Persönlichkeitsrecht Fotos auf Tonträgerhülle; Werbezwecke
BGH, Urt. v. 1. Oktober 1996 – VI ZR 206/95
Auch ein als »absolute« Person der Zeitgeschichte anzusehender ausübender Künstler muß die Beifügung seines Bildnisses zu ohne seine Einwilligung vertriebenen Tonträgern mit seiner Musik nicht dulden, und zwar auch dann nicht, wenn er sich im Hinblick auf eine urheberrechtliche »Schutzlücke« gegen die Verbreitung der Tonträger als solcher nicht wehren kann.
Vgl. Abdruck der Gründe bei BGHR KunstUrhG § 22 Bildnis 1.