Geltungmachen von Schadensersatz nicht zulässig.
Kommentar
Kanzlei Prof. Schweizer:
Nun hat Prinzessin Caroline von Hannover auch noch als gesetzliche Vertreterin zwei Geldentschädigungsprozesse in vollem Umfange gegen BUNTE verloren.
Das LG Hamburg hat in einem Urteil die Klage ihres Sohnes Andrea
Casiraghi und in einem zweiten, nahezu wörtlich übereinstimmenden Urteil auch die Klage von Pierre Casiraghi abgewiesen. Beide Entscheidungen betreffen eine Bildpublikation. Gleichzeitig ist bei uns gestern die Begründung des
Urteils vom 5. April eingegangen, das eine Klage der Prinzessin auf Geldentschädigung wegen zahlreicher Bild- und Textpublikationen ebenfalls verworfen hat. Gewonnen hat dieses Verfahren wiederum BUNTE. Bei diesem Urteil handelt es sich um die Entscheidung, über die am 5. und 6. April in der Presse in Verbindung mit dem Urteil zu
Prinz E. A. von Hannover im Smoking berichtet worden ist. Gegen den Prinzen war ebenfalls am 5. April entschieden worden; dieses Mal zugunsten FOCUS.
Siehe auch 324 O 954/97 und 324 O 33/98.