Buskeismus

Fall Gysi

 

Home        Sitemap

 

Offizielle Berichte und Gutachten zum Stasi-Fall Gysi

Zusammengestellt von Rolf Schälike

Bemerkung: Es gibt keine gerichtliche Entscheidung, dass Gregor Gysi IM der Staatssicherheit der DDR war oder mit der Staatssicherheit zusammengearbeitet hat. Schon allein aus diesem Grunde werde ich dieses auch nicht behaupten.

  • Überprüfungsantrag von Dr. Gysi bei der Präsidentin des Deutschen Bundestages - Januar 1992;

  • Bericht des 1. Ausschusses
    Ergebnis mit dem ihm zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden MfS-Dokumenten
    eine inoffizielle Tätigkeit Dr. Gysis für das MfS sei nicht mit letzter Sicherheit zu erweisen.
    (Bericht wurde wegen Anstrengung eines Organstreitverfahren beim Bundesverfassungsgericht nicht veröffentlicht - Verfahren war damit nicht abgeschlossen);

  • Übersendung durch den Bundesbeauftragten weiterer Unterlagen mit Bezug auf Dr. Gysi aus den Beständen des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR  -  Schreiben vom 17. Oktober und 3. November 1994;

  • Beschluss des 1. Ausschusses in seiner 4. Sitzung am 9. Februar 1995 gemäß § 44b Abs. 2 AbgG ein Überprüfungsverfahren gegen den Abg. Dr. Gysi ohne dessen Zustimmung durchzuführen;

  • Aufgrund des Beschlusses des 1. Ausschusses vom 9. Februar 1995 ersuchte die Präsidentin des Deutschen Bundestages den Bundesbeauftragten mit Schreiben vom 8. März 1995, eventuell vorhandene weitere Unterlagen mit Bezug auf Dr. Gysi zu übersenden und ein Gutachten zu den vorliegenden Erkenntnissen auszuarbeiten;

  • In einem Organstreitverfahren hat der Abg. Dr. Gysi mit seinen am 10. 04.1995 beim Bundesverfassungsgericht eingegangenen Anträgen die Feststellung begehrt, daß die Durchführung eines Überprüfungsverfahrens gemäß § 44b Abs. 2 AbgG einschließlich der dazu erlassenen Richtlinien und Absprachen seine Rechte als Abgeordneter aus Artikel 38 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt.

  • "Gutachterliche Stellungahme zu in der Behörde des Bundesbeauftragten aufgefundenen Unterlagen, die mit Dr. Gregor Gysi im Zusammenhang stehen"  -  Az.: 11635/92 Z  vom 26.05.1995
    Mit übernommennen Korrekturen aus dem Schreiben des Bundesbeauftragten vom 03.07.1995
    Die Dokumente der Anlage tragen die Nummer 1-125 (Ihvz. v.)

  • Schreiben des Bundesbeauftragten (v.)
    Korrekturen von Schreibfehlern in der Gutachterlichen Stellungnahme vom 26.05.1995 - 03.07.1995

  • Schreiben des Bundesbeauftragten vom 21.06.1995

  • Schreiben des Bundesbeauftragten vom 29. 06.1995

  • Stellungnahme durch den Abgeordneten Dr. Gregor Gysi hinsichtlich der vom Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR überreichten gutachterlichen Stellungnahme vom 26.5.1995 nebst Anlagen - Berlin, 09.08.1995

  • Beschluss des 1. Ausschusses, den Bundesbeauftragten zu bitten, eine umfassende Recherche nach weiteren Unterlagen durchzuführen - November 1996;

  • Schreiben des Bundesbeauftragten vom 01. 02.1996

  • Darlegung neu aufgefundener Unterlagen vom vom 01.02.1996
    Die Dokumente der Anlage tragen die Nummer 126-132

  • Beschluß des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgericht (2 BvE 1/95) zur Organklage des Abg. Dr. Gysi - Einstimmige Zurückweisung und Feststellung der Rechtmäßigkeit des Überprüfungsverfahrens gemäß § 44b Abs. 2 AbgG -   21.05.1996; Siehe -> Pressemitteilung

  • Schreiben vom des Bundesbeauftragten vom  06.11.1996
    Anlagen 1 und 2
    Die Dokumente der Anlagen tragen die Nummern
    133-138

  • Schreiben des Bundesbeauftragten vom 05.03.1997
    Anlage - Dokument Nummer 139

  • Ergänzender Bericht des Bundesbeauftragten zu seiner Gutachterlichen Stellungnahme vom 26. Mai 1995 (Az.: 11635/92 Z)   - 13.03.1997
    (Der Ergänzende Bericht wurde aufgrund eines Beschlusses des 1. Ausschusses vom 24. April 1997 gemeinsam mit der Stellungnahme des Abg. Dr. Gysi der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.);
    Die Dokumente der Anlage haben eine Nummerierung von 1 - 297
    Die bereits übersandte Dokumente tragen laufende Nummer 1-139
    Die Dokumente in der Anlage zu diesem ergänzenden Bericht tragen die Nummern 140-297

  • Stellungnahme von Dr. Gysi zum Ergänzenden Bericht des Bundesbeauftragten umfangreichen Anlagen - Schreiben vom 17. April 1997

  • Mit seinen Schreiben vom 27. Mai 1997 und vom 3. Juni 1997 legte der Bundesbeauftragte dem 1. Ausschuß weitere Unterlagen mit Bezug auf Dr. Gysi vor, zu denen der Abg. Dr. Gysi mit Schreiben vom 6. Juni 1997 Stellung nahm

  • Aus »800 Seiten gegen Gysi« werden 18 Seiten - Gysi 21.03.1997

  • Unter dem 9. Juni 1997 ergänzte der Bundesbeauftragte seinen Ergänzenden Bericht zur Gutachterlichen Stellungnahme mit einer beispielhaften Darstellung einzelner Fallgruppen (Beispiele zum Ergänzenden Bericht" Hierzu nahm der Abg. Dr. Gysi mit Schreiben vom 17. Juni 1997 Stellung

  • Schreiben des Bundesbeauftragten vom 18.02.1997

  • Dr. Gysi erhielt Gelegenheit, sich hierzu zu äußern und machte - neben den bereits aufgeführten Schreiben - mit seinen teilweise mit Anlagen versehenen Schreiben vom 25. November 1994, 9. Februar 1996, 26. Februar 1996, 8. November 1996, 13. Juni 1997, 25. Juni 1997, 8. September 1997, 12. September 1997 und 19. März 1998 hiervon Gebrauch. Der Abgeordnete Dr. Gysi hat dem 1. Ausschuß zudem - teils in Auszügen - einige Gerichtsurteile bzw. Beschlüsse von Zivilgerichten, Verwaltungsgerichten und der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Hamburg überreicht, in denen der Vorwurf einer Zusammenarbeit Dr. Gysis mit dem MfS eine Rolle spielte;

  • Schreiben des Bundesbeauftragten vom 16.02.1998

  • Dr. Gysi erhob am 25.03.1998 vor dem Bundesverfassungsgericht eine Organklage gegen die vorläufige Feststellung des 1. Ausschusses wegen Verletzung des Artikel 38 GG und beantragte gleichzeitig eine einstweilige Anordnung;

  • Einstimmiger Beschluß vom 1. April 1998 (2 BvE 1/98) des Bundesverfassungsgerichts.
    Die Organklage des Abgeordneten Dr. Gysi in der Hauptsache ist teilweise unzulässig und wird im übrigen als unbegründet verworfen. Gleichzeitig werden seine Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung für erledigt erklärt;

  • Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 2 BvE 2/98 vom 27.5.1998
    Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

  • Bericht des Deutschen Bundestages zum Überprüfungsverfahren des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi - Az.: 13/10893 v. 29.05.1998 - zum runterladen (pdf) oder
    http://dip.bundestag.de/btd/13/108/1310893.pdf
    Eine inoffizielle Tätigkeit des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik wird als erwiesen festgestellt (mit einer Mehrheit von zwei Dritteln);

  • Erklärung von Gregor Gysi vor dem Bundesverfassungsgericht am 30.6.1998

  • Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 2 BvE 2/98 vom 30.06.1998
    Antrag gegen die Veröffentlichung und Beschlüsse des Untersuchungsausschusses wird zurückgewiesen.
    Anträge u.a. gegen das unfaire Verfahren werden als unzulässig verworfen.

Offizielle Berichte und Gutachten zum Stasiakten anderer Abgeordneter

  • Abgeordneter Rolf Kutzmus
    Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
    (1.Ausschuß) Drucksache 13/10498 - 24.04.1998

 

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 05.08.06
Impressum