Vier milliardenschwere Giganten - der Kläger meint Diebe:
Google Inc. (308 O 42/06),
Deutsche Telekom AG (308 O 115/06),
Freenet.de AG
(308 O 113/06),
AOL Deutschland
(308 O 404/06) waren die Beklagten,
vertreten von angesehenen, sicher auftretenden, überheblich wirkenden
Wirtschaftsanwälten.
Google Inc.: Rechtsanwalt J. Wimmers, Rechtsanwalt Dr. Schulz,
Mitarbeiter der Rechstabteilung Dr. Haller
Deutsche Telekom AG: Rechtsanwalt Nikolaus Konstantin Rehart,
Herr Juppner von der Rechtsabteilung der Deutschen Telekom
Freenet.de AG: Rechtsanwalt Brexl, Rechtsanwalt Dr. Wiedemann, Frau
Oelte, Herr Sünnemann von der Rechtsabteilung
AOL Deutschland: Rechtsanwalt J. Wimmers
Kläger Thomas Horn, Miturheber von PsykoMan mit den Anwälten Herrn
Matthies van Eendenburg und Herr Massis Marcel Möller von der Kanzlei Senfft Nabert
Maier aus Hamburg
|
David und Goliath
© 05/2007 Alle Rechte bei
www.psykoman.de /
HCF GmbH |
Anwesend war ebenfalls der zweite Miturheber von PsykoMan aus Ungarn.
Geklagt wurde auf Unterlassung, weil in den Suchmaschinen der Beklagten
nicht autorisierte, gestohlene PsykoMan-Bilder in deren Bildersuche auffindbar sind.
Der Leser kann sich selbst überzeugen, was diese Marktführer den im
Internet Suchenden vom Eigentum des Klägers anbieten, ohne dass der
Kläger dafür die Erlaubnis gegeben hat:
Google Inc.,
Deutsche Telekom AG,
Freenet.de AG,
AOL Deutschland,
AOL LLC
Beklagtenvertreter von AOL behaupten, dass aol.de die PsykoMan-Bilder nicht mehr
anbietet. Der Leser kann sch überzeugen, dass das nicht stimmt. An
dieser Stelle nur ein Beispiel für die weiter andauernde
Nutzung der PsykoMan-Bilder bei aol.de.
Am Richtertisch saßen der Vorsitzender Richter Herr
Bolko Rachow, Richterin am
Landgericht Frau Dr. Kohls und Richter am Landgericht Herr Führer.
Der Vorsitzende Richter, Herr Rachow.
Ich habe alle vier Sachen zusammen terminiert, zusammen verbunden.
Bestehen Ihrerseits Bedenken?
Google-Anwalt Herr Wimmers:
Es gibt unterschiedliche Konstellationen bei den Parteien.
Der Vorsitzende Richter, Herr Rachow.
Es gibt zwei Parteien, die Google nutzen [AOL, Telekom]. Freenet bedient
sich einer anderen Bilder-Suchmaschine.
Die Fragen sind jedoch dieselben.
Wir würden mit Google anfangen, danach AOL, dann T-Online international AG/Deutsche Telekom. Am
Schluss Freenet.
Telekom-Anwalt Herr Rehart.
Die
Frage T-Online oder Deutsche Telekom ist nicht so klar. (Umfirmierung -
"Verschmelzung" 1995 gliederte die Telekom die T-Online
aus. Seit neuestem hat Telekom die T-Online wieder).
Freenet-Anwalt.
Bei Freenet besteht ebenfalls kein Bedarf. (Umfirmierung -
"Verschmelzung" Freenet gehörte früher zu Mobilcom und seit
neuestem gehört Mobilcom jetzt der Freenet))
Google-Anwalt Herr Wimmers:
Darf ich einen Schriftsatz überreichen, den wir erst gestern per Fax ...
... Urteil OLG München.
Der Vorsitzende Richter, Herr Rachow diktiert zu Protokoll.
Der Kläger erscheint persönlich, vertreten von den Anwälten van
Eendenburg und Moeller ... .
Danach werden die anwesenden Anwälte und Juristen ins Protokoll diktiert.
Auf die Frage des Freenet-Anwalts, ob Herr Sünnemann rausgehen muss, weil
er als Zeuge in Frage kommen könnte, antwortete der Vorsitzende Richter, Herr Rachow.
Der Herr weiß so und so alles, was geschrieben steht. Der braucht nicht herauszugehen.
Beschlossen und verkündet:
Die Verhandlungen werden verbunden.
Rechtsanwalt Wimmers überreicht den Schriftsatz vom 29.05.07 und 30.05.07
in Sachen Google.
Rechtsanwalt Rehart überreicht Original des Schriftsatzes vom 29.05.07 für
T-Online International AG bzw. (jetzt wieder wie schon mal 1995) Telekom AG.
Zunächst die Fragen zu den Firmen T-Online... und Freenet... .
Sie haben immer noch T-.Online International AG im Passiv- Rubrum; die Klage ist
jetzt jedoch
gegen die Deutsche Telekom AG gerichtet. (Umfirmierung -
"Verschmelzung")
Das haben wir schlichtweg nicht bemerkt. (Richter)
Das kann T-Online International AG sein. Hier haben wir eine Verschmelzung.
(Umfirmierung)
Bei Verschmelzung erlöschen höchstpersönliche Ansprüche. Die Unterlassung
wäre solch ein höchstpersönlicher Anspruch.
Es gibt eine Sonderregelung bei der Aufteilung. Diese Ansprüche gehen aber
nicht bei einer Verschmelzung über.
Zu lesen bei Schlabach / Simon, Die Rechtsnachfolge beim
Verhaltensstörer, NVwZ, 1992, Heft 2, 143 ... .
Die Frage des Unterlassungsanspruchs T-Online International AG, ist nicht
rechtskräftig geworden.
Es stellt sich die Frage, ob Unterlassungsansprüche vorgetragen wurden und
schlüssig sind.
Dazu müssen die Kläger vortragen.
Klägeranwalt Herr Möller:
Dazu haben wir ... .
Der Vorsitzende:
Das müsste rezidiv vorgetragen werden.
Klägeranwalt Herr Möller:
Gestern ... .
Der Vorsitzende:
...müssen wir erhalten. Was Geldansprüche betrifft; diese gehen über.
Diese gehen ohne weiteres an den Rechtsnachfolger. Die Auskunftspflicht
ebenfalls.
Beklagtenvertreterin:
Soweit sie zur Bestimmung des Schadensersatzes notwendig sind.
Der Vorsitzende:
Die
Prozesskostenhilfe (PKH) muss geklärt werden.
Die Firma
Freenet AG ist übergegangen in die Firma Freenet.de AG. Da gibt es die besondere
Situation: Die
Verletzungen sind endgültig eingestellt worden.
Die haben Vorsorge getroffen. Die Freenet.de AG hat selbst nie verletzt.
Die Klägerseite meint: Freenet.de AG hat selbst verbreitet.
Die von Freenet AG haben nach der Abmahnung die PsykoMan- Bilder aus der
Bildersuche herausgenommen. Die sind jetzt eine andere Rechtspersönlichkeit.
("Verschmelzung").
Für die Geldansprüche und die Verbreitung gilt das Gleiche. Aber nicht für die
höchstpersönlichen Ansprüche.
Das Kammergericht sah eine ähnliche Situation. Sie haben eine Erledigung
bezüglich der gelöschten Dateien gesehen und haben aber auch eine Geldentschädigung über
91a gesehen.
Das wäre das zu der Firma Freenet.de AG. Der Klägervertreter muss das vorbringen und
prüfen, ob er das beweisen kann.
Zur Erledigungserklärung; Sie [der Kläger] sollten sich überlegen, ob Sie sich [Freenet]
anschließen.
Ob ein Feststellungsantrag gestellt wird oder nicht, ist uns egal, was
den Aufwand betrifft.
Bei den Anträgen wird die Bestimmtheit in Frage gestellt, was die
Begründbarkeit betrifft.
Dazu folgendes: Es ist immer Bezug auf den jeweiligen Internet-Auftritt
genommen worden.
Das ist eine Vervielfältigung der Datenträger.
Das wäre es bis zu dieser Stelle, was die formellen Sachen betrifft.
Möchte jemand etwas anderes sagen?
Google- Anwalt Herr Wimmers:
Zur Bestimmtheit; es ging um die dauernde Erneuerung.
Eine Bestimmtheit bezüglich des Unterlassungsanspruchs ist nicht gegeben.
Bezüglich des Auskunftsanspruchs ... .
Der Vorsitzende:
Der Auskunftsanspruch scheitert nicht an der fehlenden Bestimmtheit,
höchstens an der Begründbarkeit.
Richter Herr Führer:
Wie unter T-Online geschehen. Das reicht.
Telekomanwalt Herr Rehart:
Die Auskunft; insbesondere öffentlich zu machen, halten wir für
problematisch.
Der Vorsitzende:
Das wollen wir über die Gründe besprechen.
Telekomanwalt Herr Rehart:
Der abstrakte Teil kann nicht falsch formuliert sein.
Wie auf der Internetseite der Beklagten geschehen, geht nicht ... .
So ist auf der Internetseite vieles andere ... .
Der Vorsitzende:
Das würden wir nicht im Antrag, sondern bei den Gründen verhandeln:
Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichkeit ... .
Wenn das nicht der Fall ist, dann würden wir das abweisen.
Das kann Kostenfolgen haben oder es ergeht ein Teilurteil.
Freenetanwalt Herr Brexl:
Die
Vollstreckbarkeit wäre nicht gegeben.
Der Vorsitzende:
Vollstreckbarkeit sind Titel.
Freenetanwalt Herr Brexl:
So wie geschehen bedeutet, die Bilder sind herausgenommen.
Klägeranwalt Herr Matthies van Eendenburg:
Das Vollstreckungsgericht beschäftigt sich nicht damit, was
vollstreckbar ist.
... .
Da liegen technisch gesehen, andere Gründe dahinter.
Richterin Frau Dr. Kohls:
Gut. Nicht bei jeder Nutzung gibt es eine Wiederholungsgefahr. Wir sehen nicht
immer die Wiederholungsgefahr.
Google hat eigene Maschinen,
Telekomanwalt Herr Rehart:
Was nach dem Doppelpunkt folgt, ist auch Nennung der Bilder. es heißt
dort;... der folgenden Abbildungen.
Klägeranwalt Herr Matthies van Eendenburg:
Das macht die Kammer ... .
Telekomanwalt Herr Rehart:
... .
Richter Herr Führer:
Wir sehen den Antrag immer im Zusammenhang mit der Begründung
Telekomanwalt Herr Rehart:
Haben einen schlecht formulierten Antrag. ... . Es geht um Ordnungsgeld.
Freenetanwalt Herr Brexl:
Man hatte den Screenshot. Da zieht dann der Gerichtsvollzieher los .. .
Klägeranwalt Herr Matthies van Eendenburg:
Mit der Kerntheorie geht das. Das ist das Gleiche.
Freenetanwalt Herr Brexl:
Es ist ein konkreter Fall vorgelegt worden, welcher sich mit dem realen Stand
nicht deckt.
Zum PKH- Antrag bitte ich um rechtliches Gehör. (PKH=Prozesskostenhilfe)
Telekomanwalt Herr Rehart:
Ich möchte keinen anschwärzen.
Weshalb muss die Kammer über einen PKH- Antrag entscheiden, welcher nicht
in der Akte ist?
Google- Anwalt Herr Wimmers:
Der Kläger stellt Antrag auf
Prozessstandschaft.
Der Vorsitzende:
Er klagt auch aus eigenem Recht.
Google- Anwalt Herr Wimmers:
Der PKH bezieht sich auf die Lizenzerteilung und den Geldanspruch.
Nicht auf den Urheber und Künstler Herrn B.
Der Vorsitzende:
Wir haben eine Eidesstattliche Versicherung von Herrn B..
Google- Anwalt Herr Wimmers:
Sind aber geltend gemacht worden..
Der Vorsitzende:
Nur hilfsweise. Wir habe PKH bei diversen Klagen aus anderen Gründen
abgelehnt.
Es gibt mehrere Beschwerden beim OLG-HH.
Die Klagen hier sind alle rechtmäßig.
Was sich hier bezüglich PKH abspielt, ist
Klägerismus. (PKH=Prozesskostenhilfe)
RS: Ich habe im Internet nach Klägerismus gesucht. Bei Google habe ich nur drei
Treffer gefunden:
ich dachte eigentlich
immer, wir gehen als das 'Computerzeitalter' oder die 'Computer-Revolution'
in die Geschichte ein. Aber langsam habe ich das Gefühl, wir gehen als
das Zeitalter der Klagen in die Geschichte ein. "Die anwaltliche
Revolution" oder der "Klägerismus". Ganz schön traurig, was da abgeht
in heutiger Zeit.
Beklagtenanwalt:
Hier gibt es einen neuen Streitgegenstand. Dieser wird nicht abgedeckt
durch die PKH. Der muss vom Kläger bezahlt werden über Kostenvorschuss.
Wie verhält sich ... .
Der Vorsitzende:
Das ist das Verhältnis zwischen dem Gericht und dem Kläger.
Wenn er verliert, muss er zahlen.
Das eine Gegenseite belastet ist, wenn es um PKH geht, [entzieht sich
mir].
Es verteidigt sich leichter.
Google- Anwalt Herr Wimmers:
Es geht... .
Telekomanwalt Herr Rehart:
Bei T-Online sind die Gerichtskosten eingezahlt. [PsykoMan bringt Kohle TH]
Der Vorsitzende:
Nun. Unser Fehler ändert nichts an der Rechtskräftigkeit.
Kommen wir jetzt zur Aktivlegitimation.
Zuerst die Frage, wer ist der Urheber?.
Wenn wir Herrn Horn richtig verstanden haben, hat er mit Herrn B.
zusammen gearbeitet.
Herr Horn hat die Idee, Herr Horn macht die Skizzen. Zwei Laien haben einen
Vertrag aufgesetzt.
Es kann sein, dass wir das Herrn B. nicht abnehmen, dass er schon damals in diesem Schema gedacht hatte.
Google- Anwalt Herr Schulz:
Sie haben sich eines Rechtsanwalts bedient.
Der Vorsitzende ironisch:
Ich kenne die wasserdichten Verträge Ihrer Kollegen.
Google- Anwalt Herr Schulz:
Den Vertrag haben nicht zwei Laien aufgesetzt.
Klägeranwalt Herr Matthies van Eendenburg:
Sie haben bestätigt, dass auch die Übertragung ins Internet ... .
Der Vorsitzende:
Beide haben zusammen gearbeitet. Herr B. hat das grafisch übertragen.
Wir haben die Eidesstattliche Erklärung vom 04.08.2006 von Herrn B.
Für uns ist es plausibel, laienhaft nachvollziehbar.
Weil ich was zugesetzt habe, bin ich Miturheber.
Das wird von den Beklagten bestritten. Herr B. ist als Zeuge da.
Ich habe ihn schon mal befragt und mich bedankt, dass Herr B. da war.
Wegen den Punkten werden wir heute keine Zeugenbefragung machen.
Welche Rechte sind übertragen worden? Da haben wir unsere Probleme.
Der Vertrag ist ... . Lassen wir vorläufig außen vor.
Es wird dezidiert aufgelistet.
Wenn wir die zweite Erklärung hinzufügen, dann finden wir keine
Nutzungsarten für einen öffentlichen Zugang.
Am 03.04.06 sollte alles übertragen werden. Das alle dem Zeugen B.
... . Glauben Sie es, an diesem Punkt haben wir gewaltig geknabbert.
Das haben sich zwei rechtliche Laien zusammengesetzt.
... .
Damit haben sie alles übertragen.
Wir kennen so was auch aus anderen Prozessen, dass alle Nutzungsarten
beschrieben werden. Verhindern tut das nicht.. .
Wir müssen Herrn B. dazu hören.
Das ist ein Punkt, an dem es scheitern kann.
Wenn es damals nicht übertragen war, dann kann es nicht rückwärts
übertragen werden.
Beklagtenanwalt:
B. ist Schöpfer der Charaktere, die er selbst geschaffen hat. Es ist nur
angeblich ein wasserdichter Vertrag.
Entweder ist es eine Kopie oder eine schriftliche Lüge im Vertrag.
Der Vorsitzende:
Da ticken Richter anders als Parteivertreter.
Wenn uns vermittelt wird, dass der wirkliche Wille der Parteien ein
anderer war, dann gilt das.
Wir wissen, dass die Zeugenvernehmung das schlechteste Beweismittel ist,
was wir kennen.
Google- Anwalt Herr Wimmers:
Bestimmtheit .. . Bundesweit ... .
Klägeranwalt Herr Matthies van Eendenburg:
Motive auszuwählen ... im Dorf lassen.
Wie sind die Verträge ... auszulegen?
Das die Parteien laienhaft das wollten, ist mehr als offensichtlich.
Der Vorsitzende:
Das wollen wir nicht vorwegnehmen.
Zu jedem einzelnen Bild muss etwas gesagt werden, wo findet es sich im Vertrag
wieder.
Wo findet es ... .
Schadensersatzansprüche können übertragen werden.
Freenet-Anwalt Herr Brexl:
Haben keinen Punkt, dass Internet-Rechte übertragen wurden.
Richterin Frau Dr. Kohls:
Wir haben den Vertrag. Wir haben fünfzig Beschreibungen von Einzelbildern.
Sind die Bilder unter den streitgegenständlichen?
Für jedes Bild muss vorgetragen werden.
Telekom-Anwalt Herr Rahart:
Dass der Kläger die Idee geliefert hat, damit haben wir Schwierigkeiten. ... in
der von ihm entwickelten Gestaltungsform.
Der Vorsitzende:
Wenn der Kläger darüber hinweg kommt, stellt sich die Frage der
Rechtswidrigkeiten.
Wir sehen keinen Anlass, hier das anders zu bewerten.
Sie haben vorgetragen, die Suchmaschinen wären was Besonderes.
Wir sagen das so klar, wie wir das damals entscheiden haben.
Hier nutzt jemand Grafiken, für welche es einen Urheber gibt. Er nutzt die
Grafiken
ohne Genehmigung.
UrhG § 44.
§ 44 UrhG
Veräußerung des Originals des Werkes
verhindern.
Das ist aber das Geschäft.
Diese Maschinen haben die kleinen
Сrawler,
zum Teil mit geringen ... .
...landet in der Bildersuche. Das ist wie mit der Textsuche. Bei der
Textsuche habe ich keine Probleme, weil keine Urheberrechtsverletzung
entsteht.
Bei der Buchsuche haben Sie profitiert.
Wenn gesagt wird;...möchte meine Bilder bitte nicht in der Bildersuche
haben, dann hat Google alles zu tun. Bei der Firma BMW ging das auch.
Google- Anwalt Herr Wimmers:
Da ging es um eine konkrete Seite.
Der Vorsitzende:
Das ist der Punkt, wo wir landen werden..
Google- Anwalt Herr Wimmers:
Das überrascht mich sehr. Sie hatten eine Öffnungsklausel.
Wir haben nie das USA-Recht auf das Deutsche Recht übertragen.
Es fehlt jede Beziehung zum Handeln.
Sie sagen es so, als ob die Maschinen Bildergalerien wären. Es sind weltweit
vernetzte Server.
Das Internet funktioniert so.
Die Leute wollen gar nicht, dass die Bilder ... .
Die Leute stellen die Bilder ins Netz. Ob die Bildinhaber das gewollt
haben oder nicht, ist nicht gesagt worden.
Es ist anders als im Versandhandel.
Google ist nicht derjenige, der die Mittel zur Verfügung stellt.
Es werden Kopien erstellt. Ohne Suchmaschinen funktioniert das Internet
nicht.
Richter Herr Führer
Wenn die Leute aber Rechte haben?
Google- Anwalt Herr Wimmers:
Die Inhalte, die im Netz stehen, stehen rechtmäßig im Netz. (vielleicht
auch Link- mäßig?)
Was Sie versuchen, ist ... Personalausweg.
Wir müssen was schreiben, um Sie zu überzeugen.
Google- Anwalt Herr Schulz:
Die Server tauschen Informationen aus.
Zum Netz gehören auch Verzeichnisse.
Alles ist eine Serverlandschaft.
Das ist die Infrastruktur, auf der die Nutzung zu Stande kommt.
Internet ohne Suchmaschinen wäre nicht möglich.
Wer Bilder rechtmäßig in das Internet stellt. macht diese öffentlich
zugänglich.
TH: Verehrter Herr
Wimmer, Herr Schulz : mit Verlaub; wenn die PsykoMan rechtmäßig
ins Netz gestellt wären, würde ich niemals klagen. Aber begreifen
Sie endlich, dass die PsykoMan-Bilder alle wie Sie da sind unrechtmäßig
im Netz sind. Keiner außer psykoman.de hat jemals eine Erlaubnis
von mir erhalten PsykoMan Druckdateien auf seine Site zu laden
und/oder im "Netz" zu nutzen. Bei psykoman.de finden Sie
keines von den PsykoMan Bildern. Die Google Maschine hat
"geklaute" Bilder eigenverantwortlich mit eigens dafür
programmierter Software ins Netz auf Google-eigene Server geladen und diese "Leistung"
dann an andere Suchmaschinen weiter verkauft. Die
Maschine wurde aber vom "Google-Menschen" geschaffen. Trotz Abmahnung
und Hinweisen hält keiner der Bildersuchmaschinen-Juristen (ausser
Freenet!) es für nötig den Diebstahl endlich zu beenden oder
beenden zu lassen. Sie sind leuchtende Beispiele schlechter
unfähiger Vorbilder.
Er steuert das selbst. Er möchte, dass die Bilder im Internet gefunden werden. Er kann
das aber auch verhindern. (s.o.)
Wir sehen, dass die Kammer zu sehr ... ausgerichtet ist.
Es wird herausgepickt ... .
Was das BGH-Urteil betrifft, so ist der Nutzer nicht der, der die
technischen Mittel zur Verfügung stellt.
Der das Bild einstellt hat die Steuermöglichkeit.
Wir sind nicht in einer Situation, dass ich Google etwas gestatte, was ich
selber nicht darf.
Der
BGH hat es ausgeführt für den Text, über den wir uns unterhalten haben.
Die Cern- Entwicklung ging los. Wir haben Musik,.. Bilder reingestellt.
Wir haben auch nicht den Stand, dass Bilder da... sind. Schon Anfang der 90er
Jahre gab es den robot.txt.
Der Vorsitzende:
Wir können das alles unterschreiben.
Was bedeutet das aber für uns?
Wenn Google das nicht reinstellen würde, wäre dieses nicht bildhaft
dargestellt.
Das ist ein Vorgang, der durch das deutsche Recht nicht gedeckt ist.
Beklagtenanwältin Frau... .:
Es geht wie bei den Texten. Die Bilder sind nur auffindbar.
Google- Anwalt Herr Wimmers:
Sie reduzieren die Nutzung nur auf den Text?
Sie haben mein Argument nicht gewürdigt.
Wir nehmen die Bilder von denjenigen, die es möchten, dass Bilder reingestellt
werden.
Dieses Argument ist nicht gewürdigt worden.
Zwischenkommentar von RS
Hoppla, hoppla. Ist es wirklich so,
dass alle Besitzer (Urheber, Nutzer) ihre frei ins Netz gestellten Bilder
von der Google- Bildersuche erfasst sehen möchten?
Wir meinen, Nein. Auch der Internet-Website-Betreiber hat ein Recht
auf beschränkte Anonymität seiner Seiten und Bilder.
Am besten wir erläutern dies an einem konkreten, uns selbst betreffenden Beispiel:
In meinem
www.buskeismus.de habe ich
Bilder eingestellt. Möglicherweise verletzen diese Urheberrechte,
falls Rechtsanwälte, wie z.B.die Jipps,
Scherzens, Höchsens, oder wie sie alle auch heißen mögen, nach Möglichkeiten suchen
würden,
sich meiner anzunehmen. Ohne Google müssten diese "Typen" meine Texte
lesen. Das kotzt die eventuell an, und ich bin geschützt vor Klägerismus.
Noch
schlimmer. Bitte gebt doch mal bei der Google-Bildersuche "Nesselhauf"
ein. Das rechte in der Google-Bildergalerie erscheinende Bild könnt Ihr in meinem
Prozessbericht finden;
VW-Sumpf_vor_dem_HansOLG. Der Dateiname des Bildes ist
was_sind_nutten_kl.jpg. Der Nesselhauf war lediglich Anwalt des
eidesstattlich lügenden Klägers, dem Hans-Jürgen Uhl. Wie kommt Google darauf, dass der werte Herr
Nesselhauf mit einer Nutte sich erfreut, wie das von der
Google-Bildergalerie suggeriert wird.
Herr Nesselhauf wird sich bestimmt und berechtigt ärgern und vermutlich den
Wunsch verspüren, wegen des Bildes gegen mich
vorgehen zu wollen. Auch nachdem er feststellen könnte, dass Google die
Bildunterschrift provoziert hat, würde es ihm nicht leicht fallen, diesen
Wunsch zu unterdrücken. Ich
habe das Nachsehen durch die "gut gemeinte" Google-
Bildersuche. Google
greift somit negativ in mein Leben ein mit dieser Geschäftsidee.
Keinesfalls
möchte ich, dass dieses Bild unter diesem Google- Bildernamen in der
Google- Bildergalerie "Nesselhauf"
erscheint. Meinetwegen unter dem Suchbegriff "Nutten". Noch nicht einmal unter dem
Suchbegriff des Lustmolches "Hans-Jürgen Uhl" möchte ich das Bild bei
der Google- Bildersuche finden können.
Leider findet sich das Bild aber auch
dort wieder (s. Bild links), und Herr Hans-Jürgen Uhl könnte, sich
auf das Stolpe-Urteil berufend, behaupten, auf diesem Bild hätte ich, ihn
Uhl, im Internet
dargestellt.
Richter Herr Andreas Buske hätte vermutlich Schwierigkeiten, mich
gegen die Anträge und Klagen der beiden ehrenwerten Herren zu
schützen, würden diese mit den "Beweismitteln" der
Google- Bildersuch-Ergebnisse vorgehen.
Ob das Herr Anwalt Wimmers versteht? Bei aller Achtung vor den Leistungen von Google, sollten auch diese Argumente dem Monopolisten zu denken geben
und bei diesem greifen.
Interessant zu wissen, welche Programme hinter dem Ausspucken solcher
Ergebnisse stecken? Die Google- Programmierer kochen offensichtlich auch
lediglich nur mit Wasser.
Google- Anwalt Herr Wimmers:
Wenn wir nur den Text ausgeben, würden es z.B. bei
Ball mehrere Millionen Ergebnisse geben. Jedes einzelne Ergebnis
müsste angeklickt werden.
Klägeranwalt Herr Matthies van Eendenburg:
Die Kammer hat sehr genau erkannt, wie das
funktioniert.
Die Kammer sagt, das ist das Geschäftsmodell.
Es besteht ein Unterlassungsanspruch und ein Schadensersatzanspruch.
Wir erhalten eine
Galerie
von PsykoMan- Bildern.
Dass Sie das automatisiert haben, ändert
nichts daran, dass der Beitrag zur Störung des Urheberrechts
beiträgt. Das müssen Sie ausschließen.
An den Bildern hat der einzelne Nutzer
Interesse, wurde gesagt. ... .
Jetzt haben wir die Kriminellen oder die
Nichtwissenden.
Es ist aber so, dass die, die den
wirtschaftlichen Nutzen haben, auch das wirtschaftliche Risiko tragen
müssen.
URL auf Antrag löschen befreit nicht. Sie
haften als Störer.
Sie kennen die Rückgriffrate. Sie leben und
nehmen bei den kleinen Kriminellen.
Das war und ist Ihr Geschäftsmodell.
Google- Anwalt herr Wimmers:
Sie stellen das Geschäftsmodell in Frage?
Unterlassungsanspruch ... . Keine
Privilegierung der Suchmaschinen ... . Deutscher Gesetzgeber ... .
Der Vorsitzende:
Ob er das will, weiß ich nicht.
Google- Anwalt Herr Wimmers:
... .
Google- Anwalt Herr Wimmers:
Ich kann mir vorstellen, dass es sich entwickeln
wird. Vielleicht auch auf Ihren Google- Rechnern.
Man denke über Lösungswege nach. Nicht nur
bei Fotos.
Die amtlichen Menschenrechtsverletzungen
nehmen zu.
Das ist das Problem.
Google- Anwalt Herr Wimmers:
Wir tun das, was wir tun können.
Der Kläger verkriecht sich hinter den Möglichkeiten.
Über unser Modell findet er aber auch die Rechtsverletzungen.
[TH Mir reicht vollkommen das www. Die Bildersuche brauche ich
um Rechtsverletzungen zu finden nicht.[Ich frage mich auch mit
welchem Recht Google Psykoman Bilder aus privaten Blogs und Website,
in der Google Bildersuche, von PsykoMan Fans reinstellt mit
verfremdetem Content. PsykoMan Fans, die PsykoMan Bilder
schwärmerisch in Ihre eigenen Seiten stellen und überhaupt nicht
gewerblich tätig sind, werden durch Google kriminalisiert. Die
Google Bildersuche nutzen Firmen in England für
PsykoMan-Posterkopien, Firmen in China liefern an Spanier PsykoMan
"Specksteinfiguren", thailändische Firmen fertigen
Zigarettenboxen mit PsykoMan-Figuren, italienische, polnische und
deutsche Telekomunikationsfirmen (SMS-Online, Metavox/Beate Uhse)
bieten PsykoMan-Bilder als "Handypics" an. Was gibt es
sonst noch Illegales mit PsykoMan? Die Bildersuchmaschine geben
regelrecht die Steilvorlagen. Von mir hat nie eine der Kopisten Vorlagen
für diese Raub - Produktherstellung erhalten. Die PsykoMan Vorlagen
stammen aus den Bildersuchmaschinen. Aber ich soll das beweisen und
darüber hinaus alle verklagen? Toll! Wer kann mir Tipps für eine
Chinaklage geben? Wer gibt mir Geld, damit sich die Anwälte die
Taschen füllen können? Bin ich blöd? Ich halte mich an die
Galeristen wie Google. ->
Alles nur geklaut.
Gehe gegen die Wurzel des Übels an. Viele
Künstler werden hoffentlich den Mut haben zu folgen.]
Freenet-Anwalt Herr Brexl:
Er findet Rechtsverletzung über unsere Suche.
Nutzen haben letzten Endes beide. Der Rechtsverletzer und der Kläger.
Weshalb wird Google als Störer und Rechtsverletzer gesehen?
Der Vorsitzende:
Sie haben einen kleinen Crawler.
Wir haben im anderen Zusammenhang über Lösungsmöglichkeiten nachgedacht: Urheberrechtsverletzer blockieren das
Internet. Da kann man über die Abführung einer Pauschale nachdenken.
Google- Anwalt Herr Wimmers:
Das betrifft nicht die Suchmaschinen. Das betrifft die Nutzer..
Google- Vertreter Herr Haller:
Besonders gesucht habe ich nach
Urheberrechtsverletzungen. Bei Text und Bild gibt es keinen Unterschied.
Wir haben viele, die von dieser
Bildersuchmaschine leben. Wir haben damit kein Problem, Bilder
herauszunehmen. Beispiel BMW.
Es ist kein Problem, die einzelnen Seiten
aus den Indizies zu nehmen.
... .
Hier im Verfahren geht es um das abstrakte
Bild, egal wo es steht.
Ein Beispiel: Es gibt ein Urteil. Das
Landgericht kann das rausnehmen. Gleich bei Text und Bild. Die Texte und
Bilder die im Netz sind, haben die uns nicht angegeben.
Wir möchten nicht ein Urteil zur Bildmaschine
führen.
Wir haben einen Prozess in Erfurt gehabt mit
einer Künstlerin. Sie hatte ebenfalls PKH erhalten.
Im Ergebnis stellte sich heraus, die Bilder
wurden rechtsmäßig ins Netz gestellt.
Es ist leicht zu bewerkstelligen.
Klägeranwalt Herr Matthies van Eendenburg:
Nur der Urheber ist berechtigt, Bilder
ins Netz zu stellen.
Sie sprechen von Nutzern und möchten Nutzer
gegen Urheber ausspielen.
Durch die Bildersuchmaschine schaffen Sie
einen Mehrwert. Ohne der Bildersuchmaschine würden die
Rechtsverletzungen nicht zum Tragen kommen.
Damit beteiligen Sie sich an der Störung.
Wenn Sie die Konflikte vermeiden wollen, dann
müssen Sie ein Geschäftsmodell entwickeln, welches beantragt, dass ein
Bild entgegen genommen wird.
Google- Anwalt Herr Wimmers:
Die Bildersuche würde aus dem Internet verschwinden. Im großen Maße würden
die rechtsmäßigen Bilder verschwinden.
[T.H. Rechtmäßige Bilder verschwinden nicht. Unrechtmäßige Bilder
hoffentlich bald. Die Bildersuchmaschinenbetreiber sollten nur Bilder von
dem Markeninhaber (PsykoMan) in der Bildersuche ausstellen. Die PsykoMan
gibt es im Original nur von psykoman.de. So simpel ist das Ihr Simpel.
Google ist doch sonst auch nicht so sperrig bei Zensur ]. ]
Richterin Frau Dr. Kohls:
Überdenken Sie, Bilder über Texte finden zu
lassen.
Es ist viel weniger praktikabel. das wissen
wir.
Google- Anwalt Herr Wimmers:
Haben den Effekt wie 1997.
Google- Anwalt Herr Schulz:
Die Nutzer brauchen dann ausgebildete Informatiker, die suchen.
Der Vorsitzende:
Kommen wir jetzt weiter. Wir drehen uns im
Kreis.
Google- Anwalt Herr Schulz:
Wer ist Nutzer?
Der Vorsitzende:
Sehen wir anders.
Google- Anwalt Herr Schulz:
Es wird gesagt: Wir haben den Kläger vom Partner getrennt mit der
Erschöpfung des Verbreitungsrechts. Wir haben ein wirtschaftliches
Interesse, welches aus der Verbreitung und Werbung besteht. Das darf nur
der, der darüber verfügt.
Werbung im Internet darf für legale Waren
erlaubt sein. Dieses Werkstück biete ich an, es soll an den Nutzer. Das
ist gegen das Urheberrecht. gegen 28 - EG Verordnung.
Die Verbote wirken nicht bis zu den
Verbreitungskanälen. Wir haben diese Beschränkung.
Man darf bis zum Nutzer betreiben.
Google- Anwalt Herr Wimmers:
Dass eine Rechtsverletzung vorliegt, wurde nicht vorgetragen.
Der Vorsitzende:
Internetnutzung ist nicht erlaubt.
Würde vergleichen ... sehr viel ... .
Klägeranwalt Herr Matthies van Eendenburg:
Der Urheber hat von dieser Verbreitung gar
nichts.
Google hat aber was davon.[T.H.Verträge mit
Telekom AOL Terravista usw.usw.]
Freenet-Anwalt Herr Brexl:
Was hat das hiermit zu tun.
Klägeranwalt Herr Matthies van Eendenburg:
Wir machen das nicht, wenn die Einzelnen uns
nicht ... .
Der Vorsitzende:
Herr van Eendenburg, das hilft uns nicht
weiter.
Das ist unabhängig. Wenn Herr Horn diese
Hürden überwindet, dann kommt dieses Hauptproblem.
Es kann nämlich jemand kommen, der nicht die
Probleme von Herrn Horn hat.
Was haben wir übersehen? Gibt es etwas, was
wir zusätzlich zu beachten haben?
Google- Anwalt Herr Wimmers:
Textlichkeit ... . Werbung ... . Internet-Versteigerung ... .
Bildererkennung ... .
Es ist nicht möglich, das zu filtern. Wenn das getan wird, hätte das
Rückwirkung auf das Geschäftsmodel.
Google- Anwalt Herr Schulz:
Mitbewerber ... .
Der Vorsitzende:
Ich weiß nicht wie gefiltert wird.
Google- Anwalt Herr Schulz:
Kann bei einem Suchwort alles 'rausnehmen.
Der Vorsitzende:
Habe die Entscheidung der Zivilkammer 15
gelesen: Das Internet-Aktionshaus bestimmt der Markt. Ist aber alles noch
in der Berufung.
Das sind irgendwelche Probleme, vor denen wir
stehen.
Wir finden keinen geeigneten Filter.
Google- Anwalt Herr Wimmers:
Es gibt die Personalausweis-Entscheidung.
Freenet-Anwalt Herr Brexl:
Freenet ist nicht Suchmaschinen-Betreiber.
[T.H.Freenet hat Vertrag mit Cobion AG,
Freenet ist Betreiber der Freenet Bildergalerie].
Der Vorsitzende:
Das ist das Problem.
Wenn all das überwunden ist, dann ... .
Was ist mit den Abnehmern von Google?
Wir haben hier einmal Google, zweimal Google-
Abnehmer.
Wir haben das schon begriffen mit den
Eigenmaschinen.
Eigene Frames, eigene Stelle reicht nicht ... .
Google, ... . Bin ich selbst widerrechtlicher Natur?
Google- Anwalt Herr Wimmers:
Verstehe das dogmatisch nicht.
... es sind die Nutzer.
Richterin Frau Dr. Kohls:
Google ist Verletzer.
Google- Anwalt Herr Wimmers:
Sie sagen, es sieht aus wie eine Verletzerhandlung.
Der Vorsitzende:
Es geht um das Öffentlich zugänglich
machen.
Google- Anwalt Herr Wimmers:
Zum Abruf bereithalten.
Der Vorsitzende:
Die Bilder bleiben in dem Bildserver. Sie
bleiben dort stehen.
Google- Anwalt Herr Wimmers:
Der Link macht diese nicht zugänglich.
Sie sagen mit Bedauern, dass Sie nicht anders können als eine Verletzungshandlung zu sehen.
Bei den Einkäufen der Leisten von AOL und Freenet haben wir das nicht.
Klägeranwalt Herr Matthies van Eendenburg zeigt ein Beispiel für ein
Bild-Suchergebnis.
Freenet-Anwalt Herr Brexl:
Bin etwas überrascht, wie das Gericht zügig
auf Rechtsverletzung bei den Einkäufern verweist.
Wir bitten um den Hinweis, dass das eine
Rechtsverletzung ist.
Klägeranwalt Herr Matthies van Eendenburg:
Wir meinen, das öffentliche Zugänglichmachen.
Jeder ... ist Verletzer.
Freenet-Anwalt Herr Brexl:
Als Störer O.k. Da gilt die Störerhaftung.
Störerhaftung ... Rechtsverletzer.
Telekom-Anwalt Herr Rehart.
Kaum vertretbar. Das ist der Bereich der Störerhaftung. Bei Störerhaftung
gibt es keine Ansprüche aus Folgerechten.
... .
Es steht bei uns: bereitgestellt durch Google.
Klägeranwalt Herr Matthies van Eendenburg:
Bei pornografischen Inhalt kann man auch
nicht schreiben: bereitgestellt von .... .
Da kann man kooperieren mit irgendeinem
Unternehmen, welches rechtswidrig handelt.
Google- Anwalt Herr Wimmers:
Über Störerhaftung würden wir uns gleich unterhalten, aber nicht über uns
als Verletzer.
Freenet-Anwalt Herr Brexl:
... .
Klägeranwalt Herr Matthies van Eendenburg:
Kann man über Google suchen.
Der Vorsitzende:
Es gibt unterschiedliche Ergebnisse bei
Google und Telekom.
Wir haben bei einigen Punkten Störerhaftung
oder Handlungshaftung.
Ich habe das Gespräch so offen angelegt. Wir
müssen uns Gedanken machen.
Wir müssen weiter überlegen: Was hat das für
Konsequenzen, wohin führt das.
Freenet-Anwalt Herr Brexl:
Ist das für den Nutzer erkennbar, dass es
eine fremde Leistung ist.
Das werden wir noch vorrtragen.
Klägeranwalt Herr Matthies van Eendenburg:
Sie machen Lizenzverträge. Der Urheber soll
Schaden-Anspüche bei jemanden stellen, der irgendwo in Australien,
Neuseeland oder in sonst wo sitzt.
Google- Anwalt Herr Schulz:
Sie sagen, die Bilder stehen in der Maschine. Wir haben Bildergalerien.
Die kann man abrufen.
Dazu haben wir alles dargelegt.
Die Suche erfolgt im Internet. Die Bilder werden von der Originalseite
entfernt. Wenn das Bild nicht mehr auf der Originalseite ist,
verschwindet es auch aus der Suche.
Der Vorsitzende:
Es ist auf der Originalseite gelöscht.
Trotzdem steht es noch in der Google- Galerie.
Es muss in der Google- Suche beseitigt werden.
Google- Anwalt Herr Schulz:
Wir haben fünfhundert Milliarden Seiten.
Die technischen Möglichkeiten sind
beschränkt. Wir gleichen die Bilder ab.
Der Vorsitzende:
Es gibt den Shop.
Google- Anwalt Herr Schulz:
Wir haben eine Zeitspanne, die den technischen Möglichkeiten geschuldet
ist.
Nimmt jemand das Bild aus dem Netz, dann verschwindet es mit der
notwendigen technischen Verzögerung.
Würden wir die Seite jedes mal abfragen, würde das Traffik erzeugen. Würde
auf der Nutzerseite Kosten erzeugen.
Sie haben diese Differenzzeiten.
... .
Das ist eine vollkommen andere Situation. Lycos, Post... .
Sie haben entschieden. Wenn es drin ist, dann ist es eben drin. So ist es
bei uns.
Der Vorsitzende:
Obwohl es wochen-, monatelang drin steht?
Es gibt ein Bestrafungsverfahren. Der
Techniker sagt, wir haben gelöscht.
[Bei Ihnen ist es aber trotzdem noch nach
Monaten drin]
Google- Anwalt Herr Wimmers:
Wir können beweisen.
Der Vorsitzende:
Wenn es darauf ankommt: Es ist nicht
zeitgleich, sondern versetzt.
Google- Anwalt Herr Schulz:
Wir sammeln nicht schöne Galerien, sondern das, was im Internet steht.
Der Vorsitzende:
Zu dem Auskunftsersuchen.
10. Senat in der ... Entscheidung folgt .. .
Die Auskunft muss gegeben werden unter Angabe
der Bezugsquelle.
Wie soll das funktionieren? Internetadressen.
Richterin Frau Dr. Kohls:
Die Links angeben, woher es kommt.
Klägeranwalt Herr Matthies van Eendenburg:
Bezugsquelle, soweit das bei Google vorhanden
ist.
Geben Sie PsykoMan ein.
Sonst muss der Urheber alles selber durchgehen.
5 Millarden Seiten.
Google muss alle und alles angeben. Hat dazu
Maschinen.
Der Vorsitzende:
Ist das machbar?
Google- Anwalt Herr Wimmers:
Nein.
Telekom-Anwalt Herr Rehart.
Von Telekom auch nicht.
Google- Vertreter Herr Haller:
Die Bilder sind nicht im Cache.
Telekom-Anwalt Herr Rehart.
Der Antrag ist zu unbestimmt.
Es ist ein Ausforschungsantrag.
Der Vorsitzende:
Das haben Auskunftsanträge so an sich.
Google- Anwalt Herr Wimmers:
Die Suchergebnisse sind immer unbestimmt. Sie haben Screenshots vorgelegt.
Klägeranwalt Herr Matthies van Eendenburg:
Es sind unterschiedliche Ergebnisse bei
Google und Telekom.
Telekom-Anwalt Herr Rehart.
Finde nichts dazu im Schriftsatz.
Es kann sich um einen redaktionellen Beitrag zu den T-Shirts gehandelt
haben.
Der Vorsitzende:
Wir fangen wieder von vorne an.
Es gibt einen Auskunftsanspruch. Den
Rechtsgrund haben Sie vorgetragen.
Unsere Frage: Inwieweit machbar?
Klägeranwalt Herr Matthies van Eendenburg:
PsykoMan eingeben, und Sie können erkennen,
was Sie haben.
Das ist nicht meine Aufgabe und auch nicht
die Aufgabe von Herrn Horn.
Wenn es zweitausend sind, dann muss Google, soweit technisch möglich,
diese darlegen.
Telekom-Anwalt Herr Rehart.
Die Konsequenzen sind absehbar. Es kommt zu einem Zwangsgeldverfahren.
Dann wird gesagt, die Auskunft war falsch.
Richterin Frau Dr. Kohls:
Kann das nicht sagen.
Klägeranwalt Herr Matthies van Eendenburg:
Wenn Google das nicht kann, dann abstrakte
Auskunft.
Freenet-Anwalt Herr Brexl:
Es geht nicht um eine Motivsuche.
Das ist nicht Gegenstand des Verfahrens.
Es kann nur sein: Wie oft es abgebildet war
und wie oft es abgerufen wurde.
Klägeranwalt Herr Matthies van Eendenburg:
... wie lang stand das Bild zur Verfügung?
Google-Anwalt Herr Wimmers:
... .
Der Vorsitzende:
Was soll bei der Klage rauskommen?
Klägeranwalt Herr Matthies van Eendenburg:
Wir müssen erkennen, wie groß der Nutzen bei
Google war, auch bei Telekom ... .
Der Vorsitzende:
Wollen Sie darauf die Lizenz begründen?
Klägeranwalt Herr Matthies van Eendenburg:
Wir möchten uns einen Überblick verschaffen.
Wie oft wird das Bild veröffentlicht? Danach können wir über die Höhe
des Schadenersatzes nachdenken und könnten eine Lizenz begründen.
Der Vorsitzende:
Die Sach- und Rechtslage ...
Google- Anwalt Herr Wimmers:
Gilt das für alle Verfahren?
Der Vorsitzende:
Wir lassen es zu ... . Sechs Wochen? Beklagter
erwidert in weiteren sechs Wochen.
Google- Anwalt Herr Wimmers:
Es muss alles ins Englische übersetzt werden.
Der Vorsitzende:
Der Kläger soll großräumig fortfahren zu
allem, was ich vortrug.
Klägeranwalt Herr Matthies van Eendenburg:
Für jede Partei zwei Monate
Google- Anwalt Herr Wimmers:
Wir haben zwei Erste Termine. Der Kläger kann
Anträge nachfassen.
Hätte gerne die Anträge jetzt gehört.
Der Vorsitzende:
Gut. Dann trennen wir, und verhandeln einzeln
weiter.
Die Verfahren werden jetzt gesondert
verhandelt.
Ein eigenständiges Protokoll zu Google. Die
Beklagte möchte Anträge stellen.
Anträge werden gestellt.
Der Beklagten-Vertreter den Antrag aus dem Schriftsatz vom 23.05.07 als
eventuell verspätet gerügt.
Beweisausnahme ... , Aktivlegitimation ... .
Der Kläger-Vertreter will
Schriftsatz-Nachlass.
Beschlossen und verkündet: Binnen zwei
Monaten wird weiter vorgetragen.
Der Kläger-Vertreter kann binnen weiteren
zwei Monaten erwidern.
Termin zur Weiterführung der Verhandlung wird
festgelegt auf den 07. November 2007, 11:00 in diesem Saal.
Die Beklagten-Vertreter der
Deutschen Telekom und von Freenet versuchten dieser Prozedur zu
widersprechen.
Telekom-Anwalt Herr Rehart.
Bei der Telekom ist es eine ganz andere prozessuale Situation.
Es soll gesondert über die Schriftsatzfristen entschieden werden.
Der Kläger könnte sonst alle Versäumnisse nachholen.
Freenet-Anwalt Herr Brexl:
Wir brauchen keine zwei Monate.
Telekom-Anwalt Herr Rehart.
Für die Folgeansprüche gibt es keinen PKH- Antrag.
Vieles ist unstreitig, was wir vorgetragen haben. Und das alles nur in
einer Richtung.
Es hat vielleicht für die Kammer Schwierigkeiten.
Die Richter ziehen sich zur
Beratung zurück.
Nach der Beratung diktiert
der Vorsitzende zum Verfahren Deutsche Telekom:
I. Dem Kläger wird eine Schriftsatzfrist von zwei Monaten gewährt.
II. Der Beklagte kann in weiteren zwei Monaten Stellung beziehen.
III. Termin zur Fortführung der Verhandlung wird festgelegt auf den 07.
November 2007, 12:00
Telekom-Anwalt Herr Rehart.
Was hat die Kammer bewegt, so zu entscheiden.
In der Konsequenz wird es eine neue Klage geben.
Der Vorsitzende:
Es ist ein solch komplizierter Sachverhalt,
dass Gelegenheit gegeben werden muss, ... .
Telekom-Anwalt Herr Rehart.
Wir widersprechen.
Freenet-Anwalt Herr Brexl:
... zeitliche Gleichheit ... . Habe
Befürchtungen, dass Dinge einfließen, welche ... .
Der Vorsitzende:
Wir werden unabhängig in jeder Sache
berücksichtigen, was vorgetragen wurde.
Ob Geldanspruch weiter verbleibt oder nicht.
Der Termin zur Fortführung der Verhandlung Freenet wurde festgelegt auf
den 07. November 2007, 12:30
Kommentar von RS -
Weshalb stellt sich Google
stur?
Ein wegweisender Prozess. Weshalb wehrt sich Google so vehement?
Erlebten wir einen typischen Fall von
Klägerismus, bei dem es nicht mehr um Inhalte geht, sondern um rein
juristische Fragen?
Weshalb nimmt Google nicht einfach "PsykoMan" aus der Suche und lässt nur
die URL's zu, die vom Urheber erlaubt werden. Über mögliche technische
Pannen ließe sich bestimmt verhandeln.
Google behauptet, eine Auskunft wäre technisch nicht möglich, und hätte
auch juristisch keinen Sinn, weil sich die Suchergebnisse ständig ändern.
Das sind Scheinargumente.
Wie funktioniert das Ranking bei Google.
Weshalb kann Google nicht - zumindest die ersten hundert Treffer - mit den
vom Kläger eingereichten fünfzig Bildern vergleichen, und die URL's
automatisch sperren?
Es gibt Programme für die Spracherkennung, Erkennung von Personen sowie
von Fingerabdrücken.
Die Google- Bildersuche ist nicht ideal. Das wissen die Nutzer. Ein
Beispiel habe
ich beschrieben.
Braucht Google Nachhilfe in Programmierung?
Im Internet finden wir einiges dazu. Beispiel:
Wie in einem
Blog
des SearchEngineJournal kürzlich zu lesen war, scheint Google vor
der Akquisition von Riya, einer
online-Foto-Community zu stehen. Das wäre
an sich ‘nichts besonderes’, wenn damit nicht die Technologie der
Gesichtserkennung verbunden wäre. Riya ist
angeblich sogar so gut, dass die Software Zwillinge unterscheiden
und Familienmitglieder als solche erkennen kann. Somi könnte einem
Foto ‘automatisch’ ein Name zugewiesen werden.
Mit Hilfe von künstlicher Intelligenz und Bilderkennungssoftware
scheint dies möglich zu sein. Wie genau Riya funktioniert, erklärt
Munjal Shah in seinem
Blog.
Interessant, welche Auswirkungen dies haben könnte: für den
Datenschutz, für die Rasterfahndung, für die Anonymität im Web (wenn
es eine solche je gab), für die Erweiterung der Suche (durch
Bildvergleich), für das Semantic Web (das ja mit der Sprache
arbeitet und nicht mit Bildmaterial), für eine neue Form der
Ordnung?
So kompliziert braucht es aber nicht zu sein bei den PsykoMan-Bildern.
Auch solche Programme können in Stufen programmiert werden.
Möchte sich Google nicht in die Karten schauen lassen? Möchte Google
Geschäfte machen auch auf Kosten gefloppter
Urheber?
Alles nur geklaut?
Was hat Google bis jetzt real erreicht: PsykoMan ist tot. Keine neuen Bilder
mehr seit Jahren, weil PsykoMan alle Neuigkeiten zurückhält solange
Google weitermacht wie bisher.
Das obere Bild ist
eine Ausnahme, weil wir Optimisten sind.
Möchte Google wirklich eine Grundsatzentscheidung herbeiführen?
Andere Länder werden nachziehen
07.11.07: Fortsetzung der Verhandlung;
Bericht
Urteile vom 26.09.2008:
302 O 42/06 (Google
Inc.): 302 O 115/06
(Deutsche Telekom), 308
O 113/06 (freenet AG),
308 O 404/06
(Hansenet Telekommunications GmbH)
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Rolf Schälike
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