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Bericht
Pressekammer LG Berlin, Zivilkammer 27
Sitzung, Donnerstag, den 31.01.2008

Rolf Schälike - 02.02.2008 

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle - 31.01.2008

 

Gronwald vs. Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb)  - Theater mit gleichen Rollen; Fünf Zensoren unter sich                  

Die Sache 27 O 1000/07 Frau Gronwald vs. Rundfunk Berlin-Brandenburg war für die Pseudoöffentlichkeit eindeutig. Fünf Zensoren waren unter sich.

Protokollführerin: Herr Höch, Sie haben einen Schriftsatz auf den Tisch gelegt.

Beklagtenanwalt Herr Dominik Höch von der Kanzlei Dr. Christian Schertz: Ja, das ist der von gestern, vom 30.01.08.

Protokollführerin: Haben Sie [Klägeranwalt Herr Lehr] diesen erhalten?

Klägeranwalt Herrn Lehr hebt den Schriftsatz hoch: Habe gerade jetzt diesen erhalten.

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck kommt rein: Ja. Wir haben erstens die Frage der Unterlassung und zweitens die der Geldentschädigung.

Dann wurde Herr Mauck laut und ungeduldig.  Anwalt Dominik Höch ist das in der Regel immer.  Differenzen dürften die beiden Herrn in der Sache nicht gehabt haben. Jeder tat lediglich seinen Job. Dominik Höch allerdings auf der falschen Seite, denn dieser Anwalt ist eher für mehr Zensur als nötig.

Der Vorsitzende ärgerlich und laut: Habe kein Verständnis dafür, wie die Polizei Leute vernimmt und eingreift. Nur wenn jemand sieht, wenn er gefilmt wird, heißt das noch lange nicht, dass das gesendet wird.

Beklagtenanwalt Herr Dominik Höch: Es war ein fünfzehn Quadratmeter großes Zimmer.

Der Vorsitzende immer noch heftig und laut: Die Straftat ... . Sie wollte ein Bild, die Überfallszene. Dann die Frechheit zu sagen, die Interessen der Betroffenen sind nicht berührt. Da sieht der Straftäter, wer ihn verraten hat. Sie sollten sich, verdammt noch Mal, fragen, ob so etwas gezeigt werden soll. Zumal die Klägerin überhaupt nichts damit zu tun hat.

Beklagtenanwalt Herr Dominik Höch unterbricht: Herr Vorsitzender ... .

Der Vorsitzende laut:  Entschuldigung, Sie sind nicht dran.

Beklagtenanwalt Herr Dominik Höch unbeeindruckt laut und frech: Ich bin für deutliche Worte. Jeder Fall ist ein konkreter Fall. Die Betroffenen sind hier anders. Sie [Herr Mauck], es war eine Überfallsituation. Frau Vettersdorn ... Kirchen... . Sie würden sagen, um so schlimmer. Wir sind hier keine Idioten. ... . Es handelt sich um die Frage der Jugendgewalt. Frau Gronwald stand in dieser Situation abseits. Näheres haben wir schriftlich 'rein gegeben. Hier geht es um Frau Gronwald. Für die Berichterstattung ... . Ein Zettel ändert daran nichts.

Richter Herr von Bresinsky: Wenn ein Zettel vorgelegt wird, dann erfährt man von seinen Rechten. Sonst kennt man seine Rechte nicht. Sie hat nicht konkludent eingewilligt, denn Sie kannte ihre Rechte nicht.

Frau Naunuck, Mitarbeiterin des rbb: .... es ist ein Paradebeispiele, was man nicht machen soll... . Es ist lebensfremd, von jedem sich schriftlich die Erlaubnis geben zu lassen. Im Presserecht heißt es; Wenn Leute sich in einer Zwangssituation befinden, dann haben sie andere Gedanken, als ihr Recht, nicht gezeigt zu werden. Aber Frau Gronwald stand wie eine ägyptische Statue. Man kennt ja ungefähr seine Rechte. Auch einfache Menschen kennen diese. Monate später haben wir erfahren, dass Frau Gronwald es nicht will. Ich bin Vertreterin der Medienfreiheit. Wir haben sie 'raus genommen. Es gibt keine Wiederholungsgefahr.

Anwalt der Klägerin Herr Lehr: Bezweifle, dass wenn der Staat mit der Polizei im Hause steht, man an diese seine Rechte denkt.

Frau Naunuck, Mitarbeiterin des rbb: Sie war nicht Betroffene.

Beklagtenanwalt Herr Dominik Höch gleicht etwas aus: ... aber Frau Gronwald ... .

Anwalt der Klägerin Herr Lehr: Frau Naumuck hat gesagt, es wäre lebensfremd, wenn man von jedem eine schriftliche Einwilligung holt.

Beklagtenanwalt Herr Dominik Höch lügt: Hat sie nicht gesagt.

Anwalt der Klägerin Herr Lehr: ... .

Der Vorsitzende aufgeregt: ... immer unkenntlich gemacht ... Die 16jährige ... . a ist die Polizei. Fragt, wieso bin ich erkennbar, dass ich gezeigt werde. Es geht zu weit mit der konkludenten Einwilligung. Dass sie es übersehen hat [dass sie gefilmt wurde] ist wirklich nicht glaubhaft.

Anwalt der Klägerin Herr Lehr: Es ist offensichtlich durchgehend mit der Kamera gefilmt worden.

Beklagtenanwalt Herr Dominik Höch: Mit dieser Kamera ist gefilmt worden.

Der Vorsitzende aufgeregt: Unterstellt, es ist so gewesen, wie Sie sagen. Ob es dann erlaubt ist? Nein. Man muss die Genehmigung der Leute holen.

Beklagtenanwalt Herr Dominik Höch: Überall wo staatliche Stellen etwas machen, sind alle gleich da. Frau Gronwald war zufällig dort.

Der Vorsitzende: Falsch.

Anwalt der Klägerin Herr Lehr: Falsch. Frau Vettersdorn war überfordert. Sie [Herr Höch] werden sich, wenn man die Polizei holt, richtig verhalten. Aber ... . Frau Vetersdorn hat Frau Gronwald angerufen. Herbei gerufen als Unbeteiligte. Damit ... . Wurde erklärt, angeblich .. . Wann gesendet wird, wurde nicht gesagt. Wenn eine Vereinbarung konkludent oder  ... .

Beklagtenanwalt Herr Dominik Höch: Wollen wir unterbrechen?

Der Vorsitzende: Nein. Es wäre interessant, was das Kammergericht dazu sagt.

Beklagtenanwalt Herr Dominik Höch: Trotzdem.

Die Beklagten verlassen den Gerichtssaal. Die Richter sehen sich im Richterzimmer noch einmal die DVD mit den Aufnahmen an.

Beklagtenanwalt Herr Dominik Höch nach Wiedereintritt: Wir sind grundsätzlich bereit, das durchzuschalten. Habe aber auch eine Vergleichvorstellung: Unterlassungserklärung ohne Präjudiz. Kosten 1/4 - 4/4. Schmerzensgeldantrag wird zurück genommen.

Der Vorsitzende: Der Kostenvorschlag wäre ungerecht: 10.000, 10/11 - 1/11. Sie geben die Unterlassungserklärung ab, erkennen die Kosten an. Sie sparen dann die Vergleichsgebühr.

Beklagtenanwalt Herr Dominik Höch sehr schnell: Nein. Dann lassen Sie den Fall.

RS: Für die Pseudoöffentlchkeit ist das klar. Bei einem Vergleich hätte Anwalt Herr Dominik Höch noch eine weitere Gebühr. Ohne Vergleich spart sich die Beklagte Kosten, aber der Anwalt erhält weniger. So wird Herr Höch seinem Mandanten vorschlagen, in die Berufung zu gehen. Da fallen noch mehr Gebühren an. Verliert rbb, so hat die Kanzlei Dr. Schertz ein Musterurteil gegen die Pressefreiheit auf Kosten des rbb.

Der Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Anträge werden gestellt. Der Kläger beantragt eine Erklärungsfrist. Eine Entscheidung wird verkündet am Schluss der Sitzung.

Am Schluss der Sitzung: 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an der Intendantin, zu unterlassen,

die erkennbare Abbildung des Gesichts der Klägerin, aus der Sequenz mit Frau ■■■■■ stehend aus dem durchgängigen Teil des Fernsehbeitrags mit dem Titel “Jugendgewalt in Berlin”, beginnend mit der Sequenz des Mehrfamilienhauses in ■■■■■ Berlin, ■■■■■, und endend mit dem Sprecher aus dem Off: “Ein Polizist in der Vaterrolle, der Familienfrieden retten will. ...” zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten und/oder diese Handlungen durch Dritte durchführen zu lassen,

wie dies u.a. in der Ausstrahlung am Sendeplatz der Beklagten am 17.03.2007, 18:00 Uhr, erfolgt ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
 
2. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 1/11 und die Beklagte 10/11.
 
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin aber nur gegen Sicherheitsleistung hin­sichtlich des Tenors zu 1) von 10.000,00 € und hinsichtlich der Kosten in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages zuzüglich 10 %.
Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des festgesetzten Kostenbetrages zuzüglich 10 % abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages zuzüglich 10 % leistet.

Urteil

CTS Eventim AG vs. SES Research GmbH u.a.  - Theater mit Spielern aus dem  Norden; Fünf Zensoren unter sich                  

In der Sache 27 O 762/07  CTS Eventim AG  vs. SES Research GmbH u.a. standen sich zwei Hamburger Creme de la Creme Zensuranwälte gegenüber: Herr van Eendenburg für den Kläger und Herr Michael Nessehauf für die Beklagte.

Noch heute am 02.02.08 finden wir im Internet nichts Schönes von den Beklagten über die Klägerin:

18.01.2008 10:13
CTS EVENTIM AG: verkaufen (SES Research GmbH)
Hamburg (aktiencheck.de AG) - Die Analysten von SES Research, Jochen Reichert und Robert Suckel, stufen die Aktie von CTS EVENTIM (ISIN DE0005470306 (News/Aktienkurs)/ WKN 547030) unverändert mit "verkaufen" ein.

Die Richter mussten im heutigen Fall entscheiden, ob die Analysten von SES Research berechtigt waren, Prognosen zu veröffentlichen, mit denen die Herrschaften von CTS Eventin nicht einverstanden waren.

Beklagtenanwalt Herr Michael Nesselhauf übergibt einen Schriftsatz vom 30.01.08.

Der Vorsitzende Richte Herr Mauck: Ja. Beim Erlass der Einstweiligen Verfügung war uns klar, dass diese nur gelten kann, wenn die Prognose auf unwahren Tatsachen beruhte. Das Konzernergebnis wird zusammengewürfelt mit Einzelergebnissen. Das ist nicht zulässig. 

Beklagtenanwalt Herr Nesselhauf: Müsste darlegen, dass es stimmt.

Der Vorsitzende: Sie rügen, dass die Vorschrift des Wertpapierhandels nicht eingehalten wurde. Ist aber rechtlich nicht zwingend. ... nicht erforderliche Sachkunde ... .

Beklagtenanwalt Herr Nesselhauf: ... .

Der Vorsitzende: Ich konnte den Schriftsatz nicht ausführlich lesen. Ein Mitarbeiter ist zum Gegner übergewechselt. An der Neutralität ist wenig zu rütteln. Das es fehlende Sachkunde ist, kann man nicht behaupten. Wir müssen die einzelnen Äußerungen durchgehen, oder haben Sie eine andere Idee?

Klägeranwalt Herr van Eendenburg: Bin einverstanden. Haben die Vermischung der Geschäftszahlen  mit Einzelergebnissen. Ist sehr krass. ... obwohl Sachkunde vorhanden ist ... .

Beklagtenanwalt Herr Nesselhauf, wie meist undeutlich: Darf ich dazu was sagen? Die Hauptgesellschafter sind ... . Bei diesen Analysen geht es ferner .. .Ausnahmslos ist es eine Prognose. ... Das ist nicht der Punkt. Was nehme ich aus der Vergangenheit ... . Die Aktion ist kräftig abgestürzt in der Gegend 48 Millionen. Sämtliche Zahlen sind .. . Darum geht es. Es ist eine Hilfe für die Investoren. Da weiß man, es ist eine Prognose, die kann gut sein, kann auch schlecht sein. Ist immer so. Das Entscheidende ist die Bewertung der Zukunft.

Beklagktenanwalt Dr. Dunkel: Es gibt verschiedene Analysen. Hier war es eine Studie ohne Auftrag. Da bekommt man sehr wenig Informationen von dem zu beurteilenden Unternehmen. ... Die Antragsgegner haben das bestritten. Zwei, drei Tage später nach der Veröffentlichung der letzten Studie gab es einen Kurssturz von 32 auf 24.

Klägeranwalt Herr van Eendenburg: Die Kammer weiß, so habe ich den Vorsitzenden begriffen ... . ... bei einer solchen Analyse ... Hopp oder Flop. Er sieht sich nicht an die Zahlen. Wenn jetzt der Antragsgegner sagt, die Prognose war richtig, der Kurs ist gestürzt, so war die Ursache für den Sturz die Prognose. Es ist ein Teufelskreis.

Beklagtenanwalt Herr Nesselhauf: ... wie eine Kuh ... . Was Sie angegriffen haben, sind irrelevante Punkte.

Der Vorsitzende: Muss man den Sonderpunkt 2005 berücksichtigen oder nicht? Es ist klar. Sie haben selbst gesagt ... 2005 ... .

Beklagktenanwalt Dr. Dunkel: ... haben bewusst ... Kapital nicht 'rein genommen. Ob es gegenüber dieser Corporation Cap... 

Beklagtenanwalt Herr Nesselhauf: ... Müsste man schon sagen, es wäre absolut und unbestritten sachfremd ... .

Die Studie wird sachkundig diskutiert. Dei Pseudoöffentlichkeit versteht wenig.

Der Vorsitzende: Sie haben angerufen. Fragt sich, ob sie, wenn sie bessere Informationen hätten, diese nicht hätten aufnehmen müssen.

Beklagktenanwalt Dr. Dunkel: ... .

Klägeranwalt Herr van Eendenburg: Wir sind ja im Äußerungsrecht. Frage, bereinigt die WM die Zahlen? Den Lesen wird suggeriert, hier hat keine Bereinigung stattgefunden. Wenn man sich klarmacht, dass die bereinigten Zahlen Corporation Cap usw. bekannt waren. Es ist nicht wie eine Handball WM.

Geschäftsführer der Beklagten Herr Reiche: 1. ..  2.. ...  3. Eine Bereinigung für 2005 ist eine Insider-Information.

Der Vorsitzende: Habe verstanden. b. haben wir untersagt. Eindruck .. . Habe Bedenken, dass dieser Eindruck entsteht.

Beklagtenanwalt Herr Nesselhauf: Die Frage ist nicht ausdiskutiert.

Klägeranwalt Herr van Eendenburg: Liegt doch auf der Hand. Sondereffekte im 1. Quartal 2005 hätten nicht ... .

Beklagtenanwalt Herr Nesselhauf: Es gibt keine Quartalsberichte. Es gibt nur Vierquarrtals-Berichte.

Klägeranwalt Herr van Eendenburg: Steht nicht Quartalsbericht, steht Quartal.

Geschäftsführer der Beklagten Herr Reiche: Es gab´2005 Sondereffekte.

Klägeranwalt Herr van Eendenburg: Deswegen gegen den Eindruck.

Beklagtenanwalt Herr Nesselhauf: Absolut irrelevant. Deswegen haben Sie keinen Anspruch darauf.

Klägeranwalt Herr van Eendenburg: Wir haben Anspruch ... .

Beklagtenanwalt Herr Nesselhauf: Nehme die Kammer-Gerichtsentscheidung.

Klägeranwalt Herr van Eendenburg: War ein anderer Fall.

Der Vorsitzende: War ein anderer Fall.

Klägeranwalt Herr van Eendenburg: Dort heißt es, war eine riesige Blase die WM-Veranstaltung.

Richter Herr von Bresinsky: Es geht Ihnen darum, dass es nicht irrelevant ist.

Beklagtenanwalt Herr Nesselhauf: Stufe, Vorstufe, Vorvorstufe, Untervorvorstufe.

Der Vorsitzende: Der Vorsitzende. Gut, haben wir verstanden. ... Wachstum hat Bedeutung für ein Unternehmen.

Beklagtenanwalt Dr. Dunkel: ...

Justiziar des Klägers: ... .

Klägeranwalt Herr van Eendenburg: Wenn ich Hobbyaktionär wäre, dann schon ...  interessant.

Beklagtenanwalt Herr Nesselhauf: Es sind alles keine Hobbyaktionäre, wie Sie sagten.

Klägeranwalt Herr van Eendenburg: Echauffiere mich deswegen, Hier wird eine Studie gemacht. Ist breit ausge.. en worden. Auf einmal irrelevant.

Beklagtenanwalt Herr Nesselhauf: Keine Vergangenheit.

Klägeranwalt Herr van Eendenburg: Die Kerner-Gerichtsentscheidung ist ein anderer Fall.

Klägeranwalt Herr van Eendenburg: Es ist nicht nachvollziehbar..

Beklagtenanwalt Herr Nesselhauf: Für Sie vielleicht nicht. Für andere ja.

Geschäftsführer der Beklagten Herr Reiche: Die Zahlen .. .

Der Vorsitzende: Zahlen sind hier ohne Bedeutung.

Geschäftsführer der Beklagten Herr Reiche: ... Ob 5 Prozent oder 25 Prozent das Wachstum war in der Vergangenheit schon von Bedeutung. Das wird dann auch in der Zukunft nicht da sein.

Beklagtenanwalt Herr Nesselhauf: Ist ja so. Ebitz.

Geschäftsführer der Beklagten Herr Reiche: ... .

Der Vorsitzende: Gut. Hier drehen wir uns im Kreis. Nur die Frage, durften Sie ... , dann hätten wir uns das sparen können. Die Frage ist, ist das bedeutsam?

Beklagtenanwalt Herr Nesselhauf: Wo Gewinne entstehen. Beispiel: Gruner + Jahr oder der Stern haben eine eigene Druckerei. Die Druckpreise werden hoch gesetzt, sonst alles andere tief .. .

Klägeranwalt Herr van Eendenburg: Recherche ... Fragebogen ... .

Beklagtenanwalt Herr Nesselhauf: Haben Fragebogen verschickt.

Klägeranwalt Herr van Eendenburg: Zwei Tage vor der Veröffentlichung. Haben Zahlen ... .

Der Vorsitzende: Ja, ja, so ist es. Kann man so rechnen? Punkt i.: Die Wertpapiere sind nicht berücksichtigt. 56 Millionen.

....

Beklagtenanwalt Herr Nesselhauf: Hat der Antragsteller zwei berichtigt.

Der Vorsitzende: Hut. Markteintritt in den USA. Haben keine Marktanteile in den USA ohne Vorbereitung.

Klägeranwalt Herr van Eendenburg: Das geht nicht. Die tun so,. als ob sie auf Expansionskurs aus sind. In Wirklichkeit tun sie nichts. ... Eindruck ... .Sie finden keinen Kooperationspartner. Haben nie voraus gesagt.

Beklagtenanwalt Herr Nesselhauf: Habe nicht behauptet. Nur prognostiziert.

Geschäftsführer der Beklagten Herr Reiche: Woher?

Beklagtenanwalt Herr Nesselhauf: Hatte ein persönliches Gespräch. Will im Juli auf den Markt. Dann war im Juni schon alles vorbereitet.

Geschäftsführer der Beklagten Herr Ruschmeier: Zu dem US-Markteintritt ist von der Firma nichts gesagt worden. ... Sagt jeder Investor.

Klägeranwalt Herr van Eendenburg: US-Markteintritt sehr fraglich. ... äußerst unrealistisch.

Beklagtenanwalt Herr Nesselhauf: Neutral.

Beklagtenanwalt Dr. Dunkel: In solchen Analysen reichen Andeutungen.

Klägeranwalt Herr van Eendenburg: In diesem Zusammenhang zu sagen, haben Versprechen nicht gehalten ...

Beklagtenanwalt Herr Nesselhauf: Wo steht "Versprechen"?

Klägeranwalt Herr van Eendenburg: Steht "in Aussicht stellen".

Beklagtenanwalt Dr. Dunkel: So reguliert sich der Markt.

Richter Herr von Bresinsky: Darauf kommt es nicht an. ... in Aussicht.

Der Vorsitzende: Gut. Andere Punkte. Werden sehen, ob das relevant ist.

Beklagtenanwalt Herr Nesselhauf: Will nicht sagen, dass alles irrelevant ist.

Der Vorsitzende: Wollte Zahlen,. habe nichts geklärt. Wir haben irgend wann die Hauptsache. Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert.

Beklagtenanwalt Herr Nesselhauf: Schwierig.

Der Vorsitzende: Die Stiftung Warentest finde ich viel schlimmer. Wir beraten und werden im Laufe des Tages entscheiden.

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Was soll das Ganze? Die Aktie geht in den Keller. Das stimmt. Alles andere nicht. Aber die Analyse hat eventuell den Sturz verursacht.

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Dwojak vs. Burda Senator Verlaf GmbH und Medien Innovation GmbH          

In den drei Sachen Pete Dwojak  27 O 1126/07, 27 O 1129/07 vs. Burda Senator Verlag GmbH sowie 27 O 1128/07 vs. Medien Innovation GmbH vertrat den Kläger der Meister Anwalt Dr. Christian Schertz persönlich.

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Hatten wir schon ein Parallelverfahren gegen Springer, vertreten von Prof. Hegemann. Verkehrsvergehen plus die Geschichte mit der Umgangsverbindung. Wir haben die Einstweilige Verfügung bestätigt, weil der Antragsteller nicht eine Person ist, über die man alles berichten darf. Er ist Schauspieler, in einer Abendserie. Was der äußert, darf einmal veröffentlicht werden, und nicht mehr.

Klägeranwalt Herr Dr. Christian Schertz: Wiederholung, ... unwahr.

Der Vorsitzende: War lange her, das Verkehrsvergehen.

Beklagtenanwalt Herr Berlinger: Haben wir nicht berichtet.

Der Vorsitzende: Der Kläger hat das Recht, mit dieser Tat in Ruhe gelassen zu werden.

Klägeranwalt Herr Dr. Christian Schertz: Es war im November 2006. Anderthalb Jahre her. Der Sachstand war damals strittig. ... Wir haben keinen Widerspruch eingelegt, wollten nicht, dass in der Geschäftsstelle jemand was dagegen hat. Haben nur deswegen nicht aufheben wollen, um weitere Aufweiterungen zu vermeiden.

Der Vorsitzende: Haben Sie nicht vorgetragen.

Klägeranwalt Herr Dr. Christian Schertz: Doch

Klägeranwalt Herr Dr. Christian Schertz liest den Schrfitsatz vor.

Der Vorsitzende: Haben wir ... .

Klägeranwalt Herr Dr. Christian Schertz: Mit Fax vom 28.01.08. Die zeitlichen Abfolgen sind unstreitig.

Beklagtenanwalt Herr Berlinger: Ihre Argumente sprechen für uns. Es ist ein Widerspruch, wenn Sie sagen wegen der Medienverbreitung.

Klägeranwalt Herr Dr. Christian Schertz wird laut und unterbricht:

Richter Herr von Bresinsky zu Schertz: Sie haben ja die Möglichkeit, sich zu äußern.

Der Vorsitzende: ... .

Klägeranwalt Herr Dr. Christian Schertz unbeeindruckt: Sie ist zur Presse gelaufen. War wahrscheinlich eifersüchtig. Springer hat veröffentlicht. Burda ist dann drauf gesprungen.

Beklagtenanwalt Herr Berlinger: Hat schon damals einen bestimmten Bekanntheitsgrad besessen.

Klägeranwalt Herr Dr. Christian Schertz: Mein Vater oder mein Vater kennt ihn nicht. Die meisten kennen ihn als Koch Leo Moren. Aber nicht mit dem Namen. Es ist eine kleine Gruppe, die ihn in der Geschäftsstelle erkennt.

Beklagtenanwalt Herr Berlinger: Man braucht keine Person der Zeitgeschichte zu sein. Es gibt eine Zielgruppe. Ich bin es nicht.

Klägeranwalt Herr Dr. Christian Schertz: Ich bin es auch nicht. Sie sind es nicht. Herr Schälike ist es auch nicht.

Herr Schälike protestiert aus dem Zuschauersaal: Jetzt gehöre ich zur Zielgruppe.

Beklagtenanwalt Herr Berlinger: Lassen Sie [Herr Schertz] mich ausreden. Wer liest die Bunte, wenn man ihn nimmt? Er ist Schauspieler. Kommt hinzu Frau Beil,  Playboy, Moderatorin,  Gute Zeiten Schlechte Zeiten. Er gerät jetzt ins hohe Rampenlicht. Der Schluss ist zwingend. Was war Anlass für die Berichterstattung? Der Alterunterschied. Sie ist fünfzehn, sechzehn Jahre älter als der Mann. Ist eher eine Ausnahme.

Klägeranwalt Herr Dr. Christian Schertz ist nicht einverstanden: Nein. Vier ... haben sechzehn Jahre jüngere Männer. Danny ... Gehen wir alle durch.

Richter von Bresinsky: Wird doch humanistisch, weil er ältere ... .

Beklagtenanwalt Herr Berlinger: Den Altersunterschied bringt man. Das interessiert die Leute. Wenn man das bringt, was war früher. Seine letzte Frau war damals als er 22 war, 27 Jahre alt. Jetzt ist er 25 und seine Frau 41. Damals hat es nicht geklappt, und jetzt kommt er mit der Einstweiligen Verfügung. Es gab wohl kein Vertrauen in die gerichtliche Entscheidung.

Klägeranwalt Herr Dr. Christian Schertz: Sie vertrauen ja auch nicht.

Beklagtenanwalt Herr Berlinger: Wenn man das so sieht in den drei Fällen.

Klägeranwalt Herr Dr. Christian Schertz: Die Gründe sind gleich.

Beklagtenanwalt Herr Berlinger: Freizeit Spaß schrieb, das die Freundin misshandelt wurde. Wurde mit einer Einstweiligen Verfügung belegt. Hat damals nicht geklappt mit der Beziehung. Der Wind ist nicht raus.

Der Vorsitzende: Daran wird es nichts ändern. Es ist kein zeitgeschichtliches Ereignis. Da kommt es nicht auf die Wahrhaftigkeit an.

Beklagtenanwalt Herr Berlinger: Kuss. Geht er ins Bett? Da öffnet er sich. Nur Gutes darf man berichten? Man muss sich nicht wundern, wenn er selbst seine Bettgeschichten erzählt. Er muss damit rechnen, dass, wenn er die Tür öffnet, dass man rein geht.

Klägeranwalt Herr Dr. Christian Schertz setzt sich: Alle drei Sachen haben wir? Gute Zeiten Schlechte Zeiten. Raubserie. 25 Leute. Mann kennt seinen bürgerlichen Namen nicht.

Der Vorsitzende: Gut. Die Sach- und Rechtslage wurde besprochen. Der Klägervertreter beantragt, die Einstweilige Verfügung zu bestätigen. Der Beklagtenvertreter beantragt, diese aufzuheben.

Die anderen beiden Sachen sind entsprechend. Kommt auch ins Protokoll.

Entscheidung am Schluss der Sitzung.

 

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 04.02.
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