Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg
7. Zivilsenat (Zensursenat)
Familiensachen; Allgemeine Zivilsachen,
insbesondere auch Presserecht
Sievekingplatz 2 (Ziviljustizgebäude), 20355 Hamburg
Saal 210,
224, Sitzungen jeden Dienstag
Tel: (040)
428 43 4648
2011
29.11.11;
22.11.11; 15.11.11;
08.11.11;
01.11.11;
18.10.11;
11.10.11;
20.09.11; 13.09.11;
30.08.11; 23.08.11;
16.08.11; 09.08.11;
02.08.11;
30.08.11;
26.07.11;
19.07.11;
12.07.11;
05.07.11;
28.06.11;
21.06.11;
07.06.11;
31.05.11;
10.05.11;
03.05.11;
19.04.11;
12.04.11;
05.04.11;
29.03.11;
22.03.11;
15.03.11;
08.03.11;
01.03.11;
15.02.11;
08.02.11;
25.01.11; 18.01.11;
11.01.11; Das ist keine
offizielle Seite des OLG Hamburg. Keine Gewähr für die Richtigkeit und
Vollständigkeit.
Die Angaben beruhen auf der abgeschriebenen Terminrolle des OLG und des
während der Verhandlungen Gehörtem.
Fehler beim Abschreiben, Hören und Verständnisfehler sind nicht
ausgeschlossen. Soweit diese Fehler bekannt werden, werden diese
umgehend korrigiert. Um Hinweise wird gebeten.
Um Zusendung von Terminen zwecks frühest möglicher Veröffentlichung wird
gebeten.
An jedem Dienstag dabei zu sein und zu berichten, ist unser Ziel.
Jeden, dem die Freiheit der Meinungsäußerung und Berichtserstattung am
Herzen liegt, kann ich nur empfehlen, sich jeden Dienstag - an diesem
Wochentag finden die Sitzungen dieses Senats statt - frei zu nehmen, um
Zeuge dieser sich wiederholenden unbegreiflichen Ereignisse zu werden.
Wer das absurde Theater liebt, wird einen solchen Dienstag nicht
bedauern.
h |
Aktenzeichen
Antragsteller, Kläger |
Beklagter, Antragsgegner, Beklagte |
Urteil |
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29.11.2011
(Di) |
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10:00
<> |
7 U 33/11
324 O 318/10
Simone Kahn
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA'in dr. Stephanie Vendt |
<k>
Heinrich Bauer Zeitschriftenverlag
Kanzlei
Klawitter pp.
RAin Koch |
12.11.10: Geldentschädigungsprozess
Kahn fordert 17.000. Gericht meint, 2.000 an eine gemeinnützige
Organisation wären möglich. Die Parteien solle überlegen.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung: 18.02.2011, 9:55. Saal
B335.
18.02.11: Aussetzungsbeschluss auf den 25.02.11
25.02.11: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des
Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.. Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 17.000,00 €
29.11.11: Termin wurde aufgehoben |
10:30
<> |
7 U 58/11
324 O 237/10
Svenja Kögel
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA Michael Nesselhauf
RA'in Dr. Stephanie Vendt |
<k>
Axel Springer AG
Kanzlei Raue LLP.
RA Dr. Amelung |
30.07.10: Termin zur Verkündung einer
Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 13.08.10, 9:55,
Saal B335
13.08.10: Beweisbeschluss. Termin 17.12.10, 14:00, Saal B335.
17.12.10: Verkündung einer Entscheidung am 04.03.11, 9:55, Saal
B335
04.03.11: Aussetzungsbeschluss auf den 08.04.11
08.04.11: Aussetzungsbeschluss auf den 29.04.11
29.04.11: Wegen nicht abgeschlossenen Vergleichsverhandlungen
Aussetzungsbeschluss auf den 27.05.11
27.05.11: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen
verschiedene Äußerungen zu verbreien. Im Übrigen wird die Klage
abgewiesen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit,
Streitwert 25.000 EUR
29.11.11: Termin wurde aufgehoben |
11:00
<> |
7 U 47/11
324 O 213/10
Shahrivar Shermine
Kanzleì Moser pp.
Rechtsanwältin Eva Frauenschuh |
<k>
RP ONLINE GmbH
Kanzleì Damm & Mann
Rechtsanwalt Dr. Holger Nieland |
16.07.10: 1. Instanz 324 O 213/10 Termin zur Verkündung einer
Entscheidung am 03.09.10, 9:55, Saal B335
03.09.10: Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet am
19.11.10, 14:30, Saal B335
19.11.10: Fehlte auf der Terminrolle; Verhandlung fand nicht
statt. Nächste Verhandlung am 11.02.11, 14:00, Saal B335
11.02.11: Verkündung einer Entscheidung am 01.04.11, 9:55, Saal
B335
Bericht
01.04.11: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten
des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen
eine Sicherheitsleistung von jeweils 110 %.
11:00: Der Berufung der Klägerin wurde stattgegeben |
11:45
<> |
7 U 80/11
324 O 203/11
Felix
Strehober
Kanzlei Höch & Höch
RA Dominik Höch |
<k>
Axel Springer AG
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland |
Forderung
17.06.11: 1. Instanz 324 O 203/11 Verkündung einer Entscheidung
am 12.08.11, 9:55, Saal B335
Bericht
12.08.11: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des
Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 30.000 €
Urteil
29.11.11: Der Berufung des Klägers wurde stattgegeben. Die
Revision ist zugelassen. Urteil
30.10.12: BGH VI ZR 4/12 Auf die Revision der Beklagten hat der
u.a. für den Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts
zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil des
Oberlandesgerichts aufgehoben und die Berufung des Klägers gegen
das klageabweisende Urteil des Landgerichts zurückgewiesen. |
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22.11.2011
(Di) |
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10:30
<> |
7 U 145/10
324 O 187/08
Domicil Seniorenpflegeheim Heim
RA Peters pp.
RA Peters
|
<k>
Brigitte Sydow
RA Strohwald, Borchers & Partner
RA Borchers
|
20.06.08:
1. Instanz 324 O 187/08 Hauptsacheverfahren
Verkündung einer Entscheidung am 15.08.08, 9:55, Saal B335 -
Bericht
15.08.08: Aussetzungsbeschluss auf den 12.09.08
12.09.08:Wiedereröffnung am 12.12.08, 11:30
12.12.08: Verkündung einer Entscheidung am 06.02.09,9:55,
Saal B335
06.02.09: Beweisbeschluss; Sachverständigengutachten
Fortsetzung der Verhandlung am 28,.05.10, 12:00, Saal B335
28.05.10: Zeugenbefragung des Gutachters am 27.08.10, 14:00,
Saal B335
27.08.10: Verkündung einer Entscheidung am 05.11.10, 9:55,
Saal B335
05.11.10: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des
Rechtsstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit. Streitwert 15.000 EUR
Urteil
22.11.11: Domizil zog die Berufung zurück.
Verhandlung fand nicht statt. |
11:15
<> |
7 U 144/10
324 O 51/10
Konzeptentwicklungs- und
Beratungs-/Innovationswerkstatt der Assekuranz und
Finanzdienstleister e. V. (KUBI e. V.)
RA'in Dorothee Bölke |
<k>
portfolio Verlagsgesellschaft mbH
RA'in Sylvia Fuchs |
Verfügungsverfahren
01.10.10: Verkündung einer Entscheidung am Dientag den
05.10.10, 12:00 Raum B334
05.05.10: Urteil: Die einstweilige Verfügung vom 26.03.10
wird im angegriffenen Umfang mit der Maßgabe bestätigt, dass
es der Beklagten verboten wird, den Endruck zu erwecken,
dass die Klägerin durch das Zertifizierungsprogramm Einblick
in die Programmsource und die Dokumentation erhält. Die
Beklagte hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird auf 20.000 Euro festgelegt.
22.11.11: Pseudoöffentlichkeit war nicth dabei |
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15.11.2011
(Di) |
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11:15
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7 U 624/09
324 O 624/09
Armatix GmbH
RAin |
<k>
Zweites Deutsches Fernsehen
Kanzlei Redeker pp.
RA Gernot Lehr |
Bericht Verfügungsverfahrens 324 O 298/09
07.05.10: 1. Instanz 324 O 624/09 Hauptsacheverfahren. Im Einverständnis der
Parteien Weiterführung im schriftlichen Verfahren.
Wiedereröffnung des Verfahrens am 06.08.10, 12:00, Saal
B335
06.08.10: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am
01.10.10, 9:55, Saal B335
01.01.10: Der ZDF darf
nicht behaupten, dass mit handelsüblichen Werkzeugen aus
dem Baumarkt in 20 Sekunden die Sicherung Trust Lock (?)
ohne Schäden entfernt
werden kann.
ZDF darf auch nicht behaupten, dass die eine Bank an der
Finanzierung
beteiligt war.
Von den Kosten des Verfahrens trägt Armatix 62,5 %, ZDF 37,5
%
Streitwert 200.000 Euro.
15.11.11: Der Berufung von ZDF wurde stattgegeben. Die
Entscheidung des Landgerichts vom 01.10.2010 wird
aufgehoben. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Wert des Berufungsverfahrens 75.000 €
Bericht
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12:00
<> |
7 U 116/10
324 O 661/09
Chemische Fabrik Kreussler & Co.
Kanzlei Sander pp.
RA Dr. Sander |
<k>
ÖKO-EST Verlag GmbH
Kanzlei Gerhard Schmalz pp.
RAIn ... |
30.04.10: 1. Instant 324 O 661/09Verkündung einer Entscheidung am
25.06.10, 9:55, Saal B335
25.06.10: Aussetzungsbeschluss auf den 06.08.10
06.08.10: Aussetzungsbeschluss auf den 13.08.10
13.08.10: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des
Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last. Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird auf 50.000
festgesetzt
15.11.11: Von den Parteien ist niemand zur Verhandlung gekommen.
Verhandlung fand nicht statt. |
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08.11.2011
(Di) |
|
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10:00
<> |
7 U 48/10
Dipl. Ing. Peter Dinse u.a.
Kanzlei |
<k>
Gottschalk Asasekuranz GmbH
Kanzlei
|
01.11.11: |
10:30
<> |
7 U 34/11
324
O 456/10
Dr. Bernhard Wabnitz
Kanzlei
Ramatka pp.
RA
Prof. Dr. Himmelsbach |
<k>
Axel
Springer AG
Kanzlei
Hogan pp.
RA Prof. Hegemann |
26.11.10: 1. Instanz
324 O 456/10 Verkündung
einer Entscheidung am 04.02.11, 9:55, Saal B335
04.02.11: Aussetzungsbeschluss auf den 25.02.11
25.02,.11: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen zu
behaupten, dass der Kläger wissentlich und willentlich
Informationen an die Staatssicherheit der DDR weitergegeben hat.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Streitwert 60.000,00 €.
08.11.11: |
11:00
<> |
76 U 39/10
324 O 508/08
Supermarkt Dütmann-Gärtmann GmbH u.a.
RA Nesselhaus pp.
RA'in Dr. Stephanie Vendt |
<k>
Saarländischer Rundfunk
RA CMS Hasche Single
RA Michael Fricke |
14.11.08: 1. Instanz 324 O 508/08 Termin zur Verkündung
einer Entscheidung 05.12.08, 9:55, Saal B335
Bericht
05.12.08: Beweisbeschluss. Termin 03.04.09, 14:00.
03.04.09: Verkündung einer Entscheidung am 12.06.09, 9:55, Saal
B335
12.06.09: Beweisbeschluss. Termin zur Beweisaufnahme steht noch
nicht fest. Zeugenvernehmung am 04.12.09, 14:00, Saal B335
04.12.09: Bis zum 15.01.109 Vergleichvorschlag, oder bis
29.01.10 Stellungnahme zur Beweisaufnahme. Dann Verkündung einer
Entscheidung am 19.02.10,9:55, Saal B335
19.02.10: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, es zu
unterlassen, verschiedene Äußerungen zu wiederholen. Im Übrigen
wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die
Beklagte zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit. Streitwert wird festgelegt auf 240.000 Euro
08.11.11: |
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|
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|
01.11.2011
(Di) |
|
|
10:00
<> |
7 U 49/11
324 O 113/10
Paul-Friedrich Termann
Kanzlei Schwenn
Krüger
RA'in Vogtland |
<k>
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH
Kanzlei Latham & Watkins LLP
RA
Dr. Sebastian Seelmann-Eggebert |
Streitgegenstand Artikel im Archiv
10.12.10: 1. Instanz 324 O 113/10 Verkündung
einer Entscheidung am 04.03.11, 9:55. Saal B335
04.03.11: Aussetzungsbeschluss auf den 08.04.11
08.04.11: Aussetzungsbeschluss auf den 15.04.11
15.04.11: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen über
... 1981 ... Kläger mit vollständigem Namen zu berichten. Die Kosten
des Rechtsstreits fallen der Beklagten zur Last. Streitwert
20.000,00 €.
01.11.11: Berufungsverhandlung Die Berufung von Spiegel wird zurückgewiesen. Spiegel
hat die Kosten der Berufung zu tragen. Die Revision wird
zugelassen. Urteil
13.11.12 BGH
VI ZR 330/11
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 7. Zivilsenats
des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 1.November
2011 aufgehoben. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil
des Landgerichts Hamburg vom 15.April 2011 abgeändert und die
Klage abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu
tragen.
06.11.19: BVerfG
1 BvR 16/13
1. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. November 2012 - VI
ZR 330/11 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht
aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des
Grundgesetzes.
2. Es wird aufgehoben. Die Sache wird an den Bundesgerichtshof
zurückverwiesen.
3. Die Bundesrepublik Deutschland hat dem Beschwerdeführer seine
notwendigen Auslagen zu erstatten. |
10:30
<> |
7 U 112/10
324 O 164/09
Burckhard
Bremer
RA Dirk-Hagen Macioszek |
<k>
Danckert c/o Deutscher Bundestag, P.
RA DBM;
|
17.07.09: Verkündung einer Entscheidung am 04.09.09, 9:55, Saal
B335
04.09.09:Beweisbeschluss. Termin noch nicht festgelegt.
Verhandlung am 30.04.10.
30.04.10:
Verkündung einer Entscheidung am 18.06.10, 9:55,
Saal B335
18.06.10: Aussetzungsbeschluss auf den 06.08.10, 9:55
06.08.10: Aussetzungsbeschluss auf den 13.08.10
13.08.10: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des
Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird auf 25.000
Euro festgesetzt.
01.11.11: Berufungsverhandlung.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts
Hamburg vom 13. August 2010 wird zurückgewiesen. Der Kläger
trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Urteil |
10:30
<> |
7 U 113/10
324 O
938/08
Burckhard
Bremer
RA Dirk-Hagen Macioszek |
<k>
Saarländischer Rundfunk
RA Hasche pp.
RA Michael Fricke |
11.09.09:
1. Instanz 324 O 938/08 Verkündung einer Entscheidung am 23.10.09, 9:55, Saal B335.
23.10.09: Beweisbeschluss. Verhandlung am 30.04.10, 15:00
30.04.10:
Verkündung einer Entscheidung am 18.06.10, 9:55,
Saal B335
18.06.10: Aussetzungsbeschluss auf den 06.08.10, 9:55
06.08.10: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des
Rechtsstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird festgesetzt auf 40.000
Euro
01.11.11: Beweisbeschluss. Machen im Januar einen Termin. Neuer
Termin 07.02.12, 10:30, Saal 210 |
11:30
<> |
7 U 55/10
325
O 387/09
Orthogen Lab Service GmbH
RA Dr. Krüger
RA'in Maufert (?)
GF Julio Reinecke (?) |
<k>
Rehart, S. u. 15 andere
Kanzlei juravendis
RA Dr. Florian Meyer
Prof. Braun
Prof. Horn |
09.02.10: 1. Instanz
325 O 387/09 Verkündung
einer Entscheidung am Freitag, den 26.03.10, 12:00, Raum B316
Bericht
26.03.10: Aussetzung auf 29.03.10: Die Klage auf
Unterlassung, Widerruf und Feststellung der
Schadensersatzpflicht der Klägerin wird abgewiesen.
01.11.11: Berufung. Streitwert wird festgelegt auf 85.000 €.
Entscheidung am Schluss der Sitzung.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts
Hamburg vom 29. März 2010 wird zurückgewiesen. Die Klägerin
trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist für die
Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils
zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Urteil |
|
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|
18.10.2011
(Di) |
|
|
9:45
<> |
7 U 17/11
324 O 682/09
Bülent
Ciftlik
Kanzlei Lovells |
<k>
SPIEGEL ONLINE GmbH; Gunther Latsch (Beklagter zu 2)
Kanzlei Latham & Watkins pp.
RA
Dr. Sebastian Seelmann-Eggebert
RAin Baus |
26.03.10: 1. Instanz 324 O 682/09 Verkündung einer Entscheidung am
Freitag, 07.05.10, 9:55, Saal B335.
07.05.10: Beweisbeschluss. Verhandlung am 24.09.10, 14:30
24.09.10: Verkündung einer Entscheidung am 19.11.10
19.11.10: Aussetzungsbeschluss auf den 14.01.11
14.01.11:
Urteil: Die Beklagten werden verurteilt, es zu
unterlassen zwei Äußerungen in Bezug auf den Kläger zu
verbreiten. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die
Beklagten 2/3, der Kläger 1/3. Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit. Beschluss: Streitwert wird
festgelegt auf 70.000,00 EUR
18.10.11: Berufuingsverfahren. Der Kläger nimmt die Klage im Teil "Urne abgeholt"
zurück. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander
aufgehoben. Die Kosten der 1. Instanz bleiben, wie beschlossen. |
10:15
<> |
7 U 75/10
324 O 649/09
Bülent
Ciftlik
RA Dr. Thiele
RA'in Haisch |
<k>
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein u.a
Kanzlei Latham & Watkins pp.
RA
Dr. Sebastian Seelmann-Eggebert
RAin Baus |
26.03.10: 1. Instanz
324 O 649/09
Verkündung einer Entscheidung am
Freitag, 07.05.10, 9:55, Saal B335.
07.05.10: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, es zu
unterlassen durch die Behauptung .. , den Verdacht zu erwecken,
Briefwahl ... . Die Beklagte hat den Kläger von den Kosten
5346,45 Euro freizuhalten. Im Übrigen wird die Klage ... .
Die Kosten haben die Beklagten zu 1 und zu 2 jeweils zu Hälfte
zu tragen. Der Streitwert wird auf 80.000 Euro festgelegt.
18.10.11: Berufungsverhandlung.Die Berufung wurde zurückgenommen. Die Kosten des
Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Streitwert 80.000
€ |
11:30
<> |
7 U 11/11
324 O 274/10
Diözese Regensburg Körperschaft des öff. Rechts
Kanzlei Romatka pp.
RA Gerhard Skrabal |
<k>
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein u.a.
Kanzlei Latham & Watkind
RA
Dr. Sebastian Sealmann-Eggebert |
29.10.10: 1. Instanz 324 O 274/10Verkündung einer
Entscheidung am 14.01.11, 9:55
14.01.11: Aussetzungsbeschluss auf den 21.01.11
21.01.10: Der Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen,
verschiedene Äußerungen über den Kläger zu verbreiten. Ferner
wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger 4.056,71 EUR zzgl.
Zinsen zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den
Kosten haben die Klägerin 1/6, der Beklagte 5/6 zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Streitwert 140.000,00 EUR
18.10.11: Der Berufung wurde vollumfänglich stattgegeben. |
12:45
<> |
7 U 38/11
325 O 153/10
Diözene Regensburg, KdöR
Kanzlei Romatka & Collegen |
<k>
Journalist
Stefan Aigner
RA Nils Pütz |
Hauptsache zur einstweiligen Verfügung 325
O 105/10.
Info
07.12.10:
1. Instanz 325 O 153/10 Termin verschoben auf 11.01.11, 13:30
11.01.11: Termin zur Verkündung einer Entscheidung
25.02.11, 12:00, 12:00
25.02.11: Aussetzungsbeschluss auf den 11.03.11, 12:00, Raum
B316
Info
11.03.11: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen durch
einen Bericht einen Eindruck zu hinterlassen. Streitwert
20.000,00 €.
18.10.11: Der Berufung wurde stattgegeben.
Bericht Urteil |
|
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11.10.2011
(Di) |
|
|
11:00
<> |
7 U 119/10
324 O 149/10
von Hannover
Kanzlei Prof. Dr. Prinz pp.
RA Prof. Dr. Prinz
RA'in Dr. Nina Lüssmann |
<k>
Bunte Entertainment Verlag GmbH
Kanzlei
Schweizer pp.
RA'in Claasen |
Prinz Ernst August küsst öffentlich fremd
04.06.10: 1. Instanz 324 O 149/10 Termin zur Verkündung einer
Entscheidung am 23.07.10, 9:55, Saal B335
23.07.10: Aussetzungsbeschluss auf den 20.08.10
20.08.10: Der Beklagten wird verboten drei verschiedene Photos
erneut zu verbreiten. Die Beklagte hat an den Kläger 828.00 Euro
zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 50.000
Euro
11.10.11: Berufungsverfahren. Die Berufung wird zurückgewiesen.
Streitwert 50.000 € |
11:30
<> |
7 U 36/11
324
O 329/10
Diözese Regensburg; Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller
Kanzlei Ramatka pp.
RA Gerold Skrabal |
<k>
Axel Springer AG u.a.
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Nieland
|
Was heißt Vertuschung,
Schweigegeld
26.11.10: Verkündung einer Entscheidung am 04.03.11, 9:55, Saal
B335
04.03.11: Aussetzungsbeschluss auf den 11.03.11
11.03.11: Die Beklagte wird verurteilet, es zu unterlassen einen
Eindruck zu erwecken, die Kläger hätten vertuschen wollen und
bestimmte Behauptungen erneut zu verbreiten. Im Übrigen wird die
Klage abgewiesen. Die Beklagte hat die Kläger 899,00 €
bzw. 1.034,12 € zu zahlen. Von den Kosten des Rechtsstreits
tragen die Beklagten 7/9 (B. zu 1 4/9, B. zu 2 3/9), die Kläger
2/9 (je 1/9).
11.10.11: Der Berufung wird stattgegeben. Vertuschung und
Schweigegeld sind zulässige Meinungsäußerungen. Buskeurteil wird
aufgehoben. Streitwert 80.000 € |
|
|
|
|
|
27.09.2011
(Di) |
|
|
10:00
|
7 U 31/11
324 O 373/10
Jürgen
Pohlmann
Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork
RA Johannes Eisenberg |
<k>
Radio Bremen, Anstalt des öffentlichen Rechts
Kanzlei Dr. Loh pp.
RA Dr. Renner |
Hauptsacheverfahren
10.12.10: 1.Instanz 324 O 373/10 Verkündung
einer Entscheidung am 25.02.11, 9:55, Saal B335
25.02.11: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, zu
behaupten, der Kläger gehörte zur Gruppe Förster ... Februar-März
1982, ... Oktober 1982. An den Kläger zu 1 sind 407,90 €, an den
Kläger zu 2 407, 90 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage
abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Streitwert 150.000,00 €.
27.01.10: Die Berufungen der Beklagten und des Klägers werden
zurückgewiesen
Bericht |
11:00 |
7 U 50/11
324 O 669/10
Niebel Dirk, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Kanzlei Graef pp.
RA Dr. Ralph Graef
RA Dr. Christian Rauda |
<k>
TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH
Kanzlei Eisenberg ...
RA Johannes Eisenberg |
29.04.11: 1.Instanz 324O 669/10 Die Parteivertreter sagen bis zum
05.05.11 zu, ob eine nichtstreitige Erledigung möglich
ist. Verkündung einer Entscheidung am 06.05.11, 9:55, Saal B335
06.05.11: Die einstweilige Verfügung vom 19.01.11 wird
bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des
Verfahrens zu tragen.
27.09.11: Die Berufung von TAZ wird zurückgewiesen.
Bericht |
|
|
|
|
|
20.09.2011
(Di) |
|
|
10:30 |
7
U 123/10
325
O 230/09
primacall GmbH
1. Instanz:
Kanzlei Advovox Sven Krüger
RA'in Josefine Petz
Berufungsinstanz:
RA
Michael
Philippi |
<k>
Spreeblick Verlag KG
1. InstanzRA Sevriens pp.
Rechtsanwälte Sevriens und Wolff-Marting
Berufungsinstanz: RA Sevriens |
26.01.10: 1. Instanz
325 O 123/10Verkündung
einer Entscheidung am Freitag, 19.03.10, 12:00, Raum B316
Bericht
19.03.10: Aussetzungsbeschluss auf den 07.05.10, 12:00 Raum B316
07.05.10: Beschluss: Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung.
Kläger erhält Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme
innerhalb von drei Wochen. Verhandlung wurde wiedereröffnet am
27.07.10, 13:30
27.07.10: Vergleichsverhandlungen. Termin zur Verkündung einer
Entscheidung 03.09.10, 12:00, Raum B316
Bericht
20.09.11: Berufung. Vergleich geschlossen. promacall zahlt,
Spreeblick nimmt Beitrag azus dem Netz.
Bericht
|
|
|
|
|
|
13.09.2011
(Di) |
|
|
11:30 |
7 U 51/11 |
|
13.09.11: |
|
|
|
|
|
30.08.2011
(Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 27/11
324 O 155/10
Prof. Dr. med. Greiser
Kanzlei Senfft pp.
RA Ulreich |
<k>
Leipziger Verlagsanstalt GmbH
Kanzlei
RA Dr.
Mohn )?) |
03.09.10: 1. Instanz 324 O 155/10 Verkündung einer Entscheidung am 09.09.10,
12:00, Raum B334
09.09.10: Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt
19.07.11: Berufung. Es wird darüber nachgedacht. ob eine
öffentliche Diskussion geführt wird. Antragsgegner ist beriet
ein einfache Unterlassungserklärung abzugeben und der
Rechtsstreit wird für erledigt erklärt. Anderenfalls Verkündung
einer Entscheidung am 30.08.11, 10:00. Streitwert 30.000 Euro. |
10:00
<v> |
7 U 26/11
324 O 133/10
Prof. Dr. med. Greiser
Kanzlei Senfft pp.
RA Ulreich |
<k>
Landeärztekamme Hesse
Kanzlei
RA Dr.
Mohn (?) |
03.09.10: 1. Instanz 324 O 133/10 Verkündung einer Entscheidung am 09.09.10,
12:00, Raum B334
09.09.10: Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt
19.07.11: Berufung. Es wird darüber nachgedacht.20b eine
öffentliche Diskussion geführt wird. Antragsgegner ist beriet
ein einfache Unterlassungserklärung abzugeben und der
Rechtsstreit wird für erledigt erklärt. Anderenfalls Verkündung
einer Entscheidung am 30.08.11, 10:00. Streitwert 30.000 Euro. |
|
|
|
|
|
23.08.2011
(Di) |
|
|
11:00 |
7 U 53/11
324 O 609/10
Bohlen Dieter
Kanzlei Nesselhauf pp.
RAin Dr. Stephanie Vendt
RA Lorenzen |
<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH (Neue Woche)
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Marcus Herrmann |
Verbot von
Berichterstattung und Photos
04.03.11: 1. Instanz 324 O 609/10 Die
einstweilige Verfügung wird bestätigt. Die Kosten des Verfahrens
trägt der Antragsgegner.
23.08.11: Vergleich geschlossen. Von den Kosten trägt der
Antragssteller 25 %, die Antragsgegnerin 75 %. Streitwert 26.000
€ |
11:00
|
324 O 60710
Walz Carina Fatma
Kanzlei Nesselhauf pp.
RAin Dr. Stephanie Vendt
RA Lorenzen |
<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH (Neue Woche=
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Marcus Herrmann |
04.03.11: Die
einstweilige Verfügung wird bestätigt. Die Kosten des Verfahrens
trägt der Antragsgegner.
23.08.11: Vergleich geschlossen. Von den Kosten trägt die
Antragsstellerin 20 %, die Antragsgegnerin 80 %. Streitwert
25.000 € |
|
|
|
|
|
16.08.2011
(Di) |
|
|
11:00
|
7 U 51/10
325 O xxx/10
Ron Täubert
RA Stopp & Stopp
RA Dr. Alexander Stopp |
<k>
Google Inc.
Kanzlei Wessing pp.
RA Wimmers |
1.Instanz 325 O xxx/10
16.08.11: Die Berufung von Ron Täubert wird zurückgewiesen. Der
Streitwert wird auf 100.000 € festgelegt.
Bericht |
|
|
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|
|
09.08.2011
(Di) |
|
|
10:00 |
7 U
63/11
Warnke, Thomas
RA Heck |
<k>
Faustmann; Neumann
u.a.
RA |
Info
Info
Verfügungsverfahren. Den Antrag auf Erlass einer
einstweilige Verfügung hatte das LG abgewiesen.
Angeblicher Wettbewerbsverstoß
02.08.11: Die Berufung wurde von Thomas Warnke zurückgezogen. |
|
|
|
|
|
02.08.2011
(Di) |
|
|
10:00 |
7 U
134/10
325 O
18/10
Marcus Wahl
RA Krohnt |
<k>
Google Inc.
Kanzlei Taylor Wessing.
RAin |
31.08.10: 1. Instanz 325 O 18/10; Verkündung einer Entscheidung am
15.10.10, 12:00, Raum B316
02.08.11: Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend. Erholte
such in England
Urteil
Die Berufung des Klägers gegen
das Urteil des Landgerichts Hamburg wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des
Landgerichts Hamburg abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1, Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
3. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung
in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages
vorläufig vollstreckbar. |
|
|
|
|
26.07.2011
(Di) |
|
|
10:00 |
7 U
163/10
325 O108/10
Gerhard Schröder
Kanzlei Nesselhauf
RA Dr. Till Dunckel |
<k>
Rechtsanwalt Steinhöfel
RA Steinhöfel |
12.10.10: 1. Instanz 3245 O 198/10 Verkündung eine Entscheidung am
04.11.10, 12:00, Raum B316
04.11.10: Verkündung einer Entscheidung am 26.11.10, 12:00,
Raum B316
26.11.10: Die einstweilige Verfügung vom 12,.04.10 wird für
den Zeitraum ... 30.04.10 bestätigt. Der Antragsgegner hat
die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert wird auf
25.000,00 EUR festgesetzt.
26.07.11: Berufung; Termin aufgehoben |
11:15 |
7 U
132/10
324 O
229/10
Prinzessin Alexandra Caroline von Hannover
Kanzlei Prof. Dr. Prinz pp.
|
<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei Schweizer pp.
Rechtsanwalt Marcus Herrmann |
27.08.10: 1. Instanz 324 O 132/10Termin zur Verkündung einer
Entscheidung anberaumt auf 29.10.10, 9:55, Saal B335
29.10.10: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen,
erneut ein Photo zu veröffentlichen sowie 686,86 EUR an die
Klägerin zu zahlen. Im Übrigen wird die klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Entscheidung zur vorläufige Vollstreckbarkeit. Streitwert
15.000 EUR.
26.07.11: Berufung; Termin aufgehoben |
|
|
|
|
|
19.07.2011
(Di) |
|
|
11:00 |
7 U 27/11
324 O 155/10
Prof. Dr. med. Greiser
Kanzlei Senfft pp.
RA Ulreich |
<k>
Leipziger Verlagsanstalt GmbH
Kanzlei
RA Dr.
Mohn (?) |
03.09.10: 1. Instanz 324 O 155/10 Verkündung einer Entscheidung am 09.09.10,
12:00, Raum B334
09.09.10: Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt
19.07.11: Berufung. Es wird darüber nachgedacht. ob eine
öffentliche Diskussion geführt wird. Antragsgegner ist beriet
ein einfache Unterlassungserklärung abzugeben und der
Rechtsstreit wird für erledigt erklärt. Anderenfalls Verkündung
einer Entscheidung am 30.08.11, 10:00. Streitwert 30.000 Euro. |
11:00 |
7 U 26/11
324 O 133/10
Prof. Dr. med. Greiser
Kanzlei Senfft pp.
RA Ulreich |
<k>
Landeärztekamme Hesse
Kanzlei
RA Dr.
Mohn (?) |
03.09.10: 1. Instanz 324 O 133/10 Verkündung einer Entscheidung am 09.09.10,
12:00, Raum B334
09.09.10: Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt
19.07.11: Berufung. Es wird darüber nachgedacht. ob eine
öffentliche Diskussion geführt wird. Antragsgegner ist beriet
ein einfache Unterlassungserklärung abzugeben und der
Rechtsstreit wird für erledigt erklärt. Anderenfalls Verkündung
einer Entscheidung am 30.08.11, 10:00. Streitwert 30.000 Euro. |
|
|
|
|
|
12.07.2011
(Di) |
|
|
10:00 |
7 U 16/11
324 O 352/10
Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA)
Kanzlei Unverzagt von Have
RA Dr. Gerecke |
<k>
Jörg Trogisch
Kanzlei Lemke & Hildebrand
RA Lemke |
Unterlassung; Verfügungsverfahren
Info
07.01.11: Verkündung eine Entscheidung am Dienstag, den
11.01.11, 12:00 Raum B334
11.01.11: Beklagter wurde zur Unterlassung bestimmter Äußerungen
verurteilt
12.06.11: Berufung wurde zurückgewiesen
Hauptsacheverfahren 324 O 266/11 am 22.07.11, 13:00 |
11:: |
7 U 16/10
324 O
11/09
Kahn, Oliver
RA Nesselhauf pp.
RA'in Dr. Stephanie Vendt |
<k>
Heinrich Bauer Zeitschriftenverlag
RA Klawitter
RA'in von Bassewitz |
20.11.09:
1. Instanz 324 O 11/09 Vergleich. Für den Fall des Rücktritt Verkündung eine
Entscheidung am 08.01.2010. 9:55, Saal B335
08.01.10: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger
1.009,09 Euro plus 5 % über den Basiszinssatz ab den 23.02.09.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des
Rechtsstreits trägt der Kläger 70 %, die Klägerin 30 %. zu
zahlen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
12.07.11: Berufung wurde zurückgenommen. |
12:00 |
7 U 3/11
325 O 164/10
D.F.
(Antragsgegner)
RA Millgramm |
<k>
RA
Hagen Hild
(Antragsteller)
Kanzlei Hagen Hild |
18.01.11:
1. Instanz 324 O 164/10 Verkündung einer Entscheidung am 24.01.11, 12:00, Raum B316
24.01.11: Die einstweilige Verfügung des LG HH v. 15.07.10
wird mit einer Maßgabe bestätigt.
Die einstweilige Verfügung des HansOLG v. 12.08.10 7 W 101/10
wird in Teil des zusätzlichen Verbots aufgehoben und der zu
Grunde liegende Antrag auf Erlass einer EV zurückgewiesen.
Komplizierter Kostenbeschluss, bei dem der Antragsteller den
größten Teil der Kosten zu tragen hat. Die Streitwerte liegen
zwischen 108.000 Euro und 8.000 Euro.
10.05.11: Termin ausgefallen. Termin ist verschoben auf den
07.06.11, 12:00
07.06.11: Termin
ausgefallen. Verschoben auf den 12,.07.11., 12:00
12.07.11: Termin wieder aufgehoben |
15:00 |
7 U 6/11
324 O 537/10
SterniPark e.V.
Kanzlei Eisenberg ...
RA Johannes Eisenberg |
<k>
Norddeutscher Rundfunk (NDR) AdöR; Alexandra Lübke, Sonig (?)
Kanzlei CMS Hasche
RA Michael Fricke
Justiziar Siekmann |
Gegendarstellung
21.01.11: Die
Pseudoöffentlichkeit war nicht bis zum Schluss der Verhandlung
anwesend.
12.07.11: Berufung von SterniPark zurückgewiesen |
|
|
|
|
|
05.07.2011
(Di) |
|
|
10:15 |
7 U 41/11
324 O 143/11
Tsochatzopoulos,
Apostolos-Athanasios
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann |
<k>
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG u.a.
Kanzlei Dr.
Schultz- Süchting pp.
RA Schutz-Süchting |
Forderung; Gegendarstellung
10.06.11: 1. Instanz 324 O 143/11 Verkündung einer Entscheidung am Mittwoch, den
15.06.11, 12:00, Raum, B334
15.06.11: Die einstweilige Verfügung wird bestätigt. Die
Antragsgegner haben auch die weiteren Kosten des Verfahrens
zu tragen.
05.07.11: Berufungsverfahren 7 U 41/11. Berufung wurde
zurückgewiesen. |
11:00 |
7 U 87/10
324 O 734/09
Schacht (Name geändert)
Kanzlei Höch pp.
RA Dominik Höch |
<k>
Axel Springer AG
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann |
09.04.10: 1. Instanz 324 739/09 Verkündung einer Entscheidung am
28.05.10, 9:55, Saal B335
28.05.10: Aussetzungsbeschluss auf den 04.06.10
04.06.10: Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 30.000,00 €
zu zahlen Von den Kosten des Verfahrens haben der Kläger 5/8,
die Beklagte 3/8 zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit. Der Streitwert beträgt 80.000,00 €.
Urteil
05.07.11: Berufung wurde zurückgewiesen.
Bericht |
11:00 |
7 U 88/10
324 O 733/09
Schacht (Name geändert)
Kanzlei Höch pp.
RA Dominik Höch |
<k>
Ullstein GmbH
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann |
09.04.10: 1.Instanz 324 O 733/09 Verkündung einer Entscheidung am
28.05.10, 9:55, Saal B335
Bericht
28.05.10: Aussetzungsbeschluss auf den 04.06.10
04.06.10: Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 40.000,00 €
zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander
aufgehoben. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der
Streitwert beträgt 80.000,00 €.
05.07.11: Berufung wurde zurückgewiesen.
Bericht |
|
|
|
|
|
28.06.2011
(Di) |
|
|
9:30
<v> |
7 U 138/10
W2 Gesellschaft für Immobilien und
Finanzdienstleistungen GmbH & Co. KG
Kanzlei |
<k>
Wilken, J.
Kanzlei |
21.06.11: |
11:15 |
7 U 38/10
324 O 254/09
ELV Elektronik AG
RA
Nessehauf pp.
RA Nesselhauf
RA'in Dr. Stephanie Vendt
RA Henning Lorenzen |
<k>
Axel Springer AG RA Dr. Schultz-Süchting pp
RA Bruhn |
07.078.09: 1. Instanz 324 O 254/09 Schriftsatzfrist für den Kläger.
Verkündung eine Entscheidung am 18.09.09, 9:55, Saal B335
18.12.09: Beschluss: Die mündliche Verhandlung wird
wiedereröffnen. Die Beklagte erhält Gelegenheit zu
Stellungnahme. Termin der Wiedereröffnung am 11.12.09, 11:30,
Saal B335
11.12.09: Vergleich geschlossen. Im Falle des Rücktritts
Verkündung einer Entscheidung am 05.02.10, 9:55, Saal B355
05.02.10: Aussetzungsbeschluss auf den 12.02.10
12.02.10: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des
Rechtsstreits tragen der Kläger zu 7/8, die Beklagte zu 1/8. Der
Streitwert wird auf 80.000 Euro festgesetzt.
21.06.11: Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Streitwert der Berufungn 70.000 Euro |
9:55
<v> |
7 U 39/11
324 O 555/10
Ute Austrup (Begleiterin von Ernst)
Kanzlei Romatka pp.
RA
Gerold Skrabal |
<k>
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH u.a.
Kanzlei Dr. Schultz-Süchtng pp.
RA Dr. Kröger
Beklagter pers. |
28.01.10: 1. Instanz 324 555/10 Kammer möchte der Klage stattgeben.
Verkündung einer Entscheidung am 18.03.11, 9:55, Saal B335
18.03.11: Die Beklagten werden verurteilt bestimmte Photos nicht
mher zu veröffentlichen, sowie 610,11 € plus zinsen an den
Kläger zzu zahlen. Die Beklagten tragen die Kosten des
Verfahrens jeweils zur Hälfte. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit. Streitwert 40.000,00 EUR.
21.06.11: Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Streitwert der Berufung 40.000 Euro |
|
|
|
|
|
21.06.2011
(Di) |
|
|
10:30 |
7 U 28/11
324 O 334/10
Stefan Heinig (KIK-Gründer)
Kanzlei Graf von Westphalen pp.
RA Dr. Walter Scheuerl |
<k>
Norddeutscher Rundfunk
Kanzlei Hasche pp.
RA Michael Fricke |
Unterlassung
05.11.10: 1. Instanz 324 O 334/10Termin zur Verkündung einer
Entscheidung, 04.02.11, 9:55, Saal B335
04.02.11: Klage wird abgewiesen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit. Streitwert 50.000,00 EUR
14.06.11: Die Berufung von Stefan Heinig wurde zurückgewiesen. |
|
|
|
|
|
07.06.2011
(Di) |
|
|
12:00 |
7 U 3/11
325 O 164/10
D.F.
(Antragsgegner)
RA Millgramm |
<k>
RA
Hagen Hild
(Antragsteller)
Kanzlei Hagen Hild |
18.01.11:
1. Instanz 324 O 164/10 Verkündung einer Entscheidung am 24.01.11, 12:00, Raum B316
24.01.11: Die einstweilige Verfügung des LG HH v. 15.07.10
wird mit einer Maßgabe bestätigt.
Die einstweilige Verfügung des HansOLG v. 12.08.10 7 W 101/10
wird in Teil des zusätzlichen Verbots aufgehoben und der zu
Grunde liegende Antrag auf Erlass einer EV zurückgewiesen.
Komplizierter Kostenbeschluss, bei dem der Antragsteller den
größten Teil der Kosten zu tragen hat. Die Streitwerte liegen
zwischen 108.000 Euro und 8.000 Euro.
10.05.11: Termin ausgefallen. Termin ist verschoben auf den
07.06.11, 12:00
07.06.11:
Termin
ausgefallen. Verschoden auf den 12,.07.11., 12:00 |
|
|
|
|
|
31.05.2011
(Di) |
|
|
11:30
<> |
7 U 127/09
324 O 324/09
Max
Mosley
RA Irion pp.
RA'in Irion |
<k>
TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH
RA Eisenberg.
RA Johannes Eisenberg |
23.10.09: 1.Instanz 324 O 324/09 Verkündung einer Entscheidung am
04.12.09, 9:55, Saal B335
04.12.09: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen,
verschiedene Äußerungen erneut zu veröffentlichen und ... . Die
Beklagte hat 1.641,96 Euro zzgl. Zinsen zu zahlen. Die Kosten
des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 50.000,00 Euro
31.05.11: Berufung.
Entscheidung am Schluss der Sitzung.
Bericht |
14:00
<b> |
7 U 22/10
325 O 339/09
F.A.Z.
Kanzlei Damm & Mann |
<k>
Humanistischer Verband Deutschlands -
Landesverband Berlin e.V.
Kanzlei Eisenberg pp.
RA Johannes Eisenberg |
21.01.10: Richtigstellungsklage abgewiesen
Urteil
1. Instanz 325 O 339/09
Info
Keine Widerholungsgefahr bei Richtigstellung
22.03.11 Neue Verhandlung am 12.04.11, 11:00
12.04.11: Berufung. Wird vielleicht zurückgenommen. Verhandlung
fand nicht statt
Beweisverhandlung am 31.05.11, 14:00
31.05.11: Beweisverhandlung
Entscheidung am Schluss der Sitzung. |
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10.05.2011
(Di) |
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9:55
<v> |
7 U 114/10
324 O 44/10
apetito
RA Graf von Westphalen pp.
RA Dr. Scheuerl
|
<k>
Hessischer Rundfunk
RA Damm & Mann.
RA Dr. Roger Mann |
07.05.10: 1. Instanz 324 44/10Verkündung einer Entscheidung am
Dienstag, den 16.07.10, 9:55, Saal B335
Bericht
16.07.10: Aussetzungsbeschluss auf den 06.08.10, 9:55
06.08.10: Aussetzungsbeschluss auf den 13.08.10
13.08.10: Die Klage wid abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits
fallen der Klägerin zur Lasst. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird auf 150.00 Euro
festgesetzt. Urteil
10.05.11. Berufung von apetito zurückgewiesen |
9:55
<v> |
7 U 198/10
324 O 150/09
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.
RA Stopp pp.
RA Dr. Alexander Stopp |
<k>
Axel Springer AG
Kanzlei KNPZ Klawitter
RA Dr. Amelung |
18.12.09: 1. Instanz 324 O 150/09 Antrag auf Kündigung der
Unterlassungsverpflichtungserklärung. Verkündung einer
Entscheidung am 12.02.10, 9:55, Saal B335.
Bericht
12.02.10, 9:55, Saal B335.
12.02.10: Aussetzungsbeschluss auf den 19.02.10
19.02.10:mündliche Verhandlung wird wieder eröffnet 09.04.10.,
11:45
09.04.10: Stand nicht auf der Terminrolle. Verhandlung fand
nicht statt. Fortsetzung der Verhandlung am 04.06.10, 10:45 Saal
B335
04.06.10: Verkündung einer Entscheidung am
16.07.10, 9:55, Saal B335
16.07.10: Die Beklagte wird verurteilt 14.000 Euro
an den Kläger zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit . Streitwert wird
auf 40.000 Euro festgelegt.
Bericht
10.05.11. Berufung zum Teil stattgegeben. Die
Vertragsstrafe wurde verringert. |
9:55
<v> |
7 U 1´09/10
324 O 170/09
s.g. Sedlmayr-Mörder W.W.
RA Stopp pp.
RA Dr. Alexander Stopp |
<k>
Axel Springer AG
Kanzlei KNPZ Klawitter
RA Dr. Amelung |
18.12.09: 1. Instanz 324 O 170/08 Antrag auf Kündigung der
Unterlassungsverpflichtungserklärung. Verkündung einer
Entscheidung am 12.02.10, 9:55, Saal B335.
Bericht
12.02.10: Aussetzungsbeschluss auf den 19.02.10
19.02.10: mündliche Verhandlung wird wieder eröffnet 09.04.10.,
11:45
09.04.10: Stand nicht auf der Terminrolle. Verhandlung fand
nicht statt. Fortsetzung der Verhandlung am 04.06.10, 11:00 Saal
B335
04.06.10: Verkündung einer Entscheidung am
16.07.10, 9:55, Saal B335
16.07.10: Die Beklagte wird verurteilt 22.000 Euro
an den Kläger zu zahlen ... nebs Zinsen .... 23.01.01 .. . Die Kosten des Rechtsstreits trägt
die Beklagte. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 22.000 Euro.
Bericht
10.05.11. Berufung zum Teil stattgegeben. Die
Vertragsstrafe wurde verringert. |
12:00 |
7 U 3/11
325 O 164/10
RA
Hagen Hild
Kanzlei Hagen Hild |
<k>
D.F.
RA Millgramm |
18.01.11:
1. Instanz 324 O 164/10 Verkündung einer Entscheidung am 24.01.11, 12:00, Raum B316
24.01.11: Die einstweilige Verfügung des LG HH v. 15.07.10
wird mit einer Maßgabe bestätigt.
Die einstweilige Verfügung des HansOLG v. 12.08.10 7 W 101/10
wird in Teil des zusätzlichen Verbots aufgehoben und der zu
Grunde liegende Antrag auf Erlass einer EV zurückgewiesen.
Komplizierter Kostenbeschluss, bei dem der Antragsteller den
größten Teil der Kosten zu tragen hat. Die Streitwerte liegen
zwischen 108.000 Euro und 8.000 Euro.
10.05.11: Termin ausgefallen. Termin ist verschoben auf den
07.06.11, 12:00 |
12:00 |
7 U 3/11
325 O 164/10
D.F.
RA Millgramm |
<k>
RA
Hagen Hild
Kanzlei Hagen Hild |
18.01.11:
1. Instanz 324 O 164/10 Verkündung einer Entscheidung am 24.01.11, 12:00, Raum B316
24.01.11: Die einstweilige Verfügung des LG HH v. 15.07.10
wird mit einer Maßgabe bestätigt.
Die einstweilige Verfügung des HansOLG v. 12.08.10 7 W 101/10
wird in Teil des zusätzlichen Verbots aufgehoben und der zu
Grunde liegende Antrag auf Erlass einer EV zurückgewiesen.
Komplizierter Kostenbeschluss, bei dem der Antragsteller den
größten Teil der Kosten zu tragen hat. Die Streitwerte liegen
zwischen 108.000 Euro und 8.000 Euro.
10.05.11: Termin ausgefallen. Termin ist verschoben auf den
07.06.11, 12:00 |
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03.05.2011
(Di) |
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|
10:00
<v> |
7 U 26/10
324 O 168/08
Barbara Deuling
RA Helmut Jipp |
<k>
Dr. Herbstritt
RA Weberling pp. |
12.09.08: Verkündung einer Entscheidung am
31.10.08, 9:55, Saal B335
Bericht
31.10.08: Es erging ein Beweisbeschluss. Termin 16.10.09,
14:00.
16.10.09: Zeugenbefragung eines Stasi-Offiziers.
Stellungnahmefrist bis zum 30.11.09. Verkündung einer
Entscheidung am 18.12.09, 9:55, Saal B 335
Bericht
18.12.09: Aussetzungsbeschluss auf den 22.01.10, 9:55, Saal B335
22.01.10: Aussetzungsbeschluss auf den 05.02.10.
05.02.10: Urteil: Der Beklagte wird verurteilt es zu
unterlassen, eine Äußerung über die Klägerin zu verbreiten. Der
Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert
wird festgelegt auf 15.000,00 Euro
05.04.11: Berufung Verkündung einer Entscheidung 03.05.11,
10:00, Streitwert 15.000
Bericht |
10:00
<v> |
7 U 27/10
324 O 171/08
Wolfgang Deuling
RA Helmut Jipp |
<k>
Dr. Herbstritt
RA Weberling pp. |
12.09.08: Verkündung einer Entscheidung am
31.10.08, 9:55, Saal B335
Bericht
31.10.08: Es erging ein Beweisbeschluss. Termin 16.10.09, 14:00.
16.10.09: Zeugenbefragung eines Stasi-Offiziers.
Stellungnahmefrist bis zum 30.11.09. Verkündung einer
Entscheidung am 18.12.09, 9:55, Saal B 335
Bericht
18.12.09: Aussetzungsbeschluss auf den 22.01.10, 9:55, Saal B335
22.01.10: Aussetzungsbeschluss auf den 05.02.10.
05.02.10:
Urteil: Die Beklagte wird verurteilt es zu
unterlassen, zwei Äußerungen über den Kläger zu verbreiten. Die
Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Entscheidung
zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird
festgelegt auf 20.000,00 Euro
05.04.11: Berufung Verkündung einer Entscheidung 03.05.11,
10:00, Streitwert 20.000
Bericht Urteil |
10:00
<v> |
7 U 28/10
324 O 169/08
Barbara Deuling
RA Helmut Jipp |
<k>
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & C.
RA Weberling pp. |
12.09.08: Verkündung einer Entscheidung am
31.10.08, 9:55, Saal B335
Bericht
31.10.08: Es erging ein Beweisbeschluss. Termin 16.10.09,
14:00.
16.10.09: Zeugenbefragung eines Stasi-Offiziers.
Stellungnahmefrist bis zum 30.11.09. Verkündung einer
Entscheidung am 18.12.09, 9:55, Saal B 335
Bericht
18.12.09: Aussetzungsbeschluss auf den 22.01.10, 9:55, Saal B335
22.01.10: Aussetzungsbeschluss auf den 05.02.10.
05.02.10: Urteil: Der Beklagte wird verurteilt es zu
unterlassen, eine Äußerung über die Klägerin zu verbreiten. Der
Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert
wird festgelegt auf 25.000,00 Euro
05.04.11: Berufung Verkündung einer Entscheidung 03.05.11,
10:00, Streitwert 25.000
Bericht |
10:00
<v> |
7 U 29/10
324 O 170/08
Barbara Deuling
RA Helmut Jipp |
<k>
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & C.
RA Weberling pp. |
12.09.08: Verkündung einer Entscheidung am
31.10.08, 9:55, Saal B335
Bericht
31.10.08: Es erging ein Beweisbeschluss. Termin 16.10.09,
14:00.
16.10.09: Zeugenbefragung eines Stasi-Offiziers.
Stellungnahmefrist bis zum 30.11.09. Verkündung einer
Entscheidung am 18.12.09, 9:55, Saal B 335
Bericht
18.12.09: Aussetzungsbeschluss auf den 22.01.10, 9:55, Saal B335
22.01.10: Aussetzungsbeschluss auf den 05.02.10.
05.02.10: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt es zu
unterlassen, zwei Äußerungen über den Kläger zu verbreiten. Die
Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Entscheidung
zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird
festgelegt auf 30.000,00 Euro
05.04.11: Berufung Verkündung einer Entscheidung 03.05.11,
10:00, Streitwert 30.000 €
Bericht |
10:00 |
7 U 24/10
324 O xxx/zz
Beredsen
Rechtsanwälte Graff |
<k>
The Audio Factory Production Rechstanwälte Simon |
03.05.11: Berufung. |
14:45
<> |
7 U 106/10
324 O 216/09
AOK Baden-Würtenberg
RA Görg pp.
RA Dr. Prinz
|
<k>
Hansen
RA Krieger Mes & Graf von der Gorleben
RA Graf von
der Groeben |
22.01.10: 1. Instanz 324 O 216/09 Verkündung einer Entscheidung am
12.02.10, 9:55, Saal B335.
12.02.10: Wiedereröffnung der Verhandlung am 07.05.10, 12:30,
Saal B335
07.05.10: Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, den 25.06.10,
9:55, Saal B335
25.06.10: Aussetzungsbeschluss auf den 06.08.10
06.08.10: Der Beklagte wird verurteilt, eine Richtigstellung zu
veröffentlichen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den
Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger 1/5 dem Beklagten 4/5
zur Last. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Streitwert wird auf 40.000 Euro festgesetzt.
03.05.11: Berufung |
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19.04.2011
(Di) |
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11:00 |
7 U 117/10
324 O 705/09
Stecher Nancy
Kanzlei Lampmann pp.
RA Haberkamm |
<k>
Bild Degital GmbH & Co. KG
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland |
09.04.10: 1. Instanz 324 O 705/09 Verkündung einer Entscheidung am
04.06.10, 9:55, Saal B335
04.06.10: Aussetzungsbeschluss auf den 16.07.10, 9:55
16.07.10: Aussetzungsbeschluss auf den 06.08.10, 9:55
06.08.10: Aussetzungsbeschluss auf den 20.08.10
28.08.10: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen,
bestimmte Äußerungen über die Klägerin zu verbreiten. Im Übrigen
wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits
haben die Klägerin 2/3, die Beklagte 1/3 zu tragen. Entscheidung
zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert wird auf 30.000
Euro festgelegt.
19.04.11: Berufung. Die Anschlussberufung nimmt der
Klägervertreter zurück. Der Beklagtenvertreter nimmt die
Berufung zum I. zurück und stellt den Antrag zu P.t II. Der
Klägervertreter beantragt die Berufung zurückzuweisne.
Wert der Berufung 30.000,00 € Entscheidung am Schluss der
Sitzung (Bildveröfffentlichung wahrscheinlich erlaubt) |
11:30 |
7 U 24/10
324 O 293/08
Wagner
Michaela
RA Rosenberger pp.
RA Jörg Thomas |
<k>
Art und Photo Urbschat OHG ua RA Bernd D. Rothe (1. Instanz)
RA Rothe (1. Instanz)
RA Petrenz |
08.05.09: 1. Instanz 324 O 293/08 Verkündung einer Entscheidung am
05.06.09, 9:55, Saal B335
05.06.09:Die mündliche Verhandlung wird
wieder eröffnet. Einen neuen Termin gibt es noch nicht.
Verhandlung am 04.12.09, 11:300, Saal B335
04.12.09: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 15.01.10,
9:55, Saal B335
15.01.10: Es ergeht ein Urteil: Die Beklagte wird als
Gesamtschuldnerin verurteilt, 8.000 Euro zu zahlen. Im Übrigen
wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte hat als
Gesamtschuldnerin die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert
wird festgelegt auf 8.661,16 Euro.
19.04.11: Berufung. |
|
|
|
|
|
12.04.2011
(Di) |
|
|
10:00
<> |
7 U 8/11
324 O 216/10
Sarah Brandner
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA'in dr. Stephanie Vendt |
<k>
VGS Verlagsgruppe Stegewaller
Kanzlei Schweizer pp.
RA Markus Herrmann |
22.10.10: Verkündung einer Entscheidung am
Dienstag, 26.10.10, 12:00, Raum B334
26.10.10: Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt
12.04.11: Berufung - Verfügungsantrag wurde zurückgenommen |
10:30
<> |
7 U 9/11
324 O 402/10
Schweinsteiger
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA'in dr. Stephanie Vendt |
<k>
VGS Verlagsgruppe Stegewaller
Kanzlei Schweizer pp.
RA Markus Herrmann |
22.10.10: Verkündung einer Entscheidung am
Dienstag, 29.10.10, 12:00, Raum B334
29.10.10: Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt
12.04.11: Berufung - Verfügungsantrag wurde zurückgenommen |
11:00
<> |
7 U 22/10
325 O 339/09
F.A.Z.
Kanzlei Damm & Mann |
<k>
Humanistischer Verband Deutschlands -
Landesverband Berlin e.V.
Kanzlei Eisenberg pp.
RA Johannes Eisenberg |
21.01.10: Richtigstellungsklage abgewiesen
Urteil
1. Instanz 325 O 339/09
Info
Keine Widerholungsgefahr bei Richtigstellung
22.03.11 Neue Verhandlung am 12.04.11, 11:00
12.04.11: Berufung. Wird vielleicht zurückgenommen. Verhandlung
fand nicht statt
Beweisverhandlung am 31.05.11, 14:00 |
|
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|
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05.04.2011
(Di) |
|
|
11:00
|
7 U 26/10
324 O 168/08
Barbara Deuling
RA Helmut Jipp |
<k>
Dr. Herbstritt
RA Weberling pp. |
12.09.08: Verkündung einer Entscheidung am
31.10.08, 9:55, Saal B335
Bericht
31.10.08: Es erging ein Beweisbeschluss. Termin 16.10.09,
14:00.
16.10.09: Zeugenbefragung eines Stasi-Offiziers.
Stellungnahmefrist bis zum 30.11.09. Verkündung einer
Entscheidung am 18.12.09, 9:55, Saal B 335
Bericht
18.12.09: Aussetzungsbeschluss auf den 22.01.10, 9:55, Saal B335
22.01.10: Aussetzungsbeschluss auf den 05.02.10.
05.02.10: Urteil: Der Beklagte wird verurteilt es zu
unterlassen, eine Äußerung über die Klägerin zu verbreiten. Der
Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert
wird festgelegt auf 15.000,00 Euro
05.04.11: Berufung Verkündung einer Entscheidung 03.05.11,
10:00, Streitwert 15.000
Bericht |
11:00 |
7 U 27/10
324 O 171/08
Wolfgang Deuling
RA Helmut Jipp |
<k>
Dr. Herbstritt
RA Weberling pp. |
12.09.08: Verkündung einer Entscheidung am
31.10.08, 9:55, Saal B335
Bericht
31.10.08: Es erging ein Beweisbeschluss. Termin 16.10.09, 14:00.
16.10.09: Zeugenbefragung eines Stasi-Offiziers.
Stellungnahmefrist bis zum 30.11.09. Verkündung einer
Entscheidung am 18.12.09, 9:55, Saal B 335
Bericht
18.12.09: Aussetzungsbeschluss auf den 22.01.10, 9:55, Saal B335
22.01.10: Aussetzungsbeschluss auf den 05.02.10.
05.02.10: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt es zu
unterlassen, zwei Äußerungen über den Kläger zu verbreiten. Die
Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Entscheidung
zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird
festgelegt auf 20.000,00 Euro
05.04.11: Berufung Verkündung einer Entscheidung 03.05.11,
10:00, Streitwert 20.000
Bericht |
11:00 |
7 U 28/10
324 O 169/08
Barbara Deuling
RA Helmut Jipp |
<k>
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & C.
RA Weberling pp. |
12.09.08: Verkündung einer Entscheidung am
31.10.08, 9:55, Saal B335
Bericht
31.10.08: Es erging ein Beweisbeschluss. Termin 16.10.09,
14:00.
16.10.09: Zeugenbefragung eines Stasi-Offiziers.
Stellungnahmefrist bis zum 30.11.09. Verkündung einer
Entscheidung am 18.12.09, 9:55, Saal B 335
Bericht
18.12.09: Aussetzungsbeschluss auf den 22.01.10, 9:55, Saal B335
22.01.10: Aussetzungsbeschluss auf den 05.02.10.
05.02.10: Urteil: Der Beklagte wird verurteilt es zu
unterlassen, eine Äußerung über die Klägerin zu verbreiten. Der
Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert
wird festgelegt auf 25.000,00 Euro
05.04.11: Berufung Verkündung einer Entscheidung 03.05.11,
10:00, Streitwert 25.000
Bericht |
11:00 |
7 U 29/10
324 O 170/08
Barbara Deuling
RA Helmut Jipp |
<k>
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & C.
RA Weberling pp. |
12.09.08: Verkündung einer Entscheidung am
31.10.08, 9:55, Saal B335
Bericht
31.10.08: Es erging ein Beweisbeschluss. Termin 16.10.09,
14:00.
16.10.09: Zeugenbefragung eines Stasi-Offiziers.
Stellungnahmefrist bis zum 30.11.09. Verkündung einer
Entscheidung am 18.12.09, 9:55, Saal B 335
Bericht
18.12.09: Aussetzungsbeschluss auf den 22.01.10, 9:55, Saal B335
22.01.10: Aussetzungsbeschluss auf den 05.02.10.
05.02.10: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt es zu
unterlassen, zwei Äußerungen über den Kläger zu verbreiten. Die
Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Entscheidung
zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird
festgelegt auf 30.000,00 Euro
05.04.11: Berufung Verkündung einer Entscheidung 03.05.11,
10:00, Streitwert 30.000 €
Bericht |
|
|
|
|
|
29.03.2011
(Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 111/09
325 O 110/08
Dr. med. Nikolaus Klehr
Kanzlei Schwenn
RA Dr. Sven Krüger |
<k>
Ralf Behrmann
Kanzlei Felix Damm
RA Felix Damm |
1. Instanz 325 O 110/08. Der Klage wurde
stattgegeben
01.03.11: Berufung. Verkündung einer Entscheidung am 29.03.11,
10:00
Bericht
29.03.11: Die Berufung wurde zurückgewiesen. |
11:00 |
7 U
54/08
324 O 468/04
Prof. Dr. Dr. h.c. Hempelmann
RA White & Casse Feddersen |
<k>
Hessischer Rundfunk, Anstalt des öffentl. Rechts
RA CMS Hasche Sigle
RA Michael Fricke |
10.11.06: Zeugenvernehmung von
Herr Dr. Kafurke
Bericht
Nächste Zeugenbefragung des Prof. J. Biscoping am 23.02.07,
14:00
23.02.07: fehlt auf der Terminrolle
Verschoben auf den 02.03.07
02.03.07: Zeugenbefragung des Prof. J. Biscoping
Bericht
Nächste Zeugenvernehmung, Prof. Dr. Müller am 04.05.07, 14:30
04.05.07: Stand nicht auf der Terminrolle. Verschoben auf
21.09.07
21.09.07: Pseudoöffentlichkeit war nicht dabei.
Zeugenvernehmung, Prof. Dr. Müller. Nächste
Zeugenvernehmung, Prof. Dr. Salometz am 08.02.08, 14:00, Saal
B335
08.02.08: Zeugenvernehmung, Prof. Dr. Salometz
Verkündung am Freitag, den 11.04.08, 9:55, Saal 335
11.04.08: Urteil: Die Beklagten werden verurteilt, in Zukunft
fünf Äußerungen zu unterlassen. Die Beklagten haben die Kosten
des Verfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
Der Streitwert wird festgelegt auf 375.000,00 Euro.
Ausgangssinfo des Beklagten
29.03.11: Berufung: Auf der Terminrolle wieder gestrichen.
Verhandlung fand nicht statt. |
12:30
|
7 U 155/10
324 O 44/09
U.
Rechtsanwalt Tim Christian Berger |
<k>
Axel Springer AG
Kanzleì Dr. Schultz-Süchting pp.
Rechtsanwalt Gronert |
09.07.10: Die einstweilige Verfügung vom 12.02.09
wird mit der Maßgabe ... bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die
weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
29.03.11: Berufung |
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22.03.2011
(Di) |
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10:00
<v> |
7 U 8/10
419 O
33/09
HESTA Industrie- und Schiffsreparaturtechnik Außenhandls GmbH
Kanzlei Wilms & Ivens |
<k>
Commerzbank AG
Kanzlei Esche Schümann Ciommichau |
15.02.11: Verkündung einer Entscheidung am
22.03.11,10:00
22.03.11: Urteil |
10:30 |
7 U 128/09
324 O 84/08
Dr. Müller-Vogt
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA Nesselhauf
RA Dr. Till Dunckel |
<k>
TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH
Kanzlei Eisenberg pp.
RA Johannes Eisenberg |
21.08.09: 1.
Instanz 324 84/08 - Gelegenheit zur Stellungnahme. Verkündung
einer Entscheidung am 16.10.09, 9:55 in Saal B335
16.10.09: Aussetzungsbeschluss auf den 13.11.09
13.11.09:Stand nicht auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht
statt. Verkündung am 20.11.09
20.11.09: Die Beklagte wird verurteilt, gewissen Äußerungen zu
unerlassen und nicht zu verbreiten. Die Kosten des Verfahrens
fallen der Beklagten zur Last. Sicherheitsleistung von 15.000,00
zu Ziff. 1m, sonst 110 % von den ...
Streitwert 15.000,00 EUR
22.03.11: Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen. Die
Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Streitwert
der Berufung Revision wird nicht zugelassen.
Urteil |
11:00 |
7 U 22/10
325 O 339/09
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Nialadn |
<k>
Humanistischer Verband Deutschschlands -
Landesverband Berlin e.V.
Kanzlei Eisenberg pp.
RA Johannes Eisenberg |
1. Instanz 325 O 339/09
Info
Keine Widerholungsgefahr bei Richtigstellung
22.03.11 Neue Verhandlung am 12.04.11, 11:00 |
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15.03.2011
(Di) |
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10:00 |
7 U 44/10
325 O 343/09
s.g Sedlmayr-Mörder M.L.
Kanzlei Stopp & Stopp
RA Dr. Alexander Stopp |
<k>
GBI-Genios Deutsche
Wirtschaftsdatenbank GmbH
Kanzlei Taylor Wessing
RAin Heymann |
15.03.11: Auf Berufung des Klägers wird das
LG-Urteil neu gefasst. Von den Kosen des Rechtsstreits haben der
Kläger 4/4, der Beklagte 1/5 zu tragen. Revision nicht
zugelassen. Urteil
|
10:20 |
7 U 45/10
325 O 344/09
s.g Sedlmayr-Mörder W.W.
Kanzlei Stopp & Stopp
RA Dr. Alexander Stopp |
<k>
GBI-Genios Deutsche
Wirtschaftsdatenbank
GmbH
Kanzlei Taylor Wessing
RAin Heymann |
15.03.11: Auf Berufung des Klägers wird das
LG-Urteil neu gefasst. Von den Kosen des Rechtsstreits haben der
Kläger 4/4, der Beklagte 1/5 zu tragen. Revision nicvht
zugelassen,. Urteil |
11:00 |
7 U 34/09
Verwaltungs-Berufsgernossenschaft (VGB) KdöR
Kanzlei Prof. Dr. Prinz Neidhardt Engelschall'
RA Dr. Alexander Stopp |
<k>
Rechtsanwalt Manfred Schmitz
Kanzlei Redeker. Sellner & Dahs |
15.03.11: |
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08.03.2011
(Di) |
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10:00 |
7 U 94/09
325 O 23/09
Circus Krone GmbH & Co. Betriebs KG
Kanzlei Graf von Westphalen
RA Scheuerl |
<k>
PETA Deutschland e.V.
Kanzlei Günther, Heidel, Wollenteit
RA
Dr. Ulrich Wollenteit |
1. Instanz 325 O 23/09
08.03.11: Der Berufung der Beklagten wurde stattgegeben. Die
Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen.
Veröffentlichung der
Undercover-Filmaufnahmen der Tierrechtsorganisation PETA
Deutschland e.V. über die tierquälerischen Praktiken bei der
Tierhaltung im Circus Krone für zulässig.
Urteil
08.12.11: BGH I ZR
219/11 Die Nichtzulassungsbeschwerde des Circus Crone wird
zurückgewiesen. Das OLG-Urteil ist somit rechtskräftig. |
11:30 |
7 U 15/10
324 O 371/09
Peter D.
RA Damm
RA Damm |
<k>
Axel Springer AG
RA Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland |
06.11.09:
1. Instanz 324 O 371/09 Termin zur Verkündung
einer Entscheidung am 11.12.09, 9:55 Saal B 335
11.12.09: Aussetzungsbeschluss auf den 29.01.10
29.01.10: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger
... von 1.094,19 Euro freizuhalten. Im Übrigen wird die Klage
abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 80
%, die Beklagte 20 % zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird auf 11.419,21 Euro
festgelegt.
08.03.11: Die Berufung des Klägers und die Berufung des
Beklagten werden zurückgewiesen. Der Streitwert des
Berufungsverfahrens wird festgelegt auf 11.419,21 Euro
Bericht |
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01.03.2011
(Di) |
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7 U 169/10
324 O 281/10
Dieter Bohlen
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA'in Dr. Stephanie Vendt |
<k>
Burda Senator Verlag
Kanzlei Schweizer pp.
RA'in Christine Claaszen |
30.07.10: 1. Instanz 324 O 281/10 Die
einstweilige Verfügung vom 21.07.10 wird bestätigt. Der
Antragsgegner hat auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Beklagte ging in Berufung.
Auf Hinweis des OLG wurde auf die Rechte aus der einstweiligen
Verfügung verzichtet. 7 U 169/10
OLG Verhandlung fand nicht statt |
10:00 |
7 U 2/11
324 O 270/10
Michael Ballack
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA'in Dr. Stephanie Vendt |
<k>
SUPERIllu Verlag GmbH & Co, KG
Kanzlei Schweizer pp.
RA Herrmann |
06.08.10: 1. Instanz 324 O 270/10 Termin zur
Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, den 10.08.10, 12:00,
Raum B332
10.08.10: Die einstweilige Verfügung wird bestätigt. Die
Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der
Streitwert wird auf 20.000 Euro festgesetzt.
28.02.11: Berufung 7 U 2/11. Kläger nimmt den
Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Verfügung zurück.
Verhandlung nicht mehr nötig. |
10:15 |
7 U 140/10
324 O 216/10
Oliver Kahn
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA'in dr. Stephanie Vendt |
<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei Schweizer pp.
RA Markus Herrmann |
22.10.10: 1. Instanz 324 O 216/10 Verkündung
einer Entscheidung am 12.11.10, 9:55, Saal B335
12.11.10: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt es zu
unterlassen, die Äußerung, Oliver Kahn und Svenja Kögel ... bald
Hochzeit .. Kommt bald eine Hochzeit mit einer 12 Jahre
Jüngeren?... Oliver Kahn ist nun geschieden. Heiratet er sie?
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Beklagte
ist in Berufung gegangen.
28.02.11:
7 U 140/10 Antrag auf Erlass
einer einstweiligen Verfügung zurückgenommen, nachdem das OLG
angedeutet hat, das Buske-Urteil aufzuheben. |
10:30
|
7 U 139/10
324 O 275/10
Svenja Kögel
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA'in Dr. Stephanie Vendt |
<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei Schweizer pp.
RA M. Herrmann |
03.09.10: 1. Instanz 324 O 275/10 Verkündung
einer Entscheidung am 05.11.10, 9:55, Saal B335
05.11.10: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen,
verschiedene Behauptungen über die Klägerin zu veröffentlichen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert
20.000 EUR Beklagte ist in Berufung gegangen.
28.02.11:
7 U 139/10 Antrag auf Erlass
einer einstweiligen Verfügung zurückgenommen, nachdem das OLG
angedeutet hat, das Buske-Urteil aufzuheben. |
11:00 |
7 U 111/09
325 O 110/08
Dr. med. Nikolaus Klehr
Kanzlei Schwenn
RA Dr. Sven Krüger |
<k>
Ralf Behrmann
Kanzlei Felix Damm
RA Felix Damm |
1. Instanz 325 O 110/08. Der Klage wurde
stattgegeben
01.03.11: Berufung. Verkündung einer Entscheidung am 29.03.11,
10:00
Bericht |
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15.02.2011
(Di) |
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11:00
<b> |
7 U 8/10
419 O 33/09
HESTA Industrie- und Schiffsreparaturtechnik Außenhandls GmbH
Kanzlei Wilms & Ivens |
<k>
Commerzbank AG
Kanzlei Esche Schümann Ciommichau |
15.02.11: Verkündung einer Entscheidung am
22.03.11,10:00
22.03.11: Urteil |
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08.02.2011
(Di) |
|
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10:00 |
7 U 126/09
324 O 26/09
Markus Wagner
RA Corvin Fischer |
<k>
Dr. Roger Kusch
RA Siegfried Rummel |
06.11.09: 1. Instanz 324 O 26/09 - Die Beklagte
wird verurteilt, an den Kläger 2.500,00 Euro zu zahlen. Im
Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens
werden gegeneinander aufgehoben. Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit.. Der Streitwert wird auf 5.001.00
Euro festgesetzt.
08.02.11:
Bericht |
|
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|
25.01.2011
(Di) |
|
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10:00
<v> |
7 U 54/10
324 O 273/09
Prof. Dr. h.c. Piech
Kanzlei Prof. Dr. Prinz
RA Prof. Dr. Prinz
RA'in
|
<k>
Deutschlandradio u.a.
Kanzlei Redeker
RA Mensching
|
22.01.10: 1. Instanz 324 O 273/09 Verkündung
einer Entscheidung am 19.03.10, 9:55, Saal B335.
19.03.10: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen zwei
Äußerungen über den Kläger erneut zu verbreiten, sowie 1.414,00
Euro an den Kläger zu zahlen. Komplizierter Schlüssel zur
Verteilung der außergerichtlichen Kosten. Streitwert wird
auf 80.000 Euro festgelegt. |
10:45
|
7 U 135/10
Björn Uerkvitz
Kanzlei CMS Hasche Sigle
Kläger persönlich |
<k>
Tectura AG
Kanzlei Salger
RA Didtl (?) |
25.01.11: |
12:00 |
7 U 123/09
324 O 243/07
s.g. Sedmayr-Mörder M.L.
RA Stopp pp
RA Alexander A. Stopp |
<k>
Universität Leipzig
RA Dr. Fingerle
RA Thomas Weitz |
07.09.07: 1. Instanz 324 O 243/07
Verkündung am 21.09.07, 9:55, Gerichtssaal -
Bericht
21.09.07: Die mündliche Verhandlung wird wieder eröffnet am
25.09.09, 11:45
25.09.09:
Verkündung einer Entscheidung am 06.11.09, 9:55, Saal B335
06.11.09: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, unter
Namensnennung des Klägers zu berichten. Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 6.000,00 Euro
25.01.11: Berufung. Der Berufung des Beklagten wurde
stattgegeben. |
12:30 |
7 U 101/09
324 O 83/09
s.g.. Sedlmayr-Mörder M.L.
RA Stopp pp.
RA Dr. Alexander Stopp |
<k>
Mittelrhein-Verlag GmbH
RA Dr. Caspers pp.
RA Elmar Kloss |
31.07.09:
11. Instanz 324 O 83/09 Verkündung einer Entscheidung am
04.09.09, 9:55, Saal B335
Bericht
04.09.09: Aussetzungsbeschluss auf den 11.09.09
11.09.09: Der Beklagten wird verboten, über den Kläger
namentlich zu berichten. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit. Streitwert 10.000,00 Euro
25.01.11: Berufung.
Der Berufung
des Beklagten wurde stattgegeben. |
|
|
|
|
|
18.01.2011
(Di) |
|
|
10:30
|
7 U 130/10
324 O 159/10
Stefan Heinig
RA Graf von Westphalen pp.
RA Dr. Scheuerl
|
<k>
Norddeutscher Rundfunk (NDR)
RA Hasche pp.
RA Michael Fricke |
Verfügungsverfahren
07.05.10: 1. Instanz 324 O 159/10 - Verkündung einer
Entscheidung am Dienstag, den 14.05.10, 9:55, Saal B335
14.05.10: Urteil: Die Einstweilige Verfügung wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfügungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckung-. Sterweitwert 40.000
Euro
Bericht
18.901.11: Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen. |
|
|
|
|
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11.01.2011
(Di) |
|
|
10:00
<v> |
7 U 80/10
324 O 696/09
Christina Bach
Kanzlei Wöhlermann pp.
RA Kohlebach |
<k>
WeberHaus GmbH & Co. KG
Kanzlei Romatka pp.
RA
Prof.
Dr. Himmelsbach |
26.03.10: 1. Instanz 324 O 696/10
Verkündung einer Entscheidung am Freitag, 21.05.10,
9:55, Saal B335.
21.05.10: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des
Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 50.000,00 Euro
21.12.10: Klägerin ging in Berufung. Vergleichsangebot wurde von
der Beklagten nicht angenommen. Verkündung einer Entscheidung am
11.01.11, 10:00
11.01.11: Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen. Die
Klägerin trägt die Koasten der Berufung. Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 40.000,00 EUR |
10:00 |
7 U 84/10
324 O 669/09
Frank Hanebuth (Hells Angels)
RA Helmuth Jipp |
<k>
Verlagsgesellschaft Madsack GmbH
Kanzlei Senger pp.
RA Senger |
19.02.10: Termin zur Verkündung einer
Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 16.04.10, 9:55,
Saal B335
Bericht
16.04.10: Aussetzungsbeschluss auf den 23.04.10
23.04.10: Aussetzungsbeschluss auf den 14.05.10.
14.05.10: Aussetzungsbeschluss auf den 11.06.10
11.06.10: Urteil Die Beklagte wird verurteilt durch eine
bestimmte Berichterstattung, den Endruck zu erwecken, ...
Immobilien ... Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den
Kosten haben der Kläger 70 %, die Beklagte 30 % zu tragen. Der
Streitwert beträgt 50.000 Euro (?)
11.01.11: Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil vom
11.06.10 wird zurückgewiesen. Das Urteil des Landgerichts zu
Punkt 2 wird abgeändert. Von den Kosten der Berufung trägt der
Kläger 90 %, die Beklagte 10 %. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit |
11:00 |
7 U 43/10
324 O 565/08
Spiegel
RA Moser pp.
RA Moser |
<k>
YouTube LLC
RA Taylor Wessing
RA Wimmers |
Hauptsachverfahren
04.12.09: 1. Instanz 324 O 565/08 Aussetzungsbeschluss auf
den 18.12.09
18.12.09: Aussetzungsbeschluss auf den 15.01.10, 9:55, Saal B335
15.01.10: Aussetzungsbeschluss auf den 05.02.10
05.02.10: Aussetzungsbeschluss auf den 26.02.10
26.02.10: Aussetzungsbeschluss auf den 05.03.10.
05.03.10: Die Beklagte wird verurteilt im Berich der
Bundesrepublik Deutschland ein Video nicht mehr zu verbreiten.
und an die Klägerin 1.641,80 Euro zu zahlen. Die Beklagte hat
die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 60.000 Euro
Urteil
11.01.11: Vergleich mit Rücktrittsrecht geschlossen.
Verkündung im Falle des Rücktritts am 01.03.2011, 10:00 |
11:00 |
7 U
48/09
324 O 197/08
Giséle Spiegel
RA Moser pp.
RA Moser |
<k>
YouTube LLC
RA Taylor Wessing
RA Wimmers |
Verfügungsverfahren
24.10.08: 1. Instanz 324 O 197/08 Verkündung einer Entscheidung
am 21.11.08, 9:55, Saal B335
Bericht
21.11.08: Antragsgemäß wird der Termin zur Verkündung einer
Entscheidung aufgeschoben auf den 05.12.08
05.12.08: 1. Die einstweilige Verfügung
vom 7. April 2008 wird bestätigt. 2. Die Antragsgegnerin hat
auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
Urteil
11.01.11: Vergleich mit Rücktrittsrecht
geschlossen.
Verkündung im Falle des Rücktritts am 01.03.2011, 10:00 |
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Rolf Schälike
Dieser mein Web-Auftritt wurde zuletzt aktualisiert am 30.10.11
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