BUSKEISMUS

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Bericht
Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 31. August 2007

Rolf Schälike -27.-06.09.07

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 31.08.2007

Wussow vs. Berliner Verlag                    

In der Sache 324 O 626/07 Wussow vs. Berliner Verlag war uns klar, dass der Berliner Verlag verliert. Unser beschränktes Hirn kann nicht verstehen, welches Interesse ein Anwalt der Abmahn- und Zensur-Vorreiterkanzlei Dr. Schertz haben könnte zu obsiegen.

Umso interessanter die Argumente zweier Abmahnanwälte:

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Schriftsätze vom 28.08.07 und 30.08.07 werden überreicht. Wir haben die Mängel der Einstweiligen Verfügung vorher beraten. Verboten haben wir den Bestattungswunsch.

Beklagtenanwalt Herr Reich: Sehe das anders. Ja, in dem letzten Teil wird vom möglichen letzten Willen so gesprochen, dass der Leser sich Gedanken macht, dass Wussow sich mündlich so geäußert hat. Dieser Konflikt ist entstanden ... . Es wird nirgends gesagt, gegen seinen Willen.

Der Vorsitzende: Wir finden, der Artikel wirft den Eindruck ab, er wollte nicht in Berlin bestattet werden, die Familie setzt sich darüber hinweg.

Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Im Testament steht Berlin. Es entsteht der Eindruck, dass Wussow abrückt vom Testament.

Beklagtenanwalt Herr Reich: ... .

Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Es entsteht der Eindruck, der unrichtig ist.

Beklagtenanwalt Herr Reich: Wir haben auf elf Seiten dargelegt, dass dieser Eindruck nicht stimmt.

Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: ... .

Beklagtenanwalt Herr Reich: Er hat seine Kinder gebeten, in der Nähe von ... .

Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Das war 2000. Da kannte er seine neue Frau noch nicht.

Beklagtenanwalt Herr Reich: Da sagt der Artikel nichts.

Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Das ist das Problem. Wir brauchen nicht die bewusste Weglassung. Rechtsprechung von 2006. Es heißt nicht, dass bewusste Weglassung notwendig ist. 2006 hat der BGH gesagt, dass die bewusste Weglassung zum Verbot führt. Der BGH hat nichts gesagt, was ist, wenn es keine bewusste Weglassung gibt.

Sie sagen, der Eindruck entsteht nicht. Da stehen Sie allein damit da. Sie haben auch elf Seiten geschrieben.

Der Vorsitzende: Denken wir auch.

... .

Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Es gibt noch keine Entscheidung darüber. Habe mit dem OLG gesprochen. ... Dass irgend etwas abgelehnt wurde, ist nicht so.  Das OLG hat nicht gesagt, der Eindruck entstehe nicht. Es ging um die Gegendarstellung.

Beklagtenanwalt Herr Reich: ... Jetzt reden Sie anders.

Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Die Argumente des OLG waren anderer Art, aber ... .

Beklagtenanwalt Herr Reich: Die Kammer sieht es wie Herr Dr. Krüger. Wir können das abkürzen. Es gab die dpa-Meldung vom 27.07.07. Da wurde schon über das Testament gemäß der Klarstellung berichtet.

Der Vorsitzende: Der Antragsgegner überreicht den Beschluss des Landgerichts Berlin vom dd.mm.yy [27 O 660/07].

Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: ... .

Beklagtenanwalt Herr Reich: Der Berliner Kurier hat eigene Recherchen gemacht.

Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Kommen Sie nicht mit einem neuen Vortrag. Zur Agenturmeldung ... .

Beklagtenanwalt Herr Reich: Es stützt sich nicht alles auf die Agenturmeldung.

Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Wir bestreiten, dass der Bericht auf der Agenturmeldung basiert. Die Agenturmeldung war am 27.06.07 um 19:46. Um 19:47 war der Berliner Artikel fertig,. Sie [Herr Reich] müssen in Ruhe überlegen, ob Sie das hier bestreiten wollen, und ob Sie das mit Ihrem Mandanten besprochen haben.  ... .

Es sind Fragen eingegangen. Wann ist es in Berlin? Gesagt wurde: Wie veröffentlicht und geplant in Berlin. Das ist die einzige dpa-Meldung auf Basis der Äußerung der Familie Wussow.

Zusammen zu kürzen, was in anderen Medien ...  Gerüchte werden zitiert. Es war am 28.06.07 die Meldung. Die dpa fasst zusammen, was der Antragsteller der dpa gemeldet hat. Deshalb ist das bei Ihnen von der Recherche weit entfernt.

Der Vorsitzende: ... .

Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Ich bin so schön in Rage. Habe das aus dem Internet gestern gezogen. ... . Wollen Sie immer noch behaupten, dass die Meldung vom 27.06.07 auf der dpa-Meldung beruht? Überlegen Sie, ob Sie das wollen? Das wäre ein starkes Stück.

Wir bestreiten, dass die Meldung auf privaten Quellen beruht.

... . ... . .... .

... war privates Wissen beim Beerdigungsinstitut Fahl. Wurde nicht angerufen, möchten ihre Argumente haben.

Beklagtenanwalt Herr Reich: Es gab die Telefonnummer von Frau Wussow. Konnten sie nicht erreichen.

Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Wir bestreiten.

Beklagtenanwalt Herr Reich: Oh, Herr Krüger. Wenn es nicht darauf ankommt, dass Herr Krüger mich ständig unterbricht.

Der Vorsitzende: Sollen wir entscheiden?

Beklagtenanwalt Herr Reich: Unbedingt.

Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage umfassend und ausführlich erörtert. Der Antragsgegner-Vertreter beantragt, die Einstweilige Verfügung aufzuheben und den zu Grunde liegenden Antrag zurückzuweisen. Der Antragsteller beantragt, die Einstweilige Verfügung zu bestätigen.

Die Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Entscheidung: Die Einstweilige Verfügung v. 16.07.07 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.

 

MLP Finanzdienstleistungen AG vs. Finanzparasiten.de                    

Die Sache 324 O 483/07 MLP Finanzdienstleistungen vs. Finanzparasiten.de war für uns nicht neu. Am 10.11.06 war die erste Verhandlung in Sachen 324 O 663/06. Der Beklagte musste verlieren. In dem Berufungsverfahren 7 U 32/07 am 10.07.07 hatte der Beklagte keine Chancen und hat die Berufung zurückziehen müssen.

Inzwischen gab es einige Verfahren vor den anderen Kammern. Der Beklagte verlor seinen Blog MLPblog.de. Ihm drohen zwei Tage Gefängnis, weil er diesen nicht schnell genug bei DENIC abgemeldet hat und "in construction" auf der Seite zu lesen war.

Die konsequente Zensur des Internetauftritts des Beklagten durch einen fragwürdigen Finanz - Dienstleister macht uns neugierig.

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: So. Haben wir es gestern bekommen. Der Antragsgegner-Vertreter übergibt das Schriftstück vom 30.08.07.

Beklagtenvertreter: Sie kennen es aus dem Berufungsverfahren. Nichts neues.

Der Vorsitzende: Zwei Äußerungen sind mit Verbot belegt.

RS: Es dürfte sich um die folgenden zwei Behauptungen handeln

1.
"MLP Lebensversicherung

Uns wurde in den vergangenen Monaten von verschiedenen Quellen umfangreiches Material zur Verfügung gestellt, das wir aus unterschiedlichen Erwägungen derzeit nicht veröffentlichen. Kopien sind bei Anwälten, Journalisten und Freunden hinterlegt. Die brisanten Dokumente sind im Internet hoch geladen und werden automatisch binnen 24 Stunden aktiviert, wenn unser Anwalt etwa infolge unnatürlichen Ablebens das Freigabedatum nicht täglich verschiebt.

Das mag Außenstehenden ein wenig paranoid erscheinen, aber die Erfahrung zeigt, dass es bei den Wieslochern nichts zu geben scheint, mit dem man nicht rechnen müsste. Diese Leute agieren hart, und ihre Methoden sind nicht durchgehend fein.

 

2. durch die Berichterstattung:


Eidesstattliche Versicherung

©Mai 14th, 2007 by & Manne

Wieslocher hören es nicht gerne, wenn man ihnen leinen ückenhaften Umgang mit der Wahrheit nachsagt. Leider können sie es einfach nicht lassen …. ( zu nahe an Heidelberg )

Der MLP-Vorstandsvorsitzende Dr. Uwe Schröder-Wildberg hatte am 11.September 2006 eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben, mit der er im Prozess MLP ./. finanzparasiten.de eine „Geschäftsehre“ von MLP glaubhaft machen wollte. Darin tischte er dem gutgläubigen Gericht auf, die Staatsanwaltschaft Mannheim habe [lediglich] gegen den ehemaligen MLP-Vorstandsvorsitzenden Dr. Bernhard Termühlen Anklage wegen unrichtiger Darstellung gemäß § 331 HGB, § 400 AktG erhoben. Abgesehen von der Strafanzeige wegen des Verdachts unerlaubter Kreditvergabe seien ihm weitere laufende Ermittlungsverfahren gegen aktuelle oder ehemalige Vorstandsmitglieder oder aktuelle und frühere Aufsichtsratsmitglieder nicht bekannt, er wäre in einem solchen Fall üblicherweise darüber informiert.

Auf dieser eidesstattlichen Versicherung beruhen die einstweiligen Unterlassungsverfügungen vom 26.September, die MLP gegen finanzparasiten.de erschlichen und erwirkt hatte, sowie das  bestätigende Urteil vom 15.November 2006, zu einem wesentlichen Teil.

Tatsächlich aber waren auch von 2004 bis offenbar heute in dem Verfahren der Staatsanwaltschaft Mannheim am Landgericht Mannheim „gegen Termühlen, N. u.a.“ (AZ 611 JS 41060/00) noch zwei weitere Führungspersonen angeklagt, nämlich Herr Bernd N. und Herr Horst B. Diese Verfahren liefen jedenfalls noch am 11.September 2006, als Schröder-Wildberg seine Eidesstattliche Versicherung zum Besten gab.

N. war Vorstandsvorsitzender der MLP Lebensversicherung AG, mithin „Vorstandsmitglied“ einer in den Mutterkonzern MLP AG Holding integrierten AG. Da sich die gegenwärtig uns verbotenen Äußerungen auf „unter MLP firmierende“ Subjekte beziehen, kann in diesem Zusammenhang nicht zwischen Vorständen von Konzerntöchtern und solchen des Mutterkonzerns unterschieden werden.

Der zusätzlich wegen Verdachts auf Insiderhandel angeschuldigte kaufmännische Direktor B. übte eine so wesentliche Funktion auf der Führungsebene von MLP aus, dass das Verschweigen der Anklage in der Eidesstattlichen Versicherung einen falschen Eindruck erweckt. Trotz seiner nach Anklageerhebung erfolgten formellen Entlassung erfreute sich B. offensichtlich eines Beratervertrags bei MLP und reichte etwa auf der MLP-Hauptversammlung 2005 den Vorständen vor 1.500 Zeugen ganz offiziell Informationen. Sieht so ein entlassener Mitarbeiter aus, von dessen Machenschaften sich die braven Wieslocher distanzieren?

Über die Vorwürfe, die dem Lautenschläger-Clan gemacht und abgesehen von Dementis nie öffentlich aufgeklärt wurden, schweigt sich Vorstands - Uwe ebenfalls vornehm aus.

Die Eidesstattliche Versicherung ist auch gänzlich unergiebig, da sie keine Aussage über abgeschlossene Ermittlungsverfahren enthält. Wie das Landgericht Hamburg aber im Termin ausführte, legt es Wert auf die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung, weshalb Schröder-Wildbergs Aussagen über mangelnde laufende Ermittlungsverfahren mithin gänzlich irrelevant sind. Das aber hätte ein intimer Kenner der Hamburger Presse-Rechtsprechung wie der von den Wieslochern beauftragte prominente Presse-Anwalt eigentlich wissen müssen …

Insoweit hätte z.B. interessiert, was denn aus der Strafanzeige geworden ist, die MLP 2002 gegen ihren fristlos gekündigten Vorstand Dorian Simon gestellt und selbst öffentlich gemacht hatte.

Wir wollen uns kein Urteil darüber anmaßen, ob Uwes eidesstattliche Versicherung nur irreführend, oder gar falsch ist. Das überlassen wir Herrn Oberstaatsanwalt Jobski, dem Uwes faux pas seit letzter Woche vorliegt.

Lieber Uwe, hast Du wirklich geglaubt, dass wir das mit B. und N. nicht rauskriegen? Dann mach Dich mal noch auf ganz andere Sachen gefasst!

den Verdacht zu verbreiten, der Vorstandsvorsitzende der Antragstellerin, Dr. Uwe Schroeder  -Wilfberg, habe im Verfahren der Antragstellerin gegen den Antragsgegner vor dem Landgericht Hamburg (Az.: 324 O 663/06) eine falsche Eidesstattliche Versicherung abgegeben.


Richter und Richterin
2007 Lurusa Gross

Der Vorsitzende: Die Ziffer 1 ist eine Schmähung. Der Antragsteller würde nicht davor zurückschrecken, Gewalt im gravierenden Maße anzuwenden.

Beklagtenvertreter: ... .

Richterin Frau Käfer: Lassen Sie erst den Vorsitzenden sprechen, dann können Sie ... .

Der Vorsitzende: Es ist eine Meinungsäußerung. Wir benötigen einen konkreten Anknüpfungspunkt. Liegt nicht vor. Soweit der Beklagte bestimmte Vorfälle aus seiner Umgebung vorlegt, dann betrifft das nicht ihn. Es ist nur pauschal. So kommt die Äußerung als Schmähkritik und ist nach GG Artikel 5 nicht geschützt.

Bei Punkt 2 handelt es sich um eine Verdachtsäußerung. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen vorhanden sein. Ich weiß nicht, ob ASt 4 ausreicht. Über den Inhalt können wir uns kein Urteil erlauben.

Müssen einen Tatsachenhintergrund haben. Reicht nicht. Es muss eine ausgewogene Darstellung sein. Daran fehlt es vollständig. ... .

Wenn man das berücksichtigt ... . Haben kein Ermittlungsverfahren gehabt. Steht aber in der Erstmitteilung. Staatsanwalt Jobski ... . Wir wollen uns kein Urteil darüber anmaßen, ob Uwes eidesstattliche Versicherung nur irreführend, oder gar falsch ist. Das überlassen wir Herrn Staatsanwalt Jobski.

Haben deswegen mit Verbot belegt, und nach Vorberatung überlegt, dass wir es dabei belassen werden.

Dann noch das Update. War aber später. Die Wiederholungsgefahr ist nicht ausgeräumt. Kommen vielleicht dazu, dass wir das Verbot belassen.

Beklagtenvertreter: Ich habe einen Zeugen mitgebracht, der bestätigt, dass die Antragstellerin schmutzige Methoden verwendet.

Der Vorsitzende möchte den Zeugen nicht: Vor der Beweisaufnahme steht der Vortrag.

Beklagtenvertreter: Der Zeuge war auf der Führungsebene bei MLP. ... Herr Termühlen war Vorstandsvorsitzender. Der Zeuge hat Kritik geübt, wurde schikaniert. Hat zurückgeschlagen. Als er bei der Staatsanwaltschaft war, wurde Gewalt angedroht, seine Autoreifen zerstochen. Er wurde auf der Autobahn abgedrängt. An seinem Haus standen Schilder, es stehe zum Verkauf. Er musste sein Faxgerät abstellen, die Nummer ändern. Half alles nichts.

Auch bei Florian H.  Die Aktien sind um 90 Prozent eingebrochen. Verluste von acht Milliarden. Da liegen die Nerven blank. Exodus an den Mitarbeitern. Die Aktie bewegt sich in Richtung zehn Euro. Da werden die Bürgschaften fällig. Er kann meine Internet-Tätigkeit nicht gebrauchen.

Richterin Frau Käfer belehrt: Das, was Sie hier gesagt haben, haben wir schriftlich. Wir brauchen einen Beweis, dass die Drohungen vom Antragssteller kommen. Da brauchen wir einen Beweis. Das alles nimmt der Zeuge nur an. Er hat einen Anlass. Reicht nicht aus, um das positiv zu bewerten, dass es zurückgeht auf die Antragstellerin, das mit den Krediten.  Dazu fehlt der Vortrag. Was können Sie dazu sagen?

Beklagtenvertreter: Bin kein Banker. Der Zeuge ist Banker

Richterin Frau Käfer belehrt: Der Eindruck entsteht, dass körperliche Gewalt angewendet wird.

Beklagtenvertreter: Der Aufsichtsratsvorsitzende kokettiert damit, dass er in einer Jugendbande war. Wir wissen, dass gelernte Gewalt nicht abgelegt wird.

Richterin Frau Käfer: Bewusst nicht ... .

Beklagtenvertreter: Habe jedes Motiv genommen.... .

Richterin Frau Käfer als Zensurrichterin: Wir entscheiden nur diesen Fall. Es geht nur um diesen Fall. Empfehlen den Widerspruch zurückzunehmen. Wir sagen nicht, dass man den Verdacht nicht äußern darf. Aber nicht in dieser Form.

Beklagtenvertreter: Haben Sie nicht gelesen?

Richterin Frau Käfer belehrt: Habe gelesen.

Beklagtenvertreter: Die Bewertung maße ich mir nicht an. Irreführung ist nicht strafbar. Irregeführt sind Sie. Sie haben geglaubt, dass MLP eine ehrenwerte Firma ist.

Richterin Frau Käfer: Jetzt unterstellen Sie ... ..

Beklagtenvertreter: Im Gericht darf ich das. Wenn er ... .

Klägeranwalt Dr. Mann:  Wen meinen Sie mit "er"?

Beklagtenvertreter: Dr. Uwe Schroeder-Wildberg. Er lässt mich nicht zu Wort ... .

Richterin Frau Käfer: Ein Verdacht muss durch entlastende Momente dargelegt werden. Das ist nicht gemacht worden.

Beklagtenvertreter: Wusste nichts von der Staatsanwaltschaft. Habe keine Auskunft erhalten. Jobski gemailt, ... .

Richterin Frau Käfer: Wenn Sie gebracht hätten ... .

Beklagtenvertreter: Habe nichts über Ermittlungen geschrieben.

Richterin Frau Käfer: Zum Zeitpunkt des Artikels gab es keine Ermittlungen.

RS: Na und? Wenn es später Ermittlungen gab, dann entfällt die Wiederholungsgefahr.

Beklagtenvertreter: Zum Zeitpunkt der Antragstellung und der Entscheidung lief unstreitig ein Ermittlungsverfahren... .

Der Vorsitzende: Welches?

Beklagtenvertreter: Lag bei der StA Hamburg auf dem Tisch.

Der Vorsitzende: ... diese Konkrete ...

Richterin Frau Käfer: Es geht nur um diese Konkrete. Über das andere entscheiden wir nicht.

Beklagtenvertreter stellt den Antrag, den Zeugen W. zu hören und den Zeugen Z.

Richterin Frau Käfer: Welchen Zeugen?

Beklagtenvertreter: Zeugen Z. Zur Frage, ob der Firma MLP Gewalttätigkeiten zuzutrauen sind, den Zeugen Ulrich Z. Wird aussagen, dass es ehemalige MLPler gibt, die nur noch mit einer Pistole auf dem Nachttisch schlafen. Zum selben Beweisthema den Zeugen W. Voraussetzung, dass das streitig ist, Dr. Mann.

Der Vorsitzende: Dieses Beweisangebot hat keinen tatsächlichen Gehalt.

Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück.

Der Vorsitzende nach Wiedereintritt: Wollen den Beweis nicht erheben.

RS: Man kann also davon ausgehen, dass das Gericht die Annahme zulässt, dass die MLP zu Gewalttätigkeiten neigt bzw. dass das unerheblich ist für den Fall, dass sich jemand bedroht fühlt.

Richterin Frau Käfer: Weil wir meinen, dass ... . Wenn wir hätten hören müssen. Beweisanträge haben Sie gestellt. Überlegen Sie, ob ob Sie nicht doch zurücknehmen. Wie geschrieben, dürfen Sie sich nicht äußern. Sie müssen entlastende Momente bringen.

Beklagtenvertreter: Welche entlastende Momente  sollte ich bringen?

Richterin Frau Käfer: ... .

Beklagtenvertreter: Belastend ist nicht das Ermittlungsverfahren, sondern dass er diese eidesstattliche Erklärung abgegeben hat... ..

Richterin Frau Käfer: Sie müssen deutlich machen. "Nehme ich an," hätten Sie schreiben müssen.

Beklagtenvertreter: Dass er unterschrieben hat, habe ich schwarz auf weiß.

Richterin Frau Käfer: ... .

Beklagtenvertreter: Ich habe Dokumente ... .

Richterin Frau Käfer: Rechtfertigt nicht den Verdacht.

Beklagtenvertreter: Habe über den Anwalt gefragt, bekam keine Antwort.

Der Vorsitzende: Wir drehen uns im Kreis. Es fehlt die ausgewogene Darstellung.

Beklagtenvertreter: Zum Zeitpunkt liegt eine ... . Assoziation ... . Geht mir zu weit..

Richterin Frau Käfer: Wir verbieten nicht ..., damit keiner denkt, ... . Es geht nur um diese Berichterstattung. Nehmen Sie den Widerspruch zurück.

Beklagtenvertreter: Der Schmähung kann ich nicht richtig folgen ... .

Klägeranwalt Dr. Mann überzeugend: Unser Schweigen soll nicht falsch gedeutet werden.. ... Gesellschaft ... . Halte nicht für erheblich. Es fällt uns sehr schwer, die Beleidigungen ... . Die Beleidigungen ertragen wir nur mir einem gewissen Unmut. Stelle den Antrag.

Der Vorsitzende: Beschlossen und verkündet. Die Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung,.

Beklagtenvertreter fragt Dr. Mann: Wann kommt das andere Verfahren?.

Klägeranwalt Dr. Mann kollegial: Mit Ihnen kommuniziere ich nur, wenn ich muss.

Am Schluss der Sitzung: Die Einstweilige Verfügung v. 15.06.07 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.

Kommentar

Wie werden sich die Richter und Frau Käfer fühlen, wenn dem Beklagten etwas zustößt? Werden sie glücklich sein, wenn die Täter dann nicht gefunden werden? Oder verstehe ich etwas nicht vom wirklichkeitsfremden Denken der Juristen?

Was ist, wenn in einer von mir nicht provozierten Prügelei zwei  - drei meiner Freunde mit Messerstichen umgebracht werden, mich jedoch zunächst niemand angreift. Darf ich mich auf mögliche Messerattacken einstellen?

Wir werden die Entwicklung von MLP Finanzdienstleistungen beobachten, und die Tätigkeit der Kanzlei Damm & Mann zu verstehen versuchen. Heute können wir noch nicht verstehen, warum der gleiche Anwalt Herr Dr. Mann einerseits die Financial Times Deutschland gegen EDEKA, ein als Ganzes anerkanntes Unternehmen, und andererseits das umstrittene Unternehmen MLP Finanzdienstleistungen gegen die Internet-Berichterstattung vertreten kann.

"Es geht nur um die eine Kleinigkeit!" Ist das die Erklärung?

Wer hat bei MLP Finanzdienstleistungen das Sagen? Werden die MLP-Mitarbeiter bzw. MLP-Vertreter wirklich beschissen?

Links zum Thema:

 

Müller-Vogg vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH                    

Der Sache 324 O 559/07 Müller-Vogg vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH ging die Verhandlung 324 O 560/07 gegen Zeitungsverlag "Freitag" GmbH voraus. Von der Beklagtenseite erschien niemand.

Zum Streit finden wir im Internet http://www.taz.de/digitaz/2002/04/29/a0178.1/textdruck

taz Nr. 6737 vom 29.4.2002, Seite 17, 201 Interview HEIKO DILK. Es muss auch etwas über die konservative Haltung des Klägers geschrieben worden sein.

Der Vorsitzende: Den Schriftsatz vom 23.08.07 haben Sie bekommen?

Beklagtenanwältin Frau Dr. Schork: Vorab per Fax und gestern dann ... .

Der Vorsitzende: Ja, der Archiveinwand .. . Mit dem haben wir es nicht so richtig ... .

Beklagtenanwältin Frau Dr. Schork: Müssen hier gar nicht streiten. Ist ... eingetragen. Nach dem Schriftsatz nicht streitig. Streitig ist das Telefonat. Gefunden, ..., nicht gefunden. Die Frage "Archiv" spielt überhaupt keine Rolle.


Zwei hübsche Anwältinnen
2007 Lurusa Gross

Der Vorsitzende: Wir sind auch der Auffassung, dass Sie auch ohne Archiveinwand zu Ihrem Ziel kommen. Wer, wann, wo hat diese Äußerung ... getätigt: aufrechter Konservativer. Hat er selbst bekundet, dass er ... . Dann muss die Klägervertreterin beweisen.

Beklagtenanwältin Frau Dr. Schork: Ist doch nicht streitig.

Richter Herr Zink: Dann wäre das sehr einfach.

Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt: .... .

Beklagtenanwältin Frau Dr. Schork: Herrn Eisenberg als Zeuge ... .Es gibt eine Menge Schriftverkehr, Telefaxe, wo er eingeräumt hat, dass der Kläger den Artikel selbst geschrieben oder lanciert hat.


Nicht zu fassen!
2007 Lurusa Gross

Richter Herr Zink reduziert es auf die Mathematik: Das ist eine andere Ebene. Zunächst müssen wir wissen, ist es wahr oder unwahr. Hat er das gesagt? Danach kommen wir auf die andere Ebene.

Beklagtenanwältin Frau Dr. Schork: Es ist auch verjährt.

Der Vorsitzende: Wir dachten in der ersten Ebene ist der Kläger beweispflichtig. Dazu muss es zunächst streitig sein. ... hat nicht bestätigt.

Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt: Muss heißen "getätigt".

Beklagtenanwältin Frau Dr. Schork: Es ist nicht streitig.

Richter Herr Zink: Das wollen wir gerade klären.

Beklagtenanwältin Frau Dr. Schork: Es geht nicht um falsche Buchstaben. Man kann streiten, hat es ihm gefallen oder nicht. Er bestreitet nicht, dass er mit Herrn Eisenberg darüber gesprochen hat.

Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt: Sie haben damals darüber gesprochen. TAZ, FAZ. Es war nicht problematisch. Spiegel war etwas anderes.

Der Vorsitzende: Frau Dr. Schork hat einen Punkt ... . Unsere Frage: Kann er den Artikel ... ?

Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt: Nicht bestätigt ist ... .

Richter Herr Zink: Ja.

Beklagtenanwältin Frau Dr. Schork: Hat ihn nicht getätigt, den zweiten Satz. Hat das als lächerlich empfunden. Es ist unstreitig. Ihm hat es gefallen, was die TAZ macht. Widerspricht doch jeglicher Lebenswahrscheinlichkeit. Großes Foto. Diesen Artikel hat er gar nicht gelesen? Ist lächerlich. In den alten Schriftsätzen von Eisenberg wird er aufgefordert, das zu bestreiten.

Richter Herr Zink: Kenne das aus dem Jahre 2001.

Der Vorsitzende: Ich war auch schon da.

Richter Herr Zink: Nicht die kleine dpa-Meldung.

Beklagtenanwältin Frau Dr. Schork: Als ehemaliger Herausgeber der FAZ, soll er das in der TAZ  übersehen haben? Lächerlich.

Richter Herr Zink bestätig: ... sieht schon komisch aus.

Beklagtenanwältin Frau Dr. Schork: Das er anwesend war, weiß ich nicht aus eigenem Wissen, aber Herr Eisenberg ... . Ist alles unstreitig. Und da macht die Einlassung, ich habe das alles nicht gekannt, keinen Sinn.

Der Vorsitzende: Was halten Sie von der folgenden Idee: Sie geben eine einfache Unterlassungserklärung ab, und Sie Frau Vendt übernehmen die Kosten?

Beklagtenanwältin Frau Dr. Schork: Geht nicht.

Der Vorsitzende: Ist aber eine hübsche Idee.
Mit den Parteivertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Die Beklagtenvertreterin wird darauf hingewiesen, dass sie gegebenenfalls vortragen muss, wann, wo, wer das in Rede stehende Zitat geäußert hat. Die Klägerseite wird darauf hingewiesen, ... das in Anrede stehende Zitat aus der TAZ 2001 nicht gekannt zu haben.

Richter Herr Zink: Frist für die Klägerseite und Verfügungstermin. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hätte die Klage keinen Erfolg. Entweder diese wird abgewiesen, dann entstehen Ihrerseits keine Kosten. Oder es kommt zu einer Beweisaufnahme.

Beklagtenanwältin Frau Dr. Schork: ... .

Der Vorsitzende: Wir werden ohnehin einen neuen Termin haben. O.k? Einverständnis wurde gegeben. Die Klägervertreterin stellt den Antrag ... . Die Beklagtenvertreterin beantragt, die Klage abzuweisen.

Beschlossen und verkündet: Die Klägervertreterin wird bis zum 21.09.07 weiter vortragen und zum heute überreichten Schriftsatz der Gegenseite Stellung nehmen. Der Termin für die Verkündung einer Entscheidung wird festgelegt auf Freitag, den 19.10.07, 9:55 in diesem Saal.

19.10.07: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Beschluss zur Sicherheitsleistung.
Kommentar von Anwalt Johannes Eisenberg:

Bei Kenntniserlangung einer Veröffentlichung bereits im Jahre 2001 beginnt der Lauf der Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB) gemäß § 199 l Nr.2 BGB im Jahre 2001, so dass die Frist Ende 2004 ablief. Bei Erhebung der Klage im Jahre 2006 ist die Verjährung bereits eingetreten. (eis | 2007-12-28)

Die taz hat 2008  Klage beim LG Berlin erhoben 27 O 1165/07 mit dem Ziel, fest stellen zu lassen, daß sie berechtigt ist, den fraglichen Artikel in ihrem Online-Archiv zugänglich zu halten. Das Landgericht Berlin hat am 27.03.08 entschieden, dass dies erlaubt ist. Buske kann es jedoch wieder verbieten.
 

Prinzessin von Bayern u.a. vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag                    

Die Sache  324 O 314/07 Prinzessin von Bayern u.a. vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag war spannend wie keine andere. Es klagten gleich drei Personen, die Prinzessin von Bayern war nicht allein. Prominente sorgen für die Meinungsfreiheit über Geld. Es ging leider nicht um Millionen, aber trotzdem ... .

Der Vorsitzende: Der Klägervertreter [Anwalt Herr Herfurth für die Kanzlei Prof. Prinz] übergibt den Schriftsatz vom 30.08.07. ... Zwischenvergleich ... . Wir halten die Klage für zulässig. Gleichartige ... Ansprüche. 15.200 ... . Müssen da die Sache vergleichen.

Unklare Ansprüche der Klägerin zu 1. ... Einwilligung erstreckt sich nicht auf die Bildveröffentlichung. Die Bildveröffentlichung war zehn Monate später. ... am angeblichen Sterbedatum. Ist ein neues zeitgeschichtliches Ereignis. Ob Petra Schürmann Person der Zeitgeschichte, ist fraglich. Auch wenn sie es wäre. ... über die Klägerin relativiert sich der Realitätsbezug. Sonst wird die Klägerin über die Hintertür zur bedeutenden Person der Zeitgeschichte. Deswegen meine wir, dass die Klage aussichtsreich ist bezüglich des Bildes.

Zum Schadensersatz ... . Wir sind zum Ergebnis gekommen, dass der Betrag 1.796,61 Euro beträgt. Brauchen wir nicht aufschlüsseln, bleibt  [in der Familie].

Die Klägerin zu 1 - 120,64 Euro, die Klägerin zu 2 - 399,62 Euro, die Klägerin zu 3 876,73 Euro, die Klägerin zu 4 - 399,62

Richter Herr Dr. Korte: Korreliert auch mit .... Gesamtwert 15.000,00. berechnet waren 20.000,00.

Klägervertreter Herr Herfurth: Wir haben ... .

Beklagtenanwalt: ... .

Richter Herr Dr. Korte: ... .

Klägervertreter Herr Herfurth: Erstes Blatt ... .

Es beginnt eine Streit: Foto ... Sterbedrama ... Dazu gibt es schon eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Der Vorsitzende: Die Klägerin soll eine Person der Zeitgeschichte sein, nur weil sie zu ihr hält? Das schöne Foto wollen Sie noch Mal bringen? Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung wollen Sie nicht abgeben.

Beklagtenanwalt: Habe eine Erklärung, dass das Foto nie wieder ... .

Richter Herr Dr. Korte: Nie wieder?

Beklagtenanwalt: Ist schwierig.

Der Vorsitzende: Schwierig ist nicht aussichtslos.

Richter Herr Dr. Korte macht einen Vorschlag.

Beklagtenanwalt: Ist für mich nicht attraktiv ein Zusammenhangsverbot.

Richter Herr Dr. Korte: Bei 15.000 Kosten sind es 876,73. Bei vergleich sind es 440,00, rund die Hälfte..

Beklagtenanwalt: Kosten? Kosten möchte ich keine mitnehmen.

Richter Herr Dr. Korte rechnet: 27.000, zehn Prozent weg, macht 2.700. Über die fünf Prozent kann man sprechen. Fünf Prozent. Was anderes können wir nicht vorschlagen.

Beklagtenanwalt: Und die Verfahrenskosten?

Der Vorsitzende korrigiert: Die Kosten des Rechtsstreits. Der Vergleich wird ausgerechnet. Erstens, bezüglich der zu Rede stehenden Fotos wurde eine Unterlassungserklärung abgegeben. Darüber hinaus verpflichtet sich die Beklagte an die Kläger 1350,00 Euro zu zahlen.

Richter Herr Dr. Korte: Aufschlüsseln?

Der Vorsitzende: Ist eine Familie. Die streuen so und so.

Klägervertreter Herr Herfurth: Bitte aufschlüsseln.

Richter Herr Dr. Korte: An die Klägerin zu 1 gehen 120,00 Euro, an den Kläger zu 2 400,00 Euro, an die Klägerin zu 3 440,00 Euro und an den Kläger zu 4 400,00 Euro.

Der Vorsitzende: Die fünf Prozent schlüsseln wir nicht auf.

Richterin Frau Käfer sehr weise: Wenn sie keinen Vergleich schließen, gehen sie in Berufung.

Der Vorsitzende fragt die Protokollantin: Was hatten wir als Letztes?

Die Protokollantin liest vor. Der Vorsitzende: Ferner sollen sich die Parteien Generalquittung erteilen. Von den Kosten des Rechtsstreits übernimmt die Beklagte 90 Prozent und die Klägerin 10 Prozent.

Die Parteien-Vertreter bitten in drei Wochen erklären zu dürfen, ob die Sache nicht streitig erledigt wird.

Antrag auf Schriftsatzfrist. Die drei Wochen sollen Sie sich intensivst, intensivst beschäftigen, nicht mit den Schriftsätzen beschäftigen.

Schriftsatzfrist bis zum 05.10.07. Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet: Beide Parteien können bis zum 05.10.07 erwidern. Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird festgelegt auf Freitag, den 09.11.07, 9:55 in diesem Saal.

Vielleicht können wir einen Verkündigungstermin streichen.

 

Sigmar Gabriel vs. Marcel Bartels - Wieder obsiegte der Sex                    

Die Sache  324 S 307/07 Sigmar Gabriel vs. Marcel Bartels hat im Imternet Wellen geschlagen.

Wir berichteten. Unser Umweltminister Sigmar Gabriel unterlag. Marcel Bartels hätte keine Unterlassungserklärung abgeben brauchen. Das Bild war zulässige Satire. Sigmar Gabriel wollte aber die Kosten nicht tragen und es kam zur Berufung bei Buske. In letzter Sekunde nahm er, vertreten von der Anwältin Frau Dr. Stephanie Vendt, seine Berufung zurück.

Wir waren einen Tag  zuvor, am Donnerstag, in Berlin bei der Zensurkammer des Berliner Landgerichts. Und siehe da, was bot Berlin? T-Shirts zum aktuellem Anlass.

Hat jemand Lust zu spenden?

Ein Mail genügt. Für 20,00 Euro erhaltet Ihr ein T-Shirt zu Erinnerung an unseren Minister und seine Mitstreiter.

Ich will auch zu den Nutten  Herr Uhl

Ich will auch zu den Nutten Herr Hartz

Ich will auch zu den Nutten Hr. Gabriel

Trotzdem war Gabriel zugegen. Auf der Terminrolle wurde er erst nach Beginn der Verhandlungen gestrichen.

        Piranhas - 2007 Lurusa Gross

Wir saßen im Saal wie Piranhas  und amüsierten uns an diesem Freitag, wie kleine Kinder.

Vielleicht hat Sigmar Gabriel mit Unterstützung der Schröder-Kanzlei von Herrn Michael Nesselhauf, vertreten von Frau Dr. Stephanie Vendt auch einen Beitrag für Buskeismus geleistet, sollten die Spenden fließen und helfen, die Äußerungsfreiheit zu stützen.

Umweltverbrechen zu entlarven und zu verhindern können wir uns ohne Meinungs- und Pressefreiheit nicht vorstellen.

Soll auch die Zensurkammer Hamburg ihren Beitrag leisten durch diese PR-Form.

Obsiegte wirklich der Sex, oder die Vernunft, oder das politische Kalkül? Wir wissen es nicht.

Gerne hätten wir die Meinung der Zensurrichter erfahren. Diese Gelegenheit verpatzte uns unser Minister. Wir sind ihm stinkböse.

Vielleicht spendet auch er etwas für diese justizkritische Site. Vielleicht auch Frau Dr. Stephanie Vendt. Wir würden uns freuen bis geht nicht mehr.

Frau Reimann vs. Frau Freitas - Eine Frau muss es ausbaden                    

Die Sache  324 O 305/07 Reimann vs. Freitas war verworren.

Die Verhandlung begann ohne Beklagtenvertretung. Ein Herr von der Geschäftsstelle kam in den Gerichtssaal: Der Beklagtenvertreter sitzt fest in der Innenstadt wegen dem Triathlon. Kommt in fünf bis zehn Minuten.

Richterin Frau Käfer: Es geht nichts mehr.

Die Richter verständigen sich am Richtertisch über Zettel. Frau Käfer schreibt an Herrn Buske. Die Pseudoöffentlichkeit soll nichts verstehen. Erinnerungen an die Schulzeit werden wach.

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: ... als unstreitig zu Grunde zu legen, dass [die Beklagte] das Banner eingestellt hat.. .

Beklagtenanwalt Herr Schwarzlose spricht leise, wir verstehen ihn nicht.

Der Vorsitzende atmet tief durch: Eigentlich gehen wir davon aus, dass die Klägerin hier im Kreis abgebildet ist. Warum soll sie zweimal abgebildet sein? Ich sehe nur ein Bild.

RS: Wieder ein Internet-Prozess, geht mir durch den Kopf. Banner in irgendeinem Forum.

Klägeranwalt Herr Göbel: Das Banner wechselt.

Richter Herr Dr. Korte: Was steht im Banner drin? Einmal zahle ... . Das Banner wechselt immer. Wenn sie drauf drücken, öffnet sich die Web-Seite.

Der Vorsitzende: Für das Vorliegen der Einwilligung trägt die beklagte die darlegungs- und Beweispflicht. Der Vortrag reicht uns nach dem Stand der Dinge bei weitem nicht aus. Von wem sind die Bilder übergeben? Wollte für sich werben. Vom Verschulden wollen wir auch nicht abweichen. Fahrlässigkeit liegt allemal vor.

Müssen ns dem Schaden zuwenden. Kann sein, dass wen man als Werbepartner nicht ... notiert wird, wenn man im Werbebanner rumschmiert, dann kommen wir zur Höhe von 25.000,00 Euro. Das Mitverschulden macht gerade das fass auf.

Dafür dass die Klägerin bei Vertragsunterzeichnung Kenntnis hatte, ist die beklagte darlegungs- und beweispflichtig.

Vorteilsausgleich. Vergleichsmöglichkeit?

Beklagtenanwalt Herr Schwarzlose: Nein.

Der Vorsitzende: Keine Aussichten?

Beklagtenanwalt Herr Schwarzlose wieder sehr leise: Was ich gehört habe ... Absicht ... .

Der Vorsitzende: Hört sich nicht so viel versprechend an.

Klägeranwalt Herr Göbel: ... .Werden sehen, was es wird. Sie haben keinen Handlungsspielraum.

Der Vorsitzende: Chancen haben Sie.

Inzwischen ist die Beklagte, Frau Freitas, eine junge attraktive Frau, angekommen. Sie wirkt verunsichert. Erzeugt den Eindruck, dass sie nicht versteht, was am Richtertisch vor sich geht.

Richter Herr Dr. Korte: 10-15.000 als Vorschlag. Jetzt müssen wir laut überlegen, dass Sie auf 10.000 runter gehen.

Die Beklagte verpflichtet sich mit dem festen Vorsatz zu zahlen. Können Sie das?

Klägeranwalt Herr Göbel: ?????

Der Vorsitzende: Kosten?

Klägeranwalt Herr Göbel: Bei der Klägerseite. Zumindest überwiegend.

Richter Herr Dr. Korte: Beim Vergleich würden Sie mehr gewinnen als verlieren.

Es wird verhandelt.

Der Vorsitzende: Würde mich gerne beraten mit meinen Kollegen. Vielleicht kommen wir auf eine Idee.

Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück.

Der Vorsitzende nach Wiedereintritt.: Vor Schreck habe ich die Akte vergessen.

Nach Wiedereintritt des Vorsitzenden Dr. Korte an die Beklagtenseite gewandt: Wenn Ihnen das hilft, können wir unterbrechen, und Sie können das in Ruhe draußen besprechen.

Frau Freitas: Das stimmt doch alles nicht.

Richterin Frau Käfer schaut scharf auf die attraktive Klägerin.

Der Vorsitzende erklärt die juristische Hürde: Sie sind darlegungs- und beweispflichtig.

Mit den Partei-Vertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Der Klägervertreter stellt den Antrag aus der Klage vom 20.03.07. Beklagten-Vertreter stell den Antrag, die Klage abzuweisen.

Beklagtenanwalt Herr Schwarzlose: ... kosten. Habe erfahren,  ... bestellt worden,  beabsichtigt ... .

Frau Freitas schaut ungläubig ihren Anwalt an: Kann das nicht bezahlen. Habe ein kleines Kind. Mein Ex-Mann hat das gemacht.

Der Vorsitzende: Wollen Sie kurz unterbrechen?

Die Richter und die Beklagtenseite ziehen sich zurück zur Beratung.

De Vorsitzende nach Wiedereintritt: Der Beklagten-Vertreter erklärt, die Beklagte erkennt den Klageanspruch an. Der Kläger beantragt den Erlass eines Anerkennungsurteils.

Vorgelesen und genehmigt.

Beschlossen und verkündet:  Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 07.09.07, 8:55 in diesem Saal.

Der Klägeranwalt verlässt freudig den Gerichtssaal.

07.09.07: Anerkenntnisurteil. Die Beklagte wird antragsgemäß verurteilt.

 

Dr. Flöttmann vs. Emma Frauenverlags GmbH                    

Die Sache 324 O 657/06 Dr. Flöttmann vs. Emma Frauenverlags GmbH war nicht neu. Die erste Verhandlung fand am 08.12.06 statt, und die weiteren Entscheidungen sollten auf Amtsweg erfolgen. Heute erlebten wir das Ergebnis einer solchen Amtswegentscheidung.

Der Beklagte zu 3, der Psychologe erschien persönlich.

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Telefon ... .

Beklagtenanwalt Herr Helmuth Jipp: Ich kann nichts beitragen.

Beklagtenanwältin Frau Dorothea Bölke: Konnte die Einzelheiten nicht besprechen.

Richter Herr Zink: Ja. Habe es so verstanden, seitens des Verlages und des Herrn Grimm.

Beklagtenanwältin Frau Dorothea Bölke: ... .

Richter Herr Zink: Es knirschte gestern im Telefon. A1.5. Wurde ausfallend, angreifend. Da sind wir nicht richtig zusammen gekommen. Kongress ... . Wir haben die Idee, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, die nicht strafbewehrt ist, und sich nur auf den begriff "handgreiflich" beschränkt.

... . Einfallstor ... Beweiserhebung ... , dazu noch die ehemaligen Patienten des Klägers. Deswegen überlegen wir, ... . Sage nicht mehr, dass er "handgreiflich" geworden ist. "Hat geschwiegen" war was anderes. "Ausfallend" kann man sagen, haben wir am Telefon besprochen.

Klägeranwalt: ... Zeugenschlägerei ... . Sehr charmant finde ich das nicht. Vielleicht ein enfache Unterlassung.

Beklagtenanwalt Herr Helmuth Jipp kommt zum Wesentlichen: Wir soll sich das Ihrer Meinung nach auf die Kosten ausdrücken? Das steht immer im Hintergrund.

Klägeranwalt: Den Beklagten zu 3 nimmt man aus dem Streit, und wir beide vergleichen uns. Solche Dinge waren denkbar. Das wäre das Modell A. Modell B: Über die Beteiligung von Herrn Jipp, weil in dem einen knirschenden Punkt ... finden müsse.

Modell A, wenn B weg. So dass wir uns nur noch mit Frau Bölke einigen müssen.

Beklagtenanwalt Herr Helmuth Jipp: Sind wir doch dran.

Richter Herr Zink: Der letzte Punkt II. Frage, ob jetzt einfach ins Protokoll, "handgreiflich" nicht "ausfallend". Können genau so gut machen. Die Erklärung wird angenommen und die Klage gegen 3 wird zurückgenommen.

Beklagtenanwalt Herr Helmuth Jipp möchte nach Hause oder einfach raus: Muss doch nicht am Vergleich teilnehmen.

Klägeranwalt: Mora.... .

Beklagtenanwalt Herr Helmuth Jipp: Fährt die Klage zurück. Alle Kosten ... .

Richter Herr Zink: Es geht nur um die drei Äußerungen. Ja, wollen wir dann den ersten Schritt machen?

Beklagtenanwalt Herr Helmuth Jipp: Ja. Logisch.

Richter Herr Zink diktiert: Der Beklagte zu 3 erklärt, der Beklagte zu 3 verpflichtet sich, nicht zu behaupten bzw. nicht behaupten zu lassen und/oder nicht zu verbreiten bzw. verbreiten zu lassen,

1. Als Kirchhofer Dr. Flöttmann darauf ansprach,. was ehemalige Patienten und andere Therapeuten aus dem Raum Kiel berichtet hatten, wurde er .... handgreifllich.

Der Klägervertreter erklärt, wir nehmen diese Erklärung an. Der Klägervertreter erklärt, wir nehmen die Klage insgesamt gegen 3 zurück.

Beklagtenanwalt Herr Helmuth Jipp: Stimme zu und stelle Kostenfeststellungsantrag.

Richter Herr Zink diktiert: Vorgelesen und genehmigt.

Beklagtenanwalt Herr Helmuth Jipp verlässt den Richtertisch und setzt sich auf die Zuschauerbank.

Richter Herr Zink: Jetzt ist die Frage ... . Alles, was wir uns telefonisch überlegt haben, zusammengefasst:

Beklagte zu 3 fällt raus. Kleine Pause. Sie können sich das in Ruhe ansehen.

Kurze Pause. Die Verhandlung wird kurz unterbrochen.

Klägeranwalt: ... sprechen von einer anderen Demonstration. Es war Anfang der 90er Jahre. Der Kläger ist umgezogen. Die Behauptung, dass eine Frauengruppe vorbeigezogen sei, ist falsch. Es war gar nichts mehr auf dieser Straße.

Richter Herr Zink: Ob am richtigen Ort, weiß ich nicht. Aber über die Demonstration kann berichtet werden. In den 90er Jahren war eine Demonstration.

Der Vorsitzende: Anfang der 90er Jahre.

Beklagtenanwältin Frau Dorothea Bölke: ... auf den Ort ... .

Richter Herr Zink: ... aber nicht, dass der Eindruck erweckt wird. Adresse:   Am ....damm 16.

Klägeranwalt: Im Großen und Ganzen. Es waren in I.8 sprachliche Abweichungen von dem, was wir formuliert haben. Satz ... .

Richter Herr Zink: Das ist wahr.

Beklagtenanwältin Frau Dorothea Bölke: Dass der Eindruck durch diesen allgemeinen Text erweckt wird?

Klägeranwalt: ... Oberkörper zu entkleiden .... wäre präziser.

Klägeranwalt: Fordert sie auszuziehen. Nicht aus sexuellen Motiven, sondern aus medizinischen. Wir haben Formulierungsprobleme. .. angebliche Verständigung der Ärztekammer durch die Mitarbeiter. Die Mitarbeiter haben die Krankenkasse und die Ärztekammer verständigt. Referiere das bloß. Möchte herausstellen, dass .. durch die Formulierung auch Ärzteklammer ... . Waren aber nur die Krankenkassen.

Richter Herr Zink: Dass das falsch ist, ist klar. Aber der Antrag .. . machen wir 4b daraus.

Beklagtenanwältin Frau Dorothea Bölke: Bin ich dran?

Richter Herr Zink: Bis einer sagt, ich habe nichts mehr.

Beklagtenanwältin Frau Dorothea Bölke: ... mehrfach ... .

Richter Herr Zink: ... niemand hat etwas geöffnet. Dass das mehrmals vorgekommen ist... .

Formulierungen werden diskutiert.

Beklagtenanwältin Frau Dorothea Bölke: Verstehe nicht, warum wir nicht ganz einfach "Eindruck" formulieren.

Richter Herr Dr. Korte fühlt sich angesprochen: "Eindruck" wäre wenig. Die Kläger wollen mehr. Das volle Programm.

Klägeranwalt: ... sonderbar ... . Nochmals. Vielleicht bin ich auf dem falschen Dampfer? Wie war es mit "mehrfach"?

Beklagtenanwältin Frau Dorothea Bölke: Nicht "mehrfach" geklingelt, sondern "mehrfach" vorgekommen.

Richter Herr Zink präzisiert: Mehrere Versuche.

Beklagtenanwältin Frau Dorothea Bölke: Mehrere Menschen haben es mehrmals versucht.

Richter Herr Zink: Ist ... .

Der Vorsitzende: Gemischten Vorschlag einbringen. Aufteilen. Das mit der Spielzeugeisenbahn einbringen, wie ... dann.

Richter Herr Zink: Das war Ziffer 2, dann die ganze Passage.

Der Vorsitzende: Dann können wir das mit der Spielzeugeisenbahn ganz rauslassen.

Klägeranwalt: ... mehrfaches ... .

Der Vorsitzende: ...  der Eindruck erweckt. Kann man auch sagen "wenig reagieren" während den Sprechstunden.

Klägeranwalt: Ja. Das kann verkauft werden.

Richter Herr Zink: 7b wie es ist. Dann .... manchmal nicht.

Klägeranwalt: Von mir aus, kann "manchmal" raus. Mehrfach klingeln war erfolglos. Reagiert nicht auf Türklingel. "Öfters" oder "manchmal". Wurde nicht gesagt ... .

Beklagtenanwältin Frau Dorothea Bölke: Wir haben versucht das reinzubauen "wörtlich nicht gesagt hat".

Klägeranwalt: Alle Beteiligten beschimpfen sich.

Beklagtenanwältin Frau Dorothea Bölke: Gut.

Klägeranwalt: ... pur..

Beklagtenanwältin Frau Dorothea Bölke: ... Wenn eine Frau wirklich nicht will, dann wird sie das mit einem klaren Wort sagen.

Richter Herr Zink: ... Darüber kann man auch streiten.

Klägeranwalt: Das nächste Mal schreiben Sie.  Kernaussage. Dann ist alles geklärt. Sie natürlich nicht.

Richter Herr Zink: Ich gehe raus und formuliere.

Klägeranwalt: Das große Kostenproblem machen wir später.

Beklagtenanwältin Frau Dorothea Bölke: Haben den Vorschlag gemacht zu teilen.

Richter Herr Zink: Ganz viel ist hoch gegriffen. Wir wissen nicht, wie entscheiden wird. Kann was werden. Finden nicht so, dass zwingend Kostenaufhebung entsteht. Kann passieren, dass zu Gunsten des Klägers mehr entschieden wird.

Es entbrannte die wichtigste Diskussion: die Kostendiskussion.

Klägeranwalt: Muss ich mir die Litanei anhören? Es geht darum, dass ein Privatmann gegen eine Gesellschaft klagt. Frau Schweizer kann nicht bezahlen? Er ist privat. Beklagter zu 3 ist frei.

Beklagtenanwältin Frau Dorothea Bölke: Dass er reiner Privatmann ist, wissen wir nicht.

Klägeranwalt: Ist privates Geld. kann das nicht absetzen.

Beklagtenanwältin Frau Dorothea Bölke: ... .

Klägeranwalt: Habe durchgerechnet. Beklagter zu 3 bleibt. Wahrscheinlich ist es wesentlich billiger, er vergleicht sich nur. Wenn 8.-9.000 Euro auf der Klägerseite stehen, dann ist 3/4 zu 1/4 besser als Fifty-Fifty. Für ihn ist der Vergleich höher.

Beklagtenanwältin Frau Dorothea Bölke:Er hat Zeugen verklagt. Ist ein hohes Kostenrisiko eingegangen.

Klägeranwalt: Es geht ihm darum, dass ein Wettbewerber in die Presse geht, ohne Rücksprache. Das darf Herr Kirchhofer jetzt tun, weil er ihn aus dem Streit genommen hat. Wenn das so schwierig ist, würde ich 91a vorziehen. Vielleicht finden wir eine günstige Pauschalzahl.

Beklagtenanwältin Frau Dorothea Bölke: d und e zusammen?

Klägeranwalt: Ja, beide zusammen.

Beklagtenanwältin Frau Dorothea Bölke: Im Vorgespräch haben wir uns beide geeinigt zu teilen.

Streiten weiter über die Kosten, Abmahnung 0,65, Abschlusserklärung 1,3, Wir haben zwei Beklagte.

Richter Herr Zink: Wären genau 3.300.

Klägeranwalt: 3.336,60. Haben Vorgespräch geführt. Sollten sich teilen oder 91a. Keine Kostenaufhebung. Kann ich nicht machen.

Beklagtenanwältin Frau Dorothea Bölke: Kann nicht ausschließen, dass es daran scheitert.

Klägeranwalt: Die außergerichtlichen Kosten werden erstattet, sonst Kostenteilung.

Klägeranwalt: Hat bezahlt. Will sie wiederhaben.

Beklagtenanwältin Frau Dorothea Bölke: Und wenn ich d und e ganz übernehme und dann Kostenteilung. Wo ist das der Vergleich?

Klägeranwalt: 91a. Es spielt noch eine Rolle der Geldentschädigungsantrag. Für das Gericht ist das nicht ganz so schön.

Richter Herr Zink höflich: Das ist nicht das Argument. Gehört zu unserer Stellenbeschreibung. Habe nicht ausgerechnet nach 1a. 2/3, 3/4 Beklagtenseite? Es sind relativ viele offene Punkte.

Es wird heftig diskutiert.

Klägeranwalt: 3/4 - 1/4; 2/3 - 1/3. Wenn ich versuche: 60:40 ohne Widerruf.

Beklagtenanwältin Frau Dorothea Bölke: Kann ich nicht. Sehe ein Problem.

Klägeranwalt: Runtergehen können wir nicht. 70:30, 50:50, 60:450 können wir.

Beklagtenanwältin Frau Dorothea Bölke: 50:50. d und e nehme ich.

Richter Herr Dr. Korte hat es erkannt: Es geht um ein psychologisches Problem.

Richter Herr Zink bestätigt: Es geht mehr um die Optik. ... Dann besser 91a. Dann kann niemand sagen, habe zu viel nachgegeben.

Klägeranwalt weise: Dann steht "Gericht" darüber. 60:40 und hinten die Hälfte.

Richter Herr Dr. Korte: Alternativ 91a. Müssen wissen, was hinten passiert.

Beratungspause. Die Richter und Frau Bölke verlassen den Saal.

Beklagtenanwältin Frau Dorothea Bölke nach Wiedereintritt: Halb fünf ist sie wieder erreichbar. Jetzt ist es halb vier. Das unterste, was ich machen kann 60:40. Nach Aktenlage ist es auch nicht anders. Wie warten auf Herrn Zink. Hat so keinen Sinn.

Der Vorsitzende: Er zaubert mir noch die Unterlassungserklärung. 91a

Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück.

Beklagtenanwältin Frau Dorothea Bölke nach Wiedereintritt der Richter zum Schriftstück des Richters Herrn Zink: Ohne "manchmal" ist es besser.

Klägeranwalt: Ist auch sprachlich schöner.

Der Vorsitzende: Schön geworden?

Beklagtenanwältin Frau Dorothea Bölke: Schön.

Der Vorsitzende: Warum ist 40:60 unakzeptabel? 91a wird schlimmer.

Beklagtenanwältin Frau Dorothea Bölke: Wenn wir uns auf 60:40 verständigen .... alternativ stellen ... . Wir haben schon mal verhandelt. Nehmen Sie 91a.

Richter Herr Zink: Sie müssen das einschätzen.

Beklagtenanwältin Frau Dorothea Bölke: Nehmen 91a.

Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Kommt jetzt überraschend.

Das Gericht weist darauf hin, dass die Parteien dahin hinstreben sollten, dass eine Einigung zu Stande kommt, da es sonst zu einer Beweisaufnahme kommt. Da eine solche Beweisaufnahme für den Kläger und die Patienten eine enorme Belastung darstellen würde und deswegen darauf verzichtet werden sollte, schließen die Parteien den folgenden Vergleich:

Darf ich eine Idee nennen. Wir machen einen großen und einen kleinen Vergleich: Gesamtwiderruf, nur Kostenwiderruf. Soll ich alles vorlesen?

Richter Herr Zink macht einen Vorschlag gegen die Pseudoöffentlichkeit: Die Parteien unterzeichen. Dann brauchen wir das nicht vorzulesen.

Der Vorsitzende: 1. Die Beklagten zu 1 und 2 geben die aus der Anlage zu diesem Protokoll ersichtliche und von den Parteivertretern paraphierte Unterlassungsverpflichtungserklärung ab. Der Kläger nimmt diese Erklärung an.

2. Der Beklagte zu 1 verpflichtet sich 1.650 Euro an den Kläger zu zahlen.

Richter Herr Zink: Soll ja nur einmal dieser Betrag gezahlt werden.

Klägeranwalt: Rückabwicklung.

Es wird die Generalquittung diskutiert.

Beklagtenanwältin Frau Dorothea Bölke: ... und versucht auf alle Ansprüche, die über den Vergleich hinausgehen ... .

Klägeranwalt: Muss klar gestellt werden, kein Kläger kann kommen ... .

Der Vorsitzende: Keine Bestrafung.

3. Damit sind alle gegenseitigen in Rede stehenden Ansprüche aus der streitgegenständlichen Veröffentlichung "Wer ist Dr. Flöttmann?" in der Januar/ Februar -Ausgabe 2006 in "Emma" erledigt.

4. Von den Kosten des Rechtsstreits im Verhältnis des Klägers zu den Beklagten zu 1 und 2 tragen der Kläger 40 Prozent und die Beklagten zu 1 und 2 60 Prozent der Kosten.

5. Beiden Parteien bleibt nachgelassen, von diesem Vergleich zurückzutreten, anzuzeigen bis zum 14.06.07 beim Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24.

In gleicher Frist bleibt den Parteien nachgelassen, isoliert von der Kostenregelung zurückzutreten. In diesem Fällen bitten die Parteien schon jetzt, eine Entscheidung nach 91a ZPO.

Vorgelesen und genehmigt.

Für den Fall des Rücktritts treten wir zu neuen Vergleichsverhandlungen an?

Beklagtenanwältin Frau Dorothea Bölke: Zwei Punkte, die wir bestreiten. Bitte ich ins Protokoll zu nehmen. Muss an drei Stellen bestreiten. An zwei Stellen.

Der Vorsitzende: Die Beklagtenvertreterin erhält die Durchschrift des Schriftsatzes vom 20.08.07.

Für den Fall des Rücktritts stellt der Kläger im Verhalten zu den Beklagten zu 1 und 2 den Antrag aus  ...und .... . Die Beklagtenvertreterin zu 1 und 2 beantragt die Klageabweisung.

Beschlossen und verkündet:

1. Für den Fall des Rücktritts werden die Vertreter der Beklagten zu 1 und 2 schriftsätzliche Stellung nehmen bis zum 28.09.07.

2. Eine Entscheidung wird verkündet am Freitag, den 26.10.07, 9:55 in diesem Saal.

Streitwert? Ja, müssen wir auch noch festlegen. Damit wollen wir Sie jetzt nicht langweilen.

26.10.07: Auf der Terminrolle fehlte diese Sache. Der Vergleich wurde von Emma am 14.09.07 angenommen.

Stellungnahme von Emma                    

In EMMA 6/2007 ist eine Stellungnahme ohne Nennung des Autors/Autorin der Stellungnahme zu finden. Wahrscheinlich möchte EMMA Ihre/n Autor/innen  schützen, um nur noch allein bei Buske zu streiten. Das ist billiger.

Der Artikel trägt die Überschrift:

Flöttmann gegen EMMA - Warum EMMA in einem Prozess, in dem sie eigentlich im Kern Recht behielt, trotzdem 60 Prozent der Kosten tragen muss.

Unser Kommentar zu EMMA`s Stellungnahme

Diese EMMA - Überschrift spricht für sich. Mit 60 Prozent Kostenübernahme hatte EMMA noch Glück. Nicht wenige Antragsgegner müssen 100 Prozent der Verfahrenskosten übernehmen, obwohl sie im Kern mehr als Recht haben. EMMA hatte diese Art der Rechtssprechung wohl nicht gekannt.

Angefangen hatte alles am 13. Juni 2005 mit einem Furore - FAZ-Artikel von Dr. Holger Bertrand Flöttmann "Der Wunsch nach einem Kind."

EMMA reagierte: Denn was da ein gewisser Dr. Holger Bertrand Flöttmann im Ressort von Ex-FAZ-Redakteur Volker Zastrow (heute FAS) verzapft hatte, unterschritt weit das Maß der gewohnten Polemik gegen die Emanzipation der Frauen.
In einem veritablen verbalen Amoklauf hatte der Autor bei den modernen, berufstätigen Frauen eine „Infantilneurose“ diagnostiziert samt „vertrockneten Seelen“ und einem großen „Ablehnungs- und Hasspotenzial gegen die Familie mit verdienendem Vater, hegender Mutter und Kindern“. An allem Schuld sei „der Feminismus“, denn der habe „das Bild der Frau über ihre Weiblichkeit, ihre Fruchtbarkeit, über ihr Muttersein zerrissen“.  Und als ganz persönlich  verantwortlich machte der Arzt und Therapeut übrigens Alice Schwarzer und Simone de Beauvoir ausfindig.

und handelte. Sie schickte einen erfahrenen Kollegen (und übrigens stolzer Vater einer Tochter) nach Kiel zur Recherche. Was Fred Grimm dort herausfand, war dann in der Januar/Februar - EMMA 2006 zu lesen.

Der Autor meinte, Dr. Flöttmann, 61, schreibt nicht nur in diesem (Un) Geist, er handelt auch danach. Seit vielen Jahren ist er im Frauennotruf und bei Kieler Therapeutinnen ein bekannter, wenn auch nicht gerade geachteter Name. Denn immer wieder wandten sich Ex-Patientinnen von Flöttmann um Rat und Hilfe an Notruf und andere Therapeuten.

EMMA zitierte in 1/06 den Kieler Psychotherapeut Friedhelm Kirchhofer, welcher über Flöttmann zu berichten wusste: „Personen, die eine Therapie bei ihm abgebrochen haben, berichten mir und vielen meiner Kollegen nicht selten als Grund für den Abbruch über unangemessene Verhaltensweisen von Dr. Flöttmann. Wenn sich diese Menschen dann zur Fortsetzung einer Therapie entschließen, muss zunächst zerstörtes Vertrauen wieder aufgebaut werden.“

Es dauerte nicht lange. Kurze Zeit nach Erscheinen des Berichtes in EMMA Ende 2005 erhob Flöttmann  Einspruch über seinen Anwalt Dr. Claas-H. Soehring  – auch der Hausjustiziar der FAZ. Wie erwartet bei der Zensurkammer in Hamburg und erklagte eine Einstweilige Verfügung.

19 Monate lang wehrte sich EMMA. Am 14. September 2007 akzeptierte EMMA endlich einen „Vergleich“. EMMA muss 60 Prozent der Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, Herr Flöttmann lediglich 40 Prozent.

Für EMMA absurd, für uns allwöchentliche Realität: Der Kern der Berichterstattung von EMMA – die fragwürdigen Therapiemethoden des Herrn Flöttmann, wurde, meint EMMA durch die Recherche nicht nur bestätigt, sondern weit übertroffen. Der von Flöttmann ebenfalls verklagte Kollege Kirchhofer darf die zitierten Behauptungen weiterhin verbreiten. Wir wissen es nicht. Diese Behauptung von EMMA kann durchaus falsch sein.

Der Spiegel sah das Verfahren in seinem Bericht vom 17.9.2007 als ein „Verfahren voller absurder Spitzfindigkeiten und doch exemplarisch für die Schwierigkeiten des deutschen Presserechts“. Nicht nur das Wesentliche einer Behauptung, sondern auch jedes noch so kleine Detail müssen nicht nur stimmen, d.h. sorgfältig recherchiert sein,  sondern auch wirklich juristisch hieb- und stichfest bewiesen werden können. Wir wissen es, dass das nie sicher geht.

In den Prozess zählte nicht etwa die Schwere der jeweiligen Behauptung, sondern nur die Anzahl – wie jeweils schwerwiegend oder geringfügig auch immer - erkannte EMMA richtig.

Bei den umstrittenen – und von EMMA teilweise verlorenen – Tatsachenbehauptungen geht es zum Beispiel um Punkte der Art wie: Flöttmann lehnte PatientInnen mit Piercing ab – was EMMA meinte, beweisen zu können. Oder: Anfang der 90er Jahre hätten Frauengruppen gegen Flöttmann demonstriert – belegen konnte EMMA nur eine Demonstration vor Flöttmanns Praxis.

EMMA informiert dann Ihre LeserInnen, dass der Prozess von Flöttmann gegen EMMA die EMMA eine fünfstellige Summe kosten wird, und meint, dass dieser Prozess nicht nur EMMA, sondern alle angeht. Deswegen bittet EMMA, sich an den Kosten zu beteiligen. Wir unterstützen diesen Aufruf.
Spendet an  EMMA Verlag, Commerzbank Köln, BLZ 37040044, Konto-Nummer 5053400, Stichwort: Prozesshilfe Kiel.

PS: Die EMMA - Stellungnahme in EMMA 6/2007 erlaubt mir EMMA lediglich zu verlinken. Keinesfalls vollständig an dieser Stelle zu übernehmen. Wie großzügig.

EMMA scheint zu wissen, dass auch die Verlinkung der Genehmigung des Betreibers der verlinkten Seite bedarf. Schon viel vom Presserecht gelernt. Kann sich den Geschäftsgepflogenheiten der immer noch von Männern beherrschten Mainstream-Medien nicht entziehen.

An diesem Freitag herausgehörte Leitsätze                    

Neigt ein Unternehmen zu Gewalttätigkeiten gegenüber Kritikern, darf ein sich bedroht Fühlender nicht behaupten, dass er sich bedroht fühlt,  ohne darauf hinzuweisen. dass es keine konkreten Beweise von Gewaltdrohungen gegen ihn persönlich gibt.

Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen]                            

"Ist aber eine hübsche Idee."

"Schwierig ist nicht aussichtslos."

"Vielleicht können wir einen Verkündigungstermin streichen."

"Hört sich nicht so viel versprechend an."

"Vielleicht kommen wir auf eine Idee."

"Er zaubert mir noch die Unterlassungserklärung."

"Schön geworden?"

Meldungen des Tages  China unser großes Vorbild in der Internet-Zensur                  
                                 Die Welt ist krank,

              kronk und voll krink 

                  sogar in China 

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 29.10.07
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