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Buskeismus

Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren

Autor: Rolf Schälike


 
Interneturteile der Pressekammer LG Hamburg
Journalist gegen Verlag GmbH & Co KG in Hannover - Verlag unterlag
LG HH Az.: 324 O 805/04 Einstweilige Verfügung
18.02.05
LG HH Az.: 324 O 805/04 Urteilv. 18.02.2005
LG HH Az.: 324 O 805/04 Ordnungsmittelbeschluss
v. 21.07.2005
Gewisse Äußerungen eines Herrn W.D.R. (Journalist) werden untersagt.
Der betroffene deutsche Online-Dienst (Verlag) hat – nach eigenen Angaben – täglich mehr Zugriffe – als SPIEGEL- Online – vermutlich auch wegen seiner Artikel- Kommentarforen.
Im Beschlussfalle waren dem Verlag zwei Absätze in einem redaktionellen Artikel untersagt worden.
Ein Diskussionsteilnehmer wiederholte – anonymisiert – diese beiden Absätze in einem Posting im Artikel-Kommentar-Forum. Folge, die Verhängung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 2.500,00 €.
Eine Entscheidung, die jeder gelesen haben sollte, der Kommentarfunktionen zulässt. Die Anforderungen an den Betreiber eines Forums – nach einer vorherigen Verurteilung – sind erheblich.
Haftungsprivileg oder Haftungsausschluss finden keine Anwendung auf das Bestrafungsverfahren, meint das LG Hamburg.

 2004-02-09 12:17:15
Interneturteile der Pressekammer LG Hamburg
Verzeichnis
 324 O 3/06 "frankhager.de" gegen "sex-spider.de" - Erotik-Datenbank gewann
 324 O 944/05 NewAdMedia gegen H2 media factory GmbH (Netzwelt) - Opferdatenbank gewann
 324 O 740/05 Heise Zeitschriften-Verlag GmbH gegen Verlag Nutzwerk u.a.
 324 O 721/05 Haftung von Forenbetreibern
Universal Boards GmbH & Co. KG gegen Heise-Verlag - einstweilige Verfügung - Forenbetreiber Heise verlor Urteil
 324 O 417/05 Nutzwerk GmbH gegen Förderverein für eine freie informationelle Infrastruktur e.V. (FFII) - einstweilige Verfügung
 324 O 805/04 Journalist gegen Verlag in Hannover -> Ordungsmittelbeschluss - Verlag unterlag
 324 O 576/04 jur-abc -> Entscheidungsgründe - Berichterstattung verboten
 324 O 416/04 Rechtsanwalt gegen Rolf Schälike (I)-> Einstweilige Verfügung -> Klagebegehren -> Vergleich - Berichtsertattung im Internet verboten
 324 O xxx/04 Heise gegen René Holzer -> Berufungsbeschluss (7 U 112/05) - Heise-Verlag gewinnt
 324 O 375/04 Domainname Sartorius.at -> Urteil
 324 O 225/04 Rechtsanwalt gegen Rolf Schälike (II)-> einstweilige Verfügung 324 O 678/03 -> Urteil im Widerspruchsverfahren -> Urteil im Hauptverfahren -> Berufungsurteil - Berichtsertattung im Internet verboten
 324 O 678/03 Rechtsanwalt gegen Rolf Schälike (II) - Nutzung eigener DDR-Erfahrungen und Anwalt als Wahrheitsverdreher zu sehen, verboten -> Einstweilige Verfügung
 324 O 620/03 Rechtsanwalt gegen Rolf Schälike (I) - Berichterstattung im Internet verboten. Siehe Haupsacheverfahren (Az. 324 O 416/04)
 324 O 72/02 Domainname verona.tv
 BGH, I ZR 304/01 Internet-Auktionshaus haftet auch bei Fremdversteigerungen für Markenverletzung - Urteil (pdf)
 OLG Rtck 2 U 69/01 Einstellen originaler Geschäftspost ins Internet - verboten
 324 O 469/96 Wiederholung untersagter Äußerung im Internet -> OrdnungsgeldbeschlussBeleidigungen dürfen im Internet auch in Form eines Berichts nicht widerholt werden
 324 O 469/96 Beleidigung von Rhemsa - verboten