Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren
Autor: Rolf Schälike
Verfahren Schröder
Schröder-Köpf gegen Stern - Gegendarstellung
LG HH
Az.: 324 O 556/05
Hauptsacheverfahren
Dem "stern" wurde untersagt, einige von Schröder-Köpf beanstandete Behauptungen aus einem Artikel vom 23. Juni 2005 erneut zu verbreiten. In dem Artikel "Der Doris-Faktor" hatte die Autorin Ulrike Posche unter anderem die Möglichkeit dargestellt, dass es Frau Schröder-Köpf gewesen sein könnte, die ihren Mann auf die Idee mit der Vertrauensfrage gebracht haben könnte.
10.03.06 fand die Hauptverhandlung sind. Am 21.04.06 fand die Verkündung der Entscheidung statt: Die Beklagte muss die Richtigstellung veröffentlichen. Im übrigen wird die Klage zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte (stern) zu tragen.