Bericht Rolf Schälike - 06.07.07
Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien. -> Terminrolle 06.07.2007
Edeka Zentrale AG & Co. KG vs. Financial Times Deutschland GmbH - Zensurkammer Hamburg verteilt die Wahrheitstropfen ▲ Die Sache 324 O 345/07 Edeka Zentrale AG & Co. KG vs. Financial Times Deutschland GmbH klang nach Klägerismus. Wir erfuhren heute die Wahrheit über EDEKA dank der drei Zensurrichter. Den Vorsitz führenden Richter Herr Zink zum Zeugen: Wenn es in Betracht kommt, dann ist es besser, Sie warten draußen. Der Zeuge wurde natürlich nicht gebraucht. Es war eine Floskel. Richter Herr Zink: Schlage vor, Punkt für Punkt durchzugehen. Klägeranwalt Herr Stephan Gautier: Habe vorgestern um 17:30 h zweiundachtzig Seiten mit Anlagen erhalten. Habe in meinem Schriftsatz nicht zu allem Stellung beziehen können. Ich werde ausführlich mündlich vortragen. Richter Herr Zink diktiert ins Mikrophon. Eine Protokollantin ist heute nicht anwesend: Zum Punkt I.2. „Stattdessen fressen die Marktkauf-Verluste Edekas Eigenkapital auf. In den Jahren 2003 - 2005 wurden in der Zentrale über 140 Mio. EUR Kapital vernichtet“ Der Antragsgegner sagt, Marktkauf hat Verluste ausgewiesen. In den Jahren 2003 bis 2005 gab es keinen Verlust in dieser Größenordnung. Aus der Verknüpfung entsteht beim Durchschnittsleser der Eindruck, Marktkauf-Verlust habe 140 Mio. EUR betragen, auch wenn es einzeln in Passagen stimmt. Beklagtenanwalt Herr Dr. Mann: Auf diese Grundlage war es nicht gemeint, dass ... . Wenn der Marktkauf-Verlust mit Eigenkapital gedeckt wurde, dann hat es dazu beigetragen, auch wenn es nur 17 Mio. EUR waren ... . Es wurde eine Kapitalerhöhung von ca. 70 Mio. EUR vorgenommen und weitere Rücklagen von 70 Mio. EUR wurden erstmals im Eigenkapital ausgewiesen. Trotzdem lag das Eigenkapital im Konzern 2005 nur 8 Mio. höher als 2003. 2003 wurde bei Marktkauf Gewinn gemacht, 2004 wurde Gewinn gemacht, 2005 erstmals Verlust. Hat beigetragen zu der Gesamtkapitalvernichtung von 140 Millionen. Der Durchschnittsleser versteht das so, dass Marktkauf dazu beigetragen hat. Richter Herr Zink: Sehen, das anders . Klägeranwalt Herr Stephan Gautier: Es sind zwei Sätze: Marktkauf-Verluste, die das Eigenkapital auffressen. Dann noch Zinsen, die belasten. Dramatischer Schuldenanstieg. Warum wir das nicht angreifen? Schulden sind zur Finanzierung der Spar und Netto-Übernahme tatsächlich angestiegen, dramatisch ist Wertung. Beklagtenanwalt Herr Dr. Mann: Denken aber mit. Klägeranwalt Herr Stephan Gautier: Die Journalisten können aber deutsch. Kann man nicht sagen, dass es der Durchschnittsleser als „Beitrag“ versteht, wenn im Bericht klare Gegensatzpaare gebildet werden. Richter Herr Zink: Es kommt nicht auf das Verschulden an, nur auf das Verständnis. Es kommt auf die Kombination an. Klägeranwalt Stephan Gautier: Das ist klar. Marktkauf hat in dieser Zeit mit 55 Mio. EUR positiv zum Ergebnis der Edeka beigetragen. Dabei ist der Verlust von 17 Mio. EUR im Jahre 2005 eingerechnet. Im Übrigen lässt sich auch erklären, warum das Eigenkapital nicht um 140 Mio. EUR gewachsen ist. Die Edeka bilanziert nach HGB und nicht nach IFRS. Daher musste sie nach § 309 HGB Firmenwerte aus Beteiligungen entweder zu 25% jährlich abschreiben oder mit Rücklagen offen verrechnen. Edeka hat in dem Zeitraum Firmenwerte in Höhe von 224 Mio. EUR mit Rücklagen verrechnet. Dadurch wurde das Eigenkapital um diesen Betrag gemindert. Zugleich entstand in gleicher Höhe eine stille Reserve. Man kann also nicht von Kapitalvernichtung sprechen. Dies wurde durch positive Effekte mehr als kompensiert. Würde Edeka nach IFRS bilanzieren, wie es die DAX-Unternehmen tun, hätte sie nicht abschreiben oder verrechnen müssen und hätte für 2005 ein um 224 EUR höheres Eigenkapital ausweisen können, 700 Mio statt 476. Die von Herrn Dr. Mann angesprochene Kapitalerhöhung konnte sich auch kaum steigernd auf das Kapital auswirken. Die Edeka hat nämlich in dem Zeitraum vertragsgemäß Genußscheinkapital von 50 Mio EUR zurückgezahlt, das nach HGB im Eigenkapital ausgewiesen war. In Höhe von 50 Mio. kam es also schlicht zu einem Austausch von Kapital. Zudem wurden in den Jahren 2003-2005 55 Mio. EUR an die Gesellschafter ausgeschüttet. Auch das kann man wohl kaum als Kapitalvernichtung bezeichnen. Richter Zink: Wollen eigentlich bestätigen. Klägeranwalt Herr Stephan Gautier: (lacht) Dann hätte ich mir das ja sparen können. Richter Zink: Der nächste Punkt: Baumarkt 300 Millionen draufgelegt. Das hat und der Antragsgegner substantiiert vorgerechnet. 120 Millionen Barzahlung, 196 Millionen Warenbestände. Klägeranwalt Herr Stephan Gautier: Da möchte ich die Eidesstattliche Erklärung sehen. Richter Herr Dr. Korte: Wir sind noch nicht auf der Glaubhaftmachungs-Ebene, sondern auf der Vortrags-Ebene. Beklagtenanwalt Herr Dr. Mann übergibt die Eidesstattliche Erklärung. Klägeranwalt Herr Stephan Gautier: Nach oberflächlicher Lektüre der Eidesstattlichen Erklärung und der Eidesstattlichen Erklärung von Herrn Klusmann kommt es nicht darauf an. EDEKA. hat beim Verkauf der Baumärkte einen erheblichen Betrag erhalten. Tatsache ist, dass EDEKA die Baumärkte nicht unentgeltlich weitergegeben und auch nicht zugezahlt hat. Habe die Eidesstattliche Versicherung von Herrn Alfons Frenk, der an den Verhandlungen beteiligt war. ... dass das nicht zutrifft, wie das in der Eidesstattlichen Versicherung von Herrn Klusmann steht. Es gibt die Entscheidung des LG Köln, was die Darlegungspflichten bei Informantenschutz angeht. (an Dr. Mann gewandt) Ich wusste, dass Sie die bringen würden. Die haben Sie doch für die FTD erstritten. Die Eidesstattlichen Erklärungen sind aber selbst nach diesen Maßstäben zu schwammig. Es ist offenbar ein Zutragen von Hörensagen an den Informanten. Der war offenbar nicht bei den Verhandlungen dabei. Das reicht nicht. Es ist nicht überprüfbar, ob der Rewe-Vorstand , mit dem der angebliche Informant gesprochen haben will, selbst involviert war. Die Toom-Baumarkt-Kette ... . Richter Herr Zink: Es geht mir zu sehr in die Details der Glaubhaftmachung. 120 Millionen Barzahlung, 196 Millionen Rabatt auf Warenbestände wollen Sie nicht bestätigen? Klägeranwalt Herr Stephan Gautier: Möchte bestreiten, dass 120 Millionen Barzahlung an Rewe verlangt wurden. Im Gegenteil. Edeka erhielt Kaufpreiszahlung aus dem Verkauf. Zu 196 Millionen: Nicht in dieser Höhe. Richter Herr Dr. Korte: Betrifft das die Verhandlungen oder den Schluss? Mitte März 2007? Uns hat nur der Status zu interessieren, wie er damals war. Eidesstattliche Erklärungen werden ausgetauscht. Klägeranwalt Herr Stephan Gautier: Es erfolgte keinesfalls eine Barzahlung an Rewe und die Rabatte auf Warenbestände waren weit niedriger. Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück Richter Herr Zink: Bleiben Sie sitzen. Wir werden häufiger rausgehen. Der Klägervertreter erklärt, eine Barzahlung an Rewe für die Übernahme der Baumärkte erfolgte nicht. Es wurden keine 120 Millionen und auch keine anderen Beträge gezahlt. Auch keine Rabatte über 196 Millionen wurden erhalten. Richter Herr Dr. Korte: Gab es eine Gegenleistung? Klägeranwalt Herr Stephan Gautier: Im Artikel ist die Rede von Mitgift. Mitgift ist das, was man mitgibt, ohne selbst etwas dafür zu bekommen. Richter Dr. Korte: Der Wert war 300 Millionen? Klägeranwalt Stephan Gautier: Rewe hat einen Kaufpreis gezahlt und hatte im Zeitraum der Berichterstattung nichts verlangt. Der Wert der Rabatt-Forderungen hatte nicht den Wert von 300 Millionen. Kann mich nicht endgültig erklären. Habe das Fax erst Mittwochabend erhalten. Beklagtenanwalt Herr Dr. Mann: Es ist nicht vorgetragen, dass 300 Millionen nicht gezahlt wurden. Herr Frenk hätte sich erinnern müssen. Klägeranwalt Herr Stephan Gautier: Ist nicht so. Es sind Informationen, die von Dritten zusammen getragen wurden. Faktum, eine Draufzahlung von 300 Millionen wurde nicht verlangt zu dieser Zeit. Beklagtenanwalt Herr Dr. Mann: Kann Ihr Mandant nicht sagen, wie hoch die geforderten Rabatte oder will er nicht. Sie sprechen immer von Einschränkung ohne Gegenleistung. Wenn die Forderung kausal mit Gegenleistung verbunden war, dann ist die Berichterstattung [richtig]. Klägeranwalt Herr Stephan Gautier: Darauf kommt es doch nicht an. Mitgift ist etwas, was ohne Gegenleistung erbracht wird und nicht ein Preisnachlass. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Richter Herr Dr. Korte: Der Kaufpreis kann 3,50 Euro betragen. Beklagtenanwalt Herr Dr. Mann: Das ist eine zulässige Verdachtsberichterstattung. Es gibt das Dementi von Herrn Frenk, dem die Antragsgegnerin Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat. Klägeranwalt Herr Stephan Gautier: Dazu fehlt es schon an jeder Distanzierung. Es wird als Tatsache hingestellt. Richter Herr Zink: Ich habe das Gefühl, dass wir nicht mehr protokollieren brauchen, sondern wir machen am Ende einen Vergleichsvorschlag . Der nächste Punkt: Vorläufiger Bericht. Es dürfte das Interesse bestehen, das zu veröffentlichen. Gab es diesen Bericht? Klägeranwalt Herr Stephan Gautier: Dazu werde ich noch was sagen. ... Es gab dieses Ernst & Young- Projekt, das Sanierungskonzept für die Baumarktsparte. Am 16.10.06 gab es ein Treffen in Bielefeld von 10:00 bis nach Mitternacht. Richter Herr Zink: Wie heute. Klägeranwalt Herr Stephan Gautier: Die erste Folie trug noch den Titel „Baustein- Abschlußbericht“ und war als Entwurf gekennzeichnet, das Datum vom 17.10.06, obwohl es 16.10.06 hätte heißen müssen. Es entwickelte sich eine Diskussion zum Verkauf als Alternativ-Szenario, um diese Stunde, gegen Mitternacht. Ein Teilnehmer warf dann diese Zahl ein. Ernst & Young ging von einem positiven Betrag aus, 25 Mio. Herr Schreiner von Ernst & Young hat dann die Seite 15 in die Präsentation eingefügt und diese beiden Zahlen auf die Powerpoint-Präsentationsfolie eingetragen. Da steht auch auf der Folie „Annahme Ernst & Young 25 Mio.. Hinter der anderen Zahl steht eine distanzierende Anmerkung von Ernst & Young in Klammern, noch zu mindern um Steuervorteile durch Verlustvorträge mit „meines Erachtens“. Sowas steht nicht in einem Abschlussbericht eines Wirtschaftsprüfers. Es war auch allen klar, dass es sich um einen Entwurf handelt und die Zahlen nur der Veranschaulichung dienten. Die Folie wurde um 0:05 Uhr gespeichert. Danach gab es schon am nächsten Tag um 10:00 eine Präsentation in Hamburg von Schreiner, dem operativen Projektleiter. In Hamburg wurde nach kurzer Diskussion gesagt, das ist alles Unsinn, nehmen Sie die beiden zahlen raus. Alle Beteiligten waren dieser Ansicht. Das ganze stand also nur kurze Zeit auf der Folie. Es gab aber einen Ausdruck, der in Hamburg verteilt worden war. Am 23.10.06 oder 24.10.06 gab es den Abschlussbericht. In diesem ist nicht von 427 Millionen die Rede. Habe das Problem der Glaubhaftmachung. Herr Schreiner ist auf Reisen, hat mir das telefonisch mitgeteilt. Heute wird er in Eschborn sein. Beklagtenanwalt Herr Dr. Mann zum Rekapitulieren: Der Bericht wurde am 14.3. mit Frau Kalthoff und Herrn Frenk vorbesprochen. Sie wurden auch mit dem Ernst & Young-Bericht konfrontiert. Haben gesagt: Gibt es nicht einen solchen Bericht. Müsse eine Fälschung sein. .. ich war betraut ... . Jetzt erfahren wir, dass es zwei Leute gab. In der Eidesstattlichen Erklärung wird der Entwurf verschwiegen. Zur vollständigen Eidesstattlichen Erklärung gehört, dass das genannt wird, was Sie jetzt vorgetragen haben. Die Version war nicht als Entwurf gekennzeichnet. Das darf die Presse, wenn sie einen solchen Bericht erhält, so schreiben, besonders wenn nicht zitiert werden darf, dass es eine Fälschung sei. Version. Sie sagten Entwurf. Es gibt zwei Versionen, eine davon bereinigt. Auf der vorliegenden Version wurde die Zahl gefunden. Klägeranwalt Herr Stephan Gautier: Das war ein interner Bericht. Da gab es keinen Grund, etwas zu bereinigen. Da steht sogar noch was Schlimmeres. Werde Ihnen aber nicht zeigen. Daraus ist für jeden sichtbar, dass nichts bereinigt wurde. Die Eidesstattliche Versicherung war vollständig. Dass es diesen Entwurf gab, ist unerheblich. Abschlussbericht ist nur das, was Ernst & Young als solchen herausgibt. Das war hier nicht der Fall. Es ist etwas vollkommen anderes, ob die FTD schreibt „in einer um Mitternacht im Rahmen einer Diskussion geänderten Powerpoint-Präsentation für kurze Zeit enthalten“ oder eben im Abschlussbericht. Herr Frenk hat nicht gesagt, es gebe diesen Bericht nicht. Er hat gesagt, er kennt ihn nicht. Er sprach nicht von Fälschung. Hat das nicht auf Seite 15 gefunden. Mit Dateien kann man durchaus spielen. Frau Kalthoff hat nur die Mutmaßung geäußert, dass es sich um eine Fälschung handelt. Bezweifeln, dass es der journalistischen Sorgfaltspflicht entspricht, wenn man nur einen Tag vor Druck Gelegenheit zur Stellungnahme gibt in einer solchen Sache. Warum sich Frau Kalthoff so nicht hat zitieren lassen wollen? Weil sie sich unsicher war. Sie und Herr Frenk kannten den Entwurf nicht, mussten das erst aufklären. Es ist auch vollkommen normal, wenn die Konzernleitung nicht jeden mitternächtlichen Diskussionsstand beim Projekt einer Tochtergesellschaft kennt. Richter Herr Zink: Gut, kommen wir zum nächsten Punkt. Klägeranwalt Herr Stephan Gautier: Sie sprechen von Verdachtsberichterstattung. Aber im Artikel kommt das nicht zum Ausdruck. Richter Herr Dr. Korte: ... . Vielleicht potentielle Verdachtsberichterstattung. Beklagtenanwalt Herr Dr. Mann: Wurde uns untersagt, Frau Kalthoff zu zitieren. Justiziar der Beklagten: Haben wir gemacht. Wir haben auch Ernst & Young um Stellungnahme gebeten. Klägeranwalt Herr Stephan Gautier: Einen Tag vor Drucklegung. Die müssen sich auch erst von der Berufspflicht zur Verschwiegenheit entbinden lassen und intern recherchieren. Justiziar der Beklagten: Andere Unternehmen schaffen das auch an einem Tag. Klägeranwalt Stephan Gautier: Ernst & Young lieferte interne Stellungnahme am 19. April. Musste auch erst recherchieren. Es gab zahlreiche Entwurfsstadien und Diskussionen. Die Datei musste erst gefunden werden. Danach hat Frau Kalthoff gegenüber Frau Ronke das wahrheitsgemäß als Entwurf bezeichnet. Hier wird nichts vertuscht. Richter Herr Zink: I.4. Es werden die Ertragssteigerungen ausbleiben. Es ist eine Prognose über den schon abgelaufenen Zeitraum. Ist aber eine reine Meinungsäußerung. Es müssen aber Anknüpfungstatsachen vorliegen. Richter Herr Dr. Korte: Wichtig, wie kommt das beim Leser an. Er wusste nicht, dass es schon eine Bilanz gab. Richter Herr Zink: Das ist die Frage, was liefert die Bilanz? Wenn in der Bilanz außerordentliche Erlöse von 225 Millionen durch Immobilienverkäufe waren, dann würden wir bestätigen... . Der Leser versteht, was kommt aus dem Verkaufsgeschäft. Klägeranwalt Herr Stephan Gautier: Betrachtet man nur das EBIT, dann fließen außerordentliche Erlöse nicht ein. Das EBIT der Gruppe ist im Jahr 2006 um etwa 140 Mio. EUR gestiegen. Da haben wir die Ertragssteigerungen. Eigentlich spielt das aber keine Rolle. Im Artikel „Raus damit“ steht, Herr Frenk habe bei Übernahme von Spar und Netto goldene Zeiten für die Gruppe angekündigt. Er habe von einem Turbo-Effekt für die Gewinne der 4800 Edeka-Kaufleute gesprochen. Und ein paar Absätze später, wo es heißt, die versprochenen Ertragsteigerungen aus der Übernahme von Spar und Netto würden ausbleiben, wird dies ausdrücklich wieder auf die Edeka-Kaufleute bezogen. Die Gewinne der Edeka-Kaufleute sind allein im Jahre 2006 durchschnittlich um 18 % Prozent gestiegen, die Umsatzrendite von ca. 3 auf 3,5 Prozent. Das lag vor allem daran, dass durch die Spar und Netto-Übernahme Einkaufsvorteile von 300 Millionen erzielt wurden, die an die Händler weitergegeben wurden.... . EDEKA ist ein Genossenschaftskonzern. Die Zentrale soll gar keine hohen Gewinne erzielen.... Wenn in der Zentrale Gewinne gemacht werden, werden die für die Stützung der Preise genutzt. Justizar der Beklagten oder Gericht: Gewinne kommen vom Verkauf des Tafelsilbers [wird behauptet]. Nachdem zwei andere Verfahren erledigt wurden. Richter Herr Zink: I.4. Hinweis auf Kaufleute klingt nicht ganz schlecht. Ertragssteigerung. Körperschaftssteuer. Das Zitat im Zusammenhang mit Herrn Frenk ist auch nicht ganz schlecht. Beklagtenanwalt Herr Dr. Mann: Wenn hier von der Gruppe die Rede ist, ... . Nicht die Erträge der einzelnen EDEKA-Kaufleute, sondern des gesamten Konzerns. Was wird den ausgeschüttet an die Kaufleute? Klägeranwalt Herr Stephan Gautier: Eben nicht. Die Gruppe ist nicht der Konzern. Sie besteht aus dem Zentrale-Konzern, den regionalen Großhandlungen und den Einzelhändlern. Das höchste an Ausschüttung an die Genossen waren 5 Millionen. Eintausend pro Kaufmann. EDEKA ist nicht darauf ausgelegt, hohe Gewinne in der Zentrale zu erzielen. Die Genossen sind nur mittelbar beteiligt. Der Händler profitiert vom günstigen Einkaufspreis durch die Zentrale. Beklagtenanwalt Herr Dr. Mann: Habe ich begriffen. Gewinn ... . Es wird berichtet, dass es dem Unternehmen schlecht geht. Richter Herr Dr. Korte: Kann sein, bei der Mutter geht es schlecht. Trotzdem kann der einzelne Laden um die Ecke gigantische Umsätze erwirtschaften. Justiziar der Beklagten: Herr Frenk hat gesagt, dass 140 Millionen Gewinn gemacht werden. Aber es waren nur außergewöhnliche Erlöse. Richter Herr Dr. Korte: So haben wir es auch verstanden, wenn es um die Mutter geht. Aber die Kaufleute ... . Justiziar der Beklagten: Wenn wir nur über die Kaufleute sprechen würden, da wäre ich bei Ihnen. Was versteht Herr Frenk unter Ertragssteigerung? Turboeffekt? Tafelsilber? Oder mehr verkauft? Richter Herr Zink: Kann man nicht eine Unterlassungserklärung abgeben, dass nicht die einzelnen Kaufleute gemeint sind? Richter Herr Dr. Korte: Die Kosten würden wir mittig durchschlagen. Richter Herr Zink: Das Argument mit den Kaufleuten ist ein starkes Argument. In der Tat wollten wir bezüglich des Gesamtkonzerns nicht bestätigen. Jetzt kommt etwas, was wir denken, dass es einfach ist. Der Punkt I.5. Vorstandsvorsitzender. Ist es zutreffend, dass Herr Frenk ein solches Interview gegeben hat? Klägeranwalt Herr Stephan Gautier: Ja. Richter Herr Zink: Dann müssen wir erlauben. In diesem Punkt haben wir die starke Meinung, die Verfügung aufzuheben. Justiziar der Beklagten: Schutzschrift. Gehe davon aus, dass das dem Gericht vorgelegt wird. Wurde wohl nicht so gemacht. Klägeranwalt Herr Stephan Gautier: Der Wortlaut des Interviews ist ein Eiertanz eines Vorstandsvorsitzenden, der auch in Personalfragen zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Er kann nicht alles öffentlich ausbreiten. Das Interview kann man so oder so auslegen. Er hat deutlich gesagt, die Rewe hat es sich anders überlegt. Justiziar der Beklagten (unterbricht). Klägeranwalt Herr Stephan Gautier: Ich rede! Beklagtenanwalt Herr Dr. Mann: Hat den Vorstandposten bei Rewe angeboten bekommen und hat ihn angenommen. Richter Herr Zink: Hat dankend angenommen. Wenn er das gesagt hat, werden wir aufheben. Ziffer I.6. Herr Metje, Herr Frenk hat gesagt, kommt als Vorstandsvorsitzender nicht in Frage. Das kann man als Feuern bezeichnen. Klägeranwalt Herr Stephan Gautier: Herr M. hat von sich aus gesagt, er möchte nicht mehr. Es gab keinen Druck. Richter Herr Dr. Korte: Die Eidesstattlichen Versicherungen mit den Informanten werden nicht ausreichen, zumal wir nicht wissen, wer die Informanten sind. Hier würden wir bestätigen. Richter Herr Zink: Kommen wir zum Peter. Musste nach kurzer Zeit gehen. ... Die Glaubhaftmachung der Antragsgegnerin würde uns nicht reichen. Beklagtenanwalt Herr Dr. Mann: Wir tragen Indizien vor, so dass die Kammer zur Überzeugung kommt, dass die Wahrscheinlichkeit ... . Die Verhandlungszeit wir weit überschritten. Richter Herr Zink: Heute Abend oder nach 14:00 Beklagtenanwalt Herr Dr. Mann: Lieber auf Abruf. Richter Herr Zink: Steigerung Spar/Netto kann eine Rolle spielen. Fortsetzung um 13:00 Richter Herr Zink: Wenn ich es richtig sehe, sind wir beim vorletzten Punkt. ... müsste wieder gehen. Eindruck zu erwecken, der Dienstvertrag von Herrn Hörz ist gekündigt worden. Wir haben den Vortrag der Gegenseite, dass Herr Hertz seit dem 05.12.2006 freigestellt worden war. Scheint uns entscheidend zu sein. Mann kann einen Schritt zurückgehen, ob dieser Eindruck entstanden war. Waren davon ausgegangen, dass er zwar nicht mehr Vorstand, aber weiter für Edeka tätig ist. Wenn er freigestellt war, dann würden wir sagen, er musste gehen. Klägeranwalt Herr Stephan Gautier: Der Vertrag steht noch. Er wird ausgezahlt. Richter Herr Dr. Korte: Das ist etwas, wo wir beim Erlass etwas voreilig waren. Wenn er nicht mehr dort arbeitet, dann musste er gehen. Klägeranwalt Herr Stephan Gautier: Der Satz bezieht sich auf Herrn Frenk. Er kann nicht Verträge von Vorstandskollegen verlängern, und auch nicht kündigen. Und wenn da noch steht, er hätte kein glückliches Händchen bei der Personalpolitik, dann ist es schon so, dass der Eindruck entsteht, Herr Frenk habe den Vertrag gekündigt. ... Herr Frenk hat es nicht gemacht. Darauf kommt es an. Er musste gehen. Das ist wahr. Er musste schnell gehen. Es war aber Herr Simmel, der den entsprechenden Aufsichtsratbeschluss erreicht hat. Herr Frenk hat eingeschränkt damit zu tun. Richter Herr Zink: Dann haben wir noch die kuriose Ziffer IIb. Alle lachen. Klägeranwalt Herr Stephan Gautier: Das Doppelverbot liegt daran, dass die Kammer nicht unserem ursprünglichen Antrag folgen wollte, den Eindruck zu verbieten, Herr Frenk sei es gewesen. Was machen wir mit den Kosten? Beklagtenanwalt Herr Dr. Mann: Staatskasse. Richter Herr Zink: ... Eindruck zu erwecken von der Geschäftsführung der Holding abberufen. Richter Herr Dr. Korte: Haben einmal die Äußerung, dann noch den Eindruck. Richter Herr Zink: Haben überlegt, dass wir eine Pause machen. Richter Herr Dr. Korte laut und überschwänglich: Jetzt kommt der entscheidende Teil und Sie vergleichen sich. Klägeranwalt Stephan Gautier: Vergleich ohne Rücktrittsvorbehalt kann ich nicht machen. Muss telefonieren. Nach Wiedereintritt Richter Herr Zink: Wie sieht es aus? Klägeranwalt Herr Stephan Gautier ironisch: Von einer Informantin erfahren, dass er in München und nicht erreichbar ist. Wir brauchen die Widerrufsfrist. Es sind noch ca. zehn weitere Äußerungspunkte offen, die wir in der Hauptsache geltend machen wollten. Die Widerrufsfrist können wir für eine Einigung auch in diesen Punkten nutzen. Beklagtenanwalt Herr Dr. Mann: Gesprächsbereitschaft besteht immer. Richter Herr Dr. Korte: I.4. strafbewehrt ... . Beklagtenanwalt Herr Dr. Mann: Spar/Netto dann einfach. Richter Herr Dr. Korte: Wir machen zwei Gruppen und die folgenden Punkte zum Vergleich: I. strafbewehrt I.2 und I.6. II. die einfachen I.a und I.b. III. Generalquittung IV. Kostenaufhebung V. Zähneknirschend Widerruf. Danach werden der Vergleich diktiert. ... Endgültige Version, wo es nicht drin steht. Klägeranwalt Herr Stephan Gautier: Dass es sich um eine Entwurfsfassung handelt. Richter Herr Dr. Korte: Keine Meinungsäußerung, Tatsachen ... . Richter Herr Zink diktiert: ... ohne hinzuzufügen, dass eine von Ernst und Young eine als finale Version bezeichnete existiert, wo diese 427 Millionen nicht auftauchen. Der Vergleich wird weiter diktiert: ... Vorgespielt und genehmigt. Anträge. Für den Fall des Rücktritts Verkündung einer Entscheidung am 03.08.07 um 9:55 in diesem Saal. Streitwerte: Erlass 180.000,00, Widerspruchsverfahren 155.000,00 Klägeranwalt Herr Stephan Gautier: Wie berechnet? Richter Herr Zink: Ganz einfach. Das ist die Streitwertberechnung der Kammer. Streitwert des Widerspruchverfahrens 155.000,00 Euro. ... 180.000,00 Euro. Formulierungen werden diskutiert. Richter Herr Dr. Korte: und/oder ... . Bei 4.800 EDEKA-Kaufleuten. ... und/oder durch die Übernahme von ... . Richter Herr Zink diktiert: In II fehlt "zu unterlassen" Richter Herr Dr. Weyhe: Sind aber Anführungsstriche. Richter Herr Zink: Wäre aber besser. Richter Herr Zink diktiert: ... "trotz der erstmaligen ... zweistelliger Millionenhöhe ... und/oder Sparneck ... sagt ein Insider. Wir haben die Abschlusserklärung zu I. Ziffer 5. Wenn ... Kostenentscheidung. Die Abschlusserklärung bleibt von diesem Vergleich unberührt. Generalquittung. V. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. VI. Der Antragsteller behält sich vor ... Der Vergleich wird nochmals abgespielt. I. Die Antragsgegnerin verpflichtet sich, es bei Meidung einer von der Antragstellerin für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung nach billigem Ermessen festzusetzenden, im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen: 1. durch die Berichterstattung „Stattdessen fressen die Marktkauf-Verluste Edekas Eigenkapital auf, (…). In den Jahren 2003 – 2005 wurden in der Zentrale über 140 Mio. Kapital vernichtet (…)“ den Eindruck zu erwecken, Marktkauf/AVA habe im Zeitraum 2003 – 2005 ein Minus von 140 Mio. EUR erwirtschaftet und dadurch das Eigenkapital der Antragstellerin um diesen Betrag verringert. 2. zu behaupten oder zu verbreiten (in Bezug auf die Antragstellerin und den Vorstandsvorsitzenden ihrer Komplementärin, Herrn Alfons Frenk): Nach der Komplettübernahme des Konzerns feuerte Frenk Helmut Metje, den er erst ein paar Monate zuvor vom Vorstandssprecher zum –vorsitzenden befördert hatte. Auch der danach von Edeka zu Marktkauf entsandte „Gerhard Peter musste nach kurzer Zeit gehen.“ II. Die Antragsgegnerin verpflichtet sich, es zu unterlassen zu behaupten oder zu verbreiten, 1. (in Bezug auf die Antragstellerin und die von dieser geführten Verhandlung über einen Verkauf von 133 „Marktkauf“-Baumärkten): a. „Verhandlungen mit REWE gehen kommende Woche in die entscheidende Runde, doch müsste Frenk nach FTD-Informationen mindestens 300 Mio. EUR drauflegen, damit die Kölner Genossen zugreifen. Damit hätte das Marktkauf-Abenteuer inklusive Verlusten mindestens 500 Mio. EUR gekostet.“ b. „Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, die ein Konzept für die Baumarktsparte entwickelt hat, beziffert in ihrem Abschlussbericht vom Oktober vergangenen Jahres die Mitgift für die Fialen auf 427 Mio. EUR.“ ohne hinzuzufügen, dass eine von Ernst & Young als „finale Version“ bezeichnete Version des Abschlussberichts existiert, in der die „Mitgift“ von 427 Mio. EUR nicht auftaucht. 2. (in Bezug auf die Antragstellerin): „Unternehmenskenner bezweifeln, dass die Edeka-Kaufleute im vergangenen Jahr im großen Umfang profitiert haben. „Trotz der erstmaligen Bilanzierung von Körperschaftssteuerguthaben in mindestens zweistelliger Millionenhöhe werden die versprochenen Ertragssteigerungen [bei den 4.800 Edeka-Kaufleuten und/oder durch die Übernahme von „spar“ und „Netto“] ausbleiben, sagt ein Insider.“ III. Die Abschlusserklärung bezüglich des ursprünglichen Verbots zu Ziff. I.5. erster Satz bleibt von diesem Vergleich unberührt. IV. Die Parteien erteilen einander Generalquittung wegen der streitgegenständlichen Veröffentlichungen. V. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. VI. Die Antragstellerin behält sich vor, von diesem Vergleich zurückzutreten durch schriftliche Anzeige, die bis zum 18. Juli 2007 bei Gericht eingegangen sein muss. RS: Lohnt es sich die Financial Times Deutschland zu lesen oder schwindeln die Journalisten zu viel? Was ist mit der journalistischen Sorgfalt. Am besten man suche die Urteile, Vergleiche und sonstige Gerichtsentscheidungen, um zu wissen, was unsere Konzerne so alles machen und wie sie arbeiten. Meldung vom 10.08.07 : Welt online Edeka: Erst gefeiert, jetzt verdächtigvon Kai-Hinrich Renner und Ulrike Simon 11.08.2007 - 16.57 Uhr Kai-Hinrich Renner und Ulrike Simon pflügen durch die Medienwelt: Hier steht Edeka im Verdacht, wegen kritischer Berichte Anzeigen storniert zu haben. "In geheimer Mission" sozusagen. Diese Sendung brachte davon unabhängig dem MDR zur Hauptsendezeit um 20.15 Uhr einen Einbruch der Einschaltquoten. Noch im Oktober ließ sich Edeka vom Verband der Deutschen Zeitschriftenverleger (VDZ) als „Printkunde des Jahres“ mit der Goldenen Victoria auszeichnen. Jetzt steht Edeka im Verdacht, wegen kritischer Berichte in der „Financial Times Deutschland“ Anzeigen storniert zu haben und mit RTL ein weiteres Bertelsmann-Medium zu boykottieren. Das bestreitet Edeka, selbstverständlich. VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner sagt: Sollte sich bestätigen, dass es aufgrund kritischer Berichterstattung zu Anzeigenstornierungen kommt, „wäre das bedauerlich“. Derartige Maßnahmen seien nicht geeignet, „den fairen Umgang zwischen Unternehmen und Medien zu verbessern, sie unterhöhlen mittelfristig vielmehr die Grundlagen der Pressefreiheit. Daran kann niemandem gelegen sein.“ Überlegungen, Edeka den Preis abzuerkennen und damit ein Signal zu setzen, gibt es nicht.
Die Sache 324 O 321/07 Jann vs. Lambrecht war leitsatzmäßig ein Schulbeispiel. Richter Herr Zink: .Der Antrag, jegliche fotografische Abbildung der Klägerin zu veröffentlichen, geht uns zu weit. Klägeranwalt: Hat er aber eingeräumt. Wir wissen nicht, wie viel Bilder er geschossen hat. Richter Herr Zink: Ich habe keine Begehungsgefahr, auch wenn es andere Bilder sind. Dass es so passieren wird, wissen wir nicht. Würden auch den Unterlassungsanspruch eindämpfen. Kosten für das Abschlussschreiben. Richter Herr Dr. Weyhe: Da sind wir ganz knauserisch. Diskutieren über 0,8 für das Abschlussschreiben. Richter Herr Zinkganz der Zensor: .Raten, den Antrag umzustellen, damit wir ihn zulassen können. Antrag mit der Maßgabe, die Fotografie Megamex 2006 ... Weitere Maßgabe, der Kläger gibt Auskunft über gewerbliche Nutzung in Ibiza Magamex 200x. Maßgabe, 322,04 Euro nebst Zinsen an die Klägerin zu zahlen. Zahlungsansprüche ... Der Klägervertreter beantragt ein Versäumnisurteil. Beschlossen und verkündet: Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am 13.07.07, 9:55 in diesem Saal.
Die Sache 324 O 335/07 Kahn vs. Fritzsche war kurz. Für den Beklagten erschien niemand. Trotzdem. Richter Herr Zink: .Wir müssen am Antrag rummäkeln. Bei "geschehen wie" weiß man nicht, ist das eine Einschränkung oder keine Einschränkung. Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt: Bin Anfängerin, muss lernen. Ihr Meister, Herr Nesselhauf saß auf der Zuschauerbank und |