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Bericht
Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 29. Juni 2007

Rolf Schälike - 01.07.07 

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 29.06.2007

KTAG Rechtsanwälte Kälberer Tittel Gieschen vs. Springer   - Stolpe war zugegen                       

In der Sache 324 O 233/07 KTAG Rechtsanwälte Kälberer Tittel Gieschen vs. Springer wurde hart über Stolpe gestritten.

Der Vorsitzende:

Die Äußerung zu 1: Ein Rechtsanwalt erscheint nicht zur Gerichtsverhandlung, um einige Mandate zu erobern.

Schadensersatzanspruch. Brauchen Stolpe gar nicht so richtig zu akquirieren.

Hinsichtlich des Schadensersatz-Anspruchs ist dieses Verständnis nicht zu Grunde zu legen.

Die Äußerung zu 2: Die monierte Bezeichnung ist in der Tat gefallen. Zumal um die kurzfristige Mitteilung, zum Termin nicht zu erscheinen, zu illustrieren.

Vielleicht besteht ein Anspruch zur Abmahnung.

Bei Schadenersatz ist zu klären, ob die Äußerung so gefallen, wie der Kläger es darlegt.

Auch hier neigen wir nicht dazu dem zuzustimmen.

Gehässig wurde gesagt, wollte Zeit schinden um Mandate zu akquirieren. Das sei bereits der Kommentar. Spöttisch.

Mandate zu akquirieren. Wer nimmt es ernst, dass man die Zeit nimmt, um Mandate zu akquirieren.

Ich meine, die Klage hätte keinen Erfolg.

Klägeranwalt:

... nicht weiter definierten Menschen zuzuordnen. Steltl sich als Gesamtheit ... .

Richter Herr Dr. Weyhe:

Womit war das Fehlen begründet?

Klägeranwalt:

Mit Krankheit.

Der Vorsitzende:

Der Klägervertreter erklärt, ich bestreite, dass die Äußerung, wie in I.1 und I.2 beanstandet, überhaupt in dem zu Rede stehenden Prozess oder am Rande des Prozesses gefallen ist.

Beklagtenanwalt Prof. Jan Hegemann:

... .

Der Vorsitzende:

Der Beklagtenvertreter erklärt, dass zum Beweise dafür, dass die Äußerungen gefallen sind, beziehe ich mich auf das Zeugnis der Richterin Schmidt und des damals klägerischen Anwalts.

1085,00 Euro im Wege des Vergleichs? 1/8 zu 7/8 der Kosten?

Klägeranwalt:

Njet.

Beklagtenanwalt Prof. Jan Hegemann:

Ich würde machen, aber gegen "njet" kann man nichts machen.

Die Klage ist auch ohne Beweis abzuwenden. § 185.

Die Äußerung ist distanziert mit dem Wort "gehässig".  Das ist eine Distanzierung.

Die Beklagte macht sich das nicht zu eigen.

Zu Stolpe.

Die Stolpe-Entscheidung betrifft eine Unterlassung, welche auf die Zukunft gerichtet ist.

Wir rühren in ganz prinzipiellen Fragen des Äußerungsrechts.

Eine freie Äußerung aus der Vergangenheit ist nicht zu sanktionieren. Das ist Inhalt der Stolpe-Entscheidung.

So geht es nicht, dass eine zukünftige Äußerung sanktioniert wird.

Damit ist die versehentlich zu Stande gekommene mehrdeutige Äußerung nicht zu sanktionieren. Kosten bedeuten Sanktionen.

Mit Stolpe, wenn es sich auf ein auf die Zukunft gerichtetes Verbot handelt.

Klägeranwalt:

Eine Distanzierung vermag ich nicht zu erkennen.

Der, auf den eingeschlagen wurde, war gar nicht da.

... . Von einer Distanzierung ist nichts zu erkennen.

... Attest.

Was die Kosten betrifft. Der Kostenanspruch entsteht.

Verzug ist nicht zu erkennen.

Bundesverfassungsgericht ... .

Beklagtenanwalt Prof. Jan Hegemann:

... gehässig, ... Richterin neutral ... angefressen.

Delikt .. . Die Mehrdeutigkeit der Äußerung besagt, möge sich in Zukunft eindeutig äußern.

Da liegt kein Delikt vor.

Klägeranwalt:

Die Presse spielt mit der Macht des Wortes. Das passt nicht.

Der Vorsitzende:

Kann man sich von einer Äußerung distanzieren, die nicht gefallen ist?

Beklagtenanwalt Prof. Jan Hegemann:

Es geht um die Deutung.

Man sagt, was er gesagt hat, wäre gehässig.

Der Vorsitzende versteht es nicht.

Klägeranwalt:

Frau Schmidt wird das mit dem "...Attest" nicht bestätigen.

Das Prozessrisiko ist bei der Beklagteten wesentlich höher.

1/3 wir, wäre gerecht.

Beklagtenanwalt Prof. Jan Hegemann:

        Das Ist einfach lächerlich.

Sie haben eine Klage erhoben.

Machen wir 1/4, 3/4 um Gottes Willen.

Klägeranwalt:

Jeder geht mit seine eigenen Kosten nach Hause.

Der Vorsitzende:

Das wäre also Kostenaufhebung.

Klägeranwalt:

Das wäre korrekt. Das Risiko muss berücksichtigt werden.

Beklagtenanwalt Prof. Jan Hegemann:

Schätze den Risikofaktor nicht hoch ein, sondern den Belästigungsfaktor.

Der Vorsitzende diktiert den Vergleich:

Ein Vergleich wird angeregt.

1. Der Beklagte zahlt an den Kläger 1.085,40 Euro.

2. Alle gegenseitigen Ansprüche aus der angegriffenen Äußerung in F. & C. vom Februar 2007 sind damit abgegolten.

3. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Vorgelesen und genehmigt.

Wert des Vergleichs übersteigt ... ... Hauptsache 8.000,00

Beklagtenanwalt Prof. Jan Hegemann:

Die Unterlassung wurde mit 75.000,00 angegeben

Machen Sie einen weisen Beschluss.

Der Vorsitzende:

Beschlossen und verkündet:

1. Der Streitwert wird auf 8.080,00 Euro festgelegt.

2. Der Wert des Vergleichs übersteigt den Wert der Hauptsache um 2.000,00 Euro.

Keine Entscheidung zu den interessanten Gedanken bezüglich der Stolpe-Entscheidung. Schade.

 

Prof. Dr. Baring vs. TAZ   - Um einen Kopf kürzer                  

Die Sache 324 S 1/07 Prof. Dr. Baring vs. TAZ roch sehr nach Zensur und Einschränkung von Satire.

In der Bild erschein das folgende Interview:

Die Ausländer-Debatte „Multi- Kulti ist gescheitert“
Interview mit dem Historiker Prof. Arnulf Baring

Von NICOLAUS FEST

Die Gewalt-Exzesse an unseren Hauptschulen haben die Debatte um Ausländer in Deutschland angeheizt! Was ist schief gelaufen bei der Integration? Warum wollen so viele Ausländer nicht Deutsch sprechen? Warum hat der Staat so versagt? In BILD spricht Professor Arnulf Baring Klartext. Was Deutschlands klügster Kopf zum Thema Ausländer sagt.

Redet an den Problemen nicht vorbei: der Historiker und Publizist Prof. Arnulf Baring (73)

BILD: Professor Baring, Gewaltverbrechen, Asyl- und Sozialabzocke, Drogenkriminalität oder Ausschreitungen an Schulen: Die Ausländer-Politik ist in den Schlagzeilen. Und viele Deutsche fragen sich: Sind wir nur noch die Dummen?

Prof. Arnulf Baring: Die Vorgänge an der Rütli-Schule zeigen, dass die außerordentlich freundliche Aufnahme- und Zuzugspraxis ein Fehler war. Wenn in Deutschland lebende Ausländer oder deren Kinder für ihr Gastland nur noch Verachtung äußern und Deutsche als „Hurentöchter“ oder „Schweinefleischfresser“ beschimpfen, ist eines klar:
Multi Kulti ist gescheitert – weil die Ausländer die deutsche Kultur neben ihrer eigenen nicht akzeptieren oder auch nur dulden wollen. Das war allerdings schon seit Jahren abzusehen, wurde aber bewusst verschwiegen und klein geredet. Nicht die Deutschen sind die Deppen, sondern diejenigen Politiker und Gutmenschen, die sich jahrzehntelang multikulturellen Träumen hingegeben haben.

BILD: Was haben wir falsch gemacht?

Prof. Baring: Leider sehr viel. Die Integration von Ausländern ist finanziell, psychologisch und kulturell weitaus schwieriger, als es die Multi Kulti Befürworter lange wahrhaben wollten. Vor allem fehlte eine klare, an deutschen Interessen ausgerichtete Einwanderungspolitik mit eindeutigen Grenzen für den Nachzug von sozial bedürftigen Angehörigen.

BILD: Welche Probleme sind daraus erwachsen?

Prof. Baring: Anders als die USA, wo Zuwanderer spätestens in der dritten Generation patriotische Amerikaner werden, zeigt sich bei uns gerade unter jungen Leuten eine große Abschließungstendenz – eine frustrierte Selbstghettoisierung ohne Deutschkenntnisse, perspektivenlos, gewaltbereit, haßerfüllt.

BILD: Wer ist schuld, die Ausländer oder wir?

Prof. Baring: Da wir Deutschen ein geringes Selbstwertgefühl haben, wagten wir lange nicht, von den Zuwanderern Integrationsanstrengungen zu verlangen. Insofern haben wir der Isolierungstendenz Vorschub geleistet. Viele Politiker hofften, „authentisch gebliebene“ Ausländer würden Deutschland positiv aufmischen. „Ausländer, lasst uns mit den Deutschen nicht allein!“ klingt mir als Demonstranten-Parole noch heute in den Ohren.

BILD: Welche Politiker haben die politischen Weichen falsch gestellt?

Prof. Baring: Viele Politiker, aber auch Kirchenführer und gegen Tatsachen blinde Gutmenschen haben das Problem fehlender Integration lange verharmlost, manche haben es gar schöngeredet. Alle Lager haben die Integrationsgefahr ignoriert, weithin tun sie das noch immer – sehr häufig wider besseres Wissen. Wer Wahrheiten zu früh ausspricht, gerät in Miskredit, erlebt unter Umständen eine Welle der Empörung – wie Jörg Schönbohm in den 90er Jahren, als er auf die Gefahr der Ghettobildung hinwies.

BILD: Dürfen wir Anpassung verlangen?

Prof. Baring: Wir müssen energisch darauf hinarbeiten, das Emigranten zu Deutschen werden, also nicht nur unsere Sprache beherrschen, sondern sich auch unsere Kultur, Geschichte und allgemeine Umgangsformen zu eigen machen. Das ist weit mehr als multikulturelles nebeneinander herleben.

BILD: Was müssen wir ändern?

Prof. Baring: Was immer der Annäherung dient, muss beherzt in die Tat umgesetzt werden. Und zwar auch mit Druck. Also beispielsweise Kürzungsmöglichkeiten für Sozialhilfe und Kindergeld oder Deutschtests mit Sanktionsmöglichkeiten. Auch kann man die Frage stellen, ob der Einbürgerungsanspruch von Ausländern nach acht Jahren Aufenthalt in Deutschland nicht einer sehr weiten Ermessensprüfung weichen sollte.

BILD: Wieso gibt es fast ausschließlich Probleme mit Türken, Arabern, Albanern und Rußland- Deutschen, nicht aber mit Einwanderern aus anderen Ländern?

Prof. Baring: Das hat möglicherweise mit der hohen Gewaltbereitschaft in diesen Volksgruppen zu tun. Auch der politisch aufgeladene Islamismus spielt eine verhängnisvolle Rolle, man denke nur an die unerträgliche, nicht hinnehmbare Unterdrückung der Frauen.

BILD: Ist es zu verantworten, noch mehr Ausländer hereinzuholen?

Prof. Baring: Soweit es Problemgruppen betrifft: natürlich nicht.

Im Internet finden wir:

Der in jeder Unternehmerkampagne für Sozialabbau (Auch bei "Du bist Deutschland") vorhandene Professor Arnulf Baring gab am 10. November 2003 im ZDF-Nachtstudio (zitiert nach stern 48/2003) zum Besten:

„Der Hitler hat ja in einem Maße dieses Land in Bewegung gebracht, das man sich heute gar nicht mehr vorstellen kann. Er hat in den 30er Jahren, was bis in die 40er, 50er, man kann sagen: in die 60er Jahre weitergewirkt hat, den Leuten einen Elan vermittelt, der vollkommen von uns gewichen ist....
Wenn ein Bruchteil des Enthusiasmus, den der Hitler leider Gottes mobilisieren konnte, für die Republik mobilisiert würde, wären wir aus allen Schwierigkeiten raus.“

Die TAZ reagiert auf dieses Interview und sucht nach jemandem, der sich erbarmt und Deutschland um einen Kopf kürzer macht. Der entsprechende TAZ-Artikel ist vom Richter Steinmetz aus dem Internet verbandt. Wir können nur raten, was da so alles drin stand. TAZ-Anwältin Frau Siefritz versuchte es heute mit der Berufung bei Buske.

Der Vorsitzende:

Mit "Deutschland um einen Kopf kürzer machen" sehen wir nicht anders als dass in der Tat dem Kläger der Tod gewünscht wird.

Die Beklagte zitiert: Hitler hat ja in einem Maße dieses Land in Bewegung gebracht, dass Juden bis nach Auschwitz bewegt wurden... .

Das hat der Kläger wirklich nicht gesagt.

Wir finden wirklich wie das Amtsgericht, dass die Auseinandersetzung mit der Sache nicht geführt wurde.

Integrationsgefahr.

Kommt daher, dass der Kläger ... . Er  hat anderes gemeint. Meinte, dass die Integration fehlte.

Deswegen haben wir aus der Einstweiligen Verfügung einiges rausgeknickt.

Das Amtsgerichtliche Urteil ist nicht zu beanstanden.

TAZ-Anwältin Frau Siefritz

Im Bild-Interview hieß es "Deutschlands klügster Kopf". Die TAZ nimmt Bezug zum Interview.

Flachkopf. Es ist eindeutig keine Aufforderung, den Kläger zu ermorden.

Gemeint war, dass dieser Kopf nicht mehr für Deutschland sprechen sollte.

Deutschland war nie so bewegt ... . In diesem Zusammenhang wurde vom Hitleristen gesprochen.

Zur Integrationsgefahr.

Die blinden Gutmenschen haben das Problem fehlender Integration lange ignoriert.

Bestimmt ... .

Der Vorsitzende:

Finde das Interview nicht besonders schön.

Wollen Sie sich einigen mit dem Kläger?

Klägeranwalt Herr Sauer:

Möchte nichts sagen. Die Parteien liegen politisch weit auseinander.

... größter Flachkopf ..., einen Kopf kürzer ... .Das sind Beleidigungen, die man nicht hinnehmen muss.

TAZ-Anwältin Frau Siefritz

Der Artikel erschein auf der Seite "Wahrheit". Die ganze Seite ist mit Satire-Artikeln gespickt.

Klägeranwalt Herr Sauer:

Ich bin ein Freund von Satire. Aber die Grenze des guten Geschmacks ist überschritten: Hitlerist, Kopf kürzer ... .

Der Vorsitzende:

Sollen Anträge gestellt werden?

Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert.

Die Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet:

Eine Entscheidung wird verkündet am Freitag, den 27.07.07, 9:55 in diesem Saal.

20.10.07: Urteil: Die Berufung des Antragsgegners vom 12.12.06 wird zurückgewiesen. Die beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen. Urteil zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

Superfund Asset Management GmbH u.a. vs. BÖRSE ONLINE Verlag GmbH und Co. KG - Finanzieller Sumpf

In der Sache 324 O 964/06 Superfund Asset Management GmbH u.a. vs. BÖRSE ONLINE Verlag GmbH und Co. KG stritten zwei Anwälte, Herr Jörg Soehring und Helmuth Jipp um Hedgefonds, Schwankungsbreiten, Single Manager-Fonds, Undurchsichtigkeit, Totalverluste, Brokermanagement, Genussschein-Besitzer, Holding und viele andere Börsenbegriffe.

Über dreißig Passagen beanstandete der Zensuranwalt Jörg Soehring, und Anwalt Helmuth Jipp musste Gruner + Jahr vertreten.

Alles sehr wichtige Fragen. Die greifen in das konkrete Leben jedes Einzelnen von unser ein. Weltweit.

Leider sind die beiden Anwälte sowie die Richter Buske, Dr. Weyhe und Dr. Korte die Falschen, mit deren Hilfe das wahre Finanzgeschehen zu erfahren ist.

Ich verließ den Saal, und ließ die Streithähne samt beschwichtigender Richter allein in ihrem finanziellen Sumpf.

Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde festgesetzt auf Freutag, den 10.01.08, 9:55 im Saal B335

10.01.08: Beweisbeschluss

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 16.01.08

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