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Buskeismus

Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren

Autor: Rolf Schälike


 
Verfahren Gysi
Gysi gegen Bild - Gysis Hirn - Gegendarstellung erreicht
LG Bln Az.: 27 O 532/05 Einstweilige Verfügung (pdf)
LG Bln Az.: 27 O 532/05 Urteil v. 20. Juni 2005
KG Bln Az.: Berufung gegen die Entscheiding des Landgerichts
LG Bln Az.: 27 O 532/05 Urteil v. 30. Juni 2005
Die juristischen Auseinandersetzungen zwischen dem Axel-Springer-Verlag und Gregor Gysi, 57, um einen "Bild"-Artikel vom 14. Juni 2005.
Der PDS-Politiker bestätigt, dass im Fall der Gegendarstellung zu dem Artikel „Gysi zeigt sein Gehirn“ noch ein Berufungsverfahren anhängig sei.
Gysi hatte am 16. Juni 2005 eine Einstweilige Verfügung (242.44 KB) (Az. 27 O 532/05) zum Abdruck einer Gegendarstellung vor dem Berliner Landgericht erwirkt. Der Verlag legte jedoch gegen den Beschluss Widerspruch ein und druckte die Gegendarstellung nicht ab.

Das Berliner Landgericht urteilte am 30. Juni 2005 erneut in der Sache. Das Gericht habe eine verkürzte Form der Gegendarstellung bestätigt.

Gegen dieses Urteil wendete sich Gysi im Berufungsverfahren vor dem Kammergericht Berlin.

06.08.2005
Berlin (dpa) - Wegen der Veröffentlichung von Fotos aus seiner Krankenakte hat der Linkspartei-Spitzenkandidat Gregor Gysi eine großformatige Gegendarstellung auf der Titelseite der «Bild»-Zeitung erwirkt. «Die Veröffentlichung ist ohne mein Zutun und ohne meine Kenntnis erfolgt», schreibt Gysi in der Samstagsausgabe des Blattes.

«Die "Bild"-Zeitung ist zu weit gegangen», sagte Gysi am Samstag der dpa. «Egal, ob es mein Gehirn ist oder nicht, ohne den betroffenen Menschen zu fragen, veröffentlicht man solche Bilder nicht.» Der 57-Jährige, der sich im vergangenen November einer gefährlichen Hirnoperation unterziehen musste, ließ offen, ob die veröffentlichten Bilder tatsächlich sein Gehirn zeigen.
«Ich kenne mein Gehirn nicht per Foto und würde es auch nicht wiedererkennen», sagte Gysi. Über diese Frage müssten sich andere auseinandersetzen. In seiner Gegendarstellung hatte Gysi geschrieben: «Dazu wurden auf der Titelseite und auf Seite 10 Abbilder der computertomographischen Untersuchung meines Gehirns gezeigt.» Die Zeitung hatte am 14. Juni dieses Jahres auf der Titelseite die Fotos mit der Schlagzeile veröffentlicht «Gysi (...) zeigt als erster deutscher Politiker den Wählern sein Gehirn». Daraufhin hatte der Politiker juristische Schritte angekündigt, weil er die «Einmischung in die unmittelbare Privatsphäre» nicht hinnehmen wolle. Gysis Arzt Siegfried Vogel, der dem früheren PDS-Vorsitzenden kurz zuvor eine Blutgefäß-Ausbuchtung im Gehirn entfernt hatte, bestritt damals sogar, dass die veröffentlichten Aufnahmen Gysis Gehirn zeigen.
 
Gysi gegen Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen - Gysi verlor [nocht nicht rechtskräftig]
VG Bln Az.: VG 1 A 173. 05 Einstweilige Verfügung
September 2005
VG Bln Az.: VG 1 A 173. 05 Auflagebeschluss vom 08.02.2006,
Weitere Sachaufklärung notwendig
VG Bln Az.: VG 1 A 173. 05 Hauptverfahren
07.06.2006, Gysi verliert; Akten dürfen herausgegeben werden

Das Berliner Verwaltungsgericht verhandelt einen Streit zwischen der Birthler-Behörde und dem Linkspartei-Politiker Gregor Gysi über die Herausgabe von Stasi-Unterlagen. Gysi hatte im September 2005 eine einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht erwirkt, mit der die Herausgabe eines Teils der Akten an das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" gestoppt wurde. Darin ging es nach einem Bericht des Magazins um Aufzeichnungen der Stasi über zwei "auftragsgemäß" durchgeführte Besuche von Gysi bei seinem damaligen Mandanten, dem DDR-Kritiker Robert Havemann. Jetzt soll in der Hauptsache entschieden werden.

Nach Angaben der Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen streiten Gysi und die Behörde um die Definition
Person der Zeitgeschichte. Gregor Gysi sei der Ansicht, daß er zum Zeitpunkt der Entstehung der Stasi-Akten noch keine Person der Zeitgeschichte gewesen sei. Die Behörde hatte das anders gesehen und deshalb die von dem Magazin beantragten Unterlagen freigeben wollen. Wäre Gysi damals noch nicht Person der Zeitgeschichte gewesen, wäre er Betroffener und könnte nach Stasi- Unterlagengesetz allein über die Herausgabe von Akten über ihn entscheiden.

Gysis Klage wird 07.06.2006 abgewiesen und die Herausgabe von Stasi-Unterlagen über ihn erlaubt.

Gysis Anwalt Walter Vedeney will gegen die Entscheidung Berufung einlegen. "In diesem Verfahren geht es um die Wahrung der anwaltlichen Schweigepflicht und die Beurteilung der Frage, was Robert Havemann in diesem Fall gewollt hätte", sagte er der Nachrichtenagentur DPA. ""Das kann Gregor Gysi besser beurteilen als die Bundesbeauftragte und die Kammer des Verwaltungsgerichts."

 
Gysi gegen Kontraste - Gegendarstellung erreicht
Berlin Az.: Gysi/Kontraste Gegensdarstellung
In der Kontraste-Sendung vom 21.06.2001 wurde über den Verdacht der Zusammenarbeit von Gregor Gysi mit dem Ministerium für Staatssicherheit zu Zeiten der DDR berichtet.

Gegen diesen Beitrag erwirkte Gregor Gysi eine Gegendarstellung. Sie wurde in der Kontraste-Sendung am 4.Oktober. 2001 ausgestrahlt.

In der selben Sendung beschäftigte sich Kontraste mit dem Thema Gysi und die Pressefreiheit.

Rundfunk Berlin Brandenburg - Kontraste (Auszüge) Beitrag vom 04.10.2004

Alles Stasi, oder was? Gregor Gysi und der Stasi-Verdacht Der Stasi-Verdacht, die Medien und Gysis Reaktionen

In unserer Sendung am 21. Juni hatten wir über den Kandidaten für das Amt des Regierenden Bürgermeisters in Berlin, über Gregor Gysi berichtet. Berichtet, dass es noch einen Stasiverdacht gibt, den jetzt, vor der Wahl, zu klären, er seinen Wählern schuldig sei. Nach diesem Bericht hat Gregor Gysi vor einem Berliner Gericht eine Gegendarstellung erwirkt.

Eine Gegendarstellung zu erwirken ist relativ einfach und sagt nichts, aber auch gar nichts über den Wahrheitsgehalt des jeweiligen Berichts. Medienalltag. Dieser Fall jedoch liegt anders: Gregor Gysi beschäftigt wie kaum ein anderer die Gerichte mit Gegendarstellungsbegehren, Unterlassungsklagen. Wer sich mit seiner Vergangenheit als Anwalt in der DDR beschäftigt, riskiert einen Rechtsstreit.

Stefan Hilsberg. Der Bundestagsabgeordnete hatte in KONTRASTE vom 21. Juni ein Statement gegeben. Gegen dieses Statement hat Gregor Gysi eine Gegendarstellung erwirkt.
 
Gysi gegen DIE WELT - Auch BVerfG befürwortet Gegendarstellung: Beschluss 1 BvQ 36/1 vom 30.08.2001
LG HH Az.: 324 O 495/01 Einstweilige Verfügung v. 07.08.2001, bestätigt am 17.08.2003
BVerfG 1 BvQ 36/01 Beschluss vom 30.08.2001 Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Die Antragstellerin hat in einer redaktionellen Anmerkung ("Die Welt" vom 25. Juli 2001) zu einer den Gegner des Ausgangsverfahrens - Herrn Dr. Gregor Gysi - betreffenden Gegendarstellung die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Marianne Birthler, mit dem Satz zitiert: "Da Herr Dr. Gysi sich konspirativ mit der Stasi getroffen hat, da er Aufträge entgegengenommen und umgesetzt hat, da er Informationen geliefert hat, können wir davon sprechen, dass er über Jahre hinaus wie ein IM gearbeitet hat".
Die Antragstellerin ist auf Antrag von Herrn Dr. Gysi im Wege der einstweiligen Verfügung zum Abdruck einer (erneuten) Gegendarstellung verurteilt worden.

Das Bundesverfassungsgericht hat die einstweilige Verfügung gegen Abdruck einer Gegendarstellung abgelehnt.
 
Gysi gegen DIE WELT - Auch BVerfG befürwortet Gegendarstellung: Beschluss 1 BvQ 35/01 vom 24.08.2001
LG HH Az.: 324 O 488/01 Einstweilige Verfügung v. 03.08.2001, bestätigt am 10.08.2003
BVerfG 1 BvQ 35/01 Beschluss vom 24.08.2001 Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betrifft die Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung. Anlass der Gegendarstellung bildet die in dem Artikel "Ist Gregor Gysi ein Prophet oder der Wolf im Schafspelz" ("DIE WELT" vom 23. Juni 2001, Seite 3) verwendete Formulierung "Gregor Gysi, ein registrierter Stasi-Spitzel".

Das Bundesverfassungsgericht hat die beantragte einstweilige Verfügung gegen Abdruck der Gegegndarstellung abgelehnt.
 
Verfahren Gysi
Verzeichnis
 27 O 428/06 Jenny Gröllmann ("Liebling Kreuzberg") vs. Ulrich Mühe ("Das Leben der Anderen")
 VG 1 A 173.05 Gysi vs. Bundesrepublik Deutschland - Gysi verlor - Urteil
 Gysi Sep 2005 Gysi gegen FAZ.NET - Gegendarstellung erreicht
 324 O 728/05 Gysi gegen ZDF - Einstweilige Verfügung - wurde von ZDF (FRONTAL 21) akzeptiert
 324 O 718/05 Gysi gegen ZDF Magazin Frontal 21 - Gegendarstellung erreicht
 27 O 532/05 Gysi gegen Bild - Gysis Hirn - Gegendarstellung erreicht
 VG 1 A 173. 05 Gysi gegen Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen - Gysi verlor [nocht nicht rechtskräftig]
 xxx/01 Gysi gegen Kontraste - Gegendarstellung erreicht
 324 O 495/01 Gysi gegen DIE WELT - Auch BVerfG befürwortet Gegendarstellung: Beschluss 1 BvQ 36/1 vom 30.08.2001
 324 O 488/01 Gysi gegen DIE WELT - Auch BVerfG befürwortet Gegendarstellung: Beschluss 1 BvQ 35/01 vom 24.08.2001
 324 O 329/00, 1 BvQ 22/00 Gysi gegen Spiegel -  1 BvQ 22/00 Antrag von Spiegel auf Aussetzung abgelehnt
 27 O 609/99 Gysi gegen Junge Union Berlin - Gysi hat beim Landgericht verloren, beim Kammergericht obsiegt
 324 O 304/99 Gregor Gysi gegen Frankfurter Allgemeine Zeitung - HansOLG Urteil
 308 0 351/98 Gysi gegen Ch. Links Verlag - Gysi verlor bis zum Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1611/99
 2 BvE 2/98 Gysi gegen den Bundestag - Gysi verlor - Beschluss vom 27.05.1998; Beschluss vom 30.06.1998
 324 O 98/97 Gysi gegen Spiegel - Gysi gewann
 141 Js 569/95 Strafanzeige eines Redakteurs der Wochenpost gegen Gysi - Verfahren eigestellt
 324 O xxx/95 Gysi gegen Wochenpost
 VG Bln 1995 Gregor Gysi gegen Bundesbeauftagten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes - Gysi verlor
 27 O 275/95 Berliner Zeitung vs. Gysi - Urteil des LG Bln
 2 BvE 1/95 Gysi gegen Bundestag - Organstreitverfahren wegen Stasi-Überprüfung - Gysi verlor
 324 O 741/94 Gysi gegen Freya Klier - Gysi gewann;; Einstweilige Verfügung 324 O 588/94; 1 BvR 1322/00
 27 O 733/94 Freya Klier gegen Gregor Gysi - Gysi verlor und blieb auf den Kosten sitzen
 324 O 729/94 Gysi gegen Bärbel Bohley - Hauptsacheverfahren - Einstweilige Verfügung; Urteil; Presserklärung des Verfassungsgerichts - Gysi gewann
Folgeverfahren: 3 U 61/94; 3 W 187/94; 324 O 729/94; 7 U 110/95; 1 BvR 195/96; 1 BvR 146/96 (Presse)
 324 O 591/94 Gysi gegen Jürgen Fuchs - Gysi verlor
 324 O 578/94 Gregor Gysi gegen taz - Bespitzelung von Mandanten
 324 O 768/93 Gysi gegen Bärbel Bohley - Einstweilige Verfügung; Urteil - Siehe auch Hauptsacheverfahren 324 O 729/94