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Buskeismus

Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren

Autor: Rolf Schälike


 
Kammergericht Berlin
Gysi gegen Bild - Gysis Hirn - Gegendarstellung erreicht
LG Bln Az.: 27 O 532/05 Einstweilige Verfügung (pdf)
LG Bln Az.: 27 O 532/05 Urteil v. 20. Juni 2005
KG Bln Az.: Berufung gegen die Entscheiding des Landgerichts
LG Bln Az.: 27 O 532/05 Urteil v. 30. Juni 2005
Die juristischen Auseinandersetzungen zwischen dem Axel-Springer-Verlag und Gregor Gysi, 57, um einen "Bild"-Artikel vom 14. Juni 2005.
Der PDS-Politiker bestätigt, dass im Fall der Gegendarstellung zu dem Artikel „Gysi zeigt sein Gehirn“ noch ein Berufungsverfahren anhängig sei.
Gysi hatte am 16. Juni 2005 eine Einstweilige Verfügung (242.44 KB) (Az. 27 O 532/05) zum Abdruck einer Gegendarstellung vor dem Berliner Landgericht erwirkt. Der Verlag legte jedoch gegen den Beschluss Widerspruch ein und druckte die Gegendarstellung nicht ab.

Das Berliner Landgericht urteilte am 30. Juni 2005 erneut in der Sache. Das Gericht habe eine verkürzte Form der Gegendarstellung bestätigt.

Gegen dieses Urteil wendete sich Gysi im Berufungsverfahren vor dem Kammergericht Berlin.

06.08.2005
Berlin (dpa) - Wegen der Veröffentlichung von Fotos aus seiner Krankenakte hat der Linkspartei-Spitzenkandidat Gregor Gysi eine großformatige Gegendarstellung auf der Titelseite der «Bild»-Zeitung erwirkt. «Die Veröffentlichung ist ohne mein Zutun und ohne meine Kenntnis erfolgt», schreibt Gysi in der Samstagsausgabe des Blattes.

«Die "Bild"-Zeitung ist zu weit gegangen», sagte Gysi am Samstag der dpa. «Egal, ob es mein Gehirn ist oder nicht, ohne den betroffenen Menschen zu fragen, veröffentlicht man solche Bilder nicht.» Der 57-Jährige, der sich im vergangenen November einer gefährlichen Hirnoperation unterziehen musste, ließ offen, ob die veröffentlichten Bilder tatsächlich sein Gehirn zeigen.
«Ich kenne mein Gehirn nicht per Foto und würde es auch nicht wiedererkennen», sagte Gysi. Über diese Frage müssten sich andere auseinandersetzen. In seiner Gegendarstellung hatte Gysi geschrieben: «Dazu wurden auf der Titelseite und auf Seite 10 Abbilder der computertomographischen Untersuchung meines Gehirns gezeigt.» Die Zeitung hatte am 14. Juni dieses Jahres auf der Titelseite die Fotos mit der Schlagzeile veröffentlicht «Gysi (...) zeigt als erster deutscher Politiker den Wählern sein Gehirn». Daraufhin hatte der Politiker juristische Schritte angekündigt, weil er die «Einmischung in die unmittelbare Privatsphäre» nicht hinnehmen wolle. Gysis Arzt Siegfried Vogel, der dem früheren PDS-Vorsitzenden kurz zuvor eine Blutgefäß-Ausbuchtung im Gehirn entfernt hatte, bestritt damals sogar, dass die veröffentlichten Aufnahmen Gysis Gehirn zeigen.

 2006-03-20 17:11:39
Kammergericht Berlin
Verzeichnis
 27 O 532/05 Gysi gegen Bild - Gysis Hirn - Gegendarstellung erreicht
 324 O 741/94 Gysi gegen Freya Klier - Gysi gewann;; Einstweilige Verfügung 324 O 588/94; 1 BvR 1322/00
 27 O 733/94 Freya Klier gegen Gregor Gysi - Gysi verlor und blieb auf den Kosten sitzen