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Buskeismus

Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren

Autor: Rolf Schälike


 
Bundesverfassungsgericht
Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Presserecht
 
Prinz Ernst August von Hannover gegen Axel Springer Verlag
LG HHAz.: 324 O 137/98 Urteil v . 29.05.1998
HansOLG Az.: 7 U 82/98 Berufungsurteil, 08.09.1998
BVerfG1 BvR 1918/987 Verfassungsbeschwerde
Wird nicht angenommen
 
Gysi gegen den Bundestag - Gysi verlor - Beschluss vom 27.05.1998; Beschluss vom 30.06.1998
BVerfG Az.: 2 BvE 2/98 Beschluss vom 27.05.1998
Beschluss vom 30.06.1998
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird abgelehnt.
Pressemitteilung 1
Vom Verfassungsgericht zurückgewiesene bzw. als unzulässig verworfene Anträge von Gregor Gysi:
1. Der Beschluss des Antragsgegners zu 2. vom 8. Mai 1998 in dem Verfahren nach § 44b Abgeordnetengesetz zur Überprüfung des Antragstellers auf Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik und die Veröffentlichung des Beschlusses durch den Antragsgegner zu 1. als Bundestagsdrucksache 13/10893 verletzen die Rechte des Antragstellers aus Artikel 38 Absatz
1 Satz 2 des Grundgesetzes.
2. Der Antragsgegner zu 2. hat gegen die Abgeordnetenrechte des Antragstellers aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes, insbesondere seine Rechte auf freie Ausübung seines Mandates, auf Gleichbehandlung als Abgeordneter und auf ein faires Verfahren verstoßen, indem er
a) das am 9. Februar 1995 gegen den Antragsteller eingeleitete Verfahren gemäß § 44b des Abgeordnetengesetzes bis in den Bundestagswahlkampf 1998 ausdehnte,
b) im Unterschied zu allen anderen Verfahren nach § 44b Abgeordnetengesetz nicht eine Auskunft des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, sondern eine gutachtliche Stellungnahme und danach noch vier weitere Stellungnahmen des Bundesbeauftragten anforderte und entgegennahm, das Gutachten und die weiteren Stellungnahmen des Bundesbeauftragten zu immer neuen Vorverurteilungen des Antragstellers mißbrauchte und dadurch dem Antragsteller immer neue öffentliche Auseinandersetzungen aufzwang und seinem Ansehen schadete,
c) den Berichtsentwurf seines Sekretariates vom Juni 1997, der zum Ergebnis kam, eine Tätigkeit des Antragstellers für das Ministerium für Staatssicherheit sei nicht nachgewiesen, entgegen seiner in allen anderen Verfahren nach § 44b Abgeordnetengesetz eingehaltenen Praxis nicht zur Grundlage seiner Beratungen machte, sondern statt dessen seine vorläufigen Feststellungen vom 24. März 1998, die nach Anhörung des Antragstellers mit geringen Änderungen am 8. Mai 1998 zu den endgültigen Feststellungen wurden, aufgrund eines am 24. März 1998 gegen 11.30 Uhr den Mitgliedern des Antragsgegners zu 2. zugeleiteten, von den Berichterstattern der CDU/CSU-, SPD- und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Bundestagsfraktionen ohne Beteiligung der Berichterstatter der F.D.P. und der PDS und ohne Mitwirkung des Ausschußsekretariates gefertigten Entwurfes von 98 Seiten in seiner 1/2-stündigen Sitzung um 15.30 Uhr ohne inhaltliche Beratung und ohne Änderungen beschloß und die Gegenentwürfe der F.D.P. und der PDS, die beide eine Tätigkeit des Antragstellers für das Ministerium für Staatssicherheit als nicht nachgewiesen ansahen, ohne inhaltliche Beratung ablehnte, d) die Schlußerörterung mit dem Antragsteller am 21. April 1998 den Berichterstattern überließ und dadurch, sowie durch die selektive Berücksichtigung der Stellungnahmen des Antragstellers, insbesondere seiner Stellungnahme vom 26. März 1998, dem Antragsteller das rechtliche Gehör verweigerte und gegen die Richtlinien zum Verfahren nach § 44b Abgeordnetengesetz verstieß.
 
Prinz Ernst August von Hannover gegen FAZ - Foto
LG HH Az.: 324 O 697/97 Urteil v. 06.02.1998
HansOLG Az.: 7 U 48/98 Berufungsurteil v. 08.09.1998
BVerfG Az.: 1 BvR 1857/98 Beschluss v. 26.O4.2001
Das LG Hamburg hat im Anschluss an die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgterichts vom 26. April 2001 einerseits FOCUS mit Ernst August im Smoking Recht gegeben, andererseits aber das in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung veröffentlichte Kopfportrait für die Verlage überraschend missbilligt.
 
Ehrverletzung (Abwägung, Recherchepflicht) - Stolpe; "IM-Sekretär"; Siehe so genannte Stolpe-Entscheidung 1 BvR 1696/98
BGHR Zivilsachen>BGB>2. Buch §§ 241-853 Recht ... >§§ 433-853 Einzelne Schul... >§§ 823-853 Unerlaubte Han... >§ 823>§ 823 Abs. 1>Ehrverletzung

Persönlichkeitsrecht; Ehrenschutz; Unterlassungsantrag; Meinungsfreiheit
Abwägung, Recherchepflicht
BGH, Urt. v. 16. Juni 1998 – VI ZR 205/97
Zwar kann die Meinungsäußerungsfreiheit regelmäßig dann keinen Vorrang vor den damit kollidierenden Rechtsgütern Dritter beanspruchen, wenn der sich Äußernde vor Aufstellung der in die Meinungsäußerung eingebetteten Tatsachenbehauptung keine hinreichenden Recherchen über deren Wahrheitsgehalt angestellt hat. Die an diese Recherchepflicht, deren Erfüllung zur Darlegungslast des Beklagten gestanden hätte (vgl. BVerfGE 85, 1, 21; Grimm, NJW 1995, 1697, 1702), zu knüpfenden Anforderungen dürfen aber, gerade wenn es sich - wie hier - um Tatsachen handelt, die nicht aus dem Erfahrungsbereich des Äußernden stammen, nicht überspannt, insbesondere nicht so bemessen werden, daß die Funktion der Meinungsäußerungsfreiheit beeinträchtigt würde (BVerfG 85, 1, 21).
 
Franziska van Almsick gegen die Zeitschrift "das neue schnell und aktuell"
LG HH Az.: 324 O 520/96 Urteil vom 10. Januar 1997
HansOLG Az.: 7 U 202/96 Urteil vom 8. Oktober 1996
BVerfG 1 BvR 2073/97
zusammen mit 1 BvR 1861/93
1 BvR 1864/96
Beschluss v. 14.01.1998
1. Das Grundrecht der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) verlangt nicht, daß die Titelseite von Presseerzeugnissen von Gegendarstellungen oder Richtigstellungen freigehalten wird.

2. Es verstößt nicht gegen das Grundrecht der Pressefreiheit, daß der Anspruch auf Gegendarstellung weder das Vorliegen einer Ehrverletzung noch den Nachweis der Unwahrheit der Erstmitteilung oder der Wahrheit der Gegendarstellung voraussetzt.

3. Der Presse ist es nicht verwehrt, nach sorgfältiger Recherche auch über Vorgänge oder Umstände zu berichten, deren Wahrheit im Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht mit Sicherheit feststeht. Die Pflicht, Tatsachenbehauptungen zu berichtigen, die sich als unwahr erwiesen haben und das Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) des Betroffenen fortwirkend beeinträchtigen, schränkt die Pressefreiheit nicht unangemessen ein. mehr>>
 
Bundesverfassungsgericht
Verzeichnis
 324 O 416/04 Rechtsanwalt gegen Rolf Schälike (I)-> Einstweilige Verfügung -> Klagebegehren -> Vergleich - Berichtsertattung im Internet verboten
 324 O 620/03 Rechtsanwalt gegen Rolf Schälike (I) - Berichterstattung im Internet verboten. Siehe Haupsacheverfahren (Az. 324 O 416/04)
 BVerfG Az. 1 BuR 1264/02 Rechtsberatung in den Medien erlaubt
 324 O 495/01 Gysi gegen DIE WELT - Auch BVerfG befürwortet Gegendarstellung: Beschluss 1 BvQ 36/1 vom 30.08.2001
 324 O 488/01 Gysi gegen DIE WELT - Auch BVerfG befürwortet Gegendarstellung: Beschluss 1 BvQ 35/01 vom 24.08.2001
 324 O 391/00 Fokus gegen Spiegel
 324 O 329/00, 1 BvQ 22/00 Gysi gegen Spiegel -  1 BvQ 22/00 Antrag von Spiegel auf Aussetzung abgelehnt
 324 O 169/99 Prinz Ernst August von Hannover gegen Heinrich Bauer Spezialzeitschriften Verlag (ursprüngliches Urteil von 25. Juni 1999, HansOLG 7 U 111/99, v. 7. Dezember 1999)
 324 O 521/98 Prinz Ernst August von Hannover - Foto
 308 0 351/98 Gysi gegen Ch. Links Verlag - Gysi verlor bis zum Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1611/99
 324 O 137/98 Prinz Ernst August von Hannover gegen Axel Springer Verlag -> Urteil v. v. 29. Mai 1998
 2 BvE 2/98 Gysi gegen den Bundestag - Gysi verlor - Beschluss vom 27.05.1998; Beschluss vom 30.06.1998
 324 O 697/97 Prinz Ernst August von Hannover gegen FAZ - Foto -> Urteil v. 19.04.2002 (ursprüngliches Urteil 6. Februar 1998)
 BGH, VI ZR 205/97 Ehrverletzung (Abwägung, Recherchepflicht) - Stolpe; "IM-Sekretär"; Siehe so genannte Stolpe-Entscheidung 1 BvR 1696/98
 324 O 520/96 Franziska van Almsick gegen die Zeitschrift "das neue schnell und aktuell" - BVerfG 1 BVR 2073/97 (zusammen mit 1 BVR 861/93 (324 O 649/93), 1 BVR 1864/96 (324 O 437/96))
 324 O 437/96 Prinzessin Caroline gegen die Zeitschrift "das neue schnell und aktuell" - BVerfG 1 BVR 1864/96 (zusammen mit 1 BVR 1861/93 (324 O 649/93), 1 BVR 2073/97 (324 O 520/96))
 324 O 377/96 Prinz Ernst August von Hannover gegen Heinrich Bauer Verlag - Urteil v . 18. Oktober 1996 (HansOLG 7 U 251/96, 11. März 1997) - endgültig
 2 BvE 1/95 Gysi gegen Bundestag - Organstreitverfahren wegen Stasi-Überprüfung - Gysi verlor
 324 O 741/94 Gysi gegen Freya Klier - Gysi gewann;; Einstweilige Verfügung 324 O 588/94; 1 BvR 1322/00
 324 O 729/94 Gysi gegen Bärbel Bohley - Hauptsacheverfahren - Einstweilige Verfügung; Urteil; Presserklärung des Verfassungsgerichts - Gysi gewann
Folgeverfahren: 3 U 61/94; 3 W 187/94; 324 O 729/94; 7 U 110/95; 1 BvR 195/96; 1 BvR 146/96 (Presse)
 324 O 768/93 Gysi gegen Bärbel Bohley - Einstweilige Verfügung; Urteil - Siehe auch Hauptsacheverfahren 324 O 729/94
 324 O 649/93 Prinzessin Caroline gegen die Zeitschrift "Das Neue Blatt" -> BVerfG 1 BVR 1861/93 (zusammen mit 1 BVR 1864/96 (324 O 437/96), 1 BVR 2073/97 (324 O 520/96))
 1 BvR 1770/91 Grundrecht auf Meinungsäusserungsfreiheit