Ein im Dezember 2002 veröffentlichte die "Märkische Oderzeitung" einen Artikel enthielt mit Gerüchten aus dem Privatleben Schröders. Die Intimsphäre des Kanzlers sei verletzt worden und daher dürfe der Artikel nicht mehr verbreitet werden.
Laut "Focus" hat Schröder beim Landgericht Berlin versichert, es habe keinen lautstarken Ehekrach darüber gegeben, "dass ich der gemeinsamen Wohnung in Hannover öfter fern bleibe, als es die dienstlichen Verpflichtungen erfordern und mein Nachtquartier schon mal anderswo in der niedersächsischen Landeshauptstadt aufschlage."
Das Landgericht Berlin verhandelte am 21. Januar 2003 über den Widerspruch der "Märkischen Oderzeitung" gegen die Untersagungsverfügung; Das Ergebnis ist uns unbekannt.
Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldete am 7.2.2003, Schröder habe vor dem Landgericht Berlin (LG) nun auch in der Hauptsache Klage gegen die Märkische Verlags- und Druckhaus GmbH erhoben, bei der die "Märkische Oderzeitung" ("MOZ") erscheint.
Erfolg hatte Schröder allerdings nur gegenüber dem Herausgeber der Zeitung. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Verfasser des umstrittenen Berichts wurde wegen eines Formfehlers abgewiesen.
Nach einem Vergleich verpflichtet sich die Märkische Oderzeitung, keine Gerüchte über die Ehe des Bundeskanzlers Deutschlands zu verbreiten.