Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren
Autor: Rolf Schälike
Bundesverfassungsgericht
Rechtsanwalt gegen Rolf Schälike (I) - Berichterstattung im Internet verboten
LG HH
Az.: 324 O 620/03
Einstweilige Verfügung vom 25.09.2003
Siehe Haupsacheverfahren (Az. http://www.buskeismus.de/blog.php?sent=2&ID=48&gruppe_id=3">324 O 416/04
Diese im September 2003 erlassenen einstweilige Verfügung basietrte auf einer anwaltlichen Lüge, die der Vorsitzenden Richter der Pressekammer Hamburg nicht zu klären bemüht war.
Das Hauptsacheverfahren (Az. http://www.buskeismus.de/blog.php?sent=2&ID=48&gruppe_id=3">324 O 416/04 ist noch anhängig (Stand: April 2006).