
RA Peters
RA Fornbrock

27.11.09: 1. Instanz 324 O 596/09 Verkündung einer Entscheidung am 04.12.09, 9:55, Saal B335 Bericht
04.12.09: Die einstweilige Verfügung vom 27.10.2009 wird im Wesentlichen bestätigt. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
08.06.10: Termin wurde aufgehoben

     
 

01.06.2010 (Di)

 

10:00

7 U 6/10
324 391/09
Monica Christiane Lierhaus
RA Prof Dr. Prinz pp.
RA Prof Dr. Prinz pp.
RA'in
Simone Lingens

<k>
Morgenpost Verlag GmbH
RA Hasche pp.
RA
Michael Fricke

20.11.09: 1. Instanz 324 O 391/09 Verkündung einer Entscheidung am 08.01.10, 9:55, Saal B355
08.01.10:  Aussetzungsbeschluss auf den 15.01.10
15.01.10: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 31.638,11 Euro zzgl. Zinsen zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtstreits hat die Klägerin 72 %, die Beklagte 28 % zu zahlen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird auf 109.126,49 Euro festgesetzt.
01.06.10:
Die Berufungen der Parteien gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Geschäftsnummer 324 O 391/09, vom 15.1.2010 werden zurückgewiesen.
Von den Kosten der Berufung trägt die Klägerin 72%, die Beklagte 28%. Urteil

10:45

7 U 10/10

<k>
 

01.06.10: Berufung wurde zurückgenommen

     
 

18.05.2010 (Di)

 

11:00

7 U 121/09
324 O 594/09 
Giulia Siegel
RA Schertz pp.
RA Graals

<k>
Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag
RA Klawitter  pp.
RA Dr. Neben

04.12.09: 1. Instanz 324 O 594/09 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, 08.12.09, 12:00, Raum B332
08.12.09: Die einstweilige Verfügung zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung vom 10.11.2009 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
18.05.10:
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 8. Dezember 2009, Az. 324 O 593/09, abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die einstweilige Verfügung vom 10. November 2009 wird aufgehoben. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird insgesamt abgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Gegendarstellung braucht nicht veröffentlicht zu werden. Bericht Urteil

     
 

27.04.2010 (Di)

 

12:30
<fg>

7 U 117/09
325 O 243/09
Markus Frick
RA Höch pp.
RA Dominik Höch

<k>
ARIVA.DE AG
RA  Wandscher & Partner

15.08.09: 1. Instanz 325 O 243/09 Verkündung einer Entscheidung am 16.09.09, 12:00, Geschäftsstelle Bericht
16.09.09: Die einstweilige Verfügung vom 07.07.09 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Bericht
27.04.10: Die Berufung wird zurückgewiesen. Streitwert 15.000 Euro

14:00

7 U 112/08
324 O 964/06
Superfund Asset Management GmbH ua
RA Latham pp.

<k>
Börse Online Verlag Gmbh & Co. KG
RA Helmuth Jipp

29.06.07: 1. Instanz 324 O 964/06  Bericht
26.10.07: Aussetzungsbeschluss auf den 30.11.07
30.11.07: Aussetzungsbeschluss auf den 28.12.07
28.12.07: Aussetzungsbeschluss auf den 11.01.08
11.01.08: Beweisbeschluss auf 30.05.08
30.05.08: Die Pseudoöffentlichkeit fehlte leider. So können die Wirtschaftsjongleure
sich weiterhin unbeobachtet fühlen.
Verkündung einer Entscheidung am 29.08.08
29.08.08: Aussetzungsbeschluss auf den 12.09.08
26.09.08: Aussetzungsbeschluss auf den 24.10.08
24.10.08: Aussetzungsbeschluss auf den 07.11.08
07.11.08: Aussetzungsbeschluss auf den 21.11.08
21.11.08: Der Beklagten wird untersagt verschiedene Äußerungen zu verbreiten. Im Übrigen wird die Klage komplett abgewiesen. Komplizierter Kostengfestsetzungsbeschluss. Kosten verteilt zwischen Kläger und Beklagten.
27.04.10:
     
 

20.04.2010 (Di)

 

10:00
<v>

7 U 100/09
324 O 179/09
Nikola Iordanov
RA Adam Rosenberg
RA Rosenbeerg

<k>
Spiegel Online GmbH
RA  Latham & Watkins
RA'in Schmitts

31.07.09: 1. Instanz 3245 O 179/09 Schriftsatzfristen. Verkündung einer Entscheidung 18.08.09, 9:55, Saal B355
18.09.09: Die Beklagte wird verurteilt zu unterlassen drei Äußerungen über den Kläger zu verbreiten. Im Übrigen wir die Klage zurückgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger 5/8 und die Beklagte 3/8. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
09.02.10: Verhandlung fiel aus. Verlegt auf den 16.03.10, 11:30
16.03.10: Schriftsatzfristen. Termin zur Verkündigung einer Entscheidung am 20.04.10,10:00; Streitwert 25.000 Euro

10:45

7 U 45/09
324 O 854/07
Kececi
RA Nazife Demirci-Hummels

<k>
Temiz
RA Janssen pp.
 

20.06.08: Neue Verhandlung am
10.10.08, 14:00, Saal B335
10.10.08: Verkündung einer Entscheidung am 28.11.08, 9:55, Saal B335
28.11.08: Aussetzungsbeschluss auf den 12.12.08
12.12.08: Aussetzungsbeschluss auf den 13.02.09.
13.02.09: Aussetzungsbeschluss auf den 20.03.09.
20.03: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 2.200,00 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 2/3 und die Beklagte 1/ zu tragen, Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird festgelegt auf 7.500,00 EUR
 

     
 

13.04.2010 (Di)

 

10:30
 

7 U 7/10
324 O 242/09
Roland Kaiser
RA Nesselhauf pp.
RA'in Dr. Stephanie Vendt

<k>
Klambt-Verlag GmbH & Cie.
RA Werner & Knop
RA Knop

07.08.09: 1. Instanz 324 O 242/09 Entscheidung am Schluss der Sitzung. Die Pseudoöffentlichkeit war nicht dabei. Urteil
13.04.10: Die Berufung des
Klambt-Verlag wurde zurückgewiesen Streitwert 20.500,00 Euro Urteil

11:00
 

7 U 108/09
Ron Täubert
RA Stopp & Stopp
RA Dr. Alexander Stopp

<k>
Rene Münnich
RA Zwipf Rosenhagen Partnerschaft

13.04.10: Vergleich getroffen.

     
 

06.04.2010 (Di)

 

10:00

7 U 65/09
324 O 842/08
Rudolf Assauer
RA Prof. Dr. Prinz pp.
RA Dünnwald

<k>
Heinrich Bauer Verlag KG.
RA Lovells pp.
RA'in Heintsch
RA Engels

27.02.09: 1. Instanz 324 O 842/08 Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Freitag, den 24.04.09, 9:55, Saal B335.
24.04.09: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, ein Foto erneut zu veröffentlichen, und eine Äußerung des Klägers zu verbreiten. Von den Kosten trägt der Kläger 1/10, die Beklagte 9/10. Streitwert 100.000,00 €
06.03.10: Berufung. Termin zur Verkündung einer Entscheidung 06.04.10, 10:00. Streitwert der Berufung 10.000,00 Euro

10:00

7 U 64/09
324 O 841/08
Simone Thomalla
RA Prof. Dr. Prinz pp.
RA Dünnwald

<k>
Heinrich Bauer Verlag KG.
RA Lovells pp.
RA'in Heintsch
RA Engels

27.02.09: 1. Instanz 324 O 841/08 Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Freitag, den 24.04.09, 9:55, Saal B335.
02.03.10: Berufung
24.04.09: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, Fotos erneut zu veröffentlichen, und verschiedene Äußerungen des Klägers zu verbreiten. Von den Kosten trägt der Kläger 1/10, die Beklagte 9/10. Streitwert 100.000,00 €
06.03.10: Berufung. Termin zur Verkündung einer Entscheidung 06.04.10, 10:00. Streitwert der Berufung 10.000,00 Euro

     
 

23.03.2010 (Di)

 

10:00
<v>

7 U 95/09
324 O 836/08
Gysi
RA Senfft Kersten Nabert & Maier
RA
van Eendenburg

<k>
Zweites Deutsches Fernsehen
RA Redeker pp.
RA Lehr
RA Mensching

23.01.09: 1. Instanz 324 O 836/09 Eine Entscheidung wird verkündet am 07.08.09, 9:55, Saal B335
07.08.09: Aussetzungsbeschluss auf den 04.09.09
04.09.09: Der Beklagten wird verboten, durch die gesendete Berichterstattung den Verdacht zu erwecken,, der Kläger hätte wissentlich und willentlich mit der Stasi zusammen gearbeitet. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger 1/4, die Beklagte 3/4. Der Streitwert wird festgelegt auf 50.000,00 Euro. Urteil

02.03.10: Urteilsverkündung am 23.03.10, 10:00; Wert der Berufung € 50.000,00
23.03.10: Berufung Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,00 EURO, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre)

zu unterlassen

die Behauptung der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik in Bezug auf Dokumente der Stasi-Unterlagenbehörde, bei denen es um ein Gespräch zwischen Robert Havemann und Dr. Gregor Gysi als seinem Anwalt geht, zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:

„in diesem Fall ist willentlich und wissentlich an die Stasi berichtet worden, und zwar von Gregor Gysi über Robert Havemann", soweit dies im Zusammenhang mit einer Berichterstattung geschieht, wie sie in der Sendung „heute Journal" vom 22.5.2008 ausgestrahlt wurde.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs gegen Sicherheitsleistung von 50.000 €, hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

11:00

7 U 107/08
324 O 135/08 
Balke
RA Wilfried Stechow pp.

<k>
Kurierverlag GmbH & Co. KG u.a.
RA Uwe Jahn

26.09.08: 1. Instanz 324 O 135/08 Verkündung einer Entscheidung am 21,10.08, 9:55, Saal B335
24.10.08: Aussetzungsbeschluss wegen schwebenden Vergleichsverhandlungen auf den 14.11.08.
14.11.08: Urteil: Die
Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
23.03.10: Berufung

11:45
 

7 U 117/09
325 O 243/09
Markus Frick
RA Höch pp.
RA Dominik Höch

<k>
ARIVA.DE AG
RA  Wandscher & Partner

15.08.09: 1. Instanz 325 O 243/09 Verkündung einer Entscheidung am 16.09.09, 12:00, Geschäftsstelle Bericht
16.09.09: Die einstweilige Verfügung vom 07.07.09 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Bericht
23.03.10: Auf der Terminrolle wieder gestrichen.

     
 

16.03.2010 (Di)

 
10:00
<v>

7 U 91/08
324 O 92/06 
Prof. Dr. h. c. Piech   
RA Prof. Dr. Prinz pp.
RA Prof. Dr. Prinz
RA'in Wißmann

<k>
Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH
RA Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann
 

04.04.08:Termin zur Verkündung einer Entscheidung 06.06.08, 9:55, Saal B335
06.06.08: Aussetzungsbeschluss auf den 25.07.08
25.07.08:
Aissetzungsbeschluss auf den 29.08.08.
29.08.08: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, dreizehn Äußerungen erneut zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen. Darüber hinaus wird sie verurteilt, bei acht Äußerungen einen Widerruf abzudrucken. Von den Kosten des Rechtsstreits trögt die Klägerin 40 %, die Beklagte 60 %. Der Streitwert beträgt 120.000,00 Euro. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
24.11.09: Berufung, Entscheidung wird verkündet am 22.12.09, 10:00
 Bericht
22.12.09: Aussetzungsbeschluss auf 02.02.10.
02.02.10: Aussetzungsbeschluss auf den 16.03.10.
16.03.10: Es wurde ein Vergleich getroffen.

11:30

7 U 100/09
324 O 179/09
Nikola Iordanov
RA Adam Rosenberg
RA Rosenbeerg

<k>
Spiegel Online GmbH
RA  Latham & Watkins
RA'in Schmitts

31.07.09: 1. Instanz 3245 O 179/09 Schriftsatzfristen. Verkündung einer Entscheidung 18.08.09, 9:55, Saal B355
18.09.09: Die Beklagte wird verurteilt zu unterlassen drei Äußerungen über den Kläger zu verbreiten. Im Übrigen wir die Klage zurückgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger 5/8 und die Beklagte 3/8. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
09.02.10: Verhandlung fiel aus. Verlegt auf den 16.03.10, 11:30
16.03.10: Schriftsatzfristen. Termin zur Verkündigung einer Entscheidung am 20.04.10,10:00; Streitwert 25.000 Euro

       
 

09.03.2010 (Di)

 

10:00

7 U 65/09
324 O 842/08
Rudolf Assauer
RA Prof. Dr. Prinz pp.
RA Dünnwald

<k>
Heinrich Bauer Verlag KG.
RA Lovells pp.
RA'in Heintsch
RA Engels

27.02.09: 1. Instanz 324 O 842/08 Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Freitag, den 24.04.09, 9:55, Saal B335.
24.04.09: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, ein Foto erneut zu veröffentlichen, und eine Äußerung des Klägers zu verbreiten. Von den Kosten trägt der Kläger 1/10, die Beklagte 9/10. Streitwert 100.000,00 €
06.03.10: Berufung. Termin zur Verkündung einer Entscheidung 06.04.10, 10:00.
Streitwert der Berufung 10.000,00 Euro

10:00

7 U 64/09
324 O 841/08
Simone Thomalla
RA Prof. Dr. Prinz pp.
RA Dünnwald

<k>
Heinrich Bauer Verlag KG.
RA Lovells pp.
RA'in Heintsch
RA Engels

27.02.09: 1. Instanz 324 O 841/08 Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Freitag, den 24.04.09, 9:55, Saal B335.
02.03.10: Berufung
24.04.09: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, Fotos erneut zu veröffentlichen, und verschiedene Äußerungen des Klägers zu verbreiten. Von den Kosten trägt der Kläger 1/10, die Beklagte 9/10. Streitwert 100.000,00 €

06.03.10: Berufung. Termin zur Verkündung einer Entscheidung 06.04.10, 10:00. Streitwert der Berufung 10.000,00 Euro

11:00

7 U 461/08
324 O 849/07 
Dr. Heinz Florian Oertel  
RA Schwenn pp.
RA Diestel
RA Dr. Sven Krüger

<k>
Hofmann Verlag GmbH & Co. KG
RA Weberling pp.
RA Prf. Weberling

29.02.08: 1. Instanz 324 O 849/07 Verkündung einer Entscheidung am 04.04.08, 9:55, Saal B335 Bericht 
04.04.08: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt zu unterlassen, durch eine bestimmte Passage den Verdacht zu erwecken, der Kläger habe als  IM oder GMS mit der Stasi zusammengearbeitet. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtstreits zu tragen. Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarkeit.
06.03.10: Berufung.
In der nächsten Auflage darf der Eindruck, dass der Kläger IM war, nicht erweckt werden. Streitwert der Berufung 20.000,00 Euro

       
 

02.03.2010 (Di)

 

10:00
<v>

7 U 70/09
325 O 145/08
Fingerhut u.a.
RA Schmitz pp.

<k>
Google Hamburg, Google Germany ua
RA Taylor Wessing
RA
Wimmers
Dr. Haller

30.01.09: 1. Instanz 325 O 145/08 Klage gegen Google-Blogs
Verkündung einer Entscheidung am 30.04.09, 12:00, Raum B316 Bericht
30.04.09: Aussetzung auf den 22.05.09 Urteil

09.02.10: Verkündung einer Entscheidung am 02.03.10, 10:00 Bericht Urteil
25.11.11: BGH VI ZR 93/10 hat das OLG-Urteil aufgehoben und Sache ans OLG zurückverwiesen, um zu prüfen, ob die BGH-Vorgaben eingehalten sind.
Verhandlung am 25.03.14, 1^1:30

10:30

7 U 125/09
324 O 206/09
Michael Ballack
RA Nesselhauf pp.
RA'in Dr. Stephanie Vendt

<k>
quirin bank AG
RA Boehmert
RA Boehmert

04.09.09: 1- Instanz 324 O 206/09 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 22.10.09, 9:55, Saal B332
23.10.09: Aussetzungsbeschl+6uss auf den 06.11.09
06.11.09: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
02.03.10: Berufung wird zurückgewiesen Bericht

11:00

7 U 95/09
324 O 836/08
Gysi
RA Senfft Kersten Nabert & Maier
RA
van Eendenburg

<k>
Zweites Deutsches Fernsehen
RA Redeker pp.
RA Lehr
RA Mensching

23.01.09: 1. Instanz 324 O 836/09 Eine Entscheidung wird verkündet am 07.08.09, 9:55, Saal B335
07.08.09: Aussetzungsbeschluss auf den 04.09.09
04.09.09: Der Beklagten wird verboten, durch die gesendete Berichterstattung den Verdacht zu erwecken,, der Kläger hätte wissentlich und willentlich mit der Stasi zusammen gearbeitet. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger 1/4, die Beklagte 3/4. Der Streitwert wird festgelegt auf 50.000,00 Euro. Urteil

02.03.10: Urteilsverkündung am 23.03.10, 10:00; Wert der Berufung € 50.000,00
 

       
 

23.02.2010 (Di)

 

11:00

7 U 90/09
325 O 9/09
Dr. Robert Heym
Kanzlei Höch pp.
RA Dominik Höch

<k>
International Implant Foundation
Kanzlei für Medizinrecht Zach
RA  Michael Zach

Vorwurf der Falschbegutachtung
05.08.09: 1. Instanz 325 O 9/09 Die Beklagte wird verurteilt, es unter Androhung von Ordnungsgeld bzw. ersatzweise Haftstrafe den Kläger namentlich im Zusammenhang mit einem falschem Gutachten zu nennen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen. Das Urteil ist in der Sache gegen eine Sicherheitsleistung von 25.000,00 und in den Kosten bei Hinterlegung von 110 % vorläufig vollstreckbar.
23.02.10: Berufung wird zurückgewiesen. Wert der Berufung wird auf 25.000 Euro festgesetzt.

       

 

17.02.2010 (Mi)

5. Senat

 

10:30
<v>

5 U 221/08
308 O 42/06 
Thomas Horn
RA Strachwitz

<k>
Google, Inc
RA  Taylor Wessing 

30.05.08: 1. Instanz 308 O 42/06  Bericht
07.11.07: Bericht
26.09.08  Urteil 
17.02.10: Berufung. Verkündung einer Entscheidung am 12.05.2010, 10:00 Bericht Urteil
10:30
<v>

5 U 222/08
308 O 404/06 
Thomas Horn
RA Strachwitz

<k>
HanseNet Telekommunikations GmbH
RA  Taylor pp.

30.05.08: 1. Instanz 308 O 404/06 Bericht
07.11.07: Bericht
26.09.08  Urteil 
17.02.10: Berufung. Verkündung einer Entscheidung am 12.05.2010, 10:00 Bericht
10:30
<v>

5 U 216/08
308 O 115/06 
Thomas Horn
RA
Strachwitz

<k>
Deutsche Telekom AG
RA  Danckelmann u.  Kerst 

30.05.08: 1. Instanz 308 O 115/06 Bericht
07.11.07: Bericht
26.09.08  Urteil 
17.02.10: Berufung. Verkündung einer Entscheidung am 12.05.2010, 10:00 Bericht
10:30
<v>

5 U228/98
308 O 113/06 
Thomas Horn
RA Strachwitz

<k>
freenet AG
RA  Jaschinski pp.

30.05.08: 1. Instanz 308 O 113/06 Bericht
07.11.07: Bericht
26.09.08  Urteil 
17.02.10: Berufung. Verkündung einer Entscheidung am 12.05.2010, 10:00 Bericht
 

16.02.2010 (Di)

 

9:55
<v>

7 U 14/09
324 O 56/07
Roberto Blanco
Kanzlei Niermhaus, Scheele & Partner
RA Matthias Nienhaus
Roberto Blaco persönlich

<k>
Freizeitwoche Verlag GmbH & Co
RA Lovells pp.
RA Stutz-Herrnstadt
Dr. Mai
 

Geldentschädigungsprozess
06.07.07: 1.Instanz 324 O 56/07 Verkündung am Freitag, 27.07.07, 9:55, Gerichtssaal
Bericht
27.07.07: Aussetzungsbeschluss auf den 24.08.07
24.08.07: Aussetzungsbeschluss auf den 21.09.07, 9:55, Gerichtssaal
21.09.07: Beweisbeschluss am 08.08.08
08.08.08: Befragung von Patricia Blanco und ihres Freundes Walter R.
Verkündung einer Entscheidung am 12.09.08, 9:55, Saal B335
12.09.09: Aussetzungsbeschluss auf den 10.10.08
10.10.08: Aussetzungsbeschluss auf den 14.11.08
14.11.08: Aussetzungsbeschluss auf den 19.12.08
19.12.08: Aussetzungsbeschluss auf den 02.01.09
02.01.09: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Berufung  - 16.02.2010 - 7 U 14/09
16.02.10: Vergleich getroffen. R. Blanco erhält 5.000,00 Euro Kosten: 1. Instanz bleiben. Berufung: 2/3 trägt der Kläger, 1/3 die Beklagte.

10:00
<v>

7 U 88/09
325 O 85/09
Günter Frh. v. Gravenreuth
RA
Frh. v. Gravenreuth & Syndikus
RA Koste in Untervollmacht (?)

<k>
STRATO AG
Kanzlei JBB Rechtsanwälte
RA Thorsten Feldmann

Gegenstand: Veröffentlichung des Urteils AG Kassel 413 C 2962 08 als Hoster.
09.06.09: 1. Instanz 324 O 85/09  Die Klage wird bestätigt. Urteil
16.02.10: Berufung. Der Berufung wird stattgegeben. Die Klage wird aufgehoben. Bericht
Urteil

       
 

09.02.2010 (Di)

 

10:00
<v>

7 U 73/09
324 O 1002/08
Carl Nicolai Jürgens
RA Flume Malitzki
RA Felusr (?)

<k>
Deutscher Ruderverband e.V.
RA Dr. Funk pp.
RA Dr. Flur (?)

17.04.09: 1. Instanz 324 O 1002/08 - Verkündung einer Entscheidung am 29.05.09, 9:55, Saal B335
29.05.09: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 21.000,00 EUR. Urteil

19.01.10: Verkündung einer Entscheidung am 09.02.10, 10:00 Wert der Berufung wird festgelegt auf 21.000,00 Euro
09.02.10: Auf Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts vom 29.05.09 in einem Teil abgeändert. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, eine amtliche Mitteilung zum Kläger mit dem Inhalt, er sei wegen eines Verstoßes gegen ihm obliegende Meldepflichten bezüglich seines Aufenthaltsortes zu verwarnen, zu veröffentlichen. Von den Kosten des Rechtstreits haben der Kläger 6/7, die Beklagte 1/7 zu tragen. . Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Urteil

10:00

7 U 100/09
324 O 179/09
Nikola Iordanov
RA Adam Rosenberg
RA Rosenbeerg

<k>
Spiegel Online GmbH
RA  Latham & Watkins
RA'in Schmitts

31.07.09: 1. Instanz 3245 O 179/09 Schriftsatzfristen. Verkündung einer Entscheidung 18.08.09, 9:55, Saal B355
18.09.09: Die Beklagte wird verurteilt zu unterlassen drei Äußerungen über den Kläger zu verbreiten. Im Übrigen wir die Klage zurückgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger 5/8 und die Beklagte 3/8. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
09.02.10: Verhandlung fiel aus. Verlegt auf den 16.03.10, 11:30

11:00
 

7 U 70/09
325 O 145/08
Fingerhut ua.
RA Schmitz pp.

<k>
Google Hamburg, Google Germany ua
RA Taylor Wessing
RA
Wimmers
Dr. Haller

03.03.09: 1. Instanz 325 O 145/08 Klage gegen Google-Blogs
Verkündung einer Entscheidung am 30.04.09, 12:00, Raum B316 Bericht
30.04.09: Aussetzung auf den 22.05.09 Urteil

09.02.10: Verkündung einer Entscheidung am 02.03.10, 10:00 Bericht

       
 

02.02.2010 (Di)

 
10:00
<v>

7 U 91/08
324 O 92/06 
Prof. Dr. h. c. Piech   
RA Prof. Dr. Prinz pp.
RA Prof. Dr. Prinz
RA'in Wißmann

<k>
Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH
RA Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann
 

04.04.08:Termin zur Verkündung einer Entscheidung 06.06.08, 9:55, Saal B335
06.06.08: Aussetzungsbeschluss auf den 25.07.08
25.07.08:
Aissetzungsbeschluss auf den 29.08.08.
29.08.08: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, dreizehn Äußerungen erneut zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen. Darüber hinaus wird sie verurteilt, bei acht Äußerungen einen Widerruf abzudrucken. Von den Kosten des Rechtsstreits trögt die Klägerin 40 %, die Beklagte 60 %. Der Streitwert beträgt 120.000,00 Euro. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
24.11.09: Berufung, Entscheidung wird verkündet am 22.12.09, 10:00
 Bericht
22.12.09: Aussetzungsbeschluss auf 02.02.10.
02.02.10: Aussetzungsbeschluss auf den 16.03.10.

 

7 U 92/09
Simone Kahn
RA Nesselhauf

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
RA  Schweizer pp.

02.02.10: Berufung des Beklagten wurde zurückgenommen

 

7 U 115/09
Simone Kahn
RA Nesselhauf

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
RA  Schweizer pp.

02.02.10: Berufung des Beklagten wurde wurde zurückgenommen

 

7 U 116/09
Oliver Kahn
RA Nesselhauf

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
RA  Schweizer pp.

02.02.10: Oliver Kahn hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgenommen

       
 

26.01.2010 (Di)

 
11:00
 

7 U 96/09
324 O 356/08 
J. Ochsenknecht
RA Eisenberg pp.

RA'in Dr. Schork

<k>
RTL Television GmbH
RA Graf von Westphalen
RA Dr. Schuhmacher

11.07.08: 1. Instanz 324 O 356/08 Die Einstweilige Verfügung vom 20.05.08 wurde bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
26.01.10: Die Berufung wurde zurückgewiesen
11:00
<h> 

7 U 97/09
324 O 355/08 
W. Ochsenknecht
RA Eisenberg pp.

RA'in Dr. Schork

<k>
RTL Television GmbH
RA Graf von Westphalen
RA Dr. Schuhmacher

 11.07.08: 1. Instanz 324 355/08 Die Einstweilige Verfügung vom 20.05.08 wurde bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
26.01.10: Die Berufung wurde zurückgewiesen
       
 

19.01.2010 (Di)

 

11:00

7 U 73/09
324 O 1002/08
Carl Nicolai Jürgens
RA Flume Malitzki
RA Felusr (?)

<k>
Deutscher Ruderverband e.V.
RA Dr. Funk pp.
RA Dr. Flur (?)

17.04.09: 1. Instanz 324 O 1002/08 - Verkündung einer Entscheidung am 29.05.09, 9:55, Saal B335
29.05.09: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 21.000,00 EUR. Urteil

19.01.10: Verkündung einer Entscheidung am 09.02.10, 10:00 Wert der Berufung wird festgelegt auf 21.000,00 Euro

       

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