Bericht Rolf Schälike - 05-12.03.07
Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien. -> Terminrolle 02.03.2007
Kahn vs. Neue Woche - Kleine Rechenaufgabe - Kahn erhält 8.000,00 EUR Entschädigung ▲324 O 948/06 Der Vorsitzende: Die Klägervertreterin überreicht den Schriftsatz vom ... für Gericht und Gegner. K1: Haben 2.063,03 Euro; Neue Woche 29/2005. Vier Paparazzifotos, die sich zusammen ...; schöne Fotos; rechtswidrig; Urlaubfotos; örtliche Abgeschiedenheit. Streitwert mittig: 60.000,00 Euro ausreichend. Das bringt einen Betrag von 1.6xx,xx Euro. K8: Text und 8 Fotos. Textberichterstattung zum Privaten; Spekulation; Würden zu einem Streitwert von 55.000,00 Euro kommen. Das bringt einen Betrag von 1.716,65 Euro. Urlaub; teilweise Privatsphäre. Es ergibt zwingend 45.000,00 Euro. Riesenaufmachung auf Titelseite mit Foto 10.000,00 Euro. So ergibt das 55.000,00 Euro K13: 37/2006; 7 Äußerungen. Haben Unterlassungserklärung für 3 Fotos. Ja finden, die Berichterstattung ist unzulässig. Die Beklagte spekuliert wild und gefühllos über die Freundin des Klägers. Dazu noch bebildert. Da haben wir die Streitwerte stark eingedämpft. Kommen wir präzise auf 52.000,00 Euro. 50.000,00 Text, 2.000,00 die Bilder, weil 2 x 500,00 und 1 x 1.000,00 auf der Titelseite. Betrag, den wir schon kennen: 1.716,65 Euro K19: 5 Textpassagen; 4 Fotos abgemahnt; unzulässige, unhaltsame Spekulation über Privates. Text 40.000,00 Euro; 4 zusammenhängende Fotos 2.000,00 Euro. Macht 42.000,00 Euro. Es sind dann 1.491,99 Euro. K25: ... 33/06; schutzwürdiges Spiel mit Olis Gefühlen; 2 Textpassagen plus Fotos. Finden wir die Textpassagen nicht so verbotswürdig. Frau mit einem anderen Mann sich in der Öffentlichkeit so verbunden zeigten ... . Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt: ... parallel... . Der Vorsitzende: Über die Tatsache, dass ... in der Öffentlichkeit, darf berichtet werden. Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt: Kam von der Bild-Zeitung getroffen. Der Vorsitzende: Getroffen und getroffen. Wenn sie das noch tut, so darf man auch laut nachdenken, wie es Oli geht. Da geht es zwar auch über Gefühle, was wir so nicht mögen. Aber Foto ... . Sechstens, K31: 3 Textpassagen, ... Fotos. Hier tun wir uns auch schwer mit den Textpassagen. Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt: Vielleicht hilft die Eidesstattliche Erklärung? Der Vorsitzende: Das ist ein diffiziler Parteienvortrag. Die Klägervertreterin überreicht die Eidesstattliche Versicherung (K43) des Klägers vom August 2006. Ein Exemplar, es wird vervielfältigt, und erklärt, [sie] macht die Eidesstattliche Versicherung zum Teil des Vortages. Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt: Innere Tatsache. Der Vorsitzende: Dann müssen wir den Kläger noch persönlich ... . Ja, haben zu Grunde gelegt, dass hier der Bericht nicht erstattungswürdig ist. Es bleibt das Foto mit 10.000,00 Euro. Macht 756,09 Euro. Wenn wir das addieren, kommen wir auf 8.854,21 Euro. Macht 8.000,00 Euro. Beklagtenanwalt Herr Kuhlmann: ... . Der Vorsitzende diktiert: Beklagtenvertreter bestreitet den Inhalt der Eidesstattlichen Versicherung, jetzt K43. Mit den Parteienvertretern wird die Rechts- und Sachlage ausführlich erörtert Richter Herr Zink: Die Streitwerte fallen definitiv nicht aus dem Rahmen. Man kann bei dem Einen oder Anderen streiten, ob die Äußerung zulässig ist. Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt: Vielleicht hilft die Eidesstattliche Erklärung? Der Vorsitzende: Schwer. Beklagtenanwalt Herr Kuhlmann: Spekulation ... . Was kann man außer dem Beziehungsthema berichten? Spekulation ist ein Beziehungsthema. Der Vorsitzende: Wir meinen schon, dass schon der Umstand, dass sie sich trifft ... . Aber kehrt er zurück? Das ist, finden wir, unzulässig. Richter Herr Zink: Groß als Schlagzeile. Die Aufmachung. Beklagtenanwalt Herr Kuhlmann: Kann man einen Vergleich mitnehmen? Doch vielleicht sehen die Kollegen das anders? Der Vorsitzende lacht: Haben wir erörtert. OLG, nächste Instanz... . Die Kammer unterbreitet einen Vergleich. Daraufhin schließen die Parteien ohne Präjudiz für den Rechts- und Sachstand den folgenden Vergleich: 1. Die Beklagte verpflichtet sich, an den Kläger 8.000,00 EUR zu zahlen. 2. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 1/5, die Beklagte 4/5. 3. Der Beklagten bleibt nachgelassen, von diesem Vergleich zurückzutreten, anzuzeigen bis zum 16.03.2007 beim Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24. Soll sonst noch etwas vorgetragen werden? Für den Fall des Rücktritts stellt die Klägervertreterin den Antrag aus der Klage vom 15.12.2006. Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen. Eine Entscheidung erfolgt im Falle eines Rücktritts am Freitag, den 13.04.2006, 9:55 in diesem Raum.
Hinterseer vs. "Neue Welt" Burda - der zweite Prozess des Popmusikers ▲ 324 O 970/06: Hansi Hinterseer vs. Burda. Der Kläger wird vertreten von Frau Stephanie Vendt, aus der Kanzlei, welche den Ex-SPD-Kanzler erfolgreich und den SPD-Minister Sigmar Gabriel erfolglos vertritt. Am gleichen Freitag erging das Urteil in Sache Hansi Hinterseer vs. Pabel-Moewig Verlag KG - 324 O 604/06: Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, vier verschiedene Fotos erneut zu veröffentlichen. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Beschluss über die vorläufige Vollstreckbarkeit. Streitwert 80.000,00 EUR. Wir berichteten. Vermutlich reicht der Verdienst als Schauspieler: "DA WO ES NOCH TREUE GIBT" TV- Spielfilm Teil 6 Erstausstrahlung in der ARD am: 10. März 2007 nicht aus, Fanreisen inclusive. Oder gehört es zum Geschäft, unerlaubte Fotos zu verbieten? Auf Kosten der Meinungs- und Informationsfreiheit steigt lediglich der Marktwert. Der Vorsitzende: Wir finden, dass die angegriffene Äußerung in die geschützte Privatsphäre greift. Der Kläger ist keine Person der Zeitgeschichte. Es gibt schöne Entscheidungen des Verfassungsgerichts, des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. ... übergreifende Popularität ..., empirisch ..., unentwegt prasselnd ..., mit politischer Komponente. Das alles sehen wir bei Hansi nicht. Elftausend Leute, das ist schon eindrucksvoll. Das ist Öffentlichkeit. Wir finden nicht, dass er seine Privatsphäre hinreichend geöffnet hat, dem Antragsgegner das Recht für derartige Äußerungen zu geben. Normalerweise wächst man bei seinen Eltern auf. Das ist bei den meisten so ist, bedeutet nicht, dass über jeden Streit berichtet werden darf. Nun ist Hansi bei Oma Meumi aufgewachsen. Mehr sagt er nicht. Die Äußerungen greifen deutlich in die Privatsphäre. "Neue Welt": "Meine Mutter hat mich im Stich gelassen, sagt mal ... . Das ist meine Privatsphäre, und darüber gebe ich keine Auskunft." Das denken wir auch. Beklagtenanwalt Herr Kuhlmann: Hat aber [solcher Berichterstattung] die Tür geöffnet. Der Vorsitzende: Nachtwanderung mit Dr. Meyer. Er sagt nicht mehr, als dass er nicht bei den Eltern aufgewachsen ist. Beklagtenanwalt Herr Kuhlmann: Es ist ein Interview mit der Stiefmutter Oma Meumi. Der Vorsitzende: Ist sie schon 90? Beklagtenanwalt Herr Kuhlmann: Hat aber [solchen Spekulationen] die Tür geöffnet. Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt: ... . Der Vorsitzende: Tiroler Ankürzung für Mutti? Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt: ... . Beklagtenanwalt Herr Kuhlmann: "Meine Mutter hat mich im Stich gelassen," damit öffnet er die Tür. Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt: Nein. Der Vorsitzende: "Hansi kümmert sich gar nicht um mich. Nur zur letzen Weihnachtfeier... . Volksmusiker ... . Nie geheiratet, ist kinderlos." Das sind alles private Äußerungen. Beklagtenanwalt Herr Kuhlmann: Wenn sie erzählt, stößt sie doch die Tür auf. Es ist zitiert. Ich kann nur auf den Schriftsatz erwidern. Die Kollegen haben mir gesagt, "einmal die Tür geöffnet, ... ." Kann nur unterstellt werden ... . Der Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich erörtert. Die Entscheidung wird verkündet am Dienstag, den 06.03.2007, 12:00 in der Geschäftsstelle, Raum B 332. Damit war dieser Fließbandauftritt erledigt.
324 O 972/06 Wer kennt FIDURA Vermögensbildungs- und Absicherungsfonds GmbH & Co. KG und. Witt Nittel Rechtsanwälte GbR? Dank der Pressekammer kennt diese Parteien inzwischen auch der Einzige Prozessbeobachter. Einiges über den heutigen Rechtstreit kann man bei Gomopa erfahren. Nach einigem Hin und Her einigten sich die Parteien. Der Vorsitzende: Versuchen wir es zusammen. Der Antragsteller erklärt, für einen Vergleich bin ich auch vertretungsbefugt für die FIDURA Capital Consult GmbH. Nach ... schließen die Parteien ohne Präjudiz für Ihren Sach- und Rechtsstand auf dringenden Vorschlag des Gerichts folgenden Vergleich, dem die FIDURA Capital Consult GmbH beitritt: 1. Die Antragsgegner verpflichten sich, bei Meidung für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung von den Antragstellern bzw. dem Beigetreteten nach billigem Ermessen festzusetzender, gegebenenfalls vom zuständigen Gericht zu überprüfender Vertragsstrafe zu unterlassen: [Blatt 15 der Akte] 1. Auf der von dem Antragsgegner zu 1. betriebenen Seite www.kapitalanlegerecht.net FIGURA Vermögensbildungs- und Absicherungsfonds GmbH & Co. KG oder FIDURA Capital Consult GmbH auf der Liste ... aufzuführen: Die erste Rückabwicklung einer Beteiligung an der FIDURA Vermögensbildungs- und Absicherungsfonds GmbH & Co. KG konnte die Heidelberger Anlegerkanzlei Witt Nittel, Rechtsanwälte, erreichen. Die Fondsgesellschaft entließ ihren Mandanten aus der Beteiligung und erstattete den eingezahlten Anlagebetrag. 2. Die Antragstellerin zu 1 sowie die Beigetretene nehmen diese Erklärung an. Die Parteien sowie die Beigetretenen verpflichten sich, über das Zustandekommen und den Inhalt dieses Vergleichs Stillschweigen zu bewahren. 3. Die Parteien und die Beigetretenen tragen die außergerichtlichen Kosten selbst. Die Gerichtskosten fallen der Antragstellerin zur Last. 4. Den Parteien bleibt nachgelassen, von diesem Vergleich zurückzutreten; anzuzeigen beim Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24, bis zum 09. März 2007. Ein Beteiligter: Habe mich verpflichtet ab dem 8. März frei zu sein. Heirate am Montag [12.03.07] Der Vorsitzende lacht: Wer macht da schon einen Rücktritt? Beschlossen und verkündet: Der Wert des Vergleichs übersteigt den Wert des Verfügungsverfahrens um 5.000,00 EUR. Für den Fall des Rücktritts vom Vergleich werden Anträge gestellt. Die Verkündung im Tenor erfolgt am Dienstag, den 20.03.07, 12:00 in der Geschäftsstelle, Raum B 332.
Prof. Dr. Dr. h.c. Hempelmann gegen den Hessischen Rundfunk - Wurde an Patienten ohne deren Kenntnis bzw. Erlaubnis experimentiert? ▲ 324 O 468/04 Die nächste Zeugenbefragung wegen angeblicher Medikamententests an Patienten im Gießener Uni-Klinikum. Die erste Zeugenvernehmung war am 07.04.2006 - zwar im anderen Verfahren (324 O 605/04). Jedoch vernommen wurde Prof. Hempelmann selbst . Wir berichteten. Die erste von uns miterlebte Zeugenvernehmung in diesem Verfahren (324 O 468/04) war am 10.11.2006:- Zeugenvernehmung von Herr Dr. Kafurke, einem Narkosearzt. Die nächste, die Zeugenvernehmung des Herrn Prof. Jürgen Biscoping, fand an diesem Freitag statt. Am 04.05.07 um 14:30 erfolgt die Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Müller. Zeuge Prof. Jürgen Biscoping: Zutreffend ist, dass der Rechtsherzkatheter gelegt worden war. Das ist ein Pulmonalarterienkatheter einzig und allein zur Therapiesteuerung sowie -optimierung Habe die Unterlagen während der polizeilichen Vernehmung eingesehen. Es war eine polytraumatiserte Patientin. War aus einem fahrenden Fahrzeug geschleudert worden. Einzelheiten [des Unfalls] kenne ich nicht. Multibrüche, Lungenquetschung. Diese Patientin war schwer multitraumatisiert. Große Kreislaufinstabilität. Es war der Stand der medizinischen Technik sowie der heutige Stand nicht lediglich zur Therapiesteuerung, sondern auch zur Therapieoptimierung. Zu keinem Standpunkt stand es zur Diskussion, eine solche Patientin zu irgendeiner Untersuchung heranzuziehen. Das wäre medizinischer Unsinn gewesen. Es war ein zu instabiles Verhältnis. Verwertbare Ergebnisse für eine Studie waren ohnehin nicht möglich. Bei dieser Patientin erfolgte [die Katheterisierung] zur Therapieoptimierung. Der Vorsitzende: Halte Ihnen die Aussagen von Herrn Dr. Kafurke vor: Die Messwerte für die Behandlung hätte man anders bekommen können. Zeuge Prof. Jürgen Biscoping: Ganz in Ruhe lassen, wie ein rohes Ei, das ist die Medizin der Wissenschaft vor dem Krieg. Haben gerade in der Medizin gelernt, dass man nicht abwartet, sondern möglichst früh die Vorgänge im Körper eines Patienten erkennt und dem entgegentritt. Das sind die medizinischen Grenzen des Wissensstandes bei Herrn Kafurke. Danach erfolgte eine ausführliche Darlegung wo, wann, weshalb Katheter gelegt werden: Den Vorwurf des ungewöhnlichen Zugangs kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Kann diesen Vorwurf widerlegen. Zur Messwertgewinnung: Es ist nicht zutreffend, dass die Werte auf eine andere Art und Weise Werte ausreichend zur Verfügung gestanden hätten. Man unterscheidet in der Therapie die periphere von der zentralen Hämodynamik. ... . Bei Gesunden oder wenig Kranken besteht gute Übereinstimmung zwischen der peripheren sowie der zentralen Hämodynamik. Hier handelt es sich um eine Blutdruckmessung direkt im Ausflussbereich des rechten Herzens, auch Messung der Belastung des Herzens, besonders der Widerstände, welche das Herz überwinden muss. Deswegen hat sich dieses Messprinzip bis heute erhalten und ist weiter entwickelt worden. Um diese wichtigen Messwerte zu erhalten, verwendet man einen [Herz-]Katheter. Der Vorsitzende: Halte Ihnen die Aussagen von Herrn Dr. Kafurke vor: Keinesfalls darf in einer solchen Situation ein Katheter gelegt werden. Dr. Wiese hat gesagt, dass eine Studie gemacht wird. Zeuge Prof. Jürgen Biscoping: Solchen Patienten werden in diesem frühen Stadium diese Medikamente nicht gegeben. Muss die Akten sehen. DINA3-Kopien. Es sind DINA3-Kopien. Für Studienzwecke völlig ausgeschlossen. Dass die Patientin an einer solchen Studie teilgenommen hat, ist völlig ausgeschlossen. Tetanus[impung] sowie Dornicum wird in solch einem frühen Stadium ausgeschlossen. Richter Herr Zink: Haben Sie die Situation noch vor Augen?. Zeuge Prof. Jürgen Biscoping: War dunkelhäutig, Amerikanerin. Schwer zu behandeln. Dick, voluminös. War wohl schon der Beginn einer Schwangerschaft. Auf der Intensivstation sterben Patienten nicht sehr häufig. An den Namen kann ich ich natürlich nicht erinnern. Der ist mir im Laufe der Vernehmungen in Erinnerung gekommen. Aber an die Art kann ich mich noch gut erinnern. In welchem Bett die Patientin gelegen hat, weiß ich noch. Ob Dr. Kafurke dabei war, weiß ich nicht Danach wurde bezüglich des persönlichen Verhältnisses von Dr. Kafurke und Prof. Hempelmann gefragt. Nach Vorhalt von Veröffentlichungen mit dem Begriff "Studien". Zeuge Prof. Jürgen Biscoping: Den Begriff "Studie" [in der Veröffentlichung] halte ich für nicht richtig. Es waren lediglich zugelassene Medikamente gewesen: Dormicum mit T., Dormicum mit Opiat, Dormicum mit Ph. Die Ergebnisse sind vorgetragen und veröffentlicht worden. Beklagtenanwalt Herr Fricke: Wurden im Rahmen solcher Studien Herzkatheter gelegt? Zeuge Prof. Jürgen Biscoping: Katheter wurden nicht zum Selbstzweck der Studie gelegt. Katheter wurden gelegt wegen des konkreten Gesundheitszustandes (septischer Schock). Beklagtenanwalt Herr Fricke: ... ? Zeuge Prof. Jürgen Biscoping: Die Patienten wurden im Vorfeld von mir informiert, und von den Patienten wurde das Einverständnis eingeholt. Beklagtenanwalt Herr Fricke: War das Einverständnis an unterschiedliche Medikamente angepasst? Zeuge Prof. Jürgen Biscoping: In jeden Falle ist es Bestandteil der Therapie, wenn über das Notwendige hinaus gemessen wird. Richter Dr. Weyhe: Haben Sie Medikamente verwendet, welches jedes für sich therapeutisch wirksam ist? Zeuge Prof. Jürgen Biscoping: Auch heute ist es so, dass der Patient vertrauen muss, welches Medikament ihm verabreicht wird. Wenn ein Medikament allein zur Gewinnung von Daten verabreicht wurde, bedurfte es einer Genehmigung. Es galt die strenge Erwägung. Beklagtenanwalt Herr Fricke: Von wann bis wann erfolgte die Erhebung der Daten? Zeuge Prof. Jürgen Biscoping: Ein halbes Jahr. Beklagtenanwalt Herr Fricke: Zeitlich passt die Patientin rein? Zeuge Prof. Jürgen Biscoping: Nur zeitlich, aber nicht inhaltlich. Beklagtenanwalt Herr Fricke: Es gibt die Aussage von Prof. Kepler, dass der Katheter am fünften Tage nach der Einlieferung [der Patientin] eingeführt wurde und zum Tode führte. Zeuge Prof. Jürgen Biscoping: Da sieht man, wie die Erinnerung funktioniert; trüben kann. Der Fall liegt fünfzehn Jahre zurück, davon [werde ich] dreizehn Jahre darauf mit dem Fall erneut konfrontiert. Beklagtenanwalt Herr Fricke: Prof. Keppler sagt, ein Zugang über diese Vene sei unüblich. Vena subclavia. Zeuge Prof. Jürgen Biscoping: Muss individuell entschieden werden. Stehe im Gegensatz zu Prof. Keppler. Es geht links gelegt. Das [die Nutzung dieser Vene] ist aber unüblich. Man bemüht sich zunächst, nach rechts zu legen. Punktiert man links, so geht der Weg nach rechts, daraufhin wieder nach links. Linke Halsvene. Bei Kettler steht das so. ... . Die Vena subclavia ist am Schlüsselbein. Halsvene zuerst richten, wenn das nicht gelingt, dann rechts. Der Katheter wurde links eingeführt, weil rechts schon ein Katheter gelegt war, ein Pulmonalarterienkatheter. Es gibt das erhöhte Infektions- und Fehlpunktionsrisiko. Den Namen der Patientin habe ich während der Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft erfahren. Bin zur Vernehmung allein, ohne Vorbereitung, ohne Rechtsanwalt hingegangen. Beklagter zu 3: Prof. Keppler hat ausgeführt, dass im Protokoll steht, das Legen des Katheters sei "absolut indiziert". Warum ist das so hineingeschrieben worden? Zeuge Prof. Jürgen Biscoping: Sind von Prof. Hempelmann zur so genannten Dokumentation geschult worden. Deswegen so hinein geschrieben. Entspricht meinem Naturell, alles genau zu protokollieren.. Beklagter zu 2: Es steht, die Studie sei durchgeführt worden mit einem Medikament, welches nicht zugelassen war. Zeuge Prof. Jürgen Biscoping: Weiß nicht genau, aber könnte Ropivacain, ein Lokalanästhetikum, gewesen sein. Darüber müsste es Aufklärungsunterlagen gegeben haben. Beklagter zu 2: Komapatienten konnten nicht aufgeklärt werden. Zeuge Prof. Jürgen Biscoping: Ja, das ist richtig. Klägeranwalt: War das eine Studie oder Therapiekontrolle? Zeuge Prof. Jürgen Biscoping: Meiner Meinung nach ist der Begriff Studie nicht der richtige Ausdruck. Es waren verschiedene zugelassene Medikamente. Die Patienten mussten deswegen damals nicht aufgeklärt werden. ... . Es handelt sich um einen Herzkatheter, welcher in das Herz eingeführt wird. Pulmonalarterienkatheter. Die Messergebnisse werden erhoben für die Therapieschritte. Studie oder Untersuchung? Es ist eine Untersuchung. Studie ist ein Jargonbegriff. Der Begriff ist nicht richtig, ein guter medizinischer Jargon. Beklagtenanwalt: In der Veröffentlichung steht "Studie". Zeuge Prof. Jürgen Biscoping: Der Namen der Patientin erfuhr ich bei der Vernehmung, nicht bei der Durchsuchung. "Studie" ist kein klar definierter Begriff. Aus meiner Sicht handelt es sich nicht um eine Studie, sondern um eine Untersuchung. Es ist in meinen Augen keine Studie. Der Vorsitzende: Wir bedanken uns vielmals. Zeuge Prof. Jürgen Biscoping schaut auf die Wanduhr und geht. Der Vorsitzende: Wir haben uns die Anträge nochmals angesehen, und meinen, dass man diese schöner stellen kann. Es ist nicht klar, worauf sich die Verbote beziehen: - den Bezug zur Universität Gießen zu verbreiten? - Ziffer 1 ist zu teilen hinsichtlich der schwer verletzten Unfallpatientin und den neuen Medikamenten. - beim fünften Verdacht zu äußern ... . Das wollen wir zu denken geben. Ist nichts Gravierendes. Ja, Beweisbeschluss, ja. Jetzt stellt sich die Frage, wie weiter verfahren wird? Sind der Meinung, hinsichtlich der Behauptungen zu 2 nur noch Herrn Müller und Herrn Borner hören zu müssen. Weil Sie immer so gerne zu uns kommen, haben Sie doch den Zeugen Dr. Salomon hervorgezaubert. Können wir einzeln laden? Richter Herr Zink: Können in Ruhe noch einmal beraten. Beklagtenanwalt Herr Fricke: Noch ein weiteres Beweisangebot: Therapiekontrolle oder Studie? Vielleicht einen Sachverständigen hören? Richter Herr Zink: Zunächst sehen wir uns nicht dazu veranlasst, einen Sachverständigen zu beauftragen. Der Vorsitzende: Wen holen wir als nächsten? Ja. 4.Mai wäre ein Angebot. Haben bald die Volljährigkeit. 14:30 wieder? Beklagtenanwalt Herr Fricke: Ja. Richter Dr.Weyhe diktiert: Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert ... . Der Vorsitzende: Beschlossen und verkündet: Der Termin zur Fortsetzung wird festgelegt auf den Freitag , den 4.Mai 2007, 14:30,. in diesem Saal. Prof. Dr. Müller wird als Zeuge geladen zu Ziffer 2a. Kommentar: Was für ein Medizin-Unterricht!! Konzentriert, kurz, wissenschaftlich exakt. Für jeden Laien verständlich. Die Richter korrigieren die Medien. Die Professoren überzeugen. ________________
10.11.06: Zeugenvernehmung
von Herr Dr. Kafurke
Bericht An diesem Freitag herausgehörte Leitsätze ▲ Keine. Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen] ▲"Wenn sie das noch tut, darf man auch laut nachdenken." "Da geht es zwar auch um Gefühle, was wir so nicht mögen." "Das hatten wir noch nicht gespürt." "Manchmal borge ich mir auch den Anwalt." "Alles traurig, nicht wahr?" "Haben bald die Volljährigkeit [der Ereignisses]."
Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 12.03.07 Impressum |