BUSKEISMUS

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Bericht
Pressekammer LG Berlin, Zivilkammer 27
Sitzung, Freitag, den 20. 09.2007

Rolf Schälike - 04.10.2007

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 20.07.2007

Prof. Piech vs. Prof. Dr. Ing. Selenz  -   Dürfen Strafanzeigen veröffentlicht werden?                     

Die Sache 27 O 694/07 war nicht die ersten Zensursache, mit der die Zensurkammern dem Professor Selenz Äußerungen verboten haben. Wir verweisen auf 324 O 166/07.

Der heutigen Sache ging eine Einstweilige Verfügung 27 O 502/07 (05.06.2007) voraus.

Dem Antraggegner wurde verboten, die Strafanzeige gegen den Antragsteller öffentlich zu verbreiten, wie unter http://www.hans-joachim-selenz.de/kommentare/03448b99160695001.html geschehen.

Wir veröffentlichen diese Strafanzeige mit Erläuterungen, und zeigen auf, weshalb die Veröffentlichung so, wie es Herr Prof. Selenz tat, verboten werden musste. Auch die Auftritte von Volkert und Gebauer im Fernsehen ändern nicht daran.

Wir erlebten heute das Hauptsacheverfahren 27 O 694/07.

Der Vorsitzende Richter Mauck: Es gibt die negative Feststellungsklage hier bei uns und in Hildesheim. Wir sind an den BGH gebunden. Wir haben neue Schriftsätze. Ist da was Neues drin?

Beklagtenanwalt Herr Schnerwitzki: Nicht, was noch nicht erörtert wurde.

RS: Das war der erste Gütetermin. Wie kann da schon alles erörtert gewesen sein?

Der Vorsitzende: In der Sache selbst kann man Strafanzeige gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft stellen. Das ist erlaubt. Haben aber ein Problem, das öffentlich zu machen und öffentlich zu behaupten, die Zeugen würden das bestätigen.

Beklagter Herr Prof. Selenz: In den Protokollen des niedersächsischen LKA stehen die Abläufe aber exakt so drin.

Der Vorsitzende: Wird der Kläger genügend belastet, dass er es gewusst hat, kann man es dann auch veröffentlichen.

Beklagter Herr Prof. Selenz: Steht doch so im Protokoll.

RS: Der Kläger und sein Rechtsanwalt sehen das anders. Die von Prof. Selenz behauptete Kenntnis des Klägers bezüglich der Zahlungen über das Konto 1860 und das Ausschalten der Revision zwecks Deckung unrechtsmäßiger Handlungen können weder Herr Piech noch sein Anwalt, Herr Prof. Prinz und Herr Veddern erkennen. Das Landgericht Berlin erkennt das ebenfalls nicht.

Der Vorsitzende: ... .

Beklagter Herr Prof. Selenz: Der Kläger war informiert über die Luxusreisen, über die Boni über alle Vergnügungsprogramme des Betriebsrates sogar durch Protokolle. Die Rechnungen z. B. aus dem Rotlichtbereich konnten nur gebucht werden, weil die Revision des Unternehmens zur Überprüfung des Kontos 1860 vorsätzlich abgeschaltet worden war. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Arbeit der Revision ist der Vorstandsvorsitzende. Stellt man die Revision ab, wie bei VW geschehen, bildet man rechtsfreie Räume im Unternehmen. Damit hat der Vorstandsvorsitzende zusammen mit dem Leiter der Revision und seinen Kollegen, die dies begleitet haben, faktisch eine kriminelle Vereinigung nach § 129 StGB gebildet, um das Unternehmen schädigen zu können.

Ich war Vorsitzender des Vorstands der Salzgitter AG, einem großen börsennotierten Unternehmen und weiß, was Vorstandsvorsitzende zu wissen haben und wofür sie verantwortlich sind. Piech, als Verantwortlicher hat die Revision bei diesem Konto abgeschaltet. Ich kann Ihnen sogar Original-Bordellrechnungen zeigen, die bei VW gefunden worden sind, und die nur durch diese kriminellen Vorgänge im Buchungssystem der Volkswagen AG eingebucht werden konnten. Hier ist ein solcher Beleg (übergibt dem Gericht einen entsprechenden Zeitungsartikel).

Der Vorsitzende: Das es da Rechnungen gab, ist klar.

Beklagter Herr Prof. Selenz: Rechnungen aus dem Bordell gab es bei VW im Original, und sie sind gebucht worden. Solche Möglichkeiten gibt es nur, wenn die Revision aktiv abgeschaltet ist. Herr Dr. Schuster war vom Leiter der Revision angewiesen worden, die Rotlichtrechnungen sollten auf das Konto 1860 abgerechnet werden. Die Begründung des Leiters der Revision: da gucken wir nicht so genau hin. Nachdem das LKA-Protokoll im Frühjahr 2006 beim FOCUS gelandet war und der FOCUS berichtet hatte, dass Dr. Schuster mit seinen Aussagen beim LKA Piech schwer belastet habe - was faktisch stimmt - wurde von Piech gegen den FOCUS in Hamburg geklagt. Richter Buske hat dann dem FOCUS verboten, dies weiter zu behaupten (324 O 327/06).

Da ich ähnliches als Mitglied des Vorstandes der Preussag AG und der Salzgitter AG erlebt habe, mit der Verfolgung von Großkriminellen, bzw. von Schwerstkriminellen auch in der Politik, dass die nicht verfolgt wurden, meinte ich, es gehört in die Öffentlichkeit. Piech hat nicht nur die Revision, für die er verantwortlich war, vorsätzlich und aktiv abschalten lassen - denn nur so ist eine derartiger krimineller Ablauf und die ganzen Betrugssysteme bei VW möglich. Herr Piech hat auch zugegeben, bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig, dass dies Konto nicht überprüft worden war. Seine Begründung: Es sind zu geringe Beträge geflossen. Es handelte sich aber um Millionenbeträge. Die Aufsichtspflicht eines Vorstandsvorsitzenden hängt aber überhaupt nicht von der Höhe der Beträge ab. Das weiß ich als ehemaliger Vorstandsvorsitzender, der dafür verantwortlich war. Gerade Konten, auf den Reisekosten und Bewirtungskosten abgerechnet werden, sind ganz besonders vordringlich zu überprüfen, da bekanntlich dort das Betrugspotential am allergrößten ist. Das Übersehen derartiger Rechnungen geht nur, wenn die Revision bewusst nicht hinschaut. Das Konto hätte auch und gerade bei diesen hohen Beträgen in jedem Fall überprüft werden müssen. Beim Prozess gegen Herrn Hartz wurde dem eine kriminelle Energie unterstellt und dafür ist er sogar verurteilt worden, weil er angeblich die Überprüfung des Kontos nicht zugelassen hat. Dafür hatte er aber organschaftlich im Unternehmen keine Verantwortung. Die lag ganz eindeutig, wie auch die vom Gericht in Braunschweig unterstellte kriminelle Energie, beim Vorstandsvorsitzenden, also bei Herrn Piech. Hartz hatte dazu gar keine Befugnis und keine Vollmacht. Er ist für etwas verurteilt worden, was er nicht zu verantworten hat.

Das Ganze gehört in die Öffentlichkeit. Die Ergebnisse der im Unternehmen installierten Betrugssysteme und der damit ermöglichten kriminellen Vorkommnisse haben wir heute. Der Betriebsrat klagt gegen Porsche, weil dies Unternehmen, das Herrn Piech in Teilen gehört und dessen Aufsichtsrat er angehört, VW praktisch feindlich übernommen hat.

Das gesamte Cayenne-Projekt, von der Projektierung über die Entwicklung bis zur Montage des Cayenne in Bratislava auf einer VW-Anlage hat VW weit überwiegend geleistet und finanziert. Zu diesem für VW extrem schädlichen Projekt war die Zustimmung des Betriebsrates ausdrücklich erforderlich. Daher war die Korruption und die Bestechung der Mitglieder des VW-Aufsichtsrates auf der Arbeitnehmerseite erforderlich. Der nahezu komplett montierte Cayenne läuft in Bratislava nur deshalb nicht vom Band, weil Porsche auf dem Täuschungsmanöver besteht, um damit vorzutäuschen, dass der Cayenne angeblich im Leipzig gebaut wird. Da werden aber nur noch der Motor und die Reifen angebaut. Mit diesem Projekt hat Porsche über VW Milliarden an Profit eingenommen, und mit denen hat Porsche die VW-Aktien letztendlich gekauft.

Der Vorstand brauchte die Zustimmung des Betriebsrates für alle Auslandsinvestitionen. Das ist nicht nur bei VW so. Der Primärschaden, Schmuck, die Bordellkosten sind dabei fast noch zu vernachlässigen gegen diesen Sekundärschaden für das Unternehmen. Der VW-Konzern hätte diesen Profit über die VW-Tochter Audi einfahren müssen. Statt dessen hat man einen Konkurrenten wie Porsche im Markt aufgebaut und ihm dazu noch einen Milliardenprofit überlassen. Aber auch der Primärschaden, der auf dem Konto 1860, war sehr hoch. Er betrug mehrere Millionen Euro, wie die Wirtschaftsprüfer vom KPMG bei der Überprüfung festgestellt haben. Wenn Herr Piech behauptet, das Konto sei nicht überprüft worden, weil die Beträge zu niedrig waren, so ist das eindeutig falsch.

RS: Kann aber auch durchaus stimmen. Möglich, dass der Kläger lediglich informiert sein wollte, wenn dieser Betrag zu hoch wäre. Details haben ihn nicht interessiert. So stelle ich mir das Management auf den Chefetagen vor. Die Drecksarbeit machen andere. Der Kläger braucht gar nicht mal formal zu lügen.

Beklagter Herr Prof. Selenz: Das ist abstrus. Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in einer großen Aktiengesellschaft sind eindeutig geregelt. Wenn ich aber entgegen meinen Pflichten als verantwortlicher Vorstand nicht will, dass mir etwas auffällt, dann ist das allerdings ausdrücklich kriminelles Handeln. Piech hat mit dem vorsätzlichen und ja auch nachweisbaren Abschalten der Revision, für die er eindeutig verantwortlich war, im großen Rahmen einen rechtsfreien Raum im Unternehmen geschaffen. Mann kann es juristisch auch als Bildung einer kriminellen Vereinigung bezeichnen. Das Ziel, der Firma, für die man als Vorstand verantwortlich ist, zu schaden und sich selbst als Mitglied des Aufsichtsrates und Mitgesellschafter der übernehmenden Firma Porsche als Chef bei VW einzusetzen. Man hätte den hochpreisigeren SUV für Audi entwickeln und bauen müssen. Schon aus der Interessenlage das VW-Konzerns heraus. Dann wären die Milliarden bei VW geblieben. So hat Porsche bei der Entwicklung nur 350 Millionen investieren müssen, VW einen vielfach höheren Betrag. Die Produktionsanlagen in Bratislava wurden ebenfalls von VW bezahlt. Der Lohn in der Slowakei beträgt nur 1/6 des Lohnes der VW-Mitarbeiter in Deutschland. Und daher kommen dann riesigen Gewinne von bis zu 50.000 Euro bei einem Cayenne Turbo S heraus. VW hat damit die eigene Übernahme durch den Konkurrenten Porsche nicht nur selbst vorbereitet sondern am Ende sogar noch selbst finanziert. Bei VW steuerte dies Manöver Piech. Beim Konkurrenten Porsche letztendlich derselbe Mann, auch Piech. Piech hat dazu die Organe des VW-Konzerns beeinflusst. Jetzt geht der Betriebsrat gegen das, was dabei angerichtet wurde, schon bei Gericht vor. Weil vorher vieles anders gesagt wurde, als es jetzt in die Tat umgesetzt wird. Möglich waren diese Entwicklungen, die das Unternehmen dauerhaft schädigen, ebenso wie die kriminellen Vorgänge innerhalb des Unternehmens, durch die sie umgesetzt wurden, nur dadurch, dass rechtsfreie Räume geschaffen worden sind und damit die erforderlichen Betrugssysteme installiert werden konnten.

Der Vorsitzende: Gut, jetzt ist Prinz dran.

Klägeranwalt Herr Prof. Prinz: Zu dem allem, hat der Kläger schriftlich vorgetragen. Deswegen habe ich hier nichts zu sagen.

RS: Herr Prof. Prinz bestreitet in seinen Schriftsätzen die Aussagen von Herrn Prof. Selenz, erst Recht die Schlussfolgerungen.

Beklagter Herr Prof. Selenz: Ich habe den Rechtsausschuss und den Petitionsausschuss, ebenso wie das Präsidium und die Fraktionsvorsitzenden des Deutschen Bundestages mit dem Originalmaterial des LKA-Niedersachsen und anderem Originalunterlagen über die Betrugsfälle bei VW und bei der WestLB/Preussag-Gruppe informiert. Es handelt sich in allen Fällen um schwerstkriminelle Vorgänge. Die zuständigen Strafverfolgungsbehörden haben in diesen Fällen nur unzureichend oder gar nicht ermittelt. Die Staatsanwaltschaften sind bekanntlich weisungsgebunden, daher werden sie in solchen Fällen, wo die Politik reinspielt an der Arbeit gehindert. Dies ist das Krebsgeschwür des deutschen Rechtssystems, wie Richter und Staatsanwälte dies selbst beurteilen. Der Deutsche Richterbund fordert daher die Abschaffung der Weisungsgebundenheit, um auch in solchen Fällen korrekt und entsprechend gesetzlicher Vorgaben arbeiten zu können. Der eigentliche Hintergrund meiner Strafanzeige ist der, dass die kriminellen Handlungen bei VW ebenso vertuscht werden, wie das bei der Preussag erfolgte. Es steht die Forderung der deutschen Richter im Raum, und ich kann diese Forderung aus meinen Erfahrungen heraus nur unterstützen, dass die Staatsanwaltschaft nicht nach politischen Weisungen arbeitet, sondern unabhängig ermitteln soll.

Jedem Staatsanwalt ist klar, dass nicht nur bei VW der Vorstandsvorsitzende für die Revision zuständig ist. Wenn man dies weiß, hat die Staatsanwaltschaft nicht ihre Pflicht getan.

Klägeranwalt Herr Prof. Prinz holt seine Trümpfe heraus: Mich haben Sie angezeigt. Diese Kammer haben Sie angezeigt.

Beklagter Herr Prof. Selenz: Ja das stimmt. Der Tatbestand des schweren Betruges bei VW liegt auf der Hand. Dazu reicht das erste Semester des Jurastudiums. Man muss darüber hinaus nur lesen können. Ich gehe davon aus, dass das Gericht lesen kann. Daher die Strafanzeige gegen die Richter, die diese kriminellen Vorgänge aus LKA-Protokollen kennen. Wir haben diese Protokolle des LKA-Niedersachsen und der Staatsanwaltschaft Braunschweig. Da stehen die ganzen Vorgänge drin.

RS: Die Protokolle stammen nach Aussage von Herrn Prof. Selenz von Herrn Prof. Prinz, der sie in die laufenden Verfahren eingebracht hat. Da mit diesen Protokollen die wahren Abläufe bei VW mit der Kenntnis von Herrn Piech über die protokollierten kriminellen Vorgänge und seine Rolle beim Abschalten der Revision ans Licht kamen, kann man sicherlich ohne Übertreibung sagen, dass Herr Prof. Prinz gegenüber seinem Mandanten Piech durchaus Mandantenverrat begangen hat. Ob dieser Vorwurf das juristisch haltbar ist, weiß ich natürlich nicht.

Beklagter Herr Prof. Selenz: In der Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Braunschweig steht auch, dass Herr Piech gestanden hat, dass das Konto mit den Rotlichtrechnungen nicht überprüft worden ist, weil da angeblich zu geringe Beträge flossen, die aber in Wirklichkeit Millionenbeträge zum Schaden des Unternehmens waren. Mit einer Überprüfung dieses Kontos wären die Betrugssysteme bei VW sofort geplatzt, die aber alle zu seinem Vorteil waren. Zu dieser Aussage, dass er nicht geprüft hat, die praktisch ein Geständnis ist, hat FocusOnline den Schub gegeben.  Das Überprüfen wäre aber seine Pflicht als Vorstand gewesen, der für die Revision verantwortlich ist.

Der Vorsitzende: Gut. Mit den Parteien wurde die Sach- und Rechtslage erörtert. Der Klägervertreter stellt den Antrag aus dem Schriftsatz vom... Der Beklagtenvertreter stellt den Antrag aus dem Schriftsatz vom 26.07.07.

Wir beraten und am Schluss der Sitzung werden wir die Entscheidung verkünden.

Es ist alles vergebens. Vielleicht machen wir eine Beweisaufnahme. Es ist uns alles bekannt aus den Zeitungen.

Beklagter Herr Prof. Selenz: Es geht nicht um Zeitungen. Es gibt die LKA-Protokolle. In den Zeitungen stand der wahre Sachverhalt noch gar nicht (bis auf die FOCUS-Meldung). Der entscheidende Punkt ist, dass bei VW durch das Abschalten der Revision durch den dafür verantwortlichen Vorstandsvorsitzenden rechtsfreie Räume geschaffen worden sind und damit die ganzen Betrugsvorgänge zum Schaden des Unternehmens erst möglich wurden. Es ist im höchsten Maße kriminell, wenn in einem Unternehmen derartiges passiert, ohne dass die Organe pflichtgemäß eingreifen.

Der Vorsitzende an Schluss der Sitzung: Der Klage wurde stattgegeben. Urteil.

Kommentar zu Piech ./. Selenz (RS)              

Wir lesen in Internet radio-utopie.de:

Heute könnte es deutliche Erkenntnisgewinne zum Wirken von Ferdinand Piëch bei VW geben. Schließlich könnten Zuschauer morgen im LG Berlin erfahren, was Ferdinand Piëch an der Strafanzeige von Hans-Joachim Selenz für falsch hält und was er gar nicht bestreitet.

Die Einstweilige Verfügung ist mit "wie unter http://www.hans-joachim-selenz.de/kommentare/03448b99160695001.htm" unbestimmt formuliert. Was ist unter wie zu verstehen? Als Pseudoöffentlichkeit haben wir den formalen Grund nicht erfahren. Der Klägeranwalt Herr prof. Prinz erläuterte uns diesen nicht. Setzte voraus, dass das Gericht diesen kennt. Die Pseudoöffentlichkeit geht das nichts an oder sollen wir uns die Informationen woanders herholen?

Wir haben es getan. Das Gericht hat es uns, den Journalisten, erläutert.

In der Strafanzeige steht indirekt, dass der Kläger, Herr Piech, von den Unregelmäßigkeiten bei VW Bescheid wusste. Das ergibt sich jedoch aus den aufgeführten Zitaten nicht. Deswegen war die Veröffentlichung der Strafanzeige den Herrn Hans-Joachim Selenz zu verbieten.

Weshalb hat die Kammer bei dieser Bewertung des Textes die Veröffentlichung nicht als Verdachtsberichterstattung qualifiziert mit einem ausreichenden Tatsachenhintergrund bei den Recherchen. Die meisten Strafanzeigen beruhen auf juristischen Verdacht. Die Staatsanwälte entscheiden, ab es für eine Klage ausreicht.

Die Staatsanwaltschaft kann von einer Klage aus den verschiedensten Gründen absehen. Das ändert nichts an einer erlaubten Verdachtsberichterstattung.

Die Richter sind verpflichtet, von sich aus alle Rechtsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen, auch wenn diese nicht vorgetragen werden.

Dürfte eine Begründung für die Berufung sein.

Nach Kenntnis der Urteils haben wir die Entscheidungsgründe begriffen: Pfuj, Herr Selenz.

 

Frau Pfitzner vs. Berliner Verlag              

In der Sache 27 O 852/07 Frau Pfitzner vs. Berliner Verlag obsiegte die Klägerin, vertreten vom Anwalt Johannes Eisenberg. Der Berliner Verlag wurde vertreten von Frau .... aus der Kanzlei Dr. Schertz.

Noch nicht fertig geschrieben.

 

Rattenhuber vs. ddp - Mandant der Kanzlei  Prof. Prinz verlor wegen einem Fehler seiner Kanzlei            

In der Sache 27 O 633/07 Rattenhuber vs. ddp verlor der Kläger,  vertreten von Anwalt Herrn Vedders von der Kanzlei Prof. Prinz. Mitten in den Auseinandersetzung wechselte die Kanzlei ohne Grund das Rubrum.

Pech: die neue Firma war zwar insolvent, aber noch existent.

Der Kläger-Vertreter musste die Klage - den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung - zurücknehmen.

Ein Sieg für Prof. Weberling, welcher ddp vertrat.

 

Bildhauer_Bxxx vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag              

Die Sache 27 O 672/02 Bildhauer Bxxx vs. Heinrich Bauer Verlag war kurz, weil es schon drei Einstweilige Verfügungen in anderen analogen Fällen gab. Für den Bauer-Anwalt keine Chance.

Die Einstweilige Verfügung wurde bestätigt.

 

Müller vs. rbb Rundfunk              

20.09.07: Die Sache 27 O 729/07 Müller vs. rbb Rundfunk war das Hauptsacheverfahren zum Verfügungsverfahren 27 O 730/07 am 06.09.2007.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Antragsstellervertreter übergibt den Schriftsatz vom 19.09.07. FactorP hat mit ... keine Bürogemeinschaft. Es ist Anlass genug zu hinterfragen. Das spielt für den Bund der Steuerzahler eine Rolle. Wenn Hagemann sagt und Factor P ist mit dem Anragsteller verbunden ... .

Beklagtenanwalt Herr Dominik Höch: Es ist ein Schulfall für die Verdachtsberichterstattung. Könnte Seminare geben. Hat weder für Private noch ... genutzt.

Der Vorsitzende: Spaß beiseite. Es stellt sich die Frage, ist es eine zulässige Verdachtsberichterstattung oder nicht? Und da finden wir einige gute Argumente. Herr Thiel gibt die Telefonnummer.

Beklagtenanwalt Herr Dominik Höch: Handynummer.

Der Vorsitzende: Lassen Sie uns sehen Es gibt eine Verbindung mit Factor P. Hätte weiter hinterfragt werden müssen.

Beklagtenanwalt Herr Dominik Höch tänzelt.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Schertz: Was soll er mehr machen. Nachdenken? Es ist ein klassischer Fall für eine zulässige Verdachtsberichterstattung. Herr Schorman vs. St.. hatte ich beim Stern vertreten. Was ich von der Eidesstattlichen Versicherung halte? Wir können auch eine Strafanzeige stellen.

Klägeranwalt Herr Geigenmüller: Habe keinen Mietvertrag.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Schertz: Es ist ein Unterschied. Er wählt zwischen Pest und Cholera. Hat so und so Probleme mit der Steuer... .

Der Vorsitzende: Wir haben die Verdachtsberichterstattung. Frage, reichen die Indizien aus oder nicht? In diesem Fall reichen diese aus.

Klägeranwalt Herr Geigenmüller: ... wird nicht gesagt, wie die verbandelt sind miteinander. Haben ... .

Beklagtenanwalt Herr Dominik Höch: Kommt nicht darauf an. .. Haben die Anforderungen an eine Verdachtsberichterstattung erfüllt.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Schertz: Wenn jemand bei uns fragt, sitzt hier Herr Geigenmüller, dann sagen wir nein, er sitzt bei Moser und Bezzenberger.

Der Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Anträge werden gestellt. Denken trotzdem darüber nach. Entscheiden am Schluss der Sitzung

Entscheidung am Schluss der Sitzung: Der Klage wurde nicht stattgegeben. Die Beklagte hatte bei der Verdachtsberichtserstattung ordentlich recherchiert.

 

Heute herausgehörte Leitsätze                              

Strafanzeigen dürfen nicht veröffentlicht werden, wenn die in der Strafanzeige aufgestellten Behauptungen nicht schlüssig aus dem Text der Strafanzeige folgen.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 20.09.07
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