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Buskeismus

Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren

Autor: Rolf Schälike


 
BGH Urteile
Persönlichkeitsrecht (von Unternehmen; veröffentlichte Jahresabschlüsse)
BGHR Zivilsachen>BGB>2. Buch §§ 241-853 Recht ... >§§ 433-853 Einzelne Schul... >§§ 823-853 Unerlaubte Han... >§ 823>§ 823 Abs. 1>Persönlichkeitsrecht
BGB § 823 Abs. 1
Persönlichkeitsrecht
von Unternehmen; veröffentlichte Jahresabschlüsse
BGH, Urt. v. 8. Februar 1994 – VI ZR 286/93

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Unternehmens ist verletzt, wenn ein Wissenschaftler, der für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Fortbildungsseminare durchführt, Ablichtungen eines im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschlusses, der die finanzielle Situation dieses Unternehmens offenbart, an Banken und Seminarteilnehmer weitergibt, ohne den Namen und die Adresse des Unternehmens unkenntlich zu machen.
Zwar können sich Kapitalgesellschaften nur begrenzt auf den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts berufen. Eine Ausdehnung der Schutzwirkung dieses Rechts über natürliche Personen hinaus auf juristische Personen ist nur insoweit gerechtfertigt, als sie aus ihrem Wesen als Zweckschöpfung des Rechts und ihren Funktionen dieses Rechtsschutzes bedürfen. Das ist insbesondere der Fall, wenn sie in ihrem sozialen Geltungsanspruch als Arbeitgeber oder als Wirtschaftsunternehmen betroffen werden (Senat BGHZ 98, 94, 97 m.w.N.). In diesem begrenzten Schutzbereich ist die Klägerin aber durch das Vorgehen des Beklagten bei der Vorbereitung und Durchführung der Seminarveranstaltungen verletzt worden.
Der Jahresabschluß 1987 der Klägerin erweist sich mit seinem Anhang als umfassende Darstellung und Durchleuchtung ihrer finanziellen Situation. Damit wird die Klägerin durch die Weitergabe dieser Daten an die Empfänger, denen der Beklagte den Jahresabschluß ausgehändigt hat, in ihrem sozialen Geltungsanspruch als Wirtschaftsunternehmen betroffen. Der Senat vermag dem Berufungsgericht nicht in der Überlegung zu folgen, daß die Weitergabe des nicht anonymisierten Jahresabschlusses an Dritte und seine Verwendung als »Fallstudie« in den Seminarveranstaltungen deshalb nicht als Eingriffe in die Rechtsposition der Klägerin gewertet werden könnten, weil der Jahresabschluß durch seine Veröffentlichung im Bundesanzeiger den interessierten Kreisen ohnehin schon bekannt bzw. zugänglich gewesen sei. Diese Erwägung trägt nicht hinreichend der Wirkung Rechnung, die auf das Ansehen der Klägerin als Wirtschaftsunternehmen davon ausging, daß gerade der Beklagte zur Vorbereitung bzw. Durchführung eines Seminars mit dem Titel »Jahresabschlußanalyse aus der Sicht der Banken« den Jahresabschluß an den hier in Rede stehenden Adressatenkreis - Banken, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater - weitergab und in dem Seminar als »Fallstudie« behandelte. Wenn ein kompetenter Fachmann im Zuge der Vorbereitung bzw. Durchführung eines Seminars mit einem solchen Thema derartiges Material an einen fachkundigen Empfängerkreis weitergibt, dann verbindet sich damit ein Hinweiseffekt, der die Aufmerksamkeit der Adressaten gerade auf solche Daten zur finanziellen Situation des betroffenen Unternehmens lenkt, die zu kritischen Wertungen Anlaß geben können. Durch sein Vorgehen führte der Beklagte die Klägerin den Adressaten des Jahresabschlusses in ihrer finanziellen Situation gezielt vor. Diese Wirkung trat erst recht ein, als der Beklagte den Jahresabschluß zum Gegenstand der Seminarveranstaltungen machte, in deren Verlauf er auf tatsächliche oder vermeintliche Schwachstellen in der finanziellen Lage der Klägerin hinwies. Es kommt hinzu, daß diese gezielte Hervorhebung kritischer Werte gegenüber einem zahlenmäßig beachtlichen Personenkreis erfolgt ist, von dem jeder als Multiplikator wirken konnte.

Entgegen der Revisionserwiderung scheidet die Annahme eines Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht deshalb aus, weil die Veröffentlichung des Jahresabschlusses gesetzlich vorgeschrieben ist (§§ 325 ff. HGB). ... Mit dieser Regelung verfolgt der Gesetzgeber den Schutz Dritter, die mit dem betroffenen Unternehmen in Beziehungen stehen oder treten wollen. Die Vorschrift berechtigt aber nicht, das Unternehmen der Klägerin ohne deren Zustimmung mit diesen Daten unter Namensnennung in die eigenerwerbswirtschaftlichen Zwecke einzuspannen. Nicht einmal gibt sie einem Außenstehenden das Recht, die in der Veröffentlichung des Jahresabschlusses liegende Offenlegung der finanziellen Lage des betroffenen Unternehmens noch dadurch zu verstärken, daß er das Interesse fachkundiger Kreise gezielt auf diese Veröffentlichung lenkt. Ein solches Vorgehen ist durch den Schutzzweck des § 325 HGB nicht gedeckt. Es findet entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung auch nicht in der in Art. 5 Abs. 3 GG gewährleisteten Wissenschaftsfreiheit eine Stütze (vgl. dazu die bei GG Art. 5 Abs. 3 - Wissenschaftsfreiheit 1 abgedruckten Gründe).

von Carl Heymanns Verlag

 1994-02-20 14:58:47
BGH Urteile
Verzeichnis
 BGH VI ZR 13/06 u.a. Neue Entscheidungen zur Veröffentlichung von Bildern prominenter Personen
 BGH, VI ZR 204/04 Unterlassungsanspruch, unvollständige Berichterstattung
 324 O 554/03  Oskar Lafontaine - fiktive Lizenzgebühr - vor dem BGH verloren
 BGH, VI ZR 305/03 Person der Zeitgeschichte (absolute; Zugehörigkeit zu einer Herrscherfamilie)
 BGH, VI ZR 305/03 Interessen, berechtigte (Ereignisbezug, fehlender)
 BGH, VI ZR 38/ 03 Persönlichkeitsrecht (Tatsachenbehauptung in Fragesatz)
 BGH, VI ZR 38/03 Persönlichkeitsrecht (Richtigstellungsanspruch und Zeitablauf)
 BGH VI ZR 298/03 Wiedergabe (ungenaue) eines Zitats als Meinungsäußerung
 BGH, VI ZR 404/02 Persönlichkeitsrecht (Lichtbildaufnahmen eines Grundstücks; Eingriff in Privatsphäre)
 BGH, VI ZR 373/02 Persönlichkeitsrecht (Luftbildaufnahmen eines Grundstücks; Eingriff in Privatsphäre)
 BGH, VI ZR 373/02 Persönlichkeitsrecht (Luftbildaufnahmen eines Grundstücks; Abwägung mit Pressefreiheit)
 BGH, VI ZR 373/02 Persönlichkeitsrecht (Weitergabe einer Wegbeschreibung)
 BGH, VI ZR 366/02 Persönlichkeitsrecht (»rechtswidrige Abtreibungen«)
 BGH, VI ZR 226/02 Ehrverletzung (Tatsachenbehauptung; Meinungsäußerung; kein Verschweigen von Fakten)
 BGH, VI ZR 226/02 Persönlichkeitsrecht (Ermittlung des Aussagegehalts einer Äußerung)
 BGH, VI ZR 89/02 Bildnis (satirische Fotomontage)
 BGH, VI ZR 89/02 Bildnis (satirische Fotomontage)
 BGH, VI ZR 89/02 Person der Zeitgeschichte (relative; satirische Fotomontage)
 BGH, VI ZR 89/02 Interessen, berechtigte (Abwägung gegen Meinungsfreiheit) - Rechtsmäßigkeit einer satirischen Fotomontage
 BGH, VI ZR 89/02 Verbreitung des Bildnisses - Rechtsmäßigkeit eine satirischen Fotomontage
 BGH, I ZR 304/01 Internet-Auktionshaus haftet auch bei Fremdversteigerungen für Markenverletzung - Urteil (pdf)
 BGH, VI ZR 220/01 Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Bild; Eigenwerbung der Presse)
 BGH, VI ZR 51/99 Persönlichkeitsrecht (Verdachtsberichterstattung; Abgrenzung Satire/Schmähkritik ) - Urteil
 BGH VI ZR 51/ 99 Abgrenzung zwischen Satire und Schmähkritik
 BGH, VI ZR 322/98 Persönlichkeitsrecht (Ehrverletzung durch bewußt unvollständige Presseberichterstattung)
 BGH, VI ZR 264/98 Persönlichkeitsrecht (Schutz gegenüber wahrem Pressebericht über Scheidungsgrund )
 BGH, VI ZR 140/98 Ehrverletzung (Sachverständiger; Tatsachenbehauptung)
 BGH, I ZR 226/97 Bildnis (Schauspieler in seiner Rolle)
 BGH, I ZR 226/97 Persönlichkeitsrecht (Bildnis eines Schauspielers in seiner Rolle)
 BGH, I ZR 226/97 Person der Zeitgeschichte (Werbezwecke)
 BGH, VI ZR 205/97 Ehrverletzung (Abwägung, Recherchepflicht) - Stolpe; "IM-Sekretär"; Siehe so genannte Stolpe-Entscheidung 1 BvR 1696/98
 BGH, VI ZR 72/97 Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Wort)
 BGH, I ZR 49/97 Persönlichkeitsrecht (Schadensersatzanspruch bei Verletzung )
 BGH, I ZR 49/97 Persönlichkeitsrecht (Vererblichkeit der vermögenswirksamen Bestandteile)
 BGH, I ZR 49/97 Persönlichkeitsrecht (Namensverwendung zu Werbezwecken)
 BGH, I ZR 49/97 Person der Zeitgeschichte (Werbezwecke)
 BGH, VI ZR 102/96 Persönlichkeitsrecht (keine Aufteilung einer komplexen Äußerung)
 BGH, VI ZR 323/95 Persönlichkeitsrecht (Abgrenzung; Tatsachenbehauptung, Werturteil)
 BGH, VI ZR 206/95 Bildnis (Person der Zeitgeschichte; Werbezwecke)
 BGH, VI ZR 206/95 Persönlichkeitsrecht (Fotos auf Tonträgerhülle; Werbezwecke)
 BGH, VI ZR 15/95 Persönlichkeitsrecht (Bildnisse aus privatem Bereich von Personen der Zeitgeschichte)
 BGH, VI ZR 410/94 Interessen, berechtigte (Abwägung gegen Publikationsinteresse)
 BGH, VI ZR 410/94 Person der Zeitgeschichte (absolute -; schutzwürdiges Publikationsinteresse)
 BGH, VI ZR 386/94 Persönlichkeitsrecht (Tatsachenbehauptung; pressemäßige Sorgfalt)
 BGH, VI ZR 386/94 Persönlichkeitsrecht (Verletzung durch Zitat)
 BGH, VI ZR 386/94 Persönlichkeitsrecht (Geldentschädigung; nicht feststehende Unwahrheit )
 BGH VI ZR 386/94 Leiter der Polizei a.D. gegen das Buch "Der Lohnkiller" - Urteil
 BGH, VI ZR 332/94 Persönlichkeitsrecht (Geldentschädigung; Schutzzweck, Bemessung )
 BGH, II ZR 298/94 Objektiv unrichtige Urteil ist vollsteckbar
 BGH, I ZR 272/91 Persönlichkeitsrecht (unbefugter Namensgebrauch, mittelbarer)
 BGH, VI ZR 272/94 Persönlichkeitsrecht (Videoüberwachung)
 BGH, VI ZR 223/94 Bildnis (allgemeines Persönlichkeitsrecht; »harmlose« Abbildungen)
 BGH, VI ZR 223/94 Persönlichkeitsrecht (Geldentschädigung bei Verletzung des Rechts am Bild)
 BGH, VI ZR 223/94 Person der Zeitgeschichte (absolute -; Kinder von Prominenten)
 BGH, VI ZR 74/94 Persönlichkeitsrecht (Ehrenschutz gegen Erstbericht des Konkursverwalters)
 BGH, VI ZR 56/94 Persönlichkeitsrecht (Widerruf auf Titelseite einer Illustrierten)
 BGH, VI ZR 56/94 Persönlichkeitsrecht (Geldentschädigung; Voraussetzungen; Bemessung )
 BGH, VI ZR 52/94 Bildnis (Person der Zeitgeschichte; Werbezwecke)
 BGH, VI ZR 52/94 Persönlichkeitsrecht (Abdruck des Fotos eines Schauspielers in Kundenzeitschrift)
 BGH, VI ZR 1/94 Persönlichkeitsrecht (Namenslisten von »informellen Mitarbeitern des MfS«)
 BGH, VI ZR 286/93 Persönlichkeitsrecht (von Unternehmen; veröffentlichte Jahresabschlüsse)
 BGH, VI ZR 274/93 Ehrverletzung (Tatsachenbehauptung; Äußerungen Dritter; »versteckte« Behauptung einer Pflichtwidrigkeit)
 BGH, VI ZR 273/93 Ehrverletzung (»versteckte« ehrenkränkende Behauptung)
 BGH, VI ZR 252/93 Persönlichkeitsrecht (Abgrenzung; Tatsachenbehauptung, Werturteil )
 BGH, – V ZR 98/93 Abwehranspruch (Genehmigungsbedürftigkeit)
 BGH, VI ZR 23/93 Bildnis (Recht am eigenen Bild; allgemeines Persönlichkeitsrecht)
 BGH, III ZR 15/93 Persönlichkeitsrecht (Presseinformationen der Staatsanwaltschaft)
 BGH, VI ZR 344/91 Ehrenkränkende Äußerungen - Wahrnehmung berechtigter Interessen
 BGH, VI ZR 285/91 Persönlichkeitsrecht (Veröffentlichung eines Fotos zu Werbezwecken; Verschulden)
 BGH, I ZR 272/91 Persönlichkeitsrecht (unbefugter Namensgebrauch, unmittelbarer)
 BGH, VI ZR 169/91 Ehrenschutz (Rechtsschutzbedürfnis für Ehrschutzklage)
 BGH, VI ZR 169/91 Ehrverletzung (Rechtsschutzbedürfnis für Ehrschutzklage)
 BGH, ZR 169/91 Ehrverletzung (Tatsachenbehauptung; Meinungsäußerung)
 BGH, VI ZR 169/91 Abwehranspruch (Ehrverletzung; Tatsachenbehauptung; Meinungsäußerung)
 BGH, VI ZR 169/91 Ehrenschutz (Rechtsschutzbedürfnis für Ehrschutzklage) - Ehrenkränkungen im Gerichtsverfahren
 BGH, VI ZR 104/90 Persönlichkeitsrecht (Veröffentlichung des ärztlichen Notfalldienstes )
 BGB - VI ZR 104/90 Arzt; Persönlichkeitsrecht; Pressefreiheit; Name; Schutzgesetz; Unterlassungsklage
 BGH, VI ZR 241/89 Persönlichkeitsrecht (Öffnen eines Briefes im Postgang )
 BGH, VI ZR 293/88 Persönlichkeitsrecht (Geldentschädigung )
 BGH, ZR 135/87 Persönlichkeitsrecht (postmortaler Schutz eines Künstlers )
 BGH, 135/87 Postmortaler Persönlichkeitsschutz (Schutzdauer)
 BGH, VI ZR 83/87 Abwehranspruch (Persönlichkeitsrecht; Tonaufzeichnung)
 BGH, VI ZR 83/87 Abwehranspruch (Persönlichkeitsrecht; Widerrechtlichkeit )
 BGH, VI ZR 83/87 Ehrenschutz (ehrkränkende Äußerungen; heimliche Tonaufzeichnungen)
 BGH, VI ZR 83/87 Ehrverletzung (heimliche Tonaufzeichnungen; Geschäftsverkehr)
 BGH, VI ZR 83/87 Persönlichkeitsrecht (Widerrechtlichkeit; heimliche Tonaufzeichnungen)
 BGH, I ZR 54/87 Persönlichkeitsrecht (Fotografieren eines fremden Hauses)
 BGH, VI ZR 42/87 Persönlichkeitsrecht (Gerichtsberichterstattung; Identifizierbarkeit )
 BGH, VI ZR 35/87 Persönlichkeitsrecht (Geldentschädigung; Pressebericht; Recherchierungspflicht)
 BGH, VI ZR 35/87 Persönlichkeitsrecht (Geldentschädigung; Pressebericht; Recherchierungspflicht )
 BGH, VI ZR 35/87 Persönlichkeitsrecht (Pressebericht; Herausforderung )
 BGH, VI ZR 57/86 Ehrverletzung (Rufschädigung durch Zeitungsartikel)
 BGH, VI ZR 57/86 Ehrverletzung (Zeitungsartikel, Meinungsäußerung; »Oberfaschist« )
 BGH, – VI ZR 10/86 Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Bild, Ãœbertragbarkeit, Verwertbarkeit )
 BGH, VI ZR 244/85 Persönlichkeitsrecht (Veröffentlichung vertraulicher Gespräche)
 BGH, VI ZR 154/85 Ehrverletzung (Geldentschädigung)
 BGH, VI ZR 154/85 Ehrverletzung (Zeugenaussage)
 BGH, VI ZR 102/85 Persönlichkeitsrecht (juristische Person)