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Buskeismus

Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren

Autor: Rolf Schälike


 
Verfahren Schröder
Schröder gegen Westerwelle - Ostsee-Pipeline-Projekt
LG HH Az.: 324 O 213/06 Einstweilige Verfügung v. 22.03.06
LG HH Az.: 324 O 213/06 Widerspruchverhandlung am. 31.03.06
Urteilsverküpndung am Montag, den 03.04.06, 14:00, Raum 833
Der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle darf seine umstrittenen Äußerungen zu Gerhard Schröder gegen Androhung einer Geldstrafe nicht wiederholen.

Westerwelle betonte noch am Vortag (21.03.06), er wolle sich gegen die Verfügung wehren. "Das werden wir doch mal ausfechten", sagte er vor mehreren hundert Besuchern einer FDP-Veranstaltung. "Denn diesen Versuch, die Kritiker an seinem Seitenwechsel mundtot zu machen, von dem lasse ich mich nicht einschüchtern."
Zuvor hatte er unter Bezug auf die Bundestagswahl gesagt: "Wir haben unser Wort gehalten, wir sind nicht mal eben in den Seitenwechsel gesprungen wie gewisse andere Herren, nachdem sie aus der Regierung draußen waren. Erst über "Heuschrecken" schimpfen und dann für sie arbeiten."

Der FDP-Vorsitzende will gegen die Entscheidung des Gerichts Widerspruch einlegen.

Eine einstweilige Verfügung sei lediglich ein vorläufiger Rechtsschutz und noch keine Entscheidung in der Hauptsache, meint Westerwelle. "Den Versuch von Gerhard Schröder, Kritik an ihm gerichtlich zu unterdrücken, werte ich als Angriff auf die Meinungsfreiheit."

Kommentar von RS: Na, wenn sich Westerwelle da bei der Pressekammer nicht irrt. Hoffentlich geht es ihm besser als seinem Perteikollegen Christian Lindner im Widerspruchsverfahren Az.: 324 O 160/06, welches er verlor.

Guido Westerwelle umstrittenen Worte stammen aus einem Interview: "Und natürlich gönne ich Gerhard Schröder jeden Rubel. Ich finde es allerdings problematisch, dass er als Bundeskanzler einer Firma einen Auftrag gegeben hat und dann wenige Wochen nach Amtsübergabe in die Dienste eben jener Firma tritt."

Es ging um die Berufung Schröders zum Aufsichtsratsvorsitzenden des Ostsee-Pipeline-Konsortiums, einer Tochtergesellschaft des russischen Energiekonzerns Gasprom und der deutschen Unternehmen E.ON und BASF. Kurz vor der Bundestagswahl hatten Schröder und Russlands Präsident Wladimir Putin einen Vertrag zum Bau der Pipeline unter der Ostsee öffentlich unterschrieben.

Siehe Sitzungsbericht vom 31.03.2006

 2006-03-23 07:22:53
Verfahren Schröder
Verzeichnis
 324 O 250/06 Schröder vs. Deutscher Dipeschendienst (ddp) - Schröder stehe auf der Gehaltsliste (Lindner-Zitat)
 324 O 230/06 Schröder vs. Axel Springer AG - Aufnahmen in Anwesenheit der Schröder-Kinder in Rom
 324 O 229/06 Schröder vs. Axel Springer AG - Aufnahmen in Anwesenheit der Schröder-Kinder
 324 O 213/06 Schröder gegen Westerwelle - Ostsee-Pipeline-Projekt
 324 O 210/06 Schröder-Köpf gegen Bunte Entertaintment Verlag
 324 O 209/06 Schröder gegen Bunte Entertaintment Verlag
 324 O 208/06  Klara-Maria Köpf gegen Bunte Entertaintment Verlag
 324 O 207/06 Schröder gegen Bunte Entertaintment Verlag
 324 O 163/06 Schröder vs. Mogenpost - Arbeit für Gasporm
 324 O 160/06 Schröder gegen Lindner
 324 O 142/06 Schröder gegen Lindner
 324 O 989/05 Schröder vs. Axel Springer AG
 324 O 773/05 Bundeskanzler Schröder gegen Eichborn-Verlag
 324 O 556/05 Schröder-Köpf gegen Stern - Gegendarstellung
 324 O 702/04 Schröder gegen Associated Newspapers Ltd., "Mail on Sunday" - Schröder verlor
 324 O 685/04 Schröder gegen Handelsblatt
 324 O Schröder/04 Schröder gegen Kinderhilfswerk Terres des hommes
 324 O Schröder/04 Schröder gegen Reinhard Liebermann: Das Ende des Kanzlers - Der finale Rettungsschuss, Betzel Verlag
 27 O 1033/02 Schröder gegen Verfasser und Verlag der "Märkische Oderzeitung"
 324 O 92/02 Schröder gegen ddp wegen Haartönung