Der FDP-Vorsitzende
Guido Westerwelle darf seine umstrittenen Äußerungen zu Gerhard Schröder gegen Androhung einer Geldstrafe nicht wiederholen.
Westerwelle betonte noch am Vortag (21.03.06), er wolle sich gegen die Verfügung wehren. "Das werden wir doch mal ausfechten", sagte er vor mehreren hundert Besuchern einer FDP-Veranstaltung. "Denn diesen Versuch, die Kritiker an seinem Seitenwechsel mundtot zu machen, von dem lasse ich mich nicht einschüchtern."
Zuvor hatte er unter Bezug auf die Bundestagswahl gesagt: "Wir haben unser Wort gehalten, wir sind nicht mal eben in den Seitenwechsel gesprungen wie gewisse andere Herren, nachdem sie aus der Regierung draußen waren. Erst über "Heuschrecken" schimpfen und dann für sie arbeiten."
Der FDP-Vorsitzende will gegen die Entscheidung des Gerichts Widerspruch einlegen.