Verwaltungsgericht weist Klage von Dr. Gysi ab
Dokumente zu Robert Havemann dürfen an die Medien herausgegeben werden.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage von Rechtsanwalt Dr. Gregor Gysi gegen die
Herausgabe von drei Dokumenten aus den Stasi-Unterlagen seines ehemaligen Mandanten
Robert Havemann abgewiesen.
In seinem schriftlichen Urteil stellt das Gericht fest, dass die Bundesbeauftragte fir die Stasi-
Unterlagen (BStU) "berechtigt und sogar verpflichtet" sei, die drei fraglichen Dokumente auf
Antrag an die Medien herauszugeben.
In dem Prozess hatte das Venvaltungsgericht zu klaren, ob Stasi-Unterlagen (insgesamt funf
Seiten) zu Robert Havemann, in denen Dr. Gysi als sein Rechtsanwalt genannt wird, im Rahmen
eines Medienantrags herausgegeben werden durfen. Auch unter Beriicksichtigung des
besonders geschützten Anwaltsgeheimnisses, so das Urteil des Venvaltungsgerichts, sei die
Herausgabe der Unterlagen zulassig, da sie dem mutmafilichen Willen des verstorbenen Regimekritikers entspräche.
Die Kammer halt auch die Herausgabe von IM-Berichten aus den Havemann-Unterlagen
grundsätzlich fir rechtmäßig. Das Bundesvenvaltungsgericht Leipzig hatte im Fall des früheren
Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl der BStU eine strenge Auslegung des Stasi-Unterlagen-
Gesetzes bei der Herausgabe zu Personen der Zeitgeschichte auferlegt. Diese Auslegung müsse
jedoch praktisch handhabbar gemacht werden, entschied das Venvaltungsgericht Berlin.
Insbesondere bei der Uberwachung der Staatsbürger der früheren DDR durch den Staatssicherheitsdienst muss [es] genügen, dass eine menschenrechtswidrige Informationsgewinnung praktisch ausgeschlossen erscheint. Die bloB theoretische Möglichkeit einer solchen Informationsbeschaffung reicht nicht aus. Damit konkretisierte das Venwaltungsgericht das
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Zwar müssen Menschemechtsverletzungen bei der Erhebung von Informationen berücksichtigt werden. Das heßt aber nicht, dass deswegen IM-Berichte
von der Verwendung für die Aufarbeitung regelmaßig ausgeschlossen sind.
Das Gericht sah es ebenfalls als enwiesen an, dass Dr. Gregor Gysi bereits zum Zeitpunkt der
Erstellung der Dokumente im Jabr 1979 als Verteidiger des bekannten Regimekritikers eine
so genannte relative Person der Zeitgeschichte war. Insofern seien auch die Rechte des Klägers
nicht berührt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgerichth hat Berufung gegen das Urteil
zugelassen.
Dr. Ilona Schäkel. Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Pressemitteilungen auch unter www.bstu.de.