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Überprüfungsantrag von Dr. Gysi bei der
Präsidentin des Deutschen Bundestages - Januar 1992;
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Bericht des 1. Ausschusses
Ergebnis mit dem ihm zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden
MfS-Dokumenten
eine inoffizielle Tätigkeit Dr. Gysis für das MfS sei nicht mit
letzter Sicherheit zu erweisen.
(Bericht wurde wegen Anstrengung eines Organstreitverfahren beim
Bundesverfassungsgericht nicht veröffentlicht - Verfahren war
damit nicht abgeschlossen);
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Übersendung durch den Bundesbeauftragten
weiterer Unterlagen mit Bezug auf Dr. Gysi aus den Beständen des
Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR -
Schreiben vom 17. Oktober und 3. November 1994;
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Beschluss des 1. Ausschusses in seiner
4. Sitzung am 9. Februar 1995 gemäß § 44b Abs. 2 AbgG ein
Überprüfungsverfahren gegen den Abg. Dr. Gysi ohne dessen Zustimmung
durchzuführen;
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Aufgrund des Beschlusses des 1.
Ausschusses vom 9. Februar 1995 ersuchte die Präsidentin des
Deutschen Bundestages den Bundesbeauftragten mit Schreiben vom 8.
März 1995, eventuell vorhandene weitere Unterlagen mit Bezug auf
Dr. Gysi zu übersenden und ein Gutachten zu den vorliegenden
Erkenntnissen auszuarbeiten;
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In einem Organstreitverfahren hat der
Abg. Dr. Gysi mit seinen am 10. 04.1995 beim
Bundesverfassungsgericht eingegangenen Anträgen die Feststellung
begehrt, daß die Durchführung eines Überprüfungsverfahrens gemäß
§ 44b Abs. 2 AbgG einschließlich der dazu erlassenen Richtlinien und
Absprachen seine Rechte als Abgeordneter aus Artikel 38 Abs. 1 Satz
2 GG verletzt.
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"Gutachterliche
Stellungahme zu in der
Behörde des Bundesbeauftragten aufgefundenen Unterlagen, die mit Dr.
Gregor Gysi im Zusammenhang stehen" - Az.: 11635/92 Z
vom 26.05.1995
Mit übernommennen Korrekturen aus dem Schreiben des
Bundesbeauftragten vom 03.07.1995
Die Dokumente der Anlage tragen die Nummer 1-125 (Ihvz. v.)
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Schreiben des Bundesbeauftragten (v.)
Korrekturen von Schreibfehlern in der Gutachterlichen Stellungnahme
vom 26.05.1995 - 03.07.1995
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Schreiben des Bundesbeauftragten vom 21.06.1995
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Schreiben des Bundesbeauftragten vom 29.
06.1995
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Stellungnahme durch den Abgeordneten Dr. Gregor Gysi
hinsichtlich der vom Bundesbeauftragten für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR überreichten
gutachterlichen Stellungnahme vom 26.5.1995 nebst Anlagen - Berlin,
09.08.1995
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Beschluss des 1. Ausschusses, den
Bundesbeauftragten zu bitten, eine umfassende Recherche nach
weiteren Unterlagen durchzuführen - November 1996;
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Schreiben des Bundesbeauftragten vom
01. 02.1996
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Darlegung neu aufgefundener Unterlagen
vom vom 01.02.1996
Die Dokumente der Anlage tragen die Nummer
126-132
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Beschluß des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgericht (2 BvE
1/95)
zur Organklage des Abg. Dr. Gysi -
Einstimmige Zurückweisung und Feststellung der Rechtmäßigkeit des
Überprüfungsverfahrens gemäß § 44b Abs. 2 AbgG - 21.05.1996;
Siehe ->
Pressemitteilung
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Schreiben vom des Bundesbeauftragten vom
06.11.1996
Anlagen 1 und 2
Die Dokumente der Anlagen tragen die Nummern
133-138
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Schreiben des Bundesbeauftragten vom 05.03.1997
Anlage - Dokument Nummer 139
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Ergänzender Bericht des
Bundesbeauftragten zu seiner
Gutachterlichen Stellungnahme vom 26. Mai 1995 (Az.: 11635/92 Z) -
13.03.1997
(Der Ergänzende Bericht wurde aufgrund eines Beschlusses des 1.
Ausschusses vom 24. April 1997 gemeinsam mit der Stellungnahme des
Abg. Dr. Gysi der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.);
Die Dokumente der Anlage haben eine Nummerierung von
1 - 297
Die bereits übersandte Dokumente tragen laufende Nummer
1-139
Die Dokumente in der Anlage zu diesem ergänzenden Bericht tragen
die Nummern 140-297
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Stellungnahme von Dr. Gysi zum
Ergänzenden Bericht des Bundesbeauftragten umfangreichen Anlagen -
Schreiben vom 17. April 1997
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Mit seinen Schreiben vom 27. Mai 1997
und vom 3. Juni 1997 legte der Bundesbeauftragte dem 1. Ausschuß
weitere Unterlagen mit Bezug auf Dr. Gysi vor, zu denen der Abg. Dr.
Gysi mit Schreiben vom 6. Juni 1997 Stellung nahm
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Aus »800 Seiten gegen
Gysi« werden 18 Seiten - Gysi 21.03.1997
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Unter dem 9. Juni 1997 ergänzte der
Bundesbeauftragte seinen Ergänzenden Bericht zur Gutachterlichen
Stellungnahme mit einer beispielhaften Darstellung einzelner
Fallgruppen (Beispiele zum Ergänzenden Bericht" Hierzu nahm der Abg.
Dr. Gysi mit Schreiben vom 17. Juni 1997 Stellung
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Schreiben des Bundesbeauftragten vom 18.02.1997
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Dr. Gysi erhielt Gelegenheit, sich
hierzu zu äußern und machte - neben den bereits aufgeführten
Schreiben - mit seinen teilweise mit Anlagen versehenen Schreiben
vom 25. November 1994, 9. Februar 1996, 26. Februar 1996, 8.
November 1996, 13. Juni 1997, 25. Juni 1997, 8. September 1997, 12.
September 1997 und 19. März 1998 hiervon Gebrauch. Der Abgeordnete
Dr. Gysi hat dem 1. Ausschuß zudem - teils in Auszügen - einige
Gerichtsurteile bzw. Beschlüsse von Zivilgerichten,
Verwaltungsgerichten und der Staatsanwaltschaft beim Landgericht
Hamburg überreicht, in denen der Vorwurf einer Zusammenarbeit Dr.
Gysis mit dem MfS eine Rolle spielte;
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Schreiben des Bundesbeauftragten vom 16.02.1998
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Dr. Gysi erhob am 25.03.1998 vor dem
Bundesverfassungsgericht eine Organklage gegen die vorläufige
Feststellung des 1. Ausschusses wegen Verletzung des Artikel 38 GG
und beantragte gleichzeitig eine einstweilige Anordnung;
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Einstimmiger
Beschluß vom 1. April 1998
(2 BvE 1/98) des
Bundesverfassungsgerichts.
Die Organklage des Abgeordneten Dr. Gysi in der Hauptsache ist
teilweise unzulässig und wird im übrigen als unbegründet verworfen.
Gleichzeitig werden seine Anträge auf Erlaß einer einstweiligen
Anordnung für erledigt erklärt;
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Beschluss
des Bundesverfassungsgerichts
2 BvE 2/98 vom
27.5.1998
Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
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Bericht des
Deutschen Bundestages zum Überprüfungsverfahren des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi -
Az.: 13/10893 v. 29.05.1998
- zum runterladen (pdf)
oder
http://dip.bundestag.de/btd/13/108/1310893.pdf
Eine inoffizielle Tätigkeit des
Abgeordneten Dr. Gregor Gysi für das Ministerium für
Staatssicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
wird als erwiesen
festgestellt (mit einer Mehrheit von
zwei Dritteln);
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Erklärung von Gregor
Gysi vor dem Bundesverfassungsgericht am 30.6.1998
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Beschluss
des Bundesverfassungsgerichts
2 BvE 2/98 vom
30.06.1998
Antrag gegen die Veröffentlichung und Beschlüsse des
Untersuchungsausschusses wird zurückgewiesen.
Anträge u.a. gegen das unfaire Verfahren werden als unzulässig
verworfen.