h |
Aktenzeichen
Antragsteller, Kläger |
Beklagter, Antragsgegner, Beklagte |
Urteil |
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29.12.2015 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 93/13
324 O 636/10
Amitelo AG
Kanzlei Waldenberger Rechtsanwälte,
Berlin; Rechtsanwalt Dr. Arthur Waldenberger, Rechtsanwalt Dr.
Jörg Kaufmann |
<k>
Zweites Deutsches Fernsehen, AdöR, Gabor
Steingart
Kanzlei Redeker Sellner Dahs;
Rechtsanwalt Gernot Lehr,
Rechtsanwalt Michael Mensching,
Rechtsanwalt Dr. Jakob Wulff,
Rechtsanwalt Prof. Hegemann,
Justiziar Bach |
Forderung
Dezember 2010:
Info Wegen der Sendung am 10.04.2007
Klage erging wohl im Dezember 2010:
Ein Bericht des TV-Magazins "Frontal21" aus dem Jahr 2007 könnte
dem ZDF Probleme bereiten. Die Amitelo AG hat den Sender und
mehrere ZDF-Journalisten vor dem Landgericht Hamburg
(Aktenzeichen
324
O 636/10) auf Schadensersatz in Höhe von 133 Millionen Euro
verklagt. Mindestens verlangt das Unternehmen 24,9 Millionen
Euro. Es wirft dem Sender vor, "mit millionenfach verbreiteten,
unwahren Äußerungen" den Zusammenbruch der AG entscheidend
verursacht zu haben. "Frontal21" hatte am 10. April 2007 einen
Bericht gesendet, in dem Amitelo vorgeworfen wurde,
Erfolgsmeldungen aufgehübscht zu haben. Zudem hatten die
Reporter berichtet, dass eine Firmenzentrale unbesetzt gewesen
sei und das Unternehmen eine 45-Millionen-Euro-Klage in Kanada
verschwiegen habe. Der Kurs der Aktie brach dar aufhin um 60
Prozent ein. In der 102-seitigen Klageschrift heißt es, die vom
ZDF erhobenen Vorwürfe seien unwahr. So sei die angebliche
Kanada-Klage nie zugestellt worden. Eine angebliche
Firmenzentrale sei nur der aus steuerlichen Gründen gewählte
Sitz einer Holding gewesen. Das ZDF übergab die Sache seinen
Anwälten. "Die arbeiten daran und können schon jetzt sagen, dass
der Fall für uns weder der Sache noch der Rechtslage nach zu
verlieren ist", so ein Sendersprecher. Amitelos Anwalt Arthur
Waldenberger sieht in dem Fall ein Musterverfahren. "Hier wird
deutlich, dass gerade in der Wirtschaftberichterstattung eine
besondere Sorgfaltspflicht gelten muss." Quelle:
Spiegel 19.03.2011
20.04.12: 1.Instanz 324 O 636/10; Prozessleitende Maßnahmen ergehen von Amtswegen
20.04.12: Weitere prozessleitende Maßnahmen von Amts wegen.
Bericht
Verkündung einer Entscheidung am 13.07.12, 9:55 Saal B335
13.07.12: Verkündung fand nicht statt.
Wiedereröffnung des Verfahrens am 23.08.13, 11:00
23.08.13: Die Forderung über 25 Milli9onen € wird zurückgewiesen
werden. Termin zur Verkündung der Entscheidung 25.10.13, 9:55,
Saal B335
Bericht
25.10.13: Die Klage wird abgewiesen.
Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
03.11.15: Berufungsverhandlung. Die Berufung wird
voraussichtlich zurückgewiesen werden, obwohl der Kläger keine
Gelegenheit (beim LG und OLG) erhalten hatte, nachzuweisen, dass
wegen der rechtwidrigen (nicht wegen den abträglichen aber
zulässigen) Äußerungen der Schaden entstanden ist, was der BGH
bei Bestätigung des Urteils 7 U 75/11 gemacht hat.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 01.12.15, 10:00
01.12.15: Aussetzungsbeschluss auf den 29.12.15
29.12.15, Buske: Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des
Landgerichts vom 25.10.15 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. |
|
|
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|
|
22.12.2015 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U
75/15
324 O
647/14
Caroline von Hannover
Kanzlei Prinz
RA'in Dr. Nina Lüssmann |
<k>
Pabel-Moewig Verlag KG
Kanzlei DLA Piper
Ra'in Verena Haisch |
Unterlassung; Bildveröffentlichung;
Eltern-Kind-Situation
13.02.15: 1. Instanz 324 647/14 Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung
Bericht
01.12.15: Berufungsverhandlung. Die AG-Vertreterin sagt zu bis
zum 15.12.15 mitzuteilen, ob der Senat in dieser Sache
entscheiden soll.
Falls ja, Verkündung einer Entscheidung am 22.12.15, 10:00
22.12.15: Verkündung fand nicht statt. Termin auf der
Terminrolle durchgestrichen. |
10:00
<v> |
7 U 30/15
324 O 674/14
Katharina Saalfrank
Kanzlei Schertz Bergmann
(1. Instanz: RA Felix M. Zimmermann)
RA Simon Bergmann |
<k>
Alsterfilm GmbH
RA Torsten Füllwock |
Unterlassung;
Katharina Saalfrank klagt gegen Holger Kreymeier. Es geht um den
Beitrag "Ich bin ein Opfer der Super Nanny" aus Folge 77 von
fernsehkritik.tv.
19.12.14: 1. Instanz 324 O 674/14 Entscheidung am Schluss der Sitzung. Die Einstweilige
Verfügung vom 10.11.14 wurde bestätigt. Bericht
08.12.15: Berufungsverfahren. Die Kammer empfiehlt die Berufung
zurückzunehmen, ansonsten Verkündung der Berufungszurückweisung
am 22.12.15, 10:00.
Streitwert der Berufung 10.000,- €.
22.12.15: Verkündung fand nicht statt. Termin auf der
Terminrolle durchgestrichen. |
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|
|
|
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08.12.2015 (Di) |
|
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10:00 |
7 U 30/15
324 O 674/14
Katharina Saalfrank
Kanzlei Schertz Bergmann
(1. Instanz: RA Felix M. Zimmermann)
RA Simon Bergmann |
<k>
Alsterfilm GmbH
RA Torsten Füllwock |
Unterlassung;
Katharina Saalfrank klagt gegen Holger Kreymeier. Es geht um den
Beitrag "Ich bin ein Opfer der Super Nanny" aus Folge 77 von
fernsehkritik.tv.
19.12.14: 1. Instanz 324 O 674/14 Entscheidung am Schluss der Sitzung. Die Einstweilige
Verfügung vom 10.11.14 wurde bestätigt. Bericht
08.12.15: Berufungsverfahren. Die Kammer empfiehlt die Berufung
zurückzunehmen, ansonsten Verkündung der Berufungszurückweisung
am 22.12.15, 10:00.
Streitwert der Berufung 10.000,- €. |
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01.12.2015 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 93/13
324 O 636/10
Amitelo AG
Kanzlei Waldenberger Rechtsanwälte,
Berlin; Rechtsanwalt Dr. Arthur Waldenberger, Rechtsanwalt Dr.
Jörg Kaufmann |
<k>
Zweites Deutsches Fernsehen, AdöR, Gabor
Steingart
Kanzlei Redeker Sellner Dahs;
Rechtsanwalt Gernot Lehr,
Rechtsanwalt Michael Mensching,
Rechtsanwalt Dr. Jakob Wulff,
Rechtsanwalt Prof. Hegemann,
Justiziar Bach |
Forderung
Dezember 2010:
Info Wegen der Sendung am 10.04.2007
Klage erging wohl im Dezember 2010:
Ein Bericht des TV-Magazins "Frontal21" aus dem Jahr 2007 könnte
dem ZDF Probleme bereiten. Die Amitelo AG hat den Sender und
mehrere ZDF-Journalisten vor dem Landgericht Hamburg
(Aktenzeichen
324
O 636/10) auf Schadensersatz in Höhe von 133 Millionen Euro
verklagt. Mindestens verlangt das Unternehmen 24,9 Millionen
Euro. Es wirft dem Sender vor, "mit millionenfach verbreiteten,
unwahren Äußerungen" den Zusammenbruch der AG entscheidend
verursacht zu haben. "Frontal21" hatte am 10. April 2007 einen
Bericht gesendet, in dem Amitelo vorgeworfen wurde,
Erfolgsmeldungen aufgehübscht zu haben. Zudem hatten die
Reporter berichtet, dass eine Firmenzentrale unbesetzt gewesen
sei und das Unternehmen eine 45-Millionen-Euro-Klage in Kanada
verschwiegen habe. Der Kurs der Aktie brach dar aufhin um 60
Prozent ein. In der 102-seitigen Klageschrift heißt es, die vom
ZDF erhobenen Vorwürfe seien unwahr. So sei die angebliche
Kanada-Klage nie zugestellt worden. Eine angebliche
Firmenzentrale sei nur der aus steuerlichen Gründen gewählte
Sitz einer Holding gewesen. Das ZDF übergab die Sache seinen
Anwälten. "Die arbeiten daran und können schon jetzt sagen, dass
der Fall für uns weder der Sache noch der Rechtslage nach zu
verlieren ist", so ein Sendersprecher. Amitelos Anwalt Arthur
Waldenberger sieht in dem Fall ein Musterverfahren. "Hier wird
deutlich, dass gerade in der Wirtschaftberichterstattung eine
besondere Sorgfaltspflicht gelten muss." Quelle:
Spiegel 19.03.2011
20.04.12: 1.Instanz 324 O 636/10; Prozessleitende Maßnahmen ergehen von Amtswegen
20.04.12: Weitere prozessleitende Maßnahmen von Amts wegen.
Bericht
Verkündung einer Entscheidung am 13.07.12, 9:55 Saal B335
13.07.12: Verkündung fand nicht statt.
Wiedereröffnung des Verfahrens am 23.08.13, 11:00
23.08.13: Die Forderung über 25 Milli9onen € wird zurückgewiesen
werden. Termin zur Verkündung der Entscheidung 25.10.13, 9:55,
Saal B335
Bericht
25.10.13: Die Klage wird abgewiesen.
Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
03.11.15: Berufungsverhandlung. Die Berufung wird
voraussichtlich zurückgewiesen werden, obwohl der Kläger keine
Gelegenheit (beim LG und OLG) erhalten hatte, nachzuweisen, dass
wegen der rechtwidrigen (nicht wegen den abträglichen aber
zulässigen) Äußerungen der Schaden entstanden ist, was der BGH
bei Bestätigung des Urteils 7 U 75/11 gemacht hat.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 01.12.15, 10:00
01.12.15: Aussetzungsbeschluss uaf den 29.12.15 |
10:00 |
7 U
75/15
324 O
647/14
Caroline von Hannover
Kanzlei Prinz
RA'in Dr. Nina Lüssmann |
<k>
Pabel-Moewig Verlag KG
Kanzlei DLA Piper
Ra'in Verena Haisch |
Unterlassung; Bildveröffentlichung;
Eltern-Kind-Situation
13.02.15: 1. Instanz 324 647/14 Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung
Bericht
01.12.15: Berufungsverhandlung. Die AG-Vertreterin sagt zu bis
zum 15.12.15 mitzuteilen, ob der Senat in dieser Sache
entscheiden soll.
Falls ja, Verkündung einer Entscheidung am 22.12.15, 10:00 |
10:45 |
7 U
68/15
324 O
797/14
Karl-Heinz Rummenigge
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA Nesselhauf
RA Lorenzen |
<k>
SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc
Oliver Srocke |
Unterlassung; Verdachtsberichterstattung; Kuhhandel um Marco
Reuß etc.
06.02.15: 1. Instanz 324 O 797/14 Verkündung einer Entscheidung am Schluß der Sitzung,
Die einstweilige Verfügung vom 19.12.14 wurde wahrscheinlich
bestätigt. Bericht
01.12.15: Berufungsverhandlung
Streitwert der Berufungsverhandlung 40.000,- Euro.
Entscheidung am Schluß der Sitzung. Die Berufung wird
wahrscheinlich zurückgewiesnen. |
11:45 |
7 U 79/15
324 O 324/15
Julia Thiele-Schürhoff
Kanzlei
Prinz Neidhard Engellschall.
RA Prof. Dr. Dirk Dünnwald |
<k>
BILANZ Deutschland Wirtschaftsmagazin GmbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc
Oliver Srocke |
Gegendarstellung;
Einstweilige Verfügung; K.B.-G.C.
ist ein gemeinnütziger Verein, keine Stiftung;
Wichtig wegen fehlenden Hinweis auf Wohltätigkeit
28.08.15: 1. Instanz 324 O 324 O 324/15; Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung
Bericht
01.12.15: Berufungsverhandlung
Streitwert 10.000,- Euro
Die Berufung der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu
tragen. |
12:15 |
7 U 126/14
324 O 409/12
Katja Sihler
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Graals |
<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann |
Unterlassung
31.08.12: 1. Instanz 324 O 409/12 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 19.10.12,
9:55, Saal B335
Bericht
19.10.12: Es ergeht ein Beweisbeschluss. Günther Jauch wird als
Zeuge geladen. Zwischenentscheidung 11.0.13
11.01.13: Zwischenentscheidung. Die Zeugenverweigerung von
Günther Jauch besteht zur recht. Die Kosten der
Zwischenentscheidung fallen der Beklagten zur Last. Neue
Verhandlung am 07.02.14, 11:00
07.02.14: Verkündung einer Entscheidung am 07.03.14, 9:55, Saal
B335
07.03.14: Verhandlung wird wiedereröffnet am 10.10.14, 10:30
10.10.14: Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend. Verkündung
einer Entscheidung am 21.11.14, 9:55, Saal B335
21.11.14: Die Klage wird abgewiesen
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
01.12.15: Berufungsverhandlung.
Streitwert 35.000,- Euro
Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung.
Die Berufung von Katja Sihler wird wahrscheinlich
zurückgewiesen. |
12:45 |
7 U 78/15
324 O 177/15
Charlène
von Monaco
Kanzlei Prof. Prinz
RAin Lüssmann |
<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann |
Unterlassung; Trennung; Richtet
sich neues Haus ein und hilft selbst mit.
31.07.15: 1. Instanz 324 O 177/15 Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 03.08.15,
12:00, Raum B 334
03.08.15: Urteil. Die einstweilige Verfügung vom 23.04.15 wird im Punkt I.2
(Photos auf den Cover) aufgehoben und der zu Grunde liegende Antrag zurückgewiesen.
Im Übrigen (Text) wird die einstweilige Verfügung bestätigt.
Von den Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin und die
Antragsgegnerin jeweils die Hälfte.
Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarkeit.
01.12.15: Berufungsverfahren.
Die Vertreter der Antragstellerin und der Antragsgegnerin nehmen
jeweils ihre Berufungen zurück.
Beschlossen und verkündet: Die Kosten des Berufungsverfahrens
werden gegeneinander aufgehoben.
Streitwert 20.000,- Euro. |
|
|
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17.11.2015 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U
47/14
324 O
602/13
Prof. Horst Pöttker
Kanzlei Böhme & v. Moers
RA Wilhelm Schulte Hemming |
<k>
Axel Springer AG, geändert in Axel Springer S.E. BILD 10.01.13,
NRW)
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Nieland |
Unterlassung;
Info Es ging wohl um die Berichterstattung zum
Plagiatsverdacht bei der Doktorarbeit von
NRW-Medienstaatssekretär Marc-Jan Euchmann, dessen Doktorvater
Prof. Horst Pöttker war.
14.03.14: 1.Instanz 324 O 602/13; Verkündung einer Entscheidung am
21.03.14, 9:55, Saal B335
21.03.14: Urteil: Dem Beklagten wird verboten, den Verdacht zu
erwecken, der Kläger hätte € 216.000,- an Fördergeldern
erhalten, weil der Staatsrat
Marc-Jan Euchmann
bei ihm promovierte.
Kostenentscheidung.
Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
20.10.15: Streitwert 30.000 Euro; Schriftsatznachlass für den
Kläger bis zum 03.11.15
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 17.11.15, 10:00
17.11.15; Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des
Landgerichts wird zurückgewiesne.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. |
|
|
|
|
|
10.11.2015 (Di) |
Bericht |
|
10:00
<v> |
7 U 11/15
324 O 87/14
Ms.C. Seref Timur Althoff, (Zahnarzt)
Kanzlei |
<k>
Yelp Ireland Ltd.
Kanzlei Field Fisher Waterhouse
RA
Stephan Zimprich
RA
Dr. Philipp Plog |
Unterlassung
22.08.14: 1.Instanz 324 0 87/14 einer Entscheidung am 26.09.14, 9:55, Saal
B335
26.09.14: Aussetzungsbeschluss auf den 31.10.14
31.10.14: Aussetzungsbeschluss auf den 21.11.14
21.11.14: Aussetzungsbeschluss auf den 19.12.14
19.12.14: Urteil. Klage wurde abgewiesen. Kostenentscheidung.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
08.09.15: Berufungsverfahren. Der Wert des Berufungsverfahrens
wird auf € 10.000,- festgesetzt. Termin zur Verkündung einer
Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 10.11.15, 10:00
10.11.15: Urteil. Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts
vom 19.12.14 wird zurückgewiesne. Der Kläger hat die Kosten des
Berufungsverfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit. |
10:00
<v> |
7 U
18/15
324 O
56/14
Franz, A. (Klavierverkäufer)
RA Sievers
Kläger persönlich |
<k>
Yelp Ireland Ltd.
Kanzlei Field Fisher Waterhouse
RA
Stephan Zimprich |
Unterlassung
28.11.14: 1. Instanz 324 O 56/14Verkündung einer Entscheidung am 16.01.15, 9:55, Saal
B335
16.01.15: Die Klage wird abgewiesen.
08.08.15: Berufungsverhandlung.
Der Wert des Berufungsverfahrens
wird auf € 30.000,- festgesetzt. Termin zur Verkündung einer
Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 10.11.15, 10:00
10.11.15: Urteil. Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts
vom 16.01.15 wird zurückgewiesne. Der Kläger hat die Kosten des
Berufungsverfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit. |
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|
|
03.11.2015 (Di) |
|
|
11:30 |
7 U 93/13
324 O 636/10
Amitelo AG
Kanzlei Waldenberger Rechtsanwälte,
Berlin; Rechtsanwalt Dr. Arthur Waldenberger, Rechtsanwalt Dr.
Jörg Kaufmann |
<k>
Zweites Deutsches Fernsehen, AdöR, Gabor
Steingart
Kanzlei Redeker Sellner Dahs;
Rechtsanwalt Gernot Lehr,
Rechtsanwalt Michael Mensching,
Rechtsanwalt Dr. Jakob Wulff,
Rechtsanwalt Prof. Hegemann,
Justiziar Bach |
Forderung
Dezember 2010:
Info Wegen der Sendung am 10.04.2007
Klage erging wohl im Dezember 2010:
Ein Bericht des TV-Magazins "Frontal21" aus dem Jahr 2007 könnte
dem ZDF Probleme bereiten. Die Amitelo AG hat den Sender und
mehrere ZDF-Journalisten vor dem Landgericht Hamburg
(Aktenzeichen
324
O 636/10) auf Schadensersatz in Höhe von 133 Millionen Euro
verklagt. Mindestens verlangt das Unternehmen 24,9 Millionen
Euro. Es wirft dem Sender vor, "mit millionenfach verbreiteten,
unwahren Äußerungen" den Zusammenbruch der AG entscheidend
verursacht zu haben. "Frontal21" hatte am 10. April 2007 einen
Bericht gesendet, in dem Amitelo vorgeworfen wurde,
Erfolgsmeldungen aufgehübscht zu haben. Zudem hatten die
Reporter berichtet, dass eine Firmenzentrale unbesetzt gewesen
sei und das Unternehmen eine 45-Millionen-Euro-Klage in Kanada
verschwiegen habe. Der Kurs der Aktie brach dar aufhin um 60
Prozent ein. In der 102-seitigen Klageschrift heißt es, die vom
ZDF erhobenen Vorwürfe seien unwahr. So sei die angebliche
Kanada-Klage nie zugestellt worden. Eine angebliche
Firmenzentrale sei nur der aus steuerlichen Gründen gewählte
Sitz einer Holding gewesen. Das ZDF übergab die Sache seinen
Anwälten. "Die arbeiten daran und können schon jetzt sagen, dass
der Fall für uns weder der Sache noch der Rechtslage nach zu
verlieren ist", so ein Sendersprecher. Amitelos Anwalt Arthur
Waldenberger sieht in dem Fall ein Musterverfahren. "Hier wird
deutlich, dass gerade in der Wirtschaftberichterstattung eine
besondere Sorgfaltspflicht gelten muss." Quelle:
Spiegel 19.03.2011
20.04.12: 1.Instanz 324 O 636/10; Prozessleitende Maßnahmen ergehen von Amtswegen
20.04.12: Weitere prozessleitende Maßnahmen von Amts wegen.
Bericht
Verkündung einer Entscheidung am 13.07.12, 9:55 Saal B335
13.07.12: Verkündung fand nicht statt.
Wiedereröffnung des Verfahrens am 23.08.13, 11:00
23.08.13: Die Forderung über 25 Milli9onen € wird zurückgewiesen
werden. Termin zur Verkündung der Entscheidung 25.10.13, 9:55,
Saal B335
Bericht
25.10.13: Die Klage wird abgewiesen.
Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
03.11.15: Berufungsverhandlung. Die Berufung wird
voraussichtlich zurückgewiesen werden, obwohl der Kläger keine
Gelegenheit (beim LG und OLG) erhalten hatte, nachzuweisen, dass
wegen der rechtwidrigen (nicht wegen den abträglichen aber
zulässigen) Äußerungen der Schaden entstanden ist, was der BGH
bei Bestätigung des Urteils 7 U 75/11 gemacht hat.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 01.12.15, 10:00 |
|
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|
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27.10.2015 (Di) |
|
|
9:55
<v> |
7 U 91/13
324 O 458/12
Bastian Schweinsteiger
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA'in Dr. Stephanie Vendt |
<k>
Seatwave Deutschland GmbH
Kanzlei Hogertz pp.
RAin Dr. Mona Banddehzahdeh |
Lizenzzahlung.
In einer Werbebroschüre für den Verkauf von EM-Karten etc. war
auch ein Bild von Schweinsteiger .
12.10.12: 1. Instanz 324 O 458/12 Vergleich mit Rücktrittsrecht getroffen.
Verkündung einer Entscheidung im Falle des Rücktritts am
23.11.12, 9:55, Saal B335
23.11.12: Aussetzungsbeschluss auf den 21.12.12, 9:55, Saal B335
21.12.12: Wegen andauernder Vergleichsverhandlungen
Aussetzungsbeschluss auf den 25.01.13.
25.01.13: Aussetzungsbeschluss wegen and andauernder
Vergleichsverhandlungen auf den 22.02.13
22.02.13: Aussetzungsbeschluss wegen andauernder
Vergleichsverhandlungen auf den 08.03.13
08.03.13: Aussetzungsbeschluss wegen andauernder
Vergleichsverhandlungen auf den 07.06.13
07.06.13: Die mündliche Verhandlung wir wiedereröffnet. Termin
02.08.13, 11:30, Saal B335
02.08.13: Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend. Verkündung
einer Entscheidung am 04.10.13, 9:55, Saal B335
Verkündung einer Entscheidung am 11.10.13
11.10.13: Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger € 45.000,-
zuzahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit
27.10.15: Berufung. Vergleich getroffen
1. Die Beklagte verpflichtet sich an den Kläger 37.500,- Euro zu
zahlen.
2. Die Beklagte verpflichtet sich darüber hinaus 1.000,- Euro an
außergerichtlichen Anwaltskosten Brutto an den Kläger zu zahlen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen fallen der
Beklagten zur Last.
4. Damit sind alle gegenseitigen Ansprüche aus der
streitgegenständlichen Werbung erledigt. Hiervon ausgenommen
sind die eventuellen Ansprüche aus der einstweiligen Verfügung. |
|
|
|
|
|
20.10.2015 (Di) |
|
|
10:00 |
7 U
47/14
324 O
602/13
Prof. Horst Pöttker
RA Schulte Hemming (?) |
<k>
Axel Springer AG, geändert in Axel Springer S.E. BILD 10.01.13,
NRW)
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Nieland |
Unterlassung;
Info Es ging wohl um die Berichterstattung zum
Plagiatsverdacht bei der Doktorarbeit von
NRW-Medienstaatssekretär Marc-Jan Euchmann, dessen Doktorvater
Prof. Horst Pöttker war.
14.03.14: 1.Instanz 324 O 602/13; Verkündung einer Entscheidung am
21.03.14, 9:55, Saal B335
21.03.14: Urteil: Dem Beklagten wird verboten, den Verdacht zu
erwecken, der Kläger hätte € 216.000,- an Fördergeldern
erhalten, weil der Staatsrat
Marc-Jan Euchmann
bei ihm promovierte.
Kostenentscheidung.
Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
20.10.15: Streitwert 30.000 Euro; Schriftsatznachlass für den
Kläger bis zum 03.11.15
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 17.11.15, 10:00 |
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13.10.2015 (Di) |
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11:00
<> |
7 U 4/12
324 O 611/11
Mario
Landau
Kanzlei Dr. Cronemeyer
& Grulert
RA Dr. Tobias Hermann |
<k>
Radio Bremen, Anstalt des öffentlichen Rechts
Kanzlei Loh
RA Dr.
Cornelius Renner
Justiziar Carlson |
Unterlassung
16.12.11: 1. Instanz 324 O 611/11 Die einstweilige Verfügung wird bestätigt. Die
Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu
tragen.
Bericht
13.10.15: Urteil Die einstweilige Verfügung wurde aufgehoben wegen
fehlender Erstbegehungsgefahr. |
|
|
|
|
|
06.10.2015 (Di) |
Bericht |
|
10:00
<v> |
7 U
26/15
324 O
593/14
Roberto Zerquera-Blanko
RA Matthias Nienhaus |
<k>
Axel Springer SE (Internet)
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland |
Unterlassung, Veröffentlichung von rechtswidrig
erlangten Faximile-Dokumenten
30.01.15: 1. Instanz 324 O 593/14. Verkündung einer Entscheidung am 27.02.15, 9:55, Saal
B335
27.02.15: Urteil. Der Klage wird stattgegeben.
25.08.15: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am
06.10.15, 10:00 Bericht
06.10.15: Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen. Die
Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. |
10:00
<v> |
7 U
27/15
324 O
592/14
Roberto Zerquera-Blanko
RA Matthias Nienhaus |
<k>
BILD GmbH & Co. KG
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland |
Unterlassung, Veröffentlichung von rechtswidrig
erlangten Faximile-Dokumenten
30.01.15: 1. Instanz 324 O 592/14. Verkündung einer Entscheidung am 27.02.15, 9:55, Saal
B335
27.02.15: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt viele Äußerungen
nicht erneut zu verbreiten etc.
Kostenentscheidung: 2/5 der Kläger, 3/5 die Beklagte.
25.08.15: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am
06.10.15, 10:00 Bericht
06.10.15: Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen. Die
Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. |
10:00
<v> |
7 U 76/12
324 O 177/08
Tonio Arcaini (Antonio
Arcaini)
RA Schwenn pp.
RA Dr. Sven Krüger
Kläger persönlich |
<k>
THE WALL STREET JOURNAL EUROPE, David Crawford
RA Latham pp.
RA
Dr. Sebastian Seelmann-Eggebert |
Unterlassung; Es
gab überhaupt keine Strafverfahren, keine
Schmiergeldzahlungen etc.
19.09.08:
1. Instanz 324 O 177/08 Verkündung einer Entscheidung am 21.10.08, 9:55, Saal B335
24.10.08: Beweisbeschluss; Termin noch nicht festgesetzt;
19.06.09, 11:00, Saal B335
19.06.09: Fortsetzung der Verhandlung nach prozessleitender
Anordnung
Bericht Neuer Termin am 28.08.09
28.08.09: Weiterführung auf dem Wege prozessleitender
Anordnung auf Antrag. Fortsetzung der Verhandlung am
05.11.10, 14:00, Saal B335
05.11.10: Kläger wurde als Zeuge
vernommen. Es erfolgen weitere prozessleitende Anordnungen.
26.08.11: Verhandlung verschoben auf den 04.11.11, 14:00.
Befragung des Klägers
04.11.11: Verkündung einer Entscheidung am 24.02.12, 9:55,
Saal B335
24.02.12: Beweisbeschluss am 15.06.12, 13:30
15.06.12: Verkündung einer Entscheidung am 17.08.12, 9:55,
Saal B335
17.08.12: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen,
durch verschiedene Äußerungen einen falschen Eindruck zu
erwecken. Zum Teil wird die Klage zurückgewiesen.
Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
15.09.15: Berufungsverfahren. Verkündung einer Entscheidung
am 06.10.15, 10:00
06.10.15: Beweisbeschluss. Termin 26.01.2016, 14:30 |
|
|
|
|
|
15.09.2015 (Di) |
|
|
11:00 |
7 U
3/15
324 O
148/14
GET: FINEO Finanzanalysen und Anlagenkonzepte GmbH
RA Thies |
<k>
Gröpper Köpke Rechtsanwälte GbR
RA Gröpper |
Unterlassung; Widerspruch gegen die erlassenen
Verbote (2/5 von den beantragten).
05.12.14: 1. Instanz 324 O 148/15 Die einstweilige Verfügung vom 16.04.14 wurde
bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des
Verfahrens zu tragen
Streitwert € 20.000,-
Insgesamt trägt der Kläger in dieser Instanz 4/5 der Kosten, der
Beklagte 1/5.
15.09.15:Berufungsverfahren. Der Antragsgegner nimmt die
Berufung zu "b" zurück. Der Antragsteller nimmt den Antrag auf
Erlass eine einstweiligen Verfügung zu "d" zurück und verzichtet
auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung vom 16.04.14.
Beschlossen und verkündet (OLGRi Claus Meyer): Der Wert des
Berufungsverfahrens beträgt 23.000 Euro (20.000
Widerspruchsverfahren, 3.000 Ordnungsmittelverfahren)
Von den Kosten des Erlassverfahrens trägt der Antragsteller 4/5,
der Antragsgegner 1/5. Von den Kosten der 1. Instanz haben der
Antragsteller und der Antragsgegner jeder die Hälfte zu tragen.
Von dem Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Antragsteller
10/23, der Antragsgegner 13/23 |
11:00 |
7 U 76/12
324 O 177/08
Tonio Arcaini (Antonio
Arcaini)
RA Schwenn pp.
RA Dr. Sven Krüger
Kläger persönlich |
<k>
THE WALL STREET JOURNAL EUROPE, David Crawford
RA Latham pp.
RA
Dr. Sebastian Seelmann-Eggebert |
Unterlassung; Es
gab überhaupt keine Strafverfahren, keine
Schmiergeldzahlungen etc.
19.09.08:
1. Instanz 324 O 177/08 Verkündung einer Entscheidung am 21.10.08, 9:55, Saal B335
24.10.08: Beweisbeschluss; Termin noch nicht festgesetzt;
19.06.09, 11:00, Saal B335
19.06.09: Fortsetzung der Verhandlung nach prozessleitender
Anordnung
Bericht Neuer Termin am 28.08.09
28.08.09: Weiterführung auf dem Wege prozessleitender
Anordnung auf Antrag. Fortsetzung der Verhandlung am
05.11.10, 14:00, Saal B335
05.11.10: Kläger wurde als Zeuge
vernommen. Es erfolgen weitere prozessleitende Anordnungen.
26.08.11: Verhandlung verschoben auf den 04.11.11, 14:00.
Befragung des Klägers
04.11.11: Verkündung einer Entscheidung am 24.02.12, 9:55,
Saal B335
24.02.12: Beweisbeschluss am 15.06.12, 13:30
15.06.12: Verkündung einer Entscheidung am 17.08.12, 9:55,
Saal B335
17.08.12: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen,
durch verschiedene Äußerungen einen falschen Eindruck zu
erwecken. Zum Teil wird die Klage zurückgewiesen.
Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
15.09.15: Berufungsverfahren. Verkündung einer Entscheidung
am 06.10.15, 10:00 |
|
|
|
|
|
08.09.2015 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U
120/14
324 O
448/14
Journalist
Jochen Bittner (ZEIT)
Kanzlei Senfft pp.
RA Jörg Nabert |
<k>
Zweites Deutsches fernsehen (ZDF) ("Die
Anstalt" 29.04.2014)
Kanzlei Redeker
RA Mensching |
Hauptsacheverfahren
Internet-Law;
Internet-Law (2)
Telepolis;
Info
Stellungnahme von Jochen Bittner:
In der ZDF-Sendung "Die Anstalt" wurde
behauptet, ich sei Mitglied diverser transatlantischer
Institutionen, insbesondere des German Marshall Fund (GMF).
Außerdem hätte ich an der Rede von Bundespräsident Gauck zur
Münchner Sicherheitskonferenz mitgeschrieben. Beides stimmt
nicht. Weder bin ich Mitglied der Atlantikbrücke, des GMF oder
einer ähnlichen Institution noch bin ich nebenbei als
Redenschreiber für den Bundespräsidenten tätig. Gegen die
weitere Verbreitung dieser falschen Tatsachenbehauptungen muss
ich vorgehen, weil sie geeignet sind, meinen Ruf als Journalist
zu schädigen.
11.06.14:Untersagung der Behauptung, “Dr.
J. Bittner sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von drei
Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung ‘Die
Anstalt’ vom 29.04.2014 im ZDF genannt wurden.”
Beschluss
26.06.14: OLG HH. Nachhilfe durch OLG 7 W 78/14 -
Beschluss
Verhandlung am 26.09.14, 11:00, Saal B335
26.09.14: Das Gericht wird zusammen mit dem
Verhandlungsprotokoll einen Vorschlag zur Einigung übersenden.
Verkündung einer Entscheidung am 21.11.2014, 9:55, Saal B335
Bericht von Markus Kompa
Diskussion bei Telepolis
21.11.14: Es ergeht ein Urteil. Der Beklagten wird untersagt zu
behaupten etc. “Dr. J. Bittner sei Mitglied, Beirat oder
Vorstand von drei Organisationen, die auf einer Schautafel in
der Sendung ‘Die Anstalt’ vom 29.04.2014 im ZDF genannt wurden.”
Im Übrigen (Gauckteil) wird die Klage abgewiesen.
07.07.15: Berufungsverhandlung.
Vergleichsvorschlag des
Vorsitzenden Richters Andreas Buske: ZDF gibt eine einfache
(keine strafbewehrte) Unterlassungsverpflichtungserklärung
entsprechend den seinerzeitigen einstweiligen Verfügungen ab.
Auf die Rechte aus den einstweiligen Verfügungen wird
verzichtet. Die Kosten der Verfahren beider Instanzen werden
gegeneinander aufgehoben.
Die Parteien dürfen bis zum 16.07.2015 mitteilen, ob es zu einer
nichtstreitigen Erledigung kommt. Ansonsten Verkündung einer
Entscheidung in allen vier Sachen am 04.08.2015, 10:00
04.08.15: Aussetzung auf den 08.09.15
08.09.15: Urteil. Abänderung der LG-Urteils. Es wird der
Beklagte unter Androhung der üblichen Ordnungsmittel untersagt,
zu verbreiten etc., der Kläger sei Mitglied oder Vorstand
von 3 Organisationen sowie, der Kläger habe die Rede für
Gauck geschrieben, wie in der Sendung am 29.04.2014 geschehen.
Außerdem hat die Beklagte 867,38 € zzgl. Zinsen an
vorgerichtlichen Kosten zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten
des Rechtsstreits. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit. |
10:00
<v> |
7 U
121/14
324 O
435/14
Journalist
Josef Joffe (ZEIT)
Kanzlei Senfft.
RA Jörg Nabert
Josef Joffe |
<k>
Zweites Deutsches fernsehen (ZDF) ("Die
Anstalt" 29.04.2014)
Kanzlei Redeker
RA Mensching |
Hauptsacheverfahren
Corpus Delicti Vidio: "Die
Anstalt 29.04.2014":
Internet-Law;
Info; Stellungnahme von Josef Joffe:
Es hieß, ich sei Mitglied oder
Kuratoriumsmitglied in einer großen Zahl von Institutionen, die
sich zur "Lobby" (sozusagen als Geheimbund von "Nato-Verstehern")
formiert hätten und "nur eine Antwort" kennten: "mehr Rüstung".
Diese Unterstellung war herabsetzend, weil sie mir
journalistische Integrität absprach. Sie war auch falsch.
Tatsächlich sitze ich im Gremium von nur zweien: der American
Academy in Berlin und des American Institute for Contemporary
German Studies (AICGS), das zur Johns Hopkins Universität
gehört. Mit den anderen verbindet mich keine Mitgliedschaft.
03.06.14:Untersagung der Behauptung, “Dr.
Joffe sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von acht
Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung ‘Die
Anstalt’ vom 2014 im ZDF genannt wurden”
Beschluss
26.09.14: Das Gericht wird zusammen mit dem
Verhandlungsprotokoll einen Vorschlag zur Einigung übersenden.
Verkündung einer Entscheidung am 21.11.2014, 9:55, Saal B335
Bericht von Markus Kompa
Diskussion bei Telepolis
21.11.14: Er ergeht eine Urteil: Die Klage wird abgewiesen
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
07.07.15:
Berufungsverhandlung.
Vergleichsvorschlag des Vorsitzenden Richters Andreas
Buske: ZDF gibt eine einfache (keine strafbewehrte)
Unterlassungsverpflichtungserklärung entsprechend den
seinerzeitigen einstweiligen Verfügungen ab. Auf die Rechte aus
den einstweiligen Verfügungen wird verzichtet. Die Kosten der
Verfahren beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
Die Parteien dürfen bis zum 16.07.2015 mitteilen, ob es zu einer
nichtstreitigen Erledigung kommt. Ansonsten Verkündung einer
Entscheidung in allen vier Sachen am 04.08.2015, 10:00
04.08.15: Aussetzung auf den 08.09.15
08.09.15: Urteil. Abänderung der LG-Urteils. Es wird der
Beklagten unter Androhung der üblichen Ordnungsmittel untersagt,
zu verbreiten etc., der Kläger sei Mitglied oder Beirat von 8
Organisationen, wie in der Sendung am 29.04.2014 geschehen.
Außerdem hat die Beklagte 597,74 € zzgl. Zinsen an
vorgerichtlichen Kosten zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten
des Rechtsstreits. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit. Urteil |
10:00
<v> |
7 U
101/14
324 O
316/14
Journalist
Jochen Bittner (ZEIT)
Kanzlei Senfft pp.
RA Jörg Nabert |
<k>
Zweites Deutsches fernsehen (ZDF) ("Die Anstalt"
29.04.2014)
Kanzlei Redeker
RA Mensching |
Verfügungsverfahren
Internet-Law;
Internet-Law (2)
Telepolis;
Info
Stellungnahme von Jochen Bittner:
In der ZDF-Sendung "Die Anstalt" wurde
behauptet, ich sei Mitglied diverser transatlantischer
Institutionen, insbesondere des German Marshall Fund (GMF).
Außerdem hätte ich an der Rede von Bundespräsident Gauck zur
Münchner Sicherheitskonferenz mitgeschrieben. Beides stimmt
nicht. Weder bin ich Mitglied der Atlantikbrücke, des GMF oder
einer ähnlichen Institution noch bin ich nebenbei als
Redenschreiber für den Bundespräsidenten tätig. Gegen die
weitere Verbreitung dieser falschen Tatsachenbehauptungen muss
ich vorgehen, weil sie geeignet sind, meinen Ruf als Journalist
zu schädigen.
11.06.14:Untersagung der Behauptung, “Dr.
J. Bittner sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von drei
Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung ‘Die
Anstalt’ vom 29.04.2014 im ZDF genannt wurden.”
Beschluss
26.06.14: OLG HH. Nachhilfe durch OLG 7 W 78/14 -
Beschluss
Verhandlung am 26.09.14, 11:00, Saal B335
26.09.14: Verkündung einer Entscheidung am Montag, den
06.10.14, 12:00, Raum B334 Bericht von Markus Kompa
Diskussion bei Telepolis
06.10.14: Die Einstweilige Verfügung wird wie im LG-Beschluss
vom 11.06.14 bestätigt. Im OLG-Teil
Beschluss vom 26.06.14
aufgehoben und der zu Grunde liegende Antrag zurückgewiesen.
Kostenentscheidung.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
07.07.15:
Berufungsverhandlung.
Vergleichsvorschlag des Vorsitzenden Richters Andreas
Buske: ZDF gibt eine einfache (keine strafbewehrte)
Unterlassungsverpflichtungserklärung entsprechend den
seinerzeitigen einstweiligen Verfügungen ab. Auf die Rechte aus
den einstweiligen Verfügungen wird verzichtet. Die Kosten der
Verfahren beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
Die Parteien dürfen bis zum 16.07.2015 mitteilen, ob es zu einer
nichtstreitigen Erledigung kommt. Ansonsten Verkündung einer
Entscheidung in allen vier Sachen am 04.08.2015, 10:00
04.08.15: Aussetzung auf den 08.09.15
08.09.15: Urteil. Abänderung des LG-Urteils. Es wird der
Antragsgegnerin unter Androhung der üblichen Ordnungsmittel
untersagt, zu verbreiten etc., der Antragsteller sei Mitglied
oder Vorstand von 3 Organisationen sowie er habe die Rede für
Gauck geschrieben, wie in der Sendung am 29.04.2014 geschehen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. |
110:00
<v> |
7 U
102/14
324 O
315/14
Journalist
Josef Joffe (ZEIT)
Kanzlei Senfft pp.
RA Jörg Nabert
Josef Joffe |
<k>
Zweites Deutsches fernsehen (ZDF) ("Die Anstalt"
29.04.2014)
Kanzlei Redeker
RA Mensching |
Verfügungsverfahren
Corpus Delicti Vidio: "Die Anstalt
29.04.2014":
Internet-Law;
Info;
Stellungnahme von Josef Joffe:
Es hieß, ich sei Mitglied oder
Kuratoriumsmitglied in einer großen Zahl von Institutionen, die
sich zur "Lobby" (sozusagen als Geheimbund von "Nato-Verstehern")
formiert hätten und "nur eine Antwort" kennten: "mehr Rüstung".
Diese Unterstellung war herabsetzend, weil sie mir
journalistische Integrität absprach. Sie war auch falsch.
Tatsächlich sitze ich im Gremium von nur zweien: der American
Academy in Berlin und des American Institute for Contemporary
German Studies (AICGS), das zur Johns Hopkins Universität
gehört. Mit den anderen verbindet mich keine Mitgliedschaft.
03.06.14:Untersagung der Behauptung, “Dr.
Joffe sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von acht
Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung ‘Die
Anstalt’ vom 2014 im ZDF genannt wurden”
Beschluss
26.09.14: Verkündung einer Entscheidung am Montag, den
06.0.14, 12:00, Raum B334 Bericht von Markus Kompa
Diskussion bei Telepolis
06.10.14: Verkündung durch Vors. Richterin Simone Käfer, sitzend
in Jeans, ohne Robe.
In der Sache
324 O 315/14, Josef Joffe vs. ZDF ergeht ein Urteil.
Die Einstweilige Verfügung vom 03.06.06.14 wird aufgehoben
und der ihr zu Grunde liegende Antrag zurückgewiesen.
Kostenentscheidung.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
07.07.15: Berufungsverhandlung.
Vergleichsvorschlag des Vorsitzenden Richters Andreas
Buske: ZDF gibt eine einfache (keine strafbewehrte)
Unterlassungsverpflichtungserklärung entsprechend den
seinerzeitigen einstweiligen Verfügungen ab. Auf die Rechte aus
den einstweiligen Verfügungen wird verzichtet. Die Kosten der
Verfahren beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
Die Parteien dürfen bis zum 16.07.2015 mitteilen, ob es zu einer
nichtstreitigen Erledigung kommt. Ansonsten Verkündung einer
Entscheidung in allen vier Sachen am 04.08.2015, 10:00
04.08.15: Aussetzung auf den 08.09.15
08.09.15: Urteil. Abänderung der LG-Urteils. Es wird der
Antragsgegnerin unter Androhung der üblichen Ordnungsmittel
untersagt, zu verbreiten etc., der Antragsteller sei Mitglied
oder Beirat von 8 Organisationen, wie in der Sendung am
29.04.2014 geschehen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten
des Rechtsstreits. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit. |
10:00 |
7 U 11/15
324 O 87/14
Ms.C. Seref Timur Althoff, (Zahnarzt)
RA Sievers |
<k>
Yelp Ireland Ltd.
Kanzlei Field Fisher Waterhouse
RA
Stephan Zimprich
RA
Dr. Philipp Plog |
Unterlassung
22.08.14: 1.Instanz 324 0 87/14 einer Entscheidung am 26.09.14, 9:55, Saal
B335
26.09.14: Aussetzungsbeschluss auf den 31.10.14
31.10.14: Aussetzungsbeschluss auf den 21.11.14
21.11.14: Aussetzungsbeschluss auf den 19.12.14
19.12.14: Urteil. Klage wurde abgewiesen. Kostenentscheidung.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
08.09.15: Berufungsverfahren. Der Wert des Berufungsverfahrens
wird auf € 10.000,- festgesetzt. Termin zur Verkündung einer
Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 10.11.15, 10:00 |
10:30 |
7 U
12/15
324 O
57/14
INJOY Offenbach GmbH
RA Dr. Geisler |
<k>
Yelp Ireland Ltd.
Kanzlei Field Fisher Waterhouse
RA
Stephan Zimprich
RA
Dr. Philipp Plog |
Unterlassung und Schadensersatz;
29.08.14: 1. Instanz 324 O 57/14 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 31.10.14,
9;55, Saal B335
31.10.14: Aussetzungsbeschluss auf den 21.11.14
21.11.14: Aussetzungsbeschluss auf den 19.12.14
19.12.15: Die Klage wird abgewiesen.
08.09.15: Berufungsverfahren. Berufung wurde zurückgenommen.
Streitwert 10.000 Euro
|
11:00 |
7 U
18/15
324 O
56/14
Franz, A. (Klavierverkäufer)
RA Sievers
Kläger persönlich |
<k>
Yelp Ireland Ltd.
Kanzlei Field Fisher Waterhouse
RA
Stephan Zimprich |
Unterlassung
28.11.14: 1. Instanz 324 O 56/14Verkündung einer Entscheidung am 16.01.15, 9:55, Saal
B335
16.01.15: Die Klage wird abgewiesen.
08.08.15: Berufungsverhandlung.
Der Wert des Berufungsverfahrens
wird auf € 30.000,- festgesetzt. Termin zur Verkündung einer
Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 10.11.15, 10:00 |
11:30 |
7 U 50/15
324 O 209/15
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
RA Schmidt |
<k>
SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Lars Kröner |
Gegendarstellung; Doping; Info
05.06.15: 1.Instanz 324 O 209/15 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 09.06.15,
12:00, Raum B 334
09.06.15:
08.09.15: Berufungsverhandlung. Entscheidung am Schluss der
Sitzung. Streitwert 10.000 Euro |
|
|
|
|
|
01.09.2015 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 7/13
324 O 64/12
foodwatch e.V.
Kanzlei
Geulen & Klinger
RA Dr. Remo Klinger |
<k>
Unilever Deutschland GmbH
Kanzlei White & Case LLP
RA Tiering |
Unterlassung;
Klage; Info
17.08.12: 1.Instanz 324 O 64/12 Verkündung einer Entscheidung am 05.10.12, 9:55, Saal
335
05.10.12: In Anwesenheit der Parteien und der Presse: Beschluss:
Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet. Im Einvernehmen
mit den Parteien wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Verkündung einer Entscheidung am 14.12.12, 9:55, Saal B335
14.12.12: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des
Rechtsstreits trägt der Kläger.
Entscheidung
zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Info
28.07.15: Die Berufung wird wahrscheinlich zurückgewiesen.
Verkündung einer Entscheidung am 01.09.15, 10:00
Info
Info
01.09.15: Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Urteil |
12:30 |
7 U
31/15
324 O
383/14
Ulla Kock am Brink
Kanzlei Schertz Bergmann
RAin Theresa Arand |
<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann |
Unterlassung Bildnis und Äußerung der Partnerin
eines Prominenten
07.11.14: 1. Instanz 324 O 383/14 Die Einstweilige Verfügung vom 13.06.2014 wird
bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten zu tragen.
01.09.15: Berufungsverhandlung. Der Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Verfügung wurde zurückgenommen.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens bei einem Streitwert
von Euro 50.000 zu tragen |
|
|
|
|
|
25.08.2015 (Di) |
Bericht |
|
11:00 |
7 U
26/15
324 O
593/14
Roberto Zerquera-Blanko
RA Matthias Nienhaus |
<k>
Axel Springer SE (Internet)
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland |
Unterlassung, Veröffentlichung von rechtswidrig
erlangten Faximile-Dokumenten
30.01.15: 1. Instanz 324 O 593/14. Verkündung einer Entscheidung am 27.02.15, 9:55, Saal
B335
27.02.15: Urteil. Der Klage wird stattgegeben.
25.08.15: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am
06.10.15, 10:00 Bericht |
11:30 |
7 U
27/15
324 O
592/14
Roberto Zerquera-Blanko
RA Matthias Nienhaus |
<k>
BILD GmbH & Co. KG
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland |
Unterlassung, Veröffentlichung von rechtswidrig
erlangten Faximile-Dokumenten
30.01.15: 1. Instanz 324 O 592/14. Verkündung einer Entscheidung am 27.02.15, 9:55, Saal
B335
27.02.15: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt viele Äußerungen
nicht erneut zu verbreiten etc.
Kostenentscheidung: 2/5 der Kläger, 3/5 die Beklagte.
25.08.15: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am
06.10.15, 10:00 Bericht |
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18.08.2015 (Di) |
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10:00
<v> |
7 U 51/13
324 O 707/12
Logistep AG
Kanzlei rka Rechtsanwälte;
Rechtsanwalt Nikolai Klute |
<k>
Nickles.de Internet Publishing GmbH, Michael Nickles
Kanzlei Rechtsanwälte Henkel
RA Norbert Henkel
Michael Nickles persaönlich |
Unterlassung; Info Info zum
Berufungsverfahren
31.05.13: 1. Instanz 324 O 707/12 Verkündung einer Entscheidung am 16.08.13, 9:55, Saal
B335
16.08.13: Verbot von zwei Äußerungen. Andere Äußerungen erlaubt.
Beklagte haben an den Kläger € 828,- nebst Zinsen zu zahlen
09.06.15: Berufungsverfahren. Der Senat neigt dazu, der Berufung
stattzugeben und die Anschlussberufung zurückzuweisen.
Klägerseite erhält Schriftsatznachlass. Im Falle der Umstimmung
des Senat wird neuer Termin festgesetzt.
Verkündung einer Entscheidung am 28.07.15, 10:00'
28.07.15: Aussetzungsbeschluss auf den 18.08.15
18.08.15: Es ergeht ein Urteil. Auf die Berufung des Beklagten
gegen das Urteil des Landgerichts vom 16.08.2013 wird das Urteil
abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Anschlussberufung
wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger
zu tragen. Entscheidung zu vorläufige Vollstreckbarkeit. |
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04.08.2015 (Di) |
|
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10:00
<v> |
7 U
120/14
324 O
448/14
Journalist
Jochen Bittner (ZEIT)
Kanzlei Senfft pp.
RA Jörg Nabert |
<k>
Zweites Deutsches fernsehen (ZDF) ("Die
Anstalt" 29.04.2014)
Kanzlei Redeker
RA Mensching |
Hauptsacheverfahren
Internet-Law;
Internet-Law (2)
Telepolis;
Info
Stellungnahme von Jochen Bittner:
In der ZDF-Sendung "Die Anstalt" wurde
behauptet, ich sei Mitglied diverser transatlantischer
Institutionen, insbesondere des German Marshall Fund (GMF).
Außerdem hätte ich an der Rede von Bundespräsident Gauck zur
Münchner Sicherheitskonferenz mitgeschrieben. Beides stimmt
nicht. Weder bin ich Mitglied der Atlantikbrücke, des GMF oder
einer ähnlichen Institution noch bin ich nebenbei als
Redenschreiber für den Bundespräsidenten tätig. Gegen die
weitere Verbreitung dieser falschen Tatsachenbehauptungen muss
ich vorgehen, weil sie geeignet sind, meinen Ruf als Journalist
zu schädigen.
11.06.14:Untersagung der Behauptung, “Dr.
J. Bittner sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von drei
Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung ‘Die
Anstalt’ vom 29.04.2014 im ZDF genannt wurden.”
Beschluss
26.06.14: OLG HH. Nachhilfe durch OLG 7 W 78/14 -
Beschluss
Verhandlung am 26.09.14, 11:00, Saal B335
26.09.14: Das Gericht wird zusammen mit dem
Verhandlungsprotokoll einen Vorschlag zur Einigung übersenden.
Verkündung einer Entscheidung am 21.11.2014, 9:55, Saal B335
Bericht von Markus Kompa
Diskussion bei Telepolis
21.11.14: Es ergeht ein Urteil. Der Beklagten wird untersagt zu
behaupten etc. “Dr. J. Bittner sei Mitglied, Beirat oder
Vorstand von drei Organisationen, die auf einer Schautafel in
der Sendung ‘Die Anstalt’ vom 29.04.2014 im ZDF genannt wurden.”
Im Übrigen (Gauckteil) wird die Klage abgewiesen.
07.07.15: Berufungsverhandlung.
Vergleichsvorschlag des
Vorsitzenden Richters Andreas Buske: ZDF gibt eine einfache
(keine strafbewehrte) Unterlassungsverpflichtungserklärung
entsprechend den seinerzeitigen einstweiligen Verfügungen ab.
Auf die Rechte aus den einstweiligen Verfügungen wird
verzichtet. Die Kosten der Verfahren beider Instanzen werden
gegeneinander aufgehoben.
Die Parteien dürfen bis zum 16.07.2015 mitteilen, ob es zu einer
nichtstreitigen Erledigung kommt. Ansonsten Verkündung einer
Entscheidung in allen vier Sachen am 04.08.2015, 10:00
04.08.15: Aussetzung auf den 08.09.15 |
10:00
<v> |
7 U
121/14
324 O
435/14
Journalist
Josef Joffe (ZEIT)
Kanzlei Senfft.
RA Jörg Nabert
Josef Joffe |
<k>
Zweites Deutsches fernsehen (ZDF) ("Die
Anstalt" 29.04.2014)
Kanzlei Redeker
RA Mensching |
Hauptsacheverfahren
Corpus Delicti Vidio: "Die
Anstalt 29.04.2014":
Internet-Law;
Info; Stellungnahme von Josef Joffe:
Es hieß, ich sei Mitglied oder
Kuratoriumsmitglied in einer großen Zahl von Institutionen, die
sich zur "Lobby" (sozusagen als Geheimbund von "Nato-Verstehern")
formiert hätten und "nur eine Antwort" kennten: "mehr Rüstung".
Diese Unterstellung war herabsetzend, weil sie mir
journalistische Integrität absprach. Sie war auch falsch.
Tatsächlich sitze ich im Gremium von nur zweien: der American
Academy in Berlin und des American Institute for Contemporary
German Studies (AICGS), das zur Johns Hopkins Universität
gehört. Mit den anderen verbindet mich keine Mitgliedschaft.
03.06.14:Untersagung der Behauptung, “Dr.
Joffe sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von acht
Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung ‘Die
Anstalt’ vom 2014 im ZDF genannt wurden”
Beschluss
26.09.14: Das Gericht wird zusammen mit dem
Verhandlungsprotokoll einen Vorschlag zur Einigung übersenden.
Verkündung einer Entscheidung am 21.11.2014, 9:55, Saal B335
Bericht von Markus Kompa
Diskussion bei Telepolis
21.11.14: Er ergeht eine Urteil: Die Klage wird abgewiesen
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
07.07.15:
Berufungsverhandlung.
Vergleichsvorschlag des Vorsitzenden Richters Andreas
Buske: ZDF gibt eine einfache (keine strafbewehrte)
Unterlassungsverpflichtungserklärung entsprechend den
seinerzeitigen einstweiligen Verfügungen ab. Auf die Rechte aus
den einstweiligen Verfügungen wird verzichtet. Die Kosten der
Verfahren beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
Die Parteien dürfen bis zum 16.07.2015 mitteilen, ob es zu einer
nichtstreitigen Erledigung kommt. Ansonsten Verkündung einer
Entscheidung in allen vier Sachen am 04.08.2015, 10:00
04.08.15: Aussetzung auf den 08.09.15 |
10:00
<v> |
7 U
101/15
324 O
316/14
Journalist
Jochen Bittner (ZEIT)
Kanzlei Senfft pp.
RA Jörg Nabert |
<k>
Zweites Deutsches fernsehen (ZDF) ("Die Anstalt"
29.04.2014)
Kanzlei Redeker
RA Mensching |
Verfügungsverfahren
Internet-Law;
Internet-Law (2)
Telepolis;
Info
Stellungnahme von Jochen Bittner:
In der ZDF-Sendung "Die Anstalt" wurde
behauptet, ich sei Mitglied diverser transatlantischer
Institutionen, insbesondere des German Marshall Fund (GMF).
Außerdem hätte ich an der Rede von Bundespräsident Gauck zur
Münchner Sicherheitskonferenz mitgeschrieben. Beides stimmt
nicht. Weder bin ich Mitglied der Atlantikbrücke, des GMF oder
einer ähnlichen Institution noch bin ich nebenbei als
Redenschreiber für den Bundespräsidenten tätig. Gegen die
weitere Verbreitung dieser falschen Tatsachenbehauptungen muss
ich vorgehen, weil sie geeignet sind, meinen Ruf als Journalist
zu schädigen.
11.06.14:Untersagung der Behauptung, “Dr.
J. Bittner sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von drei
Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung ‘Die
Anstalt’ vom 29.04.2014 im ZDF genannt wurden.”
Beschluss
26.06.14: OLG HH. Nachhilfe durch OLG 7 W 78/14 -
Beschluss
Verhandlung am 26.09.14, 11:00, Saal B335
26.09.14: Verkündung einer Entscheidung am Montag, den
06.10.14, 12:00, Raum B334 Bericht von Markus Kompa
Diskussion bei Telepolis
06.10.14: Die Einstweilige Verfügung wird wie im LG-Beschluss
vom 11.06.14 bestätigt. Im OLG-Teil
Beschluss vom 26.06.14
aufgehoben und der zu Grunde liegende Antrag zurückgewiesen.
Kostenentscheidung.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
07.07.15:
Berufungsverhandlung.
Vergleichsvorschlag des Vorsitzenden Richters Andreas
Buske: ZDF gibt eine einfache (keine strafbewehrte)
Unterlassungsverpflichtungserklärung entsprechend den
seinerzeitigen einstweiligen Verfügungen ab. Auf die Rechte aus
den einstweiligen Verfügungen wird verzichtet. Die Kosten der
Verfahren beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
Die Parteien dürfen bis zum 16.07.2015 mitteilen, ob es zu einer
nichtstreitigen Erledigung kommt. Ansonsten Verkündung einer
Entscheidung in allen vier Sachen am 04.08.2015, 10:00
04.08.15: Aussetzung auf den 08.09.15 |
10:00
<v> |
7 U
102/14
324 O
315/14
Journalist
Josef Joffe (ZEIT)
Kanzlei Senfft pp.
RA Jörg Nabert
Josef Joffe |
<k>
Zweites Deutsches fernsehen (ZDF) ("Die Anstalt"
29.04.2014)
Kanzlei Redeker
RA Mensching |
Verfügungsverfahren
Corpus Delicti Vidio: "Die Anstalt
29.04.2014":
Internet-Law;
Info;
Stellungnahme von Josef Joffe:
Es hieß, ich sei Mitglied oder
Kuratoriumsmitglied in einer großen Zahl von Institutionen, die
sich zur "Lobby" (sozusagen als Geheimbund von "Nato-Verstehern")
formiert hätten und "nur eine Antwort" kennten: "mehr Rüstung".
Diese Unterstellung war herabsetzend, weil sie mir
journalistische Integrität absprach. Sie war auch falsch.
Tatsächlich sitze ich im Gremium von nur zweien: der American
Academy in Berlin und des American Institute for Contemporary
German Studies (AICGS), das zur Johns Hopkins Universität
gehört. Mit den anderen verbindet mich keine Mitgliedschaft.
03.06.14:Untersagung der Behauptung, “Dr.
Joffe sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von acht
Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung ‘Die
Anstalt’ vom 2014 im ZDF genannt wurden”
Beschluss
26.09.14: Verkündung einer Entscheidung am Montag, den
06.0.14, 12:00, Raum B334 Bericht von Markus Kompa
Diskussion bei Telepolis
06.10.14: Verkündung durch Vors. Richterin Simone Käfer, sitzend
in Jeans, ohne Robe.
In der Sache
324 O 315/14, Josef Joffe vs. ZDF ergeht ein Urteil.
Die Einstweilige Verfügung vom 03.06.06.14 wird aufgehoben
und der ihr zu Grunde liegende Antrag zurückgewiesen.
Kostenentscheidung.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
07.07.15: Berufungsverhandlung.
Vergleichsvorschlag des Vorsitzenden Richters Andreas
Buske: ZDF gibt eine einfache (keine strafbewehrte)
Unterlassungsverpflichtungserklärung entsprechend den
seinerzeitigen einstweiligen Verfügungen ab. Auf die Rechte aus
den einstweiligen Verfügungen wird verzichtet. Die Kosten der
Verfahren beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
Die Parteien dürfen bis zum 16.07.2015 mitteilen, ob es zu einer
nichtstreitigen Erledigung kommt. Ansonsten Verkündung einer
Entscheidung in allen vier Sachen am 04.08.2015, 10:00
04.08.15: Aussetzung auf den 08.09.15 |
|
|
|
|
|
28.07.2015 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 51/13
324 O 707/12
Logistep AG
Kanzlei rka Rechtsanwälte;
Rechtsanwalt Nikolai Klute |
<k>
Nickles.de Internet Publishing GmbH, Michael Nickles
Kanzlei Rechtsanwälte Henkel
RA Norbert Henkel
Michael Nickles persönlich |
Unterlassung; Info Info zum
Berufungsverfahren
31.05.13: 1. Instanz 324 O 707/12 Verkündung einer Entscheidung am 16.08.13, 9:55, Saal
B335
16.08.13: Verbot von zwei Äußerungen. Andere Äußerungen erlaubt.
Beklagte haben an den Kläger € 828,- nebst Zinsen zu zahlen
09.06.15: Berufungsverfahren. Der Senat neigt dazu, der Berufung
stattzugeben und die Anschlussberufung zurückzuweisen.
Klägerseite erhält Schriftsatznachlass. Im Falle der Umstimmung
des Senat wird neuer Termin festgesetzt.
Verkündung einer Entscheidung am 28.07.15, 10:00'
28.07.15: Aussetzungsbeschluss auf den 18.08.15 |
10:00
<v> |
7 U
2/15
324 O
366/14
Günther Jauch
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Felix M. Zimmermann
RAin Theresa Arand |
<k>
Heinrich Bauer Verlag KG
Kanzlei
Klawitter, Neben, Plath, Zintler
RA Dr. Gerald Neben
RA Dr. Manuel Bank |
Unterlassung; Die “Neue Post” soll eine
Gegendarstellung Günther Jauchs abdrucken. Im März 2014
titulierte die Zeitschrift als “Bruder Robert” an Jauchs Seite
einen Cousin des Moderators. Der ist Franziskaner-Pater und für
die Journalisten bei der Neuen Post somit auf jeden Fall ein
Bruder.
07.11.14: 1.Instanz 324 O 366/14 Termin zur Verkündung einer
Entscheidung am 12.12.14, 9:55, Saal B335
12.12.14: Die Beklagte wird zur Richtigstellung auf der
Titelseite verurteilt. Die abgebildete Person ist nicht
Bruder von Günther Jauch, sondern sein Cousin. Günther Jauch
hat keinen Bruder mit dem Vornamen Robert.
22.05.15: Berufung der Beklagten wird wahrscheinlich
stattgegebene. Termin zur Verkündung einer Entscheidung
07.07.15, 10::
Streitwert € 37.500
07.07.15: Aussetzungsbeschluss auf den 28.07.15
28.07.15: Urteil. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil
des Landgerichts vom, 12.12.14 abgeändert. Die Klage wird
abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten beider Instanzen zu
tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. |
11:30 |
7 U 7/13
324 O 64/12
foodwatch e.V.
Kanzlei
Geulen & Klinger
RA Dr. Remo Klinger |
<k>
Unilever Deutschland GmbH
Kanzlei White & Case LLP
RA Tiering |
Unterlassung;
Klage; Info
17.08.12: 1.Instanz 324 O 64/12 Verkündung einer Entscheidung am 05.10.12, 9:55, Saal
335
05.10.12: In Anwesenheit der Parteien und der Presse: Beschluss:
Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet. Im Einvernehmen
mit den Parteien wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Verkündung einer Entscheidung am 14.12.12, 9:55, Saal B335
14.12.12: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des
Rechtsstreits trägt der Kläger.
Entscheidung
zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Info
28.07.15: Die Berufung wird wahrscheinlich zurückgewiesen.
Verkündung einer Entscheidung am 01.09.15, 10:00
Info
Info |
|
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|
21.07.2015 (Di) |
|
|
10:00 |
7 U
21/15
324 O
798/14
Sabia Boulahrouz
RA xxxx |
<k>
Heinrich Bauer Verlag KG
Kanzlei
Klawitter, Neben, Plath, Zintler
RA Dr. Gerald Neben
RA Dr. Manuel Banck |
Gegendarstellung, e.V. vom 15.12.14
30.01.15: 1. Instanz 324 O 798/14. Verkündung einer Entscheidung am Montag, 02.02.16,
12:00, Raum B334
02.02.15: Es ergeht eine Urteil. Die Einstweilige Verfügung vom
15.12.14 wird bestätigt.
Kostenentscheidung. Bericht
21.07.15: Berufung. Verhandlung fand nicht statt. |
|
|
|
|
|
07.07.2015 (Di) |
|
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10:00
<v> |
7 U
2/15
324 O
366/14
Günther Jauch
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Felix M. Zimmermann
RAin Theresa Arand |
<k>
Heinrich Bauer Verlag KG
Kanzlei
Klawitter, Neben, Plath, Zintler
RA Dr. Gerald Neben
RA Dr. Manuel Bank |
Unterlassung; Bruder / Cousin; Richtigstellung
07.11.14: 1.Instanz 324 O 366/14 Termin zur Verkündung einer
Entscheidung am 12.12.14, 9:55, Saal B335
12.12.14: Die Beklagte wird zur Richtigstellung auf der
Titelseite verurteilt. Die abgebildete Person ist nicht
Bruder von Günther Jauch, sondern sein Cousin. Günther Jauch
hat keinen Bruder mit dem Vornamen Robert.
22.05.15: Berufung der Beklagten wird wahrscheinlich
stattgegebene. Termin zur Verkündung einer Entscheidung
07.07.15, 10::
Streitwert € 37.500
07.07.15: Aussetzungsbeschluss auf den 28.07.15 |
10:00
<v> |
7 U 29/12
324 O 9/12
Norbert H. Essing
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann |
<k>
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH
Kanzlei Oppenländer (München)
RA Brehmenkamp |
Unterlassung,
Info
17.02.12: Gericht weist darauf hin, dass es voraussichtlich
abweisen wird, insbesondere der Umstand, dass die Einstellung
des Ermittlungsverfahrens erst relativ kurze Zeit zurückliegt,
dürfte dazu führen, dass das Online-Archiv zulässig ist.
Verkündung einer Entscheidung am 23.03.12, 9:55, Saal B335
Bericht
23.03.12: Urlaubsbedingt Aussetzungsbeschluss auf den 30.03.12
30.03.12: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des
Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last. Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit.
04.11.14: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 23.12.14, 10:00
23.10.14: Aussetzungsbeschluss auf den 20.01.15
20.01.15: Aussetzungsbeschluss auf den 17.02.15
17.02.15: Mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet, wegen
Schriftsatz des Klägers. Hinweise des Senats.
Termin, 12.05.15, 12:00
12.05.15: Schriftsatznachlass
Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, den 30.06.15, 10:00
30.06.15: Aussetzungsbeschluss auf den 07.07.15
07.07.15:
Urteil
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des
Landgerichts Hamburg vom 30. März 2012, Az. 324 O 9/12,
abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom
Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden
Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben
werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu
sechs Monaten, zu vollziehen an dem Geschäftsführer der
Beklagten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00,
Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), zu unterlassen,
die den Namen des Klägers enthaltenden Beiträge "..." vom 25.
März 2011, "..." vom 19. Oktober 2011, "..." vom 1. Februar 2010
oder "..." vom 8. März 2010 auf dem Internetauftritt der
Beklagten in der Weise zum Abruf bereitzuhalten, dass diese
Beiträge durch Eingabe des Namens des Klägers in
Internet-Suchmaschinen von diesen aufgefunden und in den
Ergebnislisten ausgewiesen werden.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 5/6 und die
Beklagte 1/6 zu tragen.
Das Urteil ist hinsichtlich des Unterlassungsausspruchs gegen
Sicherheitsleistung in Höhe von € 10.000,00 vorläufig
vollstreckbar, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
Die Revision wird zugelassen. |
13:00 |
7 U
120/14
324 O
448/14
Journalist
Jochen Bittner (ZEIT)
Kanzlei Senfft pp.
RA Jörg Nabert |
<k>
Zweites Deutsches fernsehen (ZDF) ("Die
Anstalt" 29.04.2014)
Kanzlei Redeker
RA Mensching |
Hauptsacheverfahren
Internet-Law;
Internet-Law (2)
Telepolis;
Info
Stellungnahme von Jochen Bittner:
In der ZDF-Sendung "Die Anstalt" wurde
behauptet, ich sei Mitglied diverser transatlantischer
Institutionen, insbesondere des German Marshall Fund (GMF).
Außerdem hätte ich an der Rede von Bundespräsident Gauck zur
Münchner Sicherheitskonferenz mitgeschrieben. Beides stimmt
nicht. Weder bin ich Mitglied der Atlantikbrücke, des GMF oder
einer ähnlichen Institution noch bin ich nebenbei als
Redenschreiber für den Bundespräsidenten tätig. Gegen die
weitere Verbreitung dieser falschen Tatsachenbehauptungen muss
ich vorgehen, weil sie geeignet sind, meinen Ruf als Journalist
zu schädigen.
11.06.14:Untersagung der Behauptung, “Dr.
J. Bittner sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von drei
Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung ‘Die
Anstalt’ vom 29.04.2014 im ZDF genannt wurden.”
Beschluss
26.06.14: OLG HH. Nachhilfe durch OLG 7 W 78/14 -
Beschluss
Verhandlung am 26.09.14, 11:00, Saal B335
26.09.14: Das Gericht wird zusammen mit dem
Verhandlungsprotokoll einen Vorschlag zur Einigung übersenden.
Verkündung einer Entscheidung am 21.11.2014, 9:55, Saal B335
Bericht von Markus Kompa
Diskussion bei Telepolis
21.11.14: Es ergeht ein Urteil. Der Beklagten wird untersagt zu
behaupten etc. “Dr. J. Bittner sei Mitglied, Beirat oder
Vorstand von drei Organisationen, die auf einer Schautafel in
der Sendung ‘Die Anstalt’ vom 29.04.2014 im ZDF genannt wurden.”
Im Übrigen (Gauckteil) wird die Klage abgewiesen.
07.07.15: Berufungsverhandlung.
Vergleichsvorschlag des
Vorsitzenden Richters Andreas Buske: ZDF gibt eine einfache
(keine strafbewehrte) Unterlassungsverpflichtungserklärung
entsprechend den seinerzeitigen einstweiligen Verfügungen ab.
Auf die Rechte aus den einstweiligen Verfügungen wird
verzichtet. Die Kosten der Verfahren beider Instanzen werden
gegeneinander aufgehoben.
Die Parteien dürfen bis zum 16.07.2015 mitteilen, ob es zu einer
nichtstreitigen Erledigung kommt. Ansonsten Verkündung einer
Entscheidung in allen vier Sachen am 04.08.2015, 10:00 |
13:50 |
7 U
121/14
324 O
435/14
Journalist
Josef Joffe (ZEIT)
Kanzlei Senfft.
RA Jörg Nabert
Josef Joffen |
<k>
Zweites Deutsches fernsehen (ZDF) ("Die
Anstalt" 29.04.2014)
Kanzlei Redeker
RA Mensching |
Hauptsacheverfahren
Corpus Delicti Vidio: "Die
Anstalt 29.04.2014":
Internet-Law;
Info; Stellungnahme von Josef Joffe:
Es hieß, ich sei Mitglied oder
Kuratoriumsmitglied in einer großen Zahl von Institutionen, die
sich zur "Lobby" (sozusagen als Geheimbund von "Nato-Verstehern")
formiert hätten und "nur eine Antwort" kennten: "mehr Rüstung".
Diese Unterstellung war herabsetzend, weil sie mir
journalistische Integrität absprach. Sie war auch falsch.
Tatsächlich sitze ich im Gremium von nur zweien: der American
Academy in Berlin und des American Institute for Contemporary
German Studies (AICGS), das zur Johns Hopkins Universität
gehört. Mit den anderen verbindet mich keine Mitgliedschaft.
03.06.14:Untersagung der Behauptung, “Dr.
Joffe sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von acht
Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung ‘Die
Anstalt’ vom 2014 im ZDF genannt wurden”
Beschluss
26.09.14: Das Gericht wird zusammen mit dem
Verhandlungsprotokoll einen Vorschlag zur Einigung übersenden.
Verkündung einer Entscheidung am 21.11.2014, 9:55, Saal B335
Bericht von Markus Kompa
Diskussion bei Telepolis
21.11.14: Er ergeht eine Urteil: Die Klage wird abgewiesen
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
07.07.15:
Berufungsverhandlung.
Vergleichsvorschlag des Vorsitzenden Richters Andreas
Buske: ZDF gibt eine einfache (keine strafbewehrte)
Unterlassungsverpflichtungserklärung entsprechend den
seinerzeitigen einstweiligen Verfügungen ab. Auf die Rechte aus
den einstweiligen Verfügungen wird verzichtet. Die Kosten der
Verfahren beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
Die Parteien dürfen bis zum 16.07.2015 mitteilen, ob es zu einer
nichtstreitigen Erledigung kommt. Ansonsten Verkündung einer
Entscheidung in allen vier Sachen am 04.08.2015, 10:00 |
13:00 |
7 U
101/15
324 O
316/14
Journalist
Jochen Bittner (ZEIT)
Kanzlei Senfft pp.
RA Jörg Nabert |
<k>
Zweites Deutsches fernsehen (ZDF) ("Die Anstalt"
29.04.2014)
Kanzlei Redeker
RA Mensching |
Verfügungsverfahren
Internet-Law;
Internet-Law (2)
Telepolis;
Info
Stellungnahme von Jochen Bittner:
In der ZDF-Sendung "Die Anstalt" wurde
behauptet, ich sei Mitglied diverser transatlantischer
Institutionen, insbesondere des German Marshall Fund (GMF).
Außerdem hätte ich an der Rede von Bundespräsident Gauck zur
Münchner Sicherheitskonferenz mitgeschrieben. Beides stimmt
nicht. Weder bin ich Mitglied der Atlantikbrücke, des GMF oder
einer ähnlichen Institution noch bin ich nebenbei als
Redenschreiber für den Bundespräsidenten tätig. Gegen die
weitere Verbreitung dieser falschen Tatsachenbehauptungen muss
ich vorgehen, weil sie geeignet sind, meinen Ruf als Journalist
zu schädigen.
11.06.14:Untersagung der Behauptung, “Dr.
J. Bittner sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von drei
Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung ‘Die
Anstalt’ vom 29.04.2014 im ZDF genannt wurden.”
Beschluss
26.06.14: OLG HH. Nachhilfe durch OLG 7 W 78/14 -
Beschluss
Verhandlung am 26.09.14, 11:00, Saal B335
26.09.14: Verkündung einer Entscheidung am Montag, den
06.10.14, 12:00, Raum B334 Bericht von Markus Kompa
Diskussion bei Telepolis
06.10.14: Die Einstweilige Verfügung wird wie im LG-Beschluss
vom 11.06.14 bestätigt. Im OLG-Teil
Beschluss vom 26.06.14
aufgehoben und der zu Grunde liegende Antrag zurückgewiesen.
Kostenentscheidung.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
07.07.15:
Berufungsverhandlung.
Vergleichsvorschlag des Vorsitzenden Richters Andreas
Buske: ZDF gibt eine einfache (keine strafbewehrte)
Unterlassungsverpflichtungserklärung entsprechend den
seinerzeitigen einstweiligen Verfügungen ab. Auf die Rechte aus
den einstweiligen Verfügungen wird verzichtet. Die Kosten der
Verfahren beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
Die Parteien dürfen bis zum 16.07.2015 mitteilen, ob es zu einer
nichtstreitigen Erledigung kommt. Ansonsten Verkündung einer
Entscheidung in allen vier Sachen am 04.08.2015, 10:00 |
13:15 |
7 U
102/14
324 O
315/14
Journalist
Josef Joffe (ZEIT)
Kanzlei Senfft pp.
RA Jörg Nabert
Josef Joffe |
<k>
Zweites Deutsches fernsehen (ZDF) ("Die Anstalt"
29.04.2014)
Kanzlei Redeker
RA Mensching |
Verfügungsverfahren
Corpus Delicti Vidio: "Die Anstalt
29.04.2014":
Internet-Law;
Info;
Stellungnahme von Josef Joffe:
Es hieß, ich sei Mitglied oder
Kuratoriumsmitglied in einer großen Zahl von Institutionen, die
sich zur "Lobby" (sozusagen als Geheimbund von "Nato-Verstehern")
formiert hätten und "nur eine Antwort" kennten: "mehr Rüstung".
Diese Unterstellung war herabsetzend, weil sie mir
journalistische Integrität absprach. Sie war auch falsch.
Tatsächlich sitze ich im Gremium von nur zweien: der American
Academy in Berlin und des American Institute for Contemporary
German Studies (AICGS), das zur Johns Hopkins Universität
gehört. Mit den anderen verbindet mich keine Mitgliedschaft.
03.06.14:Untersagung der Behauptung, “Dr.
Joffe sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von acht
Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung ‘Die
Anstalt’ vom 2014 im ZDF genannt wurden”
Beschluss
26.09.14: Verkündung einer Entscheidung am Montag, den
06.0.14, 12:00, Raum B334 Bericht von Markus Kompa
Diskussion bei Telepolis
06.10.14: Verkündung durch Vors. Richterin Simone Käfer, sitzend
in Jeans, ohne Robe.
In der Sache
324 O 315/14, Josef Joffe vs. ZDF ergeht ein Urteil.
Die Einstweilige Verfügung vom 03.06.06.14 wird aufgehoben
und der ihr zu Grunde liegende Antrag zurückgewiesen.
Kostenentscheidung.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
07.07.15: Berufungsverhandlung.
Vergleichsvorschlag des Vorsitzenden Richters Andreas
Buske: ZDF gibt eine einfache (keine strafbewehrte)
Unterlassungsverpflichtungserklärung entsprechend den
seinerzeitigen einstweiligen Verfügungen ab. Auf die Rechte aus
den einstweiligen Verfügungen wird verzichtet. Die Kosten der
Verfahren beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
Die Parteien dürfen bis zum 16.07.2015 mitteilen, ob es zu einer
nichtstreitigen Erledigung kommt. Ansonsten Verkündung einer
Entscheidung in allen vier Sachen am 04.08.2015, 10:00 |
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30.06.2015 (Di) |
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10:00
<v>1 |
7 U 29/12
324 O 9/12
Norbert H. Essing
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann |
<k>
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH
Kanzlei Oppenländer (München)
RA Brehmenkamp |
Unterlassung,
Info
17.02.12: Gericht weist darauf hin, dass es voraussichtlich
abweisen wird, insbesondere der Umstand, dass die Einstellung
des Ermittlungsverfahrens erst relativ kurze Zeit zurückliegt,
dürfte dazu führen, dass das Online-Archiv zulässig ist.
Verkündung einer Entscheidung am 23.03.12, 9:55, Saal B335
Bericht
23.03.12: Urlaubsbedingt Aussetzungsbeschluss auf den 30.03.12
30.03.12: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des
Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last. Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit.
04.11.14: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 23.12.14, 10:00
23.10.14: Aussetzungsbeschluss auf den 20.01.15
20.01.15: Aussetzungsbeschluss auf den 17.02.15
17.02.15: Mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet, wegen
Schriftsatz des Klägers. Hinweise des Senats.
Termin, 12.05.15, 12:00
12.05.15: Schriftsatznachlass
Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, den 30.06.15, 10:00
30.06.15: Aussetzungsbeschluss auf den 07.07.15
|
10:00
<v> |
7 U/ 6/143
Greve S.
RA |
<k>
Reich R. |
30.06.15: Verkündung des Berufungsurteils: Die Beruf8ung des
Klägers gegen das LG-Urteil wird zum Teil als unzulässig, z.T.
als unbegründet zurückgewiesen.
Der Klägers hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen,
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
|
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23.06.2015 (Di) |
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10:00
<v> |
7 U 73/12
324 O 636/11
Baron
August von Finck
RA Krey (?)
RAin Cornelia Hertel (?) |
<k>
Handelsblatt GmbH, Gabor Steingart
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann |
Unterlassung;
Info
Razzia
13.04.12: 1.Instanz 324 O 636/11Schriftsatzfristen. Schriftliches Verfahren. Termin
zur Verkündung 12.07.12 (Do), 9:55, Saal B335
Bericht
12.07.12: Die Klage wurde abgewiesen. Die Kosten hat der Kläger
zu zahlen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
28.04.15: Berufungsverfahren; Der Senat neigt dazu, die
Berufung zurückzuweisen.
Verkündung einer Entscheidung am 02.06.15, 10:00
02.06.15: Aussetzungsbeschluss auf den 23.06.15
23.06.15: Die Berufung des Klägers gegen das LG Urteil vom
12.07.12 wird zurückgewiesen Der Kläger hat die Kosten des
Berufungsverfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit. |
|
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16.06.2015 (Di) |
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10:00 |
7 U 96/14
324 O 276/14
Dr.
Arne Elsen
RA
Joachim Poetsch
Kläger persönlich |
<k>
NDR (Panorama)
(?)
Kanzlei CMS Hasche
RA Michael Fricke
Justiziar Sieckmann |
Unterlassung; Der Schwulenheiler;
Corpus Delicti: Aufnahme in der Arztpraxis, Journalist stellte
sich als Patient und gläubiger Christ vor; Info (TAZ); BILD
26.09.14: Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung.
Käfer, Mittler, Dr. Linke. Die einstweilige Verfügung wurde
bestätigt.
Foto: Stephan Wallocha (Hier
nur verlinkt (eigebettet) auf (vom) den BILD-Server)
16.06.15: Berufungsverhandlung, Buske, Dr. Weyhe, Meyer;
Auf den Hinweis des Senats, der Berufung sd des NDR stattgeben
zu wollen, nahm der Kläger seinen Antrags auf Erlass einer
einstweiligen Verfügung zurück unter Verzicht auf alle Rechte aus
dem Verfügungsverfahren.
Zurückgenommen wurde auch der Ordnungsmittelantrag.
NDR nahm die Streitwertbeschwerde zurück.
Buske beschloss: Die Kosten des Verfahrens, einschließlich
Ordnungsmittelverfahren, trägt der Kläger. Der Streitwert
des Berufungsverfahrens wird auf € 35.000,00 festgesetzt. Der
Streitwert des OM-Verfahrens wird auf € 7.500,00 festgesetzt.. |
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09.06.2015 (Di) |
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|
10:00 |
7 U 51/13
324 O 707/12
Logistep AG
Kanzlei rka Rechtsanwälte;
Rechtsanwalt Nikolai Klute |
<k>
Nickles.de Internet Publishing GmbH, Michael Nickles
Kanzlei Rechtsanwälte Henkel
RA Norbert Henkel
Michael Nickles persaönlich |
Unterlassung; Info Info zum
Berufungsverfahren
31.05.13: 1. Instanz 324 O 707/12 Verkündung einer Entscheidung am 16.08.13, 9:55, Saal
B335
16.08.13: Verbot von zwei Äußerungen. Andere Äußerungen erlaubt.
Beklagte haben an den Kläger € 828,- nebst Zinsen zu zahlen
09.06.15: Berufungsverfahren. Der Senat neigt dazu, der Berufung
stattzugeben und die Anschlussberufung zurückzuweisen.
Klägerseite erhält Schriftsatznachlass. Im Falle der Umstimmung
des Senat wird neuer Termin festgesetzt.
Verkündung einer Entscheidung am 28.07.15, 10:00 |
|
|
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02.06.2015 (Di) |
|
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10:00
<v> |
7 U
540/13
Josef Esch
RA'in
Tanja Irion |
<k>
manager magazin Verlagsgesellschaft mbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc
Oliver Srocke |
manager magazin 19.11.2011 (12/2011)
Forderung; gesundheitlich angeschlagen; geht
nicht gern aus dem Haus; größere Anschaffungen nur mit
Erlaubnis: Bildnis als Satire
28.04.15: Berufungsverfahren
Vergleich mit Rücktrittsrecht getroffen.
Verkündung einer Entscheidung im Falle des Rücktritts am
02.06.15, 10:00
02.06.15: Verkündung fand nicht statt. Wahrscheinlich kam es zu
einem Vergleich. |
10:00
<v> |
7 U 73/12
324 O 636/11
Baron
August von Finck
RA Krey (?)
RAin Cornelia Hertel (?) |
<k>
Handelsblatt GmbH, Gabor Steingart
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann |
Unterlassung;
Info
Razzia
13.04.12: 1.Instanz 324 O 636/11Schriftsatzfristen. Schriftliches Verfahren. Termin
zur Verkündung 12.07.12 (Do), 9:55, Saal B335
Bericht
12.07.12: Die Klage wurde abgewiesen. Die Kosten hat der Kläger
zu zahlen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
28.,04.15: Berufungsverfahren; Der Senat neigt dazu, die
Berufung zurückzuweisen.
Verkündung einer Entscheidung am 02.06.15, 10:00
02.06.15: Aussetzungsbeschluss auf den 23.06.15 |
10:00
<v> |
7 U 119/14
324 O 538/14
324 O 484/14
324 O 496/14
Travel24.com AG
Kanzlei Rosenberger & Koch
RA
Jörg Thomas |
<k>
manager magazin new media GmbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc
Oliver Srocke |
Gegendarstellung;
24.10.14: Die Kammer ist sich über die reinen prozessualen
Fragen noch nicht einig.
Verkündung einer Entscheidung am Donnerstag, den 30,10,14, 12:00
Raum B334
30.10.14: Die einstweilige Verfügung vom 15.09.14 wird in der
Fassung vom 24.10.14 bestätigt.
Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten zu tragen.
12.05.15: Verkündung einer Entscheidung am 02.06.15, 10:00
02.06.15: Die Antragsgegnerin wird verpflichtet eine
Gegendarstellung zu veröffentlichen. Die Kosten des
Verfügungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben. |
11:00 |
7 U 13/15
324 O 730/14
Katarina Witt
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Felix M. Zimmermann |
<k>
SCG Verlag Ltd.
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland |
Gegendarstellung; Ist die Klägerin "unglücklich"?
Info
19.12.14: 1. Instanz 324 O 730/14 Entscheidung am Schluss der Sitzung. Die Einstweilige
Verfügung vom 24.11.14 wurde bestätigt.
Bericht
02.06.15: Verhandlung fand nicht statt. |
|
|
|
|
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26.05.2015 (Di) |
|
|
12:45 |
7 U
2/15
324 O
366/14
Günther Jauch
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Felix M. Zimmermann
RAin Theresa Arand |
<k>
Heinrich Bauer Verlag KG
Kanzlei
Klawitter, Neben, Plath, Zintler
RA Dr. Gerald Neben
RA Dr. Manuel Bank |
Unterlassung; Bruder / Cousin; Richtigstellung
07.11.14: 1.Instanz 324 O 366/14 Termin zur Verkündung einer
Entscheidung am 12.12.14, 9:55, Saal B335
12.12.14: Die Beklagte wird zur Richtigstellung auf der
Titelseite verurteilt. Die abgebildete Person ist nicht
Bruder von Günther Jauch, sondern sein Cousin. Günther Jauch
hat keinen Bruder mit dem Vornamen Robert.
22.05.15: Berufung der Beklagten wiurd wahrscheinlich
stattgegebene. Termin zur Verkündung einer Entscheidung
07.07.15, 10::
Streitwert € 37.500 |
|
|
|
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19.05.2015 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 14/14
324 O 264/11
Max Mosley
Kanzlei Irion pp.
RA'in Tanja Irion |
<k>
Google Inc.
Kanzlei Taylor
Wessing |
Verbreitung
rechtswidriger Bildnisse
04.05.12: Verhandlung fand nicht statt. Neuer Termin 28.09.12,
10:00
28.09.12: Weiterführung der Verhandlung auf Basis
prozessleitender Maßnahmen.
Bericht
Neuer Termin. 20.09.13. 10:00
20.09.13: Verkündungstermin 10.01.14, 9:55, Saal B335
10.01.14: Aussetzungsbeschluss auf den 24.01.14
24.01.14: Sechs (6) Photos kontextlos verboten. Andere Photos
nicht verboten. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger
81 %, Google 19 %. Streitwertbeschluss 600.000,- €. Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Urteil
03.02.15: Berufungsverhandlung. Schritsatznachlass für beide Seiten.
Verkündungstermin: 05.05.15, 10:00 Bericht
05.05.15: Aussetzungsbeschluss auf den 19.05.15
15.05.15: Aus der Presse:
Mosley-Anwältin Tanaj Irion: Der Streit ist beigelegt zur
Zufriedenheit beider Seiten.
Die Vereinbarung ist vertraulich, ich bin zufrieden und möchte
sie nicht gefährden. |
10:00
<v> |
7 U 117/14
LLB Hamburg 1 ApS
RA Schmidt |
<k>
ELBINSEL Immobilien GmbH & Co. KG u.a.
RA Lürst (?) |
Verfügungsverfahren,
Streit um Hotel für jugendliche Migranten
24.03.15: Verkündung einer Entscheidung am 05.05.2015, 10:00
Verkündungstermin: 05.05.15, 10:00
05.05.15: Aussetzungsbeschluss auf den 19.05.15
19.05.15: Die Berufung des Antragsgegners gegen das Urteil des
Landgerichts vom 07.11.14 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner
zu 1) hat .. herauszugeben. Die Kosten des Berufungsverfahrens
hat der g zu tragen. |
12:00 |
7 U
6/15
324 O
252/14
Zalando AG
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Helge Reich |
<k>
RTL Televison GmbH (Wallraff-Team)
RA Prof. Dr. Elmar Schuhmacher |
Unterlassung; Undercover-Sendung;
Info
25.07.14: 1.Instanz 324 O 252/14 Entscheidung am Schluss der Sitzung.
Die Einstweilige Verfügung vom 05.05.14 wurde
bestätigt. Urteil
19.05.15: Berufugsverhandlung |
|
|
|
|
|
12.05.2015 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 87/12
324 O 522/10
Richard Ritter v. Raffay
Kanzlei Clement + Partner
RA Clement |
<k>
manager magazin new media GmbH
RA Thorsten Feldmann |
Unterlassung; 7 Äußerungen; 5 sind noch im Netz -
"dubiöse Firma", "geriet ins Stottern, "Papier
dümpelt" Kläger habe gelogen, phantasiert u.d..
28.01.11: Klägeranwalt war schlecht vorbereitet. Weiter
prozessleitende Anordnung
Verhandlung am 16.09.11, 10:30, Saal B335
16.09.11: Verhandlung fand nicht statt. Verhandlung am 22.06.12,
10:30
22.06.12: Termin zur Verkündung einer Entscheidung 27.07.12,
9:55, Saal B335. Das Gericht weist darauf hin, dass bei der
jetzigen Lage, die Klage abgewiesen wird.
27.07.12: Aussetzungsbeschluss auf den 17.08.12
17.08.12: Die Klage wird abgewiesen. Kostenentscheidung.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
20.01.15: Auf der Terminrolle wieder durchgestrichen.
Verhandlung fand nicht statt. Verhandlung am 17.03.15, 11:30
17.03.15: Verkündung einer Entscheidung am 28.04.15, 10:00
28.04.15: Aussetzungsbeschluss auf den 12.05.15
12.05.15: Berufung gegen das Urteil vom 17.08.12 hgfwird
zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des
Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist vorläufig
vollstreckbar. |
10:45 |
7 U 119/14
324 O 538/14
324 O 484/14
324 O 496/14
Travel24.com AG
Kanzlei Rosenberger & Koch
RA
Jörg Thomas |
<k>
manager magazin new media GmbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc
Oliver Srocke |
Gegendarstellung;
24.10.14: Die Kammer ist sich über die reinen prozessualen
Fragen noch nicht einig.
Verkündung einer Entscheidung am Donnerstag, den 30,10,14, 12:00
Raum B334
30.10.14: Die einstweilige Verfügung vom 15.09.14 wird in der
Fassung vom 24.10.14 bestätigt.
Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten zu tragen.
12.05.15: Verkündung einer Entscheidung am 02.06.15, 10:00 |
12:00 |
7 U 29/12
324 O 9/12
Norbert H. Essing
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann |
<k>
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH
Kanzlei Oppenländer (München)
RA Brehmenkamp |
Unterlassung,
Info
17.02.12: Gericht weist darauf hin, dass es voraussichtlich
abweisen wird, insbesondere der Umstand, dass die Einstellung
des Ermittlungsverfahrens erst relativ kurze Zeit zurückliegt,
dürfte dazu führen, dass das Online-Archiv zulässig ist.
Verkündung einer Entscheidung am 23.03.12, 9:55, Saal B335
Bericht
23.03.12: Urlaubsbedingt Aussetzungsbeschluss auf den 30.03.12
30.03.12: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des
Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last. Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit.
04.11.14: Verkündung einer Entscheidung am 23.12.14, 10:00
23.10.14: Aussetzungsbeschluss auf den 20.01.15
20.01.15: Aussetzungsbeschluss auf den 17.02.15
17.02.15: Mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet, wegen
Schriftsatz des Klägers. Hinweise des Senats.
Termin, 12.05.15, 12:00
12.05.15: Schriftsatznachlass
Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, den 30.06.15, 10:00 |
|
|
|
|
|
05.05.2015 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 14/14
324 O 264/11
Max Mosley
Kanzlei Irion pp.
RA'in Tanja Irion |
<k>
Google Inc.
Kanzlei Taylor
Wessing |
Verbreitung
rechtswidriger Bildnisse
04.05.12: Verhandlung fand nicht statt. Neuer Termin 28.09.12,
10:00
28.09.12: Weiterführung der Verhandlung auf Basis
prozessleitender Maßnahmen.
Bericht
Neuer Termin. 20.09.13. 10:00
20.09.13: Verkündungstermin 10.01.14, 9:55, Saal B335
10.01.14: Aussetzungsbeschluss auf den 24.01.14
24.01.14: Sechs (6) Photos kontextlos verboten. Andere Photos
nicht verboten. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger
81 %, Google 19 %. Streitwertbeschluss. Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit.
03.02.15: Berufungsverhandlung. Schritsatznachlass für beide Seiten.
Verkündungstermin: 05.05.15, 10:00 Bericht
05.05.15: Aussetzungsbeschluss auf den 19.05.15 |
10:00
<v> |
7 U 117/14
LLB Hamburg 1 ApS
RA Schmidt |
<k>
ELBINSEL Immobilien GmbH & Co. KG u.a.
RA Lürst (?) |
Verfügungsverfahren,
Streit um Hotel für jugendliche Migranten
24.03.15: Verkündung einer Entscheidung am 05.05.2015, 10:00
Verkündungstermin: 05.05.15, 10:00
05.05.15: Aussetzungsbeschluss auf den 19.05.15 |
10:00
<v> |
7 U
60/14
Josef Esch
RA'in
Tanja Irion |
<k>
manager magazin Verlagsgesellschaft mbH
u.a.
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Srocke |
Forderung; Richtigstellung; Kredite nicht
zurückgezahlt
28.04.15:Berufungsverfahren;
Der Senat gibt zu erkennen, dass er den Anspruch auf
Richtigstellung nicht für gegeben erachtet.
Die Klägervertreterin nimmt darauf hin den Antrag auf
Richtigstellung zurück.
Daraufhin wird eine Kostenvergleich mit Rücktrittsrecht
geschlossen.
Verkündung einer Entscheidung im Falle des Rücktritts am
05.05.15, 10:00
05.05.15: Fehlte auf der Terminrolle. Keine Verkündung. |
10:00 |
'7 U 9/15
324 O
596/14
Bastian Scheinsteiger
Kanzlei Nesselhauf pp.
RAin Dr. Stephanie
Vendt |
<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei Schweizer
RA Markus Herrmann |
Unterlassung; Photos mit Freundin;
Widerspruchsverfahren gegen e.V. vom 29.09.14
28.11.14: 1. Instanz 324 O 596/14 Ziff. 1 sowie Ziff. 2, soweit "Trennung des Paares"
verbreitet wurde, ist übereinstimmend für erledigt erklärt
worden
Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung .
Käfer: Wir werden die e.V. bestätigen und neu fassen, damit kein
Missverständnis besteht.
05.05.15: Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt.
Kostenvergleich. Die Kosten werden in beiden Instanzen
gegeneinander aufgehoben.
Streitwert 13.000,- €. |
10:30 |
7 U 13/14
324 O xxx/yy
Dieter Bohlen u.a.
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt
RA Henning Lorenzen |
<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann |
Presserecht
05.05.15: Klage wurde zurückgenommen. Auf die Rechte aus der
einstweiligen Verfügung wurde verzichtet.
Grund: Eine UVE war im anderen Verfahren abgegeben worden.
Kerngleiches Ereignis |
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|
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28.04.2015 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 96/12
324 O 159/12
Ulrich Marseille; Marseille Kliniken AG
Kanzlei Schwenn & Krüger
RA Dr. Sven Krüger |
<k>
Bernd Günther (Aktionär)
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA Till Dunckel
RA Henning Lorenzen |
Unterlassung;
Info
29.06.12: Die Kammer zweifelt an der Passivlegitimation.
Schriftsatzfrist. Termin zur Verkündung einer Entscheidung
31.08.12, 9:55, Saal B335
Bericht
31.08.12: Fehlte auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht
statt. Aussetzung auf den 28.09.12.
28.098.12: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger haben
die Kosten des Verfahrens zu ragen. Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit.
06.01.15: Zeugenbefragung der Personenschützer Roland Struck,
Marttin Seil der Firma Pütz Security AG
Vergleich mit Rücktrittsrecht getroffen.
1. Beklagter gibt eine einfache
Unterlassungsverpflichtungserklärung ab.
2. Kosten werden gegeneinander aufgehoben
Im Falle des Rücktritts, Schriftsatznachlass und Verkündung
einer Entscheidung am 03.03.15, 10:00
03.03.15: Aussetzungsbeschluss auf den 24.03.15, 10:00
24.03.15: Aussetzungsbeschluss auf den 28.04.15
28.05.15: Kostenentscheidung. Der Kläger trägt 1/3 der Kosten.
Der Beklagte ... . Die außergerichtlichen Kosten trägt der
Kläger selbst. |
10:00
<v> |
7 U 87/12
324 O 522/10
Richard Ritter v. Raffay
Kanzlei Clement + Partner
RA Clement |
<k>
manager magazin new media GmbH
RA Thorsten Feldmann |
Unterlassung; 7 Äußerungen; 5 sind noch im Netz -
"dubiöse Firma", "geriet ins Stottern, "Papier
dümpelt" Kläger habe gelogen, phantasiert u.d..
28.01.11: Klägeranwalt war schlecht vorbereitet. Weiter
prozessleitende Anordnung
Verhandlung am 16.09.11, 10:30, Saal B335
16.09.11: Verhandlung fand nicht statt. Verhandlung am 22.06.12,
10:30
22.06.12: Termin zur Verkündung einer Entscheidung 27.07.12,
9:55, Saal B335. Das Gericht weist darauf hin, dass bei der
jetzigen Lage, die Klage abgewiesen wird.
27.07.12: Aussetzungsbeschluss auf den 17.08.12
17.08.12: Die Klage wird abgewiesen. Kostenentscheidung.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
20.01.15: Auf der Terminrolle wieder durchgestrichen.
Verhandlung fand nicht statt. Verhandlung am 17.03.15, 11:30
17.03.15: Verkündung einer Entscheidung am 28.04.15, 10:00
28.04.15: Aussetzungsbeschluss auf den 12.05.15 |
10:00 |
7 U
540/13
Josef Esch
RA'in
Tanja Irion
RAin Philippi |
<k>
manager magazin Verlagsgesellschaft mbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Srocke |
manager magazin 19.11.2011
Forderung; gesundheitlich angeschlagen; geht
nicht gern aus dem Haus; größere Anschaffungen nur mit
Erlaubnis: Bildnis als Satire
28.04.15: Berufungsverfahren
Vergleich mit Rücktrittsrecht getroffen.
Verkündung einer Entscheidung im Falle des Rücktritts am
02.06.15, 10:00 |
10:45 |
7 U
60/14
Josef Esch
RA'in
Tanja Irion
RAin Philippi |
<k>
manager magazin Verlagsgesellschaft mbH
u.a.
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Srocke |
Forderung; Richtigstellung; Kredite nicht
zurückgezahlt
28.04.15:Berufungsverfahren;
Der Senat gibt zu erkennen, dass er den Anspruch auf
Richtigstellung nicht für gegeben erachtet.
Die Klägervertreterin nimmt darauf hin den Antrag auf
Richtigstellung zurück.
Daraufhin wird eine Kostenvergleich mit Rücktrittsrecht
geschlossen.
Verkündung einer Entscheidung im Falle des Rücktritts am
05.05.15, 10:00 |
11:30 |
7 U 73/12
324 O 636/11
Baron
August von Finck
RA Krey (?)
RAin Cornelia Hertel (?) |
<k>
Handelsblatt GmbH, Gabor Steingart
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann |
Unterlassung;
Info
Razzia
13.04.12: 1.Instanz 324 O 636/11Schriftsatzfristen. Schriftliches Verfahren. Termin
zur Verkündung 12.07.12 (Do), 9:55, Saal B335
Bericht
12.07.12: Die Klage wurde abgewiesen. Die Kosten hat der Kläger
zu zahlen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
28.,04.15: Berufungsverfahren; Der Senat neigt dazu, die
Berufung zurückzuweisen.
Verkündung einer Entscheidung am 02.06.15, 10:00 |
|
|
|
|
|
30.03.2015 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 I 101/13
324 O 642/12
Noriplana Generalunternehmen für Massivhausbau GmbH
Kanzlei Eisenberg
RA Johannes Eisenberg |
<k>
Bayerischer Rundfunk; Journalist Reinhard
Weber
RA Dr. Gerd F. Hegemann |
Unterlassung;
Info Baupfusch und Schimmeldesaster
23.03.13: 1.Instanz 324 O 642/12 Prozessleitende Maßnahmen auf Amtswegen
Bericht
Erneute Verhandlung am 02.08.13, 10:30
02.08.13: Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend. Verkündung
einer Entscheidung am 13.ß09.13, 9:55, Saal B335
13.09.13: Aussetzungsbeschluss auf den 18.10.13.
18.10.13: Aussetzungsbeschluss auf den 25.10.13
25.10.13: Die Beklagten wird verurteilt, im Bericht über die
Klägerin bestimmte Äußerungen - gesundheitliche
Schäden, ... zu unterlassen. Im Übrigen wird die Klage
- Schimmelpilzbildung, ... - zurückgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
20.01.15: Der Senat gab zu erkennen, dass die Berufung des
Klägers abgewiesen wird und der Anschlussberufung der
Beklagten stattgegeben wird.
Verkündung einer Entscheidung am 03.03.15,
10:00
03.03.15: Aussetzungsbeschluss auf den 30.03.15, 10:00 |
|
|
|
|
|
24.03.2015 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 96/12
324 O 159/12
Ulrich Marseille; Marseille Kliniken AG
Kanzlei Schwenn & Krüger
RA Dr. Sven Krüger |
<k>
Bernd Günther (Aktionär)
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA Till Dunckel
RA Henning Lorenzen |
Unterlassung;
Info
29.06.12: Die Kammer zweifelt an der Passivlegitimation.
Schriftsatzfrist. Termin zur Verkündung einer Entscheidung
31.08.12, 9:55, Saal B335
Bericht
31.08.12: Fehlte auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht
statt. Aussetzung auf den 28.09.12.
28.098.12: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger haben
die Kosten des Verfahrens zu ragen. Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit.
06.01.15: Zeugenbefragung der Personenschützer Roland Struck,
Marttin Seil der Firma Pütz Security AG
Vergleich mit Rücktrittsrecht getroffen.
1. Beklagter gibt eine einfache
Unterlassungsverpflichtungserklärung ab.
2. Kosten werden gegeneinander aufgehoben
Im Falle des Rücktritts, Schriftsatznachlass und Verkündung
einer Entscheidung am 03.03.15, 10:00
03.03.15: Aussetzungsbeschluss auf den 24.03.15, 10:00
24.03.15: Aussetzungsbeschluss auf den 28.04.15 |
10:00 |
7 U 117/14
LLB Hamburg 1 ApS
RA Scmidt |
<k>
ELBINSEL Immobilien GmbH & Co. KG u.a.
RA Lürst (?) |
Verfügungsverfahren,
Streit um Hotel für jugendliche Migranten
24.03.15: Verkündung einer Entscheidung am 05.05.2015, 10:00 |
11:00 |
7 U 89/14
324 O 639/13
Rentner Partei Deutschland
RA Schulte
GF Günter Pfeiffer |
<k>
Rainer Liermann
RA Lehr (?) |
Unterlassung;
01.08.14: 1. Instanz 324 O 639/13 Verkündung einer Entscheidung am 11.08.14, 12:00, Raum
B334
11.09.14: Die Einstweilige Verfügung vom 05.02.14 in der Fassung
vom 11.02.14 wird
bestätigt. Der Antragsgegner zu 1) hat die weiteren kosten bei
einem Streitwert von € 2.000,- zu tragen
24.03.15: Berufungsverfahren. Die Parteien erklären den
Rechtsstreit für erledigt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander
aufgehoben
Streitwert € 2.000,- |
11:30 |
7 U 90/14
324 O 640/13
Rentner Partei Deutschland
RA Schulte
GF Günter Pfeiffer |
<k>
Rainer Liermann
(1),
Peter Wolff
(3),
Horst Gilles
(4)
RA Lehr (?) |
Unterlassung;
01.08.14: 1. Instanz 324 O 640/13 Verkündung einer Entscheidung am 11.08.14, 12:00, Raum
B334
11.09.14: Die Einstweilige Verfügung vom 10.02.14 in der Fassung
des Beschlusses vom 28.03.14 wird
bestätigt. Die Antragsgegner zu 1), 3) und 4) haben die Kosten
jeweils zu 1/3 zu tragen. Streitwert € 6.000,-
Diese drei Herren gehören nicht mehr zu Rentner Partei
Deutschland
24.03.15: Berufungsverfahren. Die Parteien erklären den
Rechtsstreit für erledigt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander
aufgehoben
Streitwert € 6.000,- bis zur Berufugsrücknahme durch den
Antragsteller zu 4., € 4.000,- danach. |
|
|
|
|
|
17.03.2015 (Di) |
|
|
10:00
<v>0 |
7 U
82/14
324 O
705/12
ALBA Group plc & Co. KG
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Felix Zimmermann |
<k>
TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH
Kanzlei Eisenberg ...
RA Johannes Eisenberg |
Unterlassung
14.06.13: 1. Instanz 324 O 705/12Verhandlung auf den 28.06.13,
12:30 verschoben, weil der Antragsgegner einen Schriftsatz vom
Vortag einreichte.
26.06.13: Fehlte auf der Terminrolle. Verhandlung fand nicht
statt.
Verhandlung am 15.11.13, 11:30
15.11.13: Versäumnisurteil Bericht
Verhandlung am 09.05.14, 10:30
09.05.14: Das Versäumnisurteil wurde bestätigt.
Bericht
17.02.15: Berufungsverhandlung. Termin zur Verkündung einer
Entscheidung 10.03.15, 10:00
10.03.15: Aussetzungsbeschluss auf den 17.03.15
17.03.15: Es ergeht ein Urteil. Auf die Berufung des
Antragsgegners wird das Urteil des Landgerichts von 09.05.201
abgeändert. Von den Kosten des Verfahrens haben
für den Erlass der Verfügung der Antragsteller 60 %, der
Antragsgegner 40 % bei einem Streitwert von € 50.000,- zu
tragen.
im Widerspruchsverfahren hat der Antragsteller bei einem
Streitwert von € 35.000,- zu tragen.
im Berufungsverfahren der Antragsteller zu 93 %, der
Antragsgegner 7 % bei einem Streitwert von € 16.500,- zu tragen. |
11:00 |
7 U 87/12
324 O 522/10
Richard Ritter v. Raffay
Kanzlei Clement + Partner
RA Clement |
<k>
manager magazin new media GmbH
RA Thorsten Feldmann |
Unterlassung; 7 Äußerungen; 5 sind noch im Netz -
"dubiöse Firma", "geriet ins Stottern, "Papier
dümpelt" Kläger habe gelogen, phantasiert u.d..
28.01.11: Klägeranwalt war schlecht vorbereitet. Weiter
prozessleitende Anordnung
Verhandlung am 16.09.11, 10:30, Saal B335
16.09.11: Verhandlung fand nicht statt. Verhandlung am 22.06.12,
10:30
22.06.12: Termin zur Verkündung einer Entscheidung 27.07.12,
9:55, Saal B335. Das Gericht weist darauf hin, dass bei der
jetzigen Lage, die Klage abgewiesen wird.
27.07.12: Aussetzungsbeschluss auf den 17.08.12
17.08.12: Die Klage wird abgewiesen. Kostenentscheidung.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
20.01.15: Auf der Terminrolle wieder durchgestrichen.
Verhandlung fand nicht statt. Verhandlung am 17.03.15, 11:30
17.03.15: Verkündung einer Entscheidung am 28.04.15, 10:00 |
|
|
|
|
|
10.03.2015 (Di) |
|
|
10:00
<v>0 |
7 U
82/14
324 O
705/12
ALBA Group plc & Co. KG
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Felix Zimmermann |
<k>
TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH
Kanzlei Eisenberg ...
RA Johannes Eisenberg |
Unterlassung
14.06.13: 1. Instanz 324 O 705/12Verhandlung auf den 28.06.13,
12:30 verschoben, weil der Antragsgegner einen Schriftsatz vom
Vortag einreichte.
26.06.13: Fehlte auf der Terminrolle. Verhandlung fand nicht
statt.
Verhandlung am 15.11.13, 11:30
15.11.13: Versäumnisurteil Bericht
Verhandlung am 09.05.14, 10:30
09.05.14: Das Versäumnisurteil wurde bestätigt.
Bericht
17.02.15: Berufungsverhandlung. Termin zur Verkündung einer
Entscheidung 10.03.15, 10:00
10.03.15: Aussetzungsbeschluss auf den 17.03.15 |
10:00 |
7 U
76/14
324 O
111/14
Till Backhaus
Kanzlei Dr. Granzin Rechtsanwälte
RA Dr. Haiko Granzin |
<k>
Norddeutscher Rundfunk Köln
Kanzlei CSM Hasche
RA Michael Fricke |
Widerruf einer unrichtigen Tatsachenbehauptung;
Info;
Verkauf eines Traktors, angeblich gefälschter Vertrag
23.05.14: 1. Instanz 324 O 111/14 Verkündung einer Entscheidung am 04.07.10, 9:55, Saal
B335 Bericht
04.07.14: Aussetzungsbeschluss auf den 18.07.14
18.07.14: Urteil. Die Klage wird abgewiesen. Kostenentscheidung.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
10.03.15: Auf Hinweis des Senats wurde die
Berufung vom Backhaus-Anwalt Dr. Heiko Granzin zurückgenommen
Bericht |
12:15 |
7 U 87/14
324 O 166/14
ADAC e.V.
RA'in Wald (?) |
<k>
Bayerischer Rundfunk
RA |
Unterlassung;
Crashtest
Die Behauptung des Bayerischen
Rundfunks, das chinesische Fahrzeugmodell Brilliance BS4 hätte
beim ADAC Crashtest im Jahr 2009 null Sterne erhalten – bei den
Partnerclubs in Österreich, der Schweiz und in den Niederlanden
jedoch drei Sterne – ist falsch. Die europäischen Partnerclubs
führen überhaupt keine eigenen Crashtests durch, sondern
übernehmen die ADAC Ergebnisse vollständig.
01.08.14: 1. Instanz 324 O 166/14Die Einstweilige Verfügung vom 01.04.14 wird
bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des
Verfahrens zu tragen.
10.03.15: Auf der Terminrolle wieder gestrichen. Verhandlung
fand nicht statt. |
|
|
|
|
|
03.03.2015 (Di) |
|
|
10;00
<v> |
7 U 96/12
324 O 159/12
Ulrich Marseille; Marseille Kliniken AG
Kanzlei Schwenn & Krüger
RA Dr. Sven Krüger |
<k>
Bernd Günther (Aktionär)
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA Till Dunckel
RA Henning Lorenzen |
Unterlassung;
Info
29.06.12: Die Kammer zweifelt an der Passivlegitimation.
Schriftsatzfrist. Termin zur Verkündung einer Entscheidung
31.08.12, 9:55, Saal B335
Bericht
31.08.12: Fehlte auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht
statt. Aussetzung auf den 28.09.12.
28.098.12: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger haben
die Kosten des Verfahrens zu ragen. Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit.
06.01.15: Zeugenbefragung der Personenschützer Roland Struck,
Marttin Seil der Firma Pütz Security AG
Vergleicht mit Rücktrittsrecht getroffen.
1. Beklagter gibt eine einfache
Unterlassungsverpflichtungserklärung ab.
2. Kosten werden gegeneinander aufgehoben
Im Falle des Rücktritts, Schriftsatznachlass und Verkündung
einer Entscheidung am 03.03.15, 10:00
03.03.15: Aussetzungsbeschluss auf den 24.03.15, 10:00 |
10:00
<v> |
7 I 101/13
324 O 642/12
Noriplana Generalunternehmen für Massivhausbau GmbH
Kanzlei Eisenberg
RA Johannes Eisenberg |
<k>
Bayerischer Rundfunk; Journalist Reinhard
Weber
RA Dr. Gerd F. Hegemann |
Unterlassung;
Info Baupfusch und Schimmeldesaster
23.03.13: 1.Instanz 324 O 642/12 Prozessleitende Maßnahmen auf Amtswegen
Bericht
Erneute Verhandlung am 02.08.13, 10:30
02.08.13: Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend. Verkündung
einer Entscheidung am 13.ß09.13, 9:55, Saal B335
13.09.13: Aussetzungsbeschluss auf den 18.10.13.
18.10.13: Aussetzungsbeschluss auf den 25.10.13
25.10.13: Die Beklagten wird verurteilt, im Bericht über die
Klägerin bestimmte Äußerungen - gesundheitliche
Schäden, ... zu unterlassen. Im Übrigen wird die Klage
- Schimmelpilzbildung, ... - zurückgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
20.01.15: Der Senat gab zu erkennen, dass die Berufung des
Klägers abgewiesen11:30 wird und der Anschlussberufung der
Beklagten stattgegeben wird.
Verkündung einer Entscheidung am 03.03.15,
10:00
03.03.15: Aussetzungsbeschluss auf den 30.03.15, 10:00 |
|
|
|
|
|
17.02.2015 (Di) |
Bericht |
|
10:00
<v> |
7 U 29/12
324 O 9/12
Norbert H. Essing
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann |
<k>
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH
Kanzlei Oppenländer (München)
RA Brehmenkamp |
Unterlassung,
Info
17.02.12: Gericht weist darauf hin, dass es voraussichtlich
abweisen wird, insbesondere der Umstand, dass die Einstellung
des Ermittlungsverfahrens erst relativ kurze Zeit zurückliegt,
dürfte dazu führen, dass das Online-Archiv zulässig ist.
Verkündung einer Entscheidung am 23.03.12, 9:55, Saal B335
Bericht
23.03.12: Urlaubsbedingt Aussetzungsbeschluss auf den 30.03.12
30.03.12: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des
Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last. Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit.
04.11.14: Verkündung einer Entscheidung am 23.12.14, 10:00
23.10.14: Aussetzungsbeschluss auf den 20.01.15
20.01.15: Aussetzungsbeschluss auf den 17.02.15
17.02.15: Mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet, wegen
Schriftsatz des Klägers. Hinweise des Senats.
Termin, 12.05.15, 12:00 |
10:00
<v> |
7 U 76/13
324 O 679/12
Sarah Connor
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr.
Sebastian Gorski |
<k>
Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag
Kanzlei
Klawitter, Gerald Neben, Plath,
Zintler
RA Dr. Gerald Neben |
Unterlassung; Mit
Ferrari ins Kino
24.05.13: 1. Instanz 324 O 679/2 Verkündung einer Entscheidung am
Freitag, den 02.08.13, 9:55, Saal B335
02.08.13: Stand nicht auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht
statt.
Urteil, Text erlaubt, Photos verboten
18.11.14: Wert der Berufung € 35.000,-
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 06.01.15: 10:00
Der Berufung des Bauern Verlages wird aller Wahrscheinlichkeit
nach stattgegeben werden.
06.01.15: Aussetzungsbeschluss auf den 27.01.15, 10:00
27.01.15: Aussetzungsbeschluss auf den 17.02.15, 10:00
17.02.15: Auf Berufung des Beklagten wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten beider Instanzen zu tragen
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. |
10:00 |
7 U 6/13
324 O 469/12
LVM Lebensversicherung-AG
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Helge Reich |
<k>
Stiftung Warentest
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann |
Unterlassung;
Beteiligung am Jahresabschlussbericht.
26.10.12: 1.Instanz 324 O 469/12 Verkündung einer Entscheidung am 14.12.12, 9:55, Saal
B335
14.12.12: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des
Rechtsstreits trägt der Kläger.
Entscheidung
zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
17.02.15: Berufungsverhandlung.
RA Helge Reich nahm die Berufung zurück.
Streitwert 40.000,- Euro Bericht |
11:30 |
7 U
82/14
324 O
705/12
ALBA Group plc & Co. KG
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Felix Zimmermann |
<k>
TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH
Kanzlei Eisenberg ...
RA Johannes Eisenberg |
Unterlassung
14.06.13: 1. Instanz 324 O 705/12Verhandlung auf den 28.06.13,
12:30 verschoben, weil der Antragsgegner einen Schriftsatz vom
Vortag einreichte.
26.06.13: Fehlte auf der Terminrolle. Verhandlung fand nicht
statt.
Verhandlung am 15.11.13, 11:30
15.11.13: Versäumnisurteil Bericht
Verhandlung am 09.05.14, 10:30
09.05.14: Das Versäumnisurteil wurde bestätigt.
Bericht
17.02.15: Berufungsverhandlung. Termin zur Verkündung einer
Entscheidung 10.03.15, 10:00 Bericht |
|
|
|
|
|
10.02.2015 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U
67/08 (wg. BGH)
7 U
67/08
324 O
18/05
Prof. Dr. Porsch
RA Schwenn pp.
RA Dr. Krüger
RA Diestel |
<k>
Axel Springer Verlag (BILD)
RA Rosenberger pp.
RA Jörg Thomas
RA
Spyros Aroukatos |
25.08.06: 1. Instanz 324 O 18/05 Zeugenvernehmung von Herrn
Busch -
Bericht
Fortsetzung der
Zeugenbefragung von Herrn Busch am 24.11.06, 14:00, Saal B335
24.11.06: Fortsetzung der
Zeugenbefragung von Herrn Busch - Bericht
Zeugenvernehmung von
Herrn Krautzberger Heinz Schockenbäumer am
13.04.07
13.04.07: Zeugenvernehmung von Herrn Schockenbäumer - Bericht
Die Zeugenvernehmung von Herrn Krautzberger erfolgt am
22.06.07
22.06.07: Die Zeugenvernehmung von Herrn Krautzberger -
Bericht
Verkündung am 31.08.07, 9:55, Gerichtssaal
31.08.07: Verkündung fand nicht statt. Aussetzungsbeschluss auf
den 02.11.07
02.11.07: Aussetzungsbeschluss auf den 07.12.07
07.12.07: Aussetzungsbeschluss auf den 11.01.08
11.01.08: Aussetzungsbeschluss auf den 29.02.08
29.02.08: Aussetzungsbeschluss auf den 28.03.08
28.03.08: Aussetzungsbeschluss auf den 25.04.08
25.04.08: Aussetzungsbeschluss auf den 30.05.08
25.04.08. Aussetzungsbeschluss auf den
30.05.08.
30.05.08: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, es zu
unterlassen in der Berichterstattung zu behaupten, der Kläger
habe 197x als IM "Christoph" unter anderem seine Ehefrau
bespitzelt., weiterhin wird verboten zu behaupten, der Kläger
hätte bei den Lesungen Frau Chr. M.. bespitzelt. Die Beklagte
hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist
gegen Sicherheitsleistung von 140.000 Euro vorläufig
vollstreckbar. Der Streitwert wird festgelegt auf 120.000,00
Euro.
12.10.10: Berufungsverhandlung. Berufung wird zurückgewiesen.
Urteil
11.12.12:
BGH, OLG-Urteil aufgehoben; Urteil vom 11.12.2012, Az.
VI ZR 315/10
06.01.15: Erneute Verhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 10.02.15, 10:00
Bericht
10.02.15: Urteil. Auf die Berufung des Beklagten
wird das Urteil des Landgerichts aufgehoben und die Klage
abgewiesen. |
10:00
<v> |
7 U
89/08 (wg. BGH)
7 U
89/08
324 O
774/04
Prof. Dr. Porsch
RA Schwenn pp.
RA Dr. Krüger
RA Diestel |
<k>
Dresdner Druck und Verlagshaus (Mongenpost, SächsicheZeizung)
RA Rosenberger pp.
RA
Spyros Aroukatos |
25.08.06: 1. Instanz 324 O
774/04 Zeugenvernehmung von Herrn
Busch -
Bericht
Fortsetzung der Zeugenbefragung von Herrn Busch am
24.11.06, 14:00, Saal B335
24.11.06: Fortsetzung der Zeugenbefragung von Herrn Busch
- Bericht
Zeugenvernehmung von
Herrn Krautzberger Heinz Schockenbäumer am
13.04.07
13.04.07: Zeugenvernehmung von Herrn Schockenbäumer -
Bericht
Die Zeugenvernehmung von Herrn Krautzberger erfolgt am 22.06.07
22.06.07: Die Zeugenvernehmung von Herrn Krautzberger -
Bericht
Verkündung am 31.08.07, 9:55,
Gerichtssaal
31.08.07: Aussetzungsbeschluss auf den 02.11.08
02.11.07: Aussetzungsbeschluss auf den 07.12.07
07.12.07: Aussetzungsbeschluss auf den 11.01.08
11.01.08: Aussetzungsbeschluss auf den 29.02.08
29.02.08: Aussetzungsbeschluss auf den 28.03.08
28.03.08: Aussetzungsbeschluss auf den 25.04.08
25.04.08: Aussetzungsbeschluss auf den 30.05.08
30.05.08: Aussetzungsbeschluss auf den 04.07.08
04.07.08: Aussetzungsbeschluss auf den 08.08.07:
Aussetzungsbeschluss auf den 15.08.08
15.08.08: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, bestimmte
Äußerungen zu unterlassen und/oder durch die Berichterstattung
den Eindruck zu erwecken, der Kläger sein IM gewesen. Die
Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits bei einem Streitwert
von 220.000,00 Euro zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
12.10.10: Berufungsverhandlung. Berufung wird zurückgewiesen.
Urteil
11.12.12:
BGH, OLG-Urteil aufgehoben; Urteil vom 11.12.2012, Az.
VI ZR 314/10
06.01.15: Erneute OLG-Verhandlung Verkündung einer Entscheidung am 10.02.15, 10:00
Bericht
10.02.15: Urteil. Auf die Berufung des Beklagten
wird das Urteil des Landgerichts aufgehoben und die Klage
abgewiesen. |
10:00
<v> |
7 U 44/12
324 O 628/10
Dr.
Gößmann Wolfgang
Kanzlei Redeker pp.
RA
Gernot Lehr
RA
Tobias Würkert |
<k>
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co.;
Redakteur Günther Latsch
Kanzlei Dr.
Schultz- Süchting pp.
RA Srocke |
Unterlassung;
Richtigstellung
08.04.11: 1. Instanz 324 O 628/10 Termin zur Verkündung einer
Entscheidung 20.05.11, 9:55
20.05.11: Aussetzungsbeschluss auf den 17.06.11.
17.06.11. Beweis- und Hinweisbeschluss. Termin steht noch nicht
fest. Verhandlung am 25.11.11, 14:30, Saal B335
25.11.11: Verhandlung fand nicht statt. Verschoben auf 23.03.12,
13:00
23.03.12: Zeuge
Arnd Heinz Umbach wurde auf sein Zeugenverweigerungsrecht
vom Richter Dr. Asmus Maatsch hingewiesen und nahm dieses
wahr. Daraufhin gab der Beklagtenvertreter eine strafbewehrte
Unterlassungsverpflichtung ab. Im Übrigen beziehen sich die
Parteivertreter auf die am 08.04.12 gestellten Anträge.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 20.04.12, 9:55, Saal
B335
Bericht
20.04.12: Die Beklagte wird zur Richtigstellung verurteilt. An
den Abhörmaßnahmen hat der Kläger nicht mitgewirkt. Die Beklagte
hat an der Kläger 3.650.52 € zu zahlen. Im Übrigen wird die
Klage abgewiesen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
7.08.13: Berufungsverhandlung. Termin zur Verkündung einer
Entscheidung am 17.09.13, 10:00
17.09.13:Beweisbeschluss.
Verhandlung am 10.12.13, 14:00
10.12.13: Befragung von drei Zeugen.
Zeuge
Arnd Heinz Umbach wurde auf sein Zeugenverweigerungsrecht
vom Richter Claus Meyer hingewiesen und nahm dieses wahr.
Verkündung einer Entscheidung am 28.01.14, 10:00
28.01.14: Urteil. Spiegel
muss die Richtigstellung im redaktionellen Teil mit
entsprechender Aufmachung wie die Erstmitteilung in der Ausgabe
vom 23. August 2010 (34/10) veröffentlichen:
In seinem Bericht „Angst und Verfolgungswahn“ hatte das Magazin
einen unzulässigen Verdacht erweckt, Wolfgang Gößmann habe an
angeblichen Abhöraktionen gegen ein Vorstandsmitglied
mitgewirkt.
Die Revision wurde zugelassen.
18.11.14: BGH VI O 76/14:
Auf die Revision der Beklagten zu 1 wird das Urteil des 7.
Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 28. Januar
2014 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zu ihrem
Nachteil erkannt worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und
Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszuges, an
das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Neue OLG-Verhandlung am 10.02.15, 10:00, Saal 210
10.02.15: Entscheidung am Schluss der Sitzung. Bericht
Neue Verhandluin am 18.06.19, 12:00 |
|
|
|
|
|
03.02.2015 (Di) |
|
|
10:00 |
7 U 14/14
324 O 264/11
Max Mosley
Kanzlei Irion pp.
RA'in Tanja Irion |
<k>
Google Inc.
Kanzlei Taylor
Wessing |
Verbreitung
rechtswidriger Bildnisse
04.05.12: Verhandlung fand nicht statt. Neuer Termin 28.09.12,
10:00
28.09.12: Weiterführung der Verhandlung auf Basis
prozessleitender Maßnahmen.
Bericht
Neuer Termin. 20.09.13. 10:00
20.09.13: Verkündungstermin 10.01.14, 9:55, Saal B335
10.01.14: Aussetzungsbeschluss auf den 24.01.14
24.01.14: Sechs (6) Photos kontextlos verboten. Andere Photos
nicht verboten. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger
81 %, Google 19 %. Streitwertbeschluss. Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit.
03.02.15: Berufungsverhandlung. Schritsatznachlass für beide Seiten.
Verkündungstermin: 05.05.15, 10:00 Bericht |
11:30 |
7 U
86/13
324 O xxx/yy
Josef Esch
RA'in
Tanja Irion |
<k>
manager magazin Verlagsgesellschaft mbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Srocke |
Berufung
03.02.15: Verhandlung fand nicht statt. |
12:30 |
7 U 29/13
324 O 116/13
Thomas Gottschalk
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Prof. Dr. Christian Schertz |
<k>
SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co.
KG (06/2013, 04.02.13)
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Srocke |
Einstweilige
Verfügung (Gegendarstellung);
Schleichwerbung
05.04.12: Termin zur Verkündung einer Entscheidung
Montag, 08.04.13, 12:00, Raum B334
Bericht
08.04.13: Die einstweilige Verfügung vom 11.03.13 wird
bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des
Verfahrens zu tragen.
03.02.14: Verkündung am Schluss der Sitzung.
Die einstweilige Verfügung (Gegendarstellung) wurde bestätigt.
Die Gegendarstellung ist schon längst veröffentlicht worden.
09.04.18: BVerfG,
1 BvR 840/15 Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur
Annahme genommen. |
|
|
|
|
|
27.01.2015 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 76/13
324 O 679/12
Sarah Connor
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr.
Sebastian Gorski |
<k>
Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag
Kanzlei
Klawitter, Gerald Neben, Plath,
Zintler
RA Dr. Gerald Neben |
Unterlassung; Mit
Ferrari ins Kino
24.05.13: 1. Instanz 324 O 679/2 Verkündung einer Entscheidung am
Freitag, den 02.08.13, 9:55, Saal B335
02.08.13: Stand nicht auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht
statt.
Urteil, Text erlaubt, Photos verboten
18.11.14: Wert der Berufung € 35.000,-
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 06.01.15: 10:00
Der Berufung des Bauern Verlages wird aller Wahrscheinlichkeit
nach stattgegeben werden.
06.01.15: Aussetzungsbeschluss auf den 27.01.15, 10:00
27.01.15: Aussetzungsbeschluss auf den 17.02.15, 10:00 |
10:00
<v> |
7 U
36/13
324 O xxx/yy
Josef Esch
RA'in
Tanja Irion |
<k>
manager magazin Verlagsgesellschaft mbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Srocke |
Berufung
27.01.15: Auf der Terminrolle wieder gestrichen. Verkündung fand
nicht statt. |
|
|
|
|
|
20.01.2015 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 29/12
324 O 9/12
Norbert H. Essing
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann |
<k>
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH
Kanzlei Oppenländer (München)
RA Brehmenkamp |
Unterlassung,
Info
17.02.12: Gericht weist darauf hin, dass es voraussichtlich
abweisen wird, insbesondere der Umstand, dass die Einstellung
des Ermittlungsverfahrens erst relativ kurze Zeit zurückliegt,
dürfte dazu führen, dass das Online-Archiv zulässig ist.
Verkündung einer Entscheidung am 23.03.12, 9:55, Saal B335
Bericht
23.03.12: Urlaubsbedingt Aussetzungsbeschluss auf den 30.03.12
30.03.12: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des
Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last. Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit.
04.11.14: Verkündung einer Entscheidung am 23.12.14, 10:00
23.10.14: Aussetzungsbeschluss auf den 20.01.15
20.01.15: Aussetzungsbeschluss auf den 17.02.15 |
10:15 |
7 U
84/14
324 O
290/14
Katja Kipping
RA Johannes Eisenberg |
<k>
SPIEGEL Online GmbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc Oliver Srocke
RA xxxx |
Gegendarstellung; Strippezieherin
15.08.14: 1.Instanz 324 O 290/14 Verkündung einer Entscheidung am
Schluss der Sitzung. Verfügung wird wahrscheinlich bestätigt.
Gegendarstellung
In dem Artikel "Katja, die Grobe" im Spiegel vom 02.06.2014
werde ich als Strippenzieherin bezeichnet. Weiter heißt es:
"... vor der Bundestagswahl wurde in ihrem Vorstandsbüro ...
ein Konzept entwickelt ... "Führungspersonal, Prämissen,
personelle No-Gos und zu schützende Personen" ... So heißt es
unter "personelle No-Gos": "Die Fraktion darf nicht zur
Reste-Rampe der Abgewählten oder Rausgeschmissenen werden."
Sollten ... die beiden Abgeordneten ... nicht ... ins
Parlament einziehen, so dürften diese "Versorgungsfälle" nicht
... als Fraktionsmitarbeiter ... auftauchen. Auch der dritte
Sprecher der Fraktionspressestelle sei "überflüssig"."
Hierzu stelle ich fest: Ich habe das Konzept nicht in
Auftrag gegeben. Ich habe es bis zum Zeitpunkt der
Berichterstattung im Spiegel nicht gekannt. Die aus dem
Konzept mitgeteilten Passagen entsprechen nicht meiner
Auffassung.
Berlin, den 9.7.2014
Katja Kipping, Bundesvorsitzende der Partei "DIE LINKE"
Nach dem Hamburgischen Pressegesetz ist der
SPIEGEL verpflichtet, eine Gegendarstellung abzudrucken, gleich
ob sie wahr oder
unwahr iist.
20.01.15: Verkündung am Schluss der Sitzung. Es
ging um die Einhaltung von Fristen im
Gegendarstellungsverfahren. Mögliche gefälschte Unterschrift von
Katja Kipping.
Die Berufung vom SPIEGEL wurde wahrscheinlich zurückgewiesen. |
11:00 |
7 U 87/12
324 O 522/10
Richard Ritter v. Raffay
Kanzlei Clement + Partner
RA Clement |
<k>
manager magazin new media GmbH
RA Thorsten Feldmann |
Unterlassung
28.01.11: Klägeranwalt war schlecht vorbereitet. Weiter
prozessleitende Anordnung
Verhandlung am 16.09.11, 10:30, Saal B335
16.09.11: Verhandlung fand nicht statt. Verhandlung am 22.06.12,
10:30
22.06.12: Termin zur Verkündung einer Entscheidung 27.07.12,
9:55, Saal B335. Das Gericht weist darauf hin, dass bei der
jetzigen Lage, die Klage abgewiesen wird.
27.07.12: Aussetzungsbeschluss auf den 17.08.12
17.08.12: Die Klage wird abgewiesen. Kostenentscheidung.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
20.01.15: Auf der Terminrolle wieder durchgestrichen.
Verhandlung fand nicht statt. Verhandlung am 17.03.15, 11:30 |
11:30 |
7 I 101/13
324 O 642/12
Noriplana Generalunternehmen für Massivhausbau GmbH
Kanzlei Eisenberg
RA Johannes Eisenberg |
<k>
Bayerischer Rundfunk; Journalist Reinhard
Weber
RA Dr. Gerd F. Hegemann |
Unterlassung;
Info Baupfusch und Schimmeldesaster
23.03.13: 1.Instanz 324 O 642/12 Prozessleitende Maßnahmen auf Amtswegen
Bericht
Erneute Verhandlung am 02.08.13, 10:30
02.08.13: Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend. Verkündung
einer Entscheidung am 13.ß09.13, 9:55, Saal B335
13.09.13: Aussetzungsbeschluss auf den 18.10.13.
18.10.13: Aussetzungsbeschluss auf den 25.10.13
25.10.13: Die Beklagten wird verurteilt, im Bericht über die
Klägerin bestimmte Äußerungen - gesundheitliche
Schäden, ... zu unterlassen. Im Übrigen wird die Klage
- Schimmelpilzbildung, ... - zurückgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
20.01.15: Der Senat gab zu erkennen, dass die Berufung des
Klägers abgewiesen11:30 wird und der Anschlussberufung der
Beklagten stattgegeben wird.
Verkündung einer Entscheidung am 03.03.15,
10:00 |
|
|
|
|
|
06.01.2015 (Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 76/13
324 O 679/12
Sarah Connor
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr.
Sebastian Gorski |
<k>
Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag
Kanzlei
Klawitter, Gerald Neben, Plath,
Zintler
RA Dr. Gerald Neben |
Unterlassung; Mit
Ferrari ins Kino
24.05.13: 1. Instanz 324 O 679/2Verkündung einer Entscheidung am
Freitag, den 02.08.13, 9:55, Saal B335
02.08.13: Stand nicht auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht
statt.
Urteil, Text erlaubt, Photos verboten
18.11.14: Wert der Berufung € 35.000,-
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 06.01.15: 10:00
Der Berufung des Bauer Verlages wird aller Wahrscheinlichkeit
nach stattgegeben werden.
06.01.15: Aussetzungsbeschluss auf den 27.01.15, 10:00 |
10:00
<v> |
7 U
70/13
324 O
44/13
Medienholding AG (Hans Barlach)
Kanzlei
Schultz-Süchting
RA
Schultz-Süchting
RAin Brons (?) |
<k>
Prof. Dr. Peter Raue u.a.
Kanzlei Raue Lpp
Rechtsanwalt
Prof. Kai Hegemann |
Unterlassung;
Info
19.04.13: 1. Instanz 324 O 44/13 Vergleich mit Rücktrittsrecht
getroffen. Verkündung eine Entscheidung im Falle des Rücktritts
am 14.06.13, 9:55, Saal B335
Bericht
14.03.13: Verkündung fand nicht statt. Stand allerdings auf der
Terminrolle.
Verkündung am 05.07.13
05.07.13: Aissetzungsbeschluss auf den 19.07.13
19.07.13: Die Beklagten werden verurteilt mit Androhung der
üblichen Ordnungsmittelstrafen zu behaupten .... Herr Barlach
hätte... über das Budget ..... Von den Kosten des Verfahrens
haben die Kläger 4/7, die Beklagten jeweils 3/14 zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
18.11.14: Wert des Berufungsverfahrens € 14.000,-. Die
Beklagtenseite hat ein Angebot gemacht, des Friedens wegen.
Termin zur Verkündung einer
Entscheidung 06.01.15: 10:00
06.01.14: Beschluss: Von den Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz
haben der Kläger 9/14, die Beklagten jeweils 5/28 zu tragen. Die
Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
|
10:00 |
7 U
67/08 (wg. BGH)
7 U
67/08
324 O
18/05
Prof. Dr. Porsch
RA Schwenn pp.
RA Dr. Krüger
RA Diestel |
<k>
Axel Springer Verlag (BILD)
RA Rosenberger pp.
RA Jörg Thomas
RA
Spyros Aroukatos |
25.08.06: 1. Instanz 324 O 18/05 Zeugenvernehmung von Herrn
Busch -
Bericht
Fortsetzung der
Zeugenbefragung von Herrn Busch am 24.11.06, 14:00, Saal B335
24.11.06: Fortsetzung der
Zeugenbefragung von Herrn Busch - Bericht
Zeugenvernehmung von
Herrn Krautzberger Heinz Schockenbäumer am
13.04.07
13.04.07: Zeugenvernehmung von Herrn Schockenbäumer - Bericht
Die Zeugenvernehmung von Herrn Krautzberger erfolgt am
22.06.07
22.06.07: Die Zeugenvernehmung von Herrn Krautzberger -
Bericht
Verkündung am 31.08.07, 9:55, Gerichtssaal
31.08.07: Verkündung fand nicht statt. Aussetzungsbeschluss auf
den 02.11.07
02.11.07: Aussetzungsbeschluss auf den 07.12.07
07.12.07: Aussetzungsbeschluss auf den 11.01.08
11.01.08: Aussetzungsbeschluss auf den 29.02.08
29.02.08: Aussetzungsbeschluss auf den 28.03.08
28.03.08: Aussetzungsbeschluss auf den 25.04.08
25.04.08: Aussetzungsbeschluss auf den 30.05.08
25.04.08. Aussetzungsbeschluss auf den
30.05.08.
30.05.08: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, es zu
unterlassen in der Berichterstattung zu behaupten, der Kläger
habe 197x als IM "Christoph" unter anderem seine Ehefrau
bespitzelt., weiterhin wird verboten zu behaupten, der Kläger
hätte bei den Lesungen Frau Chr. M.. bespitzelt. Die Beklagte
hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist
gegen Sicherheitsleistung von 140.000 Euro vorläufig
vollstreckbar. Der Streitwert wird festgelegt auf 120.000,00
Euro. Urteil
12.10.10: Berufungsverhandlung. Berufung wird zurückgewiesen.
Urteil
11.12.12:
BGH, OLG-Urteil aufgehoben; Urteil vom 11.12.2012, Az.
VI ZR 315/10
06.01.15: Erneute OLG-Verhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 10.02.15, 10:00
Bericht |
11:00 |
7 U
89/08 (wg. BGH)
7 U
89/08
324 O
774/04
Prof. Dr. Porsch
RA Schwenn pp.
RA Dr. Krüger
RA Diestel |
<k>
Dresdner Druck- und Verlagshaus (Morgenpost, Sächsische Zeitung)
RA Rosenberger pp.
RA
Spyros Aroukatos |
25.08.06: 1. Instanz 324 O
774/04 Zeugenvernehmung von Herrn
Busch -
Bericht
Fortsetzung der Zeugenbefragung von Herrn Busch am
24.11.06, 14:00, Saal B335
24.11.06: Fortsetzung der Zeugenbefragung von Herrn Busch
- Bericht
Zeugenvernehmung von
Herrn Krautzberger Heinz Schockenbäumer am
13.04.07
13.04.07: Zeugenvernehmung von Herrn Schockenbäumer -
Bericht
Die Zeugenvernehmung von Herrn Krautzberger erfolgt am 22.06.07
22.06.07: Die Zeugenvernehmung von Herrn Krautzberger -
Bericht
Verkündung am 31.08.07, 9:55,
Gerichtssaal
31.08.07: Aussetzungsbeschluss auf den 02.11.08
02.11.07: Aussetzungsbeschluss auf den 07.12.07
07.12.07: Aussetzungsbeschluss auf den 11.01.08
11.01.08: Aussetzungsbeschluss auf den 29.02.08
29.02.08: Aussetzungsbeschluss auf den 28.03.08
28.03.08: Aussetzungsbeschluss auf den 25.04.08
25.04.08: Aussetzungsbeschluss auf den 30.05.08
30.05.08: Aussetzungsbeschluss auf den 04.07.08
04.07.08: Aussetzungsbeschluss auf den 08.08.07:
Aussetzungsbeschluss auf den 15.08.08
15.08.08: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, bestimmte
Äußerungen zu unterlassen und/oder durch die Berichterstattung
den Eindruck zu erwecken, der Kläger sein IM gewesen. Die
Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits bei einem Streitwert
von 120.000,00 Euro zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
Urteil
12.10.10: Berufungsverhandlung. Berufung wird zurückgewiesen.
Urteil
11.12.12:
BGH, OLG-Urteil aufgehoben; Urteil vom 11.12.2012, Az.
VI ZR 314/10
06.01.15: Erneute OLG-Verhandlung Verkündung einer Entscheidung am 10.02.15, 10:00
Bericht |
12:00 |
7 U 96/12
324 O 159/12
Ulrich Marseille; Marseille Kliniken AG
Kanzlei Schwenn & Krüger
RA Dr. Sven Krüger |
<k>
Bernd Günther (Aktionär)
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA Till Dunckel
RA Henning Lorenzen |
Unterlassung;
Info
29.06.12: Die Kammer zweifelt an der Passivlegitimation.
Schriftsatzfrist. Termin zur Verkündung einer Entscheidung
31.08.12, 9:55, Saal B335
Bericht
31.08.12: Fehlte auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht
statt. Aussetzung auf den 28.09.12.
28.098.12: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger haben
die Kosten des Verfahrens zu ragen. Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit.
06.01.15: Zeugenbefragung der Personenschützer Roland Struck,
Marttin Seil der Firma Pütz Security AG
Vergleicht mit Rücktrittsrecht getroffen.
1. Beklagter gibt eine einfache
Unterlassungsverpflichtungserklärung ab.
2. Kosten werden gegeneinander aufgehoben
Im Falle des Rücktritts, Schriftsatznachlass und Verkündung
einer Entscheidung am 03.03.15, 10:00 |
13:00 |
7 U 29/13
324 O 116/13
Thomas Gottschalk
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Prof. Dr. Christian Schertz |
<k>
SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co.
KG
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Srocke |
Einstweilige
Verfügung;
Schleichwerbung
05.04.12: Termin zur Verkündung einer Entscheidung einer Entscheidung,
Montag, 08.04.13, 12:00, Raum B334
Bericht
08.04.13: Die einstweilige Verfügung vom 11.03.13 wird
bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des
Verfahrens zu tragen.
06.01.15: Verhandlung fand nicht statt. Termin auf der
Terminrolle gestrichen. |
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