Gewisse Äußerungen eines Herrn W.D.R. (Journalist) werden untersagt.
Der betroffene deutsche Online-Dienst (Verlag) hat – nach eigenen Angaben – täglich mehr Zugriffe – als SPIEGEL- Online – vermutlich auch wegen seiner Artikel- Kommentarforen.
Im Beschlussfalle waren dem Verlag zwei Absätze in einem redaktionellen Artikel untersagt worden. Ein Diskussionsteilnehmer wiederholte – anonymisiert – diese beiden Absätze in einem Posting im Artikel-Kommentar-Forum. Folge, die Verhängung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 2.500,00 €.
Eine Entscheidung, die jeder gelesen haben sollte, der Kommentarfunktionen zulässt. Die Anforderungen an den Betreiber eines Forums – nach einer vorherigen Verurteilung – sind erheblich.
Haftungsprivileg oder Haftungsausschluss finden keine Anwendung auf das Bestrafungsverfahren, meint das LG Hamburg.