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Bericht

Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 10. März 2006 (Terminrolle)

Rolf Schälike - 10-12.03.2006

 

Auch für diesen Bericht gilt,  wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis von Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Geschissen                      

"Heute fiel doch das Wort 'geschissen' und Sie werden sich doch bestimmt daran erinnern können oder nicht?" fragte ich zum Abschied die Richter.
Der Vorsitzende schaute mich verdutzt an.
"Anwalt Thomas hatte sich doch versprochen und mit 'geschissen' angefangen aber 'geschossen' gemeint," half ich der "verschütteten" Erinnerung nach.
Die hinter mir stehenden Praktikantinnen kicherten wie während der Verhandlung.
Richter Dr. Weyhe nickte freudig lächelnd; bestätigte das von mir Gehörte.
Der Vorsitzende sagte immer noch nichts, wie Beklagte, welchen die Anwälte besser raten zu schweigen.
"Ich wollte das nur feststellen, weil Sie behaupten, in den Gerichtssälen kämen solche Worte nur sehr selten vor. Tschüß, bis zum nächsten mal"
Alle drei Richter verabschiedeten sich freundlich.

Mit diesem albernen Freud´schem Versprecher  [ins 'Gesicht geschissen' anstatt ins 'Gesicht geschossen']würde ich den Bericht nicht anfangen, hätte ich nicht für die Erinnerungslücken von drei anderen Richtern, eines Anwalts und die Lüge eines anderen sechs Tage "ehrverletzend" in Holstenglacis gesessen und viele tausend Euro Anwalts- und Gerichtsgebühren bezahlt. Ganz zu schweigen von meiner Arbeitszeit und der meiner Partner,  für die wir bisher nicht einen einzigen Cent Entschädigung erhalten haben.

Alles nach Gesetz.

Unsere Gesetz erlaubte es auch, in zwanzig Minuten die beiden Bohlen´schen Verfahren 324 O 1021/05 und 324 O 7/06 sowie das von Küster 324 O 6/06 durchzuziehen sowie die pseudoöffentliche Verlesung von neuen Entscheidungen mit Protokollierung schnell abzuschließen.
Was möchten unsere Politiker mit den Schnellgerichten zur Fußballweltmeisterschaft in diesem Jahr da noch "verbessern"?

 

Dreimal Schröder                      

Die traute Familie unseres Alt-Bundeskanzlers Schröder, welche gerne klagt, war heute dreimal dran.

Ich meinte, Schröder gewinnt vor der Pressekammer Hamburg immer. Wettete sogar öffentlich darauf, und habe heute vermutlich ein einziges Mal verloren. [Selbstverständlich keine Gewähr für die Richtigkeit]

Zur Einleitung eine Kurzübersicht zu Familie Schröder und Pressekammer Hamburg [keine Gewähr für die Richtigkeit].

2003 obsiegte Schröder zweimal

  • im lächerlichen Haar-Färbeprozess

  • mit einstweiliger Verfügung wurde der englischen Associated Newspapers Ltd., Verlegerin der "Mail on Sunday", verboten, sechs Behauptungen über eine angebliche Affäre des Kanzlers mit einer TV-Moderatorin zu verbreiten. Das diesbezügliche Hauptsacheverfahren (Az.: 324 O 702/04) wurde heute weiter verhandelt.

2004 untersagte die Pressekammer

  • dem Kinderhilfswerk Terres des hommes durch eine Einstweilige Verfügung, sich zur Adoption eines russischen Mädchens vom damaligen Kanzler-Ehepaar Schröder-Köpf zu äußern.

2005 folgten

  • eine Einstweilige Verfügung gegen das Magazin "stern".
    Dem Blatt wurde untersagt, einige von Schröder-Köpf beanstandete Behauptungen aus einem Artikel vom 23. Juni 2005 erneut zu verbreiten.
    In dem Artikel "Der Doris-Faktor" hatte die Autorin Ulrike Posche unter anderem die Möglichkeit dargestellt, dass es Frau Schröder-Köpf gewesen sein könnte, die ihren Mann auf die Idee mit der Vertrauensfrage gebracht haben könnte.

  • die an diesem Freitag verhandelte diesbezügliche Klage (Az.: 324 O 556/05).

  • eine Einstweilige Verfügung gegen den Eichborn-Verlag. Bundeskanzler Schröder wehrte sich gegen Textstellen in Hans-Joachim Selenz` "Schwarzbuch VW", welche suggerieren könnten, er habe im Jahr 1992 Sexdienste in Anspruch genommen.

  • die an diesem Freitag weiter verhandelte Klage gegen das Handelsblatt (Az.: 324 O 685/05) wegen mutmaßlicher Mitwisserschaft von Schröder bezüglich einiger Ungereimtheiten bei VW.

An diesem Freitag eine Tratschgeschichte und zwei Sachen von politischer bzw. geschichtlicher Brisanz.

 

Boulevard-Tratsch bei Associated Newspapers Ltd.                      

Selbstverständlich hat auch die Tratschgeschichte ihre Brisanz.

Schröder klagt gegen eine englische Boulevard-Zeitung. Versucht, die Rechtsauffassung und -auslegung sowie die Prozessführung der Pressekammer Hamburg auch in England durchzusetzen. Das ist wohl in einem der längsten Prozesse - nur meiner (324 O 416/04) dauert etwas länger - vor der Pressekammer dem Herrn Schröder misslungen.

Die schriftlichen Vernehmungen hätten nicht den Beweis erbracht. Zwei Möglichkeiten sähe der Vorsitzende: die Klage als unzulässig abzuweisen bzw. die gesamte Klage zu überweisen nach Berlin.
Am 21.April werden wir die Entscheidung hören.
Wird die Entscheidung nach Berlin überwiesen, kann man getrost annehmen, das Berliner Kammergericht hole die Pressekammer Hamburg ein.
Um meine Wette nicht zu verlieren - ich trinke gern Bier - bete ich diesmal für unseren Super-Manager und Ex-Kanzler sowie die Überweisung seines Falles nach Berlin.

Er berät doch das Management in Russland. Da darf er einfach nicht verlieren.
Kann selbstverständlich versuchen, deren Rechtaufassungen und -praktiken in Deutschland einzuführen analog zum Versuch, auch auf die Rechtsprechung in England Einfluss zu nehmen.

Die Entscheidung wurde am 19. Mai 2006 verkündet:
Klage wird als unzulässig abgewiesen. Kosten trägt der Antragssteller.
Vollstreckung kann bei Einzahlung von 110 % abgewendet werden.
Streitwert: 121.768,50 EUR.

 

Schröder-Köpf gegen 'stern' - - Vielleicht haben wir eine schriftliche Lüge des Arbeitsministers Müntefering                      

Verlogene Politik?

Schon wir sind schon im nächsten Prozess 324 O 556/05: Schröder-Köpf gegen 'stern'. Jörn Breiholz berichtet darüber am 11.03.06 im Internet.

Der Schlagabtausch war so spannend, dass ich diesen ausführlicher darlegen möchte.

Vorab sollten alle Leser wissen, es folgen keine wörtlichen Zitate; verhören habe ich mich durchaus können; durchgreifende Beweise fehlen mir ebenfalls; wiedergegeben werden lediglich meine Notizen:

Vorsitzende: Wir haben Beweis durch schriftliche Vernehmung von Müntefering erhoben.
Er hat den Vortrag der Klägerin [Frau Schröder-Köpf] bestätigt. Wir möchten die Klage bestätigen.

Anwalt Helmuth Jipp empört:
Zu den schriftlichen Aussagen haben wir unsere Bedenken.
Der Zeuge hat den Beweisbeschluss verändert.
Der Beweisbeschluss war ebenfalls fehlerhaft.

Der Zeuge habe ein funktionales Verhältnis zur Wahrheit. Das verstärke ihn, sich auf die Wahrheit einzurichten.
Ich glaube ihm kein Wort.

Meine Mandantin besteht darauf, dass der Zeuge persönlich gehört wird, damit die Aussage überprüft werden kann.

Können dann beweisen lassen. Soweit sind wir aber noch nicht.

Vorsitzender etwas verunsichert: Wir haben einen Ermessungsspielraum.
Eine mündliche Vernehmung halten wir nicht für notwendig.

Anwalt Jipp wird aggressiver:
Das sind wichtige Beweisfragen.
Vielleicht haben wir eine schriftliche Lüge. Der Zeuge schreibt abweichend vom Beweisbeschluss. Sagt zu 2005 aus, wurde danach nicht gefragt.
Würde gern seine Tagebücher und Kalender sehen.
Bundeskanzler bzw. Bundesminister ist berechtigt zu lügen, wenn er es für richtig hält.

Es geht um eine geschichtlich sehr wichtige Frage.
Diese sollte nicht mit einem Achtzeiler erledigt sein.

Anwalt Michael Nesselhauf:
Münterfering war im März nicht dabei.
Wie kann man den Leuten die Ehre abschneiden.
Auf Klagen wird mit prozesstechnischen Mitteln reagiert.
Weshalb unterstellen sie, dass Münterfering die Unwahrheit sagt?
Es ist eine Unverschämtheit  .... mit welcher Leichtfertigkeit Sie behaupten, dass der Zeuge lügt.

Anwalt Jipp:
Alle Zeugen sind dazu bereit [zu lügen]. Das wissen wir [alle].
Bei schriftlicher Vernehmung können wir keine Kontrollfragen stellen.
Es geht hier um eine gerichtliche Entscheidung, keine politische.

Anwalt Nesselhauf:
Sie brauchen ihm hier nicht die Ehre abzuschneiden.

Anwalt Jipp:
Es ist etwas anderes, vor Gericht auszusagen, als schriftlich.
Die Zeugen sind nervös usw.
Ein Politiker der weiß, dass es eine Zeugenaussage ist, setz andere Prioritäten.

Anwalt Jipp einlenkend:
Vielleicht hat er sich auch nur geirrt.
Diese Möglichkeit wird einem genommen.
Das hatten wir schon vor vierhundert Jahren.
Der Minister kann hierher kommen. Es ist weder unzumutbar noch eine Bagatelle.

Vorsitzender:
Mit den Parteien wird die die Sach- und Rechtslage ausführlich erörtert.
Der Beklagtenvertreter nimmt Bezug auf den Schriftsatz vom 5.11.2005 und beantragt, dass der Zeuge Müntefering mündlich vernommen wird.
Der Klägerinnenvertreter verweist auf das Schriftstück vom 22. Juli 2005, Blatt ....
Der Beklagtenvertreter beantragt, die Klage abzuweisen.
Der Klägerinnenvertreter beantragt ....
Das Gericht beschließt, die Entscheidung am Freitag, den 21.04.2006 um 9:55 in diesem Saal zu verlesen.

Wie in meinem Pressekammer-Fall Anfang 2005, bei welchem die Richter ausschließlich schriftlich als Zeugen vernommen wurden.

Im Gegensatz zu Müntefering konnten sie sich an nichts erinnern, bestätigten weder die Darstellung des Klägers noch des Beklagten. Herr Jipp war mein Anwalt. Er forderte weder Tagebücher noch Kalender, bezichtigte keinen Richter der Lüge.

Politiker sind eben nicht Richter.

Auch in meinem DDR-Verfahren 1984 wurde der stellvertretende Stasi-Minister Mischa Wolf nicht einmal schriftlich vernommen. Nun hatte ich seine Zeugenbefragung lediglich während der Vernehmung beantragt. Meine beiden Anwälte lehnten es ab, den Antrag bei Gericht zu stellen. Heute leben wir im Rechtsstaat. Auch Minister müssen Zeugen sein.

Vom Ergebnis her hat der 'stern' wenig Chancen zu obsiegen. So wie ich in meinem Pressekammer-Verfahren 324 O 416/04 bzw. damals in Dresden.

Inhaltlich erinnerte mich das Schröder-Köpf-Verfahren an den Rechtsstreit zwischen Baader und Kapinski im gleichen Hause. Der große Otto vom Otto-Versand hatte seinerzeit häufig den Spruch "find ich gut" drauf. Später wurde dieser zum offiziellen Slogan. Wer war schließlich, der Ottos Worte zum Firmenslogan umfunktionierte -  Herr Baader oder Herr Kapinksi?
Der arme Buske musste am 17. Februar versuchen, das zu entscheiden.
Dahinter steckten jedoch das wirtschaftliche Interessen von Baader.
Auf der Web-Site finden wir Konkretes:

"Fred Baader und Dr. Oliver Hermes haben ein Stück deutscher Werbegeschichte mitgeschrieben. Zum Beispiel fanden die beiden Hamburger Werber die Marke Otto gut. Und bald ein paar Menschen mehr, dank: "Otto … find ich gut!". Berger Baader Hermes freut sich über die beiden: zum einen, weil sie gute Gesellschafter sind - und zum anderen, weil sie wertvolle Zeit und unbezahlbares Know-how mit einbringen."

Bei vielen Staatsmännern wird oft behauptet, die Frauen stünden dahinter.

So war es bei Gorbatschow mit Raissa, bei Ulbricht mit Lotte, und so ist es heute bei Bush mit Laura. Selbstverständlich unterhielten sich viele Politiker mit ihren Ehefrauen; sie unterhalten sich mit ihnen noch heute.

Warum hat deswegen der Vorsitzende der Pressekammer zu entscheiden, wie Ideen entstehen? Ab wann ein Wort zu Idee geworden ist? Oder stehen dahinter ebenfalls wieder knallharte wirtschaftliche Interessen? Warum bemüht Doris Schröder-Köpf unseren ohnehin schon überlasteten Vorsitzenden Richter, zu entscheiden, wie Gedanken Formen annehmen, wie sie Politik werden?

Meint Frau Schröder-Köpf, dass Entscheidungswege klar nach Paragrafen bestimmt werden? Dass deren Auslegung und Handhabung überwiegend die Pressekammer Hamburg bestimmt?

Wir erlauben uns folgende Verschwörungstheorie:

Gerd und Doris sind ein Paar. Beide ehrgeizig auf erfolgsorientiert.

Gerd rüttelte mal an den Toren des Bundeskanzleramts; wollte dort ´rein. Das war sein Lebensziel.

Doris arbeitete mehr als fünf Jahre bei Bild und Focus; lebte in New York. Was dürfte für sie das wichtigste sein? Geld.

Gerd lernte Wladimir als Freund kennen, der sich laut verschiedener Presseberichte ein beträchtliches Vermögen zusammenrafft. Vom Konkurrenten Bush ist bekannt, dass er mit Ölmillionen schiebt.
Auch der Kennedy-Clan ist nicht arm und Geld macht Präsidenten.

Bestimmt hat Doris dem Gerd bewiesen, das Bundeskanzler mit deutschen Geldmaßstäben nicht mehr zeitgemäß ist. Im Rahmen der Globalisierung, und das Vorbild USA vor Augen, muss die Zukunft über das Erstziel - Bundeskanzleramt - hinaus gestaltet werden.

2005 wurde mehr geklagt als die Jahre zuvor. Der Jurist Schröder musste seinem Berufskollegen Putin seinen Marktwert beweisen. Buske würde diesen erfahrungsgemäß bestätigen. Das Kanzleramt störte, denn in Deutschland ist es noch anrüchig, als Bundeskanzler privat Millionen zu verwalten. Schröder übte sich bei Salzgitter sowie VW und wurde für Gasprom und auch andere interessant.

Wer stört dabei? Die Presse?

Über die Freiheit des Geldes lernen, direkt von den USA!

Dazu von der Pressefreiheit lernen bei unserem Freund Wladimir Putin!

Diesen Weg verfolgen die Schröders für Deutschland, deren Weg dabei geebnet von der Pressekammer Hamburg.

Wie betont, alles eine Verschwörungstheorie. Überhaupt kein Tatsachenhintergrund. All dies sind Phantasien eines kranken Hirns.

21.04.2004: Die Entscheidung wurde verkündet. Das Magazin 'stern' verlor.

05.12.06: Wir erlebten die Berufungsverhandlung (7 U 70/06) und berichteten.

 

Schröder und die VW-Affären  - Wir wissen von Nichts                    

Dem dritten Schröder-Prozess 324 O 685/04 fehlte ebenfalls weder politische noch wirtschaftliche Brisanz. Das Handelsblatt hatte behauptet, der Kläger wäre Mitwisser der Volkswagen-Affäre.

"Was danach losging, wissen wir," sagte viel sagend der Vorsitzende und erläuterte die Haltung des Gerichts:

Die Berichterstattung erlaube die Interpretation, er [Schröder] könne theoretisch Mitwisser der Veruntreuung  gewesen sein, zudem die abschließenden Zahlungen an 70 Beteiligte.

Aber die Republik anzünden?

Ein solcher Verdacht sowie die Affäre seinen schwerwiegend, und bedürfen deshalb eines [genau recherchierten] Tatsachenhintergrunds.

Die Hauptbeschuldigten von VW haben Grund genug gehabt, ihm [Schröder] das nicht zu sagen.

Den Kläger [Schröder] hätte man [vor Veröffentlichung] zur Stellungnahme auffordern sollen.

Halten deshalb die Klage für erfolgversprechend.

Anwalt Dr. Mann mit dem Justitiar des Handelsblattes meinten, Schröder als Aufsichtratsmitglied von Wolfsburg könne hierüber schon Bescheid wissen. Das ist eine zulässige Spekulation. Dass dabei eine Scheinauthentizität entstehe, werde von den Beklagten nicht abgestritten. Später könne man anders formulieren: Als Aufsichtsratmitglied sei Schröder möglicher Mitwisser.

Zum Anzünden sollte nicht vergessen werden, dass Hartz ja auch Politik gemacht habe. Der Kläger habe ja nicht irgendein Aufsichtratsmandat, er kokettiere damit in der Öffentlichkeit.

In der Piëch- und Lopez-Affäre agierte er doch als Vermittler. Hartz ist auch Politik. Mit Hartz seien sie Duzfreunde, was der Klägervertreter jedoch bestritt. Es ginge um Volkert und Hartz.

Das Hartz-Programm wurde Chefsache. [Schröder] war beim Geburtstag von Porsche. Die Kabinettsmitglieder hätten für private Reisen Autos zur Verfügung bekommen. Schröder musste Kenntnis gehabt haben. Die Berichterstattung sei natürlich eine Spekulation. Schröder und Gabriel seien Ministerpräsidenten, welche sich als erste [Ministerpräsidenten] in den Aufsichtsrat gesetzt haben.

Darauf erwiderte der Klägervertreter, die beiden Ministerpräsidenten seien doch nur einfache Mitglieder des Aufsichtsrates gewesen. Warum sind denn gerade diese genannt worden und nicht die anderen?

Das Hick-hack ging weiter. Die Beklagten wunderten sich nur, dass eine solche Berichterstattung nun auf dem Tisch der Rechtsabteilung landet.

Wissen die denn nichts von der Pressekammer und der neuen Rechtsprechung auf dem Gebiet des Persönlichkeitsrechts? Kalkulieren sie denn nicht wie Springer, welcher laut Berichten 17 Millionen EUR in Rechtsstreite investiert und durch umstrittene Berichterstattung vermutlich weitaus mehr einnimmt? Was schert den das Presserecht? Alles kalkulierbar.
Warum hinkt die Wochenpost hinterher? Oder gehört sie auch zu den unverbesserlichen Wahrheitssuchern à la Kohlhaas?

Die Entscheidung werden wir hören am 21.04.06.

21.04.06: Aussetzungsbeschluss auf den 05.05.06

05.05.06: Stand nicht in der Terminrolle. Es dürfte zu einer außergerichtlichen Einigung gekommen sein

Bohlen und Frau Küster                      

Die Bohlen´schen Geschichten und die von Frau Küster wiederholen sich.

Interessant war nur zu erfahren, dass der Gerichtshof in Straßburg die Meßlatte für den Persönlichkeitsschutz tiefer setzt als das deutsche Verfassungsgericht.
Der Vorsitzende: "Wer ist stärker, das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte?"
"Man muss Straßburg erst gar nicht bemühen, man kann berichten, wenn Bohlen auf der Straße gesehen wird,"  erläuterte der Beklagtenvertreter.

 

Harder gegen Bauer-Verlag und Super ILLU                      

Meine Freunde verbieten mir, van Almsick zu berichten. "Keiner liest weiter," werde ich hier gewarnt.

Berichtet wird über das absurde Theater wie an jedem Freitag.

In dem Harder-Verfahren ging es um die Abgrenzung von Privatsphäre und Sozialsphäre, an welche sich die Boulevardpresse zu halten hat.

Der Vorsitzende: Wir finden, dass die Äußerungen ganz eindeutig die Privatsphäre betreffen. ... . Sind es Prominente, dass die Öffentlichkeit am Privatleben teilhaben darf? ...

Ob der Tee trinkt mit französischem Wasser ... . Hm ... ? Es gibt kein öffentliches Interesse, wie er seinen Tee zubereitet... . Wirklich alles langweilig.

Interessant war die Anwältin vom Heinrich Bauer Zeitschriftenverlag (324 O 893/05). Den Namen konnte ich als Teil der Pseudoöffentlichkeit nicht verstehen. Warum möchte Harder nicht, dass die Öffentlichkeit erfährt wie er Tee zubreitet, wenn er sich öffentlich Zigarre rauchend zeigt? Bestimmt entscheiden auch das die Paragrafen.

Erlaubt                            Verboten

 

Weiter zu lernen bezüglich Werbung                      

Die Anwältin von SUPERillu versuchte Buske mit der Behauptung zu beeindrucken, dass Burda über alles berichten darf - weil diese wahrscheinlich einen geheimen Exklusivvertrag besitzt -  , was den anderen Boulevardblättern über Gericht und Persönlichkeitsrecht verboten wird, darf doch nicht sein.

Sie wusste nicht, dass Franziska v. Almsick auch gegen Burda klagt. Das widerum wusste jedoch die Anwältin von Prinz. Sauberer Tiefschlag.

Für mich wäre aber damit die Argumentation der Super-ILLU-Anwältin nicht vom Tisch. Denkbar wäre doch ein geheimer Exklusivvertrag mit Burda, welcher auch Klagen einbezieht. Wäre doch werbewirksam und finanziell kalkulierbar. Gerichtliche Scheingefechte als strategisches Konzept.

 

Ist Badenia vermutlich verantwortlich für einen Selbstmord?                      

Die Deutsche Bausparkasse Badenia klagte (Az.: 324 O 908/05) gegen die Anwälte Reiter von www.badenia-opfer.de. Es ging um Anja Schüller - siehe www.anja-schueller.de. Alles auf den Sites zu lesen. Die Einstweilige Verfügung wurde seinerzeit zurückgewiesen, und die Kosten musste Badenia tragen.

Richter Weyhe:

Wir konnten uns mit dem Sachverhalt nicht beschäftigen ... .

Nach heftigem Wortgefecht der Vorsitzende:

Jetzt bin ich überzeugt [dass ein Vergleich nicht möglich ist].

Die Entscheidung wird verlesen am 7.04.06. Bin gespannt. Theoretisch müssten die Reiters verlieren. Schauen sie sich die Site an. Darf man das zulassen?

12.05.2006: Habe Recht gehabt. Nach mehrmaliger Aussetzung erfolgte die Verkündung heute um 9:57 im Saal 833.
Badenia hat fast vollständig obsiegt. Was auf den o.g. Seiten zum Selbsmord von Anja Schüller steht, darf möglicherweise nicht mehr behauptet werden. Zumindest darf Badenia nicht vorgeworfen werden, am Selbstmord Schuld zu haben. Auch wenn es wahr sein könnte. Denn nur die juristische Wahrheit darf geäußert werden. Und das ist die der Richter.

Die Links lasse ich unter Vorbehalt stehen, und weise darauf hin, dass mir die Details nicht bekannt sind, und dass ich davon ausgehe, dass die Site-Betreiber sich an die richterlichen Anweisungen halten werden.

Die Verlesung der einzelnen Urteils-Positionen erfolgte so schnell, dass ich nur verstanden habe, die Anwälte Reiter und Collegen haben verloren, die Bedingungen des Ordnungsmittelverfahrens sind wohl erfüllt.
Fast alle in der Klage beanstandeten Äußerungen wurden verboten.
Nur in einem Punkt wurde die Klage abgewiesen.
Dem Kläger (Badenia) ist sämtlicher entstandener Schaden zu ersetzen oder der Schaden, der noch entstehen wird.
Kostenaufteilung 15% der Kläger (Badenia), 85 % die Beklagten (Reiter und Kollegen):
Streitwert 275.431,10 EUR [Zahl kann etwas von der gesagten abweichen - RS].

Kann mich natürlich auch verhört haben.
Siehe dazu auch den Bericht vom 12.05.06.

 

Sorge um die Menschen                      

In der Sache Hofmann-Menü GmbH, Boxberg (Az.: 324 O 846/05) konnte ich als Teil der Pseudoöffentlichkeit wieder einmal nur Rätsel raten.

Der Antragsgegner brauchte Prozesskostenhilfe. Buske wies den Antrag mangels Erfolg zurück.
Danach hörte ich etwas von acht Monaten auf Bewährung, von der Gefährlichkeit der Geräte, welche der Beklagte herstellte.
Es wurde mitgeteilt, dass der Anwalt Becker geschrieben habe, er würde zum heutigen Termin nicht erscheinen.

Nichts wurde erwähnt von der gestrigen Mandatsentziehung durch den Beklagten.

Meine persönliche Einschätzung: warum sollte  Anwalt Becker auch  erscheinen, wenn ihn vermutlich niemand bezahlen wird, weil das Mandat entzogen war?

Der Beklagte kannte den Termin nicht, wie ich dann erfuhr.

Folgerichtig erging antragsgemäß ein Versäumnisurteil, wobei ich als Teil der Pseudoöffentlichkeit nicht mitbekam, dass ein solcher Antrag vom Klägeranwalt Michael Fricke gestellt wurde.

Vielleicht etwas für die Presse. Diese war jedoch nicht dabei.

 

Was fehlte?                      

Nichts Neues zu der Stolpe-Entscheidung. Kein Bezug. Nicht im geringsten. Dabei hätte es Möglichkeiten gegeben.

Schröder-Köpf hätte ja behaupten können, es wäre ehrverletzend, ihr die Idee mit der Neuwahl zuzuschreiben. Dank Stolpe wäre ihr der Sieg sicher. Sollte sie den Vorschlag tatsächlich geäußert haben, sei weder wissentlich noch willentlich direkt die Realisierung gewollt. Das sollte doch mal jemand versuchen ihr nachzuweisen.
Keine Unterschrift, kein Vertrag mit dem Gatten, nicht einmal eine kleine Quittung für Bezüge.

Da wäre Wallraff-Medien-Anwalt Jipp von Anfang an machtlos.

Streitwerte wurden keine verkündet. Weder gerundet noch auf den Cent genau.

Die deutsche Sprache erhielt an diesem Freitag keine neuen Definitionen, sieht man davon ab, ob ein "in 25 m Entfernung abgegebener Warnschuss" als ein "ganz aus der Nähe abgegebener Warnschuss" bezeichnet werden darf, oder nicht?

An diesem Freitag fehlten Nichtjuristen am Richtertisch. Vermutlich ging deshalb alles so besonders schnell. Seit  fünf Wochen der kürzeste Freitag mit hoch brisanten Themen.

 

Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen]:                      

"Wir sind immer noch nicht zufrieden. Ich erzähle mal warum."

"Verboten ist: Wo versteckt er seine Familie?"

"Berichte über seine Krankheit auch verboten."

"Sie dürfen. Aber  Spekulationen über die Krankheiten des Kindes in die Welt setzen?"

"Da ist Null dahinter."

"Es geht um die Eltern-Kind-Situation."

"Es ist eine klassische Situation."

"Es sind drei Leute. Versammlungen?" (ironisch)

"Dass nach diesem Beitrag was losging, wissen wir."

"Beim nächsten Mal kann man das deutlicher sagen."

"Uns fällt nichts Neues ein."

"Der Vorfall fällt nicht gänzlich in die Privatsphäre, sondern in die Sozialsphäre."

"Über Nachbarschaftsstreit kann man berichten."

"Haben einen großen Strauß an Argumenten."

"Nach der Vorbereitung neigen wir dazu, der Klage abzuhelfen"

"3 Meter oder 25 Meter reicht für eine Richtigstellung [aber nicht für eine Entschädigung]"

"Kann ja mit der Unterlassungserklärung ´rumlaufen und allen zeigen."

"Kein öffentliches Interesse, wie er seinen Tee bereitet."

"Weiß ich nicht."

"Wir müssen  die Grenze ziehen."

"Persönliche Anschrift haben wir verboten. Steht zwar in jedem Telefonbuch."

"Politiker haben eine andere Qualität als Filmstars, Sportstars, Fernsehstars."

"Für viele Leute ist das für die Wahlentscheidung wichtig."

"Die Kammer dachte, wir seien auf der Zielgeraden."

"Jetzt bin ich überzeugt."
 

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 14.05.08
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