Home

Sitemap

Impressum

Kontakt

Alle Verfahren


Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung erlaubt
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung verboten
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Pressekammer LG HH - Sonstige Verfahren
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Interneturteile der Pressekammer LG Hamburg
 Alle Urteile  (Kurzinfo)
 
BGH Urteile
 Alle Urteile  (Kurzinfo)
 
Kammergericht Berlin
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Sonstige Gerichte
 Alle Urteile  (Kurzinfo)
 
Bundesverfassungsgericht
 Alle Urteile  (Kurzinfo)
 
Europäischer Gerichtshof für Menschnerechte
 Alle Urteile  (Kurzinfo)
 
Verfahren Gysi  Fall
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Verfahren Wallraff  Fall
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Verfahren Schröder  Fall
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Verfahren Porsch
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Verfahren Stolpe
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Verfahren von Bedeutung
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Landgericht Berlin
 Alle   (Kurzinfo)
 

Buskeismus

Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren

Autor: Rolf Schälike


 
Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung erlaubt
Prinz Ernst August von Hannover gegen die Bunte
LG HH Az.: 324 O 868/04 Urteil v. 01.07.2005
Klage wird stattgegeben.
HansOLG Az.: 7 U 81/05 Urteil v. 31.1.2006
Klage wird abgewiesen.
  1. Beim gemeinsamen Auftritt eines Prominenten mit seinem Ehegatten strahlt das Interresse der Öffentlichkeit auf den Ehegatten aus, denn die Öffentlichketi hat eine anerkennenswerte Interesse, mit welcher ihr nahestehenden Personen sich die prominente, ständig im Blickpunkt stehende Person in der Öffentlichkeit zeigt.

  2. Grenzenfindat das Recht zur Veröffentlichung eines Fotos erst dann, wenn auch der prominente Ehegatte eine Veröffentluichung nuicht hinzunehmen braucht.

Leitsatz Miller Rechtsanwälte

 

Personen des öffentlichen Lebens und deren ständige Begleiter dürfen nach Auffassung des OLG Hamburg an öffentlichen Plätzen - entgegen der Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - fotografiert werden.
„Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf die Berichterstattung der gesamten Unterhaltungspresse in Deutschland“ so Rüdiger Dienst, Verlagsleiter des Klambt-Verlages in Baden-Baden.
Im März 2002 veröffentlicht KLAMBT in der Zeitschrift "7 TAGE" einen Beitrag über Prinzessin Caroline und Ernst August von Hannover. Der Artikel "Caroline und Ernst August vermieten ihre Traum-Villa" wurde illustriert mit Fotos des Paares bei einem Spaziergang auf einer öffentlichen Straße während ihres Urlaubs.
Erst im November 2004 forderte Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Prinz für seine Mandantschaft die Abgabe einer Unterlassungs-verpflichtungserklärung. In zweiter Instanz hat jetzt das Hanseatische Oberlandesgericht die Klage zurückgewiesen. Die von Prinz beantragte Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Die Vorsitzende Richterin am Hanseatischen Oberlandesgericht geht jedoch nicht davon aus, dass der BGH anders als das OLG entscheiden wird.

Kanzlei Prof. Schweizer:

Schlecht für Prinzessin Caroline und Prinz Ernst August von Hannover: Das Oberlandesgericht Hamburg respektiert die Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und urteilt dementsprechend gegen das „Caroline-Urteil” des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.

Hier können Sie die beiden neuen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamburg, Az.: 7 U 81/05 (Prinz von Hannover) und Az.: 7 U 82/05 (Prinzessin von Hannover), nachlesen. Wie üblich, hatte sich das Paar nicht auf ein Verfahren beschränkt. Gerichtlich treten sie getrennt auf.

Nach diesen Hamburger Urteilen dürfen somit in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts nach wie vor Fotos, die Personen des öffentlichen Lebens in alltäglichen Zusammenhängen zeigen, grundsätzlich publiziert werden, zum Beispiel beim Einkaufen auf dem Markt.

Erstritten hat diese Hamburger Urteile Rechtsanwalt Dirk Knop, zwölf Jahre Mitglied unserer Kanzlei und nach wie vor mit ihr, wenn auch nicht rechtlich, verbunden. Erreichbar ist er in 77704 Oberkirch, Telefon 07802-92750, Telefax 07802-5731. Hier können Sie seine Anmerkung zu den beiden Urteilen nachlesen.


Zum besseren Verständnis: 1. Zeigen können wir Ihnen hier und hier die Fotos, zu denen wir, soweit es heute noch interessiert, für BUNTE gestritten haben. Sämtliche Präzedenzurteile befassen sich mit diesen Fotos. 2. Für rechtmäßig erklärt wurden diese Bildpublikationen nacheinander vom Landgericht Hamburg, vom Oberlandesgericht Hamburg, vom Bundesgerichtshof am 19. 12. 1995 und vom Bundesverfassungsgericht am 15. 12. 1999. 3. Am 24. 6. 2004 hat die 3. Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) geurteilt, die deutsche Rechtsprechung verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. 4. Kern des Streites zwischen dem Straßburger Gericht und der deutschen Rechtsprechung ist, dass Straßburg die vom BVerfG umgesetzten rechtssoziologischen und kommunikationswissenschaftlichen Erkenntnisse zur öffentlichen Aufgabe der Presse negiert. Umgesetzt hat das BVerfG diese Erkenntnisse insbesondere mit dem Leitsatz: „Diese [die Öffentlichkeit] hat ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, ob solche Personen, die oft als Idol oder Vorbild gelten, funktionales und persönliches Verhalten überzeugend in Übereinstimmung bringen”. Siehe die Abhandlung: In Stein gemeißelt? 5. Am „Schwarzen Mittwoch” (Hanfeld in F.A.Z.), 2. 9. 2004, beschloss das Bundeskabinett nicht zu beantragen, dass die Große Kammer des EGMR das Urteil überprüft. Zu Einzelheiten: siehe den soeben in 4. erwähnten Beitrag. 6. Am 13. 11. 2004 haben wir an dieser Stelle über ein (erstes) Urteil des Kammergerichts berichtet, das mit dem Straßburger Gericht gegen das BVerfG und die Presse entschieden hat, und zwar mit der Begründung, dass „die Bindungswirkung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts [nach § 31 des BVerfGG] gelockert ” sei. 7. Das Oberlandesgericht Hamburg hat nun - anders als das Kammergericht - eine Bindungswirkung bejaht und eben so entschieden, wie der BGH und das BVerfG in den oben in 2. aufgeführten Entscheidungen. 8. Unsere Kanzlei ist mit zwei Verfahren bereits beim BGH angelangt (Revisionen gegen Urteile des Kammergerichts). Umgekehrt wurden für die Prinzessin und den Prinzen Revisionen gegen die beiden neuen Hamburger Urteile angekündigt. 9. Nach den nun beginnenden BGH-Verfahren werden sich, erwarten wir, alle vor dem Bundesverfassungsgericht wiederfinden und - wenn das Bundesverfassungsgericht bei seiner hoch entwickelten Rechtsprechung bleibt - dann erneut in Straßburg treffen.

 2006-03-21 19:39:54
Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung erlaubt
Verzeichnis
 324 O 2/06 Förtsch gegen Verlagsgruppe Handelsblatt - Förtsch hat eine Einstweilige Verfügung erwirkt; Im Widerspruchsverfahren wurde die EV aufgehoben.
 324 O 944/05 NewAdMedia gegen H2 media factory GmbH (Netzwelt) - Opferdatenbank gewann
 324 O 674/05 Prinzessin von Hohenzollern gegen "Freizeit Revue" - entblöste Brustwarze
 324 O 646/05 Prinzessin von Hohenzollern gegen "Viel Spass" - entblöste Brustwarze
 324 O 459/05 Stadt Gelsenkirchen gegen MLPD - Kläger har die Einstweilige Verfügung erhalten; Im Widerspruchsverfahren wurde die EV aufgehoben.
 324 O 219/05 HansOLG: Estefania Küster gegen "die woche" - Im Hauptverfahren gewonnen; Klägerin im Berufungsverfahren verloren Berufungsurteil
 324 O 218/05 HansOLG: Bohlen gegen die Zeitschrift „neue woche“ -> Kläger im Hauptverfahren gewonnen; im Berufungsverfahren verloren Berufungsurteil
 324 O 869/04 Prizessin Caroline gegen die Bunte
 324 O 868/04 Prinz Ernst August von Hannover gegen die Bunte
 324 O 838/04 Schauspieler Lade hatte gegen einen Artikel „Baby vom Casanova” -> Urteil
 324 O 702/04 Schröder gegen Associated Newspapers Ltd., "Mail on Sunday" - Schröder verlor
 324 O 593/03 entblöstes Bildnis -> Urteil
 324 O 421/03 Prinz August -> Urteil
 324 O 623/01 Urteil vom 30. Oktober 2001
 324 O 402/01 Stern, taz, Stasi - Stern vs. Axel Springer Verlag AG (Die Welt) u. Hubertus Knabe - Klage wird abgewiesen
 324 O 700/00 Tochter v. Prinzessin Calorine gegen "Bunte" (Schadensersatz) -> Urteil
 324 O 699/00 Tochter v. Prinzessin Calorine -> Urteil
 324 O 696/00 Tochter v. Prinzessin Calorine -> Urteil
 324 O 521/98 BVerfG: Prinz Ernst August v. Hannover gegen Focus -> Urteil
 308 0 351/98 Gysi gegen Ch. Links Verlag - Gysi verlor bis zum Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1611/99
 324 O 591/94 Gysi gegen Jürgen Fuchs - Gysi verlor
 324 O 21/94 HansOLG: Scientologen gegen Caberta - LG Urteil -> HansOLG-Urteil