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Buskeismus

Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren

Autor: Rolf Schälike


 
Verfahren Gysi
Jenny Gröllmann ("Liebling Kreuzberg") vs. Ulrich Mühe ("Das Leben der Anderen")
LG HHAz.: 27 O 428/06Einstweilige Verfügung v. 20.04.2006
LG HHAz.: 27 O 428/06Widersprcuhsverfahre, 04.07.2006
Im Streit zwischen dem Schauspieler Ulrich Mühe ("Das Leben der Anderen") und seiner Ex-Ehefrau Jenny Gröllmann ("Liebling Kreuzberg") über deren Stasi-Vergangenheit hat Ulrich Mühe einen Teilerfolg erstritten.

Mühe darf künftig wieder eine Äußerung zitieren, wonach ihm die Birthler-Behörde bestätigt hat, daß eindeutiges und erdrückendes Material für Gröllmanns Tätigkeit als Inoffizielle Mitarbeiterin (IM) des DDR-Geheimdienstes gefunden wurde.

Ulrich Mühe bleibt es weiterhin verboten, die IM-Tätigkeit seiner ehemaligen Lebensgefährtin als bewiesene Tatsache darzustellen.

In einem Suhrkamp-Buch mußten deshalb bereits zahlreiche diesbezügliche Interview-Äußerungen Mühes geschwärzt werden.

Zu Gröllmann hatte die Stasi eine gut 520 Seiten dicke Akte angelegt, in der die Schauspielerin unter dem Decknamen "Jeanne" geführt wird. Das Stasi-Material umfaßt den Zeitraum von Juli 1979 bis November 1989 und beschreibt Treffen in konspirativen Stasi-Wohnungen, enthält allerdings keine handschriftlichen Unterlagen Gröllmanns. Die Schauspielerin hatte in einer eidesstattlichen Erklärung versichert, daß sie "zu keiner Zeit wissentlich mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS)" zusammengearbeitet habe.

Anwalt von Mühe-Anwalt: Jan Hegemann. Der Anwalt kündigte an, rechtliche Schritte zu prüfen.

Gröllmanns Anwalt: Hardy Langer aus der Kanzlei von Gregor Gysi.
 
Gysi vs. Bundesrepublik Deutschland - Gysi verlor - Urteil
VG Bln
Az.: VG 1 A 173.06
Urteil
   

Verwaltungsgericht weist Klage von Dr. Gysi ab
Dokumente zu Robert Havemann dürfen an die Medien herausgegeben werden.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage von Rechtsanwalt Dr. Gregor Gysi gegen die
Herausgabe von drei Dokumenten aus den Stasi-Unterlagen seines ehemaligen Mandanten
Robert Havemann abgewiesen.
In seinem schriftlichen Urteil stellt das Gericht fest, dass die Bundesbeauftragte fir die Stasi-
Unterlagen (BStU) "berechtigt und sogar verpflichtet" sei, die drei fraglichen Dokumente auf
Antrag an die Medien herauszugeben.


In dem Prozess hatte das Venvaltungsgericht zu klaren, ob Stasi-Unterlagen (insgesamt funf
Seiten) zu Robert Havemann, in denen Dr. Gysi als sein Rechtsanwalt genannt wird, im Rahmen
eines Medienantrags herausgegeben werden durfen. Auch unter Beriicksichtigung des
besonders geschützten Anwaltsgeheimnisses, so das Urteil des Venvaltungsgerichts, sei die
Herausgabe der Unterlagen zulassig, da sie dem mutmafilichen Willen des verstorbenen Regimekritikers entspräche.


Die Kammer halt auch die Herausgabe von IM-Berichten aus den Havemann-Unterlagen
grundsätzlich fir rechtmäßig. Das Bundesvenvaltungsgericht Leipzig hatte im Fall des früheren
Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl der BStU eine strenge Auslegung des Stasi-Unterlagen-
Gesetzes bei der Herausgabe zu Personen der Zeitgeschichte auferlegt. Diese Auslegung müsse
jedoch praktisch handhabbar gemacht werden, entschied das Venvaltungsgericht Berlin.
Insbesondere bei der Uberwachung der Staatsbürger der früheren DDR durch den Staatssicherheitsdienst muss [es] genügen, dass eine menschenrechtswidrige Informationsgewinnung praktisch ausgeschlossen erscheint. Die bloB theoretische Möglichkeit einer solchen Informationsbeschaffung reicht nicht aus. Damit konkretisierte das Venwaltungsgericht das
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Zwar müssen Menschemechtsverletzungen bei der Erhebung von Informationen berücksichtigt werden. Das heßt aber nicht, dass deswegen IM-Berichte
von der Verwendung für die Aufarbeitung regelmaßig ausgeschlossen sind.


Das Gericht sah es ebenfalls als enwiesen an, dass Dr. Gregor Gysi bereits zum Zeitpunkt der
Erstellung der Dokumente im Jabr 1979 als Verteidiger des bekannten Regimekritikers eine
so genannte relative Person der Zeitgeschichte war. Insofern seien auch die Rechte des Klägers
nicht berührt.


Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgerichth hat Berufung gegen das Urteil
zugelassen.


Dr. Ilona Schäkel. Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Pressemitteilungen auch unter www.bstu.de.

 
Gysi gegen FAZ.NET - Gegendarstellung erreicht
Gericht Az.: Gysi Gegendarstellung
08.09.2005
Gregor Gysi, 57, (Linkspartei.PDS) hat gegen den Beitrag "PDS-Vergangenheit - Die letzte Wahl, bei der die Stasi eine Rolle spielt" vom 8. September 2005 auf der Internetseite der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" eine Gegendarstellung erwirkt. Gysi stellt in dieser klar, "dass bis heute ein Verdacht einer wissentlichen Zusammenarbeit von mir mit dem DDR-Geheimdienst fehlt". "FAZ.NET" hatte in de strittigen Beitrag den Gysi-Biographen Jens König zitiert. Die Gegendarstellung vom 13. Dezember 2005 im Wortlaut:

Gegendarstellung zum Beitrag: Die letzte Wahl, bei der die Stasi eine Rolle spielt

13. Dezember 2005
In der "FAZ.NET" wird unter der Überschrift "PDS-Vergangenheit - die letzte Wahl bei der die Stasi eine Rolle spielt" von Mechthild Knüpper, Berlin, über mich verbreitet:

"Seit Jahren bestreitet Gysi eine wissentliche Zusammenarbeit mit dem DDR-Geheimdienst, und seit Jahren gelingt es ihm nicht, den Verdacht zu entkräften. Sein Biograph Jens König nennt für die bleibende Aktualität der "Frage aller Fragen” einen "gewichtigen Grund": "Gregor Gysi hat bis heute keine wirklich überzeugende Antwort gegeben"."

Hierzu stelle ich klar: Jens König hat in seiner Biographie über mich auch festgestellt, dass bis heute ein Beweis für den Verdacht einer wissentlichen Zusammenarbeit von mir mit dem DDR-Geheimdienst fehlt.

Berlin, den 26.September 2005 Dr. Gregor Gysi Die "FAZ.NET" Redaktion fügte der Veröffentlichung folgenden Hinweis an:

"FAZ.NET ist gesetzlich verpflichtet diese Gegendarstellung zu veröffentlichen."
 
Gysi gegen ZDF - Einstweilige Verfügung - wurde von ZDF (FRONTAL 21)  akzeptiert
LG HHAz.: 324 O 728/05
Einstweilige Verfügung v. 21.09.2005

Im Wege der Einstweiligen Verfügung wird verboten:

a) zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen,

Dr. Gregor Gysi wurde von den für ihn zuständigen MfS-Offizieren als IM, inoffizieller Mitarbeiter, bezeichnet, wobei der Deckname "Gregor", "Notar" oder "Sputnik" verwendet wurden.

b) zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen,

Dr. Gregor Gysi habe in der Zeit seiner inoffiziellen Tätigkeit Anweisungen seiner Führungsoffiziere über die Beeinflussung seiner Mandanten ausgeführt und über die Erfüllung seiner Arbeitsaufträge berichtet.

 

c) durch die Behauptung in Bezug auf die Äußerung b) "Dr. Gysi bestritt dies und klagte gegen den Untersuchungsausschuss vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Klage wurde abgewiesen."

den Eindruck zu erwecken, als habe das Bundesverfasungsgericht über die ahrheit oder Unwahrheit der Aussagen des Immunitätsauschusses entscheiden.

Kommentar RS:

Es gibt keine Gerichtsentscheidung, dass Gregor Gysi IM der Staatssicherheit der DDR war. Mir liegt es fern, behaupten zu wollen bzw. den Eindruck entstehen zu lassen, dass Gregor Gysi IM der Staatssicherheit der DDR war.

 

 
Gysi gegen ZDF Magazin Frontal 21 - Gegendarstellung erreicht
Gericht Az.: 324 O 718/05
Einstweilige Verfügung 12.09.2005 (?)
Im September berichtet das ZDF Magazin Frontal 21 über die Linkspartei und die mögliche Stasi-Vergangenheit von deren Parteifunktionären. Selbstverständlich durfte in dem Bericht auch die Verbindung von Gregor Gysi zur Stasi nicht fehlen und er berief sich dabei auf den Immunitätsausschuss des Deutschen Bundestages. In einer späteren Ausgabe wurde Frontal 21 dann verpflichtet, eine Gegendarstellung von Gregor Gysi zu verlesen und der Sprecher sprach wirklich sehr schnell, so dass es recht schwierig war, dem Text zu folgen.

Nach dieser Gegendarstellung fügte Moderator Theo Koll noch eine Anmerkung zur Gegendarstellung hinzu. Dies führte dazu, dass heute in Frontal 21 weitere zwei Gegendarstellungen von Gregor Gysi verlesen werden musste. Dieses Mal drosselte der Sprecher aber seine Sprechgeschwindigkeit und somit konnte man den Ausführungen auch folgen. Außerdem wurde auch darauf verzichtet, die Gegendarstellung zu kommentieren.
 
Verfahren Gysi
Verzeichnis
 27 O 428/06 Jenny Gröllmann ("Liebling Kreuzberg") vs. Ulrich Mühe ("Das Leben der Anderen")
 VG 1 A 173.05 Gysi vs. Bundesrepublik Deutschland - Gysi verlor - Urteil
 Gysi Sep 2005 Gysi gegen FAZ.NET - Gegendarstellung erreicht
 324 O 728/05 Gysi gegen ZDF - Einstweilige Verfügung - wurde von ZDF (FRONTAL 21) akzeptiert
 324 O 718/05 Gysi gegen ZDF Magazin Frontal 21 - Gegendarstellung erreicht
 27 O 532/05 Gysi gegen Bild - Gysis Hirn - Gegendarstellung erreicht
 VG 1 A 173. 05 Gysi gegen Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen - Gysi verlor [nocht nicht rechtskräftig]
 xxx/01 Gysi gegen Kontraste - Gegendarstellung erreicht
 324 O 495/01 Gysi gegen DIE WELT - Auch BVerfG befürwortet Gegendarstellung: Beschluss 1 BvQ 36/1 vom 30.08.2001
 324 O 488/01 Gysi gegen DIE WELT - Auch BVerfG befürwortet Gegendarstellung: Beschluss 1 BvQ 35/01 vom 24.08.2001
 324 O 329/00, 1 BvQ 22/00 Gysi gegen Spiegel -  1 BvQ 22/00 Antrag von Spiegel auf Aussetzung abgelehnt
 27 O 609/99 Gysi gegen Junge Union Berlin - Gysi hat beim Landgericht verloren, beim Kammergericht obsiegt
 324 O 304/99 Gregor Gysi gegen Frankfurter Allgemeine Zeitung - HansOLG Urteil
 308 0 351/98 Gysi gegen Ch. Links Verlag - Gysi verlor bis zum Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1611/99
 2 BvE 2/98 Gysi gegen den Bundestag - Gysi verlor - Beschluss vom 27.05.1998; Beschluss vom 30.06.1998
 324 O 98/97 Gysi gegen Spiegel - Gysi gewann
 141 Js 569/95 Strafanzeige eines Redakteurs der Wochenpost gegen Gysi - Verfahren eigestellt
 324 O xxx/95 Gysi gegen Wochenpost
 VG Bln 1995 Gregor Gysi gegen Bundesbeauftagten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes - Gysi verlor
 27 O 275/95 Berliner Zeitung vs. Gysi - Urteil des LG Bln
 2 BvE 1/95 Gysi gegen Bundestag - Organstreitverfahren wegen Stasi-Überprüfung - Gysi verlor
 324 O 741/94 Gysi gegen Freya Klier - Gysi gewann;; Einstweilige Verfügung 324 O 588/94; 1 BvR 1322/00
 27 O 733/94 Freya Klier gegen Gregor Gysi - Gysi verlor und blieb auf den Kosten sitzen
 324 O 729/94 Gysi gegen Bärbel Bohley - Hauptsacheverfahren - Einstweilige Verfügung; Urteil; Presserklärung des Verfassungsgerichts - Gysi gewann
Folgeverfahren: 3 U 61/94; 3 W 187/94; 324 O 729/94; 7 U 110/95; 1 BvR 195/96; 1 BvR 146/96 (Presse)
 324 O 591/94 Gysi gegen Jürgen Fuchs - Gysi verlor
 324 O 578/94 Gregor Gysi gegen taz - Bespitzelung von Mandanten
 324 O 768/93 Gysi gegen Bärbel Bohley - Einstweilige Verfügung; Urteil - Siehe auch Hauptsacheverfahren 324 O 729/94