Bericht Rolf Schälike - 10.07.07 MLP Finanzdienstleistungen vs. finanzparasiten.de
Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien. -> Terminrolle 10.07.2007
Finanzdienstleistungen vs. finanzparasiten.de ▲Über die erstinstanzliche Verhandlung in Sachen 7 U 32/07 (324 O 663/06) MLP Finanzdienstleistungen vs. www.finanzparasiten.de hatten wir berichtet (10.11.06). Die Kritiker haben seinerzeit verloren und neue Einstweilige Verfügungen eingehamstert. Sie geben nicht auf, und rechnen immer noch mit Verständnis beim Oberlandesgericht Hamburg.
Den Kläger vertritt Rechtsanwalt Dr. Mann von der Kanzlei Damm & Mann. Diese Kanzlei ist bekannt als Vertreterin von Abgemahnten,z.B. des Herrn Guido Westerwelle, angegriffen von Gerhard Schröder in der Gasprom-Geschichte, so auch z.B. das Handelsblatt und die Financial Times Deutschland, welche von den betroffenen Unternehmen (EDEKA) hart angegriffen werden. Wir haben darüber berichtet. Es kam zu einem Vergleich. Heute steht Rechtsanwalt Dr. Mann auf der Seite der Kläger und möchte die Berichterstattung über umstrittene Finanzdienstleistungen verbieten. Er macht eben nur seinen Job. Wir wissen, dass zur Wahrheitsfindung die Zensurkammer Hamburg mit ihren Richtern Herrn Buske, Herrn Zink, Herrn Dr. Korte und Herrn Dr. Weyhe die denkbar schlechteste Adresse ist. Wir lesen im Manager Magazin (ein Unternehmen der Spiegel GmbH) am 15.07.07: Noch gelingt es finanzkräftigen Verlagen und auf Unabhängigkeit pochenden Redaktionen, sich der Unterwanderung durch Medienberater und Pressestellen zu entziehen. Doch auch sie geraten in Bedrängnis, wenn die Macher in den Topetagen ihr letztes Geschütz auffahren: die P[F]resseanwälte. In deren Arsenalen lagern Marterwerkzeuge wie Unterlassung und Gegendarstellung, Richtigstellung und Widerruf, Schmerzensgeld und Schadensersatz. Gehört die Kanzlei Damm & Mann zu diesen "Medienberatern"? Wir erfuhren aus dem Munde des gleichen Anwalts, des Herrn Dr. Mann am 12.07.07 in Berlin: Kann vieles unterschreiben, was im Schriftsatz steht. Aber es geht um den konkreten Fall. Es ging um fünf Klagen gegen das Handelsblatt, welches Dr. Mann vertrat. Auf der Klägerseite stand Anwalt Herr Reich von der Kanzlei Dr. Schertz, zu der im o.g. Artikel ebenfalls Bezug genommen wird: So drohte im Herbst 2005 der Jurist Christian Schertz mit geharnischten Worten, dass er rechtliche Schritte einleiten werde, falls "Manager Magazin" die Persönlichkeitsrechte seiner Mandantin verletze. Selbst Schadensersatzansprüche schloss er nicht aus. Wohlgemerkt: Schertz' Brandbrief erreichte die Redaktion noch während der Recherche - eine Reaktion auf schriftlich eingereichte Fragen. "Manager Magazin" ließ sich nicht einschüchtern. Was kann Herrn Dr. Mann in den Schriftsätzen dieser Kanzlei unterzeichnen? Ich besitze einige Schriftsätze dieser Kanzlei. Leider verbieten es die Zensurkammern, aus diesen zu zitieren, geschweige denn, diese zu veröffentlichen wegen angeblichen Urheberrecht und dem umstrittenen Recht auf informelle Selbstbestimmng. Die Kanzlei Damm & Mann vertritt ebenfalls die Verbraucherzentrale als Klägerin gegen schlechte Geschäftsbedingungen und mögliche Täuschungen. Dazu kommt zu Richter Buske meistens der Damm & Mann-Anwalt Herr Smid. Können wir aus unseren Beobachtungen schließen, dass www.finanzparasiten.de unlauter und falsch über MLP Finanzdienstleistungen berichtet? Die Wahrheit werden wir aus dem Munde der Vorsitzenden Richterin des Hanseatischen Oberlandesgerichts, 7. Senat, Frau Dr. Raben erfahren.
Bericht - Bilanzfälschung ist keine organisierte Kriminalität ▲ Die Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben: Möchten Sie, dass der Zeuge draußen bleibt? Beklagtenanwalt: Ich möchte ihn hier drin haben. Die Vorsitzende: Dann kann er bleiben. Nun konnten drei Besucher der weisen Worte von Frau Dr. Raben folgen. Die Vorsitzende: Das Landgericht hat zwei Sachen verboten. Gestritten wird, wie diese auszulegen sind. Wir nennen unser vorläufiges Ergebnis. Der erste Satz: ... Vermögenskredite ... . Kreativer Umgang mit der Wahrheit. Wir sehen darin Vermögensdelikte, nicht kleine Schummeleien. Dann sehen wir weiter zur Art des Delikts. In jeder Hinsicht ein konsequent kreativer Umgang mit der Wahrheit ... . Kann man nicht anders verstehen, als Unwahrheit. RS [Komnentar]: Au,
au. Gibt es denn eine absolute Wahrheit? Kennt Frau Dr. Raben diese? Die Vorsitzende weiter: ... planmäßig, vorgesehen, nicht zufällig, gehört zum Wesen dieses Finanzdienstleistungsunternehmens. Sie haben eingewendet, das sei Satire. Das ist ironisch, nicht Satire. RS [Komnentar]: Nochmal Au, au. Wir finden in der Wikipedia zu Satire: Die Satire bedient sich häufig der Übertreibung (Hyperbel), kontrastiert Widersprüche und Wertvorstellungen in übertriebener Weise (Bathos), verzerrt Sachverhalte, vergleicht sie spöttisch mit einem Idealzustand (Antiphrasis) und gibt ihren Gegenstand der Lächerlichkeit preis. Zu ihren Stilmitteln gehören Parodie, Travestie und Persiflage, zu ihren Tonfällen Ironie, Spott und Sarkasmus. Insofern sich die Satire auf eine Idealvorstellung beruft, kann sie sich auch des Pathos bedienen. und können Frau Dr. Raben nur empfehlen, vor den Verhandlungen in die Wikipedia zu schauen. An sich ist es uns relativ egal mit dem Verständnis der deutschen Sprache dieser Frau Richter(in). Sie entscheidet, richtet und schafft Vorlagen für Folgeurteile. Da ist es schon gefährlich, sich lediglich auf das eigene Verständnis der deutschen Sprache zu verlassen. Wir hatten schon den Fall von zwei Synonymen "Razzia" und "Hausdurchsuchung", wo Frau Dr. Raben etwas sagte: Hätten Sie Hausdurchsuchung geschrieben. dann würden wir es erlauben. Aber sie schrieben Razzia. Die Vorsitzende weiter: Man hält, was die ... mach, ist kriminell. Ist es eine Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung? Ich neige mehr zur Meinungsäußerung. Diese ist negativ, erheblich dazu geeignet, die Geschäfte zu beeinträchtigen. Ist aber nur zugelassen, wenn es Anknüpfungspunkte gibt. 531 Neuer Verlag. Alles andere ist ein neuer Vortrag. Die Argumente sind durchaus gewichtig, aber rechtfertigen diese Schärfe nicht. Es konnte nachgeliefert werden, aber nicht in diesem Verfahren, sondern im Hauptverfahren. Vielleicht im Hauptsacheverfahren. Kann aber nicht sagen, ob Sie da obsiegen. Noch eine Ergänzung. Sie haben Wert darauf gelegt, dass der Leser sich auch die Links ansieht. Sehen wir nicht so. Sie sind Presserechtler. Die Überschriften genügen. Es kommt nicht auf den Leser dieser Sache an, sondern nur auf den Leser dieser Seite an. Jetzt zu den Anknüpfungspunkten. Wir verstehen sie so, dass Außenstehende betrogen werden, dass dieses Unternehmen in der Öffentlichkeit betrügt. So dass der Umgang des Managements mit den Beratern nichts mit der Erstmitteilung zu tun hat. Der Umgang kann kritikwürdig sein, hat aber nichts damit zu tun. Zur Bilanzfälschung: Es gab ein Strafverfahren, wurde aber nach 151 a eingestellt. Diese Vorwürfe sind allerdings fünf Jahre alt, betreffen die früheren Manager. Nun zur organisierten Kriminalität. Wenn einzelne Manager kriminell sind, dann kann man nicht sagen, das Unternehmen sei kriminell. Sehen wir an solchen Unternehmen wie VW und Siemens. Man kann nicht sagen, diese Unternehmen sind kriminell. RS [Komnentar]: Hat Frau Dr. Raben überhaupt Vorstellungen, wie organisierte Kriminalität funktioniert? Hat diese liebe Frau schon etwas von Vernetzung der organisierten Kriminalität mit der legalen Wirtschaft und Politik gehört? Weiß Frau Dr. Raben wirklich nicht, dass die Grenzen zwischen organisierter Kriminalität und der legalen Wirtschaft fließend sind? Die Vorsitzende weiter: Der andere Satz: Bilanzfälschung. Dazu haben wir die Darlegungen für die Handelsvertreter und das Abhängigmachen. Das hat nichts mit Betrug zu tun. Es ist keine Lüge, es ist keine genehmigte Darlehensvergabe. Damit ist es aber keine organisierte Kriminalität, es ist nur Kundenvorsorge. Kann gegen ... verstoßen. Ist in der Tat ärgerlich. Angezweifelt wird der Vorsatz. Habe Kommentare gelesen. Wird oft übersehen. Der Abschluss solcher Verträge, und führt zur Nichtigkeit, wenn das der Öffentlichkeit bekannt wird. Verträge werden abgeschlossen mit Kunden unter 8 Jahren und über 8.000,00 EURO. Nur dann führt das zur Nichtigkeit. Haben Sie aber nicht vorgetragen. Ist aber nur ein kleiner Bereich. Der Handelsvertreter deckt sehr viele Bereiche ab. Aber dass das der wichtigste Posten war, vermögen wir nicht zu erkennen. Wurde nicht vorgetragen .... . Ist dann lange noch nicht organisierte Kriminalität. Es ist eine Rechtsspielemachung [?]. Haben als nächstes die Umschichtungsgebühr. Das Urteil von Karlsruhe. Wir konnten dem Urteil entnehmen, eine unverbindliche ... Rechnung. Diesen Hinweis gab es in den AGB. Der Fall ist vor dem OLG Karlsruhe. Ast 17. Fall Karl Müller. In diesem Fall wird es klar, dass es kleine Jahresbeträge sind zwischen 2 bis 54,27 Euro. ... nicht vorgenommen wird. Sie haben vorgerechnet, und es ist sehr schlüssig, dass da enorme Summen rauskommen können. Sie haben aber keinen konkreten Fall genannt für eine Umschichtungsgebühr. Sie haben nur die theoretische Möglichkeit genannt. Sie haben nicht vorgetragen, wo ein solcher Betrag den Versicherten untergejubelt wurde. Kriminalität. Ihre Äußerung ist eine Spur zu weit. Man kann kritisieren. Nur etwas zurückhaltender. Es reicht nicht, um derart harte Äußerungen zu tätigen. Wir meinen, Ihre Berufung hätte keinen Erfolg. Beklagtenanwalt: Die erste Äußerung ist gefallen nicht wie zitiert. Semikolon ist weggelassen und die Anführungsstriche sind hinzugefügt worden. "Kriminell agiert." RS [Kommentar]: Ist uns bestens bekannt. Meinungsäußerungen werden als Zitat definiert und verboten. Bei Richter Buske vom LG HH und bei Richterin Frau Dr. Raben vom HansOLG. Die Vorsitzende: Aber nicht organisierte Kriminalität. Es geht immer nur um das kleine Stückchen zu viel. Den Vorwurf der Bilanzfälschung darf man mittlerweile nicht gleichsetzen mit organisierter Kriminalität. Wie sollen wir weiter verfahren? Wollen Sie die Berufung durchziehen? Beklagtenanwalt: Könnte einiges sagen. Habe Zeugen. Wenn Sie aber die Bilanzfälschung nicht als organisierte Kriminalität sehen, dann rate ich meinem Mandanten, die Berufung zurückzuziehen. Die Vorsitzende: Vielleicht rufen Sie Ihren Mandanten an. Beklagtenanwalt: Das bin ich selbst. Kann mich mal fragen. Die Vorsitzende: Dann rufen Sie sich selbst an.. Beklagtenanwalt: Nehme die Berufung zurück. Der Streitwert wurde festgelegt auf 30.000,00 EUR. Neuste Informationen zu MLP aus dem Internet ▲ Die als Beispiele aufgeführten sind kein Beleg für die Wahrhaftigkeit der darin aufgestellten Tatsachenbehauptungen. Diese Beispiele sollen lediglich aufzeigen, welche Fragen diskutiert und aufgeworfen werden. Mit den Kriterien der Zensurkammern in Hamburg werden wir jedoch die Wahrheit nicht erfahren können. Consultant 10/2006 S. 49 Gebührenstreit 10.07.07 16:18 - ddp.djn/rab/mbr Mister Wong Die Liste lässt sich fortsetzen. Wer mehr über Verfahren vor den Landgerichten erfahren möchte, kann googeln. Ein Strafverfahren wurde eingestellt. Dubios scheint MLP nicht zu sein. 20.06.08: Die Kläger wollen nicht zur organisierten Kriminalität werden, aber auch nicht als Sekte gesehen werden. Dazu das interessante Urteil vom LG Wiesbaden 7 O 5/08. Die folgenden Urteile und Leitsätzen hatten für das heutige Verfahren keinen Bestand. Telweise sind die Urteile überholt durch die Stolpe-Entscheidung. Teilweise sind es einfach andere Fälle. Jeder Fall ist ein Einzellfall, über den die Richter unabhängig und frei entscheiden dürfen.
“Das ihr wesenseigene Merkmal, mit Verfremdungen, Verzerrungen und Übertreibungen zu arbeiten, kann ohne weiteres auch ein Mittel der einfachen Meinungsäußerung oder der durch Massenmedien sein. Allerdings mu „Es gehört zu den Garantien der Meinungsfreiheit, dass der Kritiker prinzipiell auch seine strafrechtliche Bewertung von Vorgängen als persönliche Rechtsauffassung zum Ausdruck bringen kann, selbst wenn dies objektiver Beurteilung nicht standhält.“ (...) Aus dem Kontext der beanstandeten Äußerung ergibt sich eindeutig, dass der Beklagte zu 2) zum Ergebnis der Sitzungen des Untersuchungsausschusses in kommentierender Form Stellung genommen hat.“ (...) Hinzu kommt, dass der Beklagte zu 2) in dem Text der Sendung das Wort "offensichtlich" benutzt hat. Dieser Begriff ist gleichzusetzen mit dem Wort "offenkundig" (vgl. Gutachten Prof. Dr. ... vom 15.06.1992, Seite 11). Offenkundige Tatsachen sind allgemeine Tatsachen, d.h., solche, die verständige und erfahrene Menschen wissen oder über die sie sich ohne besondere Fachkunde Kenntnis aus allgemein zugänglichen Quellen verschaffen können. Mit Recht führt der Gutachter aus, dass es sich bei der Feststellung, ob eine Tatsache oder ein Fehler offenkundig ist, immer um einen Akt wertender Erkenntnis handelt. Gerade der Gebrauch des Begriffes "offensichtlich" bringt zum Ausdruck, dass der Beklagte zu 2) die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses bewertet und beurteilt hat, somit dazu eindeutig Stellung bezogen hat. Die Kammer teilt uneingeschränkt die Meinung des Gutachters, dass vorliegend von einem reinen Werturteil auszugehen ist. „3) Damit kommen wir nun von den Sekten zu den speziellen Methoden der Strukturvertriebe.“ „4) Sie sollen an das Unternehmen gebunden und wie bei den Sekten vom Unternehmen abhängig gemacht werden.“ „5) Auf mich wirken diese Meetings immer wie ein Zusammentreffen unzähliger, ahnungsloser Lämmer, die nur gut behandelt werden wollten. Dafür haben sie sich bereitwillig scheren lassen.“ „6) Überhaupt ist das Spiel mit der Angst eines der wichtigsten Psycho-Instrumente, sowohl der Sekten als auch der Strukturvertriebe.“ „7) Ein solches Verhalten kann nur noch mit Hörigkeit, mit blindem Gehorsam oder positivem Wahnsinn bezeichnet werden. In dieser Phase hat jegliches Mitdenken ausgesetzt.“ „10) Vielmehr wird auffallend aggressiv versucht, über die breite Masse höchstmöglichen Profit zu erzielen. Das hierbei viele Menschen auf der Strecke bleiben, spielt scheinbar eine ziemlich untergeordnete Rolle.“ „11) Scientology lässt herzlich grüßen.“
“In diesem Rahmen kommt der Presse eine wesentliche Rolle in einer demokratischen Gesellschaft zu: Wenn sie auch bestimmte Grenzen nicht überschreiten darf, so insbesondere beim Schutz des guten Rufs und der Rechte anderer, obliegt es ihr gleichwohl, unter Achtung ihrer Pflichten und Verantwortlichkeiten Informationen und Ideen zu allen Fragen von Allgemeininteresse weiterzugeben (siehe unter zahlreichen Präzedenzfällen die Rechtssachen Observer und Guardian ./. Vereinigtes Königreich, Urteil vom 26. November 1991, Serie A, Bd. 216, S. 29-30, Rdnr. 59, und Blådet Tromsø und Steensaas ./. Norwegen [GC], Nr. 21980/93, Rdnr. 59, EuGHMR 1999-III). Die journalistische Freiheit beinhaltet auch den etwaigen Rückgriff auf einen gewissen Grad an Übertreibung oder sogar Provokation (Rechtssachen Prager und Oberschlick ./. Österreich, Urteil vom 26. April 1995, Serie A, Bd. 313, S. 19, Rdnr. 38, und Tammer ./. Estland, 6. Februar 2001, Nr. 41205/98, Rdnr. 59-63, und Prisma Presse ./. Frankreich (Entsch.), Nr. 66910/01 u. 71612/01, 1. Juli 2003).“
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