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Buskeismus

Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren

Autor: Rolf Schälike


 
Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung erlaubt
Förtsch gegen Verlagsgruppe Handelsblatt
LG HH Az.: 324 O 2/06 Einstweilige Verfügung
v. 05.01.2006
LG HHAz.: 324 O 2/06 Widerspruchsverfahren
am 24.02.2006
Die EV wurde aufgehoben.
Die Kosten trägt der Kläger.
Bericht von Rolf Schälike:

In der Verhandlung ging es für den Zuhörer nur um den Unterschied zwischen "totalem Schiffbruch" und "Schiffbruch" ohne dem Zusatz "total".

Der Klägervertreter in der Sache 324 O 2/06 stritt im Namen von Herrn Förtsch - wahrscheinlich Herausgeber der Zeitschrift "Der Aktionär", Bernd Förtsch (muss eine alte Geschichte sein) - um den Zusatz "total".

Bestimmt rechnete der Klägervertreter mit der Genauigkeit und dem Definitionsmonopol der Pressekammer Hamburg bezüglich der deutschen Sprache.
"Totaler Schiffbruch" und "Schiffbruch" dürfen doch nicht das gleiche sein. Die Pressekammer ist bekannt für feine Definitionen.

Die Vorgeschichten der Streitigkeiten vor der Pressekammer sind mir unbekannt. Ich finde aber im Internet zu den Ereignissen aus dem Jahre 2000:

Die "Bild"-Zeitung darf nicht mehr behaupten, der Fondsmanager und Herausgeber der Zeitschrift "Der Aktionär", Bernd Förtsch, sei "in einen Riesen-Börsen-Betrug" verwickelt und stehe "im Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden". Wie Förtsch am Freitag in Kulmbach mitteilte, erwirkte er beim Landgericht Hamburg eine entsprechende Einstweilige Verfügung.

Ob es sich um den gleichen Bernd Förtsch, der als Börsen-Guru bekannt ist und ob damals die gleiche Kammer verhandekte, habe ich nicht recherchiert.
Sieht aber irgendwie gleich aus. Aber diesmal ging es nicht um einen Riesen-Börsen-Betrug, sondern um den Schiffbruch. War dieser total oder nur ein einfacher Schiffbruch.

Die Pressekammer sah diesmal keinen Unterschied und hob die einstweilige Verfügung auf. Die Kosten muss Herr Förtsch tragen.

 2006-03-04 09:21:42
Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung erlaubt
Verzeichnis
 324 O 2/06 Förtsch gegen Verlagsgruppe Handelsblatt - Förtsch hat eine Einstweilige Verfügung erwirkt; Im Widerspruchsverfahren wurde die EV aufgehoben.
 324 O 944/05 NewAdMedia gegen H2 media factory GmbH (Netzwelt) - Opferdatenbank gewann
 324 O 674/05 Prinzessin von Hohenzollern gegen "Freizeit Revue" - entblöste Brustwarze
 324 O 646/05 Prinzessin von Hohenzollern gegen "Viel Spass" - entblöste Brustwarze
 324 O 459/05 Stadt Gelsenkirchen gegen MLPD - Kläger har die Einstweilige Verfügung erhalten; Im Widerspruchsverfahren wurde die EV aufgehoben.
 324 O 219/05 HansOLG: Estefania Küster gegen "die woche" - Im Hauptverfahren gewonnen; Klägerin im Berufungsverfahren verloren Berufungsurteil
 324 O 218/05 HansOLG: Bohlen gegen die Zeitschrift „neue woche“ -> Kläger im Hauptverfahren gewonnen; im Berufungsverfahren verloren Berufungsurteil
 324 O 869/04 Prizessin Caroline gegen die Bunte
 324 O 868/04 Prinz Ernst August von Hannover gegen die Bunte
 324 O 838/04 Schauspieler Lade hatte gegen einen Artikel „Baby vom Casanova” -> Urteil
 324 O 702/04 Schröder gegen Associated Newspapers Ltd., "Mail on Sunday" - Schröder verlor
 324 O 593/03 entblöstes Bildnis -> Urteil
 324 O 421/03 Prinz August -> Urteil
 324 O 623/01 Urteil vom 30. Oktober 2001
 324 O 402/01 Stern, taz, Stasi - Stern vs. Axel Springer Verlag AG (Die Welt) u. Hubertus Knabe - Klage wird abgewiesen
 324 O 700/00 Tochter v. Prinzessin Calorine gegen "Bunte" (Schadensersatz) -> Urteil
 324 O 699/00 Tochter v. Prinzessin Calorine -> Urteil
 324 O 696/00 Tochter v. Prinzessin Calorine -> Urteil
 324 O 521/98 BVerfG: Prinz Ernst August v. Hannover gegen Focus -> Urteil
 308 0 351/98 Gysi gegen Ch. Links Verlag - Gysi verlor bis zum Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1611/99
 324 O 591/94 Gysi gegen Jürgen Fuchs - Gysi verlor
 324 O 21/94 HansOLG: Scientologen gegen Caberta - LG Urteil -> HansOLG-Urteil