Aktuelles Urteil des OLG Hamburg
Personen des öffentlichen Lebens und deren ständige Begleiter dürfen nach Auffassung des OLG Hamburg an öffentlichen Plätzen - entgegen der Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - fotografiert werden.
„Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf die Berichterstattung der gesamten Unterhaltungspresse in Deutschland“ so Rüdiger Dienst, Verlagsleiter des Klambt-Verlages in Baden-Baden.
Im März 2002 veröffentlicht KLAMBT in der Zeitschrift "7 TAGE" einen Beitrag über Prinzessin Caroline und Ernst August von Hannover. Der Artikel "Caroline und Ernst August vermieten ihre Traum-Villa" wurde illustriert mit Fotos des Paares bei einem Spaziergang auf einer öffentlichen Straße während ihres Urlaubs.
Erst im November 2004 forderte Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Prinz für seine Mandantschaft die Abgabe einer Unterlassungs-verpflichtungserklärung. In zweiter Instanz hat jetzt das Hanseatische Oberlandesgericht die Klage zurückgewiesen. Die von Prinz beantragte Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Die Vorsitzende Richterin am Hanseatischen Oberlandesgericht geht jedoch nicht davon aus, dass der BGH anders als das OLG entscheiden wird.
Rechtsanwalt Dirk Knop, Anwalt der Verlagsgruppe KLAMBT, zu dem Urteil: „Der Rechtszustand vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 24. Juni 2004 ist wieder hergestellt. Damit gelten die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts von 1999: es fehlen die Voraussetzungen für einen Privatsphäreschutz an Orten, an denen der Einzelne sich unter vielen Menschen befindet.“
Quelle:
Mitteilung der Verlangsgruppe Klambt Stand: 31.1.06
Kanzlei Prof. Schweizer:
Freitag, 17. Februar 2006
Schlecht für Prinzessin Caroline und Prinz Ernst August von Hannover: Das Oberlandesgericht Hamburg respektiert die Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und urteilt dementsprechend gegen das „Caroline-Urteil†des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.
Hier können Sie die beiden neuen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamburg, Az.: 7 U 81/05 (Prinz von Hannover) und Az.: 7 U 82/05 (Prinzessin von Hannover), nachlesen. Wie üblich, hatte sich das Paar nicht auf ein Verfahren beschränkt. Gerichtlich treten sie getrennt auf.
Nach diesen Hamburger Urteilen dürfen somit in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts nach wie vor Fotos, die Personen des öffentlichen Lebens in alltäglichen Zusammenhängen zeigen, grundsätzlich publiziert werden, zum Beispiel beim Einkaufen auf dem Markt.
Erstritten hat diese Hamburger Urteile Rechtsanwalt Dirk Knop, zwölf Jahre Mitglied unserer Kanzlei und nach wie vor mit ihr, wenn auch nicht rechtlich, verbunden. Erreichbar ist er in 77704 Oberkirch, Telefon 07802-92750, Telefax 07802-5731. Hier können Sie seine Anmerkung zu den beiden Urteilen nachlesen.