Bericht Rolf Schälike - 03.11.08 Google kann es nicht lassen: Geld verdienen mit täglich millionenfachen Rechtsverletzungen Siehe auch Fall Google Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien. Frau Gisèle Spiegel vs. YouTube ▲
Der Vorsitzende Richter Herr
Andreas Buske: Wir werden bestimmungsgemäß verhandeln. Es
geht um die Verbreiterhaftung bei
www.youtube.de. Auch für
www.youtube.com wären wir
zuständig, weil das englischsprachige Angebot auch in
Deutschland angenommen wird. Der Verleger möchte verbreiten bzw.
er muss damit rechnen. Die Videos konnten vor Einführung von
youtube.de mit deutschen Titeln
eingestellt werden. Es gibt Videos in vielen Sprachen. Das
Top-Level-Domain .com ist keinem Land zugeordnet. Auch die
Dringlichkeit würden wir annehmen. Die eidesstattliche Erklärung
über den Kenntnisstand Februar ... Soll verallgemeinern.
Eigentlich haben wir fünf Wochen für die Dringlichkeit. Hier
sind es sechs Wochen. Fünf Wochen ist keine starre Frist. USA
ist deswegen begründet. Die Argumentation, dass die Kenntnis
seitens der Zentralrats der Juden der Klägerin anzurechnen ist,
überzeugt uns nicht. Prüfungspflicht ... ist ... . Wir haben den
OLG-Beschluss, dass der, welcher den Speicherplatz zur Verfügung
stellt, auch die Prüfungspflicht besitzt. Wir haben es mit einer
Persönlichkeitsrechtsverletzung zu tun, und um so schwerer diese
sein könnte, um so mehr besteht Prüfungspflicht. Wir haben den
gleitenden Sorgfaltsmaßstab. Dem Argument eines nicht mehr
kontrollierenden Maßes wollen wir nicht nachgehen. Wenn wir alle
Kriterien sehen ... Frau B... ist Verbreiterin. Dazu genügt das
In-Kenntnis-Setzen der Antragsgegnerin. Frau B... hat auch ein
konkretes Video hingenommen. Es ist eine Verstoß gegen das
Persönlichkeitsrecht: Paul Spiegel vor einem Hakenkreuz.
_____________________ Wir gedenken der Opfer von 1933
bis 1945, die durch Richter und Staatsanwälte der Hamburger
Justiz entrechtet, mißachtet, geqäult, ihrer Freiheit beraubt
und zu Tode gebracht worden sind Ihr Leiden ist uns Mahnung
10.02.07:
12.02.07:
_____________________
Der Vorsitzende setzt fort:
Jeder Satz einer Begründung ist ein Satz zu viel. Die Struktur
bei Google ist so, dass jede Rechtsverletzung zu melden ist.
Dann muss ich die Mitteilung über die Struktur wahrnehmen und
entscheiden, ob das Video gegen die Rechte verstößt. Selbst,
wenn das deutsche Recht nicht angenommen wird oder Frau F... .
Der Antragsgegnerin trägt selbst vor, dass .. . sie eine riesige
Datenmenge hat, die sie nicht überprüfen kann. Bei
rechtsradikalem Inhalten muss die Antragsgegnerin die Inhalte
bei .de ... hat sie zu prüfen auf Vereinbarkeit mit dem
deutschen Recht. Deswegen wollen wir die einstweilige Verfügung
bestätigen. Den Widerspruch habe ich nicht verstanden.
Youtube-Google-Anwalt Herr
Wimmers: Sie, Herr Buske, Sie wissen, weshalb wir
Widerspruch eingelegt haben. Wir haben es uns lange überlegt.
Jedes Wort ist ein Wort zu viel. Wir haben keine Worte. ... Das
Problem ist, dass sich unsere Mandantschaft ernsthaft überlegt,
das Instrument abzuschaffen. Es gibt die
Heise-Entscheidung, in der es um die Überwachung des Forums
geht. Es war eine selbst provozierte ... . Bei uns ist es viel,
viel mehr. Es ist nicht kontrollierbar. Dass im Vorfeld mit
jedem Flagging Haftung und dann Schadensersatz entstehen können
... das ist das Risiko ... Darauf können wir uns nicht
einlassen. Wir haben eine Situation ... haben das Video
heruntergenommen, zwei Wochen vor der Abmahnung. Wir verstehen
dieses Verfahren nicht.
Klägeranwalt Herr Moser: Sie
müssen das Verfahren aus prinzipiellen Gründen führen, sagen
Sie. Sie hätten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung
abgeben können ohne Präjudiz. Es ist mehr als eine
Persönlichkeitsrechtsverletzung. Hier gibt es keine Abwägung
mehr. Selbst für einen Amerikaner ist das eindeutig erkennbar.
Es geht nicht um das Hakenkreuz-Symbol. Es geht um die
Verbrennung eines Bildes vor dem Hakenkreuz. ... Schreiben ...
was Sie beigelegt haben. Es geht um die politische
Willensbildung. Die Persönlichkeitsrechtsverletzung ist evident,
auch für einen Amerikaner evident. Ich verstehe nicht, warum Sie
meinen, das gesamte Geschäftsmodell wäre gefährdet? Sie haben
das bei jeder Urheberrechtsverletzung. Weshalb stellen Sie das
hier in Frage?
Youtube-Google-Anwalt Herr
Wimmers: Es war nicht ganz ... Der Vorsitzende sagte
richtig, jedes Wort ist zu viel. Weshalb haben Sie die
einstweilige Verfügung zwei Wochen nach Herausnahme des Videos
aus dem Internet beantragt?
Klägeranwalt Herr Moser: Weil
Frau Spiegel dieses Video nie wieder sehen will.
Youtube-Google-Anwalt Herr
Wimmers: Es wird das Hauptsacheverfahren geben.
Klägeranwalt Herr Moser:
Wiese das Hauptsacheverfahren, wenn Sie eine
Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben?
Youtube-Google-Anwalt Herr
Wimmers: Wie sehen Sie dann die Dringlichkeit?
Der Vorsitzende: Wir haben
vorberaten. Die Dringlichkeit ist nicht das Thema.
Youtube-Google-Anwalt Herr
Wimmers: ... .
Klägeranwalt Herr Moser:
Ausreichend für die Kenntnis. Er hat mich ... .
Youtube-Google-Anwalt Herr
Wimmers: War nicht klar was, wo ... . Man muss sich
registrieren bei Flagging. Kann Schadensersatzanspruch bedeuten.
Das Haftungsrisiko ist zu groß.
Richter Dr. Korte versucht es mit
einem Beispiel: Wir haben auf dem Schulhof ein Ereignis. Der
Hausmeister hat versagt. Dann wäre es eine falsche Konsequenz,
den Hausmeister abzuschaffen.
Richter Herr Dr. Link: Sie
haben die Struktur des Flagging. Wenn ich mich melde, können Sie
nicht sagen, "Oh Gott"! Erhalten nur die ... Sie sagen, vielen
Dank, wir werden uns das ansehen. Schicken Sie das an die
Rechtsabteilung. Dann heißt es, haben wir nicht. Suchen Sie mal
im Impressum. Deswegen dachten wir, Flagging ist nicht etwas
freiwilliges, zufälliges ... . Wenn das ... nicht widersprechen
soll.
Richter Dr. Korte: Mann
sollte einen ordentlichen Hausmeister einstellen. Wir brauchen
eine Prüfpflicht. Der erste Schritt, das Flagging, wird
eingerichtet. Das muss funktionieren. Noch dazu in einem solchen
offenkundigen Fall.
Youtube-Google-Anwalt Herr
Wimmers: Wir haben alles vorgetragen. Im Vorlauf der
Deutschland-Seite sind die Leute geschult worden. Der einfachste
Weg ist im Impressum
vorgesehen. Flagging ist im Vorfeld ... .
Richter Dr. Korte: Um so mehr
... .
Youtube-Google-Anwalt Herr
Wimmers: Dann lassen wir es mit dem Flag. Das sind Tausende
von Meldungen.
Richter Dr. Korte: In drei
Wochen haben wir einen ähnlichen Fall. Die schaffen ihre Prüfung
ab. Es muss einfach funktionieren. Einer soll schauen.
Google-Justiziar Herr Haller:
... Es gibt ein amerikanisches
youtube.com. Man prüft das eigene Recht und das allgemeine
Recht. Nach dem Maßstab der Chinesen, der Diktaturen, müsste
jedes einzelne nationales Recht ,...
Klägeranwalt Herr Moser: Das
ist falsch.
Google-Justiziar Herr Haller:
Das ist kein Verstoß in Amerika. Aber an ... .
Richter Dr. Korte versucht zu
erklären: Haben wir ein Video in Mandarin? ... in China ...
Wir haben hier den Zentralratsvorsitzenden der Juden in
Deutschland.
Google-Justiziar Herr Haller:
Kann ich ... .
Richter Dr. Korte erläutert:
Wir haben Deutschland. Man kommt nicht weiter. Google freut
sich, dass 99 Prozent ... . Aber bei 10 Prozent beruft man sich
auf sein zu Hause.
Youtube-Google-Anwalt Herr
Wimmers: ... .
Klägeranwalt Herr Moser: Ich
rede weniger als die anderen. Youtube.com, die haben das schon
vorher gesehen. Es wurde umfangreich. Die Einführung in die
.de-Site erfolgte nur, um noch mehr Nutzer zu bekommen. MyVideo
gab es erst nach Youtube. Ich kann es mir nicht vorstellen, dass
Sie es ernst meinen, was Sie geschrieben haben.
Richter Herr Dr. Link:
Youtube.com war schon eine politische Diskussion.
Youtube-Google-Anwalt Herr
Wimmers: Deutschland ist das einzige Land, ... . Habe alles
vorgetragen. Der Inhalt ist runter genommen worden, vor der
Abmahnung. Hier ist ein Rechtsweg angestrebt worden, um ein
politisches Statement zu machen.
Klägeranwalt Herr Moser: Das
eingerichtete System ist unverbindlich. Deswegen das ...
Interview mit dem angeblichen Müntefering. Es gibt die Gefahr,
dass es nun wieder auftritt. Wir haben dieses Problem in der
Äußerungsrechtsprechung.
Youtube-Google-Anwalt Herr
Wimmers: Wir haben andere Entscheidungen.
Richter Dr. Korte: Eine
Frage: Weshalb haben Sie ein Interesse, auf einer Entscheidung
zu bestehen? Weshalb haben Sie nicht ein Interesse, den nächsten
Fall abzuwarten? Der Fall, den wir hier haben, ist nicht dazu
geeignet.
Der Vorsitzende: Das ist der
Punkt. Das kann nicht wieder passieren. An diesem Fall auch ....
durchziehende Dringlichkeit.
Richter Dr. Korte zu der
Entwicklung der Zensurregeln: Warten Sie den nächsten Fall
ab.
Google-Justiziar Herr Haller:
Wir haben uns den Fall nicht ausgesucht. Wir haben eine
einstweilige Verfügung erhalten und viel
Presse.
Richter Dr. Korte: Sie hätten
die Unterlassungsverpflichtungserklärung unterschreiben können.
Fertig ist die Laube.
Youtube-Google-Anwalt Herr
Wimmers: Kann man es jedem Website-Betreiber zumuten, dass
deutsches Recht angewandt wird? Das führt dazu, dass jeder
Website-Betreiber dem deutschen Recht unterliegt. Wir haben eine
Reihe von anderen Angeboten. Aus unserer Sicht, wenn man ein
Produkt auf den lokalen Markt wirft, dann kann man das lokale
echt berücksichtigen.
Richter Dr. Korte: Und das
wollen Sie übergehen? Unter dem Hakenkreuz verbrennen? Es geht
nur um den Unterlassungsanspruch. Bei der Geldentschädigung wäre
es anders.
Youtube-Google-Anwalt Herr
Wimmers: ... inhaltlich ... Die einstweilige Verfügung ist
die Grundlage für die Presse. Flagging ist der Ausgangspunkt für
die Prüfung. ... Wir haben eine Rechtsauffassung, die nicht
abwegig ist.
Es entwickelt sich eine
Diskussion zu "ohne Präjudiz". Die Richter und Anwälte
wiederholen sich immer wieder.
Klägeranwalt Herr Moser:
Natürlich haben wir das verfahren eingeleitet. Weshalb nicht mit
"ohne Präjudiz"? Was soll ich meiner Mandantin sagen? Zu ...com.
Es ist technisch durchaus möglich lokal zu sperren. Wir erleben
das in China. Das können Sie machen. Wenn Sie sagen, Sie haben
sich an die deutschen User gerichtet, dann hätten Sie auch das
bei .de sperren können. Deshalb die Diskussion. Wo ist das
Problem? Wir reden über ein Unternehmen, welches für Milliarden
gekauft wurde. Verdienen angeblich kein Geld. Wenn ich das
Risiko ausschließen möchte, der nationalen Rechte. Sie richten
sich an den nationalen Markt. Das ist ein wichtiger Markt.
Youtube-Google-Anwalt Herr
Wimmers: Verstehe nicht, Herr Moser, ihre Leidenschaft.
Klägeranwalt Herr Moser:
Geben Sie eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ab.
Youtube-Google-Anwalt Herr
Wimmers: Ich hatte ein Gespräch mit Ihnen und dem Zentralrat
der Juden. Beide URL ... Es ist nicht genannt worden. Wir haben
diese gefunden.
Klägeranwalt Herr Moser:
Verstehe nicht, weshalb Sie dann nicht eine
Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben wollen.
Youtube-Google-Anwalt Herr
Wimmers: Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung ... .
Klägeranwalt Herr Moser:
Geben Sie eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ohne
Präjudiz ab, wenn Sie meinen, dass das Video ungeeignet ist, ...
.
Google-Justiziar Herr Haller:
Wenn es um eine politische Entscheidung geht, dann verstehe ich
das. Wenn es .... Zentralrat ... Da sind wir dabei, das
aufzubauen. Wir sind dabei, Youtube frei zu bekommen von dem
rechtsradikalem Mist. Es ist der Fall.
Youtube-Google-Anwalt Herr
Wimmers: Außerhalb des Verfahrens ... rauskommen. Dort
anpacken, wo wir sie anpacken ... .
Der Vorsitzende: Ich verstehe
das auch nicht. Ohne Frage erkenne alle den abstoßenden
Charakter dieses Videos.
Youtube-Google-Anwalt Herr
Wimmers: Könne wir uns mal mit der Gegenseite beraten?
Die Anwälte verlassen den
Gerichtssaal.
Nach Wiedereintritt Anwalt Moser:
... außergerichtliche Einigung. Ich müsste mich mit meiner
Mandantin beraten. Setzen Sie bitte einen großzügigen
Verkündungstermin.
Richter Dr. Korte: Zwei
Wochen, drei Wochen?
Der Vorsitzende: Vier Wochen?
Klägeranwalt Herr Moser:
Gerne zwei Wochen.
Der Vorsitzende: Wir
verkünden im Tenor.
Richter Dr. Korte: Die Sach-
und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert. Anträge
werden gestellt. Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung im
Tenor wird anberaumt auf Freitag, den 21.11.08, 9:55 im diesen
Saal, Saal B335.
|