Bericht Rolf Schälike - 15.06.07
Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien. -> Terminrolle 15.06.2007 ▲ In der Sache 324 O 311/07 Naujoks vs. ver.di. erfahren wir so einiges vom "Klassenkampf". Vorab zur Erläuterung: Fragen mich Bewerber um einen Arbeitsplatz nach Gewerkschaften in meinem Betrieb, so frage ich zurück: "Sind Sie bereit, nach neunzehn Uhr vor unserem Betrieb zu demonstrieren mit den Losungen "Wir fordern mehr Aufträge!"? Wir wären dann zwei Demonstranten: Sie und ich. Aber bitte nach Feierabend. Die Plakate und das sonstige Drum Herum würde ich organisieren, und die Kosten würde ich sogar privat tragen. In der Regel verzichten die Bewerber nach einem solchen "Einstellungsgespräch" auf eine Einstellung in unserer Firma. Das habe ich als Kommunistenkind aus der DDR mitgebracht, in der das ganze Verbrecher-Pack die "Interessen der Arbeiterklasse" vertrat. Nach den VW-Affären war ich heute etwas platt, dass gegen Ver.di wegen des "Mobbing" Vorwurfes vorgegangen wird. Ich kenne die guten Seiten http://wiki.mobbing-gegner.de/ von Deltev Lengsfeld. Soweit ich es verstanden habe, wird dieser bekannte "Anti-Mobbinggegner" von Ver.di nicht unterstützt. Eher das Gegenteil ist der Fall. Zu dem heute bei der Zensurkammer ausgetragenen Konflikt hat er allerdings ebenfalls berichtet. Hartz, Volkert, Gebauer haben ihre Wege gefunden, Ver.di in den Betriebsfrieden einzubauen. Ich halte mich da herraus. Ich habe nichts gegen Nutten. Ich habe aber etwas gegen die "Arbeiteraristokratie", zu denen KPD-geschichtlich die Eisenbahner und die kleinen Beamten zählten, wie mein Großvater, welcher die Anzeigen an den Gaszähler als kleinster stolzer Beamter in den Wohnungen überprüfte. Nicht selten plombierte er den Gaszähler bei den Ärmsten. Korruption der Arbeitenden ist nichts Neues. Erhebung in den Beamtenstand gab es schon damals, in den Manager-Bonus-Stand ist es heute. Korrupte Betriebsräte sind keine Erfindung der Nachkriegszeit. Heute war Stolpe doppelt am Zuge, aber versteckt. Vom Kläger finden wir im Internet die folgende Selbstdarstellung: http://www.fachseminare-naujoks.de/ Willkommen bei Fachseminare Naujoks
Sehr geehrte Damen und Herren, der Inhalt der Seminare ist ein Spiegelbild meiner Arbeit als
Rechtsanwalt. Warum sollen Sie als Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern horrende Abfindungssummen zahlen? Das Motto „Dann zahlen wir halt die Abfindung, Hauptsache die Akte ist geschlossen“ ist nicht der richtige Weg! Warum sollen Sie mit einem Betriebsrat zusammenarbeiten, der das Betriebsverfassungsgesetz instrumentalisiert, um Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu blockieren? Der typische Vorhalt „Betriebsratsmitgliedern kann man nicht kündigen, es sei denn, sie stehlen „goldene Löffel“ ist falsch! Entscheidend ist die richtige Strategie! Deshalb steht die – Strategie – im Mittelpunkt meiner Seminare und eben nicht das bloße Aufzeigen von Problemen. Ich schlage Ihnen Lösungswege vor! Überzeugen Sie sich von meiner Seminararbeit! Ich freue mich, Sie im Rahmen meiner Seminare persönlich kennen lernen zu dürfen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Referent Vieles, sehr vieles lässt Stolpe zu, zum Beispiel etwas zu deuten, worin die Lösungen bestehen. Ver.di, tätig in der Volksbank Ludwigsburg, deutete dies als Angebot für Mobbing-Seminare. Es gab dazu Ver.di-Flugblätter. Die Zensurkammer in Hamburg musste heute zu dieser "Klassenfrage" entscheiden. Stolpe stand Pate. Die Kanzlei Prof. Dr. Prinz, in Gestalt des lässigen Anwalts Philippi, vertrat die "Ausbeuterklasse". Anwalt Klaus Müller-Knapp die "Werktätigen". Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Der Kläger-Vertreter überreicht den Schriftsatz von 14.06.07 für Gericht und Gegner. Klägeranwalt Herr Philippi lachend und lässig: Es war nicht meine Absicht. Ich bin einfach überlastet. Der Vorsitzende setzt fort: Nach der Vorberatung möchten wir die Einstweilige Verfügung bestätigen.. Die Erfolgsaussichten bei Kündigungen durch Mobbing sind... . Auch bei einer böswilligen Auslegung werden Verhaltensweisen empfohlen, bei welchen eine Kündigung erfolgen kann. Ver.di - Anwalt Herr Müller-Knapp: Es hat einige Bedeutung, was Herr Naujoks gemacht hat. Das hat nichts mit Böswilligkeit zu tun, sondern mit Warnungen. Klägeranwalt Herr Philippi: Ich habe gleich einen Antrag für das Hauptsacheverfahren gestellt. Ich frage mich auch. Im Zweifel gibt es eine Beweisaufnahme. Mein Mandant hat selbst gesagt, dass er nicht beabsichtigt, das weiter zu verfolgen. Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp: Ich bin erneut überrascht. Das ist der Eindruck, den man hat oder auch nicht hat. Es geht um die Darstellung im Internet. Wenn sie [Herr Buske] das so darstellen, dann können wir das nur so hinnehmen. Der Vorsitzende: Ist das noch aktuell? Klägeranwalt Herr Philippi: In der Volksbank Ludwigsburg hat man die Absicht, sich zu einigen. Der Antragsteller ist in der Gefahr, ausgesetzt zu werden .. . ... wie das mit dem Flugblatt war. Dann ist es erledigt. Der Vorsitzende: Daraufhin werden Sie den Bestrafungsantrag zurücknehmen? Klägeranwalt Herr Philippi: Nein. Wenn er dargestellt wird als Kinderfresser und als ... . Da steht er nun zu sehr im Feuer. ... . Im Hintergrund möchte er diesen Verstoß [geahndet wissen]. Es ist alles nicht zufällig. Er möchte den Kläger bestraft sehen. Der Vorsitzende: Dann rennt er damit rum. Klägeranwalt Herr Philippi: Das er damit herum rennt, hat er nicht nötig. Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp: Wir haben mehr zum Bestrafungsantrag. Es wird gezieltes bewusstes Handeln unterstellt. Was ist, wenn ein Versehen besteht? Ich kann versichern, dass das, was auf der Ebene einer Einstweiligen Verfügung besteht, überprüft wird. Sie [Herr Philippi] können hier mit starken Worten polemisieren. Herr Naujoks ist als Arbeitsrechtler nicht unbekannt. Er schrieb: Wir machen den Betrieb betriebsratsfrei. Das sind harte Sachen. Klägeranwalt Herr Philippi: Man kann mit harten Bandagen kämpfen, aber das war zu viel. ... . Das geht zu weit. Zu behaupten, es wäre Anleitung zum systematischen Mobbing und ...Terror. Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp: ... . Es werden Seminare angekündigt, wie man den Betrieb betriebratsfrei bekommt. In der Volksbank Ludwigsburg ... . Es ist ein Urteil, wie Mobbing bestraft wird, das ist zu klären. Der Kläger geht damit geschickt um. Der Betriebsrat mobbt den Personalleiter mit seinen Beispielen. Er geht mit scharfen Worten vor. Er muss dann auch scharf einstecken können. Richter Herr Zink: Hier geht es nicht um eine scharfe Meinungsäußerung. Hier sind falsche Tatsachenbehauptungen gemacht worden. Dass man ihn scharf kritisieren darf, das ist nicht die Frage. Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp: Der hat einige Überschriften gesetzt im Flugblatt. Alles zusammen mit dem Text ergibt das Bild, was wir ihm vorwerfen. Da bin ich schon verwundert, wenn das so einhellig und eindeutig bei Ihnen nicht so ist,. Dann muss ich das hinnehmen. Klägeranwalt Herr Philippi als "Klassenkrampf"-Sieger: Persönlichkeitsrecht ... , Mobbing ... . Wenn ich sogar davon ausgehen muss, was ich nicht für rechtens halte, und man nimmt nur die Überschriften, dann ergibt sich nicht dieser Eindruck. Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp glaubt an Argumente: Es ist doch zulässig, wenn man das als Gesamtkomplex nimmt. Es findet eine Abstraierung statt mit den Überschriften. Jeder soll sich vorstellen, so geht das nicht. Ist natürlich keine Aufforderung mittelbar. Das wäre verboten. Aber eine Intention kann ich herauslesen. Alle lachen. Richter Herr Zink lachend: Er ist halt Arbeitsrechtler ... . Richter Herr Dr. Weyhe: Das ist keine juristische Sicht. Wie versteht man das, [muss gesehen werden] Klägeranwalt Herr Philippi als "Klassenkrampf"-Sieger: Es geht der Beklagten nicht um Arbeitsrechtler, sondern um die Leute auf der Straße, [welche das lesen]. Das wäre sonst eine.Bankrotterklärung. Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp glaubt immer noch an Argumente: So ist das. Der Vorsitzende: Der Antragsgegner-Vertreter stellt den Antrag aus dem Schriftsatz vom 10.05.07, Blatt 24 der Akte. Der Antragssteller beantragt, die Einstweilige Verfügung im angegriffenen Umfang zu bestätigen. Beschlossen und verkündet, eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung. Richter Herr Zink: Vielleicht ... ? Klägeranwalt Herr Philippi: ... . Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp: Kann auch mal versuchen.. Der Vorsitzende: Wer trägt die Kosten des Bestrafungsverfahrens? Klägeranwalt Herr Philippi: Wenn wir zurücknehmen, kommt Fahrlässigkeit zum Zuge. Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp: ... politisch nicht. Der Vorsitzende: Auf das Bestrafungsverfahren wird verzichtet. Ebenfalls auf Rechtsmittel. Wir machen die Kosten dagegen gegen Sie? Klägeranwalt Herr Philippi: Kann das meinem Mandanten nicht ernsthaft empfehlen. Die Anwälte ziehen sich zur Beratung zurück. Nach Wiedereintritt Klägeranwalt Herr Philippi: Es gibt ein großes öffentliches Interesse. Deswegen ... . Es gibt zwei Versionen: einmal schlank, einmal lang, was die Begründung betrifft. Es geht beiden Parteien um das Grundsätzliche Der Vorsitzende: Was sehr selten vorkommt. Klägeranwalt Herr Philippi: In Berlin wird meine Lässigkeit gelobt, sie überzeugt. Bei Ihnen ist das nicht so. Wenn Sie [Herr Buske] eine Meinung haben, rücken Sie davon nicht ab. Ihr [Herr Müller-Knapp] Mandant will wissen, warum überhaupt verboten wird. Richter Herr Zink: Wird im Bestrafungsverfahren nicht drin stehen Klägeranwalt Herr Philippi: Wollte ... . Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp: Ich dachte, Sie [Herr Philippi] kommen uns entgegen. Das sieht aber nicht so aus. Ich würde eine einfache Unterlassungserklärung abgeben. Die Kosten würden wir übernehmen. Sie haben darauf hingewiesen, dass es Ihrem Mandanten wehtut. Klägeranwalt Herr Philippi: Sehr. Um die Kosten wird gestritten und darum, soll begründet werden oder nicht. Und wie. Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp: Mehr als nur obsiegen, was will er denn noch mehr? Der Vorsitzende: Im Bestrafungsverfahren; müssen wir entscheiden? Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp: Er nimmt das Bestrafungsverfahren zurück. Klägeranwalt Herr Philippi: Nein. Der Vorsitzende: Er will das volle Programm. Beratungspause der Anwälte Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp: Wir können rumpfeifen, wenn das Beratungsverfahren nicht zurückgenommen wird, hat es keinen Sinn. Klägeranwalt Herr Philippi: Wir können auch. Dem Kläger geht es um das Prinzip. Er möchte das ausfechten, wissend, dass das Ordnungsgeld, nicht in seine Tasche fließt. Der Vorsitzende: Wir müssen in Zukunft nur einen Einviertelstunden-Termin ansetzen. Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp: Bei uns lag das Interesse, dass der Ordnungsgeldantrag zurückgenommen wird Es ist leider nicht so. Dann müssen Sie das halt entscheiden. Der Vorsitzende: Dann entscheiden wir am Schluss der Sitzung. Zwischen zwei Verhandlungen: Die Einstweilige Verfügung wird im Punkt I.1 bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens bei einem Streitwert von 30.000,00 EURO zu tragen.
Wittstock vs. Bunte - Juristische Formalitäten ▲ In der Sache 324 O 260/07 Wittstock vs. Bunte gab es eine Menge juristisches Geplänkel. Der Vorsitzende: Am Verfügungsgrund wollen wir nicht herummäkeln. Erschienen am 11.01.07, Abmahnung am 23.03.07. Am dreiundzwanzigsten Februar hat Herr August Geburtstag. Beklagtenanwalt Herr Herrmann: Die Kenntnis bestand seit Veröffentlichung. Sie [die Klägerkanzlei] erhalten den Auftrag nach der Marktbeobachtung. Die Entscheidung zur Abmahnung wird bei Ihnen getroffen. Es kann nicht sein, dass das Eilverfahren zur Regel wird, und das Hauptverfahren entwertet wird.. Beklagtenanwalt Herr L.: Es stimmt nicht, dass wir die Bunte lesen. Wir haben gar kein Abo. Beklagtenanwalt Herr Herrmann: Wann haben Sie es erfahren? Beklagtenanwalt Herr L.: Das brauche ich Ihnen nicht zu sagen. Beklagtenanwalt Herr Herrmann: Ich kann das nicht beweisen, es ist aber relativ klar. Sie wissen, wie es in den Büros funktioniert. Die Mitarbeiter [1Euro Jobber] kaufen die Zeitungskioske leer. Dann werden kleine Zettel reingelegt, und danach alles abgearbeitet. Der Vorsitzende: Ich habe das Gefühl, es wird nicht viel besser. Auf Foto fünf ist "Sie" ganz allein, mit der modischen Felldaunenjacke. Und dann wenden wir nur 22, 23 des KUG an. Eine Einwilligung lag nicht vor. Wir gehen davon aus, eine Einwilligung lag nicht vor. Danach kommen wir zum zeitgeschichtlichen Ereignis. Dazu gibt es Ihren [Herr Herrmann] Schriftsatz, sie wäre eine Freundin von Prinz Albert. Darin sehen wir kein zeitgeschichtliches Ereignis. Es gibt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.04.01. Müssen auf den Kontex sehen. Hier haben wir den Fall einer Neutralität. Wir wissen gar nicht, wo Albert herumläuft. Herrmann sagt, das ist die Skipiste. Beklagtenanwalt Herr L.: Ich sage dagegen, auf dem Flughafen. Hat auf dem Flughafen die selben Klamotten an, wie auf der Skipiste. Es ist jedoch rechtlich unbedeutend. Der Vorsitzende: Wir müssen berücksichtigen, dass es Urlaub ist. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden ... . Beklagtenanwalt Herr Herrmann: Da heben mir aber die Straßburger gesagt, dass das Urteil nicht besonders interessant ist. Hier gilt der Text. Dann bemüht "Sie" sich um den Fürstentitel. Das Informationsinteresse war größer. Die Ehe war krank. Der Vorsitzende: Die ... Fürstin ... ist erkrankt. [fragt sich woran ?-RS] Beklagtenanwalt Herr Herrmann legt andere Veröffentlichungen vor: Ich gebe dem Gericht mal ein paar Veröffentlichungen: Bunte, Heft 23, 2007. Wenn das nicht Liebe ist. Bunte, Heft 25, 2007 und die Freizeitrevue Soviel zum Thema "Gute Freundin". Der Vorsitzende lacht: Knie verletzt. Das war seins.. Beklagtenanwalt Herr Herrmann: Ich habe den Eindruck, dass Sie [Kanzlei Prof. Prinz] auf großer Strecke ohne Mandat arbeiten. Haben Sie den Auftrag, diese Veröffentlichung anzugreifen? Nein, Sie entscheiden, ob angegriffen wird. Sie haben eine anderthalb Jahre alte Vollmacht. Beklagtenanwalt Herr L.: Ich habe eine Eidesstattliche Versicherung, welche erst anderthalb Monate alt ist. Beklagtenanwalt Herr Herrmann: Es geht nicht, dass vor diesem Hintergrund diese Veröffentlichung abgemahnt wird. Beklagtenanwalt Herr L.: In den erlaubten Artikeln wird nichts Privates offenbart. Beklagtenanwalt Herr Herrmann: Ich verstehe nicht, weshalb Sie den Text nicht angreifen, sondern das Bild.. Beklagtenanwalt Herr L.: BGH vom 06.03.07 erlaubt Privates nicht seit der Urteilsverkündung. Öffentliches Interesse präsentieren Sie immer so. Sie können öffentliches Interesse generieren. Im BGH-Urteil steht drin: Urlaubfotos haben kein Informationsinteresse. Urlaub als solcher ist absolut passé. Beklagtenanwalt Herr Herrmann: Wenn der Herr Fürst Monaco verlässt, ist er nicht im Urlaub. Steht nicht im BGH vom 06.03.07, dass alles vom Urlaub verboten ist zu berichten. Der Vorsitzende: 22, 23 KUG - Ohne Einwilligung geht das nicht. Auf dem Flughafen ist in der Tat nicht viel Privatschutzmäßiges. Der Antragsteller hat gesagt, er war in Hamburg, da gibt es einen abgeschiedenen Teil des Flughafens, Aufnahmen seien aus dem Verborgenen gemacht worden. Hier in ... S. ... . Beklagtenanwalt Herr Herrmann: Der Flughafen ist sehr klein. Da rennen ständig überall Leute rum. Ist vierzig Meter entfernt ... .. Der Vorsitzende staunt: Da werden die Privatjets abgefertigt? Beklagtenanwalt Herr L.: Das sagen Sie ins Blaue hinein. Die können doch nicht beliebig herumlaufen und Fotos schießen. Beklagtenanwalt Herr Herrmann: Es geht doch darum, laufen da Leute herum? Der BGH erlaubt es. Aber nicht durch das Gebüsch. Beklagtenanwalt Herr L. an den Vorsitzenden gewandt: Fragen, die mich für die Zukunft interessieren. Was ist z.B. mit Fotos, bei denen keine Personen zu sehen sind? [Blondinen oder Kühe? - RS] Der Vorsitzende lacht. Beklagtenanwalt Herr Herrmann: Ich war nicht dabei. Es ist ein Bereich, der öffentlich eingesehen werden kann. Beklagtenanwalt Herr L.: Ich habe noch nie in einer Fürstenmaschine gesessen. Ich habe auch noch nicht von einer Rolltreppe aus fotografiert. Ein Streit über die Abgeschiedenheit entfacht. Beklagtenanwalt Herr L.: Ein Restaurant zählt als Abgeschiedenheit. Beklagtenanwalt Herr Herrmann: Ein Restaurant hat vier Wände. Beklagtenanwalt Herr L.: Weiß nicht, wie sich die Rechtsprechung entwickeln wird. Der Informationswert ist Null. Beklagtenanwalt Herr Herrmann: Wieso? Das interessiert die Öffentlichkeit. Dem Vorsitzenden genügt es : Kommen wir zu ... . Beklagtenanwalt Herr Herrmann: Das ist der leichteste Fall. Wir haben die Einwilligung. Dem Vorsitzenden genügt es : Wir brauchen eine Einwilligung zur Veröffentlichung. Beklagtenanwalt Herr L.: Da steht nicht, dass eine Einwilligung zur Veröffentlichung gegeben wurde. Beklagtenanwalt Herr Herrmann: Das brauchen wir nicht weiter zu kommentieren. Der Vorsitzende widerspricht und liest die Eidesstattliche Versicherung vor: Doch, doch. Es sitzt der Begleiter, Herr Fritz daneben. Das ist typisch für Erinnerungsfotos. Dann ist Fritz weg geschnitten worden. "Ich habe Herrn Berger gefragt". Das ist der berühmte Rennfahrer. Der Fürst bat mich, neben ihm Platz zu nehmen. Dass sei nur privat und ist nicht gesagt worden, aber auch nicht zur Veröffentlichung. Ich schoss zwei Motive, die dann in der Bunten veröffentlicht wurden. und fragt: Ist damit glaubhaft gemacht worden, dass die Veröffentlichung erlaubt war? Sie haben es vorgetragen, es ist aber nicht glaubhaft gemacht worden. Hier finden sich Berühmtheiten ein, um in privater Zurückgezogenheit zu feiern. Beklagtenanwalt Herr Herrmann: Das ist eben eine Illusion. Streiten... . Der Vorsitzende: Kann gesagt haben, ich habe gesehen dass das fotografiert wurde für das Fotoalbum. Seit wann setze ich einen Kollegen daneben, um das zu veröffentlichen? Beklagtenanwalt Herr Herrmann: Die sitzen dort und sind froh, wenn dann ein Foto erscheint. Sie warten, dass jemand kommt. Haben ... . Der Vorsitzenden weise: So doll ist Ihre [des Klägers] Eidesstattliche Versicherung nun auch wieder nicht. Sie [die Beklagte] haben so viele Fotos, da brauchen Sie nicht diese vier. Beklagtenanwalt Herr Herrmann versucht zu überzeugen: Ich bin schon beim Verfügungsgrund nicht bei Ihnen. Sie machen sich viel zu viel Gedanken.. Die Richter lachen und protestieren: ... einverstanden. Beklagtenanwalt Herr L.: ... Gesamtkomplex ... . Der Vorsitzende: Nicht dass das Foto von denen an der Wand hängt. Sollen wir entscheiden? Beklagtenanwalt Herr Herrmann: Von mir haben Sie ... .. Der Vorsitzende weise: Können wir uns vergleichen? Zwei Fotos werden erlaubt, bei zwei Fotos geben Sie eine Unterlassungserklärung. Beklagtenanwalt Herr Herrmann: Nicht uncharmant der Gedanke. Die Rosi-Fotos behalten wir. Die Berliner, die tenorieren sehr großzügig; Wie in der Bunten Nr. 21, Seite ... . Der Vorsitzende: Ist ja nicht bestimmt genug. Beklagtenanwalt Herr Herrmann: Bin froh. Der Vorsitzende: Da können wir wenigstens tenorieren. Beklagtenanwalt Herr L.: Sie meinen analoge Verletzungen? Der Vorsitzende: Kosten bei dem Antragsgegner. Beklagtenanwalt Herr Herrmann: Ach, nee. Wo wäre der praktische Part für uns? Der Vorsitzenden: Die beiden Fotos. Beklagtenanwalt Herr Herrmann: Oh, da haben wir genug. Der Vorsitzende: Dann haben wir das Hauptverfahren, wir müssten Rosi vernehmen Richter Herr Zink: Wir waren gestern in ... . Beklagtenanwalt Herr Herrmann: Dann setzen wir weiter auf den fehlenden Verfügungsgrund. Ich muss mal den Vertrieb fragen, ob die Kanzlei Prinz nicht die Bunte bestellt hat. Der Vorsitzende: Mit den Parteien wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Können wir Dienstag verkünden? Beklagtenanwalt Herr Herrmann: Ausnahmsweise. Der Vorsitzende: Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: Im Einvernehmen mit den Partei-Vertretern erfolgt die Entscheidung im Tenor am Dienstag, den 19.06.07, 12:00 im Raum B 332 19.06.07: Die Einstweilige Verfügung vom 02.04.06 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Port Olpenitz GmbH vs. Spiegel ▲ In der Sache 324 O 441/07 Port Olpenitz GmbH vs. Spiegel ging es vermutlich um den nebenstehenden Artikel "Gewagtes Projekt" im Spiegel 13/26.03.07, Seite 72. Vertreter des Klägers waren Rechtsanwalt Dr. Walter von der Kanzlei Becker pp. sowie der Geschäftsführer der Port Olpenitz GmbH, Herr Jaska Harm Junior. Den Spiegel vertrat der Hamburger Rechtsanwalt Jörg Soehring, Autor des Bestsellers "Presserecht". Ist mein Lieblingsbuch, welches ich während den Wartezeiten gern studiere. Er gehört in Deutschland zu den "creme de la creme" Presse-Anwälten. Bewusst erlebt habe ich den Anwalt Dr. Jörg Soehring als Vertreter des Spiegels gegen den Bayerischen Rundfunk in der Verhandlung am 02.06.06. Er vertrat die Meinung, dass das Wort "letztlich" irreführend ist und erreichte ein Zensurverbot. Wir berichteten. Noch lustiger wurde es im Berufungsverfahren, in welchem Herr Dr. Jörg Soehring seinen Unwillen über meine Berichterstattung zum Ausdruck brachte: Nur zwei Sätze. "Diese haben nichts mit der Sache zu tun, sondern mit den Herrschaften, die hier fleißig mitschreiben". Zu nichts von dem, was Herr Brack und sein Anwalt Herr Hegemann sagten, hat sich der Spiegel geäußert. Nichts von dem, [was die Beklagtenseite sagte], ist richtig. Nichts von dem ist Gegenstand dieses Verfahrens. Wirklich nichts? Am 6.03.07 erklärte das Hanseatische Oberlandesgericht den Spiegel als Sieger, dank dem Rechtsanwalt Dr. Jörg Soehríng. Eine Woche später, am 13.03.07 finden wir in der dem Spiegel beigelegten Spiegel-CD: ... . Gegen einundzwanzig Uhr dringt der holländische Kommunist van der Lubbe ins Reichstagsgebäude ein und legt im Plenarsaal Feuer. Das Gebäude brennt völlig aus. Geschichtlich unbestritten, dass lediglich der Plenarsaal ausbrannte, nicht das Gebäude des Reichstages. Der Spiegel schreibt die Unwahrheit. Der Spiegel beharrt ebenfalls auf der Alleintäterschafts-These, ohne darauf hinzuweisen, dass diese unter den Wissenschaftlern umstritten ist. Rechtsanwalt Dr. Jörg Soehring beansprucht mit seinem Buch, Wissenschaftler zu sein. Als Mitakteur im Streit unter den Historikern versuchte er es mit Herrn Buske und Frau Dr. Raben, welche die Macht haben, Historiken wegen den allerkleinsten Kleinigkeiten empfindlich zu bestrafen und zu unterwerfen. Sein Experimentierfeld als Wissenschaftler ist u.a. die Zensurkammer Hamburg, welche gern aus seinem Buch zur Begründung ihrer Zensururteile zitiert. Wir haben das Experiment an diesem Freitag verfolgt. Der Vorsitzende Richter Andreas Buske goss gleich zu Beginn Balsam auf die Seele des Spiegel-Anwalts: Ja, wir vermögen die geringe Irreführung im Lichte der Antragstellerin nicht so zu sehen. Wenn die Antragsteller-Seite erzählt hat, nach Fertigstellung der Anlage diese Autobahnanbildung ... der öffentlichen Verwaltung zu unterstellen ... . Wenn der Autobahnanschluss ohnehin kommt, hat sich das erledigt. Spiegel-Anwalt Br. Jörg Soehring: ... dass die Antragstellering das will ... . Klägeranwalt Herr Dr. Walter: Die Stadtverwaltung hat das nicht gesagt. Spiegel-Anwalt Dr. Jörg Soehring: Ich habe das Ihrem Schriftverkehr nicht entnommen. Klägeranwalt Herr Dr. Walter: Herr Harms ... .Herr Knauer hat das so erklärt, wie das hier zitiert wird. Spiegel-Anwalt Dr. Jörg Soehring: Es ist so einfach. Der Vorsitzende: So einfach ist es wiederum auch nicht. Spiegel-Anwalt Dr. Jörg Soehring: ... so einfach ist das ... . Der Vorsitzende diktiert: Der Geschäftsführer des Antragstellers erklärt, ich habe Herrn Knauer gegenüber nicht erklärt, dass wir nach Fertigstellung drücken [Druck ausüben] werden, die gesamte Infrastruktur herzustellen. Dazu gehöre auch die Anbindung an die A7 durch eine Querstange. Dann kommen wir zum nächsten Punkt. Da finden wir die Gegendarstellung in Ordnung. Wir meinen, dass die Ziffer 3 deklaratorisch daherkommt. Spiegel-Anwalt Dr. Jörg Soehring: .... . Der Vorsitzende: Mit den Partei-Vertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: Die Entscheidung im Tenor wird verkündet am Dienstag, den 19.06.07, 12:00 im Raum B 332. 19.06.07: Die Einstweilige Verfügung vom 31.05.06 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Obsiegt hat der Investor für auch anderer Vorhaben: Hafendorf Rheinsberg (www.hafendorf-rheinsberg.de), Fertigstellung im August 2007; Seepark Waren (www.seepark-waren.com), Baubeginn Herbst 2007. Die Vorhaben Port Olpenitz und das Hafendorf Rheinsberg wurden sogar in einem Bericht des Wirtschaftsministeriums der USA als Beispielhafte Entwicklungen in Deutschland erwähnt.
An diesem Freitag herausgehörte Leitsätze ▲ In Bestrafungsverfahren (Ordnungsmittelverfahren) werden keine Begründungen für das Verbot formuliert. Freundin von Prinz Albert zu sein, ist kein zeitgeschichtliches Ereignis. Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen] ▲ Anwalt: "Am Verfügungsgrund wollen wir nicht rummäkeln." "Erschienen am 11.01.07, Abmahnung am 23.03.07. Am dreiundzwanzigsten Februar hat Herr August Geburtstag." "Habe das Gefühl, es wird nicht viel besser." "Wir wissen gar nicht, wo Albert herumläuft." Meldungen des Tages - Zauberhafte Eidesstattliche Versicherungen; Reaktionen der Juristen; Zensurkammer Hamburg Der Prozess gegen Hans-Jürgen Uhl hat gezeigt: Das deutsche Straf- und Zivilrecht taugt nur begrenzt bei solch schmierigem Filz. Eine Geldstrafe für ihn, zuvor nur eine Haftstrafe auf Bewährung für Peter Hartz, keine Folgen in der Rechtssprechung der Zensurkammern auf Basis gelogener Eidesstattlicher Erklärungen. Amtsgericht Wolfsburg, 14.06.07; Richter Dickhuth, Staatsanwältin Hildegard Wolff, Rechtsanwalt Klaus Ulrich Ventzke, Zeuge Klaus-Joachim Gebauer. Bericht aus dem Gerichtssaal [zusammengestellt aus den Presseberichten; es sind keinesfalls wörtliche Zitate; die Zitate geben den Eindruck wieder, den das Lesen der Presseberichte bei mir ergab.] Hans-Jürgen Uhl sachlich und beherrscht: Ich gebe zu, dass ich die Dienste von Prostituierten in Anspruch genommen habe, obwohl ich wusste, dass die Kosten von Herrn Gebauer über VW abgerechnet werden." Es gab vier von VW bezahlte Begegnungen mit Prostituierten. Es trifft zu, dass ich 2001 in Barcelona und Seoul Dienste von Prostituierten in Anspruch genommen habe. Es stimmt, dass ich in der Badenstedter Straße [Hannover] Kontakt zu einer Prostituierten hatte, bei der es sich um Lola gehandelt haben muss. Ich bin mit ihr aufs Zimmer gegangen, wir haben uns unterhalten, ohne dass es zu sexuellen Handlungen kam. Die Hose hatte er anbehalten müssen. Den Hosenstall hatte er auch nicht öffnen dürfen, stellen wir mit Bedauern fest. Der kleine Hans-Jürgen hat etwa nicht stramm gestanden? [RS]. Bei einer weiteren VW-Sexparty in einem Wohnungsbordell in der Altstadt Hannovers habe ich die sexuellen Dienste von Malgorzata J. in Anspruch genommen. Wir sind aufs Zimmer gegangen und hatten Geschlechtsverkehr. Ich bin davon ausgegangen, dass VW-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer die Sexdienste bezahlt. In Barcelona und Seoul habe ich Kontakt zu Prostituierten gehabt. Ich nahm billigend in Kauf, dass dem Unternehmen Schaden entsteht. [Wie denn das?] Was diese meine Kontakte zu Prostituierten betrifft, bin ich bis heute fassungslos. [Ach so]. Als alles herauskam, bin ich in eine ausweglose Situation geraten, habe alle belogen. Ich habe mich aber nicht getraut, vor allem meiner Familie gegenüber, das Fehlverhalten einzugestehen. Ich hatte einfach zu viel Angst, dadurch meine Frau zu verlieren. Richter Herr Dickhuth: Hat Ihre Frau Sie verlassen? Hans-Jürgen Uhl: Nein, meine Frau hat mich nicht verlassen. Der Schaden, den ich angerichtet habe, liest sich klein: 2000 Mark für eine Prostituierte im Februar 2001 in Barcelona, 300 Euro für eine käufliche Dame im April 2001 in Seoul. Aber das ist nur das, was Hans-Jürgen Uhl nachgewiesen werden konnte – und was nicht verjährt ist. Hans-Jürgen Uhl: Inzwischen habe ich 5.000 Euro Wiedergutmachung an VW überwiesen. Das gerade im Mai 2007, wo er 22.600 Euro Bonus von VW bekommen hat. [Bleiben 17.600 EURO]. Und dann ist da noch die Sache mit den falschen eidesstattlichen Versicherungen. Erst durch diese können auch die Vorgänge in zwei Bordellen in Hannover 1999 in den Prozess eingeführt werden. Ansonsten wäre eine 30.000 Mark teure Sex-Party verjährt. Hans-Jürgen Uhl: Es trifft zu, dass ich falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben habe. Ich habe die Wähler belogen und bin dafür verantwortlich, dass Zivilgerichte für meine Zwecke missbraucht wurden. [Was sagt die Pressekammer 24 in Hamburg dazu?] Hans-Jürgen Uhl richtet sich auf, hat die Hände nach vorn auf den Tisch gelegt, die linke Handfläche auf der rechten. Die Körper-Haltung suggeriert: Mehr nicht! Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff: Wie war das mit dieser besonderen Atmosphäre? Wie war die denn? Wer war noch dabei? Hans-Jürgen Uhl hat zugemacht. Mehr trägt er jetzt nicht mehr zur Aufklärung der VW-Affäre bei. Rechtsanwalt Klaus Ulrich Ventzke erklärt:
Man darf von Herrn Uhl nicht erwarten, dass er
Die Details lieferte der Zeuge Klaus-Joachim Gebauer, der Chef-Animateur der Betriebsräte. Uhl grinste bei seinem Bericht: Schon seit 1994 seien von VW bezahlte Kontakte von Betriebsräten zu Prostituierten üblich gewesen. ... . "Gebauer, wo bleiben die Weiber?" hat Uhl einmal gefragt. So lautete auch die erste doppelseitige Schlagzeile im "Stern". Gegen diesen Artikel, der Uhl schwer belastete, hatte sich Uhl mit der Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Versicherung gewehrt. Zeuge Klaus-Joachim Gebauer setzt seinen Bericht fort: Uhl war unser Mit-Kumpan, Mit-Täter, Mit-Organisator. Immer wieder zählt Gebauer auf, wer am Rande von Betriebsrats-Veranstaltungen zu den Nutten aufbrach. Immer wieder ist Uhl dabei. Zeuge Klaus-Joachim Gebauer: Ja, Uhl, immer Uhl. Einmal hat er sich sogar beschwert, als nichts laufen wollte. [nur die Nase lief?] In Seoul auf der Asien-Rundreise des Gesamt-Betriebsrats-Ausschusses habe ich 5, 6, 7 Mädchen für uns ausgesucht, die in meinem Hotelzimmer dann verteilt wurden. Für Uhl war auch eine bestimmt. Der rief mich dann später an, beschwerte sich ‚Was ist das für ein Mist, die macht ja gar nichts. Das Problem war: Ich sprach in einem Etablissement vor: "Wir brauchen sieben Mädchen." Die Gegenfrage: "Sind Sie Gentlemen?" Ich antwortete: "Natürlich!" Das bedeutet bei den Prostituierten in Seoul, dass am ersten Abend nichts läuft .[bei Gentleman] Auf die Kosten hatten solche Rückschläge indes keine Auswirkungen. Man musste zahlen, respektive VW. Ich zückte eine meiner zahlreichen Kreditkarten [[American Express, Visa, Master Card]. Mein privates Konto daheim bei der Kreissparkasse durfte ich bis zu 90 000 Euro überziehen. Das war kein Problem: Über das Vorstandskonto 1860 von Personal-Vorstand Peter Hartz wurde alles ausgeglichen. Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff: Ins Bordell auf VW-Kosten ging es für Betriebsräte so selbstverständlich wie für andere auf Kaffeefahrt. Zeuge Klaus-Joachim Gebauer kontert: Ein Höhepunkt war das natürlich trotzdem jedes mal. Alle lachen, nur Hans-Jürgen Uhl kann nicht lachen. Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff: Wesentlich schwerer als die Liebesdienste auf Firmenkosten, die letztlich nur einen finanziellen Schaden von rund 1300 Euro anrichteten, wiegen für das Gericht Ihre falschen Eidesstattlichen Versicherungen. Sie haben damit die Justiz in verwerflicher Weise missbraucht, um Ihre Interessen zu vertreten. [Herr Ri. Buske? Der werte Herr Uhl ist ein Mandant des Verfassungsrichters RA. Nesselhauf. Ein anderer Mandant ist Herr Gerhard Schröder. [Ex-Aufsichtsrat bei VW]. Wenn Aussagen nicht stimmen, ist die Gerechtigkeit in Gefahr. Es war eine Maulkorb-Aktion für die Presse. Sie sollte mundtot gemacht werden, obwohl sie über wahre Ereignisse berichtet hat. Sie haben damit die Pressefreiheit angegriffen, mit Auswirkungen auf Millionen Leser, denen die Wahrheit vorenthalten werden sollte. Sie sind im Grunde genommen gesellschaftlich ruiniert. Das wird Herrn Hans-Jürgen Uhl bereits strafmildernd angerechnet, ebenso wie sein umfassendes Geständnis. Sie haben Ihre Vertrauensstellung als Arbeitnehmervertreter ganz besonders missbraucht. Sie haben Verrat an den Arbeitnehmern begangen, die Sie gewählt hatten. [Was ist mit den perfiden Managern und Konzernchefs, die dieses fiese System installieren, um menschliche Schwächen auszunutzen, indem mit Geld nur so rumschmeisen lassen?] Statt für die Arbeitnehmer zu kämpfen, haben Sie sich durch vom VW bezahlte Prostituierte auf einen Kuschelkurs bringen lassen. Rechtsanwalt Klaus Ulrich Ventzke bleibt nicht viel mehr übrig, als Uhls Geständnis zu würdigen: Das Geständnis hat einen quälend langen Prozess erspart. Herr Hans-Jürgen Uhl hat alles ganz konsequent zugegeben. Der Politiker und Mensch Hans-Jürgen Uhl sei gestraft genug: Alles, was für ihn politisch wichtig war, wird jetzt nur noch auf dieses Fehlverhalten reduziert. Hans-Jürgen Uhl: Ich möchte mit meinem Geständnis einen bedingungslosen Schlussstrich unter mein Fehlverhalten ziehen. Ich wusste, dass die eidesstattlichen Versicherungen falsch waren. Ich habe versucht, Presseberichte zu verhindern. Ich habe mich in letzter Zeit oft gefragt, wie es zu diesem Verhalten gekommen ist, das nicht zu meinen persönlichen und meinen politischen Wertvorstellungen passt. Mit Rückblick auf mein Verhalten bin ich fassungslos. Es lag in der Atmosphäre, die im Betriebsrat entstanden ist und die mich die Bodenhaftung hat verlieren lassen. Es war relativ schwierig gewesen, der Versuchung zu widerstehen. Ich habe sehr gerne meinen Wahlkreis im Bundestag vertreten, und wollte vor der Wahl Negativpresse vermeiden. Ich habe damit die Wähler betrogen und die Zivilgerichte missbraucht. Ich bitte alle, die ich enttäuscht habe, um Verzeihung. Ich entschuldige mich für das viel zu lange Fehlverhalten. Ich bereue, was ich getan habe. Mit dem Urteil muss und will ich auch für meine Taten einstehen. Richter Herr Dickhuth: Wo Herr Uhl ein vollständiges Geständnis nun ablegte, können wir nach Befragung des zeugen Gebauer auf die weitere Beweisaufnahme verzichten. Auf die Befragung der Zeuginnen können wir verzichten. ... . Der Beklagte wird wegen der Abgabe falscher eidesstattlicher Versicherungen und Beihilfe zur Untreue zu einer Geldstrafe 39.200 Euro verurteilt. Von den vier Begegnungen mit den Prostituierten sind zwei aus dem Jahr 1999 wegen Verjährung nicht mehr zu ahnden. Die falschen eidesstattlichen Versicherungen, sind zwar nicht entschuldbar, aber nachvollziehbar gewesen. Hans-Jürgen Uhl nahm das Urteil äußerlich regungslos auf. Zu der Rolle seines Anwaltes, des Herrn Michael Nesselhauf und seiner Anwältin Frau Dr. Stephanie Vendt bezüglich der falschen Eidesstattlichen Versicherungen äußerte sich Hans-Jürgen Uhl nicht. Danach wurde er auch nicht gefragt.[Wäre auch übelst, wenn ein Hamburger Verfassungsrichter diese Eidesstattlichen Versicherungen vorformuliert hätte. TH] Bald wird Hans-Jürgen Uhl mit seinen Taten allein gelassen werden dürfen. Wir erinnern uns an die vielen Verfahren in Hamburg, eingeleitet von Hans-Juergen Uhl mit seinen falschen Eidesstattlichen Versicherungen. 08.08.06: Verhandlung gegen das Magazin Focus vor dem HansOLG. Focus unterlag 11.08.06: Erste Verhandlung gegen den Spiegel 324 O 406/06 - Bericht 05.09.06: Das HansOLG 7 U 51/06 (324 O 771/05) bestätigte das Buske-Urteil im analogen Verfahren gegen das Magazin Stern 13.10.06: Verhandlung gegen den Verband der Vereinigungen Alter Burschenschaften - 324 O 462/06 - Uhl obsiegte 30.12.06: Zweite Verhandlung gegen den Spiegel 324 O 406/06 - Bericht - Spiegel obsiegte 23.02.07: Verhandlung gegen den Stern 324 O 898/06 - Termin zur Entscheidung wurde aufgehoben. Neuer Termin auf Anruf der Parteien 23.02.07: Verhandlung gegen Springer 324 O 912/06 - Termin zur Entscheidung wurde aufgehoben. Neuer Termin auf Anruf der Parteien 30.03.07: Hauptverfahren 324 O 982/06 gegen den Verband der Vereinigungen Alter Burschenschaften - Bericht - Der neue Termin wird festgesetzt auf Anruf der Parteien. Das Verfahren in Wolfsburg soll abgewartet werden. Ex-Richter: "Ich werde alle Nutten abknallen"
„Ich werde alle Nutten abknallen“
Früherer Richter bedroht Taxifahrer mit Schreckschusspistole /
64-Jähriger in der Psychiatrie
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