Sonstige Gerichte |
Sonstige Gerichte
Ausgenommen Pressekammer Hamburg, Kammergericht Berlin, BGH, Verfassungsgericht |
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Gysi vs. Bundesrepublik Deutschland - Gysi verlor - Urteil |
VG Bln
| Az.: VG 1 A 173.06
| Urteil | | | |
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Verwaltungsgericht weist Klage von Dr. Gysi ab Dokumente zu Robert Havemann dürfen an die Medien herausgegeben werden. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage von Rechtsanwalt Dr. Gregor Gysi gegen die Herausgabe von drei Dokumenten aus den Stasi-Unterlagen seines ehemaligen Mandanten Robert Havemann abgewiesen. In seinem schriftlichen Urteil stellt das Gericht fest, dass die Bundesbeauftragte fir die Stasi- Unterlagen (BStU) "berechtigt und sogar verpflichtet" sei, die drei fraglichen Dokumente auf Antrag an die Medien herauszugeben. In dem Prozess hatte das Venvaltungsgericht zu klaren, ob Stasi-Unterlagen (insgesamt funf Seiten) zu Robert Havemann, in denen Dr. Gysi als sein Rechtsanwalt genannt wird, im Rahmen eines Medienantrags herausgegeben werden durfen. Auch unter Beriicksichtigung des besonders geschützten Anwaltsgeheimnisses, so das Urteil des Venvaltungsgerichts, sei die Herausgabe der Unterlagen zulassig, da sie dem mutmafilichen Willen des verstorbenen Regimekritikers entspräche.
Die Kammer halt auch die Herausgabe von IM-Berichten aus den Havemann-Unterlagen grundsätzlich fir rechtmäßig. Das Bundesvenvaltungsgericht Leipzig hatte im Fall des früheren Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl der BStU eine strenge Auslegung des Stasi-Unterlagen- Gesetzes bei der Herausgabe zu Personen der Zeitgeschichte auferlegt. Diese Auslegung müsse jedoch praktisch handhabbar gemacht werden, entschied das Venvaltungsgericht Berlin. Insbesondere bei der Uberwachung der Staatsbürger der früheren DDR durch den Staatssicherheitsdienst muss [es] genügen, dass eine menschenrechtswidrige Informationsgewinnung praktisch ausgeschlossen erscheint. Die bloB theoretische Möglichkeit einer solchen Informationsbeschaffung reicht nicht aus. Damit konkretisierte das Venwaltungsgericht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Zwar müssen Menschemechtsverletzungen bei der Erhebung von Informationen berücksichtigt werden. Das heßt aber nicht, dass deswegen IM-Berichte von der Verwendung für die Aufarbeitung regelmaßig ausgeschlossen sind.
Das Gericht sah es ebenfalls als enwiesen an, dass Dr. Gregor Gysi bereits zum Zeitpunkt der Erstellung der Dokumente im Jabr 1979 als Verteidiger des bekannten Regimekritikers eine so genannte relative Person der Zeitgeschichte war. Insofern seien auch die Rechte des Klägers nicht berührt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgerichth hat Berufung gegen das Urteil zugelassen.
Dr. Ilona Schäkel. Referentin für Öffentlichkeitsarbeit Pressemitteilungen auch unter www.bstu.de.
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Unbekannt gegen Unbekannt - mögl. verlogene Gegendarstellung |
ist nicht LG HH |
Az.: könnte 324 O sein | Gegendarstellung |
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Kanzlei Prof. Schweizer:
Samstag, 18. Februar 2006
Recht auf Gegendarstellung selbst dann, wenn die Antragstellerin auch nach Ansicht des Gerichts „wahrscheinlich mit ihrer Gegendarstellung lügtâ€.
Gedacht war die Gegendarstellung einst als Wohltat, zur Plage ist sie geworden. Ein Gericht hat verdienstvoll unverblümt veranschaulicht, wie unheilvoll die Anspruchsteller das Rechtsinstitut der Gegendarstellung entwickelt haben. In einer einstweiligen Verfügung, in welcher das Gericht den Abdruck einer Gegendarstellung verfügt, ergänzt das Gericht abschließend:
Wir haben uns am, 24.03.06 erkundigt und vom Richter der Pressekammer Hamburg die Antwort erhalten, dass eine solche Einstweilige Verfügung keinesfalls in Hamburg gefällt worden wäre..
„Die Schutzschrift vom 31. 1. 2006 wurde berücksichtigt. Dass Frau ... (in der Verfügung wird der Name genannt) wahrscheinlich mit ihrer Gegendarstellung lügt, muss für das Gericht unbeachtlich bleiben.â€
Wollte sich der Verlag genauso verhalten wie viele Anspruchsteller, müsste er die einstweilige Verfügung rechtskräftig werden lassen, die Gegendarstellung abdrucken und in einer redaktionellen Anmerkung wörtlich das Gericht zitieren (samt dem Namen der Anspruchstellerin).
Unten können Sie diese einstweiligen Verfügung nachlesen.
Wir haben selbst das Aktenzeichen gelöscht. Würden wir auch den Namen der Anspruchstellerin preisgeben, wäre die Meldung sicher anschaulicher.
Eine Plage ist die Entwicklung zudem deshalb, weil sich immer noch stärker durchsetzt: Bei jedem unangenehmen Artikel wird eine Kanzlei eingeschaltet, und die Kanzlei erreicht am schnellsten und einfachsten einen Erfolg mit einer Gegendarstellung.
Oft wird bekanntlich Gegendarstellungen der „Redaktionsschanz†hinzugefügt: „Die Redaktion muss nach dem Gesetz Gegendarstellungen ohne Rücksicht auf ihre inhaltliche Richtigkeit abdrucken.†Wie würden die Anspruchsteller reagieren, wenn die Medien als Redaktionsschwanz künfig formulierten:
„Nach der Rechtsprechung müssen Gegendarstellungen selbst dann abgedruckt werden, wenn auch das Gericht annimmt, dass der Anspruchsteller mit seiner Gegendarstellung lügt.�
In der weiteren Diskussion zur Entwicklung des Gegendarstellungsrechts müsste unter anderem bedacht werden, dass zugunsten von Gegendarstellungen immer von „Waffengleichheit†die Rede ist. Den Medien wird jedoch nicht zugestanden, mit Tatsachenbehauptungen wahrscheinlich zu lügenâ€.
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Gysi gegen FAZ.NET - Gegendarstellung erreicht |
Gericht |
Az.: Gysi |
Gegendarstellung |
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08.09.2005
Gregor Gysi, 57, (Linkspartei.PDS) hat gegen den Beitrag "PDS-Vergangenheit - Die letzte Wahl, bei der die Stasi eine Rolle spielt" vom 8. September 2005 auf der Internetseite der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" eine Gegendarstellung erwirkt. Gysi stellt in dieser klar, "dass bis heute ein Verdacht einer wissentlichen Zusammenarbeit von mir mit dem DDR-Geheimdienst fehlt". "FAZ.NET" hatte in de strittigen Beitrag den Gysi-Biographen Jens König zitiert. Die Gegendarstellung vom 13. Dezember 2005 im Wortlaut:
Gegendarstellung zum Beitrag: Die letzte Wahl, bei der die Stasi eine Rolle spielt
13. Dezember 2005
In der "FAZ.NET" wird unter der Überschrift "PDS-Vergangenheit - die letzte Wahl bei der die Stasi eine Rolle spielt" von Mechthild Knüpper, Berlin, über mich verbreitet:
"Seit Jahren bestreitet Gysi eine wissentliche Zusammenarbeit mit dem DDR-Geheimdienst, und seit Jahren gelingt es ihm nicht, den Verdacht zu entkräften. Sein Biograph Jens König nennt für die bleibende Aktualität der "Frage aller Fragen†einen "gewichtigen Grund": "Gregor Gysi hat bis heute keine wirklich überzeugende Antwort gegeben"."
Hierzu stelle ich klar: Jens König hat in seiner Biographie über mich auch festgestellt, dass bis heute ein Beweis für den Verdacht einer wissentlichen Zusammenarbeit von mir mit dem DDR-Geheimdienst fehlt.
Berlin, den 26.September 2005
Dr. Gregor Gysi
Die "FAZ.NET" Redaktion fügte der Veröffentlichung folgenden Hinweis an:
"FAZ.NET ist gesetzlich verpflichtet diese Gegendarstellung zu veröffentlichen." | | |
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Gysi gegen Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen - Gysi verlor [nocht nicht rechtskräftig]
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VG Bln | Az.: VG 1 A 173. 05 | Einstweilige Verfügung September 2005 | VG Bln | Az.: VG 1 A 173. 05 | Auflagebeschluss vom 08.02.2006, Weitere Sachaufklärung notwendig | VG Bln | Az.: VG 1 A 173. 05 | Hauptverfahren 07.06.2006, Gysi verliert; Akten dürfen herausgegeben werden | |
Das Berliner Verwaltungsgericht verhandelt einen Streit zwischen der Birthler-Behörde und dem Linkspartei-Politiker Gregor Gysi über die Herausgabe von Stasi-Unterlagen. Gysi hatte im September 2005 eine einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht erwirkt, mit der die Herausgabe eines Teils der Akten an das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" gestoppt wurde. Darin ging es nach einem Bericht des Magazins um Aufzeichnungen der Stasi über zwei "auftragsgemäß" durchgeführte Besuche von Gysi bei seinem damaligen Mandanten, dem DDR-Kritiker Robert Havemann. Jetzt soll in der Hauptsache entschieden werden.
Nach Angaben der Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen streiten Gysi und die Behörde um die Definition Person der Zeitgeschichte. Gregor Gysi sei der Ansicht, daß er zum Zeitpunkt der Entstehung der Stasi-Akten noch keine Person der Zeitgeschichte gewesen sei. Die Behörde hatte das anders gesehen und deshalb die von dem Magazin beantragten Unterlagen freigeben wollen. Wäre Gysi damals noch nicht Person der Zeitgeschichte gewesen, wäre er Betroffener und könnte nach Stasi- Unterlagengesetz allein über die Herausgabe von Akten über ihn entscheiden.
Gysis Klage wird 07.06.2006 abgewiesen und die Herausgabe von Stasi-Unterlagen über ihn erlaubt. Gysis Anwalt Walter Vedeney will gegen die Entscheidung Berufung einlegen. "In diesem Verfahren geht es um die Wahrung der anwaltlichen Schweigepflicht und die Beurteilung der Frage, was Robert Havemann in diesem Fall gewollt hätte", sagte er der Nachrichtenagentur DPA. ""Das kann Gregor Gysi besser beurteilen als die Bundesbeauftragte und die Kammer des Verwaltungsgerichts." | | |
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Wallraff gegen DIE WELT; Morgenpost - Gegendarstellung erreicht |
Gericht |
Az.: Wallraff |
Gegendarstellung |
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Günther Wallraff erreichte gerichtlich eine Gegendarstellung zu folgenden Atrikeln in DIE WELT (gleichlautend in "Die Morgenpost"):
- DIE WELT vom 11. August 2003, S. 1 (Stasi führte Günter Wallraff als IM"),
- DIE WELT vom 12. August 2003, S. 3 (Die Akte Wallraff"),
- DIE WELT vom 13. August 2003, S. 1 (Ganz unten"), S. 2 (Widersprüche im Hause Birthler") sowie S. 27 (Als wollte er uns für dumm verkaufen")
- DIE WELT vom 15. August 2003, S. 1 (Neue Widersprüche im Fall des Stasi-IM Günter Wallraff")
wegen gwrichtlich festgestellter Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen. | | |
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