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Buskeismus

Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren

Autor: Rolf Schälike


 
Verfahren Schröder
Schröder gegen Reinhard Liebermann: Das Ende des Kanzlers - Der finale Rettungsschuss, Betzel Verlag
LG HH Az.: 324 O Schröder/04 Einstweilige Verfügung, April 2004
Verbot des Buch-Covers
HansOLG Az.: Schröder Berufungsverfahren, Juni 2004
Buch wurde aks Ganzes verboten.
Der Kriminalroman von Reinhard Liebermann: Das Ende des Kanzlers - Der finale Rettungsschuss, Betzel Verlag, darf laut dem Oberlandesgericht in Hamburg nicht mehr veröffentlicht und verbreitet werden.

Die Auflage war winzig (1000 Exemplare), der Verlag (Betzel Verlag in Nienburg/Niedersachen) ist keiner der großen der Branche. Dennoch zog das der Roman «Das Ende des Kanzlers - Der Finale Rettungsschuss» den Zorn des Kanzlers auf sich.

Das Landgericht Hamburg erließ auf Antrag von Gerhard Schröders Anwälten eine einstweilige Verfügung, die sich gegen das ursprüngliche Cover des Buches von Reinhard Liebermann richtet.

Die erste Auflage könne somit nicht mehr vertrieben werden, sagte eine Verlagssprecherin. Den Inhalt des Werkes habe das Gericht nicht beanstandet. Ein Regierungssprecher wollte keine Stellungnahme abgeben.

Das Werk kam Anfang April auf den Markt. Darin geht es um einen Drogisten, dessen Laden «aufgrund der wirtschaftlichen Lage» in den finanziellen Ruin getrieben wird. Der Einzelhändler versucht, vergebens mit dem Bundeskanzler zu reden - und erschießt den Regierungschef namens Winzling schließlich.

Laut Gericht darf das Buch nicht mehr mit dem «Foto des Kanzlers im Fadenkreuz» auf dem Cover vertrieben werden. Die Verlagssprecherin wies aber zurück, dass es sich um ein Bild des Kanzlers gehandelt habe. Wie sie weiter betonte, ist Schröder in dem Buch auch «überhaupt nicht gemeint».

«Ein bisschen Vita» sei aber übernommen worden, räumte sie ein. So spiele der Roman zum Beispiel in Hannover, dem Wohnort von Schröder. Wie die Sprecherin weiter sagte, hat der Verlag das Cover schon aufgrund von Reaktionen von Buch- und Großhändlern geändert, denen von den Anwälten rechtliche Schritte angekündigt worden seien. Die zweite Auflage werde nun bereits ausgeliefert.(nz)
Gerhard Schröder hat den Krimi „Das Ende des Kanzlers – Der finale Rettungsschuss“ erneut stoppen lassen.

Nach einer einstweiligen Verfügung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) in Hamburg darf der unter dem Pseudonym Reinhard Liebermann verfasste Roman nicht mehr veröffentlicht und verbreitet werden, „so lange im Textteil die Planung und Ausführung der Tötung von Bundeskanzler Gerhard Schröder dargestellt wird“. Dies sei „eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts“ Schröders, „die auch durch die Kunstfreiheit nicht zu rechtfertigen ist“.

Im April hatte das Landgericht Hamburg das Buch schon einmal wegen des Titelbildes gestoppt. Es zeigte das verschwommene Konterfei Schröders im Fadenkreuz eines Zielfernrohres. Der Betzel Verlag in Nienburg (Weser) tauschte daraufhin das Foto aus. Der Roman handelt vom Besitzer einer alt eingesessenen Drogerie, der im Zuge der Wirtschaftsflaute Pleite macht. Er macht den Kanzler dafür verantwortlich und erschießt ihn während einer Rede in Hannover.

Verlags-Geschäftsführer Dietrich Reinhardt bezeichnete es am Montag als „nicht haltbar", dass das OLG das Buch nun insgesamt verboten habe, ohne die beanstandeten Stellen zu präzisieren. „Das ist eine astreine Pressezensur der Mächtigen", sagte er. Der Kanzler im Roman sei eine fiktive Person und trage nicht den Namen Schröder. Der Verlag liefere das Buch nicht mehr aus und warte auf die Entscheidung im Hauptsacheverfahren.

Die Richter entschieden jedoch, Schröder werde in dem Roman zum bloßen Objekt degradiert. Seine Tötung werde nicht als Verbrechen, sondern als Rettungstat bezeichnet. Zudem könne der Roman geeignet sein, die ohnehin wegen des Amtes bestehende Gefährdung des Kanzlers zu erhöhen, indem er eventuelle Nachahmer auf den Plan rufe.

 2006-03-24 14:39:36
Verfahren Schröder
Verzeichnis
 324 O 250/06 Schröder vs. Deutscher Dipeschendienst (ddp) - Schröder stehe auf der Gehaltsliste (Lindner-Zitat)
 324 O 230/06 Schröder vs. Axel Springer AG - Aufnahmen in Anwesenheit der Schröder-Kinder in Rom
 324 O 229/06 Schröder vs. Axel Springer AG - Aufnahmen in Anwesenheit der Schröder-Kinder
 324 O 213/06 Schröder gegen Westerwelle - Ostsee-Pipeline-Projekt
 324 O 210/06 Schröder-Köpf gegen Bunte Entertaintment Verlag
 324 O 209/06 Schröder gegen Bunte Entertaintment Verlag
 324 O 208/06  Klara-Maria Köpf gegen Bunte Entertaintment Verlag
 324 O 207/06 Schröder gegen Bunte Entertaintment Verlag
 324 O 163/06 Schröder vs. Mogenpost - Arbeit für Gasporm
 324 O 160/06 Schröder gegen Lindner
 324 O 142/06 Schröder gegen Lindner
 324 O 989/05 Schröder vs. Axel Springer AG
 324 O 773/05 Bundeskanzler Schröder gegen Eichborn-Verlag
 324 O 556/05 Schröder-Köpf gegen Stern - Gegendarstellung
 324 O 702/04 Schröder gegen Associated Newspapers Ltd., "Mail on Sunday" - Schröder verlor
 324 O 685/04 Schröder gegen Handelsblatt
 324 O Schröder/04 Schröder gegen Kinderhilfswerk Terres des hommes
 324 O Schröder/04 Schröder gegen Reinhard Liebermann: Das Ende des Kanzlers - Der finale Rettungsschuss, Betzel Verlag
 27 O 1033/02 Schröder gegen Verfasser und Verlag der "Märkische Oderzeitung"
 324 O 92/02 Schröder gegen ddp wegen Haartönung