Bericht Rolf Schälike - 15.11.2006
Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien. -> Terminrolle 10.11.2006, Verkündungen - 15.11.06 ▲ Ist von zu Hause aus zu arbeiten, professionell oder ein Hinweis darauf, oberflächlich zu arbeiten, geizig zu sein, zu intrigieren? Gar eine Beleg für hinterhältiges Handeln, ansonsten für unbeachtete Mimosen, welche kleinkariert auf ihren vermeintlichen Rechten bestehen? Ist das Haus im Hintergrund ein Bildnis, oder sind lediglich Fotos Bildnisse? Was hat das mit Abmahnungen, Einstweiligen Verfügungen zu tun? Weshalb dürfen Anwälte damit Geld verdienen? Ist das interessant für die 'stern'-Chefradakteure, die Herren Thomas Osterkorn und Andreas Petzoldt? Ist die Site www.buskeismus.de in ihrer Existenz gefährdet oder nicht? Wie steht das Magazin 'stern' zu www.buskeismus.de? Mischt in diesem Falle die Kanzlei Dr. Schertz mit? Zufall oder Spiel gemeinsamer Interessen? Was ist Verbreitung? Ist die Weitergabe zu unterlassender Informationen an eine Chefradaktion schon Verbreitung? Oder erst, wenn diese es öffentlich macht? Ist Meinungsumfrage Denunziation? In der DDR war die Öffentlichkeit durch den Postweg gegeben; zwischen Briefkasten und Empfänger. Verbreitung fand statt bei Weitergabe schon an einen Wohnungsnachbarn oder den engen Freund. Haben wir hier ähnliche Denk- und Entscheidungsweisen von Juristen? Dazu mehr als eine halbes Dutzend Äußerungsverbote an diesem Freitag, erteilt vom Zentrum der Meinungsunterdrückung in Deutschland. Außerdem die freudige Nachricht zum Profilfoto von Jaroslaw Kaczynski: Der polnische Ministerpräsident Jaroslaw Kaczynski hat noch am Freitag (3.11.06) die „Fotozensur“ zurückgenommen, wonach er nicht mehr von der Seite abgelichtet werden durfte. Reporter hätten in der Regierungskanzlei auch weiterhin alle Arbeitsfreiheiten, versicherte er vor Journalisten und nahm damit eine Anordnung seines Presseamtes zurück. Er zeigte sich vom Übereifer seiner Mitarbeiter überrascht, künftig sein Doppelkinn nicht mehr in Seitenansicht zu zeigen. „Hier ist mein Profil“, wandte er es amüsierten Fotografen zu. Schade eigentlich. Wie würde hier die Pressekammer entscheiden? Hat der Ministerpräsident kein Selbstbestimmungsrecht auf sein Aussehen in der Öffentlichkeit, Presse und Fernsehens, nicht zu vergessen das gefährliche Medium Internet? Fällt ihm die Hose 'runter, darf das Foto nicht veröffentlicht wurden. Weshalb jedoch ein Doppelkinn? Hat Warschau keine Pressekammer? Ministerpräsident Jaroslaw Kaczynski hätte auch in Hamburg klagen können. Das wissen wir inzwischen recht genau.
Die Verkündungen fanden diesmal statt am Mittwoch, den 15.11.06.
Schill unauffindbar - keine Prozesskostensicherheit ▲ Die Sache 324 O 211/06 Schill vs. Morgenpost wurde kurz verhandelt. Für die Entscheidung muss jedoch lange nachgedacht werden. Abwägungen aller Art. Der Vorsitzende zum Klägeranwalt gewandt: Es gibt keine Prozesskostensicherheit? Klägeranwalt Herr Fischer: Ja. Der Vorsitzende: Ja. Darüber müssen wir nachdenken, ob Prozesskostensicherheit nochwendig ist oder nicht. Wenn der Beklagte auf Prozesskostensicherheit besteht und der Kläger sagt nein, dann ist nach ZPO § 113 die Klage für zurückgenommen zu erklären § 113 Das Gericht hat dem Kläger bei Anordnung der Sicherheitsleistung eine Frist zu bestimmen, binnen der die Sicherheit zu leisten ist. Nach Ablauf der Frist ist auf Antrag des Beklagten, wenn die Sicherheit bis zur Entscheidung nicht geleistet ist, die Klage für zurückgenommen zu erklären oder, wenn über ein Rechtsmittel des Klägers zu verhandeln ist, dieses zu verwerfen. Mit den Parteien wird die Frage der Prozesskostensicherheit erörtert. Der Beklagtenvertreter beantragt die Rücknahme der Klage,, hilfsweise abzuweisen. Die Entscheidung wird am Freitag, den 08.12.06, 9:55 in diesem Saal verkündet.
08.12.06:
Die Klage wird für
zurückgenommen erklärt. Kosten trägt der Kläger. Urteil über die
vorläufige Vollsteckbarkeit. ZPO §
113 Das Gericht hat dem Kläger bei Anordnung der Sicherheitsleistung eine Frist zu bestimmen, binnen der die Sicherheit zu leisten ist. Nach Ablauf der Frist ist auf Antrag des Beklagten, wenn die Sicherheit bis zur Entscheidung nicht geleistet ist, die Klage für zurückgenommen zu erklären oder, wenn über ein Rechtsmittel des Klägers zu verhandeln ist, dieses zu verwerfen.
ZPO § 110
(1) Kläger, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt
nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem
Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben,
leisten auf Verlangen des Beklagten wegen der Prozesskosten Sicherheit.
18.10.07: www.abendblatt.de Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) sucht Schill Ronald Schill - Suche nach einem Phantom?Polizeieinsatz wegen Ex-Innensenator Ronald Barnabas Schill: Die Streifenwagen Peter 17/1 und 17/10 vom Polizeikommissariat 17 in Rotherbaum eilten am Dienstagabend kurz nach 18 Uhr an den Mittelweg 122 zum Block House. Ein Gast hatte die Beamten verständigt, weil er Ronald Schill im Restaurant gesehen hatte. Nach Angaben einer Kellnerin "braun gebrannt und mit einer dunkelhaarigen Frau an seiner Seite". Doch die Beamten waren zu spät. Um zwei Minuten haben sie den Ex-Innensenator nach Aussagen des Gastes verpasst. Für die Polizei ging es um eine Aufenthaltsermittlung. "Wir hätten Herrn Schill nach einer ladungsfähigen Adresse befragt", sagte ein Polizeisprecher. Eine Auskunft hätte Ronald Schill ihnen aber nicht erteilen müssen, denn es liegt weder ein Haftbefehl gegen ihn vor, noch ist er zur Fahndung ausgeschrieben. Allerdings haben die Mitglieder des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) zum Heim Feuerbergstraße seit mehr als eineinhalb Jahren versucht, Ronald Schill als Zeugen vorzuladen. Ohne Erfolg. Denn Schill lebt seit mehr als einem Jahr im brasilianischen Rio de Janeiro und hat keine genaue Adresse hinterlassen. ... . Thannhuber vs. Focus - Bankenskandal vor der Pressekammer ▲ Über Thannhuber findet man viel Kritisches im Internet. Was Focus falsch berichtet hat, darf ich nur vermuten. Der umstrittene Focus-Artikel dürfte der folgende gewesen sein. In Sachen 324 O 573/06 könnte es sich um folgende umstrittene Berichterstattung gehandelt haben: Thannhuber kommt davon
Die Staatsanwaltschaft nahm die Ermittlungen
erst gar nicht auf, weil die Straftat wegen eines nur in Bayern
geltenden Gesetzes bereits nach einem halben Jahr verjährt war. In allen
anderen Bundesländern läuft die Frist dagegen fünf Jahre. Der Vorsitzende dazu: Eine Ziffer ist angegriffen worden. Ziffer 2. Da sind wir der Auffassung, der Antragsgegner sollte verlieren. Vorliegend fehlt uns der Mindestbestand an Beweistatsachen. Beklagtenanwalt Herr Herrmann: Wir schreiben, kein Verdacht ... . Berichten über die kurze Verjährungsfrist, und falls Verdacht besteht, darf nicht ermittelt werden. Der Vorsitzende dazu: Das ist ja noch schlimmer. Herr Thannhuber persönlich: Habe selbst vom Ermittlungsverfahren aus der Presse erfahren. Die Anzeige war anonym. Bin in Bereichen tätig, welche viel Vertrauen verlangen. .... . Durch die Presse werden immer mehr Revanchegelüste befriedigt. Danach wird gestritten, ob das eine Verdachtsberichtserstattung oder doch keine war. Für den Vorsitzenden war es heftig genug: Das Münchner TV. Jeden Tag Pressemeldungen im Focus. Der Klägeranwalt: Allein die Erwähnung. "Konnte nur deswegen nicht ermittelt werden, weil die mögliche Straftat verjährt ist." Heißt doch: Ist das Schwein wieder davongekommen, weil es ein Pressegesetz gibt. Es ging doch nur um die Formulierung im Prospekt. ... Der Vorsitzende dazu: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage ausführlich erörtert. ... . Die Verkündung im Tenor erfolgt am Mittwoch, den 15.11.06, 12:00 in der Geschäftsstelle. Mittwoch, 15.11.06, 12:00, Geschäftsstelle, Richter Dr. Weyhe:
Die Einstweilige Verfügung v.
17.08.06 wird in Punkt I.2 bestätigt.
Falsche Zustellung - EV verwirkt ▲ In Sache 324 O 618/06, welche der oben beschriebenen voranging, war es komplizierter. Vor der eigentlichen Verhandlung schenkte Klägeranwalt Herr Scheele der Gerichtbibliothek sein neuestes Buch "Das jüngste Gerücht". Ausgangspunkt dieses Buches sei Ihr Fall, meinte der Autor zum Vorsitzenden.* Der Vorsitzende: Vielen Dank im Namen der Bibliothek. Geholfen hat es nicht. Mittwoch, 15.11.06, 12:00 hörten wir in der Geschäftsstelle von Richter Dr. Weihe:
Die Einstweilige Verfügung v.
13.09.06 wird aufgehoben. Der Antrag wir zurückgewiesen. Die Gründe für die Aufhebung blieben uns verborgen. Vermutlich wurde die Vollziehungsfrist nicht eingehalten, denn es wurde vom Kläger nicht glaubhaft gemacht, dass die heutigen Prozessbevollmächtigten, es schon damals waren, erläuterte der Vorsitzende. Der Gerichtsvollzieher des Klägers hatte die Papiere entsprechend des Rumrums den Anwälten übergeben, anstatt dem Focus im gleichen Haus. Die Anwälte vertraten zu diesem Zeitpunkt in dieser Sache den Fokus nicht. Zum Inhalt wurde nicht diskutiert. Weshalb auch? Der Klägeranwalt: So wird es eben ein Hauptverfahren geben. Zerstört sei aber das Vertrauensverhältnis unter uns. Wie es weiter geht, werden wir sehen. Das jüngste Gerücht wird mitsprechen. Urteil 324 O 618/06 Die Sache hatte Ihre Fortsetzung [?] im Hauptsacheverfahren 324 O 889/06 am 16.03.07.
Von nun an wird zurückgebissen ▲ In der Sache 324 O 614/06 EuropLeasing AG & Co. u.a. vs. Rechtsanwalt Lachmir ging es um den folgenden Beitrag im Internet:
Beteiligungen - Warnungen: Europ-Leasing -
von nun an wird zurückgebissen Diesen hat sich Anwalt Lachmair verpflichtet aus dem Internet zu nehmen, weil die Richter der Pressekammer Hamburg ihn davon überzeugen konnten. Der Vorsitzende: Man plane auf Grund massiver Liquiditätsprobleme, neigen wir abzuweisen. Für die Öffentlichkeit sei das vom hohem Interesse. Berechtigte Geheimhaltungsinteressen seien äußerst beschränkt. ... . Das Recht am eigenen Wort wird man hier nicht so zu Grunde legen wie in einem Interview. ... . Bezüglich Äußerungen im Internet oder wie auch immer meinen wir, dass wir nicht zum Verbot kommen können. Klägeranwalt Herr Scheffler: Es geht nur um das Leasinggeschäft, um die Zwischenfinanzierung. Doch nicht dieser Eindruck wird erzeugt, sondern, dass das Unternehmen als Ganzes nicht liquide ist. Der Eindruck, welcher hier erweckt wird, ist ein ganz anderer als die wahren Verhältnisse. Anwalt Herr Lachmair: Das Unternehmen ist insgesamt ... Klägeranwalt Herr Scheffler: Wir wollen nicht bestreiten, dass das Unternehmen sich in Schwierigkeiten befand. Die Leasingvertreter müssen sich nicht rechtfertigen. Bei Google erschien die Seite von Lachmair an zweiter Stelle. Der Vorsitzende zitiert: Mit derzeit offenen Rechnungen ist die [mangelnde] Liquidität nicht zu decken. Klägeranwalt Herr Scheffler: Es ist in jedem Unternehmen so, dass es Schwierigkeiten mit der Liquidität gibt. Richter Dr. Korte: Zum Veröffentlichungszeitpunkt ja. Wenn sich das aber wendet, es Liquidität ohne Ende gibt. Dann können Sie erreichen, dass Herrn Lachmaier ... . Der Vorsitzende: Vielleicht Herrn Lachmair miteilen, dass Liquiditätsprobleme vorhanden sind. Richter Dr. Korte: Vielleicht haben Sie Rechercheverpflichtungen? Klägeranwalt Herr Scheffler: Laufendes Leasing gab es immer. Richter Dr. Korte: Das ist nicht die angegriffene Äußerung. Kann sich jederzeit ändern. Klägeranwalt Herr Scheffler: Nehme den Antrag nicht zurück. Bitte um Entscheidung Der Vorsitzende an den Beklagten: Sind Sie bereit, die Anlage 6 aus dem Internet zu nehmen? Beklagtenanwalt Herr Lachmair: Es gibt ein Prozess in München. Die Klage ist um diese Äußerung erweitert worden. Klägeranwalt Herr Scheffler: Wenn Sie das aus dem Internet nehmen, würden wir den Antrag zurücknehmen.. Danach kam es schnell zu folgendem Vergleich: 1. Der Antragsgegner verpflichtet sich, den Beitrag "... von nun an wird ..." bis Mittwoch, den 15.11.2006 aus seinem Internet-Angebot herauszunehmen. 2. Der Antragsteller nimmt nunmehr auch den Verfügungsantrag zu Punkt 1. zurück. Dem Antragsteller fallen die Kosten des Verfahrens zur Last. Der Vorsitzende zum Beklagten [keine Garantie für die absolute Richtigkeit - RS]: Vorgelesen und genehmigt. Beschlossen und verkündet: Der Streitwert wird festgelegt auf 25.000,00. Der Wert des Widerspruchsverfahrens beträgt 20.000,00 EUR. Der Wert des Vergleichs übersteigt nicht den Wert des Verfahrens in der Hauptsache.
MLP Finanzdienstleistungen vs. finazparasiten.de ▲ In Sachen 324 O 663/06 MLP Finanzdienstleistungen vs. finanzparasiten.de (Anwalt Kompa) schien die Entscheidung vorweggenommen zu sein. finanzparasiten.de hatte keine Chance. Der Vorsitzende begann: Ja. Wir meinen, dass der Verfügungsantrag zulässig ist. ... . Es geht um das allgemeine Unternehmens-Persönlichkeitsrecht. Die Verbreitung verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht ... . Es sind satirisch verpackte Inhalte aus realem Geschehen, welche nicht der Wahrheit entsprechen. Organisierte Kriminalität. Lebensversicherung an Kinder, PR-Aktivitäten. Alles ist kein strafbares Verhalten. ... . Die Äußerung zu Punkt 2 kann vom Durchschnittsleser nur so verstanden werden, dass der Kläger die Kunden belüge. Zu der Tätigkeit von MLP wurde gestritten. Unterlagen wurden überreicht. Dem Vorsitzenden war es zu viel: Ich werde mich nicht wegen jeder Anlage zur Beratung zurückziehen, 'raustrennen ... . Der Betreiber von finanzparasiten.de musste verlieren. Ausgeschlossen, dass jeder Kritikpunkt stimmt. Abmahnanwalt Herrn Dr. Mann hat hier leichtes Spiel. Er brauchte nicht viel zu sagen. Alles war klar. Unklar blieb mir, was ist los bezüglich MLP? Im Internet wird diskutiert:
MLP mahnt finanzparasiten.de ab – Schuss geht nach
hinten los Statt klein beizugeben hat finanzparasiten.de als Reaktion den Beitrag http://www.finanzparasiten.de/html/links/mlp.html über MLP im Gegenteil erweitert. Finanzparasiten.de wird jeden Einschüchterungsversuch sofort mit der Erweiterung des Informationsangebots oder PR-Maßnahmen parieren. Was von der Satire [wir wissen nicht, ob es sich um diese handelte] verboten wurde, konnten wir nicht in Erfahrung bringen. Im folgenden die Satire:
MLP
Finanzbärendienstleistungen AG Am Mittwoch, den 15.11.06, 12:00 verlas Richter Dr. Weyhe:
Die Einstweilige Verfügung v.
18.07.06 wird bestätigt. Urteil sowie Urteil mit Kommentaren des Beklagten. Die Richtigkeit der Kommentare ist von uns nicht geprüft worden. Dazu werden wir in der Berufungsverhandlung bestimmt etwas hören, etwas mehr verstehen und berichten. Mai 2007: Anwalt Kompa (www.finanzparasiten.de) ist in Berufung gegangen, hat in der Sache ordentlich nachgelegt. Die Berufungsverhandlung findet statt am 10.07.07, 11:00 HansOLG, 7. Senat, 7 U 32/07. 10.07.07: Berufung wurde während der Verhandlung zurückgenommen. Bericht 20.06.08: Die Kläger wollen nicht zur organisierten Kriminalität zugerechnet werden, aber auch nicht als Sekte gesehen werden. Dazu das interessante Urteil vom LG Wiesbaden 7 O 5/08. Prof. Dr. Dr. h.c. Hempelmann gegen Hessischen Rundfunk - Wurde an Patienten ohne deren Kenntnis und Erlaubnis experementiert? ▲ Prof. Hempelmann war schon in einem anderen Prozess befragt worden als Kläger sowie Zeuge. Wir berichteten angeekelt (Az. 324 O 605/04). In der heutigen Sache 324 O 468/04 ging es um die Zeugenvernehmung von Herr Dr. Kafurke, einen Narkosearzt. Diesmal ging es
um angebliche Medikamententests an
Patienten am Gießener Uni-Klinikum. Quelle: Nachrichtenarchiv des Hessischen Rundfunks.
Herr Prof. Dr. Dr. h.c. G. Hempelmann ist wieder Direktor der Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie:
Der Zeuge beschrieb die Versuchsreihen. Ob es überhaupt welche waren, ist eben umstritten. Veröffentlichungen gab es. Diese können aber auch das Ergebnis normaler Standard-Therapien mit zugelassenen Medikamenten gewesen sein. Für den Zeugen fragwürdig: die "normalen" Behandlungen wurden abrupt unterbrochen bzw. gar verboten. In anderen Fällen wäre man sogar sofort entlassen worden, hätte man so therapiert. An Privatpatienten wurden diese Medikamente nicht so verabreicht wie an Kassenpatienten, berichtete der Zeuge. Alles Indizien für Versuche an Menschen ohne deren Aufklärung und Zustimmung. Weshalb soll die Pressekammer schlauer sein als die Gießener Staatsanwaltschaft? Weshalb soll die Pressekammer Hamburg anders entscheiden? Kann diese das? Darf sie es? Das Urteil scheint festzustehen, es muss nur noch "legalisiert" werden, behaupte ich aus der hohlen Hand. Der Anwalt des Hessischen Rundfunks, Herr Fricke, wird die Journalisten von der unausweislichen juristischen Wahrheit überzeugen können. Die vielen Zeugenbefragungen werden dabei helfen. Zwei oder drei weitere Zeugenbefragungen wurden deswegen beschlossen. Der nächste Zeuge ist Herr Prof. Dr. Biscoping. Die Befragung erfolgt am 23. Februar 2007 um 14:00 im gleichen Gerichtssaal. Danach wird wahrscheinlich Prof. Müller befragt werden oder ein anderer, hängt alles ab von den Ergebnissen der zweiten Zeugenbefragung im Februar des nächsten Jahres. ______________________________
10.11.06: Zeugenvernehmung
von Herr Dr. Kafurke
Bericht
Der Vorsitzende an diesem Freitag: Vielleicht hilft uns Stolpe, doch wir brauchen ihn nicht mal. Richter Dr. Korte: Da ist noch die Stolpe-Entscheidung.
An diesem Freitag herausgehörte Leitsätze ▲
Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen] ▲
"Natürlich wollen wir nicht der Presse vorschreiben, [was sie zu schreiben hat]." "Wir bedanken ns für die konstruktive Lösung." ___________________________
* Seltener Sieg für die
Pressefreiheit
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