BUSKEISMUS

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Bericht

Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 31. März 2006 (Terminrolle)

Rolf Schälike - 31.03. - 04.06.2006

 

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis von Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

 

Kraftausdrücke im Gerichtssaal                           

Richter Andreas Buske entschied am 03.02.2004:

"Diese, dem Antragsteller von den Antragsgegnern zugeschriebene Äußerung [Scheiße] ist geeignet, den Antragsteller in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, denn der Gebrauch derartiger Kraftausdrücke im Rahmen einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht wird der Rezipient als gänzlich unangemessen ansehen."

Damit behauptet er indirekt, solche Äußerungen kämen bei Gericht selten vor. Falls doch, dass der durchschnittliche Deutsche (Rezipient) eine solche Äußerung logischerweise als gänzlich unangemessen betrachtet.

Diese Behauptung des Vorsitzenden der Pressekammer ist erwiesenermaßen falsch - sowohl bezüglich der Häufigkeit solcher Äußerungen im Gerichtssaal als auch bezüglich der Gefühlswelt eines durchschnittlichen Deutschen.

Heute fielen im Gerichtssaal 833 während der Verhandlung folgende "gänzlich unangemessene" Ausdrücke:

Der Anwalt Herr Eisenberg, welcher in der Sache 324 O 976/05 die TAZ vertrat, sagte:

... aber sehen Scheiße aus ...,

gemeint waren damit Naziklamotten.

... wenn dem scheißegal ist, was in der TAZ steht ...

gemeint waren TAZ-Texte (Berichtigung, Klarstellung etc.).

Anwalt Dr. Krüger in der Sache 324 O 991/05:

Wenn er keinen solchen doofen Prozessbevollmächtigten findet wie mich, ...

gemeint war er selbst, da sein Mandat leider mittellos war.

Sie wollen wirklich diese Scheiße, den Prozess weiterführen?

Während der Verhandlung wurde gelacht, geulkt, die Anwälte unterhielten und belehrten sich gegenseitig zum Vergnügen und mit Erlaubnis des Vorsitzenden

Meine Kohle sehe ich vom Mandanten nicht.
Ist nicht mal eine Busfahrkarte drin.

Gemeint war Dr. Krügers Anwaltshonorar.

Anwalt Dr. Roger Mann in der Sache Schröder gegen Westerwelle zum Schröder-Anwalt Dr. Nesselhauf:

Sie klagen sich zu Tode.

War das eine Drohung? Eine Meinungsäußerung? Ein gut gemeinter Rat?

Alles "gänzlich unangemessene" Äußerungen, welche im Gerichtssaal nur selten fallen. So etwas zu veröffentlichen bedeute wirklich eine Schmähung der Anwälte. Dies sehe ich allerdings anders.

Besten Dank den Herren Anwälten Eisenfeld, Dr. Krüger und Dr. Mann.

 

Medienanwalt Helmuth Jipp verstrickt sich im Netz der eigenen Logik                 

Anwalt Helmuth Jipp verlor heute gleich zweimal.

Einmal in der Sache Diekmann (Springer) gegen 'stern' (Az. 324 O 165/05), das zweite Mal in der Sache Prof. Dr.h.c. Piëch, ebenfalls gegen 'stern' (Az. 324 O 151/06).

Als Anwalt Helmuth Jipp Günter Wallraff vor Gericht vertrat, kam es zu folgender richterlichen Entscheidung: inoffizieller Mitarbeiter der Staatssicherheit könne jemand lediglich "wissentlich und willentlich" gewesen sein.
Welche Hoffnung hat Anwalt Helmuth Jipp in Prozessen gegen den 'stern'?

Wie gedenkt Anwalt Helmuth Jipp, den beiden Chefs von Unternehmen mit Milliarden-Umsätzen nachzuweisen, dass diese "wissentlich und willentlich" taten, was der 'stern' ihnen vorwirft? Wissentlich allein reicht nicht, ebenso wie willentlich.
Ein Chef kann "willentlich" eine Anweisung unterzeichnen, jedoch nicht wissen, dass damit Schindluder getrieben wird. Der Chef kann auch wissen, dass seine Untergebenen unkorrekt arbeiten. Will er dies jedoch auch?

"Wissentlich und willentlich" muss das Magazin 'stern' beweisen. Ein Ding der Unmöglichkeit. Es sind Innere Tatsachen. Die Beweislast liegt beim Stern. Nur ein Dussel wird zugeben, willentlich unkorrekt gehandelt zu haben.

Gegen die vom Vorsitzenden Richter der Pressekammer Hamburg vertretene und praktizierte Rechtsprechung hat der 'stern' keine bzw. nur sehr geringe Chancen.

Warum verlässt der 'stern'' sich auf den Anwalt Helmuth Jipp? Die Rechtsabteilung des 'stern' kann doch nicht so kurzsichtig sein, wie ich seinerzeit als Einzelperson.

Kompetente Einmischung in den Verhandlungsverlauf durch die sympatische Justitiarin vom 'Stern', Frau Dr. Kirsten Hendricks, änderte leider nichts am Ergebnis.

Die Gerichtsentscheidung fiel noch an diesem Freitag in einer Verhandlungspause. Die beiden Einstweiligen Verfügungen gegen das Magazin 'stern' wurden bestätigt.

Diekmann klagte gegen Berichterstattung von 'stern' wegen Methoden der Springer-Presse.

(Schlaglichter meiner Wahrnehmung der Verhandlung:

Zu Punkt 1: "Geschichten erfinden" ist eine Tatsachenbehauptung, keine Meinungsäußerung, stellte der Vorsitzende Richter fest.

Punkt 2 könnte wirklich eine Meinungsäußerung sein, was Kampagnen betrifft.

Punkt 3  mit der Persönlichkeitsrechtsverletzung von K. könnte halten. Beim OLG bin ich mir da gar nicht sicher.

Im Punkt 4 hält die Gegendarstellung. Das betraf den Vertrieb von Produkten.

Beim Punkt 5 - Kampagne, dicke Lippen - sagt der Antragsgegner, das wäre eine Meinungsäußerung. Dachten wir auch, doch Bild und SAT1 hätten sich abgesprochen, dies sei eine Tatsachenbehauptung.

... grenzwertig ...

Jipp: Was heißt grenzwertig?

Buske: Wir können nicht sagen, dass sie hält.

Springeranwalt hakte nach: Gut zu vergleichen mit der inneren Sache. Das Kammergericht ..., ist eine Meinungsäußerung. Meinung über Meinungsäußerung ist eine Tatsachenbehauptung, weil eine Tatsache wiedergegeben wird.

Weshalb hat die Pressekammer nicht den Mut wie ein Berliner Richter am Landgericht im "Penis-Prozess"? Dieser Richter wies am 19.11.2002 die Schadensersatz-Klage Diekmanns wegen eines satirischen TAZ-Berichts zurück. Der TAZ-Bericht handelte von Diekmanns angeblicher Penis-Verlängerung.

Diekmann habe keinen Anspruch auf Schadensersatz, da er als Chefredakteur "bewusst seinen wirtschaftlichen Vorteil aus der Persönlichkeitsrechtsverletzung anderer" gesucht habe und deshalb "weniger schwer durch die Verletzung seines eigenen Persönlichkeitsrechts belastet" werde. "Denn er hat sich mit Wissen und Wollen in das Geschäft der Persönlichkeitsrechtsverletzungen begeben und wird daher - nach allgemeinen Regeln menschlichen Zusammenlebens - davon ausgehen, dass diejenigen Maßstäbe, die er anderen gegenüber anlegt, auch für ihn selbst von Belang sind."

Im Berufungsverfahren mit formaljuristischer Vorgehensweise einigten sich die Parteien. Die TAZ errang einen Punktsieg.

Ob das auch Helmuth Jipp gelingt? Wir werden es verfolgen.

Nicht viel anders sah es aus in der Sache 324 O 151/06.

Helmuth Jipp: Wenn ihr Mandant nicht in der Lage ist, die deutsche Sprache zu benutzen, kann man das nicht vom 'stern' verlangen.

Prof. Dr. Prinz: Totaler Quatsch. Die Kinder sind während der 15jährigen Beziehung zu Marlene Porsche entstanden.

Helmuth Jipp: Wenn wir nur informationslos berichten dürfen, können wir Wetterberichte veröffentlichen.

Half alles nicht.

 

Öffentlichkeit                           

Verkündungen

Auf der Terminrolle standen sechsunzwanzig Verkündungen.
Vierundzwanzig habe ich  notieren können in den knapp fünf Minuten Verkündungszeit.
Eine davon - SAT gegen Spiegel  - fand ich nicht auf der Terminrolle.
"Von Hannover" gegen "Bauer" stand fünf Mal auf der Rolle; "von Hannover" gegen "Springer" zwei Mal.

Der Vorsitzende verkündete ohne Nennung das Aktenzeichens: Prinz von Hannover gegen Bauer oder Prinzessin von Hannover bzw. Prinzessin Caroline gegen Bauer. Eine Zuordnung zu den Prozessen war der Pseudoöffentlichkeit nicht möglich. Trotzdem haben wir es versucht, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit.

Zwei Verkündungen fanden noch kurz während einer Verhandlungspause statt.

Dieser Freitag endete für die Öffentlichkeit um 15:30. Die Richter blieben gänzlich unbeobachtet.

Schröder gegen Westerwelle

Endlich einmal eine interessierte Öffentlichkeit. Fernsehen, Journalisten, ein uniformierter Gerichtsdiener, der Saal überfüllt, so dass Journalisten stehen mussten und durften.

Richter Andreas Buske sprach langsam, ausführlich und für die Journalisten deutlich. Das Wort Stolpe-Entscheidung wurde vermieden. Den Maulkorb-Beschluss des Verfassungsgerichts formulierte Richter Andreas Buske positiv; das Verfassungsgericht habe die Möglichkeit erlaubt, sich eindeutig zu äußern. Könne man jemanden etwas unterstellen, was dieser nicht getan habe? Es käme vor allem auf das Verständnis des Durchschnittslesers an.

Warum sollten die Journalisten aufmerksam gemacht werden auf die skandalöse Stolpe-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts? Die am 25. Oktober 2005 getroffene Entscheidung betraf Manfred Stolpe, für die Journalisten ein ausgelaugtes Thema. Der Maulkorb-Charakter hier nicht offensichtlich.

Also besser, positiv zu formulieren.

In der DDR sprach sich die SED immer für eine Wiedervereinigung auf demokratischer Grundlage aus. Wer sagte, er sei für eine Widervereinigung Deutschlands an sich, konnte dafür ins Gefängnis kommen.
So sah die Macht der Sprache in der DDR aus.
Keinesfalls vergleiche ich damit Herrn Andreas Buske mit der Tätigkeit staatlicher Organe oder Parteiorgane der DDR.

Mein Thema ist die Bedeutung der Sprache an sich.
Missbrauch der Sprache durch Mächtige kann in jedem System erfolgen - gleich, ob Demokratie oder Diktatur.

Die Pressekammer Hamburg definiert ebenfalls die deutsche Sprache und bestraft Menschen für ein anderes Verständnis. Mit der Stolpe-Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht das Deutungsrecht einseitig dem Betroffenen zuerkannt.

 

Schröder vs. Westerwelle                           

Sache 324 O 213/06.

Sieben Juristen - Alt-Kanzler Schröder, FDP-Chef Westerwelle, Vorsitzender Richter Andreas Buske, Richter Dr. Weyhe, Richter Dr. Korte, Anwalt Dr. Mann, Anwalt Dr. Nesselhauf  - beschäftigten sich mit Streit um den Begriff "Auftrag".

Grund:
Westerwelles Äußerung in einem Interview der "Bunten", welche er am 8.März als FDP-Chef ebenfalls verbreiten ließ: "Und natürlich gönne ich Gerhard Schröder jeden Rubel. Ich finde es allerdings problematisch, daß er als Bundeskanzler einer Firma einen Auftrag gegeben hat und dann wenige Wochen nach Amtsübergabe in die Dienste eben jener Firma tritt."

Genauer: Die Juristen stritten um den Ausdruck "einer Firma einen Auftrag geben".

Es ging um die Begriffe "Auftrag" und "geben".

Formaljuristisch ist die Frage angeblich einfach zu beantworten: Verträge zum Bau der Pipeline wurden unterzeichnet von den beteiligten Unternehmen - Gazprom, Eon sowie BASF/Wintershall. Für die politischen Rahmenbedingungen sorgten Schröder und Putin. Zu diesen steht die heutige Bundesregierung weiterhin. Kredite wurden angeboten sowie Bürgschaften.

So etwas wäre juristisch gesehen angeblich kein Auftrag im Sinne des Paragrafen 662 BGB.

Wieso nicht? Mit als Laien verschließt sich diese Denkweise.

Gerade zwischen Regierungen werden Rahmenbedingungen für Leistungen geschaffen, welche die Regierungen kein Geld kosten, d.h. vom Standpunkt des Finanzministeriums aus werden unentgeltliche Leistungen vereinbart.

Muss sich nun die Pressekammer beschäftigen mit dem Paragrafen 662 BGB? Ist die ein Paragraf, welcher Äußerungsrecht betrifft?

Was wäre passiert, hätte Gazprom die Vereinbarungen zwischen Schröder und Putin nicht beachtet? Hätte der Paragraf 662 BGB gegriffen?

Warum darf bzw. soll so etwas Richter Andreas Buske entscheiden? Oder warum der "durchschnittlichen Leser"?

Westerwelles Anwalt, Dr. Roger Mann, bemühte sich nachzuweisen, dass der durchschnittliche Deutsche unter dem Wort Auftrag nicht Auftrag im Sinne des Paragrafen 662 BGB versteht, sondern politische Unterstützung,  noch dazu durchgängig [auf allen Hierarchieebenen].  Putin habe Schröder speziell der Firma Gasprom als Aufsichtratsvorsitzenden empfohlen. Dieser Posten sei ebenfalls eigens für Alt-Kanzler Schröder geschaffen worden. Dr. Mann sprach viel und auch überzeugend. Jedoch nicht fürs Gericht.

Schröder-Anwalt und Freund Dr. Michael Nesselhauf sah alles sehr einfach: Man dürfe nicht Äußerungen in den Raum stellen, in welchen einem anderen unterstellt wird, etwas getan zu haben, was dieser nicht getan hat. ...Ein Auftrag sei ein Auftrag. .. Wir haben drei Fälle, und immer würden die Äußerungen verboten. Die Grenze sei einfach gesetzt [definiert].
Über alles andere, was der Kollege vorgebracht habe, dürfe berichtet werden, Schröder habe nichts dagegen. Es müsse lediglich stimmen.

Warum das alles?, frage ich (RS) mich. Meine Meinung ist eine andere. Die Darlegungen politischer Spielchen des Alt-Kanzlers sind, falls diese stimmen, für Gerhard Schröders  Image wesentlich verhängnisvoller als eine unentgeltliche Beauftragung gemäß Paragraf 662 BGB.

Warum hat Dr. Roger Mann nicht nach der Begründung gefragt, worin denn die üble Nachrede - Voraussetzung für das Äußerungsverbot - bei unentgeltlicher Beauftragung eigentlich bestünde?

Anwalt Dr. Roger Mann war am Ende der Sitzung verunsichert, sah auf zu Richter Andreas Buske. Anwalt Dr. Nesselhauf zugewandt, sagte er: Sollten Sie heute obsiegen, siegen Sie sich zu Tode.

Bleibt die Frage: warum hat sich Jurist Westerwelle auf einen Prozess eingelassen, welchen er aller Voraussicht nach verlieren wird? Verhandelt wird bei unserer Pressekammer Hamburg.

Wird er klagen bis zum Verfassungsgericht, um die Stolpe-Entscheidung zu Fall zu bringen oder reiht er sich ein in das Spielchen von Putin und Gasprom, vertreten durch Alt-Kanzler Schröder?

Erhalten Alt-Kanzler Schröder und Putin Unterstützung von der Pressekammer Hamburg?

Die Antwort darauf gibt es am Montag, den 03. April 2006.
Das Urteil wird verkündet um 14:00 im Saal 833. -> Verkündung am 03.04.2006 ->
Diskussion mit Richter Dr. Weyhe am 04.04.2006

 

Die Pressekammer sympathisiert mit Greenpeace                           

Angenehm zu erfahren.

Greenpeace ist bekannt für überraschende Aktionen. Industrie und Behörden versuchen, den Greenpeace-Aktionen zuvorzukommen, denn der Staat löst die Umweltprobleme anders.

Reingefallen ist das "Trostberger Tagblatt" (Az. 324 O 1004/05), eine Lokalzeitung in der Umgebung eines Kernkraftwerks. Journalisten erfuhren vom bei der Behörde bestehenden Verdacht, dass Greenpeace am 11.09. einen Leichtangriff auf ein Atomkraftwerk öffentlichkeitswirksam plant. Wie sich später herausstellte, war juristisch gesehen der Verdacht unbegründet. Die Behörde wird weder dem "Trostberger Tagblatt" ihre Informationsquellen darlegen noch zugeben, dass der Verdacht kranken Phantasien entsprang.

Jedenfalls erfuhr das "Trostberger Tagblatt" von dem Verdacht und rief bei Greenpeace an. Der Greenpeace-Mitarbeiter am Telefon wusste nichts von einer solchen Aktion etc.

Alles andere lief ab nach Schema F.

Das "Trostberger Tagblatt" hat nicht sorgfältig genug getextet. Der durchschnittliche Deutsche musste denken, Greenpeace plane wirklich etwas. Das "Trostberger Tagblatt" kann so etwas natürlich nicht beweisen.

Hat nun einen Prozess am Hals und wird vermutlich verlieren.
Der Pressekammer ist das alles egal. Entscheidend sind die Paragrafen.

Vielleicht möchte unser Vorsitzender Richter einfach Greenpeace schützen vor frühzeitiger Aufdeckung derer überraschender Aktionen. Wir wären ihm dafür dankbar. Gehört jedoch zu einer meiner vielen Verschwörungstheorien ohne geringsten Tatsachenhintergrund.

Trotz dieser Schadenfreude tat mir der engagierte Anwalt des Blattes leid. Dr. Albrecht Pütter von der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein schien keine Übung zu haben im Umgang mit der Pressekammer Hamburg.

Alle drei Richter erklärten diesen älteren Herren geduldig, wie hätte berichtet werden sollen.

Man müsse sich deutlich davon distanzieren, dass z.B. unklar sei, wie die Regierung zu dem Verdacht kam.

Einem Widerruf als härteste Form würden wir nicht zustimmen.

Jemand ist Angeklagter, wäre eine zulässige Verdachtsberichterstattung. Würde er freigesprochen werden, wäre solche Berichterstattung nicht mehr möglich.

Bei der Gegendarstellung sei der Kläger möglichst zu schonen.

Der Anwalt verstand dies nicht:

Wir haben den Verdacht der Landesregierung veröffentlicht. Wie teilen nicht die Meinung des Vorsitzenden. So wird das bei uns in der Redaktion verstanden.

Werden wir verurteilt, können wir damit umgehen, jedoch nicht auf dem Wege eines Vergleichs. Wie wollen Sie das in der Praxis realisieren? Die Sicherheitsbehörden nennen einen Verdacht und sagen nicht, woher sie die Informationen haben. ....

... Wird dazu noch der Zeitdruck berücksichtigt .... Nach dem Datum des "geplanten" "Anschlags" hätte ein Bericht keinen Sinn mehr gehabt. Sehr viel mehr, als wir getan haben, können Sie nicht verlangen.

Oder gar nicht veröffentlichen?

Richter Dr. Korte erläuterte geduldig:

Sie dürfen sich den Verdacht nicht zu eigen machen. Sie hätten beim Kläger anrufen sollen.

Und der Vorsitzende fügte hinzu:

Vielleicht das Ganze als "Klarstellung" nennen?

Der Anwalt:

Wir haben doch angerufen und eine Antwort erhalten, dass Greenpeace davon nichts wisse. Es gab zwei DPA-Meldungen- Wir können doch nicht mehr recherchieren als DPA.

Richter:

Zumindest dem Überschriftenleser gegenüber hätten Sie richtig formulieren sollen.
Das müssen wir im Presserecht berücksichtigen.

Der Anwalt:

Dementis kamen am nächsten Tag. "Davon wissen wir nichts", ist kein Dementi.

Der Vorsitzende:

Sie hätten die Landesregierung anrufen können. Dass die mauern, ist klar.

Dann lediglich berichten, die Landesregierung habe diesen Verdacht.

Richter Dr. Korte helfend:

Darin besteht die Kontrollfunktion der Presse.

Den Zeitungsleser interessiert, wie kommt ein solcher Verdacht zu Stande kommt.

Der Anwalt verabschiedete sich höflich:

Selbst wenn ich Sie nicht überzeugt habe,  war es mir eine Freude.

Er kennt die Pressekammer nicht.

Das Urteil hören wir am 26.05.06 um 9:50 im Saal 833.

Inzwischen wissen wir, dass zwei Monate bis zur Urteilsfindung nichts zu sagen haben.
Anzunehmen, die Richter machten sich gründlich Gedanken, wäre vermessen. Unserer Erfahrung nach bedeuten lange Zeiten bis zur Urteilsfindung nicht mehr und nicht weniger, als den Beklagten mürbe zu machen. Gehört jedoch zu einer unserer Verschwörungstheorien ohne jeglichen Tatsachenhintergrund.

26.05.06: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, die Berichterstattung nicht zu wiederholen und an den Kläger 2.317,68 EUR zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Der Streitwert beträgt 72.317,68 EUR.

 

Wir duzen uns alle                           

Sache 324 O 191/06 Kronacher vs. Spiegel.

Die Kommunisten in Deutschland duzen sich alle. In der Sowjetunion duzten die Funktionäre alle Parteimitglieder. Umgekehrt war es nicht so. Dafür duzten alle Chefs, auch Nichtkommunisten, ihre Mitarbeiter. Diese dagegen duzten ihre Chefs so gut wie nie.

Bohlen duzt alle, darf auch Polizisten duzen. In unser Firma duze ich alle. Mich duzen nicht alle.

Meine Frau empfand das Duzen unter den Kommunisten als störend. Ich musste ihr erklären, das Duzen habe nichts zu bedeuten. Eher im Gegenteil. Das Duzen senkt den Schwellenwert für Gemeinheiten. Extreme sind bekannt: Archipel Gulag. Am meisten verfolgt wurden Duzfreunde. Die sind auch die schlimmeren Verräter. Duzen und verraten: etwas Schlimmeres kann es kaum geben.

1985 in Hamburg stellte ich verwundert fest, dass auch in der Bundesrepublik real-sozialistische Gepflogenheiten galten: Auf CDU-Parteitagen freute sich Kanzler Kohl über lang anhaltenden Applaus. Parteiausschlüsse sind für viele Personen sehr viel schlimmer als Verurteilungen bei Gericht.
Bei Wahlen gibt es Spitzenkandidaten - Abgeordnete sind nicht alle gleich. Spionomanie war nicht zu übersehen. Elitäres Denken und Verhalten darf offen zur Schau getragen werden. Auf Briefe an Behörden antworten diese nicht. Schwarze Listen kann ich nicht nachweisen, da der Blich auf diese vom Filz verdeckt wird.

Durch meine 168-Stunden-Woche vom realen Leben abgeschnitten, stört´s mich kaum.

An diesem Freitag erlebte ich die Duz-SPD. Meine kommunistische Kinderstube holte mich für dreißig Minuten ein. Die SPD-Anwältin, Frau Julia Bezzenberger wirkte recht sympathisch. Lachte offenherzig und leitete die Verhandlung in Sachen 324 O 191/06 ein mit den Worten: "Sind nicht befreundet."

Der Vorsitzende durfte ergänzen, es handle sich um Meinungsäußerung und Taschenbehauptung.

Jetzt begann der Streit um den Begriff "Freunde".

Wir duzen uns alle. Das hat jedoch nichts zu sagen. Mit den Herren bin ich in einer Partei, da duzen wir uns alle. Es war ein Freundschaftsdienst von Duzfreunden, was aber nicht heißt, dass die Freunde waren und sind, wie der Spiegel behauptet.

Habe ich richtig verstanden, ging es um Peter Steinbrück sowie einen Herrn Becker. 2004 bis Mai 2005 sind genau neun Monate.

Es sei doch nicht verwerflich, gute geschäftlichen Beziehungen aufbauen zu wollen. Da kann man sich auch duzen, ohne Freunde zu sein.

Hätten Sie geschrieben, die haben freundschaftliche Beziehungen, wäre es o.k. Aber Freunde?

Die Anwältin fragte den Anwalt: Sind Sie denn mit allen Leuten, die Sie duzen, befreundet?

Das Anwalts-Ja war für die SPD-Genossin nicht überzeugend.

Ob es Buske überzeugt hat?

Wir erfahren es am 04.04.2006 um 12:00 in Raum 822.

Frau Anwältin Julia Bezzenberger habe ich verstanden: bietet mir jemand das "Du" an, so antworte ich: "Bitte, gern, aber ob ich Sie duze oder Dich sieze hat keine Bedeutung. Weder für unsere Beziehung noch für das Gesagte." Meine kommunistische Erziehung gilt sogar heute noch in der SPD.

Was jedoch Freunde betrifft, liege ich etwas näher am Spiegel. Ob Frau Bezzenberger die SDP-Meinung zum Wort "´Freunde" vertreten hat oder nur die persönliche Meinung des Klägers, weiß ich nicht. Wer es war, blieb mit als Teil der Pseudoöffentlichkeit verborgen.

Die Pressekammer wird auch dieses Problem für ganz Deutschland lösen. Andere dürfen daraus Honig saugen.

Am 04.04.06 entschied die Pressekammer: Die Einstweilige Verfügung vom 14.03.06 wird bestätigt. Der Antragsgegner trägt die weiteren Kosten des Verfahrens.

Vorab gab es schon Sumpf-Geplänkel.

"Der Spiegel" musste eine Gegendarstellung veröffentlichen:

Michael Kronacher und Ulrich Becker der Berliner Beratungsfirma BECKER KRONACHER Konzeptagentur GbR haben gegen die Behauptung des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ vom 20. Februar 2006, mit Finanzminister Peer Steinbrück „schon seit längerem […] freundschaftlich verbunden“ zu sein eine Gegendarstellung erwirkt.

Gegendarstellung von Michel Kronacher und Ulrich Becker, veröffentlicht am 10. April 2006 im Magazin "Der Spiegel", S. 93, mit Anmerkung der "Spiegel"-Redaktion im Wortlaut:

Gegendarstellung

In dem Magazin „Der Spiegel“ vom 20.02.2006 verbreiten Sie auf S. 76 unter der Überschrift „Die Marke Steinbrück“ in Bezug auf die Ausschreibung des Finanzministeriums zur Vergabe eines Beratervertrages:

„Beste Chancen, den Auftrag zu bekommen, hat die Agentur Becker Kronacher aus Berlin. Die beiden PR-Fachleute Ulrich Becker und Michael Kronacher sind Steinbrück schon seit längerem […] freundschaftlich verbunden.“

Hierzu stellen wir fest:

Wir sind mit Minister Steinbrück nicht persönlich befreundet.

Berlin, den 10.03.2006
Michael Kronacher                                     Ulrich Becker

Steinbrück und Becker sind SPD-Genossen und duzen sich. Kronacher und Becker arbeiteten etwa drei Monate lang teils unentgeltlich für den Finanzminister. Den Beratervertrag haben Becker und Kronacher inzwischen erhalten. – Red.

 

Freie und Hansestadt gegen die Morgenpost und Panorama                           

Zum Hintergrund der beiden Sachen 324 O 125/06 und 324 O 153/06  finden wir im Internet folgende Erklärung:

Behörde für Inneres - Aktueller Stand: 13.01.2006

Manipulation von Sachverhalten - für "Panorama" kein Problem
(13.01.06) Zu einem gestrigen Beitrag in "Panorama" erklärt der Leiter des Einwohner-Zentralamtes Ralph Bornhöft:
"Legal, illegal, scheißegal" - unter diesem Motto unterstellt "Panorama" der Hamburger Ausländerbehörde, nach Belieben von Recht und Gesetz abzuweichen, um eine angeblich vorgegebene Abschiebungsquote zu erreichen. Um Ihre unzutreffende Unterstellung zu belegen, ist den Magazinmachern offenbar auch jedes Mittel recht: ein Interview mit dem Amtsleiter wird um entscheidende Passagen verkürzt, Tatsachen werden der Quote wegen verdreht, die ausdrücklich zugesagte faire Berichterstattung bleibt ein Lippenbekenntnis."
Zum Hintergrund:
In der Sendung "Panorama" des NDR am 12.01.2006 wurde in dem Beitrag "Abschiebung um jeden Preis - Behörde als Rechtsbrecher" über eine Rückführung des afghanischen Ehepaares M. nach Kabul u.a. behauptet:
Eine Rückführung sei unter Verstoß gegen einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts erfolgt.
Nach dem Beschluss des Amtsgerichts, keine Abschiebungshaft zu verhängen, hätte das Ehepaar zur Durchführung der Abschiebung nicht in Gewahrsam genommen werden dürfen.
Die von einem Mitarbeiter der Ausländerbehörde vorformulierte Erklärung über die "freiwillige" Ausreise hätten die Betroffenen nicht verstanden, sie sei nur infolge von Drohungen des Mitarbeiters mit Inhaftierung unterschrieben worden
Anders als es sich aus der vorformulierten Erklärung ergebe, habe das Ehepaar keinerlei Probleme in Deutschland gehabt.
Demgegenüber stellt sich der tatsächliche Sachverhalt zusammengefasst wie folgt dar:
Für Ehepaar M. lagen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Abschiebung vor.
Am frühen Morgen des 6.12.2005 durchsuchte die Bundespolizei im Rahmen von Ermittlungen mehrere Wohnunterkünfte in Hamburg, um Beweismittel gegen Schleuserorganisationen sicherzustellen. In diesem Zusammenhang wurde auch das Ehepaar M. von der Bundespolizei vernommen.
Am Nachmittag des 6.12. wurde das Ehepaar M. von Beamten der Bundespolizei der Ausländerbehörde überstellt. Die Ausländerbehörde widerrief daraufhin die bis zum 20.12.2005 geltende Duldung und entschloss sich, das Ehepaar M. am nächsten Tag - dem 7.12. - nach Afghanistan abzuschieben. Zu diesem Zweck wurde das Ehepaar in Gewahrsam genommen und am nächsten Tag dem für die Verhängung von Abschiebehaft zuständigen Amtsgericht Hamburg zugeführt. Der Richter erließ keinen Abschiebehaftbefehl, weil das Ehepaar M. bis dahin allen behördlichen Auflagen gefolgt war. Im unmittelbaren Anschluss an die Haftverhandlung wurde das Ehepaar im Wege der Verwaltungsvollstreckung zum Flughafen Frankfurt gebracht, um von dort am Abend des 7.12. nach Kabul abgeschoben zu werden.
Nachdem das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Abend des 7.12. durch Beschluss die Abschiebung für den 7.12. (aber nicht generell) untersagt hatte, veranlasste der auf dem Flughafen Frankfurt anwesende Mitarbeiter der Ausländerbehörde die Stornierung der Abschiebung und das Auschecken des Ehepaars M. Im Rahmen eines anschließenden Gesprächs mit dem Ehepaar wurde diesem angeboten, es zum Hauptbahnhof Frankfurt zu fahren, um von dort mit den von der Ausländerbehörde gekauften Fahrkarten ohne Begleitung nach Hamburg zurück zu fahren.
Nachdem sich das Ehepaar beraten und telefoniert hatte, entschied es sich unter Hinweis auf die Probleme in Deutschland (gemeint waren die Aussagen ggü. der Bundespolizei im Ermittlungsverfahren gegen Schleuser), an diesem Abend doch nach Kabul zu fliegen. Die daraufhin von dem Mitarbeiter verfasste schriftliche Erklärung wurde vom Ehepaar M. in Anwesenheit eines Beamten der Bundespolizei unterschreiben; Frau M. spricht - entgegen des von "Panorama" erweckten Eindrucks - fließend deutsch.
Im Zusammenhang mit dieser Erklärung hatte eine Mitarbeiterin der Ausländerbehörde in Hamburg mit dem zuständigen OVG-Richter die Lage erörtert, gegen die Ausreise des Ehepaars M. wurde vom Gericht unter den obwaltenden Umständen keine Bedenken geltend gemacht. Nach der Erklärung des Ehepaars - die selbstverständlich ohne jeglichen Druck und ohne Androhung von Haft erfolgte - wurde es erneut eingecheckt. Davon, dass das Ehepaar M. zu einem späteren Zeitpunkt angeblich doch nicht fliegen und das Flugzeug verlassen wollte, ist der Ausländerbehörde nichts bekannt.

Was interessierte das Gericht? Wenig der wahre Hintergrund. Hauptsächlich ging es um Zuständigkeit und Formulierungen. Der Zuhörer hatte diesmal die Chance zu verstehen, es ging um vier Streitpunkte, Ziffern genannt.

Die Betroffene ist die Innenbehörde. Gemeint war zwar die Ausländerbehörte, diese untersteht jedoch der Innenbehörde.
Damit ist die Zuständigkeit geklärt. Das ist ziemlich sicher.

Ob der Begriff "Ausreise" richtig ist? Eine Ausreise kann unfreiwillig sein. Finden nicht, dass dies eine Meinungsäußerung ist.

Das OVG hat die Abschiebung für den 7.12.05 untersagt. Gilt das auch für den 8.12.05? Dies möchten wir nicht vertiefen. Eine Abschiebung vor dem 20.12.05 stand dem nicht entgegen. Es ist ein Punkt, den wir schon aus der Schutzschrift kennen.

Ereignisse im Flugzeug?

Neigen dazu, die Einstweilige Verfügung zu bestätigen:  NDR sprach nicht von einer Ausreise, sondern von einer Maßnahme. Dann noch von hoher Abschiebequote. Das kann vom großen Teil der Personen so verstanden werden, dass es eine Quote gibt.
Wem gehört die Polizei? Schleuseraktivitäten?

Zu Ziffer 3 : Das afghanischen Ehepaar M. wurde auch nicht festgenommen, sondern überführt.

Zu Ziffer 4: Geschichte mit dem Telefonanruf.

Auch bei Abschiebung ging es um Anführungsstriche. Die Behörde wollte Anführungsstriche, obwohl diese in der eigenen Erklärung fehlten. Ob das Gericht wegen fehlender Anführungsstriche das Zwangsgeld erhöht, hätte mich interessiert. Wegen zweier Anführungsstriche saß ich 6 Tage lang im Gefängnis. Entschieden vom  gleichen Gericht. Leider sagte der Vorsitzende dazu nichts.

Frage an die Beklagten: "Haben Sie schon die Zwangsgeldanträge erhalten?"

"Ja"

Tenor der Entscheidung wird verkündet am 04.04.06 um 12:00 im Raum 822.

 

Nazis                           

Um Nazis ging es an diesem Freitag in zwei Verhandlungen.

Beleidigung von Polizisten                           

In der einen Verhandlung 324 O 991/05 Axel Springer AG vs. B. ging es um den Vergleich von Polizeihandlungen mit denen von Nazis, was bekanntlich in unserem Land verboten ist, und deswegen auch vom Beklagtenvertreter strikt abgestritten wurde. Hier konnten die Paragrafen helfen.

Dr. Krüger versuchte es mit Spaß: Wir werden uns auf dem Weg des Unrechts weiter bewegen. Jörg Thomas von Springer wollte Dr. Krüger nicht wehtun und verstand dessen Skepsis gegenüber einem Vergleich.
"Sie wollen wirklich diese [leise] Scheiße, den Prozess weiter führen?" fragte Dr. Krüger den Springer -Anwalt.
Die Verhandlung endete mit dem Verspechen, die Probleme zu lösen ohne Herrn Richter Andreas Buske.

"Ein neuer Termin wird auf Anruf einer der Partei beschlossen," beendete der Vorsitzenden das Lustspiel.

Naziklamotten                           

In Sachen 324 O 976/05 Mediatext GmbH-Textilvertrieb vs. TAZ ging es um Naziklamotten.

Dies waren ernstere Dinge.

Es ging wirklich um Nazis, zumindest um Kleidung mit Nazisymbolen. Es klagte die Vertriebsfirma gegen einen TAZ-Artikel, welcher angeblich einen wirtschaftlichen Schaden verursacht hatte.

Der TAZ-Anwalt schimpfte und war empört, denn nur Paragrafen spielten eine Rolle. Redete ins Gewissen des Gegenanwalts.

"Alle diese Figuren sind bekennende Rechtsradikale, Ist doch Prozessbetrug. Sie wissen das doch alles. ..
Dass Sie die Leute nicht davon abhalten, Rechtsmißbrauch zu begehen,"

wandte sich Anwalt Eisenberg an seinen Kollegen Dr. Schröder und meinte:

"Halte nicht viel von der Strafrechtspflege, deswegen noch nichts eingeleitet."

"Es gab keinen Schaden. Warum reichen Sie als Anwaltskollege Ihre Hand dazu?"

Dr. Schröder entgegnete: "Von der Kollegenschaft muss ich mich leider distanzieren."

Beschlossen: Neuer Termin wird von Amts wegen nach Erhalt der Information von der Beklagten zu 1.) festgelegt.

Anwalt Eisenberg wünschte schon an diesem Freitag einen neuen Termin.

"Einen Schluck auf den Weg. Wenn das bei uns jahrelang dauert, dann stellen Sie einen Antrag...," entgegnete ihm der Vorsitzende.

Zum ersten Mal erlebte ich ein juristisches Problem mit der rechten Szene.

"Wünsche Ihnen nun einen schönen Tag," verabschiedete sich unzufrieden Anwalt Eisenberg.

25.08.2006: Die Klage wurde zurückgewiesen.

 

Deutsche Sprache - Definitionen                           

Heute gab es diese in Hülle und Fülle:

Geschichten erfinden, bedeutet:

eine Meldung zur Veröffentlichung freigeben, wovon der Verbreiter weiß, dass die Meldung nicht gefunden wurde,

und ist zu unterscheiden von "falschen Informationen".

... Falschen Informationen aufgesessen sein, kommt ja vor.

Einfach und eindeutig.

Muss man sich Gedanken machen über "freigeben", "wissen" und "erfinden"?

Einfach beschließen. Die anderen können daraus Honig saugen.

Auftrag

Aus dem Rechtswörterbuch:
Auftrag
ist ein Vertrag, durch den sich der Beauftragte verpflichtet, das ihm vom Auftraggeber übertragene Geschäft für diesen
unentgeltlich zu besorgen (§ 662 BGB). Vom Dienst- und Werkvertrag unterscheidet sich der Auftrag durch seine Unentgeltlichkeit.

BGB § 662
Vertragstypische Pflichten beim Auftrag
Durch die Annahme eines Auftrags verpflichtet sich der Beauftragte, ein ihm von dem Auftraggeber übertragenes Geschäft für diesen unentgeltlich zu besorgen.

Wie definierte "Auftrag" der Vorsitzende der Pressekammer?

Mag sein, dass es Leser gibt, welche im Auftrag politische Unterstützung sehen.
Wir haben es auf einen Durchschnittsdeutschen abzustellen. Er weiß nicht, dass es ein Privatunternehmen ist, welches den Auftrag erfüllt. Er denkt z.B. an Ausschreibungen, ist von politischer Unterstützung weit entfernt.

Wir haben nach einem Beispiel gesucht:
1978 vereinbarte die BRD mit der DDR den Bau der Autobahn
Zarrentin-Berlin. Es finanzierte die BRD. Der VEB Straßenbau hat es Schmidt zu verdanken, den Auftrag erhalten zu haben.

Kann behauptet werden, Schmidt habe dem VEB Straßenbau den Auftrag gegeben?

Eindeutig und klar. Bezug zum Rechtswörterbuch und zum BGB § 662 unnötig.

Auf den Rezipienten - den durchschnittlichen Deutschen - kommt es an. Diesen definiert Herr Richter Andreas Buske. Es ist sein Recht und seine Pflicht. Umfragen sind verboten.

Wehe dem, der behauptet, Schmidt hätte den Auftrag erteilt.

Ab in die Pressekammer Hamburg.

Methode

'Bild' wehrt sich gegen von 'stern' behauptete Methoden. Damit rückt auch das Wort "Methode" in den Definitionsbereich der Pressekammer. Im Zusammenhang mit sonstigen Vorwürfen hat es durchaus einen Tatsachenkern. Da dieser vom 'stern' nicht bewiesen werden kann: Einstweilige Verfügung. Zum Glück erlaubt die Stolpe-Entscheidung, genau zu formulieren.

So etwas entspricht de facto einem Maulkorb.

Abschiebung , Ausreise

"Abschiebung" kann durchaus auch eine "Ausreise" sein. Die Pressekammer sah keinen Unterschied zwischen der "zwangsweisen Ausreise" - ein von der Pressekammer erlaubtes Wort - und einer "Abschiebung".

Die ca. 450 in Google gefundene Beispiele für "zwangsweise Abschiebung" ließ die Kammer trotz der fast 1,5 Millionen "Abschiebungen" zu. Kein Unterschied.

Danke dem Vorsitzenden Richter, seltene Wörter werden nicht immer verboten.

Überschriftenleser

Die Pressekammer erwies sich als Kenner von Textern.
Es gibt Leser, welche die Zeitung lesen und sich ein Bild von dem Gelesenen machen.

Es gibt jedoch auch nur Überschriftenlesen. Bei Google  finde ich das 90 Ma. Muss ein Geheimtipp sein. Mit Nur-Überschriftenlesern wird Politik gemacht. Die Pressekammer spielt hier Polizei.

Schnellleser und Querleser finde ich bei Google ungefähr genau so viele.
Die Rechtsprechung dazu muss noch entwickelt werden.

Falschleser, Zwischen-den-Zeilen-Leser, Hintergrundleser, Langsamleser gibt es fünf Mal mehr. Mehrere hundert. Nichtleser kommen bei Google mehr als fünfzigtausend Mal vor.

Die Pressekammer wird dazu sicherlich schon einmal Recht gesprochen haben. Wir werden aufpassen und berichten.

Freunde

Sind Duzfreunde "Freunde"?

Wenn sich zwei führende SPD-Genossen neun Monate lang duzen, sind es deshalb Freunde?
Spiegel meinte, ja. Die SPD-Anwältin, nein.

Am 04.04.06 erfahren wir die Definition der Pressekammer.

Darf ein SPD-Mitglied einen Polizisten im Straßenverkehr duzen, wenn der Polizist ebenfalls ein SPD-Mitglied ist? Wer trägt die Beweislast in einem Beleidigungsprozess, dass der Polizist ein Genosse ist?  [Diese Frage wurde nicht behandelt.]

Kinder aus meiner Ehe

Sie haben Kinder, die während der ersten Ehe geboren, erzogen, jedoch gezeugt wurden mit der Frau aus der zweiten Ehe. Sind das nun Kinder aus der ersten Ehe mit der Frau der ersten Ehe oder Kinder aus der zweiten Ehe mit der Frau der zweiten Ehe? Passen Sie genau auf, sonst verlieren sie wie der 'stern'. Wissen Sie`s nicht genau, dann halten Sie lieber den Mund.
Es hilft auch nicht zu denken, solange der Mandant des Klägers nicht in der Lage ist, die deutsche Sprache zu benutzen, kann man so etwas nicht verlangen vom 'stern'.
Irrtum: Deutschland besitzt eine Pressekammer in Hamburg, verantwortlich für Definitionen.

 

Was fehlte?                           

Dr. Scherz mit seinen meist spaßigen Anliegen und Rechtsauffassungen wurde vermisst.

Der Witz von Prof. Dr. Prinz kam leider zu kurz.

Streitwerte wurden so gut wie keine verkündet.

Vergleiche wurden nicht diktiert.

Mandanten waren heute nicht anwesend.

 

Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen]:                           

"... falschen Informationen aufgesessen, kommt ja vor."

"Ein bisschen lieb geworden .." (mit der Gegendarstellung)

"Hab drauf geschaut."

"Einem Widerruf als härteste Form würden wir nicht zustimmen"

"Sinn und Form einer klassischen Berichtigung ist nach wie vor ..."

"Dass die mauern, ist klar."

"Da haben wir auch die Gegendarstellungen zusammen."

"Wollen kein Grundsatzding daraus machen."

"Einen Schluck auf den Weg. Wenn das bei uns jahrelang dauert, dann stellen Sie einen Antrag ..."

"Was wir uns bisher gedacht haben ... ."

"Das ist ziemlich sicher."

     Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 15.05.08
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