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Buskeismus
Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren
Autor: Rolf Schälike
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Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung erlaubt |
Urteile von der Pressekammer Hamburg,
bei denen
Äerungrungen oder Veröffentlichungen, z.B. Photos, erlaubt wurden
bzw. kein Schadensersatz beansprucht werden konnte
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Schröder gegen Associated Newspapers Ltd., "Mail on Sunday" - Schröder verlor
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LG HH | Az.: 324 O xxx/03 | Einstweilige Verfügung | LG HH | Az.: 324 O 702/04 | Hauptsacheverfahren 10.03.2006 Klage wurde am 19.05.2006 als unzulässig abgewiesen. | |
Mit einstweiliger Verfügung wurde der englischen Associated Newspapers Ltd., Verlegerin der "Mail on Sunday", verboten, sechs Behauptungen über eine angebliche Affäre des Kanzlers mit einer TV-Moderatorin zu verbreiten. Das diesbezügliche Hauptsacheverfahren (Az.: 324 O 702/04) wurde am 10.03.2006 in Hamburg weiter verhandelt. Die Entscheidung wurde am 19. Mai 2006 verkündet: Klage wird als unzulässig abgewiesen. Kosten trägt der Antragssteller. Vollstreckung kann bei Einzahlung von 110 % abgewendet werden. Streitwert: 121.768,50 EUR. Prozessbericht.
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Schauspielerin und Moderatorin von Fernsehsendungen |
LG HH |
Az.: 324 O 593/03 |
Urteil, verkündet am: 12.12.2003 |
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Die Veröffentlichung eines Bildnisses, welches die Betroffene gemeinsam mit diesem Lebenspartner und ihrem entblößten Oberkörper zeigt, stellt keine die Zubilligung einer Geldentschädigung rechtfertigende Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar, wenn die Betroffene diesen Teil ihrer Intimsphäre bereits zu einem früheren Zeitpunkt – etwa durch Nacktpublikationen für ein Männermagazin – einer unbestimmten Öffentlichkeit gegenüber preisgegeben hat.
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Prinz Ernst August von Hannover |
LG HH | Az.: 324 O 421/03 | Urteil, 02.07.2003 |
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Der Antrag vom 26. Juni 2003 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin war zu der Verbreitung der Aufnahme durch deren Abdruck in einer der von ihr verlegten Zeitschriften aus § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG berechtigt. Das OLG Hamburg Az: 7 W 38/03 hat Ende Juli 2003 anders entscheiden. | | |
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Anspruch einer neuen Firma |
LG HH |
Az.: 324 O 623/01 |
Urteil vom 30. Oktober 2001 |
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Kein Gegendarstellungsanspruch mehr nach Verschmelzung bei Auflösung der betroffenen Firma durch Verschmelzung.
Der Anspruch auf Gegendarstellung ist ein höchstpersönliches Recht, geht die anspruchberechtigte juristische Person daher durch eine Verschmelzung unter, geht damit auch der Gegendarstellungsanspruch verloren. Die übernehmende Gesellschaft kann den Anspruch nicht selbst geltend machen.
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Stern, taz, Stasi - Stern vs. Axel Springer Verlag AG (Die Welt) u. Hubertus Knabe - Klage wird abgewiesen
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LG HH | Az.: 324 O 402/01
| Urteil v. 11.01.2002 - Klage wird abgewiesen
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Hintergrund: Am 25.10.1973 begann mit einem Stern-Artikel über Nouhuys („Der Doppelagent“) eine Kampagne. Ursprung dieser Kampagne lag im Dreieck von Bundesregierung, Stern und dem DDR-Ministerium für Staatssicherheit (Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) des Markus Wolf).
Bis heute bezweifelt kein Insider, daß sich der Stern von Markus Wolf beienflussen ließ und daß das Material gegen Nouhuys aus Ostberliner Quellen stammte. Auch die Bundesregierung soll informiert gewesen sein und sogar den berüchtigten Stern-Artikel zur Veröffentlichung freigegeben habven . Er war zuvor im Kanzleramt gelesen und für gut befunden worden. Hubertus Knabe befasst sich in deer Tageszeitung "Die Welt" am 14.05.2001 in Artikel "Wie die Stasi versuchte, auf "Stern" und "taz" einzuwirken mit diesem Thema. Stern - Anwalt Helmuth Jipp - klagte gegen den Springer Verlag und Hubertus Knabe und verlor. Kosten des von "stern" verlorenen Rechtsstreits: 2.000,00 EUR | | |
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