BUSKEISMUS

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Bericht
Zensurkammern LG Hamburg (ZK 24)

24. Oktober 2008,

Rolf Schälike - 03.11.08

Google kann es nicht lassen:

Geld verdienen mit täglich millionenfachen Rechtsverletzungen

Siehe auch Fall Google

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern  sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Frau Gisèle Spiegel vs. YouTube                                   

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Wir werden bestimmungsgemäß verhandeln. Es geht um die Verbreiterhaftung bei www.youtube.de. Auch für www.youtube.com wären wir zuständig, weil das englischsprachige Angebot auch in Deutschland angenommen wird. Der Verleger möchte verbreiten bzw. er muss damit rechnen. Die Videos konnten vor Einführung von youtube.de mit deutschen Titeln eingestellt werden. Es gibt Videos in vielen Sprachen. Das Top-Level-Domain .com ist keinem Land zugeordnet. Auch die Dringlichkeit würden wir annehmen. Die eidesstattliche Erklärung über den Kenntnisstand Februar ...   Soll verallgemeinern. Eigentlich haben wir fünf Wochen für die Dringlichkeit. Hier sind es sechs Wochen. Fünf Wochen ist keine starre Frist. USA ist deswegen begründet. Die Argumentation, dass die Kenntnis seitens der Zentralrats der Juden der Klägerin anzurechnen ist, überzeugt uns nicht. Prüfungspflicht ... ist ... . Wir haben den OLG-Beschluss, dass der, welcher den Speicherplatz zur Verfügung stellt, auch die Prüfungspflicht besitzt. Wir haben es mit einer Persönlichkeitsrechtsverletzung zu tun, und um so schwerer diese sein könnte, um so mehr besteht Prüfungspflicht. Wir haben den gleitenden Sorgfaltsmaßstab. Dem Argument eines nicht mehr kontrollierenden Maßes wollen wir nicht nachgehen. Wenn wir alle Kriterien sehen ...  Frau B... ist Verbreiterin. Dazu genügt das In-Kenntnis-Setzen der Antragsgegnerin. Frau B... hat auch ein konkretes Video hingenommen. Es ist eine Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht: Paul Spiegel vor einem Hakenkreuz.

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Ihr Leiden ist uns Mahnung


Gedenktafel am Gebäude des Hanseatischen Oberlandesgerichts

Wir gedenken der Opfer von 1933 bis 1945, die durch Richter und Staatsanwälte der Hamburger Justiz entrechtet, mißachtet, geqäult, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht worden sind

Ihr Leiden ist uns Mahnung

(Text der Gedenktafel)


Gedenkmauer am Hanseatischen Oberlandesgericht


Ornament im Gebäude des Hanseatischen Oberlandesgerichts


Hoftor des Landgerichts Hamburg



Deitail - Ornament



Deitail - Hoftor


Treppengeländer im Gang zur Pressekammer Hamburg


Treppengeländer im Gang zur Pressekammer Hamburg



Detail - Geländer



Detail - Geländer

 

10.02.07:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf meiner justizkritischen web-Site www.buskeismus.de  habe ich auf der Seite http://www.buskeismus.de/lghh_zk_24.html  unter "Ihr Leiden ist uns Mahnung"
das Folgende [s. oben] im Internet veröffentlicht.
Dazu würde ich gern eine Stellungnahme der Pressestelle des HansOGL und LG HH hinzufügen, um Missverständnisse zu vermeiden.

 

12.02.07:
Sehr geehrter Herr Schaelike,
vielen Dank für die Gelegenheit einer Stellungnahme, von der kein Gebrauch gemacht wird.
Mit freundlichen Grüßen

Hanseatisches Oberlandesgericht

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Der Vorsitzende setzt fort: Jeder Satz einer Begründung ist ein Satz zu viel. Die Struktur bei Google ist so, dass jede Rechtsverletzung zu melden ist. Dann muss ich die Mitteilung über die Struktur wahrnehmen und entscheiden, ob das Video gegen die Rechte verstößt. Selbst, wenn das deutsche Recht nicht angenommen wird oder Frau F... . Der Antragsgegnerin trägt selbst vor, dass .. . sie eine riesige Datenmenge hat, die sie nicht überprüfen kann. Bei rechtsradikalem Inhalten muss die Antragsgegnerin die Inhalte bei .de ... hat sie zu prüfen auf Vereinbarkeit mit dem deutschen Recht. Deswegen wollen wir die einstweilige Verfügung bestätigen. Den Widerspruch habe ich nicht verstanden.

Youtube-Google-Anwalt Herr Wimmers: Sie, Herr Buske, Sie wissen, weshalb wir Widerspruch eingelegt haben. Wir haben es uns lange überlegt. Jedes Wort ist ein Wort zu viel. Wir haben keine Worte. ... Das Problem ist, dass sich unsere Mandantschaft ernsthaft überlegt, das Instrument abzuschaffen. Es gibt die Heise-Entscheidung, in der es um die Überwachung des Forums geht. Es war eine selbst provozierte ... . Bei uns ist es viel, viel mehr. Es ist nicht kontrollierbar. Dass im Vorfeld mit jedem Flagging Haftung und dann Schadensersatz entstehen können ... das ist das Risiko ... Darauf können wir uns nicht einlassen. Wir haben eine Situation ... haben das Video heruntergenommen, zwei Wochen vor der Abmahnung. Wir verstehen dieses Verfahren nicht.

Klägeranwalt Herr Moser: Sie müssen das Verfahren aus prinzipiellen Gründen führen, sagen Sie. Sie hätten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben können ohne Präjudiz. Es ist mehr als eine Persönlichkeitsrechtsverletzung. Hier gibt es keine Abwägung mehr. Selbst für einen Amerikaner ist das eindeutig erkennbar. Es geht nicht um das Hakenkreuz-Symbol. Es geht um die Verbrennung eines Bildes vor dem Hakenkreuz. ... Schreiben ... was Sie beigelegt haben. Es geht um die politische Willensbildung. Die Persönlichkeitsrechtsverletzung ist evident, auch für einen Amerikaner evident. Ich verstehe nicht, warum Sie meinen, das gesamte Geschäftsmodell wäre gefährdet? Sie haben das bei jeder Urheberrechtsverletzung. Weshalb stellen Sie das hier in Frage?

Youtube-Google-Anwalt Herr Wimmers: Es war nicht ganz ... Der Vorsitzende sagte richtig, jedes Wort ist zu viel. Weshalb haben Sie die einstweilige Verfügung zwei Wochen nach Herausnahme des Videos aus dem Internet beantragt?

Klägeranwalt Herr Moser: Weil Frau Spiegel dieses Video nie wieder sehen will.

Youtube-Google-Anwalt Herr Wimmers: Es wird das Hauptsacheverfahren geben.

Klägeranwalt Herr Moser: Wiese das Hauptsacheverfahren, wenn Sie eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben?

Youtube-Google-Anwalt Herr Wimmers: Wie sehen Sie dann die Dringlichkeit?

Der Vorsitzende: Wir haben vorberaten. Die Dringlichkeit ist nicht das Thema.

Youtube-Google-Anwalt Herr Wimmers: ... .

Klägeranwalt Herr Moser: Ausreichend für die Kenntnis. Er hat mich ... .

Youtube-Google-Anwalt Herr Wimmers: War nicht klar was, wo ... . Man muss sich registrieren bei Flagging. Kann Schadensersatzanspruch bedeuten. Das Haftungsrisiko ist zu groß.

Richter Dr. Korte versucht es mit einem Beispiel: Wir haben auf dem Schulhof ein Ereignis. Der Hausmeister hat versagt. Dann wäre es eine falsche Konsequenz, den Hausmeister abzuschaffen.

Richter Herr Dr. Link: Sie haben die Struktur des Flagging. Wenn ich mich melde, können Sie nicht sagen, "Oh Gott"! Erhalten nur die ... Sie sagen, vielen Dank, wir werden uns das ansehen. Schicken Sie das an die Rechtsabteilung. Dann heißt es, haben wir nicht. Suchen Sie mal im Impressum. Deswegen dachten wir, Flagging ist nicht etwas freiwilliges, zufälliges ... . Wenn das ... nicht widersprechen soll.

Richter Dr. Korte: Mann sollte einen ordentlichen Hausmeister einstellen. Wir brauchen eine Prüfpflicht. Der erste Schritt, das Flagging, wird eingerichtet. Das muss funktionieren. Noch dazu in einem solchen offenkundigen Fall.

Youtube-Google-Anwalt Herr Wimmers: Wir haben alles vorgetragen. Im Vorlauf der Deutschland-Seite sind die Leute geschult worden. Der einfachste Weg ist im Impressum vorgesehen. Flagging ist im Vorfeld ... .

Richter Dr. Korte: Um so mehr ... .

Youtube-Google-Anwalt Herr Wimmers: Dann lassen wir es mit dem Flag. Das sind Tausende von Meldungen.

Richter Dr. Korte: In drei Wochen haben wir einen ähnlichen Fall. Die schaffen ihre Prüfung ab. Es muss einfach funktionieren. Einer soll schauen.

Google-Justiziar Herr Haller: ... Es gibt ein amerikanisches youtube.com. Man prüft das eigene Recht und das allgemeine Recht. Nach dem Maßstab der Chinesen, der Diktaturen, müsste jedes einzelne nationales Recht ,...

Klägeranwalt Herr Moser: Das ist falsch.

Google-Justiziar Herr Haller: Das ist kein Verstoß in Amerika. Aber an ... .

Richter Dr. Korte versucht zu erklären: Haben wir ein Video in Mandarin? ... in China ...  Wir haben hier den Zentralratsvorsitzenden der Juden in Deutschland.

Google-Justiziar Herr Haller: Kann ich ... .

Richter Dr. Korte erläutert: Wir haben Deutschland. Man kommt nicht weiter. Google freut sich, dass 99 Prozent ... . Aber bei 10 Prozent beruft man sich auf sein zu Hause.

Youtube-Google-Anwalt Herr Wimmers: ... .

Klägeranwalt Herr Moser: Ich rede weniger als die anderen. Youtube.com, die haben das schon vorher gesehen. Es wurde umfangreich. Die Einführung in die .de-Site erfolgte nur, um noch mehr Nutzer zu bekommen. MyVideo gab es erst nach Youtube. Ich kann es mir nicht vorstellen, dass Sie es ernst meinen, was Sie geschrieben haben.

Richter Herr Dr. Link: Youtube.com war schon eine politische Diskussion.

Youtube-Google-Anwalt Herr Wimmers: Deutschland ist das einzige Land, ... . Habe alles vorgetragen. Der Inhalt ist runter genommen worden, vor der Abmahnung. Hier ist ein Rechtsweg angestrebt worden, um ein politisches Statement zu machen.

Klägeranwalt Herr Moser: Das eingerichtete System ist unverbindlich. Deswegen das ... Interview mit dem angeblichen Müntefering. Es gibt die Gefahr, dass es nun wieder auftritt. Wir haben dieses Problem in der Äußerungsrechtsprechung.

Youtube-Google-Anwalt Herr Wimmers: Wir haben andere Entscheidungen.

Richter Dr. Korte: Eine Frage: Weshalb haben Sie ein Interesse, auf einer Entscheidung zu bestehen? Weshalb haben Sie nicht ein Interesse, den nächsten Fall abzuwarten? Der Fall, den wir hier haben, ist nicht dazu geeignet.

Der Vorsitzende: Das ist der Punkt. Das kann nicht wieder passieren. An diesem Fall auch .... durchziehende Dringlichkeit.

Richter Dr. Korte zu der Entwicklung der Zensurregeln: Warten Sie den nächsten Fall ab.

Google-Justiziar Herr Haller: Wir haben uns den Fall nicht ausgesucht. Wir haben eine einstweilige Verfügung erhalten und viel Presse.

Richter Dr. Korte: Sie hätten die Unterlassungsverpflichtungserklärung unterschreiben können. Fertig ist die Laube.

Youtube-Google-Anwalt Herr Wimmers: Kann man es jedem Website-Betreiber zumuten, dass deutsches Recht angewandt wird? Das führt dazu, dass jeder Website-Betreiber dem deutschen Recht unterliegt. Wir haben eine Reihe von anderen Angeboten. Aus unserer Sicht, wenn man ein Produkt auf den lokalen Markt wirft, dann kann man das lokale echt berücksichtigen.

Richter Dr. Korte: Und das wollen Sie übergehen? Unter dem Hakenkreuz verbrennen? Es geht nur um den Unterlassungsanspruch. Bei der Geldentschädigung wäre es anders.

Youtube-Google-Anwalt Herr Wimmers: ... inhaltlich ...  Die einstweilige Verfügung ist die Grundlage für die Presse. Flagging ist der Ausgangspunkt für die Prüfung. ... Wir haben eine Rechtsauffassung, die nicht abwegig ist.

Es entwickelt sich eine Diskussion zu "ohne Präjudiz". Die Richter und Anwälte wiederholen sich immer wieder.

Klägeranwalt Herr Moser: Natürlich haben wir das verfahren eingeleitet. Weshalb nicht mit "ohne Präjudiz"? Was soll ich meiner Mandantin sagen?  Zu ...com. Es ist technisch durchaus möglich lokal zu sperren. Wir erleben das in China. Das können Sie machen. Wenn Sie sagen, Sie haben sich an die deutschen User gerichtet, dann hätten Sie auch das bei .de sperren können. Deshalb die Diskussion. Wo ist das Problem? Wir reden über ein Unternehmen, welches für Milliarden gekauft wurde. Verdienen angeblich kein Geld. Wenn ich das Risiko ausschließen möchte, der nationalen Rechte. Sie richten sich an den nationalen Markt. Das ist ein wichtiger Markt.

Youtube-Google-Anwalt Herr Wimmers: Verstehe nicht, Herr Moser, ihre Leidenschaft.

Klägeranwalt Herr Moser: Geben Sie eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ab.

Youtube-Google-Anwalt Herr Wimmers: Ich hatte ein Gespräch mit Ihnen und dem Zentralrat der Juden. Beide URL ... Es ist nicht genannt worden. Wir haben diese gefunden.

Klägeranwalt Herr Moser: Verstehe nicht, weshalb Sie dann nicht eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben wollen.

Youtube-Google-Anwalt Herr Wimmers: Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung ... .

Klägeranwalt Herr Moser: Geben Sie eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ohne Präjudiz ab, wenn Sie meinen, dass das Video ungeeignet ist, ... .

Google-Justiziar Herr Haller: Wenn es um eine politische Entscheidung geht, dann verstehe ich das. Wenn es .... Zentralrat  ... Da sind wir dabei, das aufzubauen. Wir sind dabei, Youtube frei zu bekommen von dem rechtsradikalem Mist. Es ist der Fall.

Youtube-Google-Anwalt Herr Wimmers: Außerhalb des Verfahrens ... rauskommen. Dort anpacken, wo wir sie anpacken ... .

Der Vorsitzende: Ich verstehe das auch nicht. Ohne Frage erkenne alle den abstoßenden Charakter dieses Videos.

Youtube-Google-Anwalt Herr Wimmers: Könne wir uns mal mit der Gegenseite beraten?

Die Anwälte verlassen den Gerichtssaal.

Nach Wiedereintritt Anwalt Moser: ... außergerichtliche Einigung. Ich müsste mich mit meiner Mandantin beraten. Setzen Sie bitte einen großzügigen Verkündungstermin.

Richter Dr. Korte: Zwei Wochen, drei Wochen?

Der Vorsitzende: Vier Wochen?

Klägeranwalt Herr Moser: Gerne zwei Wochen.

Der Vorsitzende: Wir verkünden im Tenor.

Richter Dr. Korte: Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert. Anträge werden gestellt. Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung im Tenor wird anberaumt auf Freitag, den 21.11.08, 9:55 im diesen Saal, Saal B335.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 04.11.08

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