Bericht Rolf Schälike - 29.11.2006
Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien. -> Terminrolle 24.11.2006
Stasi-Fall Porsch vor der Pressekammer Hamburg - August 2006
Wir kennen das Urteil in einer anderen Sache 324 O 512/04.
Springer war vertreten durch Anwalt Herrn Jörg Thomas, das Dresdner Druck- und Verlagshaus durch Anwalt Herrn Spyros Aroukatos. Das Magazin Focus vertrat die Kanzlei Prof. Schweizer in Person des Anwalts Dr. Söder. Diese zweite Zeugenbefragung des Stasi-Führungsoffiziers von Porsch, des Herrn Major a.D. Busch dauerte mehrere Stunden. Die Verhandlung wurde geleitet vom Vorsitzenden Richter, Herr Andreas Buske, unterstützt durch die Richter Zink und Dr. Weyhe.
Prof. Porsch gegen Grünen-Abgeordneten Dr. Gerstenberg Auf der Internet-Seite der Linkspartei Sachsen finden wir zur Sache 324 O 460/06 Prof. Dr. Porsch vs. Dr. Gerstenberg die folgende Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Pressemitteilung 132 / 2006
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im "Es besteht kein Zweifel daran, dass Prof. Porsch bewusst und aus freiem Willen Menschen bespitzelt und gefährdet hat. Seine Abschöpfungstheorie hat sich in Luft aufgelöst", erklärt Karl-Heinz Gerstenberg, Parlamentarischer Geschäftsführer der GRÜNEN-Fraktion im Sächsischen Landtag. Nach Ansicht Gerstenbergs haben insbesondere die Anhörungen und schriftlichen Stellungnahmen der Bundesbeauftragten und des Landesbeauftragten für Stasi-Unterlagen zu Arbeitsweise und Aktenführung des MfS den Verdacht erhärtet. "Prof. Porsch hat über lange Jahre als zuverlässiger Informant für die Staatssicherheit gearbeitet." "Damit hat sich die Erkenntnis des Bewertungsausschusses bestätigt, dass Prof. Porsch als IM Christoph konspirativ für die Staatssicherheit gearbeitet hat", so Gerstenberg. "Es war für die GRÜNE-Fraktion eine schwierige und verantwortungsvolle Abwägung, ob trotz dieser IM-Tätigkeit von Prof. Porsch eine Weiterführung des Mandats tragbar ist", so Gerstenberg. "Diese Abwägung musste im Falle von Prof. Porsch zu seinen Ungunsten ausfallen. Im Umgang mit den gegen ihn erhobenen Vorwürfen hat er sich nicht für einen offenen und kritischen Rückblick, sondern ganz im Stile des MfS für eine Strategie des Leugnens und Vertuschens entschieden. Ein solcher Abgeordneter des Sächsischen Landtages ist vor allem den Bürgerinnen und Bürgern des Freistaates nicht zuzumuten, die selbst Opfer des Willkürsystems waren", so der Parlamentarische Geschäftsführer. Bezeichnend sei, dass von Seiten der Linksfraktion.PDS während des gesamten Verfahrens im Sächsischen Landtag stets nur angebliche Formfehler in den Mittelpunkt der Debatte gerückt wurden. Entgegen anders lautender Aussagen der Linksfraktion.PDS sei die durch das Verfassungsgerichtshofgesetz vorgeschriebene Jahresfrist bis zur Anklageerhebung noch nicht abgelaufen. Zugleich sei
mit dem Artikel 118 der Sächsischen Verfassung, mehreren Gesetzen, der
Geschäftsordnung und dem Landtagsbeschluss zur Arbeit des
Bewertungsausschusses eine rechtliche Regelungsdichte erreicht, welche
die durch das Bundesverfassungsgericht in seinem ersten Gysi-Urteil
formulierten Anforderungen bei weitem erfüllt. Auf der Web-Seite des Beklagten finden wir 3.
November 2006
|
11. August 2007 Bild, Seite 2 Gegendarstellung In der BILD vom 20.04.2007 wird
auf Seite 2 unter der Unterschrift "Meine Top 10 der Woche -
Meinhardt" u.a. +über mich berichtet: "Das erfreuliche Urteil
... sprach das Hamburger Landgericht. Der sächsische
Landestagsabgeordnete [...] Karl.-Heinz Gerstenberg, durfte und
darf ungestraft über den PDS-Politiker Peter Porsch mit
IM-Vergangenheit sagen, er habe bewusst und aus freiem Willen
Menschen bespitzelt [...]" |
Zweite Zeugenbefragung des Stasi-Majors Busch - Stasifall Porsch
324 O 18/05 und 324 O 836/04 und 324 O 774/04,
Der Vorsitzende:
Hallo, Herr Busch. Die zweite Runde.
Damit begann die zweite Runde der Zeugenvernehmung des Herrn Busch, Stasi-Major a.D. im Stasifall Peter Porsch. Über die erste Zeugenbefragung am 25.08.06 haben wir berichtet. Siehe ebenfalls Stasi-Fall Peter Porsch.
Die Klägerseite wurde vertreten vom Anwalt Dr.Krüger. Herr Diestel fehlte diesmal.
Die Beklagten wurden vertreten vom Dresdner Anwalt Spyros Aroukatos, dem Berliner Springer-Anwalt Jörg Thomas sowie dem Anwalt Dr. Söder aus München.
Die Fragen stellte der Dresdener Anwalt, einige wenige der Berliner.
Anwalt Aroukatos versuchte nachzuweisen, es sei ausgeschlossen, dass Peter Porsch nicht wusste, dass er in Berlin und Leipzig es nicht mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter bzw. Kriminapolizisten zu tun hatte, sondern mit Stasi-Offizieren und diesen willentlich Informationen übergab.
Das Protokoll diktierte diesmal Richter Zink. Tendenzielle Abweichungen von dem wirklichen Abweichungen des vom Zeugen Busch Gesagten konnte ich nicht feststellen.
Richter Dr. Korte saß ebenfalls am Richtertisch.
Die Zeugenbefragung führte der Vorsitzende Richter, Andreas Buske.
Nicht alle Fragen wurden zugelassen. Nicht alles wurde diktiert, weil Richter Zink meinte, es wäre überflüssig, weil schon protokolliert.
Damit hatte Anwalt Aroukatos natürlich weniger Möglichkeiten, den Zeugen in Widersprüche zu verwickeln.
Aus meinen Notizen [keine wörtlichen Zitate, keine Garantie für die Richtigkeit]:
Der Vorsitzende: Sie, Herr Busch, sind schon fünf Stunden lang vernommen worden. Die Kammer hat keine Fragen mehr. Die Beklagten haben Fragen. Anwalt Aroukatos: Zeugenaussage auf Seite 4 über den Aufbau der Akte. |
Bei der formellen Übergabe gab es eine Akte, welche die Person betraf und eine andere über die operativen Inhalte.
Frage: Bestand auch die Akte "Christoph" aus einer Personalakte und einer Akte mit operativen Inhalten?
Zeuge Busch:
Es gab die Teile 1a und 1b.
Der erste Teil betraf personelle Dinge, der zweite Teil hatte inhaltlichen Charakter.
Man hat zwei Ordner. War auch im Fall Porsch so.
Es war auch im Fall Porsch ein IM-Vorgang.
Anwalt Aroukatos:
Gab es im Teil zwei auch Berichte?
Zeuge Busch:
Der Vorgang "Christoph" war von mir übernommen worden. Dieser hatte keine operative Bedeutung. Es war ein Verwaltungsvorgang. Wir wollte archivieren.
Gescheitert ist das am Abteilungsleiter, dem Oberst Rößler. Er wollte nicht.
Was im zweiten Teil stand, weiss ich nicht mehr genau.
Da werden Bemerkungen von den Vorgängern von mir und auch von mir gewesen sein.
Kann mich nicht erinnern.
Es war ein sehr dünnes Bändchen.
Es ging darum, ob man an der UNI Leipzig operative Kontakte aufbauen konnte.
Anwalt Aroukatos:
Es gab Berichte oder es gab keine. Oder Sie erinnern sich nicht mehr.
Zeuge Busch:
Im Regelfall ... .
Ich kann nur über meine Zeit sprechen. Von Porsch gab es keine Berichte. Es gab nur Treffberichte von mir. Betreffend: Begegnungen mit Porsch.
Aus der Sicht von heute sind keine Hinweise über operative Personen von Interesse gewesen.
Studentennamen, F10-Überprüfung.
Richter Zink diktiert:
Es gab sehr wenige Berichte.
Anwalt Aroukatos:
Er ist gerade zum FDJ-Sekretär gewählt worden, wurde als operativ interessante Person gesehen.
Könnte interessant gewesen sein.
Zur Personalakte.
Was waren die Bestandteile?
Zeuge Busch:
Man müsste nachschlagen.
Wir haben unser Papier mit Auftrag vernichtet.
Uns ging ganz schön die Düse.
Der Vorsitzende lächelt.
Im Regelfall. OPK ging voran. Die OPK-Erfassung ging einem Vorgang voran.
Das war die Eröffnung. Die Personalakte wurde eingesehen. Bei Bedarf kopiert.
Das war der erste Teil.
Was die zweite Seite, betrifft, hängt ab vom Umfeld des Betroffenen. Ehefrau, Freundin wurden jedenfalls erfasst.
Auch mehrere Personen aus der Ausreiseabteilung, Heimreiseprofessoren wurden erfasst und wieder gelöscht.
Richter Zink diktiert und fragt:
Was vergessen?
Anwalt Aroukatos:
Operativ nicht von Belang. Enthielt sie außer den kleinen Personalien auch sonstige Dokumente?
Zeuge Busch:
Was sich in der Personalakte befand, war der Regelfall.
Sonst nichts.
Anwalt Aroukatos:
Verpflichtungserklärung, Vorbereitung zur Werbung, Werbebericht und Bericht nach erfolgter Werbung.
Ist es nicht so, dass sich das in der Personalakte befand?
Zeuge Busch:
Das ist korrekt.
Aber der Vorgang Porsch, welcher legendiert geführt worden war - wurde nicht von mir angelegt - setzt voraus, dass eine Werbevorlage da war.
Verpflichtungserklärung war nicht Pflicht gewesen.
Befand sich bei Porsch auch nicht, weil er nicht verpflichtet wurde... .
Anwalt Aroukatos:
Gab es einen Bericht über das Werbegespräch?
Zeuge Busch:
Kann ich nicht sagen, weil ich die Akte bei der Übernahme nur durchgeblättert habe.
Ein Bericht über die Eröffnung des Vorgang muss vorhanden gewesen sein.
OPK mit verdichtetem Material.
... .
Durchaus möglich, dass es über den Werbevorgang keinen Bericht gegeben hat.
....
Der Vorsitzende:
Noch Fragen?
Anwalt Aroukatos:
Musste in Werbungsgesprächen die Bereitschaft des Geworbenen zwingend erfasst werden?
Zeuge Busch:
Wenn ich jemanden legendiere, kann ich nicht sagen, du bist jetzt ... .
Es gibt 35 - 40 verschiedene Werbeformen.
Anwalt Aroukatos:
Bei den so genannten legendierten IM´s - gab es gerade da keine Berichte über die Werbung?
Zeuge Busch:
Natürlich gab es auch da Berichte.
Stand nicht drin: xym ist bereit, für den MfS zu arbeiten.
Es gab Vordrucke.
Jeder hatte die Freiheit, zu gestalten, wie die Werbung erfolgte.
Richter Zink:
Ist alles politisch-historisch interessant, jedoch nicht für diesen Fall.
Klägeranwalt Dr. Krüger:
.... .
Richter Zink:
Dem kann ich mich nicht verschließen.
Zeuge Busch:
Nicht Bericht. Sondern Inhalt der Werbung.
Anwalt Aroukatos:
Der Zeuge sagte, Herr Porsch hätte überzeugt werden müssen für IPK Haut und Haare zu lassen.
Zeuge Busch:
Ich wollte nur sagen .... .
Anwalt Aroukatos:
Halte B19 vor. Den dritten Kommentar zu Richtlinie 279.
Ist diese geläufig? .
Zeuge Busch:
Ja.
Anwalt Aroukatos:
... .
Die Werbekandidaten müssen davon überzeugt werden, dass auch konspirative Methoden verwendet werden.
Warum musste Herr Porsch überzeugt werden, konspirative Methoden zu verwenden?
Klägeranwalt Dr. Krüger:
Das ist eine Suggestivfrage. Die Frage ist nicht zuzulassen.
Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück.
Der Vorsitzende:
Beschlossen und
verkündet:
Die Frage wird zurückgewiesen.
Anwalt Aroukatos:
Ist die Richtlinie 279 bekannt?
Zeuge Busch:
Die Richtlinien wurden in Form von Schulungen nahegebracht.
Man konnte sie auch holen, lesen oder beiseite legen.
Die operative Arbeit war nicht gebunden an Richtlinien oder Buchstaben.
Anwalt Aroukatos:
... .
Vorhalt.
Ergibt sich aus der Bereitschaftserklärung zur konspirativen Zusammenarbeit oder aus anderen Dokumenten der Akte- ... muss mündlich oder schriftlich erfolgen ... .
Muss durch eindeutige operative Ergebnisse bestätigt werden.
Zeuge Busch:
Bezüglich des Werbegespräches muss man mit der Eröffnung sprechen.
Es genügt, wenn jemand zu vertraulichen ... .
Wir haben bewusst den Begriff "konspirativ" vermieden. Es reicht der Begriff "vertrauliche Zusammenarbeit".
Der Vorsitzende denkt nach. Der Zeuge setzt fort:
Man sollte mit dem Vorgangsoffizier sprechen.
Klägeranwalt Dr. Krüger:
Darf ich eine Frage stellen?
Kann meine Schrift schlecht lesen.
Erinnern Sie sich an das Werbegespräch?
Zeuge Busch:
Muss eine Seite drinnen gewesen sein. Erinnere mich selbst nicht.
Legendierter Vorgang war immer eine Ausnahme.
Anwalt Aroukatos:
"Konsperativ" haben Sie vermieden, aber "vertraulich" gebraucht?
War Herr Porsch mit einer vertraulichen Zusammenarbeit einverstanden?
Zeuge Busch:
Ich habe nicht mit ihm vertraulich zusammen gearbeitet.
Es gab eine vertrauliche Zusammenarbeit.
Austausch von allgemeinen politischen Fragen unter der Tarnlegende des IPW.
Er war Genosse, Kommunist, Sozialist.
Richter Zink:
Das meiste haben wir schon drin.
Anwalt Aroukatos:
Wieso wurde, wenn er Kommunist war, auf legendierter Basis gearbeitet?
Zeuge Busch:
Ich habe eine Feststellung gemacht. Hochschuldozent, Germanist, Österreicher mit kommunistischer Weltanschauung.
Wir sollten mit ihm arbeiten.
Da gab es keine operativen Ergebnisse.
Werber, Instrukteur ... .
Er sollte mehrfach archiviert werden.
Hatten die Vorgänge schon längst [als] Legende gekippt.
Richter Zink:
Was soll ins Protokoll? Sehe keinen Bezug..
Der Vorsitzende:
Es gab keinerlei Anlass, diesen Vorgang zu verändern.
Zeuge Busch:
Für die Leipziger war das ein Happen. Für uns kein Interesse.
Klägeranwalt Dr. Krüger stellt naiv die Frage:
Kann man Kommunist und Sozialist sein?
Anwalt Aroukatos:
Kontaktperson und IM.
Welcher Unterschied?
Zeuge Busch:
Da gibt es eine klare Definition in irgendeiner Richtlinie von den Verwaltungsmitarbeitern.
Kontaktperson: Einreisebearbeitung. Noch keine Vorgangsbearbeitung. In der DDR von Rostock bis Erfurt.
Leute, die in der Archivierung gearbeitet haben.
IM: Immer Vorgangseröffnung. Wenn ein Vorgang existiert ... .
So war es auch im Fall von Herrn Porsch. Es gab einen Vorgang "Inoffizieller Mitarbeiter".
Anwalt Aroukatos:
Im Zusammenhang mit Kontaktpersonen gab es keinen Vorgang, keine KP-Akte?.
Zeuge Busch:
Ich habe nicht erlebt, dass es Kontaktpersonen-Akten gab.
Habe es nicht praktiziert. Auf dem Index kann es vier andere Personen gegeben haben. Auf dem Index-Register.
IM, OV oder MfS-Mitarbeiter.
Anwalt Aroukatos:
Vorhalt B19m 832, ganz oben.
Der Vorsitzende fand das wohl lustig:
Nicht, dass Sie gegen die Aktenordnung verstoßen.
Anwalt Aroukatos:
... unbewusst sind Kontaktpersonen-Akten anzulegen.
Sie sagen, dass Sie keine PK-Akten angelegt haben und keine IM-Akten.
Weshalb wurde Porsch als IM geführt und nicht als KP?
Zeuge Busch:
Die Richtlinie ist von 1984. Der Vorgang ist 1970 angelegt.
Kann mir das nicht erklären. Man muss die damalige Aktenordnung ansehen.
Anwalt Aroukatos:
B22, S. 501.
Äußerung von Markus Wolf:
Definition von Kontaktpersonen: Personen, die unwissentlich genutzt werden.
Warum ... ?
Zeuge Busch:
Es hat das Eine und auch das Andere gegeben.
Zu dieser Thematik kann ich nichts sagen.
Es gab das Eine und das Andere. Jeder Mitarbeiter hatte seine Handschrift.
Egal, was Herr Wolf dazu geschrieben hat.
Wenn es mit den Gepflogenheiten des Hauses nicht übereinstimmte, hätte es kein PK gegeben.
Bei uns gab es keinen KP-Vorgang.
Anwalt Jörg Thomas:
Auch nicht in Ihrer Abteilung?
Zeuge Busch:
Ob andere das gemacht haben, kann ich nicht beurteilen.
Klägeranwalt Dr. Krüger:
Wolf wird morgen beerdigt.
Anwalt Aroukatos:
Wir haben den Zeugen Wolf verlangt. Die Kammer war zu langsam.
Was ist eine erfassende Einheit?
Was machten Sie in der erfassenden Diensteinheit?
Zeuge Busch:
Nur in einer wurde registriert.
Doppel-Erfassungen waren die Ausnahmen.
Die erfassende Diensteinheit war die Abteilung 12.
Anwalt Aroukatos:
Sie waren die erfassende Diensteinheit?
Zeuge Busch:
Ja.
Anwalt Aroukatos:
18 aus 06, Blatt
34
Ist das ein Schreiben an die erfassende Einheit?.
Zeuge Busch:
Natürlich.
Anwalt Aroukatos:
Woher wussten die Leipziger das?
Zeuge Busch:
Es war ein einfaches System. F10-Überprüfung. Schultz Reinhard. Geburtsdatum, BV-Leipzig.
Dieser Zettel geht in die Registrierung.
Anwalt Aroukatos:
Daher wussten die, dass man sich direkt an Sie wenden musste.
Peer Porsch ist aktiv erfasst. Tagebuch, Auskunftsbericht. NSW-Auslandskader wird zugestimmt, aber nicht Nato-Land.
Das noch waren Sie?
Zeuge Busch:
Ja
Anwalt Aroukatos:
Der Zeuge sagte, Herr Porsch hätte überzeugt werden müssen, für IPK Haut und Haare zu lassen.
Zeuge Busch:
Ich... .
Anwalt Aroukatos:
Tagebuchnummer. Ist diese identisch mit der von Ihnen verwendeten?.
Zeuge Busch:
Ja, überall.
Anwalt Aroukatos:
Antwort: Kein Einsatz in Nato-Ländern.
Zeuge Busch:
Porsch war noch bei uns geführt. Im Regelfall habe ich für die erfassende Einheit geantwortet.
Anwalt Aroukatos:
Was bedeutet es, dass als Auslandskader zugestimmt wird.
Was bedeutet das?
Zeuge Busch:
Reisen, Kongresse, Forschung. Im Regelfall: ja.
Das war das absurde bürokratische System.
Es gab Fälle, dass der Schrank zehn Jahre nicht aufgeräumt wurde. Dann durfte man nicht reisen.
Immer bei mir gefragt. Einzelreise. Dauerreise.
Anwalt Aroukatos:
Aus operativen Gründen kein Einsatz in Nato-Ländern. Warum?.
Zeuge Busch:
Kann ich nicht beantworten. Über die Antworten entschied nicht ich allein, sondern der Referatsleiter.
Anwalt Aroukatos:
Welche operativen Gründe sprechen gegen Reisen in Nato-Länder?
Zeuge Busch:
Da gibt es vielfältige Gründe. Hatte ich beim Vorgang Porsch nicht.
IM, welcher als Instrukteur im Operationsgebiet tätig war, konnte nicht, wenn er wieder legalisiert war, z.B. an einer .... teilnehmen.
Anwalt Aroukatos:
Sie sagen, Sie haben keine konkrete Erinnerung?.
Zeuge Busch:
Wenn eine Personalie von einem Ausländer genutzt wurde, konnte der wahre nicht fahren.
Oder es gab eine positive Erfassung, die über mehrere Hände lief. Kommt dann so wieder zurück.
Dazu gab es die Angst vor Werbung durch andere Dienste.
Klägeranwalt Dr. Krüger:
Gab es einen Katalog?
Könnte der Grund gewesen sein, dass er aus einem Nato-Land kam?.
Anwalt Aroukatos:
Kam nicht aus einem Nato-Land.
Zeuge Busch:
Nicht so eng sehen. Alles links oder unterhalb der Elbe war für uns Feindesland.
Anwalt Aroukatos:
Peter Porsch ist in der Abteilung aktiv erfasst.
Aktive Erfassung. Was ist das?
Zeuge Busch:
Das wurde am Telefon gesagt. Man konnte das am Telefon sagen.
Aktiv und positiv erfasst ist identisch.
Anwalt Aroukatos:
Was hat der andere darunter verstanden?
Zeuge Busch:
Bedeutet, dass Verbindung dazu besteht.
Anwalt Aroukatos:
Sie sagten, Herr Porsch war für Sie uninteressant. Hat nichts geliefert..
Der Vorsitzende:
Schon mal vorgehalten.
Anwalt Aroukatos:
Wenn er gar nichts getan hat, weshalb wurde dann mitgeteilt, er würde zuverlässig arbeiten?
Zeuge Busch:
Ich habe schon ... .
Mache das kurz. Sage mal salopp.
Stand im Schrank, den wir loswerden wollten, bei der Stange gehalten haben.
Klägeranwalt Dr. Krüger:
Die Frage ist unzulässig.
Weil er nichts getan hatte, unterstellt, dass er die Legende kannte.
Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück.
Der Vorsitzende:
Nach Baratung: Die Frage wird zugelassen.
Zeuge Busch redet um den heißen Brei herum:
Kontakt. Zusammenarbeit bestand.
Es gab keine Probleme. Ich wollte archivieren.
Er war loyal zur DDR.
Anwalt Aroukatos:
Naumann war Ihr operative Name?.
Zeuge Busch:
Im Dienst mit Klarnamen. Intern immer Herr Busch.
Für Herrn Porsch war ich Ronald Naumann
Der Vorsitzende:
Geht ja gar nicht, wenn er Ronald hieß..
Zeuge Busch:
Es kommt jetzt Ronald. Ich habe was anderes zu tun.
Busch kannte er nicht.
Ob er den Namen Naumann kannte, kann ich nicht sagen.
Ronald kannte er.
Anwalt Aroukatos:
Hier ist Ronald?
Herr Opelt hat ausgesagt, bei der HVA gab es Abschöpfungs-IM. Genau weiß er das nicht.
Zeuge Busch:
Kenne diese Kategorie nicht. Habe diese nicht benutzt.
Anwalt Aroukatos:
Befragungsprotokoll vom 25.08.06, S. 6 und 10.
Eine Legende sah vor, dass es sich um eine inoffiziellen Kontakt handelte.
... .
Habe mich mit Herrn Porsch auf einer inoffiziellen Ebene bewegt.
Wie haben Sie das Herrn Porsch gesagt?
Zeuge Busch:
Persönlich brauchte ich gar nichts zu sagen. Wir haben bei Legenden versucht, uns wirklichkeitsnah zu halten.
Beim IPW ging es um die politische Stoßrichtung.
Anwalt Aroukatos:
Wie haben Sie ihm klargemacht, dass es ein inoffizieller Kontakt ist?
Zeuge Busch:
Brauchte ich ihm nicht klarzumachen. Es war eine lückenlose Verbindung zwischen zwei Genossen.
Anwalt Aroukatos:
Sie waren für ihn niemand.
Zeuge Busch:
Sie haben davon keine Vorstellungen. Muss mich entschuldigen.
Anwalt Aroukatos:
Danke für das Kompliment. Davon habe wirklich keine Vorstellung.
Zeuge Busch:
... .
Anwalt Aroukatos:
Genug zum Aufnehmen.
Richter Zink:
Nicht viel Neues.
Anwalt Aroukatos:
Waren Sie mit Porsch persönlich befreundet?
Verbrachten Sie gemeinsam Geburtstage, Wochenenden?
Zeuge Busch:
Nein.
Anwalt Aroukatos:
Und nach der Wende?
Gab es einen Briefwechsel?
Zeuge Busch:
Nein, weder telefonisch noch schriftlich.
Anwalt Aroukatos:
Haben Sie für Herrn Porsch Vergünstigungen erwirkt?.
Zeuge Busch:
Kann mich jetzt nicht daran erinnern.
Anwalt Aroukatos:
Sie haben sich zwei- bis dreimal im Jahr getroffen. Einmal gar nicht. Sonst in Berlin.
Woher wussten Sie, dass er in Berlin ist?
Zeuge Busch:
Aus der gesamten Entwicklung war ich der Letzte.
Anwalt Aroukatos:
Doch mit Ihnen war das nicht so vereinbart?
Zeuge Busch:
Es gab keine operative Notwendigkeit. War ein relativ loser Kontakt. Mein Vorgänger hatte versucht, den Vorgang zu archivieren.
Der Vorsitzende:
Das hatten wir schon. das letzte Mal gefragt.
Muss es sein, teile auch gerne aus.
Anwalt Aroukatos:
Brauchbare Personen an den Universitäten interessierten Sie.
Hat er Sie angerufen?
Zeuge Busch:
Ja.
Anwalt Aroukatos:
Er ist da?
Zeuge Busch:
Er ist zu einer Dienstreise.
Anwalt Aroukatos:
Er wollte von Ihnen nichts?
Zeuge Busch:
Es war eine über 14 Jahre gewachsene Struktur.
Anwalt Aroukatos:
Sie wurden ihm vorgestellt als Ronald?
Weshalb ruft er Sie an?
Zeuge Busch:
Es gab die Möglichkeit, sich gegenseitig anzurufen.
Anwalt Aroukatos:
Sie wissen es nicht?
Klägeranwalt Dr. Krüger:
Der Zeuge kann es nicht wissen.
Der Vorsitzende:
Weil er es ihm nicht gesagt hat.
Zeuge Busch:
Wir haben uns unterhalten über die politische Situation.
Danach gab es Querelchen mit den Studenten aus dem Ausland.
Mein Assistent, worüber schreibt er?
So konnte ich meinen ersten Kontakt abschöpfen.
Anwalt Aroukatos:
Sie sagten, es gab Treffberichte?
Zeuge Busch:
Es gab einen kurzen Bericht.
Getroffen im Kaffee Sabine
Der Vorsitzende:
Gab es das?
Zeuge Busch:
Möglicher Hinweis auf den FDJ-Sekretär oder Anderes.
Musste meine Auslagen bestreiten.
Anwalt Jörg Thomas:
Drei Fragen.
IM-Christoph. Haben Sie sich mit ihm getroffen?
Zeuge Busch:
... .
Thema Leipzig.
Lesung bei seiner Frau wurde nicht besprochen. Das war ein Kriminalpolizist. Das andere war IPW. Hat keine Rolle gespielt.
Anwalt Jörg Thomas:
War die Telefonnummer des Herrn Wenzel eine andere?
Zeuge Busch:
War eine andere.
Anwalt Jörg Thomas:
Bei der Übergabe Wenzel-Naumann wurde die neue Telefonummer genannt?
Zeuge Busch:
Muss so gewesen sein.
Anwalt Jörg Thomas:
Dreißig Anrufe am Tag. Er zwei Mal pro Jahr
Wie konnten Sie so schnell schalten?
Zeuge Busch:
Kein Problem. War unser Beruf.
Es gab keine zwei oder vier Peters.
Er war jemand. Akzent.
Das Telefon war der Lebensnerv für die Arbeit.
Auch wenn man ausgebildet wurde.
Anwalt Jörg Thomas:
Aus Ihren Erfahrungen als MfS-Offizier.
Wenn jemand vierzehn Jahre berichtet, kann er wirklich nicht wissen, dass es MfS ist?
Zeuge Busch:
Diese Frage ist mir selbst oft gestellt worden bei der Arbeit.
Jeder von unseren Leuten arbeitete aus Gewohnheit, Ängstlichkeit, Parteidisziplin oder Geltungsbedürfnis.
Man hat diese Fragestellung sich gestellt.
Bei operativ interessantem Vorgang. TWK.
Wo es politisch brisante Themen waren.
Da haben wir uns gewundert.
Geschmeichelt, wichtig zu sein, anders zu sein.
Anwalt Jörg Thomas:
Wie erklären Sie, dass er Ihre Legende vierzehn Jahre lang geglaubt hat?
Habe keine Fragen mehr.
Der Vorsitzende:
Nehmen wir das zu Protokoll.
Klägeranwalt Dr. Krüger:
Lang und breit wurde gesprochen über das Werbegespräch.
Ist Ihnen ein Werbegespräch mit Herrn Porsch bekannt?
Zeuge Busch:
Nein
Klägeranwalt Dr. Krüger:
Sie haben verschiedentlich über Treffberichte gesprochen.
Nur unter einer Legende oder anders?
Zeuge Busch:
Nur unter Legende.
Klägeranwalt Dr. Krüger:
Abschöpfungs-IM.
Kann man sagen, dass Porsch abgeschöpft wurde?
Zeuge Busch:
Natürlich.
Klägeranwalt Dr. Krüger:
Hat es einen IM-Vorgang gegeben, in dem Porsch registriert wird?
Richter Zink diktiert: bewusst und gewollt .
Zeuge Busch:
Ja.
Klägeranwalt Dr. Krüger:
Ist es für Sie abwegig, der Begriff: "Abschöpfungs-IM"?
Zeuge Busch:
Klassisch.
Automatische Übergabe in einer konspirativen Wohnung.
Übergabe nur als Kriminalpolizei. Kein Klarbegriff.
Deswegen konnte er diesen Begriff verwenden.
Klägeranwalt Dr. Krüger:
Wissentlich und willentlich?
Für mich, den Prozessbeobachter unklar, weshalb keiner der drei Beklagtenanwälte, die Zulässigkeit diese Frage nicht in Frage stellte.
Zeuge Busch:
Ergibt sich daraus nicht.
Lange Zeit her.
Für Sie eine wichtige Diskussion.
Der Vorsitzende:
Wenn sie abspielen wollen, dann machen wir einen neune Termin.
Der Vorsitzende diktiert:
Die Parteien verzichten schweren Herzens aufs Abspielen.
Herr Busch, wir bedanken uns vielmals.
... .
Sollen noch weitere Zeugen gehört werden?
Welche haben wir im Angebot?
Lachend, gut gekaut wird gestritten.
Als nächster Zeuge wird am 13.04.2007 Herr Roland Krautzberger befragt.
Anwalt Dr. Krüger rügt Verspätung.
Die heutige freitagliche Verhöhnung der Stasi-Opfer nahm ihr Ende.
Am 13.04.07 wurde befragt Herr Heinz Schockenbäumer, der erste Führungsoffizier von Peter Porsch.
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