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Buskeismus

Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren

Autor: Rolf Schälike


 
Interneturteile der Pressekammer LG Hamburg
Urteile zu Internet durch die Pressekammer Landgericht Hamburg
 
"frankhager.de" gegen "sex-spider.de" - Erotik-Datenbank gewann
LG HHAz.: 324 O 3/06 Hauptsacheverfahren am 03.03.2006
Bericht von Rolf Schälike :

In der Sache 324 O 3/06 ging es wohl um die Internet-Site www.sex-spider.de, dem Katalog der deutschsprachigen Erotik-Seiten. Die Site www.frankhager.de, die früher nicht dem Fotografen Frank Hager gehörte, war in dem Katalog als Erotik-Seite eingetragen.

Der wahrscheinlich witzlose neue Domain-Besitzer stellte zu seinem Schrecken fest, dass seine Site in einer Erotik-Datenbank aufgeführt ist. Anstelle den Administrativen Ansprechpartner, der ohne weiteres über www.denic.de gefunden werden konnte, zu bitten, die Domain aus der lustigen Datenbank zu nehmen, mahnte der Fotograf ab und erreichte dann bei der Pressekammer eine einstweilige Verfügung.

Wie wir heute wissen, ist das Erlangen einer Einstweiligen Verfügung nicht schwer. Der Fotograf rechnete nicht mit dem Witz unseres Vorsitzender Richters mit seinen Beisitzern, die der Erotik wahrscheinlich nicht abgeneigt sind. Was hörten wir heute?

"Für die Anschuldigungszwecke ist das ein schöner Fall. Die Zuständigkeit stimmt." Die Seiten sind ja in der ganzen Welt zu sehen, da darf jedes Gericht sich für zuständig fühlen.
"Bei der Betroffenheit des Antragstellers kann man ins Grübeln kommen, weil er meint, er sei nicht Inhaber der Site, erscheint aber in der Datenbank."
"Der Antrag scheitert an der Widerholungsgefahr."
 
NewAdMedia gegen H2 media factory GmbH (Netzwelt) - Opferdatenbank gewann
LG HH Az.: 324 O 944/05 Einstweilige Verfügung
LG HH Az.: 324 O 944/05 Widerspruchsverfahren am 24.02.06
Urteuil v. 28.02.06: H2 media factory GmbH (Netzwelt)gewinnt wegen fehlender Aktivlegitimation des Klägers und darf die Opferdatenbank weiter betreiben
H2 media factory GmbH (Netzwelt) betrieb und betreibt nach dem Urteil vom 28.03,06 weiterhin eine Opferdatenbank gegen den Würgegriff der Probendienste.

Leider gewann H2 media factory GmbH (Netzwelt) nur wegen einem Formfehler der JKlägerseite..
 
Heise Zeitschriften-Verlag GmbH gegen Verlag Nutzwerk u.a.
LG HH Az.: 324 O 740/05 Verfahren
Der Gegenstand der Klage von Heise ist unbekannt.
Am 24.03.2006 sollte die Urteilsverkündug stattfinden. Ist aber ausgefallen, weilsich die sach wohl erledigt hat.

Siehe auch das viel diskutierte Verfahren 324 O 721/05.
 
Haftung von Forenbetreibern
Universal Boards GmbH & Co. KG gegen Heise-Verlag - Forenbetreiber Heise verlor
LG HH Az.: 324 O 721/05 Einstweilige Verfügung vom 20.09.2005
LG HH Az.: 324 O 721/05 Widerspruch wurde am 02.12.2005 abgewiesen
Urteil
 
Mit dem Beschluss vom 20.09.2005 wurde gegen den weltbekannten Heise-Verlag eine einstweilige Verfügung erlassen. Die Universal Boards GmbH & Co. KG hatte beklagt, dass in einem Forum des Heise-Verlags dazu aufgerufen werde, die Server der GmbH durch übermäßigen Aufruf lahm zu legen. Daraufhin lies der Heise-Verlag die Einträge in dem Forum löschen, unternahm allerdings keine weiteren Schritte zur Vermeidung einer Wiederholung. Der Verlag berief sich dabei auf die aktuelle Rechtsprechung, wonach eine Haftung erst ab Kenntnisnahme in Betracht kommt. Der Betreiber des Forums sei aber auch dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass es nicht zu einer Wiederholung kommt. In der Folge hätte Heise also Vorkehrung zur Vermeidung einer Wiederholung treffen müssen.
 
Nutzwerk GmbH gegen Förderverein für eine freie
informationelle Infrastruktur e.V. (FFII)
LG HH Az.: 324 O 417/05 einstweilige Verfügung v. 26.06.2005
Die Nutzwerk GmbH erreichte am 14.04.2005 vor dem LG Leipzig und im gleichen Monat vor dem LG Halle einstweilige Verfügung gegen FFII. LG Leipzig, Az.: 10 O 5689/04.

Kommentare zu Gunsten von FFII.

Gegen den Heise-Verlag hat Nutzwerk verloren.
 
Interneturteile der Pressekammer LG Hamburg
Verzeichnis
 324 O 3/06 "frankhager.de" gegen "sex-spider.de" - Erotik-Datenbank gewann
 324 O 944/05 NewAdMedia gegen H2 media factory GmbH (Netzwelt) - Opferdatenbank gewann
 324 O 740/05 Heise Zeitschriften-Verlag GmbH gegen Verlag Nutzwerk u.a.
 324 O 721/05 Haftung von Forenbetreibern
Universal Boards GmbH & Co. KG gegen Heise-Verlag - einstweilige Verfügung - Forenbetreiber Heise verlor Urteil
 324 O 417/05 Nutzwerk GmbH gegen Förderverein für eine freie informationelle Infrastruktur e.V. (FFII) - einstweilige Verfügung
 324 O 805/04 Journalist gegen Verlag in Hannover -> Ordungsmittelbeschluss - Verlag unterlag
 324 O 576/04 jur-abc -> Entscheidungsgründe - Berichterstattung verboten
 324 O 416/04 Rechtsanwalt gegen Rolf Schälike (I)-> Einstweilige Verfügung -> Klagebegehren -> Vergleich - Berichtsertattung im Internet verboten
 324 O xxx/04 Heise gegen René Holzer -> Berufungsbeschluss (7 U 112/05) - Heise-Verlag gewinnt
 324 O 375/04 Domainname Sartorius.at -> Urteil
 324 O 225/04 Rechtsanwalt gegen Rolf Schälike (II)-> einstweilige Verfügung 324 O 678/03 -> Urteil im Widerspruchsverfahren -> Urteil im Hauptverfahren -> Berufungsurteil - Berichtsertattung im Internet verboten
 324 O 678/03 Rechtsanwalt gegen Rolf Schälike (II) - Nutzung eigener DDR-Erfahrungen und Anwalt als Wahrheitsverdreher zu sehen, verboten -> Einstweilige Verfügung
 324 O 620/03 Rechtsanwalt gegen Rolf Schälike (I) - Berichterstattung im Internet verboten. Siehe Haupsacheverfahren (Az. 324 O 416/04)
 324 O 72/02 Domainname verona.tv
 BGH, I ZR 304/01 Internet-Auktionshaus haftet auch bei Fremdversteigerungen für Markenverletzung - Urteil (pdf)
 OLG Rtck 2 U 69/01 Einstellen originaler Geschäftspost ins Internet - verboten
 324 O 469/96 Wiederholung untersagter Äußerung im Internet -> OrdnungsgeldbeschlussBeleidigungen dürfen im Internet auch in Form eines Berichts nicht widerholt werden
 324 O 469/96 Beleidigung von Rhemsa - verboten