Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren
Autor: Rolf Schälike
Verfahren Gysi
Jenny Gröllmann ("Liebling Kreuzberg") vs. Ulrich Mühe ("Das Leben der Anderen")
LG HH
Az.: 27 O 428/06
Einstweilige Verfügung v. 20.04.2006
LG HH
Az.: 27 O 428/06
Widersprcuhsverfahre, 04.07.2006
Im Streit zwischen dem Schauspieler Ulrich Mühe ("Das Leben der Anderen") und seiner Ex-Ehefrau Jenny Gröllmann ("Liebling Kreuzberg") über deren Stasi-Vergangenheit hat Ulrich Mühe einen Teilerfolg erstritten.
Mühe darf künftig wieder eine Äußerung zitieren, wonach ihm die Birthler-Behörde bestätigt hat, daß eindeutiges und erdrückendes Material für Gröllmanns Tätigkeit als Inoffizielle Mitarbeiterin (IM) des DDR-Geheimdienstes gefunden wurde.
Ulrich Mühe bleibt es weiterhin verboten, die IM-Tätigkeit seiner ehemaligen Lebensgefährtin als bewiesene Tatsache darzustellen.
In einem Suhrkamp-Buch mußten deshalb bereits zahlreiche diesbezügliche Interview-Äußerungen Mühes geschwärzt werden.
Zu Gröllmann hatte die Stasi eine gut 520 Seiten dicke Akte angelegt, in der die Schauspielerin unter dem Decknamen "Jeanne" geführt wird. Das Stasi-Material umfaßt den Zeitraum von Juli 1979 bis November 1989 und beschreibt Treffen in konspirativen Stasi-Wohnungen, enthält allerdings keine handschriftlichen Unterlagen Gröllmanns. Die Schauspielerin hatte in einer eidesstattlichen Erklärung versichert, daß sie "zu keiner Zeit wissentlich mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS)" zusammengearbeitet habe.
Anwalt von Mühe-Anwalt: Jan Hegemann. Der Anwalt kündigte an, rechtliche Schritte zu prüfen.
Gröllmanns Anwalt: Hardy Langer aus der Kanzlei von Gregor Gysi.