Bericht Rolf Schälike - 03.12.07
Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien. Terminrolle - 30.11.2007 ▲
Die Pseudoöffentlichkeit versteht trotzdem sehr wenig, so gut wie nichts. Die Verkündungen sind sehr kurz gehalten. Auf journalistische Nachfragen wird unwillig oder gar nicht geantwortet. Die Missachtung der Würde der extra aus anderen Städten und lediglich zur Verkündung Angereisten findet ihren Ausdruck in allen Aussetzungsbeschlüssen. Es ist ausgeschlossen, diese vorab zu erfahren. Einige Verkündungstermine sind ausgefallen. Über die Gründe kann die Pseudoöffentlichkeit nur raten. Wird falsch geraten, drohen theoretisch Abmahnungen mit erhebliche Kostennoten. Eine potentielle Quelle für zusätzliche Haushaltseinnahmen wird bei jeder Verkündung eröffnet. Alles nach ZPO. Dies ist eine eindeutige Demonstration der Staatsmacht, einhergehend mit der Entwürdigung nicht nur der Pseudoöffentlichkeit.
Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: In
Sachen Ullrich Franke ergeht ein Beweisbeschluss.
Es soll durch Befragung des Arztes
Dr. Eufemiano Fuentes
die Erkenntnis zu den folgenden Fragen erfolgen: Frage vom Anwalt Herrn Reich:: Fahren Sie da selber hin? Der Vorsitzende: Fahren wir nicht selber hin.
Frankes Anwalt Herr Lehner dazu (aus dem Internet ungeprüft):
Ullrichs Anwälte hatten sich ja vehement gegen diese Beweisaufnahme
ausgesprochen, aber diese Verteidigungslinie ist gescheitert. Nun
dürften Ullrichs Hoffnungen schwinden, dass das Spiel auf Zeit Erfolg
haben könnte. ... RS: Ob an der Vernehmung in Spanien des Arztes Dr. Eufemiano Fuentes die Pseudoöffentlichkeit teilnehmen kann? Werden Herr Franke und Anwalt Lehner dabei sein? Sie hätten auch in Spanien das Recht, Fragen zu stellen. In einem eigenen Verfahren hatte Richter Buske es mir und meinem Anwalt verwehrt, vier Zeugen (3 Richter des Landgerichts und die Protokollantin) selbst Fragen zu stellen. Er ordnete die schriftliche Zeugenvernehmung an. Ungewöhnlich, wenn die Zeugen um die Ecke bzw. im Nebenzimmer sitzen.
Die Verkündung lief weiter. Der Vorsitzende: Wir haben eine Reihe
Aussetzungsbeschlüsse. M. von Schweden gegen Sonnenverlag auf den 07.12.07; Beckenbauer gegen Bauer 324 O 596/07 auf den 14.12.07;
Casiraghi gegen Burda auf den 18.01.08; Klum gegen M.I.G. auf den
18.01.08; Hillmer gegen Springer auf den 11.01.08; Superfund ... gegen
BÖRSE ONLINE auf den 28.12.07; Der Vorsitzende hielt die auf der Terminrolle vorgesehenen fünf Minuten Verkündungszeit ein. Callactive GmbH vs. Niggemeier - Niggemeier blieb hart ▲ Die Sache 324 O 794/07 Callactiv GmbH vs. Stefan Niggemeier Stefan Niggemeier wurde vertreten von Rechtsanwalt Herrn Reich von der Kanzlei Dr. Christian Schertz. Herr Reich schreit nicht, unterbricht nicht. Er unterscheidet sich damit von den beiden anderen Vertretern, dieser Kanzlei, dem Chef Dr. Christian Schertz und dem Anwalt Herrn Dominik Höch. Weshalb die beiden anderen sich in der beschränkten Öffentlichkeit des Gerichtssaals sehr oft daneben benehmen, konnte die Pseudoöffentlichkeit noch nicht herausfinden. Jedenfalls klagen alle Drei gegen den Betreiber dieser Site als Abmahner, Kläger und Klägervertreter. Um so interessanter ist für den Beichterstatter jeder Auftritt dieser auffallend mit Ausfällen auffälligen Anwälte. Heute vertrat die Kanzlei einen Beklagten, den bekannten Journalisten Stefan Niggemeier, Betreiber einer eigenen Web-Site und des gegen die Bild-Zeitung gerichteten Blog www.bildblog.de. Die Zensurkanzlei Dr. Christian Schertz steht den "Bild" - Kritikern beratend zur Seite. Nun ist der "Guru" der Bild-Kritiker selbst in die Zensurfalle geraten. Reingeraten nicht in die Falle eines Beitrages, den er für gut hieß, sondern reingefallen in die Falle, dass ein Blog-Beitrag Sonntags um 4:00 nachts eingestellt wurde, und erst nach dem morgendlichen Frühstück um 11:00 vom Blog-Betreiber selbst zensierend aus dem Netz (Blog) genommen wurde. Zu spät wie sich herausstellte.. Schon im Verfügungsverfahren arbeiteten seine Rechtsberater von der Kanzlei Dr. Christian Schertz zu langsam. Die Verfügung erging trotz der schnellen Selbstzensur. Wir berichteten. Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Schriftsätze vom 29.11.07 u.a. werden ausgetauscht. Ja, hier stellt sich die Frage, ab der Antragsgegner [Herr Stefan Niggemeier] Störer ist. Es gibt die OLG-Entscheidung vom 22.08.02. Störer ist man, wenn man zumutbare Prüfungspflichten erledigen kann. Da tun wir uns schwer. Das Verschulden gibt es nur bei Schadensersatz. Da müssen wir über die Überprüfungspflichten nachdenken. Wenn man über die OLG-Entscheidung nachdenkt, ob und wie ... . Es geht um die Belastung des Betreibers, die mit den Prüfungspflichten einhergeht und den Persönlichkeitsrechten. Da müssen wir uns das Thema ansehen. Da taucht ein ominöser Name auf. Die Damen und Herren dieser Sendung sind nervendes Pack. Sind auch sonst Beiträge drin, die mindestens am Rande der Rechtsverletzungen einher laufen. Die erhöhte Prüfungspflicht kommt daher, wenn Pseudonyme zugelassen sind. So dass wir dazu neigen, den Antragsgegner als Störer zu sehen. Beklagtenanwalt Herr Helge Reich: Müssen immer die Meinungsfreiheit sehen. Ebay .... spricht für den Antragsgegner. Wieso wird der Maßstab so hoch gelegt? Daraus ergibt sich keine Änderung der Haftungslage. Zum OLG und der Vorabkontrolle. Dann bin ich zur Vorabkontrolle bei jedem kritischen Thema verpflichtet. Kommt man ... . Der Vorsitzende: Moderat ... . Beklagtenanwalt Herr Helge Reich fällt dem Vorsitzenden ins Wort: Wie ist das denn beim Rundfunk? Oder mit einem Gast, von dem man weiß, dass er Negatives sagt? Herr Westerwelle ist in Lifesendungen dann besonders problematisch. Das Internet ist auf der untersten Ebene des Meinungsaustausches. Es gibt Ausreden. Was macht der Antragsgegner am Sonntag? Muss er den Eintrag sperren, um vorab zu prüfen? Alle Beiträge sind Provokationen. Muss dann alles komplett abschalten. Das ist im Forum nicht möglich. Auffordern ... . Wenn klar ist, dass über bestimmte Personen ... . da schaue ich hin. Das sind die Maßstäbe des OLG, des BGH. Gleiche IP-Adresse wird gefiltert. Gleiche Waren. Bei Äußerungen ist das schwierig. Es ist keine Ware. Es ist nicht machbar. Die Prüfungspflicht sehe ich als erfüllt an. Gleich Sonntag früh wurde gelöscht. Klägeranwalt Herr Wieland: Laut OLG war es zumutbar. Das es tagesaktuelle Eintragungen waren, ist nicht ... . Man kann stapeln, dann prüfen und einstellen. Beklagtenanwalt Herr Helge Reich: Der BGH sagt, das Geschäftsmodell darf nicht gefährdet werden. Das Geschäftsmodell beruht darauf, dass unmoderiert diskutiert werden kann. Richter Herr Dr. Korte: Ist doch bei Lifesendungen nicht so. Der Unterschied ist der, dass der Moderator sofort eingreifen kann. Er kann den Verletzer anhalten, die Verletzung verurteilen, die Verletzung zu vertiefen ... sehen. Wir sehen die Gefahr. Wenn Molekularbiologen aus China, Japan und ... im Internet diskutieren, dann ist die Gefahr nicht groß, dass Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
RS:
Gerade Molekularbiologen können über Opfer und Täter
diskutieren. So ist es recht einfach über die wissenschaftliche Site
http://www.biochemie.uni-freiburg.de/nat-w/versuch/dna-finger.htm
das Opfer
Christina Nytsch und den Täter Ronny Rieken zu identifizieren. Richter Herr Dr. Korte: Wir meinen, in einem solchen sensiblen Feld ist es notwendig, sich daneben zu setzen, ein paar Sitzungen lang, und in diesem Zeitraum eingreifen. Sie wissen, es ist ein sensibles Feld. Der einleitende Text, Animöse, ist schon nicht ohne. Der Betrugsvorwurf ist nahe gelegt worden. Damit setzen Sie doch die Gefahr. Möse in anderer Schreibweise, die rechtens ist. Da schaut man sich das Forum an, weil sich die Leute rantasten an die Grenzen. Bei solchen heißen Eisen haben Sie die Möglichkeit. Sie haben ja schnell reagiert, am Sonntag. Beklagter, Herr Stefan Niggemeier: Sie stellen das so dar, dass sich die Diskussionen hochge- schaukelt haben. Der Eintrag war Nachts um 3:06 Uhr. Da läuft die Sendung. Da hat sich jemand geärgert, hat gegoogelt. Das war eine Woche nachdem, die Diskussion beendet war. Kritische Journalisten laden ein zum Polemisieren. Callactive ist brisant. Nacht für Nacht gibt es die Sendung, die ... . Ich kann nicht nachweisen, dass die betrügen. Als Journalist ist das schwer. Nacht für Nacht führen sie die Menschen in die Irre. Richter Herr Dr. Korte: Wir sind uns einig, was diese Sendung betrifft. Sehen es sehr kritisch. Können Sie sich darauf verlassen, dass die Leute im Forum die Spielregeln einhalten? Es geht nicht darum, dass die Sendung nicht kritisiert werden darf. Es geht darum, mit welchen Mitteln. Sie haben sich wesentlich mehr Mühe gemacht, als andere. Sie haben sich am Sonntag um 11:00 Uhr hingesetzt. In anderen Foren ist das nicht so. Hier hat es aber nicht ausgereicht. Beklagter, Herr Stefan Niggemeier: Es wird keine Blogs mehr geben. Callactive kann sich so etwas schon ... . Jedes Unternehmen kann provozieren, so dass nur noch Moderation in Frage kommt. Richter Herr Dr. Korte: Die Argumente sind beiderseits [zu verstehen]. Es ist nicht möglich, direkt zu moderieren. Beklagter, Herr Stefan Niggemeier: Tue ich, aber nicht Nachts um 3:00. Sonst am Sonntag ... . Richter Herr Dr. Korte versucht, in Niggemeier einen Verbündeten zu finden: Wir reden nicht über das konkrete Forum, sondern allgemein. Ist es nicht denkbar, dass Forum zu schließen,. wenn Sie nicht moderieren können, bei den ganz heißen Eisen? Beklagter, Herr Stefan Niggemeier als Fachmann: Was ist ein ganz heißes Eisen? Richter Herr Dr. Korte: Hier konnte man die Uhr danach stellen. Beklagtenanwalt Herr Helge Reich: Bei den Mikrobiologen kann man wegschauen. Gerade bei den heißen Eisen geht es nicht durchs Moderieren. Bei den Mikrobiologen ist die Zeitnähe unkritisch. Prüfungspflicht bei den heißen Eisen? Abmahnung ... . Richter Herr Dr. Korte: Bei uns kosten Abmahnungen nur Geld, wenn man Verschulden hat. Es gibt die Bestrafung. Die Bestrafung gibt es nur bei Verschulden. Beklagtenanwalt Herr Helge Reich: Hat das doch zur Folge gerade bei heißen Eisen. Richter Herr Dr. Korte: Setzen wir nicht zu. Beklagter, Herr Stefan Niggemeier: Im Molekularbiologen-Blog bringt jemand etwas zu Callactive. Muss dann alle Blogs moderieren. Lasse Pseudonyme zu. Muss dann die Personalausweise verlangen. Richter Herr Dr. Korte: ... kennt man die ... . Beklagter, Herr Stefan Niggemeier: Bei den Anrufern nicht. Was ist ein Pseudonym? Habe den Namen. Wie .. ? Richter Herr Dr. Korte: Die Prüfungsmaßstäbe müssen Sie erhöhen. Beklagtenanwalt Herr Helge Reich: Freischalten. Das ist das Prinzip .. . Richter Herr Dr. Korte: Wir haben es mit der Abwägung zu tun. Wir versuchen abzuwägen. Beklagter, Herr Stefan Niggemeier: Wenn Sie die Einstweilige Verfügung bestätigen, dann muss ich das Forum schließen. Richter Herr Dr. Korte erklärt die Selbstzensur: Wenn Sie nicht damit rechnen müssen. Sie wollten ja auch nicht, dass die Äußerung verbreitet wird.. Meinen, das heiße Eisen war so hoch. Beklagter, Herr Stefan Niggemeier: War nicht bei Google. Weiß nicht, wieso Callactive das gesehen hat. Weiß ich nicht. Haben dann selber diese Äußerung verbreitet. Richter Herr Dr. Korte: Es ist ein denkbar geringer Streitwert. Ist eine Einigung möglich? Sie geben eine Unterlassungserklärung ab. Gefahr besteht nur, wenn Sie Verschulden haben. Wenn jemand absichtlich irgendwo das wieder reinstellt, dann habe Sie kein Verschulden. Beklagtenanwalt Herr Helge Reich: Gibt es einen Kostenvorschlag? Richter Herr Dr. Korte: Können wir ausbauen. Der Vorsitzende: Gerichtskosten trägt der Antragsgegner. Die Rechtsanwaltskosten trägt jeder selber. Klägeranwalt Herr Wieland: Muss ich telefonieren. Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Das Gericht unterbreitet einen Vergleichsvorschlag. Klägeranwalt Herr Wieland: Die Schutzschrift ist beim Mandanten nicht angekommen. Der Vorsitzende: Der Antragsteller erhält die Durchschrift der Schutzschrift vom 20.08.07. Klägeranwalt Herr Wieland: Überreiche die Entscheidung des OLG München, in der auch die Vorabprüfung verlangt wird . Fall Marc Döhler. Beratungspause der Parteien. Beklagtenanwalt Herr Helge Reich fragt den Vorsitzenden: Sie bleiben hier? Der Vorsitzende: Mich will keiner. Ja, zum 5. Senat [ist Herr Zink gelangt]. Nach Wiedereintritt. Der Vorsitzende: Sie wollen es wissen? Beklagtenanwalt Herr Helge Reich: Ja. Der Vorsitzende: Wegen gegen... aufs Geld verzichten. Beklagtenanwalt Herr Helge Reich: Es geht ums Prinzip. Der Vorsitzende: Den Tenor am Dienstag? Beklagtenanwalt Herr Helge Reich: Ja. Der Vorsitzende: Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: Im Einvernehmen mit den Partei-Vertretern erfolgt die Verkündung der Entscheidung im Tenor am Dienstag, den 04.12.07, 12:00 im Raum B 332. Schade, wirklich schade. Prinzipienreiter. Müssen wir auch noch entscheiden. Tschüß, ein schönes Wochenende. 04.12.07, 12:00 Uhr: Der Vorsitzende Richter, Herr Andreas Buske verkündet vor zwei Vertretern der Pseudoöffentlichkeit in der Geschäftsstelle: Urteil: Die Einstweilige Verfügung vom 03.09.07 wird bestätigt. Der Antragsgegner (Stefan Niggemeier) hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Frage eines Journalisten, Vertreter der Pseudoöffentlichkeit, an den Vorsitzenden Richter Herrn Andreas Buske: Stimmt es, dass der streitgegenständliche Beitrag Sonntag Nachts um 4:00 Uhr eingestellt wurde, und Herr Niggemeier diesen um 11:00 Uhr herausnahm, und Ihnen das zu lang erschien? Der Vorsitzende: Zu diesem Verfahren sage ich nichts mehr. 13.02.08: Urteil. Gegen dieses Urteil hat Herr Niggemeier Berufung eingelegt. Eine Verhandlung fand nicht statt, weil Callactiv den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen zurückgenommen hat. Callactive nahm im Berufungsverfahren den Antrag auf Erlass einer EV zurück ▲ 08.07.08: 7 U 23/08 Dazu der folgende Kommentar von Stefan Niggemeier: http://www.stefan-niggemeier.de/blog/callactive-niggemeier-iii/ Es gibt Neuigkeiten von zwei Prozessen, die die Firma Callactive gegen mich angestrengt hat. In beiden Fällen geht es um die Frage, in welchen Fällen ein Betreiber eines Blogs für Kommentare haftet, die von anderen auf seiner Seite abgegeben wurden. In beiden Fällen hatte ich möglicherweise rechtswidrige Kommentare innerhalb weniger Stunden unaufgefordert gelöscht. Die Firma Callactive hatte mich dennoch jeweils hinterher abgemahnt: Ich hätte von vornherein verhindern müssen, dass die Kommentare überhaupt abgegeben wurden. Das Hamburger Verfahren In dem ersten Verfahren, über das viel berichtet wurde, hatte das Hamburger Landgericht gegen mich entschieden. Ich habe daraufhin Berufung eingelegt. (Mehr über die Hintergründe hier; Auszüge aus der Urteilsbegründung hier.) Die Verhandlung vor der nächsten Instanz, dem Hamburger Oberlandesgericht, sollte in dieser Woche [08.07.08 - RS] stattfinden. Doch dazu kommt es nicht. Die Firma Callactive hat ihren (in der ersten Instanz erfolgreichen) Antrag gegen mich zurückgenommen. Sie hatte mir das angeboten unter der Voraussetzung, dass beide Seiten ihre Anwaltskosten selbst tragen und die Gerichtskosten geteilt werden. Was das Unternehmen zu dieser Kehrtwende veranlasst hat, weiß ich nicht. Ich habe diesen Vorschlag von Callactive angenommen. Dieser Ausgang des Verfahrens ist zwar insofern etwas unbefriedigend, weil die grundsätzliche Frage der Kommentarhaftung, die in Deutschland von verschiedenen Gerichten sehr unterschiedlich beantwortet wird, nicht von einer höheren Instanz geklärt wurde. (Und die grundsätzliche Haltung des Hamburger Landgerichtes hat sich natürlich nicht dadurch verändert, dass der konkrete Fall juristisch nicht mehr existiert.) Dieser Ausgang stellt auch keinen juristischen Sieg meinerseits dar. Andererseits war der Ausgang der Berufungsverhandlung ungewiss. Und dadurch, dass Callactive quasi die Abmahnung zurückgezogen hat, ist die Sache, die mich im schlimmsten Fall noch viel Zeit und Geld hätte kosten können, aus der Welt. Die gegen mich erlassene einstweilige Verfügung gilt nicht mehr. Das Münchner Verfahren (142 C 6791/08) Zuvor hatte Callactive [Stephan Meierbacher] einen Prozess gegen mich vor dem Amtsgericht München verloren. Der Richter urteilte Anfang Juni, dass das Unternehmen keinen Unterlassungsanspruch gegen mich wegen des Kommentars eines Unbekannten in meinem Blog hatte, weil ich meinen „Prüfungspflichten” nachgekommen sei. Am Montag, 3. Dezember 2007, hatte ein „Andreas” um 17:44 Uhr unter diesem Eintrag einen Kommentar abgegeben, in dem er der Firma Callactive und ihrem damaligen Geschäftsführer Stephan Mayerbacher in mehrfacher Hinsicht Betrug vorwarf. Ich war an diesem Nachmittag und Abend nicht im Büro, kontrollierte aber gegen 19 Uhr die neu eingegangenen Kommentare auf meinem Handy. Ich habe dann den Kommentar löschen lassen – das war exakt um 19:06 Uhr. Dennoch ließen mich Herr Mayerbacher und die Firma Callactive am folgenden Tag abmahnen. Ich habe daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben – allerdings „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht”. Konkret bedeutete das, dass ich mich weigerte, die mit der Abmahnung verbundenen Anwaltskosten zu bezahlen. Callactive klagte daraufhin vor dem Amtsgericht auf die Zahlung der 949,14 Euro (plus Zinsen). Juristisch ist das Verfahren dadurch ein ganz anderes als das in Hamburg: Es geht um Schadensersatz, nicht um eine einstweilige Verfügung. Verhandelt wurde deshalb auch nicht vor einer Pressekammer, sondern einem Amtsrichter. In der Sache geht es aber um die gleiche Frage: Hafte ich für den Kommentar? Hätte ich durch eine Vorabprüfung verhindern müssen, dass er überhaupt auf der Seite erscheint? Das Münchner Amtsgericht antwortete anders als das Hamburger Landgericht mit einem klaren Nein. Ich sei zwar dazu verpflichtet, die Kommentare zu prüfen — insbesondere, weil mein Artikel „bewusst provokant, gefühlsbetont und polemisierend formuliert” sei und es in ähnlichen Fällen bereits zu unzulässigen Kommentaren gekommen sei. Im ausdrücklichen Widerspruch zum Hamburger Urteil erklärt das Münchner Amtsgericht aber, diese Pflicht gehe nicht soweit, dass ich alle Kommentare vorab hätte filtern müssen. Wäre eine solche Vorabprüfung in Blogs und Foren notwendig, „würde der vom Verfassungsgeber gewünschte, wohl zum Großteil nicht rechtsverletzende Meinungsaustausch ‘abgewürgt’”. In der Regel genüge es, „die Prüfungspflicht auf eine regelmäßige, effektive Kontrolle der eingestellten Kommentare zu beschränken”, um einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung in den Kommentaren eines Blogs und dem Persönlichkeitsrecht dort erwähnter Personen zu erreichen. Callactive und Mayerbacher können gegen das Urteil Berufung einlegen
Die Richter der Zensurkammer Hamburg verlangen, "heiße" Eisen zu erkennen. D.h. die Zensurrichter verlangen von den Blog-Betreibern in der Lage zu sein, einen Verdacht zu entwickeln. Wir sieht es in diesem Fall aus mit den Tatsachenanknüpfungspunkten, Vorraussetzng für eine Verdachtsberichterstattung? Was passiert, wenn man als Poster den Betreiber darauf hinweist, d.h. den Veracht öffentlich äußert, dass sein Blog ein "heißes" Eisen ist. Darf der Blog-Betreiber eine Unterwerfungserklärung verlangen, weil dieser Verdacht keine ausreichenden Tatsachenanknüpfungspunkte besitzt? Die Lösung für diesen Widerspruch in der juristischen Dogmatik kann man finden, in dem man den Verdacht hegt, die Zensurkammer Hamburg eröffnet neue Geschäftsfelder und damit neue Einkommensquellen für Anwälte und die Gerichtskasse. Wir wissen inzwischen, dass die Bezirksrevisoren Einfluss auf die Karriere der Richter haben. Diskussionen im Internet zum Callactive vs. Niggemeiet-Urteil
Süddeutsche.de: Angst vor Kommentaren - 10.12.07 Nachts und am
Wochenende hat das Internet zu, zumindest beim Online-Angebot der
"Süddeutschen Zeitung". Nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg, das
den Journalisten Stefan Niggemeier vorschreibt, bei brisanten Themen
Kommentare in seinem Weblog Warum die Lesermeinungen nun auf die Bürozeiten beschränkt werden, will trotz des Hinweises auf die gestiegene Menge der Kommentare nicht recht einleuchten, denn auch bisher gab es schon eine "zurückhaltende Moderation". Auf gut deutsch, man hätte bei erhöhtem Aufkommen einfach einen zweiten Moderator neben den ersten setzen können. Die zahlreichen Reaktionen der Leser sind zumeist negativ und von Unverständnis geprägt. Überdies scheinen die Verantwortlichen der "Süddeutschen" ihrer Rechtsabteilung nicht besonders viel zuzutrauen. Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,522369,00.html 07.07.08: Daimler AG u. Dr. Zetsche vs. Jürgen Grässlin - Eine Sensation? ▲ Die Sache 324 O 493/07 Daimler AG u. Dr. Zetsche vs. Jürgen Graesslin. Die Verhandlung beginnt mit einem herzlichen Lachen von Richterin Frau Käfer. Sie musste sich sogar den Mund zuhalten. Der Vorsitzende Richter Herrn Andreas Buske diktiert selbst ins Mikrofon und entschuldigt sich: "Es ist spät, die Protokollführerin ist nicht mehr zur Stelle". Der Vorsitzende Richter Andres Buske: Der Beklagtenvertreter [Anwalt Herr Rothbauer] übergibt den Schriftsatz vom 29.11.078 für Gericht und Gegner. Klägeranwalt Dr. Christian Schertz: Beweisaufnahme ... .Mu ... . Der Vorsitzende: Wir haben es mit einer Geldentschädigung zu tun. Voraussetzung für den Anspruch auf eine Geldentschädigung sind schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Es muss ein hinreichendes Maß an Verschulden vorhanden sein. Es darf kein anderweitiger Ausgleich vorhanden sein. Die Kammer neigt dazu, dem Antrag nicht stattzugeben. RS: Die Sensation war perfekt. Der Vorsitzende setzt fort: Zu den Ordnungsmittelverfahren. Die Kammer sagt nicht, dass bei ständiger Nichtbeachtung der gerichtlichen Entscheidung keine Geldentschädigung möglich ist. Das Landgericht hat zwei Mal Ordnungsgeld verhängt: 1.500,00 Euro, 2.500,00 Euro. Klägeranwalt Dr. Christian Schertz dazwischen: Drei Ordnungsmittelbeschlüsse. Der Vorsitzende gelassen: Es sind nicht mehr als drei. Das ist keine ausreichende Grundlage für eine Geldentschädigung. Klägeranwalt Dr. Christian Schertz unterbricht erneut: ... Das Landgericht hat Sanktionen angeordnet. Das hat den Beklagten nicht daran gehindert, weiter die verbotenen Äußerungen zu verbreien. Wenn die Ordnungsgelder eines deutschen Gerichtes nicht erfolgreich ausreichend sind, dann müssen andere Maßnahmen ergriffen werden, damit die Beschlüsse durchgesetzt werden.RS: Mit dieser Rechtsauffassung greift Anwalt Dr. Christian Schertz das Monopol des Staates auf Gewaltanwendung an. Allen anwesenden Juristen dürfte bekannt sein, dass bei einer Einstweiligen Verfügung bis zu 250.000,00 Euro Ordnungsgeld bzw. bis zu 2 Jahren Ordnungshaft angeordnet werden kann. Das ist die Höchststrafe. Ergeht durch den Staat. Die Ordnungsgelder fließen dem Staat zu. Mit der Klage und den Forderungen versucht Herr Anwalt Dr. Christian Schertz, die Macht dem Staat zu entziehen - "Wenn die Ordnungsgelder eines deutschen Gerichtes nicht erfolgreich ausreichend sind ... " - und Privatleuten zu übergeben. Der nächste Schritt wäre der Aufruf zur Übergabe der Macht an die Straße. Das hatten wir alles schon mal. Klägeranwalt Dr. Christian Schertz kleinlaut aber uneinsichtig in den Grundsätzen: Wenn die Kammer die Schwere nicht sieht, dann kann man das auch so sehen. Ich bitte um eine Entscheidung. Grässlinanwalt Herr Rothbauer: Ich bin überrascht. Ich habe mich auf Auseinandersetzungen vorbereitet. Es ist kein Zufall, der Klägervertreter schreibt LG Berlin und die Sache geht aber nach Hamburg. Sie haben .. Klägeranwalt Dr. Christian Schertz kann sich nicht halten: Der Grund ... Grässlinanwalt Herr Rothbauer: Lassen Sie mich ausreden. Man wundert sich, wenn es auf einmal Hamburg heißt. Sie tragen vor, es gab zig-Mal Mahnungen. Habe aber nur eine. Herr Zetsche hat vor dem LG Stuttgart eine Falschaussage gemacht. Nach dem jetzigen Stand der Dinge ist das Verfahren wieder aufgenommen worden. Da muss ein Staatsanwalt sich schon sehr sicher sein. Insofern fällt die Frage der Rechtsverletzung. Klägeranwalt Dr. Christian Schertz ungeduldig: ... dann Ordnungsgeld ... Grässlinanwalt Herr Rothbauer: Es gibt eine Presseerklärung, die nicht Herr Grässlin gemacht hat. Es gibt den Verdacht einer Falschaussage. ... 09.12.2002 vierfach . Eine falsche Eidesstattliche Versicherung. Und Sie [Herr Schertz] legen das nach der Eröffnung der Ermittlungen vor. Können Sie nicht abwarten? Klägeranwalt Dr. Christian Schertz klärt auf: Sind alles Nebenschauplätze. Ist Herr Sch... wegen falscher Verdächtigung verurteilt? Wir haben zwei Verfahren. Grässlinanwalt Herr Rothbauer: Ich habe nur ein Verfahren. Das vom .... . Klägeranwalt Dr. Christian Schertz stolz: Habe drei Mal Ordnungsgeld beantragt. Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht geht bei Ordnungsgeldern nicht. Da wo Sie irgendwelche Zeitungsartikel vorlegen ... . Das Kammergericht hat das festgelegt. Er darf es nicht behaupten. Das beruhigt mich. Herr Jürgen Grässlin: Darf ich etwas sagen? Der Vorsitzende: Bitte. Herr Jürgen Grässlin: Ich möchte Herrn Zetsche nicht beleidigen. Ich gehe mit internen Dokumenten um. Es geht hier nicht um sachliche Argumente. Es geht um 100.000,00 Euro. Klägeranwalt Dr. Christian Schertz unterbricht zwecks Sachvortrag: Solch ein Unsinn, den Sie da erzählen. Herr Jürgen Grässlin: Lassen Sie mich erzählen. Es läuft ja das Verfahren mit Schrempp. Das Verfahren, was heute läuft, läuft bei mir unter Absurdistan. Wenn jemand aufklärt über die Graugeschäfte .... . Wenn jemand dann Schmerzensgeld verlangt. Klägeranwalt Dr. Christian Schertz möchte wieder unterbrechen. Herr Jürgen Grässlin: Darf ich als Beklagter sprechen? Oder wenn Daimler Benz Waffen liefert. Da ist der Schaden wirklich vorhanden bei den vielen Opfern. Danke Herr Buske. Eidesstattliche Falschaussage. Vom Verdacht darf ich nicht sprechen, sondern nur von Tatsachen. Da wird Schmerzensgeld verlangt. ... . Klägeranwalt Dr. Christian Schertz überzeugt: Ich kriege gar keine Schwierigkeiten. Herr Jürgen Grässlin: Wegen vier falschen Eidesstattlichen Versicherungen, die Sie eingebracht haben. Klägeranwalt Dr. Christian Schertz kontert: Es ist eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung. Grässlinanwalt Herr Rothbauer: Wie? Klägeranwalt Dr. Christian Schertz überzeugend: Er hält sich nicht daran. Grässlinanwalt Herr Rothbauer: Wir haben zwei Einstweilige Verfügungen und einen Ordnungsmittelantrag. Klägeranwalt Dr. Christian Schertz präzisiert: Ein Hauptsachverfahren. Grässlinanwalt Herr Rothbauer: Das Landgericht Berlin ging davon aus, dass es kein Ermittlungsverfahren gibt. Auch da kann es kippen. Der Vorsitzende: Sollen wir durchführen? Grässlinanwalt Herr Rothbauer: Weite Fahrt hierher nach Hamburg. Wenn Sie angedeutet haben, dass dem Antrag nicht stattgegeben wird, dann ist es sinnvoll. Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Der Klägervertreter stellt den Antrag aus dem Schriftsatz vom 05.07.07. Der Beklagtenvertreter stellt alle Anträge aus ... . Beschlossen und verkündet: Schriftsatzfrist ... . Verweisantrag? Grässlinanwalt Herr Rothbauer: Nehme ihn zurück. Klägeranwalt Dr. Christian Schertz: Dürfen Sie [Herr Buske] tun, wenn ... . Herr Jürgen Grässlin: Wollen Sie es in Berlin probieren? Ein schlechter Schertz. Klägeranwalt Dr. Christian Schertz spitzfindig: Das ist Ihr Niveau. Der Vorsitzende: Die Schriftsatzfrist bis zum 21.12.07. Der Termin für die Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 11.01.08, 9:55 Uhr im Saal B 335. Der Beklagtenvertreter erklärt, dass die Rüge bezüglich der örtlichen Zuständigkeit nicht mehr aufrecht erhalten bleibt. Nach der Verhandlung Der Vorsitzende: Emotionen kochen nach. Richterin Frau Käfer: Eigentlich nur eine Rechtsfrage. 10.01.08: Urteil: Klage wird abgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Quelle: http://www.juergengraesslin.com
Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen] ▲ "Zu diesem Verfahren sage ich nichts mehr." Meldungen des Tages - Deutsche Manager können von den USA gekidnappt werden ▲
US-Justiz bekräftigt Recht auf Entführung
europäischer Manager Quelle: spiegel.de 02.12.07 Ob das auch Ferdinand Piëch, Dieter Zetsche und Jürgen Schrempp treffen kann?
Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 07.07.08 Impressum |