Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren
Autor: Rolf Schälike
Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung erlaubt
Stadt Gelsenkirchen gegen MLPD
LG HH
Az.: 324 O 459/05
Einstweilge Verfügung v. 18.07.2005
LG HH
Az.: 324 O 459/05
Widerspruchsverfahren, 09.09.2005
Am 18. Juli 2005 wurden der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) und der Gelsenkirchener Ratsfrau Monika Gärtner-Engel eine einstweilige Verfügungen des Landgerichts Hamburg zugestellt.
Im Widerspruchsverfahren am 09.09.2005 (Verkündung 14.09.05) hebt das Landgericht Hamburg die einstweilige Verfügung gegen Monika Gärtner-Engel und die MLPD auf.
Es darf wieder verbreitet werden: Es fließen Millionen Euro - insbesondere in Zusammenhang mit dem EU-Zuschlag am Rat vorbei in die Taschen des Investors.
Kommentar (RS) Durchaus möglich, dass die Stadt Gelsenkirchen die Pressekammer LG Hamburg falsch einschätzte. Ansonsten ist es unklar, warum diese in Hamburg klagte.