BUSKEISMUS

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Bericht
Zensurkammer LG Hamburg (ZK 24)
Freitag, 29. Februar 2008

Rolf Schälike - 05.-09.03.08 

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Terminrolle - 29.02.2008

 

Holtermann vs. Spiegel-Verlag Augstein                          

Die Sache 324 O 28/08 Holtermann  vs. Spiegel -Verlag Rudolf Augstein war kurz. Die Pseudoöffentlichkeit hat nichts verstanden und sollte auch nichts verstehen.

Im Internet finden wir zwar etwas zum möglichen Streitgegenstand, dessen Wahrheitsgehalt wir aber natürlich nicht einschätzen können:

Unterdessen berichtet der „Spiegel“ über die engen Beziehungen zwischen Hochtief und der Bremer Hafengesellschaft Bremenports, deren Geschäftsführer Jürgen Holtermann gleichzeitig einer der beiden Geschäftsführer der Realisierungsgesellschaft ist. In der Zeit, als Holtermann in der Realisierungsgesellschaft gegen den Widerstand des ursprünglichen Vergabeteams eine Beauftragung für Hochtief durchsetzte, habe der Essener Konzern 150 000 Euro an Bremenports bezahlt – für Gutachten und Planungen im Zusammenhang mit dem Ausbau des Containerhafens Danzig. Die Vermutung, dass es möglicherweise andere „Kompensationsgeschäfte“ gegeben haben könnte, weist Holtermann laut „Spiegel“ entschieden zurück. Die Auftragsvergabe an Hochtief scheiterte später vor dem Oberlandesgericht Celle.

Quelle: www.nwzonline.de

Dafür, dass die Pseudoöffdentlichketi nichts verstand, sorgten die Richter Andreas Buske, Dr. Link und Dr. Korte zusammen mit dem Klägeranwalt Herrn Helge Reich  von der Kanzlei Dr. Christian Schertz und der Beklagtenanwalt Herr Sebastian Seelmann-Eggebert  zusammen mit Anwältin Frau Julia Witt von der Kanzlei Latham pp. Die Verhandlung dauerte keine sechs Minuten.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Der Antragsstellervertreter erhält Durchschriften der Schriftsätze vom 28.02.08. Der Antragstellervertreter überreicht Schriftsatz für Gericht und Gegner,

Ja. Nach dem Stand der Vorberatung würden wir dazu neigen, die Einstweilige Verfügung zu bestätigen.

Wir können nicht von Kenntnis im Hinblick auf den Vermerk ausgehen.Ein Widerruf wäre ein Eigentor. Zur Unverzüglichkeit: Am 23.10.07 im Spiegel erschienen. 1. Gegendarstellung am ..., 2. Gegendarstellung am ..., 3. Gegendarstellung verlangt am 09.01.08. Es waren zwar neunzehn tage nach unserem Hinweis. Lagen aber Weihnachten und Sylvester dazwischen. Drei Weihnachtstage und ein Sylvestertag. Macht vier Tage. Bleiben vierzehn Tage. Reichen aus für den Anspruch auf Gegendarstellung.

Spiegelanwalt Herr Seelmann-Eggebert: ... .

Der Vorsitzende: Es wird eine Maßgabebestätigung werden, wenn es zu einer Bestätigung kommt. Vielleicht noch ein Hinweis. 1059, Erstfassung.

Spiegelanwalt Herr Seelmann-Eggebert: Ich muss die Erwiderung umformulieren.

Der Vorsitzende: ... zum Schutz der Pressefreiheit.

Spiegelanwalt Herr Seelmann-Eggebert: Möchte mich nicht streiten. Möchte trotzdem eine Entscheidung.

Klägeranwalt Herr Helge Reich: Wollen Sie weiter gehen?

Spiegelanwalt Herr Seelmann-Eggebert: ... .

Klägeranwalt Herr Helge Reich: Was machen Sie mit den Anführungsstrichen?

Der Vorsitzende: Von Amtswegen. Mit den Parteivertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassen erörtert. Anträge werden gestellt. Dürfen wir Dienstag entscheiden? Haben am Nachmittag eine Beweisaufnahme.

Beschlossen und verkündet: Die Verkündung der Entscheidung im Tenor wird anberaumt auf Dienstag, den 04.03.08, 12:00 h im Raum B332

Ein bisschen zerrissen der heutige Tag für Sie, Herr Reich meinte Richter Buske.

04.03.08, Richter Dr. Korte: Urteil: Die Einstweilige Verfügung vom 24.01.08 wird bestätigt. Die Antraggegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.

 

Dr. Schimmelbusch vs. Manager Magazin Verlagsgesellschaft u.a.   - 5 Milliarden sind im Spiel           

Die Sache 324 O 915/07 Dr. Schimmelbusch  vs. Manager Magazin Verlagsgesellschaft u.a.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske diktiert die Namen der anwesenden Anwälte.

Beklagtenanwalt Dr. Saascha Sajuntz: Bei mir können Sie den Doktor weglassen.

Beklagtenanwalt  Sebastian Seelmann-Eggebert: Bei mir auch.

Darauf der Kägeranwalt Herr Dr. Volker Meinberg: Bei mir auch.

Ein Schelm, wer sich bei diesem Austausch an Bescheidenheiten an den Juraprofessor von der UNI Hannover denkt, welcher gegen Geld Juradoktorentitel produzierte.

Ausgeschlossen bei diesen drei Anwälten: Der eine promovierte 1998 in Osnabrück, der andere 2007 in Hamburg, und der Dritte war Doktor nicht später als 1999. Der käufliche Juraprofessor war laut Medienberichten Doktortitel-Verkäufer und von 2000 bis 2005 tätig. Ausgeschlossen. Die Verhandlung begann angenehm mit so viel Bescheidenheit.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske wägt ab: Darf ich das haben? ... Es gibt siebzehn Unterlassungsanträge und einen Antrag auf Geldentschädigung.

Ziff. 1: Halten die Klage für aussichtsreich. Es geht nicht den Begriff "gefeuert" zu verwenden. Es gab einen Aufhebungsvertrag.

Ziff. 2: Halten die Klage nicht für aussichtsreich. Es wird eine Meinungsäußerung angegriffen. Er hat die Geschäfte gebilligt, diese mitgetragen, hätte verhindern können ... . Es hat unbestritten zu Verlusten geführt. Ein Mal Plus, ein mal Minus. Die Frage ist, wie ist Drittens?

Ziff 3: Das Gespräch am 09.05.07. Substanzarm. Wie ist die Äußerung zu verstehen? Abrechnung, so wird der Leser die Äußerung sehen. Schmitt-Zitat: Zeit der großen Abrechnung. Es stellt sich die Frage: ist es eine Meinungsäußerung oder eine innere Tatsachenbehauptung? Das konnten wir noch nicht abschließend klären. Die Tendenz geht in Richtung innere Tatsachenbehauptung.

Ziff. 4: ... Die Beklagte ist der substantiierten Darlegung nachgekommen. Was mit dem Imperium gemeint ist, wird deutlich beschrieben, dass die dort gemeinten Firmen 4.000 Mitarbeiter haben. ... Das beschreibt vielmehr den Eindruck seiner Einflussmöglichkeiten.

Ziff. 5: Auch hier sehen wir nur den 186er.

StGB § 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Kläger müsste darlegen, wer der größte Eigner ist. Auf EM wird dargelegt, dass der Kläger der größte Einzelaktionär  ist.

Ziff. 6: Scheint uns sehr schwierig zu sein. Es ist ein entscheidender Baustein. Andererseits heißt es in der Erstmitteilung, dass der entscheidende Baustein ... . Filter für die Kohle-Gas-Erzeugung. Vielleicht gibt es für eine solch Bewertung hinreichende Anknüpfungspunkte. ... nicht eine Milliarde ... investiert werden soll.

Mehr als die Hälfte der vom Kläger aufgeführten Punkte sind schwierig.

Ziff. 7: Halten die Klage für aussichtsreich, soweit vornehmlich unterstrichen wird.

Ziff. 8 und 9: Diese Punkte sind unter einer Decke. Die Sätze zwei und neun vielleicht ... .

Wir hatten eine Idee für die Berichterstattung. 6, 8 und 9 abzuleiten, der Kläger hat gewollt ... . zum Nachteil ... . Es ist vielleicht eine Verdachtsberichterstattung.

Ziff. 10: Klage plus. Die Anlage K6 ist ... . Umfasst Ziffer 10 nicht. Ziffer 10 geht, die Tochter vertritt ... .

Ziff. 11: Würden wir eher weniger für aussichtsreich erachten. Es ergibt sich, der Kläger hat nicht persönlich erworben, sondern für die Firma. ... Die Filter lieferten bald Gewinne. Wenn die Klage für Kohle-Gas-Umwandlung ...1 Milliarde ... .

Ziff. 12: aussichtslos. Nicht klar, wohin die 300 Millionen geflossen sind.

Ziff. 13: Eher nicht aussichtsreich. Bezieht sich nicht auf Kläger, sondern auf zwei Ex-Geschäftsführer.

Ziff. 14: Plus, also aussichtsreich. Wir können meinen, eigentlich ist es eine Frage, wo wir die Grenze ziehen. ... schwere ... . auch wenn der Kläger erhebliche Kritik dulden muss. Fürs Verschleiern haben wir keine hinreichenden Anknüpfungspunkte.

Ziff. 15: Klose ... . "Dubiöse Methoden" ist nicht so gravierend. Haben ... bekommen. Geschäfte mit dem alten Arbeitsgeber. Einstellung des alten Herrn Risse. Ob das richtig ist, haben wir nicht zu entscheiden. Nur, ob es ausreichende Anknüpfungspunkte sind.

Das gleiche gilt für Ziff. 16.

Da läuft 17 nicht anders.

Schadensersatzfeststellung: Plus. Die Persönlichkeitsrechtsverletzung langt zur Entscheidung, dass ein Schaden eingetreten zu sein scheint.

Geldentschädigung: 100.000,00 EUR scheint uns zu viel. Es stellt sich die Frage, ob durch eine Gegendarstellung, Berichtigung das ausgeglichen hätte werden können.

Ja, der Streitwert. Geldentschädigung 100.000,00.EUR. Die Unterlassung müssen wir uns einzeln ansehen.

Aber 5 Milliarden für die Schadensfeststellung erschließt sich uns nicht.

Das war's dann. was wir sagen wollten.

Beklagtenanwalt Herr Seelmann-Eggebert: ... kann nicht nachvollziehen. Der Artikel, das Entlassensein ... spricht dafür, dass Herr Schimmelbusch gefeuert wurde. Es handelt sich nicht um eine juristische Perspektive, sondern darum, dass der Umstand beschrieben wird, dass ein Spitzenmanager von einem Tag auf den anderen entlassen wurde.

Richter Dr. Korte: ... degradiert wegen ... . Er wurde aus dem Vorstand entlassen. Dann gab es einen Aufhebungsvertrag. ... hat er nicht als Kündigung aufgefasst haben wollen.

Beklagtenanwalt Herr Seelmann-Eggebert: So weit ich recherchiert habe, war Herr Schimmelbusch ab diesen Tag nicht mehr im Unternehmen tätig. Dass er sich gewehrt hat, ist klar. Was dann passierte ... .

Richter Dr. Korte: Ist ja nicht gesagt worden,  nicht ... , sondern versetzt. War nicht ... . Mag das als Feuern empfunden haben, aber wichtig ist, was der Leser versteht: musste gefeuert werden. Hätte gestanden, dass er das als Feuern empfunden habe, dann wäre das zulässig. ... Aber es gab einen Aufhebungsvertrag. Man kann nicht in der Kürze zusammenfassend "feuern" schreiben.

Beklagtenanwalt Herr Seelmann-Eggebert: Feuern bei Managern heißt formal "einvernehmlich".  Wird vertraglich vereinbart. Die gesamte Presse hat diesen Umstand so genannt. Auch die, die den Kläger positiv bewertet.

Richter Dr. Korte: Dass andere so schreiben, ist kein Argument. Wir sind beim Unterlassungsanspruch. Halten diesen für erfolgreich.

Beklagtenanwalt Herr Seelmann-Eggebert: Der Vorwurf ist in der Öffentlichkeit breit getragen worden. ... Seit dem ist in dem Forum nicht mehr darüber, um was hier gestritten wird,  berichtet worden. Es hätte auch hier dazu gehört werden sollen. Hat er sich wirklich verzockt?  Hätte differenzierter dargelegt werden müssen, all das, was die Beklagte behauptet. Sie sagt, so sei es gewesen. War es nicht so gewesen, wird bestraft.

Richter Dr. Korte: Ist es wahr, dass Herr Schimmelbusch es hätte verhindern können?

Klägeranwalt Herr Meinberg: Er wollte nicht aussteigen. Wenn man das macht, kann man nicht in der Mitte aussteigen.

Beklagtenanwalt Herr Seelmann-Eggebert: Wenn ich das richtig verstehe, bestreitet der Kläger, dass die Verluste ... .

Richter Dr. Korte: ... hatte erwogen, dass es Gewinne gegeben hätte, wenn man länger geblieben wäre. Der Kläger hat die Ängste seiner Mitarbeiter nicht beachtet. Dass ist vielleicht auch ein Verzocken.

Der Vorsitzende: Mitstreiter verzocken zu 3.

Klägeranwalt Herr Meinberg: ... .

Beklagtenanwalt Herr Seelmann-Eggebert: Ich kann nur wiederholen, was wir schriftlich mitgebracht haben. Wir haben über Abzocke berichtet. Dass es dem Kläger weh tut, bestreiten wir nicht. ... Meldet sich zurück. ... Anbindung an den nächsten Satz. Das ist eine zusammenfassende Würdigung.

Klägeranwalt Herr Meinberg: Herr Schimmelbusch war nicht seit 1994 ... . Deswegen ist der dahinter stehende Impuls, jetzt will er es allen zeigen ... . Jetzt erst nimmt das Manager Magazin das wahr. Neu war der Börsengang. . Jetzt kommen ... . Hiernach an die Börse. Da hatte die Wertung einen gewissen Sinn. Ist aber nicht der Fall.

Beklagtenanwalt Herr Seelmann-Eggebert: ... Der Kläger meint, jetzt wieder das Standing zu haben... .um zu zeigen, wie danach so unehrenhaft verabschiedet worden zu sein.

Der Vorsitzende: Zu 4.

Klägeranwalt Herr Meinberg: Zu 4. Möchte dazu schreiben. Zu 5 haben Sie völlig recht. Möchte was dazu schreiben.

Richter Dr. Korte: ... Einzelaktionäre. Das heißt, es gibt mehrere. Haben wir aus unserer Laienperspektive so gesehen.

Beklagtenanwalt Herr Seelmann-Eggebert: Musste schon einen Bereich leiten, um Kapital allein ... . . Wir haben eine Geschichte erzählt. Die ist, nachdem er gescheitert ist, hat er nicht mehr hingekriegt. Dann hat er hinten rum mit seinen ... . Ist in Wirklichkeit nicht so. Betreibt ein großes Geschäft. War von den Socken als er das gelesen hat.

Richter Dr. Korte: Bleibt ... . Darüber haben wir eine längere Zeit nachgedacht. Technologien müssen mit Technologien verglichen werden, nicht mit Firmen.

Der Vorsitzende und Richter Dr. Link schweigen die ganze Zeit.

Klägeranwalt Herr Meinberg: ... .

Beklagtenanwalt Herr Seelmann-Eggebert: Wenn Sie da einen konkreten Eindruck bekommen,  da können wir eine Klarstellung machen. Habe mir das notiert. Den Punkt 10 kann ich nicht nachvollziehen, dass durch die abgegebne Unterlassungsverpflichtungserklärung das nicht erfasst ist.

Richter Dr. Korte: Die Kerngleichheit scheitert schon daran, dass ... Es ist eine innere Tatsache, dass ein Wunsch besteht, der nicht nach außen ... .

Beklagtenanwalt Herr Seelmann-Eggebert: Wir haben die OLG-Entscheidung. Wenn ... , dann reicht die uns aus. Sie haben eine andere Meinung.

Richter Dr. Korte: Dieses scheibchenweise ..., wollen wir nicht. Da quaken wir uns aus.

Beklagtenanwalt Herr Seelmann-Eggebert: Es ist nicht so, dass wir scheibchenweise vorgehen, sondern, es werden scheibchenweise Unterlassungen verlangt.

Richter Dr. Korte: Wer zunächst ein Pfund hat ... , dann .. .Wenn es erfasst ist, weshalb dann keine Unterlassungserklärung abgeben? Es sei, man meint, man trägt dann auch die Kosten.

Beklagtenanwalt Herr Seelmann-Eggebert: Kann sein, dass es daran liegt. Bild und Text. Zunächst wird der Text abgemahnt, dann zwei Tage später Bild mit Text.

Richter Dr. Korte: Da haben wir ein Urteil, dass das kostenmäßig nicht geht, wenn es zusammenhängende Verbote sind. Wir haben die Rechenmaschine angeworfen. Dann wird es viel weniger.

RS: Was ist aber, wenn bei unterschiedlichen Gerichten geklagt wird, wie es die Kanzlei Prof. Prinz z.B. in den Sachen Peter Alexander macht?

Der Vorsitzende: Dann haben wir den Punkt 11.

Klägeranwalt Herr Meinberg: ... .

Beklagtenanwalt Herr Seelmann-Eggebert: Wurde von 300 Millionen gesprochen. Da gibt es noch 150 Millionen.

Der Vorsitzende: ... .

Alle lachen.

Der Vorsitzende: 15, 16, 17. Was Herr Dr. ... sagt.

Klägeranwalt Herr Meinberg: Was 15 betrifft, haben wir in dem Schriftsatz geschrieben. Dubiöse Methoden. Das ist schlicht unschlüssig.

Richter Dr. Korte: Diese dubiösen Methoden weit besser ... . Damals waren es dubiöse Methoden, heute wieder. Wäre vielleicht gedeckt. Aber "die gleichen" würden wir verbieten.

Klägeranwalt Herr Meinberg: ... hat wieder ein großes Imperium ... . alte dubiösen Methoden ... .

Beklagtenanwalt Herr Seelmann-Eggebert: Es war damals ein Konstrukt, hat ... durchschaut. Da kann man vorwerfen, es sind die gleichen Methoden.

Klägeranwalt Herr Meinberg: Gesellschaftsrechtlich  erfolgte die Konstruktion seines Imperiums - geht nicht. Unsere Kanzlei macht das oft.

Beklagtenanwalt Herr Seelmann-Eggebert: Es geht um das Verständnis des durchschnittlichen Lesers. Den Vorwurf der Intransparents haben wir damals gemacht. Können das auch heute machen.

Klägeranwalt Herr Meinberg: ... .

Beklagtenanwalt Herr Seelmann-Eggebert: Wenn wir die Liste durchgehen ... Schadensfeststellung.

Der Vorsitzende: Für die Feststellung reicht das alle Mal

Beklagtenanwalt Herr Seelmann-Eggebert: ... .

Richter Dr. Korte: Wir sind sehr restriktiv bei der Schadensfeststellung. Wenn er sagt, bringt mir Geld und ich vermehre es, dann ... . Aber wenn man sagt Herr Schimmelbusch ist nicht o.k. Schadensersatz ... . Unterlassung ... Wenn eine Äußerung kein 186er ist. Finden, es ist ein ziemlicher Selbstgänger. Sind bei Tatsachen der Feststellung. Wenn er mit Schaden kommt, dann werden wir prüfen, ob er durch die Äußerung kam.

RS: Sehr interessant, wie das vom lebensfremden Gericht geprüft wird?

Der Vorsitzende: Wenn geschrieben steht, dass er ständig einen roten Ferrari fährt, fährt aber einen blauen, dann müssen wir überlegen. Wie können wir verfahren?

Beklagtenanwalt Herr Seelmann-Eggebert: Fangen Sie an.

Klägeranwalt Herr Meinberg: Hängt davon ab, wie Ihre Partei ... . Herrn Schimmelbusch geht es nicht darum das Äußerungsrecht auszunutzen und auch nicht darum, den 186er vertieft zu diskutieren. Wenn Bewegung möglich ist auf Ihrer Seite, dann ... .

Beklagtenanwalt Herr Seelmann-Eggebert: ... .

Richter Dr. Korte: Sollen wir einen konkreten Vorschlag machen? Unterlassungsverpflichtungserklärung zu 1 und 3. Bei 6 Vorentscheid Unterlassung.  Bei 7 "vornehmlich" unterstreichen. 6, 8, 9 wird Verdacht gelassen. Haben vielleicht nicht lang genug nachgedacht. Unterlassungsverpflichtungserklärung zu 10, 12, 14. Bei 15 das Wort ..., kann sein  - deckt sich nicht - ist ein Tippfehler.

RS: In der Sowjetunion wurde - so lautet eine Legende - ein Zeitungsredakteur erschossen, weil er in einer Zeitung den Tippfehler Sralin statt Stalin nicht gesehen hat. Das Wort Sralin gibt es im Russischen nicht,  assoziiert jedoch "Scheißer".

Richter Dr. Korte: Dann müsste eine Generalquittung 'rausspringen. Ob 5.000,00 Euro Geldentschädigung 'rauspringen? Unbedeutend ... .

Beklagtenanwalt Herr Seelmann-Eggebert: Keine Geldentschädigung. Kostenaufhebung.

Richter Dr. Korte: Geldentschädigung runter auf 10.000,00. ... schwere Unternehmens... .

Klägeranwalt Herr Meinberg: Wenn Schadensersatz und Geldentschädigung ausfallen, dann Kostenaufhebung.

Richter Dr. Korte: Mit der Kosten... fischen wir ganz im Dunkeln wegen den 5 Millionen Schadensersatz. So dass keiner bei der Kostenentscheidung als Verlierer herauskommt.

Der Vorsitzende: Wenn der Kläger zum Wert kommt. Dr. Meinberg im Sinne der heutigen Erörterung vortragen. Dann machen wir einen neuen Termin.

Mit den Parteivertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassen erörtert. Beschlossen und verkündet: Der Klägervertreter kann weiter vortragen bis zum 28.03.08. Der Beklagtenvertreter kann darauf bis zum 25.04.08 erwidern. Dann bin ich in Urlaub. Schwierig. 23.05? Sind wir voll besetzt. GFuckedn Artikel 5 und 2.

Klägeranwalt Herr Meinberg: Streitwertberichtigung.

Der Vorsitzende: Heute? Nein. Gucken erst. Der Klägervertreter stellt die Anträge aus der Klage vom 05.10.07. Der Beklagtenvertreter beantragt Klageabweisung. Beschlossen und verkündet: Das was wir an Schönheiten haben.

Ein schönes Wochenende.

IXION GmbH & Co. KG vs.  labournet.de e.V. u.a. - Kapitalist kein verbotenes Schimpfwort                    

Die Sache 324 O 585/07 IXION GmbH & Co. KG  vs. labournet.de e.V..  und Mag Wompel als verantwortliche Redakteurin interessierte die Öffentlichkeit. Der Saal war gefüllt. Draußen viele Journalisten. Vor dem Gerichtsgebäude wurde protestiert.

Ein Hamburger Metallunternehmen klagte gegen ein sozialkritischen Internet-Portal.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Haben gestern viel Post gekriegt. Wir meinen, dass die Klage nicht aussichtsreich ist. Rubrum wegen Fluchtgefahr. ... in Freiheit. Was wir heute und gestern Abend bekommen haben, nach halb eins, so ist der Stand der Dinge, dass das nicht ausreicht aus mehreren Gründen. Schon deswegen, weshalb die gesamten Texte. Weshalb keine anonymen Texte. Die Presse ist nicht verpflichtet, die Informanten darzulegen, insoweit ist die Klage aussichtsreicher. Ja. Nach dem Stand der Dinge können wir in den Texten als Gesamtbild keine Persönlichkeitsrechtsverletzung erkennen. Es sind wahre Tatsachen. Es gibt auch kein Geheimhaltungsinteresse. Es geht um den Begriff Kapitalismus und Erpressung. Sehen wir als zulässig an. Es ist ein zulässige Meinungsäußerung. Der Leser erhält nicht den Eindruck, dass es sich um Erpressung im strafrechtlichen Sinn handelt. Ziffer 5. Haben den Aufruf nicht gefunden.

Richter Dr. Korte: Auf Kontaktaufnahme zur Redaktion, und noch der Vorbehalt, dass zu prüfen, besteht kein Anspruch. Soweit ist der Streitstoff zu beurteilen, der uns bis gestern vorlag. Was wir gestern erhalten haben, wissen wir nicht, wie das zu beurteilen ist. Halsabschneider, Blutsauger. 170.000  Euro Schadensersatz.

Klägeranwalt: Habe nach dem letzten Schriftsatz nicht das gesamte, sondern 2 und 3 zurück genommen, sondern nur Einzeltexte. Zur Erpressung: Das ist strafrechtliche Schmähung. Die Mitarbeiter haben keinen Anlass ... . Die Arbeitnehmer ... wurde saniert ... sind nicht angegangen worden. ... Sanierungskonzept ... . Wenn dann anonym von Erpressung und Kapitalisten gesprochen wird, .. . Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Aber das Unternehmen muss sich das nicht gefallen lassen. Die Klägerin ist mundtot gemacht worden, als Blutsauger bezeichnet. Deswegen haben wir die Klage eingereicht.

Beklagtenanwalt Herr Mundt: Ich weiß nicht, ob es sich lohnt um den Begriff Kapitalismus zu streiten. Die Schriftsätze bedeuten eine neue Klage.

Klägeranwalt: Es ist eine Klageänderung, die auf neuen Tatsachen beruht.

Der Vorsitzende: Wie soll verfahren werden? Anträge werden gestellt.

Klägeranwalt: Anträge nach dem letzten Schriftsatz.

Beklagtenanwalt Herr Mundt: Habe den Schriftsatz per Telefax erhalten. Sonst habe ich nichts.

Der Vorsitzende: Der Beklagtenvertreter erhält Durchschriften der Schriftsätze vom 28.02.08. Der Beklagtenvertreter überreicht Schriftsatz vom 27.02.08. Der Klägervertreter erklärt, dass er dieses als Fax erhalten habe, er braucht keine beglaubigte Abschrift.

Anträge werden gestellt. Verspätungsrüge. Beschlossen und verkündet: 1. Der Beklagtenvertreter kann  auf den Schriftsatz vom 28.02.08 bis zum 28.03.08 erwidern.. 2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 02.05.08, 9:55 in diesem Saal.

Wir werden nochmals prüfen, ob wir über das Ziel hinaus geschossen sind.

13.06.08: Das Gericht war mit der Einstweiligen Verfügung wohl über das Ziel hinausgeschossen.
Verkündung: Die Klage der Fa. Ixion gegen das LabourNet wird in allen Punkten abgewiesen. Komplizierte Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Urteil  Az.: 324 O 585/07

Kommentar vom Beklagtenanwalt, Herrn Alain Mundt: "Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg kann noch nicht abschließend bewertet werden, da eine Urteilsbegründung noch nicht vorliegt. Eines kann aber schon jetzt gesagt werden: Kapitalist ist kein Schimpfwort. Das Landgericht Hamburg hält es zu Recht für zulässig, wenn im Rahmen betrieblicher Auseinandersetzungen Teile der Belegschaft die Betriebsleitung als Kapitalisten bezeichnen. Auch wenn dieses bewusst negativ gemeint ist. Zudem hat es das Landgericht offenbar für rechtens erachtet, die Drohung mit Arbeitsplatzverlust und Insolvenz, wenn von der Belegschaft keine erheblich verschlechterten Arbeitsbedingungen akzeptiert würden, als Erpressung zu bezeichnen. Es hat offenbar zudem dem Quellenschutz, hier in Form von Informanten aus der Belegschaft, einen hohen Wert beigemessen.

Dagegen führt aufgrund einer Anzeige der Geschäftsleitung von IXION die Staatsanwaltschaft seit fast einem Jahr ein Ermittlungsverfahren in dieser Sache wegen Beleidigung gegen die Chefredakteurin des Labournets. Die Staatsanwaltschaft Bochum hat daher jetzt unverzüglich das Ermittlungsverfahren mangels Tatverdachts einzustellen."

Siehe auch

Dietrich Hoth vs. Piesch   - 10. SS-Panzerdivision                  

In der Sache  324 O 1036/07 Dietrich Hoth vs. Willibald J. C. Piesch war der Saal ebenfalls fast voll. Es ging um das leidige Thema die NSdAP- Mitgliedschaft und SS-Angehörigkeit als Minderjähriger [Fünzehneinhalbähriger] kurz vor dem Krieg. Der Kläger war angeblich Angehöriger der 10. SS-Panzerdivision Frunsberg und Mitglied der NSdAP.

Ob das stimmt, soll die Zensurkammer entscheiden. Wir wissen inzwischen, dass es bei den Verhandlungen nicht auf die materielle Wahrheit ankommt.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Die Parteien verwöhnen mich mit Sachverhalt. Wie der Kläger das beantragt, das Pauschalverbot, so möchten wir das nicht. Der Kläger sei Angehöriger der 10. SS-Panzerdivision gewesen. Wir halten die Äußerung für 186 ....

StGB § 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Da ist die Beklagtenseite am Zuge, zu beweisen. Bei uns ist es so, dass die Beklagte die Richtigkeit der Äußerung beweisen muss. Wann war das?

Beklagtenanwalt Herr Jan Meier: Die Auskunft vom Bundesarchiv Berlin reicht nicht?

Der Vorsitzende: Das diskutieren wir noch, ob es noch zusätzliche Punkte als Beweis gibt.

Beklagtenanwalt Herr Jan Meier: Habe mit Herrn Piesch gesprochen. Es gibt das Arbeitsbuch im Vier-Augen-Gespräch mit dem Kläger [Dietrich Hoth] und die Auskunft von der Behörde [Bundesarchiv].

Beklagter Herr Piesch: Das Gespräch war nach dem Notarbesuch. Wir führen zurück mit seinem PkW Mercedes. Ich pfiff ein SS-Lied. Herr Hoht fragte aufgeregt, woher kennst Du das Lied? Ich fragte, woher kennst Du es? Es sagte, ich war dabei bei der Frunsberg, 10. SS-Panzerdivision. Hat das sehr bedeckt gesagt. Es war für mich damals nicht von Belang. Es war ein Gespräch zwischen dem stellvertretenden Vorsitzenden [Piesch] und dem damaligen Landesverbandsvorsitzenden [Roth].

Der Vorsitzende: Wann war das?

Beklagter Herr Piesch: 2000, 2001 oder 1999.

Der Vorsitzende diktiert: Der Beklagte erklärt, auf einer Fahrt mit dem Fahrzeug des Klägers, einem Mercedes 2000, vielleicht auch 2002, hat mir der Kläger erklärt, dass er Mitglied der 10. Panzerdivision  ... gewesen war. Haben Sie vorher ... ?

Beklagter Herr Piesch: ... .

Der Vorsitzende: Müssen Sie sich erklären.

Beklagtenanwalt Herr Jan Meier: Sie haben erklärt, kann auch 1999 gewesen sein.

Der Vorsitzende diktiert: Der Beklagte erklärt, dieser Vorgang kann auch 1999 gewesen sein.

Klägeranwalt Herr Richard Seelmaecker: Ich rüge, dass dieser Vortrag unsubstantiiert ist. Kann mit meinem Mandanten darüber nicht sprechen.

Der Vorsitzende: War er Angehöriger der 10. SS Panzerdivision ?

Klägeranwalt: Nein. Er war auch nicht Mitglied der NSDAP.

Der Vorsitzende: Wie erklären Sie die Anlage B1?

Klägeranwalt Herr Richard Seelmaecker: Sehen Sie am Geburtsdatum. Da hat jemand einen Sammeleintritt abgegeben. Er hat das Geburtsdatum um zwei Jahre vordatiert. Es war zum Führergeburtstag. ... . da sind die Historiker sich einig. Es fehlt die Unterschrift. 

Der Vorsitzende: Was mir aufgefallen ist: Die 25 ist [im Schreiben des Bundesarchivs] fett gedruckt..

Klägeranwalt Herr Richard Seelmaecker: Ja. Er ist 27  geboren. Das kann dezidiert vorgetragen werden, wie die Geschichte sich damals zugetragen hat.

Der Vorsitzende Herr Richard Seelmaecker: Wie ist es mit der Frau?

Klägeranwalt Herr Richard Seelmaecker: Ein NSDAP Arbeitsbuch hatte er auch nicht.

Der Vorsitzende: Was ist das?

Klägeranwalt Herr Richard Seelmaecker: Das ist der NSDAP-Ausweis. Hat er sich nicht geäußert.

Im Zuschauerraum wird gelacht. Das NSDAP-Arbeitsbuch wurde in den Stasi-Akten gefunden, bekam die Pseudoöffentlichkeit zu hören.

Beklagter Herr Piesch: Zum Alter: Man hat ihn jünger gemacht.

Beklagtenanwalt Herr Jan Meier: Nach unseren Informationen ist der Kläger 1927 geboren. Es gab damals die Möglichkeit, es wurde ermöglicht, auch mit 17 Jahren Anträge zu stellen. Anträge wurden nicht bearbeitet, wenn diese nicht unterschrieben waren. Das hat uns das Bundesarchiv bestätigt.

Der Vorsitzende diktiert: ... Im Übrigen haben wir nicht bestreiten können, dass am Geburtstag des Klägers jemand anderes geboren ist mit gleichen Namen. Zur Frage 3.

Beklagter Herr Piesch: Es gab ein Ermittlungsverfahren. ... Es ist anständiger, wenn er ein Wort mit uns spricht. Er ist ohne Abschied aus dem Verband ausgeschieden am 01.01.2005. Er ist Abgeordneter der Bürgerschaft in Hamburg.

Klägeranwalt Herr Richard Seelmaecker: Ist überhäuft worden mit Strafanzeigen. ... . Es gab keine Notwendigkeit. Wenn es eine Forderung über 55.000,00 Euro gab, dann nur gerichtlich ... .

Der Vorsitzende: Möchte mich kurz mit meinen Kollegen beraten

Die Richter ziehen sich zurück in ihr Richterzimmer.

Der Vorsitzende nach Wiedereintritt: Frau Brenker. Der Beklagte erklärt persönlich weiter, es ist durchaus zutreffend, dass er, der Kläger auch gegenüber Frau Brenker geäußert habe, sein altes NSDAP-Arbeitsbuch in seiner Akte wieder gefunden zu haben. Mir gegenüber hat er erklärt, es handle sich um das NSDAP-Arbeitsbuch. Sie [Klägeranwalt] müssen vortragen, ob es wahr ist oder nicht, dass er sich selbst so geäußert hat.

Klägeranwalt Herr Richard Seelmaecker: Arbeitsbuch hatte er, kein NSDAP-Arbeitsbuch.

Der Vorsitzende: Der Kläger muss sich dann erklären. Mit den Parteivertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Anträge werden gestellt.

Klägeranwalt Herr Richard Seelmaecker: Verbieten zu behaupten, er war Mitglied der 10. SS-Panzerdivision. Und auch verbieten zu behaupten, dass er ein NSDAP-Arbeitsbuch hatte.

Der Vorsitzende: Die Kammer weist darauf hin, dass sie den Vortrag der Beklagtenseite bezüglich der Mitgliedschaft in der 10. SS-Panzerdivision und auch des NSDAP-Arbeitsbuches als relevant erachtet. Der Kläger muss sich schon  indiziert dazu äußern, ob die Äußerungen wahr sind, oder, ob er sich so geäußert hat. Der Klägervertreter bittet um eine Schriftsatzfrist.

Beschlossen und verkündet: 1. Der Kläger kann sich auf den Hinweis der Kammer bis zum 20.03.08 vorbereiten.. 2. Termin für die Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 25.02.08, 9:55 h in diesem Saal.

Vielen Dank.

RS [Kommentar]: Der Kläger klagte auf Unterlassung und Entschädigung. Verhandelt wurde lediglich die Unterlassung. Weshalb eigentlich? Was war im Vorfeld geschehen? Weshalb wehrt sich der Kläger so vehement gegen seine ihm zugemutenten Entscheidungen als Fünfzehn- bis Siebzehnjähriger?

 

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Sieg von Täve Schur Audio (Kommenter Hans-Florian Oertel)

Heinz Florian Oertel vs. Hofmann Verlag GmbH & Co. KG                     

Die Sache 324 O 849/07 Heinz Florian Oertel  vs. Hofmann Verlag GmbH & Co. KG war die zweite, in der der beliebte Sportkommentator und begnadete Journalist sich auf Wahrheitssuche in die bekannteste Zensurkammer Deutschlands begibt. Die erste Sache erlebten wir am 23.03.07 und berichteten darüber.

In der Wikipedia wird gut über den Kläger geschrieben:

Er moderierte und erfand viele TV-Sendungen, so beispielsweise „Schlager aus Berlin“, "Ein Kessel Buntes“ oder "Porträt per Telefon". In der letztgenannten Sendung unterhielt er sich ab 1969 in rund 250 Folgen jeweils 45 Minuten lang live mit prominenten DDR-Bürgern, vor allem Sportlern, Künstlern und Wissenschaftlern. Zu seinen bekanntesten regelmäßigen Sendungen im Radio zählte „Hehehe - Sport an der Spree“ im Berliner Rundfunk. Er schrieb darüber hinaus auch rund 40 Jahre lang Kolumnen für die „Lausitzer Rundschau“ und 25 Jahre lang für die „Berliner Zeitung“.

Das Corpus Delicti (vollständiger streitgegenständlicher Text)

Giselher Spitzer: Sicherungsvorgang Sport. Das Ministerium für Staatssicherheit und der DDR-Spitzensport. (Schriftenreihe des Bundesinstituts für Sportwissenschaft, 97). Schorndorf: Hofmann 2005, 704 S., ISBN 3-7780-8971-4, 55,80 EUR

Weshalb bedient sich dieser gute Mann umstrittener Zensuranwälte? Ein Beschöniger der Vergangenheit?

Der Beklagtenanwalt begrüßt den berühmten Sportkommentator und Journalisten und entschuldigt sich zugleich: Mit dem Mandanten der Gegenseite darf ich mich nicht unterhalten.

Oertel-Anwalt Herr Peter-Michael Diestel: Weil er Krüger und mich als Anscheisser kennt.

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Wir sind der Meinung, dass die in Bezug genommenen Passagen den Verdacht erwecken, in ihrer Gesamtheit zu diesem Verdacht führen, dazu führen, dass der Kläger bewusst mit der Staatssicherheit zusammen gearbeitet hat. Es geht um die Verdachtsberichterstattung. Es gibt die Reichstagsbrandentscheidung. Wir meinen, dass auch ein wissenschaftlicher Beitrag ordentlich recherchiert sein muss.

Insofern sind wir mit dem Kläger der Meinung, dass wenn ein Verdacht geäußert wird, die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung eingehalten werden müssen. Wenn dem so ist, dann meinen wir, dass diese Grundsätze nicht eingehalten sind. Der Autor selbst erklärt zu den Akten:  ... Der Kläger wurde nicht angeheuert.

Das mit der verspäteten Geltendmachung lassen wir. Nach all diesen Dingen halten wir die Klage für aussichtsreich.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Weberling: Zu "bewusst mit der Stasi zusammen gearbeitet": Schon die Überschrift [Problematik fehlender oder „gereinigter" IM-Akten am Beispiel von Volker Kluge und Heinz-Florian Oertel] spricht dagegen: Hatte ... . Dann wird über den Kläger aus der Sicht der Firma berichtet, und es gibt nur den einen Satz: ... ein Mitarbeiter der Staatssicherheit". Es wird erklärt, dass auf Grund der exponierten Stellung die Staatsicherheit sich für ihn interessierte. ... das wird entsprechend thematisiert. Dass es zu den DDR-Zeiten viele lose Kontakte zu der Staatssicherheit gab, steht außer Frage. Es heißt, IM (Informeller Mitarbeiter) kann nur der gewesen sein, der sich konspirativ mit Mitarbeitern der Staatssicherheit traf. Es steht nicht, dass Herr Heiz Florian Oertel im Rahmen des Systems tätig war. ... Dass dieser Brief auch außerhalb der Grenze ... , ... , dass Kontakt da war. Wenn man raus wollte aus der DDR, gab es Kontakt. Ist das falsch?

Heinz Florian Oertel: Es ist lächerlich. Ich hatte keinen Kontakt mit der Staatssicherheit, sondern mit dem Redakteur und der Reisestelle. Ich würde gern geschlossen etwas sagen. Ich habe niemals willentlich und wissentlich mit der Staatssicherheit zusammen gearbeitet. Ich kannte deren Rolle. Dass mit mir viele Leute .... kontaktierten, dass wusste ich. Die gereinigte Akte ließ ... , nicht wegen, .... sondern ... Frauen ... .  Das hätte dem Schreiber des Buches alles bekannt werden können. Das ist der Grund, weshalb wir hier sitzen. Ich bin im 81zigsten Lebensjahr. Dass das Buch in allen Bibliotheken steht, ist eine Demütigung. Weshalb hat der Schreiber mit mir keinen Kontakt aufgenommen? Das Buch hat er 2006 veröffentlicht. 2002 ein Schreiben von der Gauckbehörde erhalten: Nach der Aktenlage ist nichts ersichtlich. Ich bedaure die andere Sichtlage. 2006 wurde das noch mal bestätigt.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Weberling: Kann man das ins Protokoll nehmen.

Der Vorsitzende diktiert: Der Kläger erklärt, er habe niemals wissentlich und willentlich mit der Stasi Kontakt gehabt.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Weberling: Ich kenne die Auffassung der Kammer. Möchte das trotzdem ins Protokoll haben.

Oertel-Anwalt Herr Dr. Sven Krüger versucht, Anwalt Prof. Dr. Weberling ins Wort zu fallen.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Weberling: Enthalte mich jeden Kommentars. Im OPK steht, dass Sie [Herr Oertel] viele Berichte geschrieben haben. Mir fehlt das Verständnis, wie kann man aus dem Buch konkret herauslesen. dass Sie bewusst und wissentlich mit der Stasi zusammen gearbeitet haben?

In diesem Zusammenhang wird die Reichstagsbrandentscheidung des BGH diskutiert.

Oertel-Anwalt Herr Dr. Sven Krüger: Esra passt.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Weberling: ... hat gesagt, wenn jemandem fortwährend ein Text vorgeworfen wird ... . Haben wir nicht getan. Reicht es für den BGH, ob ein wissenschaftliches Werk ... . Man kann darüber streiten. Wir haben niemals gesagt, wissentlich und willentlich. Wir sind nicht absolut. Auch da sind die Grundrechte mit dem Persönlichkeitsrecht abzuwägen. Was ist schlimm ... ? Sie sagen, Sie haben keinen Kontakte gehabt. Was ist da ehrenrührig?

Heinz Florian Oertel: Weil es eine Lüge ist. Was ist ehrenrührig, wenn ein Stasioffizier 'reinschreibt? Was ist ehrenrührig, wenn bei der Passkontrolle ... ? Das eine, was Herr Spitzer geschrieben hat ... .

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Weberling: Dass Sie Vergünstigungen hatten? Sie haben eine Berichterstattung gemacht so, dass Sie nach dem Westen fahren konnten.

Oertel-Anwalt Herr Dr. Sven Krüger: Sie konstruieren den eigenen Sachverhalt. Was behauptet wird, ist nicht, dass es eine merkwürdige Aktenlage gibt, sondern, es wird der Eindruck erzeugt, dass der Kläger Stasi-IM war.

Oertel-Anwalt Herr Dr. Sven Krüger hebt eine Bild-Zeitung hoch.

Oertel-Anwalt Herr Dr. Sven Krüger setzt fort: Herr Oertel wurde mit der OPK-Akte nicht verfolgt und wird  nicht vernichtet. Auch keine Werbung als IM. Wie kommen Sie darauf? Auf diese Art und Weise wird zwingend der Eindruck erweckt, [dass Herr Oertel IM war ]. Eine unbewusste Werbung kann es nicht gegeben haben. Aus der Akte ergibt sich, dass Herr Oertel mit einem MfS-Offizier ein gutes Vertrauensverhältnis gehabt hatte. Da kann nur der Eindruck entstehen. dass ...  . Ein Vertrauensverhältnis gab es nicht. Spitzer schreibt, nur die Art, der Umfang, das Ausmaß seien verschleiert worden. Warum soll das nicht ehrenrührig sein? Er schreibt, Oertel hätte sich mit einem Personalbogen bei der Stasi beworben.

Aus dem Buch: Es verwundert, dass ein offensichtlich handschriftliches Original von Oertels „Personalbogen“ vom 29 4.1956. mit Unterschrift ergänzt am 20.4.1959 in die Akte kam. In der handschriftlichen Seitenzählung sind das die Seiten 1-7 der „Aktenbeifugung“3. Zu erklären wäre das Vorhandensein des Personalbogens, wenn es sich um einen Einstellungs-„Kader“ für das Ministerium für Staatssicherheit handeln würde Weitere Hinweise, die eine Bewerbung für das MfS nahe legen würden, sind nicht archiviert worden oder waren nicht eingereicht.

Oertel-Anwalt Herr Dr. Sven Krüger setzt fort: Er hat einen Personalbogen beim Sender abgegeben, niemals bei der Stasi. Wird suggeriert, hier habt ihr den Fragebogen, möchte bei ihnen arbeiten. Wenn ein Journalist gründlich recherchieren muss, dann ein Wissenschaftler erst recht.

Herr Oertel sagt von den hundert Journalisten, waren fünf bis sechs Stasimitarbeiter. Wo sind diese? Steht nicht im Buch. Ein Historiker, der keine Primärquellen sichtet, keine Zeitzeugen befragt, ist kein Wissenschaftler.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Weberling: OPK... . Das heißt er war kein GMS. Spitzer schreibt über das Problem zur Aktenlage, zum Fragebogen.

Oertel-Anwalt Herr Dr. Sven Krüger: Zum Fragebogen schreibt er, wenn das MfS Interesse hatte ... .

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Weberling: Wenn Sie [Herr Krüger] meinen, Wissenschaftler müssen gründlicher arbeiten, müssen mehr recherchieren als Journalisten, .... . Zeitzeugen sind befragt worden. Deswegen wurden Primärunterlagen genutzt.

Oertel-Anwalt Herr Dr. Sven Krüger: Dieser Fall gibt mir keinen Grund, ... .

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Weberling: Die Zeitungen haben nichts mit dem Buch zu tun. Sie sind in Ihrer Klage schriftlich nicht sauberer. Herr Spitzer hat eindeutig gesagt, das habe ich nicht gesagt.

Oertel-Anwalt Herr Dr. Sven Krüger: ... 1974 ..., dass er sich handschriftlich bei der Stasi beworben habe.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Weberling: Es gibt das Anerkenntnisurteil. Wo finden Sie den Fragebogen?

Heinz Florian Oertel: Der Vorsitzende Richter hat mir das Wort erteilt. Möchte was sagen zur wissenschaftlichen Arbeit und zur Deutschen Geschichte. Alle Unterlagen, die es zu mir gibt, liegen bei allen Redaktionen. Ich war mehrere Jahre Dozent für Rhetorik an der Göttinger Universität. Bin dort mit Historikern zusammen gekommen. Weshalb hat Ihr Mandant nicht die offiziellen Dokumente genutzt, das Urteil der Gauck-Behörde?

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Weberling: Wir sind hier bei einer Kammer, die die Aussage der Behörde nicht besonders hoch schätzt. Deswegen gibt es ein eigenes Urteil.

Der Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassen erörtert. Beschlossen und Verkündung. Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 04.04.08, 9:55 h in diesem Raum.

Ein schönes Wochenende.

04.04.2008:  Urteil: Die Beklagte wird verurteilt zu unterlassen, durch eine bestimmte Passage den Verdacht zu erwecken, der Kläger habe als  IM (Inoffizieller Mitarbeiter) oder GMS ( Gesellschaftlicher Mitarbeiter (für) Sicherheit) mit der Stasi zusammengearbeitet. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtstreits zu tragen. Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarkeit.

Kommentar zur Zusammenarbeit mit der Stasi

Wieder wird ein kleiner Teil der DDR-Geschichte in den Hamburger Gerichtsräumen geschrieben, von den Richtern und den klagenden Anwälten im Bewusstsein, dass die Richter nicht über die objektive Wahrheit entscheiden, sondern über die juristische.

Was heißt wissentlich und willentlich? Die Stasi war überall, sie interessierte sich für alles und mischte überall mit. In diesem Kontext hatte jeder Kontakt zur Stasi und deren Mitarbeitern. Das wussten alle Bürger der DDR. Es gab nicht wenige DDR-Bürger, welche bei der leisesten Vermutung, dass es sich bei dem Gesprächspartner um einen möglichen Stasi-Kontaktmann oder Stasi-Mitarbeiter handelte, die Gespräche abbrachen, nichts erzählten, diese Menschen mieden. Sie verzichteten auf alle Privilegien, erhielten sie welche, waren sie unsicher, einen Fehler gemacht zu haben.

Betriebsdirektoren,  technische Direktoren, Parteisekretäre, in der Öffentlichkeit stehende Personen, die öffentliche Meinung beeinflussende Personen hatten alle Kontakt mit Stasi-Mitarbeitern.

Machte man Karriere, wusste man das und nahm das in Kauf, also wollte man es auch.

Die Formen "wissentlich" und "willentlich", definiert von den Hamburgern Richtern, dient nicht der  Geschichtsbewältigung von Diktaturen, sie verschleiert und stützt die verantwortlichen Mitläufer wissentlich und willentlich.

Gerichtssäle sind die falschen Stellen zur Aufarbeitung von Unrecht.

Jeder kann sich sein eigenes Bild darüber machen, ob in dem Buch Herrn Heinz Florian Oertel vorgeworfen wird, mit der Stasi bewusst gegen andere zusammen gearbeitet zu haben.

Stella Deetjen  Video

Back to Life e.V.   Video

Back to Live e.V. und Stella Deetjen vs. Hettlage                     

In der Sache 324 O 979/07 Back to Life e.V.. und Stella Deetjen  vs. Hettlage haben wir Stella Deetjen  aus Benares (Indien) persönlich erlebt. Sie wird als das gesehen, was die  Mutter Teresa für Kalkutta und  Karlheinz Böhm für Äthiopien sind.

Es ging wohl um den Beitrag im österreichischen Spiegel www.profil.at Ausgabe 31.

Zum Hintergrund des gerichtlichen Streits finden wir einiges in monaba.de. Zur Tätigkeit des Vereins. Hier eine Filmgalerie.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Ja, die österreichische Rechtslage. Wie haben Schriftsätze und die Eidesstattliche Versicherung von Herrn Hettlage. Ja, wir haben es mit verschiedenen Äußerungen zu tun. Wenn wir zu einer Bestätigung in irgend einer Form kommen sollten, dann nur Deutschlandweit. Dann. Mann könnte daran denken, dass die wiedergegebenen Passagen nicht den Eindruck erwecken konnten. Es geht um den Kontext, um die Passagen, die davor stehen. ... endet mit dem letzten Satz. Das deutsche Institut für soziale Fragen gibt das Gütesiegel für Hilfsorganisationen. Wenn wir uns nur die Antragsgegner zu 2 und zu 3 ansehen, dann doch nicht, dass man sich bemüht hat. Vielleicht schnurren lassen. Eher deutlich neigen wir dazu zu bestätigen, dass die Antragstellerin reisen würde nach Indien ... Heißt nicht, dass sie nur ausreist, wenn das große Medienspektakel angesagt ist.

Bei Anlage 8 müssen wir zu Stolpe kommen. Ein durchschnittlicher deutscher Leser weiß nicht, was ein Sari ist.

Beklagtenanwalt: Ist überwiegend blau. Aber das Licht ist so golden. Bei Sonne sieht man das Licht golden glänzen. Es waren nur drei goldene Fäden. Sie sagt es ist Kredit gefährdend  und Ruf schädigend.

Stella Deetjen: Es waren insgesamt drei Leute. Bin einfach mit auf dem Boot gefahren. Macht jeder Tourist. Das ist wie in Deutschland das Kaffeetrinken.

Der Vorsitzende: Wir hatten mehrere Fälle. Das OLG prüft erst das Deutsche Recht. ... Dann heißt es, monatelange Abwesenheit. kommt erst, wenn die Medien da sind.

Beklagtenanwalt: Frau Simonis ... .

Klägeranwalt: Es heißt, hatte einen blauen Sari und wird begleitet von einer Pressemeute. Sie führt hinters Licht, um Spenden zu sammeln.

Stella Deetjen: Mache keinen Presserummel. Setze das für die Kinder ein.

Klägeranwalt: Am Ufer eine Straßenklinik,  am Ufer behandelte sie ... .

Stella Deetjen: Kann zeigen, wie wir Maden aus den Füßen, aus der Nase ziehen bei diesen Leprakranken.

Die Klägerin erklärt, was Lepra ist. Man kann das sich in der Filmgalerie ansehen.

Wir machen die Wundbehandlung. Die Leute kleben auf der Straße. Sobald die Wunde auf den Knochen trifft, .... . Wir haben Wundbehandlung angeboten. Es sind Bettler, laufen dort herum, wo es Geld gibt. Man kann einem Bettler nicht einhundert Tabletten geben, würde diese gleich einnehmen. Habe Patientenakten geführt. Das ist wichtig,  ist nicht medizinisch. Die Leprakranken dürfen nicht mehr ihren Namen tragen, dürfen ihn nicht nennen. Sie werden bis in den Tod geächtet. Es geht um die menschliche Würde. Niemand wird mit Lepra geboren. Sie hatten alle ihre Ehre. Manche habe ich eingestellt. Man führt sie zurück in ihre Familien, die natürlich sie noch lieben. Hühnereier dürfen sie verkaufen. Habe mir nicht Mal Handschuhe angezogen. Haben HIV, Tuberkulose, Natürlich musste ich mich auch schützen. Unser Projekt heißt "Zurück ins Leben."

Beklagtenanwalt: Wir sind der Auffassung, es muss österreichisches Recht angewandt werden. Es entsteht nicht der Eindruck, sie haben sich beworben.

Der Vorsitzende: Sollen wir entscheiden?

Beklagtenanwalt: Wäre gut.

Der Vorsitzende: Unterlassungsverpflichtung abgeben zu b  und c.

Klägeranwalt: : Da Sie so und so entscheiden müssen. Kosten bei den Antragsgegnern.

Der Vorsitzende: Folgende Gedanken: Wir halten den Widerspruch nicht für sehr aussichtsreich, bei "fährt nur hin, wenn sich Medien ansagen. Sie hat keine Straßenklinik aufgebaut.."

Die Klägerseite verlässt den Saal zwecks Beratung. Klägeranwalt nach Widereintritt: Möchten das entschieden haben.

Der Vorsitzende: Beschlossen und verkündet: Der Antragsgegnervertreter beantragt, die Einstweilige Verfügung aufzuheben und den zu Grunde liegende Antrag zurück zu weisen. Der Antragsteller beantragt, die Einstweilige Verfügung mit der Maßgabe zu bestätigen, dass beim Antrag zu a die beiden Sätze, die vor dem in Bezug genommenen Stellen stehen, hinzugefügt werden.

Dürfen wir an Dienstag entscheiden?

Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung wird verkündet am Dienstag, den 04.03.08 um 12:00 h im Raum B332.

04.03.08: Urteil: Die Einstweilige Verfügung vom 01.12.07 wird mit bestimmten Maßgaben bestätigt.
Den mehreren Beklagten wird verschiedenes für das Gebiet der BRD verboten; u.a.
zu schreiben, von einer Organisation sollte man mehr Transparenz auf der Homepage erwarten,
den Eindruck zu erwecken, Frau Stella Deetjen hätte sich um ein Gütesiegel beworben,
zu behaupten, Frau Stella Deetjen reise nach Indien nur wenn Medien dabei sind,
sie hätte keine Straßenklinik in Benaras aufgebaut.

Die Antragsgegner haben die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.

 

Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen]                            

"Ein Mal Plus, ein mal Minus. Die Frage ist, wie ist Drittens?"

"Diese Punkte sind unter einer Decke."

"Klage plus."

"Das gleiche gilt für Ziff. 16. Da läuft 17 nicht anders."

"Beschlossen und verkündet: Das was wir an Schönheiten haben."

"Wir werden nochmals prüfen, ob wir über das Ziel hinaus geschossen haben."

"Die Parteien verwöhnen mich mit Sachverhalt."

"Vielleicht schnurren lassen."

Zensorensprache, denn es wird vorausgesetzt, dass es sich um den Kläger handelt:

"Aussichtslos."

"Eher nicht aussichtsreich."

"Plus, also aussichtsreich."

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am
17.06.08
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