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Buskeismus

Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren

Autor: Rolf Schälike


 
Verfahren Gysi
Strafanzeige eines Redakteurs der Wochenpost gegen Gysi - Verfahren eigestellt
LG HHAz.: 141 Js 569/95
Ermittlungsverfahren, eingestellt nach § 170 Abs. 2 StPO

Ursprüngliche http Adresse:
http://www2.pds-online.de/bt/presse/1995/06/19950622-007.htm
Datum : 22.06.1995
Nr. : 382
Thema : Medien / Stasi
Erklärung zur "Berliner Zeitung" und zur "Wochenpost"
Zur Klage der "Berliner Zeitung" und zur Strafanzeige eines Redakteurs der "Wochenpost" gegen seine Person erklärt der Vorsitzende der PDS im Bundestag, Dr. Gregor Gysi:
1. Bislang wurde mir vorgeworfen, mit der Einleitung rechtsstaatlicher Verfahren meinen politischen Gegnern "Maulkörbe" verpaßt zu haben. Jetzt leiden bestimmte Presseorgane offensichtlich darunter, daß ich mich entschieden habe, künftig auf solche Prozesse zu verzichten. Das Bild, das die Verantwortlichen des Gruner & Jahr-Verlages mit ihrer Klage vermitteln, ist eindeutig: Ein zu Unrecht Beschuldigter hat vor ihren Medien zu kuschen, auf jeden Fall soll er nicht das Recht haben, sich gegen üble Nachrede zu wehren.
Der Chefredakteur der »Berliner Zeitung«, Herr Eggert, übte diese Funktion bekanntlich in verschiedenen gesellschaftlichen Systemen aus. Insofern verwundert es nicht, daß er den Artikel über die Klage mit "Die Redaktion" unterschreiben ließ: Damit nimmt er sämtliche Redakteure der "Berliner Zeitung" in Mithaftung, unabhängig davon, ob sie eine solche Klage wollten. Sollten Journalistinnen oder Journalisten der "Berliner Zeitung" mit diesem Vorgehen gegen mich nicht einverstanden sein, dürfte es ihnen ein erhebliches Maß an Zivilcourage abfordern, sich jetzt noch dagegen zu stellen - müßten sie doch mit beruflichen Schwierigkeiten, wenn nicht sogar mit Entlassung rechnen. Angesichts dessen kann man nicht davon sprechen, daß der Chefredakteur dazugelernt hat. Er hat früheres Wissen und frühere Methoden schlicht bewahrt.


2. Bemerkenswert ist die Behauptung der "Berliner Zeitung", daß durch das Gauck-Gutachten eine neue Situation eingetreten sei. Mit dieser Aussage unterstützt sie unfreiwillig alle Bedenken gegen die Art und Weise der Tätigkeit der Gauck-Behörde. Denn tatsächlich gibt es keine neue Aktenlage, keine neue Sachlage und auch keine neue Rechtslage. Wenn allein deswegen von einer neuen Situation ausgegangen wird, weil die Gauck-Behörde die gleichen Umstände anders bewertet, dann wird Herrn Gauck damit eine Richterrolle zugeschoben, die er selbst bislang bestritten hat.


3. Was die Strafanzeige betrifft: Auch heute würde ich jede eidesstattliche Versicherung, die ich in diesem Zusammenhang abgegeben habe, genau so abgeben und unterschreiben. Ich war mir damals und bin mir heute darüber bewußt, daß die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung strafbar ist. Meinetwegen kann diesbezüglich ermittelt werden. Solange Rechtsstaatlichkeit gilt, wird der Wunsch der »Wochenpost«, mich hinter Gittern zu sehen, unerfüllt bleiben.


 2006-07-20 16:50:43
Verfahren Gysi
Verzeichnis
 27 O 428/06 Jenny Gröllmann ("Liebling Kreuzberg") vs. Ulrich Mühe ("Das Leben der Anderen")
 VG 1 A 173.05 Gysi vs. Bundesrepublik Deutschland - Gysi verlor - Urteil
 Gysi Sep 2005 Gysi gegen FAZ.NET - Gegendarstellung erreicht
 324 O 728/05 Gysi gegen ZDF - Einstweilige Verfügung - wurde von ZDF (FRONTAL 21) akzeptiert
 324 O 718/05 Gysi gegen ZDF Magazin Frontal 21 - Gegendarstellung erreicht
 27 O 532/05 Gysi gegen Bild - Gysis Hirn - Gegendarstellung erreicht
 VG 1 A 173. 05 Gysi gegen Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen - Gysi verlor [nocht nicht rechtskräftig]
 xxx/01 Gysi gegen Kontraste - Gegendarstellung erreicht
 324 O 495/01 Gysi gegen DIE WELT - Auch BVerfG befürwortet Gegendarstellung: Beschluss 1 BvQ 36/1 vom 30.08.2001
 324 O 488/01 Gysi gegen DIE WELT - Auch BVerfG befürwortet Gegendarstellung: Beschluss 1 BvQ 35/01 vom 24.08.2001
 324 O 329/00, 1 BvQ 22/00 Gysi gegen Spiegel -  1 BvQ 22/00 Antrag von Spiegel auf Aussetzung abgelehnt
 27 O 609/99 Gysi gegen Junge Union Berlin - Gysi hat beim Landgericht verloren, beim Kammergericht obsiegt
 324 O 304/99 Gregor Gysi gegen Frankfurter Allgemeine Zeitung - HansOLG Urteil
 308 0 351/98 Gysi gegen Ch. Links Verlag - Gysi verlor bis zum Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1611/99
 2 BvE 2/98 Gysi gegen den Bundestag - Gysi verlor - Beschluss vom 27.05.1998; Beschluss vom 30.06.1998
 324 O 98/97 Gysi gegen Spiegel - Gysi gewann
 141 Js 569/95 Strafanzeige eines Redakteurs der Wochenpost gegen Gysi - Verfahren eigestellt
 324 O xxx/95 Gysi gegen Wochenpost
 VG Bln 1995 Gregor Gysi gegen Bundesbeauftagten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes - Gysi verlor
 27 O 275/95 Berliner Zeitung vs. Gysi - Urteil des LG Bln
 2 BvE 1/95 Gysi gegen Bundestag - Organstreitverfahren wegen Stasi-Überprüfung - Gysi verlor
 324 O 741/94 Gysi gegen Freya Klier - Gysi gewann;; Einstweilige Verfügung 324 O 588/94; 1 BvR 1322/00
 27 O 733/94 Freya Klier gegen Gregor Gysi - Gysi verlor und blieb auf den Kosten sitzen
 324 O 729/94 Gysi gegen Bärbel Bohley - Hauptsacheverfahren - Einstweilige Verfügung; Urteil; Presserklärung des Verfassungsgerichts - Gysi gewann
Folgeverfahren: 3 U 61/94; 3 W 187/94; 324 O 729/94; 7 U 110/95; 1 BvR 195/96; 1 BvR 146/96 (Presse)
 324 O 591/94 Gysi gegen Jürgen Fuchs - Gysi verlor
 324 O 578/94 Gregor Gysi gegen taz - Bespitzelung von Mandanten
 324 O 768/93 Gysi gegen Bärbel Bohley - Einstweilige Verfügung; Urteil - Siehe auch Hauptsacheverfahren 324 O 729/94