Persönlichkeitsrecht Presseinformationen der Staatsanwaltschaft
BGH, Urt. v. 17. März 1994 – III ZR 15/93
Darin, daß die Staatsanwaltschaft der Presse von einem Ermittlungsverfahren gegen einen Rechtsanwalt und Notar unter Nennung seines Namens und Berufs Mitteilung macht bzw. auf Nachfrage die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bestätigt, kann eine Amtspflichtverletzung liegen; führt die darauf beruhende öffentliche Berichterstattung zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen, so kommt ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Betracht.